Große und kleine Leistungsnachweise. Eine Untersuchung der Leistungsbewertungen im schulischen Kontext


Trabajo Escrito, 2017

21 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Notwendigkeit und Grundsätze von Leistungsnachweise

3. Große Leistungsnachweise
3.1 Ankündigung und Anzahl
3.2 Sonderregelungen in Kunsterziehung

4. Kleine Leistungsnachweise
4.1 Referate und Tests
4.2 Hausaufgaben
4.3 „Echte“ Mündliche Leistungen

5. Pädagogische und diagnostische Aspekte der Leistungsnachweise

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis
7.1 Buchquellen
7.2 Internetquellen

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bewertungsmöglichkeiten in Kunsterziehung. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Peez, G. (2008): Methoden der Leistungsbewertung im Kunstunterricht. Schroedel Kunstportal. URL: http://www. schroedel. de/kunstportal/didaktik_archiv/2008-01-peez. pdf (zuletzt aufgerufen am 13.12.2016 11:01 Uhr).

Abbildung 2: Fächer nach Relevanz. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kullmann, H. (2010): Lehrerkooperation. Ausprägung und Wirkungen am Beispiel des naturwissenschaftlichen Unterrichts an Gymnasien. Waxmann Verlag. Münster et al. S.302.

Abbildung 3: Anlässe für Tests. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Böhm, T. (2008): Grundkurs Schulrecht III. Zentrale Fragen zur Leistungsbewertung und zum Prüfungsrecht. Wolters Kluwer Verlag. Köln. S.34.

Abbildung 4: Determinanten der Schulleistung, in Anlehnung an Helmke & Weinert (1997), S.86

1. Einleitung

In der folgenden Arbeit geht es um die Notwendigkeitsdarstellung und das Ausmaß von Leistungsbewertungen im schulischen Kontext. Es soll dargestellt werden, in wie fern Unterricht bewertet werden kann, darf und wird. Ebenso wird näher auf die großen Leistungsnachweise in Bezug auf die Ankündigung und die Anzahl der Arbeiten eingegangen, wie auch auf die Sonderregelungen in Kunsterziehung und deren Benotungsmethoden. Die kleinen Leistungsnachweise werden in Hinblick auf die Referate und Tests, wie ebenso in Bezug auf Hausaufgaben und den mündlichen Leistungen näher erörtert. Außerdem wird eine pädagogische und diagnostische Sichtweise auf das Thema der Leistungsbewertung aufgezeigt, die sich mit den Determinanten der Schulleistung der Schülerinnen und Schüler auseinandersetzt.

2. Notwendigkeit und Grundsätze von Leistungsnachweise

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. […] Als Leistungsnachweis stellt sie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang des Schülers dar.[1]

Schulnoten haben aufgrund ihres weitreichenden Verständnisses eine sehr große Bedeutung für die Darstellung von Leistungen. Wer heutzutage einen guten Abschlussschnitt hat, der kann sich auf eine bessere Resonanz einstellen und auch mit einem besseren Zielerfüllungsgrad rechnen. Dieses Prinzip der Benotung leistet auch den Lehrern heutzutage einen sehr guten Dienst, um ihre Schüler zu beurteilen und ihre Leistungen zu beschreiben. Wer einen regelmäßigen Schnitt in seinen Bewertungen hat und keine übermäßigen Ausschwankungen der Schülernoten in zu negativer oder zu positiver Richtung erhält, kann damit rechnen das Anforderungsniveau richtig gewählt zu haben und auch seinen Schülern etwas beigebracht zu haben. „Allerdings ist Legitimation durch zu wenig aussagekräftige Noten sehr problematisch.“[2] Da die Schulen und Lehrer ihre vergebenen Noten begründen müssen, besteht das Problem, dass sich ja genau die Personen für ihre vergebenen Noten legitimieren müssen, die sie selbst vergeben haben. Somit wird sich keine Argumentation gegen die selbst gegebene Note richten, da dadurch die eigene Beurteilung in Frage gestellt werden würde und man sich somit selbst von seinem Standpunkt entfernt.[3]

Ein weiterer Aspekt der Notwendigkeit der Notengebung und dadurch auch ein Grundsatz ist die Sozialisationsfunktion von Leistungsnachweisen, besonders betroffen hiervon sind die Endzeugnisse. Durch diese Noten und Zensuren werden die Schülerinnen und Schüler in unsere Gesellschaft eingeführt. Sie erhalten Zugang zu der bildungs- und leistungsorientierten Welt in der wir uns, besonders in Deutschland als einer der wirtschaftsstärkten Mächte, befinden. Dieser Punkt wird allerdings auch sehr stark durch die Gesinnung der Menschen beeinflusst, da auch „heute noch […] der Schulerfolg zu einem erheblichen Teil von angepasstem Verhalten abhängig [ist].“[4] Und auch die Orientierung an den Freunden und Klassenkameraden sind in dieser Grundhaltung zu nennen.[5]

