Bindung, Psychopathologie und Delinquenz. Definitionen, Bezüge und Perspektiven für die therapeutische Praxis


Trabajo Escrito, 2015

27 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Begriffsbestimmung „Delinquenz“

2. Hinführung

3. Prävalenz von Delinquenz im kurzen Überblick

4. Forensischer Kontext

5. Psychopathologie, Bindungstheorie und metakognitive Fähigkeiten in Bezug auf Delinquenz
5.1. Bindungsrepräsentation und Delinquenz
5.2. Metakognitive Fähigkeiten und Delinquenz
5.3. Neurobiologische Erkenntnisse zu Delinquenz
5.4. Bindung, Mentalisierung, Gewalt und Psychopathologie

6. Perspektiven für die therapeutische Praxis

7. Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Themenbereich Delinquenz und zugrundeliegende Erklärungsansätze ist ein äußerst komplexer, welcher in verschiedenen Abgrenzungen betrachtet werden kann – hinsichtlich Ursache, Umgestaltungspotential, Intensität und Charakteristika der Ausgestaltung. Dabei liegen unterschiedliche Erklärungshypothesen zugrunde, u.a. Neurobiologische Ansätze (vgl. z.B. Raine 2000, Caspi 2002), der Ettikettierungsansatz (vgl. z.B. Claßen 1997), Lerntheoretische Ansätze (vgl. z.B. Lösel, Bliesener 2003) oder psychoanalytische Theorien. Diese diversen theoretischen Annahmen schließen sich dabei nicht grundsätzlich gegenseitig aus, sie können konvergent auch das delinquente Verhaltensmuster ergänzend in verschiedenen Facetten beleuchten, um sich dem Phänomen anzunähern.

Im Rahmen der Vorgaben kann diese Arbeit der Darstellung der vielfältigen theoretischen Annahmen nicht gerecht werden. Folglich wird sich als Basis hier auf bindungstheoretische und selektierte psychoanalytische Ansätze konzentriert.

Die Bindungstheorie mit ihrem Fokus auf die Untersuchung der Auswirkung der Qualität früher Interaktionen zwischen Bezugspersonen (vor allem der Mutter) und dem Säugling auf die spätere Entwicklung, gehört zu den relevantesten Konzepten der Entwicklungspsychopathologie. Grundkenntnisse zu Psychopathologie sowie Kenntnisse über die Bindungstheorie, insbesondere auch das Mentalisierungskonzept, werden in dieser Arbeit vorausgesetzt und auf den Themenschwerpunkt Psychopathologie und Delinquenz transferiert. Die Kapitel werden zur Fundierung mit Auszügen und Erläuterungen aus empirischen Ergebnissen untermauert.

Im ersten Kapitel dieser Arbeit wird eine Begriffsbestimmung für „Delinquenz“ vorgenommen und die diverse inhaltliche Zuordnung dargestellt. Im Weiteren bietet die Hinführung einen thematischen Einstieg in die Bindungstheorie und deren Verknüpfung mit Delinquenz, auch ausgehend von den bereits frühen Studien Bowlbys. Das dritte Kapitel bietet einen Überblick über die Prävalenz von Delinquenz in Deutschland und verdeutlicht sowohl die zahlenmäßige Entwicklung delinquenten Verhaltens bzw. der Verübung von Straftaten als auch folglich die Relevanz des Themenschwerpunkts dieser Arbeit. Im anschließenden Kapitel wird verkürzt auf den forensischen Kontext Bezug genommen und inhaftierte Straftäter, deren Delinquenzverhalten und biografische Hintergründe dargestellt. Näher eingegangen wird auf biografische und bindungstheoretische Aspekte im fünften Kapitel. Hier wird zunächst ein Einstieg in häufig vertretene biografische Inhalte und Bindungsrepräsentanzen von delinquent Auffälligen angeboten, ehe im ersten Unterkapitel vertieft auf die Bindungsrepräsentanzen und deren Ursprung und Auswirkung eingegangen wird, die das Thema Delinquenz tangieren. Die Ausprägung und Auswirkung von metakognitiven Fähigkeiten, von Mentalisierungskompetenz, wird im darauffolgenden Unterkapitel thematisiert. Mögliche Dysfunktionalitäten, neurobiologische Veränderungen oder Störungen werden anschließend aufgearbeitet, ehe verschiedene Einflüsse und deren Auswirkungen auf die Entwicklung und das Delinquenzverhalten im vierten Unterkapitel zusammenfließen und durch zusammenfassende Erkenntnisse abgerundet werden. Abschließend werden im sechsten Kapitel schlussfolgernd aus den Erkenntnissen Perspektiven abgeleitet, wie therapeutische Kontakte z.B. von klinisch-therapeutischen SozialarbeiterInnen gestaltet und das Wissen genutzt werden kann.

