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Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken)

Titre: Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken)

Thèse de Bachelor , 2016 , 170 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Sven Götze (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Regeln werden aufgestellt, damit Gesellschaften funktionieren und Unternehmen in einem lauteren Wettbewerb stehen können. Das diese folglich eingehalten werden müssen, dürfte selbstverständlich sein. Im Wirtschaftsleben hat sich hierzu der Begriff Compliance herausgebildet, welcher wörtlich übersetzt zu-nächst nichts anderes bedeutet, als Regeln zu befolgen. Seit den 1990er Jahren findet dieser Terminus sukzessiven Niederschlag im deutschen Sprachgebrauch, Unternehmen entwickeln seither entsprechende Strukturen. Die Verwendung der Begrifflichkeit hat verschiedene Ursachen: Einerseits trägt die fortschreitende Globalisierung kontinuierlich zur Anglisierung unserer Sprache bei, andererseits werden in den stark reglementierten Sektoren das Bank- und Versicherungswesens sämtliche Maßnahmen der Gesetzestreue unter Compliance subsumiert.

Um alle Regeln zu befolgen, bedarf es vor allem für Unternehmen einer Systematik, um dies sicherzustellen. Diesen Gedanken verfolgt ein Compliance Management System (CMS), indem es Prozesse und Auslöser für Maßnahmen definiert. Schließlich können nur die Regeln eingehalten werden, welche bekannt sind. Die stete Wandlung der Regulierung im Wirtschaftsleben und der Ansprüche von Stakeholdern sowie Aufsichtsgremien machen es erforderlich, auf Veränderungen kurzfristig reagieren zu können. Durch ein CMS soll Regelverstößen („Non-Compliance“) vorgebeugt werden und, soweit dies nicht erfolgreich ist, diese erkannt und bearbeitet werden. Der Umfang der Regeln bestimmt sich nach gesetzlichen und sonstigen Vorgaben, die ein Unternehmen zu erfüllen hat und stellen somit das für die Organisation geltende Recht dar.

Vor allem kommunalen Unternehmen, welche sich aufgrund ihres Geschäftszwecks nicht ausschließlich im freien Wettbewerb betätigen (können), muss viel an der Reputation gelegen sein. In den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge haben die Unternehmen eine besondere Verantwortung inne, welche sich in einem gesteigerten Vertrauen seitens der Öffentlichkeit äußert.

Dennoch mangelt es in öffentlichen Unternehmen oftmals an einem allgemeinen Bewusstsein für die Thematik Compliance. Teilweise wird sie als „Modethema“ abgewertet oder es herrscht ein hohes Maß an Unsicherheit vor, wie mit dieser umzugehen ist. Diese problematische Situation spiegelt sich auch im privaten Sektor wider. So hatten einer Studie zufolge im Jahr 2013 nur ca. 74% der befragten Unternehmen Compliance-Programme etabliert.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A Einleitung

