Untersucht wird ein Mandat des englischen Königs Heinrich II. für die Kölner Hanse-Kaufleute, in dem ihnen Privilegien für ihren Handel in London zugesprochen werden. Anhand der politischen Umstände im Reich, der Beziehungen Kaiser Friedrichs I. Barbarossa zum Hause der Platagenets als auch zu Louis VII. sowie der wirtschaftlichen Lage im mittelalterlichen England wird die Urkunde diskutiert, wobei Ausstellungs-Intention und die Datierung des "writ" besondere Aufmerkamkeit zukommen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Mandat Heinrichs II. von England (HUB I Nr. 14)
2.1 Originaltext und Neuübersetzung
2.2 Inhaltliche Zusammenfassung, Formalia
3 Die Interessen von Rechtgebendem und Rechtsempfängern
3.1 Kölner Kaufleute in London: Der Handel in vorhansischer Zeit
3.2 Der englische König und das Haus der Staufer im 12. Jahrhundert
4 Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Mandat Heinrichs II. für die Kölner Kaufleute in London (HUB I Nr. 14) und analysiert dessen historische Hintergründe, Datierung sowie die zugrundeliegenden politischen und wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Akteure im 12. Jahrhundert.
- Analyse des Mandats Heinrichs II. von England
- Datierungsdiskurs der Urkunde im 12. Jahrhundert
- Handelsbeziehungen Kölner Kaufleute im vorhansischen England
- Politische Interessenkonstellationen zwischen dem Haus der Staufer und dem angevinischen England
- Bedeutung von Privilegien für die Entwicklung der Kölner Handelsautonomie
Auszug aus dem Buch
2.1 Originaltext und Neuübersetzung
Henricus Dei gracia rex Anglie et dux Normannie et Aquitanie et comes Andigavie iusticiariis, vicecomitibus et omnibus ministris suis Anglie salutem. Precipio vobis, quod custodiatis et manuteneatis et protegatis homines et cives Colonienses sicut homines meos proprios et amicos et omnes res et mercaturas suas et possessiones, ita quod neque de domo sua Londonensi gildhalla sua neque de rebus neque de mercaturis suis aut aliquibus aliis ad eos spectantibus iniuriam aliquam vel contumeliam eis faciatis nec fieri permittatis, quia fideles mei sunt et ipsi et omnia sua sunt in custodia et protectione mea. Et ideo firmam pacem habeant faciendo rectas consuetudines suas, et nullas exigatis ab eis novas consuetudines vel rectitudines, quas facere non debeant nec facere solebant. Et si quis eis super hoc in aliquot forifecerit, plenariam eis inde sine dilacione iusticiam fieri faciatis. Testibus Ricardo de Luci, Wilhelmo filio Aldelmi dapifero. Apud Norhampton.
Heinrich, von Gottes Gnaden König Englands, Herzog der Normandie und Aquitaniens sowie Graf von Anjou, grüßt die Richter, Vizegrafen und all seine Diener Englands. Ich befehle euch, dass ihr die Menschen und Bürger Kölns gleichwie meine eigenen Leute und Freunde beschützen sollt als auch alle Dinge und ihre Waren und den Besitz bewachen, bewahren und beschützen sollt, so dass ihr weder in Bezug auf ihr Haus in London, ihre Gildehalle, noch in Bezug auf ihren Besitz, ihre Waren oder irgendwelche anderen Dinge, die sich auf sie beziehen [= die ihnen zustehen/gehören], irgendwelches Unrecht oder irgendeine Misshandlung ausübt oder auszuüben gestattet, weil sie meine Getreuen sind und sie ebenso wie all ihre Habe unter meiner Obhut und meinem Schutz stehen. Und deswegen mögen sie einen dauerhaften Frieden haben, um ihre Rechtsgewohnheiten auszuüben, und ihr sollt von ihnen keine neuen Abgaben oder Rechtlichkeiten einfordern, die sie weder leisten müssten noch zu leisten pflegten. Und wenn ihnen jemand überdies irgendeinen Schaden zufügt, dann sollt ihr ihnen ohne Zaudern das volle Recht zukommen lassen. Die Zeugen Richard von Lucy, Truchsess Wilhelm, Sohn des Aldelmus. Bei Northampton.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung des Mandats Heinrichs II. für die Kölner Kaufmannschaft und hinterfragt, ob es sich um den juristischen Startschuss für die Hanse oder den Erfolg lokaler Akteure handelt.
2 Das Mandat Heinrichs II. von England (HUB I Nr. 14): Dieses Kapitel präsentiert den Originaltext der Urkunde, eine Neuübersetzung sowie eine inhaltliche Zusammenfassung und eine kritische Auseinandersetzung mit Datierungsfragen.
3 Die Interessen von Rechtgebendem und Rechtsempfängern: Dieser Abschnitt analysiert die Handelsbedingungen der Kölner Kaufleute in London vor der Hanse und untersucht die politischen Beziehungen zwischen dem englischen Königshaus und dem Haus der Staufer.
4 Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das Mandat eher aus wirtschaftlichen Interessen des englischen Herrscherhauses an Importwaren resultierte als aus übergeordneten politischen Bündnissen mit den Staufern.
Schlüsselwörter
Mandat Heinrichs II., Kölner Kaufleute, Gildehalle, HUB I Nr. 14, England, Hanse, Wirtschaftsgeschichte, 12. Jahrhundert, Handelsautonomie, Privilegien, angevinisches Reich, Staufer, Warenverkehr, Weinhandel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht ein spezielles Mandat von König Heinrich II. von England aus dem 12. Jahrhundert, das Kölner Kaufleuten in London Schutz und Privilegien gewährte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Einordnung dieses Mandats, die Handelsstrukturen der Kölner im mittelalterlichen London und die politische Motivlage des englischen Königs.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, warum das Mandat ausgestellt wurde und ob politische Bündnisse zwischen England und dem Stauferreich oder rein wirtschaftliche Eigeninteressen des englischen Königs den Ausschlag gaben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine quellenkritische Analyse der Urkunde, vergleicht Forschungsmeinungen zur Datierung und setzt das Dokument in den Kontext der zeitgenössischen europäischen Politik.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Form und den Inhalt des Mandats, diskutiert den Forschungsstreit um das Entstehungsdatum und beleuchtet die Rolle Kölns als aufstrebende Handelsmacht in London.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind das Mandat Heinrichs II., Kölner Kaufleute, Gildehalle, Hanse-Vorgeschichte, Wirtschaftspolitik im 12. Jahrhundert und Handelsautonomie.
Wie sicher ist die Datierung des Mandats auf das Jahr 1175?
Die Datierung bleibt in der Forschung umstritten; während ältere Berichte von 1157 ausgehen, stützen neuere Erkenntnisse, basierend auf den Aufenthaltsorten des Königs und Zeugenverzeichnissen, eine Datierung in die Jahre 1175 bis 1177.
Welche Rolle spielte die Kölner Gildehalle für die Kaufleute?
Die Gildehalle bot den Kölnern einen festen Stützpunkt und eine offizielle Niederlassung in London, deren rechtliche Absicherung durch das Mandat Heinrichs II. maßgeblich gestärkt wurde.
- Quote paper
- Kristine Greßhöner (Author), 2005, Das Mandat Heinrichs II. für die Kölner Hanse-Kaufleute (HUB I Nr. 14), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36782