Der Libanon. Krise eines multi-konfessionellen Staates


Trabajo Escrito, 2012

14 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Libanon auf dem Weg zum Nationalstaat
2.1 Konfessionelle Pluralität
2.1.1 Maroniten
2.1.2 Sunniten
2.1.3 Schiiten
2.2 Institutionalisierter Konfessionelalismus

3. Bürgerkrieg 1975-1990

4. Taif- Abkommen 1989

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Nahen Osten gibt es einen Staat, dessen politisches System in dieser Region einzigartig ist. Die Republik Libanon wird durch das Konkordanzprinzip regiert. Diese demokratische Regierungsform ermöglicht allen politischen Parteien sich an der Regierung zu beteiligen. Dabei werden Konflikte nicht durch politische Mehrheitsentscheidungen gelöst, sondern durch Verhandlungen und Kompromisslösungen mit möglichst breiter Übereinstimmung. Im Libanon, wie auch in anderen Staaten des Nahen Ostens, leben verschiedenste Konfessionen nebeneinander, so dass dies ein Konfliktpotential darstellt. Die Besonderheit des Libanon liegt hierbei an seiner kleinen Staatsfläche. Konfessionen spielen daher eine wichtige Rolle in der Politik, Gesellschaft und im Bewusstsein der libanesischen Bevölkerung. Diese Hausarbeit versucht die “Krise eines multi- konfessionellen Staates” zu skizzieren. Die historische Entwicklung während des 20. Jahrhunderts und die Formung eines libanesischen Nationalstaates soll zu Beginn erläutert werden. Hierbei hat das politische System und die Rolle der Konfessionsgemeinschaften in ihr eine besondere Bedeutung. Da der aktuelle libanesiche Konflikt ohne Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklungen im Libanon schwer zu verstehen ist, werden hier die größten Konfessiongemeinschaften der Maroniten, Sunniten und Schiiten dargelegt. Die Bedeutung der Religionsgemeinschaften in der Politik und die Tatsache, dass sie als Institution eine relativ hohe Autonomie genießen wird unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Fragmentierung behandelt. Der Bürgerkrieg, der von 1975 bis 1990 den bereits fragilen Staat Libanon gesellschaftlich weiter segmentierte, ist als Höhepunkt internen und externen Auseinandersetzungen zu betrachten. Das Kapitel drei beschäftigt sich daher mit dem Bürgerkrieg und den beteiligten Gruppen, wohingegen sich Kapitel vier mit dem Ende des Bürgerkrieges bzw. mit dem Abkommen von Taif 1989, der die bisherige politische Konstellation veränderte, beschäftigt. Während der gesamten Recherche stellte sich die Frage, ob das so genannte Proporzsystsem ein Fluch oder ein Segen für Libanon ist.

