Judith Butlers Subjektverständnis. Welche Handlungsspielräume ergeben sich aus Butlers Theorien bezüglich Subjekt und Geschlecht für die pädagogische Praxis?


Hausarbeit, 2017

23 Seiten, Note: 0,7


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Judith Butler
2.1. Die Kategorie Geschlecht im Diskurs
2.1.1. Überblick über relevante Richtungen der feministischen Debatte
2.1.1. Pluralisierung von Gender
2.1.2. Entnaturalisierung von Sex
2.2. Butlers Subjektverständnis
2.2.1. Diskursive Subjektkonstitution
2.2.2. Geschlecht und Subjekt
2.2.3. Handlungsmacht des Subjektes
2.3. Zwischenfazit

3. Folgerungen für die pädagogische Praxis
3.1. Pädagogische Praxis als Bezugsrahmen
3.2. Geschlecht und Subjekt in der Erziehungswissenschaft
3.3. Handlungsanforderungen an Pädagog*innen

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der deutschsprachigen, erziehungswissenschaftlichen Literatur sind poststrukturalistische Theorien und insbesondere dekonstruktive Verfahrensweisen zwar bereits rezipiert und gewürdigt worden, jedoch bleibt eine Ausarbeitung dekonstruktivistischer Methoden und Ansätze für die pädagogische Praxis (bis auf einige Ausnahmen[1] ) bisher weitestgehend aus. Gründe hierfür sehen Fritzsche et al in der fehlenden Konkretisierung von Handlungsanweisungen für die Praxis oder die Dezentrierung des Subjektes, was für einige Theoretiker*innen mit einem Verabschieden des pädagogischen Adressaten einhergeht (vgl. Fritzsche et al 2001, S. 9). Hier sind bereits zwei zentrale Aspekte der vorliegenden Arbeit benannt: 1. Die Frage nach dem postmodernen Subjekt in der pädagogischen Arbeit und 2. das Problem dekonstruktivistische Analysen (zu welchen ohne Zweifel auch Butlers Theorien zählen) auf die Praxis zu beziehen. Beide Punkte stellen wesentliche Theoreme des pädagogischen Handlungsfeldes dar und sollen hier aufgegriffen werden, indem die Frage beantwortet wird, inwiefern ein verändertes Subjektverständnis mit veränderten Handlungsspielräumen einhergeht und wie diese konkret in der pädagogischen Praxis aussehen können. Obwohl in dem erziehungswissenschaftlichen Diskurs nicht von einem Konsens über existenzielle Fragen wie einer Definition, einem Ziel oder den besten Methoden, in Bezug auf Bildung gesprochen werden kann, herrscht m.E. nach Einigkeit darüber, dass das Subjektverständnis zentral für pädagogische Fragestellungen ist (vgl. Ehrenspeck 2001, S. 29). In den letzten Jahrzehnten ist jedoch eine theoretische Verschiebung des Subjektbegriffes auszumachen, welche den o.g. vorherrschenden Subjektbegriff verschiebt. Obgleich die Vorstellung eines souveränen und autonomen Subjektes der Aufklärung lange Jahre essentiell in dem erziehungswissenschaftlichen Diskurs war, ist unter poststrukturalistischer Perspektive eine kritische Überprüfung dieses Subjekts im pädagogischen Bezugsrahmen vonnöten. Hierfür kann eine Betrachtung Butlers Überlegungen hilfreich sein, da ihre untersuchten Kernthemen nicht nur interdisziplinär angesiedelt, sondern auch international von zentraler Bedeutung für den wissenschaftlichen Diskurs sind. Die zentralen Aspekte ihrer Theorien, welche im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden sind u.a. Diskurs-, Subjekt- sowie feministische Theorie als kritische Analyseinstrumente der Geschlechterdifferenz und damit verschränkte Fragen von Sexualität und Begehren sowie daran anschließend politische Fragestellungen (vgl. Villa 2012, S. 14). Weiterhin fragt sie, in welchem Maße sich die Identität und der Subjektstatus von Personen durch die Regulierungsverfahren der Geschlechterbildung –und teilung konstituieren[2]. Die Analysekategorie Geschlecht gilt seit Anbeginn des feministischen Diskurses als umstritten und ist nichtsdestotrotz eine der wichtigsten Ordnungskategorien der Gesellschaft: „Die Zweipoligkeit der Geschlechter stellt eines der grundlegenden Typisierungsmuster dar, in denen die soziale Welt sich ordnet.