Frau Birte Schick–Schuster (S) möchte am 11. Februar 2017 eine Protestaktion vor dem Bekleidungsgeschäft „Sekeuro“ wie von ihr geplant durchführen. Dazu wendet sie sich am 3. Februar hilfesuchend an Rechtsanwalt Herr Dr. Volkan (V). Fraglich ist, welche Schritte V im Namen der S einleiten kann, damit die Protestaktion wie geplant stattfinden kann. Angesichts der Eilbedürftigkeit des Begehrens der S, kann diese „Hilfe“ nur im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden. Der Antrag wird Erfolg haben, wenn er zulässig und begründet ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Zulässigkeit des Antrags
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
II. Statthaftigkeit des Antrags
1. Hoheitliche Maßnahme
2. Behörde
3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
4. Regelung
5. Einzelfall
6. Außenwirkung
7. Zwischenergebnis
III. Antragsbefugnis
IV. Antragsgegner
V. Beteiligtenfähigkeit
VI. Prozessfähigkeit
VII. Antragsfrist
VIII. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
1.Keine offensichtliche Unzulässigkeit des Widerspruchs
2. Keine aufschiebende Wirkung
3. Vorheriger Aussetzungsantrag an die Behörde
4. Zwischenergebnis
IX. Zwischenergebnis
B. Kumulative Antragshäufung
C. Begründetheit des Antrags
I. Formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung
1. Zuständigkeit
2.Verfahren
3. Form
4. Zwischenergebnis
II. Interessensabwägung
1. Erfolgsaussichten in der Hauptsache
a) Erste Auflage „Entzünden eines Feuers“
aa) Ermächtigungsgrundlage (EGL)
bb) Formelle Rechtmäßigkeit
(1) Zuständigkeit
(2) Verfahren
(3) Form
(4) Zwischenergebnis
cc) Materielle Rechtmäßigkeit
(1) Anwendungsbereich des § 11 HSOG
(2) Richtiger Adressat
(3) Ermessen
(4) Zwischenergebnis
b) Zweite Auflage „Entblößen der Teilnehmer“
aa) EGL
bb) Formelle Rechtmäßigkeit
cc) Materielle Rechtmäßigkeit
(1) Anwendungsbereich des § 15 I BVersG
(2) Richtiger Adressat
(3) Ermessen
(4) Zwischenergebnis
c) Dritte Auflage „Fotografieren der Kunden“
aa) EGL
bb) Formelle Rechtmäßigkeit
cc) Materielle Rechtmäßigkeit
(1) Anwendungsbereich des § 15 I BVersG
(2) Richtiger Adressat
(3) Ermessen
(4) Zwischenergebnis
d) Zwischenergebnis
2. Weitere Interessensabwägung
III. Zwischenergebnis
D. Ergebnis des Antrags
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Gutachtens mit der Rechtmäßigkeit behördlicher Untersagungsverfügungen gegenüber einer geplanten Protestaktion. Ziel ist es zu prüfen, ob die durch den Oberbürgermeister der Stadt Offenbach auferlegten Beschränkungen – namentlich das Verbot eines Feuers, des Entblößens der Teilnehmer und des Fotografierens von Kunden – rechtlich Bestand haben und ob ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Aussicht auf Erfolg bietet.
- Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz und Eilverfahren (§ 80 V VwGO)
- Versammlungsrechtliche Anforderungen und Eingriffsschwellen
- Grenzen der Versammlungsfreiheit durch Sicherheitsbedürfnisse
- Interessenabwägung zwischen Protestrecht und Schutz von Passanten
- Rechtliche Bewertung von Auflagen im Sinne des Versammlungsgesetzes
Auszug aus dem Buch
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Zunächst müsste der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein. Mangels aufdrängender Sonderzuweisungen müssten hierzu die Voraussetzungen der Generalklausel § 40 I 1 VwGO gegeben sein. Demnach muss eine öffentlich–rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen.
Eine Streitigkeit ist öffentlich–rechtlicher Natur, wenn die streitentscheidende Norm eine solche des öffentlichen Rechts ist, also insbesondere wenn ein Hoheitsträger in dieser Funktion berechtigt oder verpflichtet wird (modifizierte Subjektstheorie). Es wird um die Art und Weise der Protestaktion der S gestritten. Streitentscheidende Normen sind vorliegend solche des Versammlungsgesetzes (VersG) sowie des HSOG, die einem Hoheitsträger Handlungsbefugnisse einräumen. Die Streitigkeit ist demnach öffentlich–rechtlicher Natur.
