Der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance. Obsolet oder notwendig?


Trabajo, 2017

25 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung:

Abkürzungsverzeichnis

1 Der Staat als Epizentrum globaler Herausforderungen

2 Vorüberlegungen und Erläuterungen zu zentralen Begriffen der untersuchten Fragestellung
2.1 Global Governance
2.2 Nationalstaat
2.3 Macht
2.4 Staatliche Interessen

3 Die Rolle des Nationalstaats als Akteur in der Global Governance
3.1 Staat(lichkeit) und Nicht-Staat(lichkeit)
3.2 Nationalstaatliche Interessen in der Global Governance
3.2.1 Der Aspekt staatlicher Macht in der Interessendurchsetzung
3.2.2 Verhältnis von Nationalstaaten zu anderen Akteuren
3.2.3 Bedeutung und Bedeutungsverlust des Nationalstaats
3.3 Kritik an der Perzeption des Nationalstaats als Akteur in der
Global Governance

4 Diskussion der Untersuchungsergebnisse

5 Global Governance als Unterstützung nationaler wie internationaler Politik

Literaturverzeichnis

Erklärung zu Plagiaten

Hiermit versichere ich,

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(Name) (Matrikelnr.)

dass ich die vorliegende Arbeit

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(Titel der Arbeit)

selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Prüfungsleistung bisher oder gleichzeitig keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt habe. Alle Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, habe ich einzeln durch Angaben der Quelle, auch der benutzten Sekundärliteratur, als Entlehnung kenntlich gemacht. Zusätzlich reiche ich die Arbeit auch in elektronischer Form als Datei beim Dozierenden ein.

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Was ist ein Plagiat?

Ein Plagiat bei einer schriftlichen Arbeit liegt vor, wenn der Text oder Teile des Texts aus anderen Arbeiten (Büchern, Zeitschriften, dem Internet usw.) wörtlich oder sinngemäß ohne Angabe der Quelle übernommen oder übersetzt und damit fälschlicherweise als eigene geistige Leistung ausgegeben werden. Bitte beachten Sie die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Zum Verfahren:

- Wird ein Plagiat entdeckt, wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
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- Am Institut wird gegebenenfalls Plagiatserkennungssoftware eingesetzt.
- Plagiatsfälle werden dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden gemeldet.
- Bei wiederholtem Verstoß sind schwerwiegende Konsequenzen möglich.

Der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance – obsolet oder notwendig?

von

Florian Schlereth

Verzeichnis der im Folgenden verwendeten Abkürzungen:

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1 Der Staat als Epizentrum globaler Herausforderungen

Dem Jahr 2017 wird es nicht an Herausforderungen in den internationalen Beziehungen mangeln: wichtige Wahlen in Frankreich und Deutschland, die sich auf eine schwankende EU auswirken werden, der anstehende sog. Brexit[1], die Bewältigung von globalen Flüchtlingskrisen und deren Folgen, Bürgerkriege in der Ukraine, in Syrien und in Afrika, die unberechenbare Politik des 45. amerikanischen Präsidenten, Donald J. Trump, der Nahostkonflikt – all das sind nur einige Beispiele für gegenwärtig bestehende und mögliche Konfliktpotenziale in den internationalen Beziehungen. Diese Ausgangslage stellt alle Akteure des globalen Weltgeschehens vor große Herausforderungen. Jedoch ist ein Akteur, nämlich der Nationalstaat, hier besonders betroffen. Fast alle vorgenannten Punkte tangieren nationalstaatliche Interessen unterschiedlicher Staaten. Auch was das Lösen dieser Konfliktpotenziale angeht, stehen meist die Staaten des Globus im Vordergrund, was diesen Akteuren in Ihrer Gesamtheit eine zentrale Rolle in den internationalen Beziehungen und der internationalen Politik zukommen lassen wird. Das Theorem der Global Governance ist gegenwärtig im akademischen Forschungs- und Lehrbetrieb eine viel diskutierte Theorie, um die Zusammenhänge internationaler Beziehungen zu beschreiben. Doch welche Rolle spielt der Nationalstaat in der Global Governance wirklich? Ist er zwar ein notwendiger, aber nur ein weiterer Akteur unter vielen? Ist der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance sekundär oder gar obsolet geworden? Welche Rolle spielen nationalstaatliche (Macht-)Interessen in der Global Governance wirklich?