Außerdem ist noch die Bedeutung der Notenbürokratie in Vorbereitung auf die zukünftigen Hindernisse in der allgemein-bürokratischen Welt zu sehen, in die ein Schüler nach der Schule hineinbefördert wird, sei es aufgrund einer Ausbildung oder einer Aufnahme eines Studiums nach der bestandenen Abiturprüfung. Die Schülerinnen und Schüler benötigen ein fundamentales wirtschaftliches Basiswissen, um in unserer bürokratischen Welt gute Entscheidungen treffen zu können. Als weiterer wichtiger Blickwinkel ist natürlich die Kontrollfunktion von Noten und Zensuren zu nennen, die aufgrund ihrer eindeutigen Bezifferung als höchster Grad an Beurteilung angesehenen werden können. Allerdings kann auch hier eine Widersprüchlichkeit erkannt werden. „Zwar gelten im allgemeinen gute Noten als Indiz für erfolgreiches Lehren und Lernen. Zugleich aber wird ein gewisser Anteil an schlechten Noten als Ausweis dafür genommen, daß etwas verlangt wird.“[6] Somit muss eine Schule also damit rechnen, dass sie sich bei zu guten oder zu schlechten Noten bei der Abschlussprüfung einer Untersuchung unterziehen muss, die die Gründe für die derartige Benotung aufdeckt.[7]

Noten und Prüfungsergebnisse geben sehr oft auch Auskunft darüber, wie der Lernstand des Schülers und auch der Lernfortschritt sich entwickelt haben. Diese Informationen betreffen vor allem Eltern, betriebliche Ausbilder und andere Institutionen, wie zum Beispiel Schulen und Betriebe. Als weiterer Punkt ist natürlich auch die Disziplinierung der Schülerinnen und Schüler zu nennen, die aufgrund unseres Notensystems eine realistischere Selbsteinschätzung von ihrer Leistung erhalten und somit beurteilen können, ob ihr Aufwand der geforderten Anstrengungsbereitschaft der gestellten Leistungsabfrage entsprochen hat. Hierbei ist jedoch wieder eine gewisse subjektive Einschätzung der Lehrkraft zu beachten, die die Klausuraufgaben stellt und somit auch das Niveau der Abfrage stark beeinflusst. Es sollte jedoch auch davon abgesehen werden, Schüler in Misserfolge gleiten zu lassen, die abzusehen und vorahnend zu beurteilen sind. Als weiterer Aspekt ist die Lehr- und Lerndiagnostik zu nennen, die vor allem der Lehrkraft dient und mit der die Lehrkraft den aktuellen Lernstand als Grundlage für den künftigen Unterricht nutzen kann. Mit den genannten Lehr- und Lernprozessen lassen sich „überhaupt erst angemessene Anforderungen festlegen, effiziente Methoden auswählen, günstige Medien bestimmen, geeignete Differenzierungsmaßnahmen ergreifen usw.“[8] Damit können die aufgetretenen Defizite behandelt und durch Lehr- und Lernprozesse sinnvoll geplant werden.[9]

3. Große Leistungsnachweise

Klassenarbeiten beinhalten den Unterrichtsstoff eines größeren Unterrichtszeitraums, in der Regel mindestens eine Unterrichtseinheit. Schriftliche Wiederholungsarbeiten sind dagegen Arbeiten, die den Unterrichtsstoff der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden oder der Hausaufgaben beinhalten und in der Regel bis zu 20 Minuten dauern (z.B. Wörterarbeiten). Ob im Einzelfall eine schriftliche Arbeit als Klassenarbeit oder schriftliche Wiederholungsarbeit anzusehen ist, richtet sich nach dem inhaltlichen und zeitlichen Umfang. Eine schriftliche Wiederholungsarbeit liegt z.B. nicht vor, wenn der Unterrichtsstoff mehrerer Wochen in einer Unterrichtsstunde wiederholt wird und im Anschluss daran eine Arbeit geschrieben wird. Eine derartige Arbeit ist eine Klassenarbeit. Diese Vorgaben grenzen den Bereich einer schriftlichen Klassenarbeit stark ein und bilden so den Rahmen für den Geltungsbereich einer schriftlichen Arbeit in Bezug auf Wiederholungsarbeiten. Des Weiteren gilt ein quantitativer Rahmen von mindestens sechs Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der gewählten Pflichtfremdsprache innerhalb eines Schuljahres. Die Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten müssen gleichmäßig auf das Schuljahr verteilt werden. Vor der Rückgabe darf in dem betreffenden Fach keine neue schriftliche Arbeit angefertigt werden.[10]