B Hintergrund und Abgrenzung von Compliance

I Ursprung und Entwicklung in Deutschland

II Compliance Management System

III Zwischenfazit 1: Zielstellung

C Die Notwendigkeit von Compliance in kommunalen Stadtwerken

I Kommunalwirtschaft

1 Daseinsvorsorge als zentraler Gegenstand

2 Rechtsgrundlagen

3 Eigenbetriebe als Form der kommunalwirtschaftlichen Betätigung

3.1 Zweck

3.2 Betriebsführung

3.3 Organe

3.4 Verwaltung und Personalwirtschaft

3.5 Kontrolle

4 Stadtwerke

II Pflicht zur Einführung von Compliance-Systemen

1 Rechtspflichten

1.1 Ordnungswidrigkeitsrecht

1.2 Kommunalrecht

1.3 Wettbewerbsrecht

1.4 Gesellschaftsrecht

1.5 Analogie aus weiteren Rechtsgebieten

2 Gesetzesentwürfe

2.1 Verbandsstrafgesetzbuch

2.2 Änderungsvorschlag zum OWiG des BUJ

2.3 Compliance-Anreiz-Gesetz

3 Rechtsprechung

3.1 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) AöR

3.2 Siemens AG

4 Interne Richtlinien

5 Betriebswirtschaftliche Aspekte

6 Folgen von Non-Compliance im kommunalen Bereich

6.1 Kommunale Wasserwerke Leipzig

6.2 Messehallen Köln

7 Zwischenfazit: Einführungspflicht

III Compliance-Anforderungen kommunaler Stadtwerke

1 Wettbewerbsrecht

1.1 Kartellrecht

1.2 Lauterkeitsrecht

1.3 EU-Beihilfenrecht

2 Vergaberecht

3 Preisrecht

4 Steuerrecht

5 Arbeitsrecht

6 Arbeitssicherheits/-schutzrecht

7 Datenschutzrecht

8 Umweltrecht

9 IT-Recht

9.1 Lizenzmanagement

9.2 Elektronische Buchführung

9.3 Telekommunikationsanlagen

9.4 IT-Sicherheitsgesetz

10 Strafrecht

10.1 Korruption

10.2 Amtsstraftaten

11 Zwischenfazit

IV Ausgestaltung und Nutzen eines Compliance-Systems

1 Verantwortlichkeit für Compliance

2 Anwendbarkeit etablierter Standards

2.1 TR CMS 101:2011 (TÜV Rheinland)

2.1.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.2 Leitungsverantwortung

2.1.3 Ressourcenmanagement

2.1.4 Compliance-Prozesse

2.1.5 Systemüberwachung

2.1.6 Wertung

2.2 IDW PS 980 (Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.)

2.2.1 Compliance-Kultur

2.2.2 Compliance-Ziele

2.2.3 Compliance-Risiken

2.2.4 Compliance-Programm

2.2.5 Compliance-Organisation

2.2.6 Compliance-Kommunikation

2.2.7 Compliance-Überwachung und Verbesserung

2.2.8 Wertung

2.3 Hamburger Compliance-Modell

2.3.1 Auditierungsverfahren

2.3.2 Grundmodul 1: Allgemeines Compliance-Verständnis

2.3.3 Zusatzmodul: Vergabeverfahren

2.3.4 Wertung

2.4 EN ISO 19600:2014

3 Empfehlung für kommunale Eigenbetriebe/Stadtwerke

D Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit der Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS) für kommunale Eigenbetriebe und Stadtwerke. Dabei wird analysiert, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht und wie ein solches System unter Berücksichtigung spezifischer öffentlicher Rahmenbedingungen und Anforderungen ausgestaltet werden kann, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Rechtstreue sicherzustellen.

  • Grundlagen und Definition des Compliance-Begriffs im Wirtschaftskontext
  • Rechtliche Anforderungen an kommunale Unternehmen und Daseinsvorsorge
  • Analyse der gesetzlichen Pflichten (Ordnungswidrigkeiten-, Kommunal-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht)
  • Vergleich und Anwendbarkeit etablierter Compliance-Standards (TÜV, IDW PS 980, Hamburger Modell)
  • Praktische Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung eines CMS in Stadtwerken

Auszug aus dem Buch

A Einleitung

Regeln werden aufgestellt, damit Gesellschaften funktionieren und Unternehmen in einem lauteren Wettbewerb stehen können. Das diese folglich eingehalten werden müssen, dürfte selbstverständlich sein. Im Wirtschaftsleben hat sich hierzu der Begriff Compliance herausgebildet, welcher wörtlich übersetzt zunächst nichts anderes bedeutet, als Regeln zu befolgen. Seit den 1990er Jahren findet dieser Terminus sukzessiven Niederschlag im deutschen Sprachgebrauch, Unternehmen entwickeln seither entsprechende Strukturen. Die Verwendung der Begrifflichkeit hat verschiedene Ursachen: Einerseits trägt die fortschreitende Globalisierung kontinuierlich zur Anglisierung unserer Sprache bei, andererseits werden in den stark reglementierten Sektoren des Bank- und Versicherungswesens sämtliche Maßnahmen der Gesetzestreue unter Compliance subsumiert.

Um alle Regeln zu befolgen, bedarf es vor allem für Unternehmen einer Systematik, um dies sicherzustellen. Diesen Gedanken verfolgt ein Compliance Management System (CMS), indem es Prozesse und Auslöser für Maßnahmen definiert. Schließlich können nur die Regeln eingehalten werden, welche bekannt sind. Die stete Wandlung der Regulierung im Wirtschaftsleben und der Ansprüche von Stakeholdern sowie Aufsichtsgremien machen es erforderlich, auf Veränderungen kurzfristig reagieren zu können. Durch ein CMS soll Regelverstößen („Non-Compliance“) vorgebeugt werden und, soweit dies nicht erfolgreich ist, diese erkannt und bearbeitet werden. Der Umfang der Regeln bestimmt sich nach gesetzlichen und sonstigen Vorgaben, die ein Unternehmen zu erfüllen hat und stellen somit das für die Organisation geltende Recht dar.