1. Begriffsbestimmung „Delinquenz“

Der Begriff „Delinquenz“ verfügt über keine einheitliche Definition, verschiedene Sprachräume oder Normverständnisse werden daran als Bezugsstandard zur Verhaltensbeurteilung gekoppelt.

Ursprünglich stammt die Bezeichnung aus dem Lateinischen und ist als „Straffälligkeit“ zu übersetzen (vgl. Scheffel 1987, S. 42), dennoch spiegelt die Fachliteratur verschiedene zugrundeliegende Verständnisse wieder, z.T. bestehen Überschneidungen mit dem Verständnis von Kriminalität. Im deutschsprachigen Raum bezieht sich Delinquenz zumeist auf Gesetzesverstöße, auf strafrechtliche Delikte, die nach § 19 StGB nicht möglich sind zu sanktionieren (vgl. Krimlex). Gesetzesverstöße durch Kinder und Jugendliche werden auch unter den Begriffen „delinquency“ und „delinquance“ im Anglo-amerikanischen bzw. Französischen verstanden, als jedoch auch für „abweichendes Verhalten im Sinne der Nichtbeachtung von Normen“ (ebd.). Zudem werden dem Begriff hier auch Handlungen zugeordnet, welche die „gesellschaftliche Ordnung stören oder auf eine Verwahrlosung hinweisen“ (ebd.). Bei diesen kann es sich um rechtliche Verstöße handeln, sie müssen jedoch nicht zwingend strafrechtlich kodifiziert sein. So können die Handlungen für die betreffende Altersgruppe unzulässig oder aber aus Perspektive behördlicher Erziehungsmaßgabe widrig und sanktionierbar sein bzw. von der Gesellschaft als negativ bewertet werden (z.B. Alkoholkonsum, Schulschwänzen, Streunen) (vgl. Landscheidt 1995, S. 8).

Insgesamt kann die Delinquenz als ein „fehlangepasster Pfad der Entwicklung betrachtet werden, der in antisozialem und kriminellem Verhalten bei Kindern münden kann, so dass sie sich selbst, andere oder die Gemeinschaft im weiteren Sinne schädigen“ (Steiner u.a. 2008, S. 13), also eine Tendenz und Neigung zur Straffälligkeit.

Folglich sind empirische Daten unter dem heterogenen Begriffsverständnis schwer vergleichbar, hinzu kommt eine Inhaltsvariabilität aufgrund dessen, dass delinquentes Verhalten von Rechtsgeltung und aktuell bestehenden Normen abhängig ist, welche einem zeitlichen und gesellschaftlichen Wandel unterliegen.

Diese Arbeit soll auf ein Grundverständnis hinwirken und kann in vorgegebenem Umfang nicht alle Einflüsse und Diskussionen aufgreifen, so auch nicht in der Differenzierung auf verschiedene untergruppierte Inhalte von Delinquenz und deren Ursachen tiefgehend ergründen. Daher wird ein Fokus gesetzt werden zur allgemeinen Vulnerabilität für Delinquenz aufgrund biografischer Prägung mit vertiefenden Inhalten zu Einzelbereichen wie Gewalt. Laut Steiner u.a. ist auch eine Untergruppierung dabei nicht sehr aufschlussreich zur Analyse von Rehabilitation oder Prävention ungünstiger Verläufe, statt dessen wird vorgeschlagen, Kriminalität und Delinquenz als Kategorie eines „breiteren antisozialen und aggressiven Verhaltensmusters“ (ebd.) zu verstehen und im Umkehrschluss auch die „fehlangepasste Aggression und Psychopathologie am besten als eine Untergruppe von allgemeinen delinquenten Verhaltensmuster“ (ebd.) zu betrachten.