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Fragestellung, welche Rolle der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance spielt. Von besonderer Bedeutung sind dabei staatliche (Macht-)Interessen und deren Durchsetzung im Rahmen internationaler Beziehungen und Politik. Ferner ist auch die Frage zentral, welche Rolle der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance übernimmt und wie gewichtig diese Rolle ist.

Die zum Einsatz kommende Fachliteratur wurde unter den folgenden Gesichtspunkten ausgewählt: Zum einen kommt eine Reihe von Standartwerken und Grundsatzliteratur zum Global Governance-Theorem zum Einsatz, die den theoretischen Unterbau dieser Arbeit stützen. Darin werden die Grundlagen zu ausgewählten Begriffen der Themenfragestellung gelegt, auf denen die nachfolgenden Ausführungen aufbauen. Zum anderen kommt eine Auswahl an publizierten Fachaufsätzen zum Einsatz, die die Rolle des Nationalstaats als Akteur in der Global Governance diskutieren und verschiedene Aspekte in diesem Zusammenhang näher beleuchten.

Der Fokus auf den Nationalstaat als Akteur in der Global Governance erscheint sinnvoll, obwohl hier kein spezielles Beispiel in Form eines konkreten Nationalstaats (beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland) untersucht wird. Alle Nationalstaaten teilen die zu untersuchenden Eigenschaften, nämlich die Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer (machtpolitischen) nationalen Interessen auf internationaler Ebene und die Akteurseigenschaft in der Global Governance. Zudem sind die Themen rund um Staat und Staatlichkeit immer wieder Bestandteil kontroverser Diskussionen in der Fachliteratur zur Global Governance. Die Perspektive wurde bewusst nicht aus Sicht eines einzelnen Staates gewählt, um eine mehr theoriegeleitete Untersuchung eines Aspekts des Global Governance-Theorems durchzuführen.

Diese Arbeit selbst gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil legt den Grundstein mit theoretischen Vorüberlegungen, indem er wichtige Begriffe der Fragestellung definiert und erläutert. Im Anschluss daran erfolgt eine Beleuchtung des Nationalstaats als Akteur in der Global Governance, wobei zunächst betrachtet wird, wieviel Staat bzw. Staatlichkeit im Rahmen dieses Theorems erforderlich ist. Es folgt eine Reflexion der staatlichen Interessendurchsetzung im Rahmen der Global Governance, bei der der Aspekt der Macht und der Machtausübung im Vordergrund steht. Ferner wird auch das Verhältnis des Nationalstaats und dessen Interessen zu weiteren Akteuren und die Bedeutung des Nationalstaats im Allgemeinen in der Global Governance untersucht. Abgeschlossen wird diese Untersuchung durch bestehende Kritik an der Perzeption des Nationalstaats als Akteur in der Global Governance sowie mit einer daran anschließenden Diskussion der Untersuchungsergebnisse.

2 Vorüberlegungen und Erläuterungen zu zentralen Begriffen der untersuchten
Fragestellung

Im weiteren Verlauf werden zentrale Begriffe der untersuchten Themenfragestellung definiert und erläutert. Die Erläuterungen sind nicht erschöpfend und werden nur im Rahmen der Themafragestellung behandelt, soweit sie für das Verständnis des Untersuchungskontextes von Bedeutung sind. Zudem werden theoretische Vorüberlegungen vorgenommen, die für den weiteren Verlauf der Arbeit bedeutsam sind.

