Die wirtschaftliche Betätigung des Staates hat eine lange Tradition. So gab es bereits früher königliche Porzellanmanufakturen, kriegswichtige Rüstungsunternehmen und Staatsbanken. Doch wie stellt sich die Situation heute dar?
Das Bild des Staates als Unternehmer wandelt sich stetig. Nicht zuletzt die Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 führte dazu, dass der Staat in die Unternehmerrolle gedrängt wurde, indem er zur Stabilisierung des Finanzsystems staatliche Beteiligungen an systemrelevanten Banken erwarb. Die daraus resultierende, noch heute anhaltende, Debatte um die Frage, wann der Staat als Marktakteur agieren sollte und wann nicht, gibt Anlass, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen genauer zu untersuchen.
Im Rahmen dieser Arbeit soll daher zunächst in einem ersten Schritt auf die konkreten Erscheinungsformen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen (B) eingegangen werden. In einem zweiten Schritt werden die rechtlichen Spielräume und Grenzen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen (C) thematisiert. In einem dritten Schritt werden die Rechtsschutzmöglichkeiten (D) dargelegt, um sodann mit einer Schlussbetrachtung (E) in Bezug auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser wirtschaftlichen Betätigungen zu enden.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Erscheinungsformen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen
I) Konkrete Betätigungen des Bundes
II) Konkrete Betätigungen der Länder
III) Konkrete Betätigungen der Kommunen
C) Rechtliche Spielräume und Grenzen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen
I) Verfassungsrechtlicher Rahmen
1) Die Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes
2) Das Rechtsstaatsprinzip
3) Grenzen aufgrund der Grundrechte Privater
a) Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 I GG
aa) Rechtsprechung
bb) Kritik aus dem Schrifttum
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
4) Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II 1 GG
a) Art. 28 II 1 GG als Legitimationsgrundlage
b) Begrenzung wirtschaftlicher Betätigungen der Kommunen durch Art. 28 II 1 GG
aa) Rein erwerbswirtschaftliche Betätigungen
bb) Wirtschaftliche Betätigungen außerhalb des Gemeindegebietes
II) Kommunalrechtlicher Rahmen
1) Ausgangsregelung des § 67 DGO
2) Unterschiedliche Ausgestaltung der Nachfolgeregelungen des § 67 DGO in den Gemeindeordnungen der einzelnen Länder
a) Voraussetzungen der Schrankentrias
aa) Zweckgebundenheit
bb) Angemessenheit
cc) Subsidiarität
b) Unterschiedliche Ausgestaltung der Subsidiaritätsklauseln
III) Haushaltsrechtlicher Rahmen
D) Rechtsschutz Privater gegen kommunale Wirtschaftstätigkeit
I) Rechtsprechung vor 2002
1) Verwaltungsrechtsweg
2) Zivilrechtsweg
II) Rechtsprechung nach 2002
1) Zivilrechtsweg
2) Verwaltungsrechtsweg
E) Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung des Staates sowie der Kommunen im Spannungsfeld zwischen öffentlichem Auftrag und privater Konkurrenz, wobei insbesondere der Rechtsschutz für private Unternehmen beleuchtet wird.
- Staatliche Unternehmensbeteiligungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
- Verfassungsrechtlicher Rahmen und Schranken wirtschaftlicher Betätigung
- Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie als Legitimationsgrundlage und Grenze
- Entwicklung und Bedeutung der kommunalrechtlichen Schrankentrias
- Rechtsschutzmöglichkeiten privater Konkurrenten vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten
Auszug aus dem Buch
C) Rechtliche Spielräume und Grenzen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen
Wie soeben dargestellt, nehmen Bund, Länder und Kommunen in erheblichem Umfang am Wirtschaftsleben teil, sodass eine direkte Konkurrenzsituation zu den wirtschaftlich tätigen Bürgern besteht. Sie tun dies unter bestimmten Sonderbedingungen wie grundsätzlicher Konkurrenzfähigkeit, unbegrenzter Finanzierungskraft und der Möglichkeit, sich sowohl des privaten, als auch des öffentlichen Rechts zu bedienen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen Betätigungen der öffentlichen Hand und derjenigen von Privaten auf demselben Markt, gilt es genauer zu betrachten.