“ (Gildemeister 1992, S. 231). Dieses Zitat spricht für eine allgegenwärtige Relevanz sowie eine scheinbare Natürlichkeit der Kategorie Geschlecht in der Gesellschaft, welche nicht nur im Alltag, sondern auch im wissenschaftlichen Diskurs stets neu reproduziert wird (vgl. Hartmann 2012, S. 164). Während diverse feministische Stimmen für ein Boykott der Kategorie Geschlecht plädieren, stellt sich dabei jedoch die Frage, ob damit ein (oder das vielleicht wichtigste) Analyseinstrument der feministischen Forschung verloren geht. Der Fokus der vorliegenden Arbeit soll nicht auf ebendieser Debatte liegen, sondern auf der „Genealogie der Geschlechter-Ontologie“ (Butler 2012b, S. 60)[3] sowie darauf, welche Bedeutung diese diskursive Konstruktion für Subjekte und den Prozess der Subjektbildung darstellt. Für die Beantwortung oben genannter Fragen sind Butlers Theorien hilfreich, da sie es ermöglichen die Konstruktion des Geschlechts diskursanalytisch zu untersuchen und konstruktivistische sowie dekonstruktivistische Ansätze verbinden, welche es ermöglichen Butlers Theorien in einem erziehungswissenschaftlichen Bezugsrahmen zu betrachten und somit auf die pädagogische Praxis zu beziehen. Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit Butlers Theorien aus erziehungswissenschaftlicher Sicht auseinander und zielt darauf ab diese auf Handlungsspielräume für die Praxis zu untersuchen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, welches veränderte Subjektverständnis mit Butlers Theorien einhergeht und wie sich dieses auf erziehungswissenschaftliche Fragestellungen auswirkt. Zu Beginn wird der feministische Diskurs des 20. Jahrhunderts, mit besonderer Berücksichtigung der Frage nach der Analyse der Geschlechterkonstruktion, betrachtet (Kap. 2.1.), um Butlers Wirken theoretisch einordnen zu können und um einen theoretischen Bezugsrahmen zu ihren Überlegungen zu bieten, welche im darauf folgenden Kapitel näher beleuchtet werden. Hierfür wird nicht chronologisch vorgegangen, sondern thematisch-problemzentriert die verschiedenen Strömungen des feministischen Diskurses aufgegriffen, welche m.E. relevant in Bezug auf die Fragestellung dieser Hausarbeit sind[4]. Der folgende Abschnitt (Kap. 2.2.) widmet sich Butlers Subjektverständnis, indem zunächst zentrale Begriffe und Gedanken erläutert werden und anschließend das Verhältnis sowie die Relevanz von Geschlecht und Subjektivierung(spraktiken) in ihren Theorien untersucht werden. Abschließend wird analysiert, in welchem Rahmen Subjekte laut Butler, unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte handlungsmächtig, bzw. -ohnmächtig sind. Im dritten Kapitel werden die Ergebnisse in einen erziehungswissenschaftlichen Bezugsrahmen gesetzt (Kap. 3.1) und auf ihren Nutzen für die pädagogische Praxis untersucht (Kap. 3.2). Im letzten Abschnitt (Kap. 3.3) werden konkrete Handlungsanweisungen für Pädagog*innen ausgearbeitet, welche sich aus den vorangegangenen Ausführungen ergeben. Zuletzt folgt ein Fazit (Kap. 4), welches die Ergebnisse zusammenfasst und überblickartig darstellt.