2.1 Global Governance

Wie bereits an einer früheren Stelle[2] erläutert wurde, ist die Definition des Begriffs Global Governance selbst eine Herausforderung für die Politikwissenschaft. Nuscheler (2010a, S. 333) definiert den Begriff allgemein als „Konzept, mit dem auf die Frage der polit[ischen] Beherrschbarkeit von Weltproblemen und der Globalisierungstendenzen zu antworten versucht wird“. Er weist weiter auf die Komplexität des Begriffes und die Vielzahl von dessen Facetten hin (Nuscheler 2010b, S. 85 ff.). Auch Behrens (2004, S. 104 ff.) erläutert die Komplexität des Begriffs auf ähnliche Weise, gibt dazu jedoch noch einen genaueren Überblick über die verschiedenen Herangehensweisen an das Konzept Global Governance. Sie sieht den Begriff zudem als „analytische Herausforderung“ (Behrens 2004, S. 121) für die Politikwissenschaft, die sehr von der jeweiligen Interpretation internationaler Politik abhängig ist. Dingwerth und Pattberg (2006, S. 377 f.) bescheinigen dem Begriff Global Governance eine generelle Unschärfe im Gebrauch und definieren den Begriff in erster Linie über die Art und Weise, wie dieser verwendet wird. Sie unterscheiden drei Bereiche: Global Governance als (politikwissenschaftliches) analytisches Konzept, als Politikprogramm und als gesellschaftlichen Diskurs. Schuppert (2008, S. 24) sieht in der analogen Anwendung des Governance-Begriffs[3] Verwendungsmöglichkeiten in Form eines engen und eines weiten Governance-Begriffs. Schuppert versteht den engen Begriff im Sinne eines universellen Steuerungskonzepts von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, wohingegen er den weiten Governance-Begriff als die gesamte „Bandbreite der Interaktionsmuster und Modi kollektiven Handelns“ (ebd.) auffasst. Zürn (2008, S. 554) hat eine mehr akteursbezogene Definition von Global Governance formuliert: „Governance[4] soll heißen: Die Gesamtheit der kollektiven Regelungen, die auf eine bestimmte Problemlage oder einen bestimmten gesellschaftlichen Sachverhalt zielen und mit Verweis auf das Kollektivinteresse der betroffenen Gruppe gerechtfertigt werden“.

Wie sich gezeigt hat, sind die Erklärungs- und Definitionsansätze des Begriffes Global Governance vielfältig und in der Summe kaum überschau-, geschweige denn abschließend erörterbar. Es bleibt festzuhalten, dass der Begriff im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit als analysierbare Theorie der internationalen Beziehungen verstanden wird. Welche Rolle der Nationalstaat in der Global Governance spielt wird im nächsten Unterkapitel kurz erläutert.

2.2 Nationalstaat

Riescher (2010, S. 641) definiert den Begriff Nationalstaat in Anlehnung an Max Weber als „Übereinstimmung von Nation und politischem System“. Er hat ferner eine sehr ausgeprägte historische Komponente, die hier allerdings vernachlässigt wird. Schultze (2010, S. 1012) definiert den Begriff Staat als „die Gesamtheit der öff[entlichen] Institutionen, die das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen gewährleistet bzw. gewährleisten soll“. Eine detaillierte Untersuchung des Nationalstaats hat Biersteker (2013) vorgenommen. Er kombiniert darin die Begriffe Staat, Souveränität und Territorium und beschreibt, wie sich die Verwendung dieser Begriffe im Laufe der Geschichte des frühen 20. Jahrhunderts bis zum beginnenden 21. Jahrhundert im politikwissenschaftlichen Gebrauch verändert haben (vgl. Table 10.1 und 10.2 in Biersteker 2013, S. 259).

In den weiteren Ausführungen der vorliegenden Arbeit wird nicht trennscharf zwischen den Begriffen Staat und Nationalstaat unterschieden. Beide Begriffe werden deshalb synonym benutzt. Der (National-)Staat wird hier als ein einzelner Akteur in den internationalen Beziehungen bzw. der internationalen Politik verstanden, der mit anderen Akteuren (auch anderen Staaten) auf globaler und/oder nationaler Ebene im Rahmen der Global Governance interagiert. Wenn vom Staat oder von Staaten die Rede ist, werden diese auch im Biersteker’schen Sinn als moderne Staaten[5] verstanden. Auch werden Staaten grundsätzlich von internationalen Organisationen, die durch Staaten gebildet werden, wie z. B. der UN oder der NATO, getrennt betrachtet, sofern kein anderslautender Hinweis erfolgt. Die Akteurseigenschaft im Rahmen der Global Governance wird in Kapitel 3 nochmals aufgegriffen und ergänzt. In welchem Zusammenhang Staaten als Akteure in der Global Governance mit dem Begriff der Macht stehen, wird im nächsten Unterkapitel erörtert.