So gilt, dass Klassenarbeiten und Klausuren einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Arbeit selbst und den im Unterricht vermittelten Methoden und Inhalten herstellten müssen. Die möglichst gleichmäßige Verteilung über das Schuljahr soll eine sinnvolle Gliederung des Unterrichtsstoffes fördern, vor allem aber die Basis für eine möglichst gleiche Gewichtung aller schriftlichen Arbeiten bei der Bildung der Zeugnisnote schaffen. Damit ist aber ebenso wenig schematisch vorzugehen wie bei anderen pädagogischen Entscheidungen. So können unterschiedlich lange Unterrichtszeiten vor schriftlichen Arbeiten von der Komplexität des Stoffes, vom Lehrer für notwendig gehaltene zusätzliche Übungsphasen oder einem besonderen Zeitaufwand für eine Lektüre bedingt sein. Daher ist es durchaus denkbar, zu Beginn eines Schuljahres eine längere Zeit vor der Leistungserbringung zu unterrichten als im Verlauf des Schuljahres. Dabei darf jedoch niemals aus den Augen verloren werden, dass die vorgeschriebene Anzahl der schriftlichen Arbeiten zu schreiben ist und ein extremes Ungleichgewicht bei der Vorbereitungszeit, wie es etwa bei einer Häufung noch zu schreibender Arbeiten in einem Fach beispielsweise vor dem Versetzungstermin auftreten kann, zu vermeiden ist. Auch die häufig in Vorschriften der Länder zu findende grundsätzliche Pflicht zur Ankündigung von schriftlichen Leistungsnachweisen, insbesondere in den höheren Klassenstufen, will den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Vorbereitungszeit ermöglichen, die bei einer Häufung von Leistungsnachweisen in einem Fach in kurzer Zeit nicht möglich ist.[11]

3.1 Ankündigung und Anzahl

Die benoteten und korrigierten Arbeiten müssen den Schülerinnen und Schülern weiterhin für mindestens einen Tag ausgehändigt werden, damit sie diese mit nach Hause nehmen können und diese den Erziehungsberechtigten zeigen können. Diese Regelung gilt ebenso für normierte Tests.[12]

Die Klassenarbeiten müssen durch einen fixen Termin vorher angekündigt werden. Ausnahmen kann man nur begründen, wenn am vorherigen Klassenarbeitstermin auffällig viele Schülerinnen und Schüler gefehlt haben. Des Weiteren sollen an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Wohingegen die schriftlichen Wiederholungsarbeiten nicht angekündigt werden müssen. Es sollte auch erwähnt werden, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen konnte, erst eine angemessene Zeit nach der Rückkehr in die Schule bekommen soll, um den versäumten Stoff aufzuarbeiten, bevor Arbeiten mit dieser Schülerin oder diesem Schüler geschrieben werden.[13]

[...]


[1] Hochstetter u.a. (2000): Schulgesetz für Baden-Württemberg. 20. Auflage. Anhang 6 Verordnung über Notenbildung. 1. Abschnitt Grundsätze. §1 Allgemeines. S.232.

[2] Sacher, Werner (1996): Prüfen-Beurteilen-Benoten. Grundlagen, Hilfen und Denkanstöße für alle Schularten. 2. Auflage. Bad Heilbrunn. Verlag Julius Klinkhardt. S.15

[3] Vgl. ebd. S15f.

[4] Sacher, Werner (1996): Prüfen-Beurteilen-Benoten. Grundlagen, Hilfen und Denkanstöße für alle Schularten. 2. Auflage. Bad Heilbrunn. Verlag Julius Klinkhardt. S.11

[5] Vgl. ebd. S.11f.

[6] ebd. S.15.

[7] Vgl. ebd. S.15.

[8] Sacher, Werner (1996): Prüfen-Beurteilen-Benoten. Grundlagen, Hilfen und Denkanstöße für alle Schularten. 2. Auflage. Bad Heilbrunn. Verlag Julius Klinkhardt. S.17

[9] Vgl. ebd. S16f.

[10] Vgl. Sacher, Werner (1996): Prüfen-Beurteilen-Benoten. Grundlagen, Hilfen und Denkanstöße für alle Schularten. 2. Auflage. Bad Heilbrunn. Verlag Julius Klinkhardt. S.69f.

[11] Vgl. Böhm, T. (2008): Grundkurs Schulrecht III. Zentrale Fragen zur Leistungsbewertung und zum Prüfungsrecht. Wolters Kluwer Verlag. Köln. S.21f.

[12] Vgl. ebd. S. 70.

[13] Vgl. Elser, W. / Kramer, O. (1998): Grundriß des Schulrechts in Baden-Württemberg. 5. Auflage. Hermann Luchterhand Verlag GmbH. Neuwied. S.70.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Große und kleine Leistungsnachweise. Eine Untersuchung der Leistungsbewertungen im schulischen Kontext
Universidad
University of Education Weingarten
Calificación
2,0
Autor
Año
2017
Páginas
21
No. de catálogo
V366839
ISBN (Ebook)
9783668455726
ISBN (Libro)
9783668455733
Tamaño de fichero
545 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Schulrecht, Leistungsnachweise, Kunst, Referat, Test, Hausaufgaben, Mündliche Leistungen, Aspekte der Leistungsnachweise
Citar trabajo
Madeline Kaufmann (Autor), 2017, Große und kleine Leistungsnachweise. Eine Untersuchung der Leistungsbewertungen im schulischen Kontext, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366839

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