Auch streiten sich hier keine unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmende Organe über Verfassungsrecht (doppelte Verfassungsunmittelbarkeit). Abdrängende Sonderzuweisungen sind ebenfalls nicht ersichtlich. Der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 I 1 VwGO ist somit eröffnet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zulässigkeit des Antrags: Prüfung der prozessualen Voraussetzungen für den vorläufigen Rechtsschutz, einschließlich der Zuständigkeit, Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnisses.
B. Kumulative Antragshäufung: Erörterung der Zulässigkeit, mehrere Klagebegehren gegen die verschiedenen Auflagen in einem Eilantrag zu verbinden.
C. Begründetheit des Antrags: Umfassende materielle Prüfung der angeordneten sofortigen Vollziehung und Interessenabwägung anhand der Erfolgsaussichten in der Hauptsache unter Berücksichtigung der einzelnen Auflagen.
D. Ergebnis des Antrags: Abschließendes Fazit, dass der Antrag zwar zulässig, aber unbegründet ist und somit keine Aussicht auf Erfolg hat.
Schlüsselwörter
Verwaltungsrecht, Versammlungsrecht, Eilverfahren, Aufschiebende Wirkung, Gefahrenabwehr, Interessenabwägung, Versammlungsfreiheit, Grundrechte, Rechtsweg, Anfechtungsklage, Behörde, Auflagen, Versammlungsspezifische Gefahr, Öffentliche Sicherheit, Protestaktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Hausarbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verwaltungsrechtliche Rechtmäßigkeit von Auflagen, die eine Behörde einer geplanten Protestaktion auferlegt hat, und prüft die Erfolgsaussichten eines Eilantrags gegen diese Verfügungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig das Versammlungsrecht, das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht sowie die Voraussetzungen für den verwaltungsprozessualen vorläufigen Rechtsschutz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die gutachtliche Prüfung der Schritte eines Rechtsanwalts, um eine Protestaktion trotz behördlicher Beschränkungen wie geplant durchführen zu können, und die Ermittlung der jeweiligen Erfolgsaussichten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der Sachverhalte unter die einschlägigen Normen (VwGO, VersG, HSOG, GefAbwVO) subsumiert und anhand von Rechtsprechung und Literatur interpretiert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Zulässigkeitsprüfung, die Verbindung mehrerer Klagebegehren und die detaillierte Begründetheitsprüfung, unterteilt in die formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung und eine umfassende Interessenabwägung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Verwaltungsrecht, Versammlungsrecht, Eilverfahren, Gefahrenabwehr, Interessenabwägung, Versammlungsfreiheit, Grundrechte und Anfechtungsklage.
Warum reicht ein bloßer Facebook-Aufruf nicht aus, um die Anmeldepflicht einer Versammlung zu ersetzen?
Obwohl die Behörde Kenntnis von der Veranstaltung erlangen konnte, entbindet dies den Veranstalter nicht von der gesetzlichen Anmeldepflicht nach § 14 I BVersG, da diese der behördlichen Gefahrenprognose und Vorbereitung dient.
Inwiefern ist das Entzünden eines Feuers keine "versammlungsspezifische Gefahr"?
Die Gefahr durch ein offenes Feuer in einer belebten Straße geht primär vom Feuer selbst aus und besteht unabhängig vom versammelten Personenkreis, weshalb hier allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht statt des speziellen Versammlungsrechts greift.
Warum ist die "Schand-Wand" aus rechtlicher Sicht problematisch?
Das Fotografieren und Ausstellen von Bildern unbeteiligter Kunden ohne deren Einwilligung stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild sowie einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, was eine behördliche Untersagung rechtfertigt.
Welches Fazit zieht die Arbeit bezüglich der Protestaktion?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die behördlichen Auflagen rechtmäßig sind und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unbegründet ist, sodass die Protestaktion nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
- Citar trabajo
- Alexander Gleixner (Autor), 2017, Protest gegen Textil-Discounter. Ein fiktives Fallbeispiel aus dem Bereich Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367929