2. Hinführung

„Jedes Kind beginnt sein Leben als ein asoziales Wesen, in dem es darauf besteht, dass seine Wünsche erfüllt werden, ohne die Wünsche und Forderungen seiner Mitmenschen zu berücksichtigen. Dieses Verhalten wird für das junge Kind als normal angesehen, jedoch als asozial oder dissozial, wenn das Kind älter wird. Das Kind muss zu einem Zustand der prosozialen Anpassung erzogen werden; diese Aufgabe kann nur erfüllt werden, wenn die emotionale Entwicklung des Kindes normal verläuft.“ (Aichhorn 1974, S. 10)

Bereits in der 1944 erschienen Studie des Londoner Psychiaters John C. Bowlby (1907-1990), welcher im Wesentlichen die Bindungstheorie begründet hat und schon in frühen Arbeiten die Relevanz und Funktion einer soliden und konstanten Mutter-Kind Beziehung beschreibt, beschäftigte er sich mit jugendlicher Delinquenz. Hierbei untersuchte er 44 Jugendliche, die aufgrund wiederholter Diebstähle auffällig geworden und in Pflegeeinrichtungen untergebracht worden waren, unter Anbetracht ihrer Geschichte als Opfer frühkindlicher Vernachlässigung und Traumatisierung (vgl. Bowlby 1944). Er analysierte hier und in späteren Arbeiteten die Auswirkung von Trennung und Verlust, so beschäftigte er sich mitunter mit Kindern, die im Zweiten Weltkrieg früh von ihren Eltern getrennt worden waren und schwerwiegende Störungen aufwiesen. Durch seine Fokussierung der frühen familiären Umgebung, der Mutter-Kind Beziehung und deren lebensgeschichtlichen Auswirkung auf psychische Entwicklungen, legt er den Grundstein für die auch heute aktuelle Bindungstheorie, die Bowlby Ende der 60er Jahre auf Basis seiner Forschungen und Therapieerfahrung formuliert und gemeinsam mit Mary Ainsworth weiterentwickelte. Kernstück der entwicklungspsychologischen Perspektive sind die in Bindungsrepräsentationen aufgehobenen Interaktionsformen – psychodynamisch wird dies heute insbesondere von Fonagy weiterentwickelt. Es kommt somit zu einem verbesserten Verständnis von gewalttätigem Verhalten, indem „interpersonale Einflüsse als Bestandteil der Genese von Bindungs- und Beziehungsmuster“ (Lamott, Pfäfflin 2008, S. 305) berücksichtigt werden.

Aus der benannten Studie schloss Bowlby als unterscheidenden und ausschlaggebenden Faktor für delinquentes Verhalten im Vergleich der delinquenten Jugendlichen gegenüber der Kontrollgruppe, die „nachgewiesenen länger andauernden, durch Krankheit, Tod oder andere widrige Lebensumstände bedingten Trennungen von den Eltern im frühen Kindesalter“ (Jokschies 2005, S. 18). Verschärft stellte sich dies bei jener Gruppe heraus, die nach dem Aufbau einer Bindung von den Bezugspersonen getrennt worden waren. Diese waren nach dem 6. Lebensmonat aus der Familie genommen worden und fielen Bowlby als gefühlskalt auf (vgl. ebd.). Diese Erkenntnis fundierte sich auch in einer Untersuchung von Bowlby von 1951, beauftragt durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO), aus der hervorging, dass Kinder, die keine konstante Bezugsperson erlebt haben, vergleichbare Symptome aufwiesen: „sie waren unfähig, tiefe Bindungen einzugehen, wirkten gefühlskalt, feindselig und dissozial“ (vgl. ebd., S. 18f.).