2. Judith Butler

Wie in der Einleitung angedeutet, ist die Frage nach dem Subjekt eng verwoben mit pädagogischen Fragestellungen und stellt immer noch Ausgangspunkt diverser Diskussionen und theoretischen Überlegungen dar. Um über die Frage nach dem Wert von Butlers Überlegungen für die Erziehungswissenschaft nachdenken zu können, müssen Butlers Theorien auf die dafür relevanten Aspekte untersucht werden. Da eine Nutzbarmachung poststrukturalistischer Geschlechtertheorie für die pädagogische Praxis nur mithilfe einer präzisen Bestimmung der zentralen Begriffe möglich ist (vgl. Schrumpf 2014, S. 2), werden nicht bloß Butlers Überlegungen bezüglich der Kategorie Geschlecht erörtert, sondern der ihr vorangegangene feministische Diskurs über die Kategorie und explizit ihrer diskursiven Konstruktion kurz skizziert, um Butlers Ansichten und Theorien thematisch einordnen zu können.

2.1. Die Kategorie Geschlecht im Diskurs

Wie die Politikwissenschaftlerin Kerner anmerkt zeigt sich ein „unübersichtliches, schillerndes und vielfältiges“ (Kerner 2007, S. 2) Bild des gegenwärtigen Feminismus, dementsprechend kann im Rahmen dieser Arbeit keine vollständige historische, bzw. diskursanalytische Beschreibung der vielen verschiedenen Richtungen des Feminismus gegeben werden, welche allen Theorien und Forschungsansätzen gerecht wird, jedoch sollen hier die verschiedenen Strömungen und Vorschläge, welche im Rahmen der Fragestellung relevant sind, überblickartig skizziert und dargestellt werden. Dies soll verdeutlichen, dass Geschlecht eine sozial konstruierte Kategorie darstellt, welche je nach Diskurs und historischen Gegebenheiten wandelbar ist und damit nicht als statisch und unveränderlich betrachtet werden kann.

2.1.1. Überblick über relevante Richtungen der feministischen Debatte

Die erste feministische Frauenbewegung im 19. und frühen 20. Jahrhundert setzte sich hauptsächlich für die rechtliche Gleichstellung der Frau sowie die Anerkennung als Bürgerin mit grundlegenden Bürgerrechten ein. Mit dieser Forderung ging es nicht bloß um das Wahlrecht für Frauen sondern auch um gleichen Lohn, für gleiche Arbeit, die Verbesserungen von Arbeitsbedingungen und um gleiche Bildungschancen, beispielsweise das Immatrikulationsrecht (vgl. ebd. S. 4). In den 60er Jahren gab es eine neue Welle der Frauenbewegung, welche sich zusätzlich mit bis dato ausschließlich als weiblich konnotierten Anliegen befassten (Kinderbetreuung, Pornographieverbote, sexuelle Befreiung, häusliche Gewalt, …) aber auch Themen wie Lohngleichheit oder Entlohnung von Hausarbeit wieder auffassten. Die akademische Frauen- und Geschlechterforschung bildete sich aus der zweiten Frauenbewegung, um auch wissenschaftlich auf dem Gebiet der Geschlechternormen zu forschen. Hier bildeten sich diverse, vielfältige Fokusse (Weiblichkeits- und Männlichkeitsnormen, Reproduktion und Konstitutionsbedingungen dieser, usw.…), welche zu dem o.g. schillernden Bild des feministischen Diskurses beigetragen haben. Die Diskursrichtung, welche Butlers Theorien vorangegangen und thematisch relevant für die Fragestellung ist, ist die Entnaturalisierung der Kategorie Geschlecht und damit einhergehend auch die Aufdeckung dessen performativer Charakter, sowie die, daran anknüpfende, heteronormative Vorstellung von Begehren. Die Debatte um die (De-) Konstruktion von Geschlecht sowie dafür notwendige Grundannahmen und –begriffe wurden immer wieder hinsichtlich Ausschlüssen oder Privilegierungen verworfen und umformuliert. Hier wird erneut deutlich, dass schwierig von einem Kollektivsubjekt, bzw. Kollektivinteressen der Feministinnen oder Frauen gesprochen werden kann, da Erfahrungen und Positionierungen auch innerhalb bestimmter Gruppen zu stark abweichen, um generalisiert werden zu können.