2.3 Macht

Macht ist nach Weiß (2010, S. 556 f.) einerseits ein Grundbegriff der Politikwissenschaft und damit auch der internationalen Beziehungen, andererseits allerdings nur sehr schwer eindeutig zu definieren, weil seine möglichen Ausprägungen von der eingenommenen Perzeptionsperspektive abhängig sind. Auch Baldwin (2013) resümiert über die Bedeutung der Macht in den internationalen Beziehungen. Macht ist, so Baldwin (2013, S. 273), ein sehr dehnbarer Begriff, der sehr viele unterschiedliche Facetten in sich vereint und beschreibt. Die Perzeptionsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche sind vielfältig, denn Macht wird nicht nur von Nationalstaaten ausgeübt, sondern auch von nichtstaatlichen Akteuren der Global Governance.

In Anlehnung an Weiß und Baldwin wird im Rahmen dieser Arbeit Macht als Handlungsmacht des Nationalstaats im Rahmen seiner Eigenschaft als mit einem Gewaltmonopol nach innen und seiner staatlichen Souveränität nach außen ausgestattetes politisches Gemeinwesen verstanden. In Ermangelung eines „Weltstaates“ oder ähnlichem, der eine den Staaten übergeordnete Autorität im Sinne eines Machtrangordnungsverhältnisses verkörpert, werden Staaten daher auf internationaler Ebene als gleichrangig in ihrer Eigenschaft als Akteure der Global Governance angesehen, die alle eigene Machtinteressen verkörpern und wahrnehmen.

Nye (1990, 2004) unterscheidet bei staatlich angewandter Macht die Begriffe der hard power und soft power. Demnach basiert hard power in erster Linie auf militärischer und wirtschaftlicher Macht, die aktiv ausgeübt (oder ggf. angedroht) wird, um Druck auf andere Staaten auszuüben. Diese Form der Macht sieht Nye vor allem in der Staatenlandschaft während des Kalten Krieges gegeben, als sich Ost- und Westblock gegenüberstanden. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion um 1990 konstatiert Nye einen Wechsel hin zur soft power, was für ihn eine Form der Macht ist, die auf Diplomatie, Verhandlung und Dialog basiert. Zwangsmaßnahmen sind darin nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Schlussendlich beschreibt er auch eine Mischform von hard und soft power, die er als smart power (intelligente Macht) bezeichnet.

Sofern dies nicht explizit für die folgende Argumentation notwendig ist, wird hier aber keine Unterscheidung des Machtbegriffs im Sinne Nyes vorgenommen. Macht soll hier als der Motor bzw. Grundlage für internationales politisches Handeln eines Staates verstanden werden, das eng mit der Wahrnehmung staatlicher Interessen verknüpft ist. Dieser Zusammenhang wird im Folgenden hergestellt.

2.4 Staatliche Interessen

Wie bereits angedeutet, ist der Begriff der staatlichen Interessen eng mit dem Begriff staatlich angewandter Macht verbunden. Nach Massing (2010, S. 418 ff.) ist der Begriff der Interessen zusammen mit dem Begriff Macht eine zentrale Konstante politikwissenschaftlicher Analysen. Der Begriff Interesse(n) wird in den internationalen Beziehungen je nach Theorie unterschiedlich ausgelegt und bewertet. Massing (2010, S. 421) stellt dazu fest, dass der Interessenbegriff allgemein „[i]n der politikwiss[enschaftlichen] Theoriediskussion […] ein Auslöser konfliktgeladener Lagerbildung [ist]“. Auch sieht Massing (2010, S. 442) in der internationalen Politik (bzw. Beziehungen) nationalstaatliche Interessen als Grundlage zweckgerichteten außenpolitischen Handelns an, das in der Regel auf der Ausübung von Macht[6] beruht.