Durch seine Studie, in der er jugendliche Täter als Opfer familiärer Gewalt und als kindliche Opfer des Krieges betrachtet, schlägt er eine Brücke zwischen den eigenständigen Feldern Kriminologie und Viktimologie.

3. Prävalenz von Delinquenz im kurzen Überblick

In der Ausgangsstatistik der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) (bezogen auf polizeilich bekannt gewordene Straftaten – „Hellstatistik“) wurden in Deutschland im Jahr 2013 5.961.662 Straftaten registriert, was einer Abnahme um 0,6% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (aus BdI 2013, S. 4)

Es zeichnet sich ab, wie auch aus Statistiken der Vorjahre erkenntlich wird, dass die Tatverdächtigen in der Mehrheit männlich sind, wenngleich der Anteil weiblicher Täterinnen zunimmt. Kinder-, Jugend- und Heranwachsendenkriminalität verweisen in verschiedenen Erhebungen insgesamt im Jahresvergleich prozentual auf stagnierende bis abnehmende Tendenzen, so auch speziell auf Mehrfach- und Gewaltdelikte bezogen (vgl. Baier u.a. 2009, S. 10). Dennoch handelt es sich bei diesen Personengruppen, wie im Folgenden kurz verdeutlicht, insgesamt um hohe Kriminalitätsbelastungszahlen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (ebd.)

Die Prävalenz von Delinquenz „steigt im Jugendalter stark an und Erwachsenenalter ab“ (Lißmann 2014, S. 34), wobei sich diese Zahl besonders durch Einzeltaten prägt und jugendtypisches Delinquenzverhalten besonders auf Wirkungsmacht der Peergroup in diesem Altersabschnitt zurückzuführen ist (vgl. Lösel, Bliesner 2003, S. 9). Der „stärkste Einfluss auf Jugendgewalt geht von der Zahl der delinquenten Freunde aus, mit denen die Jugendlichen in ihrem sozialen Netzwerk verbunden sind“ (Baier 2009b, S. 5). Insgesamt ist bei den Jugendlichen laut Studien des Bundesministeriums des Innern (Jugendliche hier im Durchschnittsalter 15 Jahre) Alkohol- und illegaler Drogenkonsum verbreitet, was wiederum jedoch als Risikofaktor für Gewaltverhalten gilt. In einem regelmäßigen Tonus von mindestens einmal wöchentlich konsumieren 22,9% der Jugendlichen Alkohol, angemerkt wird in der Studie dabei ein Häufiges „Rauschtrinken unter Jugendlichen“ (ebd., S. 6) (gemessen als x≥5 Gläser Alkohol pro Trinkeinheit), „14,3% haben im zurückliegenden Jahr Cannabis, 4,0% sogar hate Drogen wie Speed, LSD oder Kokain zu sich genommen“ (ebd.).

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung (Bpb) ist statistisch erkennbar, dass von Jugendlichen mit definiertem Alter zwischen 14 und 17 Jahren mehr Straftaten begangen werden als von Erwachsenen, wobei Heranwachsende (zwischen 18 und 20 Jahren) abermals mehr Straftaten begehen. Für 2008 liegen Kriminalitätsbelastungszahlen (Häufigkeit auf 100 000 Einwohner der Gesamtbevölkerung der BRD) für Jugendliche in Höhe von 6973, für Heranwachsende von 7360 und für Erwachsene (ab 21 Jahre) von 2160 Straftaten vor. Verzerrt werden kann diese Verteilungsrate durch die Aufklärungsquote, welche 2008 bei 54,8% gelegen hat – viele ungeklärte Straftaten können somit keiner präzisen Personengruppe zugeordnet werden. Die Jugendkriminalität bzw. die der Heranwachsenden wird daher in vielen Diskussionen aufgrund der herausstechenden Fallzahl aufgegriffen, jedoch ist die „überwiegende Zahl aller Straftaten Jugendlicher dem Bereich der Massen- und Bagatellkriminalität zuzurechnen“ (Bpb 2010), statt dass sich die z.T. medial geprägte Meinung über eine immer krimineller werdende Jugend tatsächlich wiederspiegelt. Delinquentes Verhalten soll demnach nicht als allgemeingültiges Merkmal eines dahinterliegenden Erziehungsdefizits oder einer Störung aufgefasst werden, eine gewisse „Normalität“ von Abweichungsverhalten in Auseinandersetzung mit Entwicklungsaufgaben muss mitbedacht werden statt einem stigmatisierenden Pauschalisierungsdenken ggf. zu verfallen (vgl. ebd.).