2.1.1. Pluralisierung von Gender

(Ein) Ausgangspunkt der Entkoppelung von Körper, Charakter und Schicksal stellt sicher die französische Theoretikerin Simone de Beauvoir dar, welche den feministischen Diskurs mit der Aussage „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“ (Beauvoir 1992, S. 334) in eine entscheidende Richtung gelenkt hat. In Anschluss daran wurde die sozial-konstruierte Komponente von Geschlecht erstmals thematisiert, indem eine theoretische Differenzierung zwischen dem bis dato als natürlich angesehenen biologisch-anatomischen Geschlecht (Geschlechtsteile, Chromosomen, ect.), genannt Sex und den sozialen Anforderungen, Zuschreibungen und Rollenbildern, welche mit dem definierten Sex einhergehen, dem sogenannten Gender [5]. Gayle Rubin war 1975 eine der ersten Theoretiker*innen, welche das oben genannte Prinzip einführten und den sozialen Produktionsprozess von Geschlecht beschrieben (vgl. Rubin 2006, S.78)[6]. Der Begriff Gender verweist dabei nicht nur auf ebendiese sozialen Anforderungen, welche sich durch Rollenerwartungen, Stereotypisierung und Sexismus manifestieren, sondern auch die damit einhergehenden gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse und bietet eine Analysemöglichkeit, um die gesellschaftlichen Schieflagen zu erörtern, welche die Anforderungen, eindeutig ein bestimmtes Geschlecht zu verkörpern, mit sich bringen. Rubin leistete nicht bloß einen entscheidenden Beitrag zur Entnaturalisierung von Geschlecht, sondern verstand auch Heteronormativität als sozialisationsbedingten Effekt des Geschlechterdualismus (vgl. ebd. S. 89). An dieser soll jedoch auch auf die Protestbewegung der 70er/ 80er Jahre verwiesen werden, in welcher u.a. Schwarze[7] Frauen und Migrantinnen die, bis dato als weitestgehend einheitlich angesehene weibliche Geschlechtsidentität, kritisierten, da sie ihre Lebensbedingungen im westlichen Mittelschicht-Feminismus nicht miterfasst sahen und forderten, dass die spezifischen Probleme unterschiedlicher Subgruppen von Frauen (Rassismus, Klassismus, etc.) zentrale Aspekte feministischer Politik sein sollten (Kerner 2007, S. 10)[8]. Um den Rahmen nicht zu sprengen, kann hier nicht explizit auf die Forderungen und Ansichten der verschiedenen kritischen Strömungen eingegangen werden, jedoch sei an dieser Stelle festgehalten, dass diese Kritik den feministischen Diskurs entscheidend geprägt und vorangetrieben hat. Ebendiese kritischen Meinungen haben zu einer Pluralisierung des Gender und ebenso zu einer Pluralisierung des Subjektes des Feminismus geführt, da es offensichtlich keine Geschlechtsidentität mit dazugehörigen Diskriminierungs- und Sozialisationserfahrungen gibt, welche alle Frauen teilen.