In dieser Arbeit werden staatliche Interessen als Motivation außenpolitischen Handelns eines Staates in den internationalen Beziehungen bzw. Politik verstanden, die er nach außen gegenüber anderen Akteuren in der Global Governance vertritt. Wie Massing bereits angedeutet hat, stehen Interessen im Allgemeinen und staatliche Interessen im Speziellen immer in gewisser Weise in einem Konfliktverhältnis mit anderen Akteuren in der Global Governance. Dieser Punkt wird in Kapitel 3 nochmals aufgegriffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zentralen Begriffe der Themenfragestellung – Global Governance, Nationalstaat, Macht und staatliche Interessen – eng miteinander verwoben sind. Welche Ausprägungen die einzelnen Begriffe in der Rolle des Nationalstaats als Akteur der Global Governance weiter annehmen und welche Rolle die für den Staat zentralen Begriffe der Macht und der (staatlichen) Interessen im Rahmen der Global Governance spielen, wird im weiteren Verlauf weiter erörtert und diskutiert.

3 Die Rolle des Nationalstaats als Akteur in der Global Governance

In diesem Kapitel wird der Nationalstaat in seiner Eigenschaft als Akteur genauer beleuchtet und dessen Rolle im theoretischen Gefüge der Global Governance näher untersucht. Für diese Untersuchung wurden punktuell Schwerpunkte gesetzt, weshalb sie nicht abschließend sein kann und auch keine Vollständigkeit beansprucht. Zunächst steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Beschaffenheit, Integrität und Funktionalität eines Staates Auswirkungen auf seine Akteursrolle in der Global Governance hat.

3.1 Staat(lichkeit) und Nicht-Staat(lichkeit)

Für Nuscheler (2010b, S. 89 f.) sind Nationalstaaten die „Hauptakteure der internationalen Politik […] [und] die tragenden Stützpfeiler der Global Governance-Architektur“, die eine wichtige Rolle und wichtige Aufgaben in diesem Theorem erfüllen. Auch Rittberger et al. (2010, S. 157) sehen Staaten als „unverzichtbare Handlungseinheiten“ an. Das wirft die Frage auf, wieviel Staat respektive Staatlichkeit in der Global Governance grundsätzlich nötig ist.

Auch Global Governance setzt als Theorie für seine Akteurskonstellationen einen gewissen Grad an Ordnung im Staat und zwischen Staaten voraus. Damit Ordnung hergestellt und funktionieren kann, benötigt man laut Senghaas (2011, S. 120) zunächst solide funktionierende Einzelstaaten, die im Innern handlungsfähig und auch untereinander sowohl kooperationsbereit, als auch kooperationswillig[7] sind. Als Grundlage dieser Ordnung sieht er die OECD-Staaten an, die in der Regel eng politisch und wirtschaftlich miteinander kooperieren (Senghaas 2009, S. 56 ff.; Senghaas 2011, S. 117 ff.). Doch was passiert, wenn Staaten nicht dem „Idealzustand“ eines OECD-Staats entsprechen?

Auch Risse (2008) stellt sich diese Frage. Er untersucht, wie (Global) Governance[8] in Räumen begrenzter Staatlichkeit funktioniert und geht auch der Frage nach, wie viel Staatlichkeit für Governance notwendig ist (Risse 2008, S. 153 ff.). Er stellt ähnlich wie Senghaas zunächst fest, dass das Governance-Theorem in erster Linie im Rahmen der OECD-Staatenwelt formuliert wurde (Risse 2008, S. 149). Betrachtet man jedoch Staaten abseits der stabilen OECD-Staaten, trifft man, genau wie Risse, unweigerlich auf das Phänomen des Staatszerfalls. Risse (2008, S. 158 ff.) sieht hier beispielsweise die Problematik, dass in von Staatszerfall betroffenen Staaten nicht trennscharf zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb des Staates (beispielsweise staatlich – nicht staatlich, privat – nicht-privat) unterschieden werden kann und damit betreffende Staaten kaum effektiv im Rahmen des Governance-Konzepts agieren können.