„Delinquentes Verhalten bei jungen Menschen ist, nach gesicherten Erkenntnissen nationaler wie auch internationaler jungendkriminologischer Forschung, weit überwiegend als episodenhaftes, d.h. auf einen bestimmten Entwicklungsabschnitt beschränktes, ubiquitäres Verhalten, d. h. in allen sozialen Schichten vorkommendes, und zudem im statistischen Sinne normales, d. h. bei der weit überwiegenden Mehrzahl junger Menschen auftretendes Phänomen zu bezeichnen. Fast 90 % der männlichen Jungerwachsenen haben irgendwann einmal im Kindes- und Jugendalter gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.“

(BdI 2006, S. 357f.)

Die inhaltliche Breite des Spektrums, welches unter Delinquenz zusammengefasst wird und zugleich variiert, ist keineswegs geeignet für triviale Rückschlüsse genannter Art, sie weisen nicht folgerichtig auf Pathologien hin. Laut Myschker verweist die Delikthäufigkeit und deren Schweregrad jedoch auf Indizien zur grundsätzlichen delinquenten Handlungsbereitschaft und somit auf die Relevanz und Art pädagogisch-therapeutischer Intervention für Täter und Opfer (vgl. Myschker 2009, S. 523).

Wie im Weiteren der Arbeit erläutert werden wird, wirkt sich auch die elterliche Beziehung auf eigenes gewalttätiges Verhalten aus. Dies zeigt sich u.a. in statistisch dargestellter steigender Gewaltbereitschaft nach eigener Gewalterfahrung durch die Eltern, die niedrigste Rate von Gewalttätern liegt bei Jugendlichen, die in ihren ersten zwölf Lebensjahren keinerlei körperliche Gewalt durch ihre Eltern erfahren haben (vgl. Baier 2009, S. 80).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten(ebd.)

4. Forensischer Kontext

Straffällige Klienten, die in Maßvollzugsanstalten bzw. sozialtherapeutischen Anstalten des Justizvollzugs untergebracht sind wurden aufgrund ihrer schwerwiegenden Straftaten mit korrelierenden Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen sowie dem delinquenten Verhalten infolge von „Bindungsdefizite[n], Affektdysregulation und Kontrollverlust“ (Lamott, Pfäfflin 2008, S. 306) lange Zeit als unbehandelbar geahndet und zählen zu den „schwerwiegendsten Patienten“ (ebd.). Neueren Erkenntnissen der Bindungsforschung liegt jedoch heute ein modifiziertes Störungsverständnis zugrunde, auf deren Basis Behandlungstechniken umgestaltet wurden, welche dabei auf erfolgsversprechende Therapiemöglichkeiten hinweisen (vgl. ebd.).

Erschwerte Therapieerfolgschancen und Legalprognosen werden den Patienten unterstellt, deren Kindheitsentwicklung durch „Vernachlässigung, Lieblosigkeit und Gewalterfahrungen“ (ebd., S. 307) beeinträchtigt wurden in Korrelation mit einer unzureichenden psychosozialen Anpassung. Als relevante Verhaltensmuster in diesem Kontext gelten „Impulsivität, Suchtprobleme sowie Selbst- und Fremdaggression“ (ebd.). Diagnostische Klassifikationen von Persönlichkeitsstörungen, welche häufige inhaltliche Überschneidungen aufweisen, sind für klarere Zuordnungen in diesem Kontext wenig dienlich – tendenziell sind die forensisch relevantesten Störungsbilder dabei die des Clusters B (Antisozial, Borderline, Histrionisch, Narzistisch) (vgl. Maßregelvollzug 2010, S. 19).