2. Libanon auf dem Weg zum Nationalstaat

Seit Beginn des 16. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg befand sich der Libanon als autonomes Fürstentum unter der formellen Herrschaft des Osmanischen Reiches. Bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts sicherte sich Frankreich seinen Einfluss im Libanon. Das britisch-französische Sykes- Picot-Abkommen im Mai 1916 teilte den Nahen Osten in britische und französische Einflusssphären ein: Frankreich erhielt Libanon und Syrien (PLAMBECK 2008: 12-18). Zunächst erhielten die Libanesen einen französischen Militärgouverneur und am 24. Juli 1922 wurde der Libanon auch de jure offiziell französisches Mandatsgebiet. Diese Mandatsordnung trat vom Völkerbund bestätigt in Kraft. Die Entstehung der Mandatsgebiete fand durch die “Aufteilung gewachsener Einheiten” oder durch die “Zusammenführung ursprünglich nicht verbundener Gebiete” statt. Für den Libanon trafen beide Faktoren zu (KRÄMER 2005: 271).Das Staatsgebiet des Libanon wurde neben der mehrheitlich von Christen bewohnten Bergregion(Mont Liban) mit den sunnitischen Küstenstädten Sidon und Tripolis, wie auch den schiitischen Provinzen im Süden und Osten zu einem Groß-Libanon(Grand Liban) vereint.1 Bereits 1920 wurde der Libanon zur Republik erklärt und die erste Verfassung im Jahre 1926 verabschiedet. Auch wenn der Libanon am 22. November 1943 seine Unabhängigkeit erstmals erklärte und seit 1945 Mitglied der Vereinten Nationen war, zogen 1946 die letzten französichen Truppen aus dem Land ab (MEYER 2010: 152). Mit der Unabhängigkeit Libanons schlossen Muslime und Christen den “Libanesischen Nationelpakt”, welcher ursprünglich als eine mündliche Vereinbarung mit der Idee einer Übergangslösung konzipiert und nicht in der Verfassung verankert war (PLAMBECK 2008: 13).2 Hierbei sollte die politische Machtverteilung proportional zu den Religiongemeinschaften und ihrer demographischen Stärke verlaufen (PLAMBECK 2005: 12). Bereits 1864 war im Libanongebirge auf europäischen Druck hin ein konfessionelles Konkordanzsystem errichtet worden. 1920 implementierte man diese Idee auch im neu entstandenen Großlibanon. Dieses Proporzsystem wird im Libanon als politischer Konfessionalismus (at-Taifiya as-siyasiya) bezeichnet.3 Man nutzte hierfür die veralteten Daten der Volkszählung des Jahres 1932, inder die Christen mit knappem Vorsprung die Mehrheit der Bevölkerung darstellte. Demnach wurde für das libanesische Parlament ein Verhältnis von 6 zu 5 zu Gunsten der Christen bestimmt, obwohl der christliche Bevölkerungsanteil nicht mehr den realen Gegebenheiten entsprach: Sie stellten bereits 1943 nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung dar (PLAMBECK 2005: 14). Weiterhin teilte man die drei wichtigsten politischen Ränge innerhalb der drei größten Konfessionen auf: Ein Maronit sollte das Amt des Staatspräsidenten innehaben, darüber hinaus die Staatssicherheit betreffenden Posten des Oberkommendierenden der Armee und der Inneren Sicherheit. Die Sunniten stellten den Ministerpräsidenten und die Schitten, seit 1947, den “protokollarischen” Parlamentspräsidenten. Aufgrund der Tatsache, dass sich diverse Religionsgemeinschaften an der Politik beteiligen und ihre eigenen Interessen sichern, gibt es keine Trennung zwischen Religion und Politik. Folglich existiert kein einheitliches Familien- und Erbrecht. Auch die Zivilehe innerhalb der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich, da jede Gemeinschaft ihre eigenen Gesetze für diesen Bereich hat. Im Ausland eingegangene Zivilehen werden hingegen anerkannt. Einen “religionslosen Raum” gibt es nicht. Laizistische Personen oder Parteien können nicht als solche an der Regierung partizipieren.4 Zahlreiche Lebensbereiche werden von den Konfessionsgemeinschaften organisiert. Diese werden im weiteren Verlauf unter dem Punkt 2.2 mit der Überschrift “Institutionalisierter Konfessionalismus” näher erläutert. Durch das Proporzsystem bzw. der Konfessionalisierung des Staatsapparates, spielen die einzelnen Bevölkerungsgruppen und ihre jeweiligen ”konfessionspolitischen” Interessen eine tragende Rolle in der libanesischen Politik. Die segmentären Religionsgemeinschaften werden deshalb auch als Staaten im Staat bezeichnet.

2.1 Konfessionelle Pluralität

Die konfessionelle Manigfaltigkeit zählt zu den Hauptmerkmalen der Gesellschaft in Libanon. Es existieren 18 anerkannte christliche und muslimische Konfessionen, die eine politische und gesellschaftliche Rolle im libanesischen Nationelstaat einnehmen. Zu den muslimischen Konfessionen werden die Sunniten und Schiiten gezählt, wobei sich die Schiiten wiederum in Ismailiten, Alawiten und Drusen einordnen lassen. Die chrisitliche Gemeinschaft spaltet sich in drei Gruppen: Die mit der römisch-katholischen Kirche unierte christliche Gemeinschaft zählt die Maroniten, grieschisch-katholische, armenisch-katholische, syrisch-katholische, römisch- katholische und die Chaldäer. Die orthodoxe Gemeinschaft umfasst die nestorianische (assyrische Ostkirche), griechisch-orthodoxe (rum-orthodox), syrisch-orthodoxe (Jakobiten), armenisch- orthodoxe (armenisch-apostolisch) und koptische Kirche. Zu den Protestanten zählen kleinere evangelikale, anglikanische und protestantische Kirchen. Die 18. anerkannte Religionsgemeinschaft ist die jüdische Minorität. Bürger anderer Religionszugehörigkeit werden im Familienrecht und im passiven Wahlrecht nicht berüksichtigt. Maroniten, Grieschich-Orthodoxe, Sunniten, Schiiten und Drusen stellen die größten konfessionellen Gemeinschaften in Libanon dar. 5 Das System eines Machtteilungsarrangements und einer quotierten Beteiligung ist heute noch einer der Hauptgründe für die segregierende Identitätszuschreibung und der Streitigkeiten im Libanon. 6