Rittberger et al. (2010, S. 186 ff.) kommen ebenfalls auf das vorgenannte Phänomen zu sprechen, vor allem in Verbindung mit den Staaten Afrikas. Demnach gefährden sich im Staatszerfallsprozess befindliche oder bereits zerfallene Staaten den Prozess der globalen Ordnung, indem diese Staaten quasi handlungsunfähig auf internationaler Ebene werden, weil sie nicht einmal mehr ihre Handlungsfähigkeit im Innern bewahren können. Auch Senghaas (2009, S. 58 ff.; 2011, S. 121 ff.) perzipiert das Phänomen als Problem für die internationale Ordnung, in deren Rahmen Global Governance stattfindet.

Kötter (2009) sieht in diesem Zusammenhang die fehlende Legitimation von Normen in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Er konstatiert, dass ein zerfallen(d)er Staat einerseits im Inneren in der Regel nicht als Ankerpunkt für die Normenkonstruktion und -durchsetzung gesehen werden kann, man andererseits aber auch nicht von außen auf ihn einwirken kann, um nationale wie internationale Normen einzuhalten (Kötter 2009, S. 667 f.). Dies deckt sich wiederum mit der von Senghaas angesprochenen nötigen Ordnung auf internationaler Ebene, denn solche Staaten können zu dieser nicht beitragen und gefährden diese sogar massiv.

Staatszerfall hat eine ganze Reihe an weiteren Problemen für betroffene Staaten zur Folge und birgt auch erhebliche Konfliktrisiken im Innern und nach außen, die hier aber nicht weiter ausgeführt werden. Auch lassen sich durchaus noch mehr Beispiele für die Problematik der fehlenden Staatlichkeit für das Global Governance-Theorem finden. Entscheidend ist hier nur, dass zerfallende oder zerfallene Staaten am Prozess der Global Governance nur schwer oder gar nicht teilnehmen können und so teilweise extrem benachteiligt sind bzw. sein können. Im Umkehrschluss lässt sich damit aber auch belegen, dass solide Staatlichkeit eine Grundvoraussetzung für den Akteur Staat in der Global Governance ist.

3.2 Nationalstaatliche Interessen in der Global Governance

Im Folgenden wird die nationalstaatliche Interessendurchsetzung unter dem Gesichtspunkt der staatlich angewendeten und begründeten Macht erläutert, auch im Verhältnis und im Zusammenspiel zu bzw. mit anderen Akteuren in der Global Governance. Abgerundet wird dieses Kapitel mit einer Betrachtung der Bedeutung des Nationalstaats in der Theorie der Global Governance im Allgemeinen.

3.2.1 Der Aspekt staatlicher Macht in der Interessendurchsetzung

Zürn (2009, S. 20) stellt sich die Frage, ob Macht oder Normen die Konstanten im internationalen System sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es vier Typen internationaler Ordnungen gibt, abhängig davon, ob man von einer multipolaren oder unipolaren Machtverteilung ausgeht, die jeweils mit Macht oder Normen als primärem Steuerungskonzept verknüpft wird. In jedem dieser Ordnungen spielt die Ausübung von staatlicher Macht eine entscheidende Rolle. Eine detaillierte Ausführung von Zürns Konzeption würde hier allerdings den Rahmen sprengen. Schlussendlich kommt Zürn zu dem Ergebnis, dass sich Macht und Normen jedoch gegenseitig einhegen, sodass keines der beiden Elemente das andere dominiert. Er erläutert das z. B. an der USA, deren potenzielle Macht im Rahmen internationaler Normen dennoch eingehegt werden, wenn auch nicht vollständig (Zürn 2009, S. 34 f.).

Auch Willke (2006, S. 8 ff.) untersucht die Rolle des Nationalstaats und dessen Interessenwahrnehmung im Prozess der Globalisierung. Er stellt fest, dass sich nationale Kontexte, z. B. die nationalstaatliche Machtausübung und Interessendurchsetzung im Globalisierungsprozess, in einem permanent wechselwirkenden Spannungsverhältnis mit globalen Kontexten (z. B. lateralen Wertesystemen u. a.) befinden. Willke (2006, S. 22 ff.) beschreibt dieses Verhältnis als eine Art sich automatisch regulierendes Interdependenzsystem, in dem staatliche Interessen durch die Interessen anderer national wie global operierender Akteure (wie IGOs, (I)NGOs u. a.) eingehegt werden. Der Prozess funktioniert allerdings in beide Richtungen und nicht selten unterstützen sich so beide Seiten gegenseitig in ihren Interessen. Hier ist der Aspekt der staatlichen Macht und Interessendurchsetzung zwar gegeben, aber weder dominant, noch irrelevant.