2.1.2. Entnaturalisierung von Sex

Die vorrangegangene Skizzierung der feministischen Debatte verdeutlicht die verschiedenen Strömungen und Richtungen, welche Butlers Theorien vorangegangen sind. Mit der oben erläuterten Pluralisierung des Gender, hat sich das Subjektverständnis des Feminismus eindeutig geändert, jedoch setzt Butler an ebendiesem Punkt an und entwickelt ihn mit ihren kritischen Anmerkungen weiter. Sie kritisiert, dass mit der Pluralisierung der Geschlechtsidentitäten jedoch noch keine Pluralisierung des Sex einhergeht und verweist auf den kulturell-sozialisierten Aspekt von Sex. Butler erkennt zwar die Relevanz, die Formel „Biologie ist Schicksal“ (Butler 2012b, S. 22) anzufechten, um so Gender nicht als sich-zwingend aus dem Sex ergebend anzusehen, jedoch kritisiert sie die, sich daraus ergebende Schlussfolgerung, dass es nur zwei Geschlechter geben kann und diese beiden natürlich-biologisch geformt sind. Durch die Annahme, dass Sex eine biologische Kategorie sei, verweist diese Theorie auf eine naturgegebene und objektive Zweigeschlechtlichkeit (von sowohl Sex, als auch Gender), in welcher allen Menschen genau eines von zwei Geschlechtern zugewiesen werden kann und sie genau eines von beiden repräsentieren müssen, um als sozial anerkannt zu gelten. Dies spricht jedoch entgegen dem ursprünglichen Versuch die Kategorie Geschlecht zu entnaturalisieren und dekonstruieren, denn durch die Annahme, es gebe ein biologisches, natürliches Geschlecht, welches ein mimetisches Verhältnis mit dem Gender impliziert, wird die als natürlich angesehene Zweigeschlechtlichkeit und damit einhergehend die Heterosexualität als Norm unhinterfragt übernommen und reproduziert. Diese Problematik veranlasst Butler den Begriff Sex zu hinterfragen und dessen Konstitutionsbedingungen zu thematisieren. Sie weitet die Kritik an der Normierung von Geschlecht auf die Heteronormativität und die Zweigeschlechtlichkeit aus und kommt in ihren Analysen zu dem Schluss, dass der Unterschied zwischen Sex und Gender letztendlich fehlinterpretiert sei, da Sex eine, dem Gender gleichwertig-kulturelle, Interpretation sei. Butler führt weiterhin aus, dass der Begriff Gender nicht nur die kulturellen Zuschreibungen zu dem jeweiligen Sex beinhaltet, sondern ebendiese auch erst hervorbringt[9]. Dementsprechend ist das Sex nicht als vordiskursive Instanz, sondern dessen Produktion vielmehr als Effekt des Konstruktionsapparates Gender, zu sehen (vgl. ebd. S. 24). In weiteren Ausführungen zeigt Butler, dass die Unterscheidung zwischen Sex und Gender nur eine scheinbare ist, da anstelle der Biologie in der o.g. Formel der Terminus der Kultur getreten ist, da es gesellschaftliche Normen und Zwänge sind, welche die Wahl der möglichen Geschlechtsidentität (Gender) determinieren. Weiterhin verweist sie auf die potentiell verschiedenen Identitäten, die Frauen annehmen können und verdeutlicht noch einmal die Pluralisierung des Subjektes des Feminismus sowie die Verschränkungen unterschiedlicher Identitätsmerkmale, welche es schwierig machen von einer qua Gender definierten Gruppe von Frauen auszugehen (vgl. Butler 2012b, S. 22).

Der vorangegangene Abschnitt verdeutlicht, welche Auswirkungen Butlers revolutionäre Thesen auf den gegenwärtigen feministischen Diskurs haben: Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Butlers Theorien drei Erweiterungen des feministischen Gegenstandsbereiches mit sich bringen: Zum einen die Verschränkung von Sex, Gender und Begehren, sowie die Mechanismen, durch welche sich dieser Trias stets neu reproduziert. Zweitens die Entnaturalisierung der Zweigeschlechtlichkeit und damit einhergehend der Prozess der sozialen Konstruktion ebendieser und drittens die Erkenntnis dass Sex keine vorsoziale, natürliche Kategorie und dementsprechend als Effekt von Machtwirkungen zu verstehen sei (vgl. Kerner 2007, S. 12). Das folgende Kapitel knüpft an diese Thesen an und beschäftigt sich ausführlicher mit, dem damit einhergehenden, veränderten Subjektbegriff, welcher ohne Zweifel nicht nur weitreichende Auswirkungen auf den feministischen Diskurs, sondern auch auf Gender -sensible erziehungswissenschaftliche Fragestellungen hat.

