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Der Richtervorbehalt - Umsetzung bei Maßnahmen nach Polizeirecht und Strafprozessrecht

Title: Der Richtervorbehalt - Umsetzung bei Maßnahmen nach Polizeirecht und Strafprozessrecht

Seminar Paper , 2005 , 26 Pages , Grade: 12

Autor:in: Michael Schäfer (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Grundzügen des Rechtsinstituts „Richtervorbehalt“. Der Richtervorbehalt wird an sich kurz vorgestellt, in verschiedene Arten unterteilt und in einem weiteren Schritt der Praxisbezug hergestellt. Viele Maßnahmen – sowohl polizeirechtlicher als auch strafrechtlicher Art – unterliegen einem Richtervorbehalt. Vier Maßnahmen, welche in der nahen Vergangenheit Schlagzeilen machten und gleichzeitig Alltagsgeschäft der entsprechenden Behörden sind, sollen erläutert werden. Ferner wird kurz dargestellt, welche Probleme mit den entsprechenden Maßnahmen einhergehen und welche Möglichkeiten bestehen könnten, diesen Problemen Herr zu werden. Wird das Polizeigesetz angesprochen, so handelt es sich um das des Landes NRW.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. DER RICHTERVORBEHALT

2.1. WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM BEGRIFF „RICHTERVORBEHALT“?

2.2. BEHÖRDENLEITERVORBEHALT

2.3. ARTEN DER RICHTERVORBEHALTE

2.3.1. Verfassungs- und einfachgesetzliche Richtervorbehalte

2.3.2. Primäre und sekundäre Richtervorbehalte

3. RECHTSPRECHUNG IM HINBLICK AUF RICHTERVORBEHALTE

3.1. URTEIL VOM 20.02.2001 ZU ART. 13 II GG

3.1.1. Sachverhalt

3.1.2. Leitsätze zur Entscheidung des BVerfG

3.2. BESCHLUSS VOM 15.05.2002 ZU ART. 104 II GG

3.2.1. Sachverhalt

3.2.2. Leitsätze zur Entscheidung des BVerfG

4. UMSETZUNG DES RICHTERVORBEHALTES

4.1. RELEVANTE VORSCHRIFTEN

4.2. WOHNUNGSDURCHSUCHUNG GEM. ART. 13 II GG

4.2.1. Anordnungskompetenzen

4.2.2. Gefahr im Verzug

4.2.3. Rolle der Exekutive

4.2.4. Vollstreckungsfristen

4.2.5. Übertragung der Entscheidung vom 20.02.2001 auf andere Richtervorbehalte?

4.2.6. Verwertungsverbot

4.3. FREIHEITSENTZIEHUNGEN GEM. ART. 104 II GG

4.3.1. Begriff der Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung

4.3.2. Gefahr im Verzug

4.3.3. Nachträgliche richterliche Entscheidung

4.4. RICHTERVORBEHALT IM ZUSAMMENHANG MIT TELEFONÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN

4.4.1. Zustandekommen des Berichts

4.4.2. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung

4.4.3. Rolleneinschätzung der Beteiligten

4.4.4. Fazit des Berichts

4.5. DNA-ANALYSEN UNTER RICHTERVORBEHALT

4.5.1. Der „gläserne“ Mensch?

4.5.2. Gleichsetzung der DNA-Maßnahmen mit § 81 b StPO

4.5.3. Freiwilligkeitserklärung der DNA-Abgabe

4.5.4. Justizministerkonferenz und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes

4.5.5. Fazit

4.5.6. Gesetzesinitiative von CDU/CSU

4.6. ANDERWEITIGE ALLGEMEINE PROBLEMBEREICHE

4.6.1. Der „unwillige“ Bereitschaftsrichter

4.6.2. Erreichbarkeit des Richters

4.6.3. Prüfung des Sachverhalts und Anordnung einer Maßnahme durch den Richter

5. LÖSUNGSANSÄTZE

5.1. ZENTRALER ERMITTLUNGSRICHTER

5.2. VERBESSERTE GESCHÄFTSVERTEILUNG BEI DEN GERICHTEN

5.3. BERICHTSPFLICHTEN AUF BEZIRKSEBENE

5.4. SCHLUSSWORT / STELLUNGNAHME DES VERFASSERS

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Grundzüge des Rechtsinstituts "Richtervorbehalt" im Kontext polizeilicher und strafprozessualer Eingriffsmaßnahmen. Ziel ist es, die Bedeutung richterlicher Kontrolle bei Grundrechtseingriffen darzustellen, bestehende Defizite in der aktuellen Praxis aufzuzeigen und Lösungsansätze zu diskutieren.