Volk und Junk (2013) beschäftigen sich mit Macht und Herrschaft in der internationalen Politik. Sie kritisieren beispielsweise, dass es in der internationalen Politik an einem eindeutig und klar definierten Herrschaftsbegriff mangelt, wohingegen dieser im nationalstaatlichen Kontext ausgearbeitet vorliegt. Sie gehen u. a. der Frage nach, ob man den Herrschaftsbegriff auf die globale Ebene übertragen kann und was dafür nötig ist (Volk und Junk 2013, S. 49 f.). Dabei stellen sie zunächst fest, dass Macht auf internationaler Ebene in viele Teile fragmentiert ist. Es existiert somit keine Übermacht, die von einem Staat als Akteur ausgeübt wird, sondern Macht setzt sich hier aus vielen Teilordnungen (z. B. von der souveränen Macht sämtlicher Nationalstaaten, die in verschiedene internationale Strukturen eingebunden sind usw.) zusammen. Auch können hier andere Formen der Macht[9] ebenfalls eine Rolle spielen. Einerseits ist hier die Macht staatlicher Souveränität in gewisser Weise einzigartig, andererseits wird sie aber durch die Macht konkurrierender Teilordnungen eingehegt, nämlich immer dann, wenn ein Nationalstaat in ein komplexes Geflecht internationaler Organisationen (z. B. der UN, der NATO, der WTO usw.) eingebunden ist (Volk und Junk 2013, S. 55 f.). Ihre weiteren Untersuchungen zu Widerstand und Entpolitisierung werden hier vernachlässigt. Es bleibt festzuhalten, dass der Aspekt staatlicher Macht bei Volk und Junk auch eine tragende Rolle spielt. Diese ist wie bei Willke aber weder dominant, noch unbedeutend in der staatlichen Interessendurchsetzung.

Ipsen (2011) beschäftigt sich in einem Beitrag mit den Grenzen des Staates. Er gibt einen Überblick darüber, wie durch diverse nationale wie internationale Verregelungs- und Verrechtlichungsprozesse staatliche Macht- und Interessendurchsetzung eingehegt wird. Er führt als Beispiel die Bundesrepublik Deutschland an, die einerseits durch internationales Völkerrecht, ihrer Mitgliedschaft in IGOs wie der UN oder im supranationalen Staatenverbund der EU, andererseits aber auch durch das Grundgesetz als geltende Verfassung an nationales wie internationales Recht und Normen gebunden ist. Diese Normen binden aktiv das Handeln des Staates und legen ihm Grenzen auf.

Wie die Beiträge dieses Subkapitels gezeigt haben, hängt die Beschreibung von Macht und staatlicher Interessendurchsetzung in erster Linie von der Betrachtungs- und Herangehensweise ab, die ein Betrachter einnimmt respektive anwendet. Jedoch beinhaltet jede hier untersuchte Perspektive in mehr oder weniger stark ausgeprägter Form die Einhegung der nationalstaatlichen Macht und Interessendurchsetzung in der Global Governance. Damit lässt sich festhalten, dass staatliche Macht und die daraus folgenden Interessen eines Nationalstaats nach wie vor noch von Bedeutung sind, um das Konzept der Global Governance zu beschreiben und zu verstehen. Im Anschluss daran wird das Verhältnis des Nationalstaats in seiner Interessendurchsetzung mit anderen Akteuren verglichen.

3.2.2 Verhältnis von Nationalstaaten zu anderen Akteuren

Zürn (1998, S. 169 f.; 2008, S. 558 f.) unterscheidet zwischen drei Governancestrukturen: Governance by Government, Governance with Government und Governance without Government(s). Ferner unterscheidet Zürn, ob diese drei Strukturen innerhalb oder jenseits des Nationalstaats auftreten. Je nach Unterscheidung differenziert Zürn auch das Verhältnis des Staates zu anderen Akteuren.