2.2. Butlers Subjektverständnis

Wie bereits angedeutet sind Judith Butlers Überlegungen innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses ebenso interdisziplinär, wie umstritten diskutiert worden. Einige erziehungswissenschaftliche Theoretiker*innen sehen in den poststrukturalistischen Theorien Butlers den „Tod des Subjekts“ und infolgedessen, mit dem Verlust des Adressaten pädagogischer Handlungen, auch das das „Ende der Erziehung“ (Ehrenspeck 2001, S. 30). Weiterhin gehe, laut ebendiesen kritischen Stimmen, der veränderte Subjektbegriff Butlers mit der vollständigen Abhängigkeit und Handlungsohnmacht des Subjektes einher. Bei genauerer Betrachtung des aufklärerischen Gedanken fällt jedoch auf, dass die Forderung sich seines eigenen Verstanden zu bedienen und eine Haltung, welche grundlegendes kritisches Hinterfragen von Tatsachen und Wahrheiten beinhaltet, Gemeinsamkeiten mit Butlers Denken aufweisen. Obwohl es, wie sich im Folgenden zeigen wird, laut Butler kein autonomes Subjekt geben könne, welches sich frei von äußeren Zwängen seines eigenen Verstandes bediene, argumentiert sie, gegen die bereits genannten kritischen Stimmen, für ein Subjekt, welches keineswegs als handlungsohnmächtig bezeichnet werden kann. Im Folgenden soll ebendies verdeutlicht sowie Butlers Überlegungen über poststrukturalistische Subjekte und deren (diskursive) Konstitutionsbedingungen analysiert werden. Hierfür werden zunächst zentrale Begriffe Butlers erläutert sowie herausgearbeitet, wie Subjekte laut Butler diskursiv erzeugt werden (Kap.2.2.1.). Anschließend wird die Verschränkung mit der Kategorie Geschlecht betrachtet und aufgezeigt, inwiefern diese relevant für Subjektivierungspraktiken sind (Kap. 2.2.2.). Zusammenfassend wird ein Blick auf Butlers Verständnis von (Handlungs-) Macht geworfen und analysiert, inwiefern Butlers Subjekt als handlungsmächtig angesehen werden kann (Kap. 2.2.3.)