Zusammenfassung der Kapitel

A Einleitung: Die Einleitung definiert Compliance als notwendige Einhaltung von Regeln in Unternehmen und begründet die Notwendigkeit von Compliance Management Systemen zur systematischen Sicherstellung dieser Regelkonformität.

B Hintergrund und Abgrenzung von Compliance: Dieses Kapitel erläutert den Ursprung des Begriffs Compliance, überträgt ihn auf den Wirtschaftssektor und definiert die Kernbestandteile eines Compliance Management Systems.

C Die Notwendigkeit von Compliance in kommunalen Stadtwerken: Das Hauptkapitel untersucht das kommunalwirtschaftliche Umfeld, analysiert die geltende Rechtslage hinsichtlich einer Einführungspflicht von CMS und beleuchtet detailliert Compliance-Anforderungen in verschiedenen Rechtsbereichen sowie Möglichkeiten der praktischen Ausgestaltung.

D Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass zwar keine explizite gesetzliche Pflicht zur CMS-Einführung für Stadtwerke existiert, jedoch aufgrund der Legalitätspflicht der Unternehmensleitung ein CMS als Best-Practice zur Schadensvermeidung und Haftungsreduzierung empfohlen wird.

Schlüsselwörter

Compliance, Compliance Management System, CMS, Stadtwerke, kommunale Eigenbetriebe, Daseinsvorsorge, Rechtstreue, Haftungsvermeidung, IDW PS 980, Risikoprävention, Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht, Vergaberecht, Kommunalrecht, Unternehmensorganisation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Umsetzung von Compliance Management Systemen (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben, insbesondere in Stadtwerken.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen zählen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kommunalwirtschaft, die Analyse von Compliance-Risiken in verschiedenen Rechtsgebieten (z.B. Kartell-, Vergabe- und Arbeitsrecht) sowie die methodische Ausgestaltung eines CMS.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu prüfen, ob für kommunale Eigenbetriebe eine Notwendigkeit oder Verpflichtung besteht, Compliance sicherzustellen und ein CMS einzurichten, um existenzbedrohende Risiken zu minimieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der geltenden Gesetzeslage (z.B. OWiG, GWB, HGrG) und einer betriebswirtschaftlichen Bewertung etablierter Standards (wie IDW PS 980) zur Anwendung in der kommunalen Praxis.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Compliance-Anforderungen an Stadtwerke, unterteilt in Rechtsgebiete wie Wettbewerbs-, Preis-, Steuer-, Arbeits- und IT-Recht, sowie die praktischen Lösungsansätze zur Implementierung eines CMS.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Compliance, Stadtwerke, Daseinsvorsorge, IDW PS 980, Rechtskonformität und Haftungsvermeidung.

Warum ist eine Compliance-Organisation für Stadtwerke kritisch?

Weil Stadtwerke aufgrund ihrer Daseinsvorsorge ein hohes öffentliches Vertrauen genießen; Rechtsverstöße können hier nicht nur finanzielle Bußen, sondern auch den Entzug der Konzessionsgrundlage zur Folge haben.

Welchen Stellenwert nimmt das "Hamburger Compliance-Modell" ein?

Das Modell wird vorgestellt, aber aufgrund seiner mangelnden Abdeckung spezifischer Rechtsgebiete und Bedenken hinsichtlich der Objektivität (Rolle des Anbieters als Berater und Auditor) kritisch bewertet und für den kommunalen Sektor nicht explizit empfohlen.

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Résumé des informations

Titre
Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken)
Université
University of Applied Sciences North Hesse; Bad Sooden-Allendorf
Note
1,3
Auteur
Sven Götze (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
170
N° de catalogue
V367223
ISBN (ebook)
9783668458017
ISBN (Livre)
9783668458024
Langue
allemand
mots-clé
Compliance CMS Compliance Management Comliance Management System Stadtwerke Kommunalwirtschaft Stadtwerk Kommune
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sven Götze (Auteur), 2016, Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367223
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Extrait de  170  pages
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