Besonders problematisch sind dabei, wie bereits erwähnt, solche wirtschaftliche Betätigungen, die aus rein erwerbswirtschaftlichen Gründen erfolgen. Es stellt sich somit die Frage nach der Zulässigkeit wirtschaftlicher, und insbesondere erwerbswirtschaftlicher, Betätigung des Staates einschließlich der Kommunen. Welcher rechtliche Spielraum besteht für die genannten Akteure? Welche Grenzen müssen sie beachten? Um einen Überblick über den Ordnungsrahmen zu gewinnen, wird im Folgenden der verfassungsrechtliche (I), kommunalrechtliche (II) sowie der haushaltsrechtliche Rahmen (III) dargestellt.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel des Staates vom klassischen Akteur hin zum Unternehmer und skizziert die aktuelle Renaissance der Kommunalwirtschaft angesichts finanzieller Engpässe.
B) Erscheinungsformen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen: Dieses Kapitel klassifiziert staatliches Handeln in Leistungsverwaltung, Auftragsverwaltung und erwerbswirtschaftliches Handeln und veranschaulicht diese an Beispielen von Bund, Ländern und Kommunen.
C) Rechtliche Spielräume und Grenzen wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen: Der Abschnitt analysiert den verfassungsrechtlichen Rahmen, insbesondere die Wirtschaftsverfassung, das Rechtsstaatsprinzip sowie die Grundrechte privater Konkurrenten, und erläutert die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.
D) Rechtsschutz Privater gegen kommunale Wirtschaftstätigkeit: Das Kapitel untersucht die Möglichkeiten privater Akteure, gegen staatliche Konkurrenz vorzugehen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vor und nach der Wende durch den BGH im Jahr 2002.
E) Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass staatliche Betätigung zwar grundsätzlich möglich, aber an strikte Grenzen (insb. öffentlicher Zweck) gebunden ist, und fordert eine einheitlichere Ausgestaltung der kommunalrechtlichen Schranken.
Schlüsselwörter
Wirtschaftliche Betätigung, Öffentliche Hand, Kommunalwirtschaft, Daseinsvorsorge, Wettbewerb, Schrankentrias, Rechtsstaatsprinzip, Berufsfreiheit, Art. 12 I GG, kommunale Selbstverwaltung, Drittschutz, Subsidiarität, Unterlassungsanspruch, Konkurrentenklage, Rechtsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit, wenn der Staat oder Kommunen sich wirtschaftlich betätigen und dabei in direkten Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Erscheinungsformen staatlicher Wirtschaftsaktivitäten, den verfassungs- und kommunalrechtlichen Grenzen dieses Handelns sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten für benachteiligte private Konkurrenten.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Untersuchung konzentriert sich darauf, unter welchen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Staat wirtschaftlich agieren darf und wo die rechtlichen Grenzen dieses Engagements liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von Gesetzen, der verfassungsrechtlichen Dogmatik und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der verschiedenen Betätigungsformen, die Untersuchung des verfassungsrechtlichen Ordnungsrahmens, die Analyse kommunal- und haushaltsrechtlicher Vorgaben sowie die Erörterung des Rechtsschutzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen: Öffentliche Hand, Kommunalwirtschaft, Daseinsvorsorge, Schrankentrias, Drittschutz, Subsidiarität und Wettbewerbsverzerrung.
Was ist unter der "Schrankentrias" zu verstehen?
Die Schrankentrias bezeichnet die drei wesentlichen Voraussetzungen für eine zulässige kommunale Wirtschaftstätigkeit: Zweckgebundenheit, Angemessenheit und Subsidiarität.
Welchen Einfluss hat die BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2002?
Die Entscheidung markiert eine Zäsur, da der BGH feststellte, dass das Wettbewerbsrecht (UWG) nicht dazu dient, kommunalrechtliche Kompetenzgrenzen zu schützen, was den Rechtsschutz für Private hin zu den Verwaltungsgerichten verlagerte.
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- Philipp Stein (Author), 2016, Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen des Staates einschließlich der Kommunen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367534