Governance by Government sieht er nur auf der Ebene konsolidierter Nationalstaaten als gegeben. Hier steht der Staat hierarchisch über den übrigen Akteuren und diktiert seine Bedingungen aufgrund seiner staatlichen Setzungs- und Sanktionsmacht. Auf internationaler Ebene ist dieses Konzept in Ermangelung eines Weltstaats oder ähnlichem – kurz: wegen fehlender Sanktionsmacht – nicht anwendbar, so Zürn.

Governance with Government beschreibt Zürn (2008, S. 558) wie folgt: „In diesem Fall koordinieren und harmonisieren nationale Regierungen ihre Politik, um grenzüberschreitende Problemlagen zu bewältigen. Dabei kann nicht-staatlichen Akteuren eine begrenzte Rolle im Prozess – wie etwa Konsultationsrechte – zuerkannt werden“. Hier billigt er anderen Akteuren eine Rolle im nationalen wie internationalen Gestaltungsprozess zu, die allerdings der Erklärung nach nicht unbedingt auf Augenhöhe erfolgen muss, aber durchaus kann. Staaten müssen hier untereinander wegen der „Abwesenheit einer Zentralgewalt“ (Zürn 2008, S. 558) kooperieren und sich selbst regulieren, um Zielsetzungen zu erreichen.

„Governance without Government(s) […] meint, dass sich gesellschaftliche Gruppierungen weitgehend selbst „verregeln“, um unerwünschte Interaktionsergebnisse zu vermeiden“ (Zürn 2008, S. 559). Auf nationaler wie internationaler Ebene sind hier die Akteure im Prinzip alle im gleichen Rang, Staaten wie Nicht-Staaten. Hier ist ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und -willen von allen Akteuren erforderlich. Diese Form sieht Zürn vor allem in transnationalen Netzwerken.

[...]


[1] Das Wort Brexit ist ein Akronym, zusammengesetzt aus den Worten Great Britain und Exit. Es betitelt den geplanten Austritt von Großbritannien aus der EU.

[2] Siehe hierzu: Schlereth, Florian (2016): Respone Paper 1 als Bestandteil dieser Seminar-Portfolioprüfung.

[3] Schuppert scheint den Begriff synonym zur Global Governance zu verstehen, weil er nicht trennscharf zwischen Global Governance und Governance unterscheidet. Deshalb werden die Begriffe hier auch synonym verstanden.

[4] Im Sinne der Global Governance, vgl. Fußnote 3.

[5] Biersteker (2013, S. 259) unterscheidet zwischen entwickelten, post-industriellen Staaten und Entwicklungsstaaten, zu denen auch die zerfallen(d)en Staaten zählen. Sofern diese Unterscheidung notwendig ist, wird sie explizit im Text erwähnt.

[6] Im Sinne wie in Unterkapitel 2.3 beschrieben

[7] Der Aspekt der Kooperationsbereitschaft und -willigkeit wird in Unterkapitel 3.2 nochmals aufgegriffen.

[8] Risse erwähnt hier zwar Global Governance nicht explizit, der von ihm verwendete Begriff Governance wird aber hier entsprechend als Global Governance verstanden.

[9] Z. B. durch private Akteure; denkbar wäre beispielsweise die Wirtschaftsmacht eines global operierenden Konzerns

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Detalles

Título
Der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance. Obsolet oder notwendig?
Universidad
University of Würzburg  (Institut für Politikwissenschaft und Soziologie)
Curso
Global Governance? Eine Begriffsklärung am Beispiel der Klimagovernance
Calificación
1,3
Autor
Año
2017
Páginas
25
No. de catálogo
V369139
ISBN (Ebook)
9783668469945
ISBN (Libro)
9783668469952
Tamaño de fichero
472 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Global Governance, Nationalstaat, Staat, Akteur
Citar trabajo
Florian Schlereth (Autor), 2017, Der Nationalstaat als Akteur in der Global Governance. Obsolet oder notwendig?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369139

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