2.2.1. Diskursive Subjektkonstitution

Butler führt in ihren Überlegungen aus, wie Subjekte als Folgeerscheinungen von Diskursen hervorgebracht werden und welche Rolle sie, in ebendieser diskursiven Hervorbringung, einnehmen. Um dies zu erläutern, werden zunächst Butlers Diskursbegriff sowie ihr Verständnis von Subjekten erläutert. Butler verwendet Diskurs, angelehnt an Foucault als Instanz, die Sprechweisen sowie Definitionen und Begriffe bereithält, welche konstitutiv für die jeweilige Zeit sind. Diskurse beziehen sich auf Objekte (z.B. Wissenschaft, Körper oder Sexualität) und stellen die Möglichkeit zur Verfügung mit bestimmten Begriffen über ebendiese Objekte zu sprechen. Infolgedessen haben sie eine wirklichkeitserzeugende Wirkung und stellen Orte dar, an welchen die soziale Wirklichkeit erzeugt wird (vgl. Villa 2012, S. 174). Hier wird deutlich, dass Diskurse in Butlers Verständnis nicht nur deskriptiv über bestimmte Sachlagen berichten, sondern dass ihnen eine gewisse Produktivität innewohnen, welche soziale Tatsachen hervorbringen und Wahrheiten konstruieren. In dieser Produktivität liegt, laut Butler, die Macht des Diskurses: Diesen Vorgang der produktiven Erzeugung von sozialer Wirklichkeit erläutert sie mithilfe des Performativitätsbegriff, mit welchem sie deutlich macht, dass performative Sprechakte erst die Materialisierung diskursiver Inhalte erzeugen. Performatives Sprechen produziert Tatsachen, dadurch dass es diese, in einem ritualisierten und legitimen Rahmen, benennt und sich bestehender sprachlicher Konventionen bedient. Dabei versteht Butler Performativität nicht als absichtsvoller Akt, „durch den ein Subjekt dem Existenz verschafft, was sie/ er benennt, sondern vielmehr als jene ständige wiederholende Macht des Diskurses, diejenigen Phänomene hervorzubringen, welche sie reguliert und restringiert“ (Butler 1995, S. 22). Dies zeigt, dass es keine vordiskursiven Subjekte oder Subjekte, welche sich außerhalb des Diskurses bewegen, geben kann; sie also immer in Diskursen eingebunden sind. Weiterhin merkt sie an, dass „auf der Ebene des Diskurses […] bestimmte Menschenleben gar nicht erst als Menschenleben betrachtet werden, sie können nicht vermenschlicht werden, sie passen in keinen maßgeblichen Rahmen für das Menschliche“ ( Butler 2012c, S. 46). Hier wird deutlich, dass der Subjektbegriff nicht mit dem des Individuums gleichzusetzen ist, da Individuen offenbar bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um den Subjektstatus zu erhalten. Dies verdeutlicht die Verschränkung von Butlers Diskursverständnis mit der Subjektwerdung: der Diskurs ist der Ort, von welchem der Prozess der Subjektivierung ausgeht, er berichtet nicht bloß über Subjekte, sondern verhilft ihnen zur Intelligibilität und bringt sie erst hervor. Diesen Vorgang der diskursiven Identitätserzeugung nennt Butler Subjektivation: „Subjektivation ist buchstäblich die Erschaffung eines Subjekts, das Reglementierungsprinzip, nach dem ein Subjekt ausformuliert oder hervorgebracht wird“ (Butler 2001, S. 81). Hier wird deutlich, dass es kein autonomes Subjekt geben kann, da Subjekte auf sich stets wiederholende Anerkennungs-, bzw. Anrufungsprozesse anderer angewiesen sind und sich den gesellschaftlichen und diskursiven Normen unterwerfen müssen, um als gesellschaftlich anerkannte Wesen zu gelten. Der Begriff der Subjektivation verdeutlicht auch die Relevanz der Sprache in Butlers Denken. Dieser ist durch die Verschränkung von Performativität, Diskurs und Subjektwerdung eine zentrale Rolle im Prozess der letztgenannten zugewiesen. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes wird erneut die bereits erwähnte Unterscheidung zwischen dem Subjekt, welches eine sprachliche Kategorie darstelle, und den oft synonym verwendeten Begriffen Individuum oder Person deutlich. Ein Individuum werde laut Butler zum Subjekt, wenn es sich den diskursiven Normen bedienen und sich dementsprechend gesellschaftliche Verständlichkeit und Anerkennung verschaffen könne (intelligibel werde). Butler sieht die Abhängigkeit von einem Gegenüber und die Unterordnung unter ebendiese diskursiven und gesellschaftlichen Bedingungen als „zentrales Moment der Subjektwerdung“ (Butler 2001, S. 12). Dies zeigt, dass der Subjektivation auch Bedingungen vorrausgehen und der Subjektstatus dementsprechend an bestimmte Voraussetzungen (Unterwerfung unter Normen, Reproduktion anerkannter Sprechweisen) geknüpft ist[10]. Nichtsdestotrotz wird anhand der Erläuterung der zwingenden Unterwerfung deutlich, dass das Subjekt nicht bloß in Abhängigkeit zu der Sprache und dem Diskurs steht, sondern ihm auch eine gewisse Verfügungsmacht inne wohnt, da der Diskurs, nicht bloß Tatsachen beschreibt, sondern diese auch hervorbringt und soziale Wirklichkeiten schafft. Die performativen Sprechakte, welche konstitutiv für die Subjektbildung sind, sind wirkmächtige Handlungen, welche von anderen Subjekten ausgehen. Durch die Unterwerfung unter die diskursiven Normen ergeben sich für das Subjekt nicht bloß Grenzen, im Bereich des potentiell Sagbaren, sondern ebendiese Unterwerfung schafft erst die Möglichkeit zum Sprechen (und ergo auch Handeln).