2.1.1 Maroniten

Die maronitische Kirche ist seit den Kreuzzügen mit Rom liiert. Im Jahre 1736 wurde ihr kirchliches Leben von der Synode organisiert, wobei sie eine relative Autonomie genossen. Ein Patriarch mit Sitz in Bkerke ist das Oberhaupt der Gemeinde. Die christliche Gemeinschaft der Maroniten stand besonders nach dem Abkommen von 1535 zwischen dem französischen König und dem osmanischen Sultan Suleiman unter der französischen Schutzmacht. Somit bauten die Maroniten eine wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehung zu Frankreich auf. Die Maroniten lebten bis Mitte des 19. Jahrhunderts unter der feudalen Herrschaft der drusischen Fürsten hauptsächlich als Landwirte im libanesischen Emirat. Napoleons Vorstoß nach Ägypten und Syrien im Jahre 1799 führte zur Verstärkung der Beziehungen auch zu den Maroniten in Libanon. Die einst politisch passive maronitische Gemeinschaft versuchte unterdessen durch die Unterstützung Frankreichs die Emanzipationsbewegungen gegen die osmanische und drusische Hegemonie anzuführen. Die friedliche Koexistenz zerbrach durch den Bürgerkrieg zwischen der von Großbritannien unterstützten drusischen Gemeinschaft und den von den Franzosen begünstigten maronitischen Gemeinschaft seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwischen den Jahren 1861 bis 1914 wurde für den Libanon ein von den europäischen Mächten konzipiertes politisches System eingeführt, indem der Regierungsrat aus den Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften bestand. Dabei erhielten die Maroniten eine politische Schlüsselrolle. Der libanesiche Markt hatte sich vor allem für die Franzosen geöffnet. Besonders die Christen erlebten in dieser Phase einen ökonomischen Aufschwung im Verhältnis zu den Muslimen. Der libanesische Staat wie es sich die maronitische Elite vorstellte wurde durch die Mandatsmacht Frankreich verwirklicht und von Syrien getrennt. Das Staatsgebiet des Libanon wurde neben der mehrheitlich von Christen bewohnten Bergregion mit den sunnitischen Küstenstädten Sidon und Tripolis, wie auch den schiitischen Provinzen im Süden und Osten vereint.

[...]


1 Bpb, http://www.bpb.de/apuz/31149/die-religionsgemeinschaften-im-libanon?p=1, 24.12.2012

2 Dies änderte sich jedoch nach dem Ende des Bürgerkrieges bzw. mit der neuen Verfassungsänderung von 1990: Die in der Verfassung von 1926 als „gerechte Beteiligung der Gemeinschaften” genannter Grundsatz und die im Nationalpakt des Jahres 1943 mündlich erklärte Vereinbarung der Konfessionen wurden als “Verfassungssubjekte explizit festgeschrieben, allerdings nur als Übergangslösung” (GIGA Focus, http://www.giga-hamburg.de/dl/download.php? d=/content/publikationen/pdf/gf_nahost_1104.pdf, 26.12.2012).

3 GIGA Focus, http://www.giga-hamburg.de/dl/download.php? d=/content/publikationen/pdf/gf_nahost_1104.pdf, 26.12.2012, S.3

4 Bpb, http://www.bpb.de/apuz/31149/die-religionsgemeinschaften-im-libanon?p=0 , 24.12.2012

5 http://www.bautz.de/bautzbautz/index.php?option=com_content&view=article&id=174:religion- in-libanon&catid=70:handbuch-religion&Itemid=62, 21.12.2012

6 GIGA Focus, http://www.giga-hamburg.de/dl/download.php? d=/content/publikationen/pdf/gf_nahost_1104.pdf, 26.12.2012, S.1

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Der Libanon. Krise eines multi-konfessionellen Staates
Universidad
University of Bonn  (Orient- und Asienwissenschaften)
Calificación
2,0
Autor
Año
2012
Páginas
14
No. de catálogo
V369195
ISBN (Ebook)
9783668484795
ISBN (Libro)
9783668484801
Tamaño de fichero
591 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Konfessionen im Libanon, Religionen im Libanon, Libanon, Konfession, Religion, Bürgerkrieg, Konkordanzprinzip
Citar trabajo
Aslihan Turhan (Autor), 2012, Der Libanon. Krise eines multi-konfessionellen Staates, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369195

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