  • Stellenwert und Arten des Richtervorbehalts im deutschen Rechtssystem
  • Analyse aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG)
  • Umsetzung bei Wohnungsdurchsuchungen und Freiheitsentziehungen
  • Problematiken bei Telefonüberwachungen und DNA-Analysen
  • Lösungsansätze wie zentrale Ermittlungsrichter und verbesserte Geschäftsverteilung

Auszug aus dem Buch

4.4.2. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung

Der Richtervorbehalt sagt aus, dass dieser durch den Richter – und zwar gänzlich – wahrgenommen werden soll. Demnach sollte davon ausgegangen werden, dass dieser die Voraussetzungen eigenverantwortlich prüft und das Ergebnis in seinem Beschluss dokumentiert. Die Untersuchung zeigt auf, dass Richter diese Kontroll- und Dokumentationspflichten nur unzureichend erfüllen. So muss der Beschluss drei gesetzliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören die „Benennung der Katalogtat; tatsachenbezogene Ausführungen, die den Tatverdacht begründen; Angaben dazu, ob andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos oder jedenfalls weniger erfolgversprechend sind.“ Von den untersuchten Beschlüssen waren lediglich knapp 25 % den gesetzlichen Anforderungen entsprechend.

Eine weitere Feststellung könnte auch nachdenklich machen. Von 307 untersuchten Anträgen der StA wurde lediglich ein Antrag durch den Richter abgelehnt. Weiterhin wurde festgesetellt, dass die eigenständige Bewertung durch den Richter fast auf den Nullpunkt sank, da häufig die Anträge der StA wortwörtlich im richterlichen Beschluss übernommen wurden und zwar auch dann, wenn diese nur teilweise vollständig oder auch völlig unvollständig waren.

Positiv festzustellen ist, dass die Regelung bzgl. Gefahr im Verzuge und die alleinige Anordnung durch die StA eher die Ausnahme darstellt. Hierbei sind jedoch Unterschiede zu sehen zwischen den vier in die Untersuchung einbezogenen Staatsanwaltschaften.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Einführung in das Rechtsinstitut des Richtervorbehalts und dessen Praxisbezug in polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen.

2. DER RICHTERVORBEHALT: Erläuterung der Begriffe, Arten und Abgrenzungen des Richtervorbehalts, insbesondere im Vergleich zum Behördenleitervorbehalt.

3. RECHTSPRECHUNG IM HINBLICK AUF RICHTERVORBEHALTE: Darstellung zentraler Entscheidungen des BVerfG zu Artikel 13 und 104 GG und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis.

4. UMSETZUNG DES RICHTERVORBEHALTES: Detaillierte Untersuchung der praktischen Umsetzung und der damit verbundenen Probleme bei Durchsuchungen, Freiheitsentziehungen, Telefonüberwachungen und DNA-Analysen.

5. LÖSUNGSANSÄTZE: Diskussion von Vorschlägen zur Effektivitätssteigerung der richterlichen Kontrolle, wie etwa durch zentrale Ermittlungsrichter oder bessere personelle Ressourcen.

Schlüsselwörter

Richtervorbehalt, Grundrechtsschutz, Strafprozessordnung, Polizeigesetz, BVerfG, Wohnungsdurchsuchung, Freiheitsentziehung, Telefonüberwachung, DNA-Analyse, Gefahr im Verzug, Ermittlungsrichter, Rechtsstaat, Grundrechtseingriff, Kontrolle, Beweismittelsuche

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Grundzüge des Richtervorbehalts als Kontrollinstrument bei Grundrechtseingriffen im polizeilichen und strafprozessualen Bereich.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zu den Schwerpunkten zählen Wohnungsdurchsuchungen, Freiheitsentziehungen, Telefonüberwachungsmaßnahmen sowie die zunehmend diskutierte DNA-Analyse.

Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Anspruch an den Richtervorbehalt als Schutzinstanz und der praktischen Umsetzung aufzuzeigen sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern.

Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Normen, einer Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG sowie der Einbeziehung von Untersuchungsergebnissen aus der fachspezifischen Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Grundlagen, die Auswertung relevanter höchstrichterlicher Urteile und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Praxis in verschiedenen Eingriffsbereichen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Kernbegriffe sind Richtervorbehalt, Grundrechtsschutz, Gefahr im Verzug, richterliche Kontrolle und strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen.

Welche Bedeutung hat das BVerfG-Urteil vom 20.02.2001 für die Polizei?

Das Urteil hat die Anforderungen an die Begründung von Maßnahmen bei Gefahr im Verzug verschärft und klargestellt, dass die richterliche Entscheidung die Regel und die nichtrichterliche die Ausnahme bleiben muss.

Wie steht die Strafrechtskommission zum Richtervorbehalt bei DNA-Analysen?

Die Kommission plädiert in bestimmten Konstellationen für eine Abschaffung des Richtervorbehalts, um die Effizienz der Ermittlungsarbeit zu steigern, ohne dabei die rechtsstaatlichen Standards zu gefährden.

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Details

Title
Der Richtervorbehalt - Umsetzung bei Maßnahmen nach Polizeirecht und Strafprozessrecht
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Köln
Grade
12
Author
Michael Schäfer (Author)
Publication Year
2005
Pages
26
Catalog Number
V36464
ISBN (eBook)
9783638360814
ISBN (Book)
9783638940429
Language
German
Tags
Richtervorbehalt Umsetzung Maßnahmen Polizeirecht Strafprozessrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Schäfer (Author), 2005, Der Richtervorbehalt - Umsetzung bei Maßnahmen nach Polizeirecht und Strafprozessrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36464
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