[...]


[1] Vgl. Fritzsche et al 2001

[2] Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, werden Butlers Überlegungen bezüglich Identität und Körper nicht, vertieft, sondern bloß die Verschränkung mit den, hier im Fokus stehenden, Aspekten aufgezeigt. Für weiterführende Literatur siehe Butler 1995

[3] Der Begriff Genealogie wird in der vorliegenden Arbeit nach Butler genutzt und untersucht, welche Mechanismen die diskursiv erzeugte geschlechtliche Zweiteilung der Gesellschaft zu einer als natürlich wahrgenommenen, unhinterfragten Tatsache machen (vgl. ebd.).

[4] Für eine chronologische Darstellung der verschiedenen feministischen Strömungen unter dem Aspekt der diskursiven Konstruktion von Geschlecht siehe Becker-Schmidt u. Knapp 2011

[5] Hier und im Folgenden werden die Begriffe Sex und Gender aus dem angelsächsischen Raum übernommen. Obgleich sich in der deutschen Literatur für den Begriff Gender auch Übersetzungen wie Geschlechtsidentität o.ä. finden, soll hier auf diese verzichtet werden, um nicht nur die individuelle Komponente dieser Kategorie zu fokussieren, sondern deutlich zu machen, dass Gender ein Konstrukt ist, welches ein reziprokes Zusammenspiel aus sozialen Zwängen und individuellen Handlungen darstellt. Weiterhin soll bei der Kategorie Sex, welche oft mit biologischem oder anatomischem Geschlecht bezeichnet wird, verdeutlicht werden, dass dieses ebenso sozial konstruiert ist und nicht als „natürlich“ angesehen werden kann.

[6] Siehe auch hierzu Ann Oakley, welche mit „Sex, Gender and Society“ einen entscheidenden Beitrag zur Etablierung der Sex und Gender Unterscheidung beigeleistet hat, hier jedoch, um den Rahmen nicht zu sprengen, nicht ausführlich rezipiert werden kann (vgl. Oakley 1972).

[7] Schwarz wird (ebenso wie Weiß) in der vorliegenden Hausarbeit groß geschrieben, um zu verdeutlichen, dass hier nicht bestimmte Hautfarben, Eigenschaften o.ä. beschrieben werden, sondern dass es sich bei dem Begriff um eine politische und soziale Konstruktion handelt

[8] Für weiterführende Literatur siehe FeMigra 1998 und Oguntoye/ Opitz/ Schultz 1992

[9] Der Prozess der Hervorbringung wird in Kapitel 2.2.1. Performativität näher beleuchtet und wird aus diesem Grund hier nicht weiter vertieft.

[10] Näher hierzu vgl. Kapitel 2.2.2

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Judith Butlers Subjektverständnis. Welche Handlungsspielräume ergeben sich aus Butlers Theorien bezüglich Subjekt und Geschlecht für die pädagogische Praxis?
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung)
Veranstaltung
Dem Subjekt auf der Spur! Theoretische Perspektiven auf Autonomie, Handlungsfähigkeit und zugehörige Erziehungsbegriffe
Note
0,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
23
Katalognummer
V369118
ISBN (eBook)
9783668479876
ISBN (Buch)
9783668479883
Dateigröße
568 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Judith Butler, Subjektverständnis, subjekt und geschlecht, geschlecht, pädagogik, subjektkonstitution
Arbeit zitieren
Michelle Dailey (Autor:in), 2017, Judith Butlers Subjektverständnis. Welche Handlungsspielräume ergeben sich aus Butlers Theorien bezüglich Subjekt und Geschlecht für die pädagogische Praxis?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369118

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