Degradierende Titel von Persönlichkeitsstörungen (wie sie ungünstig auch von diagnostischen Manualen vorgegeben werden) und deren Kopplung mit der Person des Klienten, ggf. auch eine unreflektierte Verbindung mit Straftaten, gilt es in der Arbeit zu bedenken. Negative Zuschreibungen sollten hinterfragt und reflektiert werden, statt dass etikettierende, stigmatisierende Titulierungen zu einer Wahrnehmungsprägung über gültige Realität von Entitäten führen – statt dessen geht es um viel komplexere Interaktionsprozesse. So verweist auch Bowlby bereits 1944 darauf, dass jugendliche Delinquenz zwar ein psychologisches Problem sei, jedoch ungeachtet soziologischer und ökonomischer Dimensionen bestehe die Gefahr, individuelle psychische Dimensionen vermeintlich als Gesamtkonstrukt zu identifizieren (vgl. Lamott, Pfäfflin 2008, S. 307 f.)

Aus der Perspektive der Psychodynamik kann die den „Konstrukten inhärenten Entwertungen als spezifisch negative Gegenübertragungsreaktion dechiffrier[t werden], ein resignatives, meist aber nicht reflektiertes Ergebnis der Arbeit mit dieser Klientel“ (ebd., S. 308). Grundsätzlich sind Gegenübertragungen wie auch die stabile, konstante therapeutische Beziehung von besonders hohem Wert in dieser Arbeit – mangelnde Selbstreflexion gefährdet diese Basis jedoch (vgl. Maßregelvollzug 2010, S. 9).

Im Weiteren ist es auch irreführend, Delinquente ein eine homogen gedachte psychopathologische Gruppe einzuordnen, da es sich um eine „sehr breite[…] und heterogene[…] Kategorie“ (Steiner u.a. 2008, S. 13) handelt, für die kaum gemeinsame Prognosen getroffen werden können, insbesondere hinsichtlich dem langfristigen und kurzfristigen Verlauf. Eine kriminologische Sichtweise auf Delinquenz dient dem Schutz der Gemeinschaft und bietet Grundlage zur Installation spezifischer Haft- und Rehabilitationseinrichtungen. Es kann jedoch außerdem zunehmend ein „Konsens beobachtet werden, dass Delinquenz und Kriminalität Untergruppen eines breiteren antisozialen und aggressiven Verhaltensmusters darstellen“ (ebd.) (Weiterführendes dazu in Kapitel 5).

5. Psychopathologie, Bindungstheorie und metakognitive Fähigkeiten in Bezug auf Delinquenz

Überdurchschnittlich häufig sind biografische Belastungen in Form von „Verlust- und Mangelerfahrungen, Traumatisierungen, sexuelle[m] Missbrauch und Misshandlung“ (Lamott, Pfäfflin 2008, S. 308) bei den Personen vorausgegangen, die aufgrund delinquenten Verhaltens später untergebracht sind in sozialtherapeutischen Anstalten, in der JVA und in der forensischen Psychiatrie. Die Herkunftsfamilie vermittelte diesen unbeständige soziale Muster, häufig Gewalt und den Zerfall von Beziehungen. Fürsorge wurde nicht beständig erlebt und auch Bezugspersonen variierten. Infolge dessen verfestigten sich hier unsichere Bindungsmuster und Objektbeziehungen, die Ausgestaltung des Urvertrauens in der frühen Kindheit wurde behindert und gesteigerte Angstgefühle bis hin zu panikartigen Reaktionen resultieren. Die Mentalisierungsfähigkeit, wie auch im Kapitel 5 dargestellt, kann sich eher unzureichend ausprägen; die Affekte, welche durch die frühe Prägung ggf. noch intensiver wirken können und durch z.B. Bindungsunsicherheit auftreten, wirken überschwemmend. Sie können jedoch selten angemessen kommuniziert werden, die „Kontrolle durch Symbolisierung scheitert“ (ebd., S. 309) - intrapsychische sowie interpersonelle Regulation der Affekte auf Basis von Reflexion ist nicht möglich, Mentalisierung misslingt somit (vgl. ebd., S. 308 f.).

5.1. Bindungsrepräsentation und Delinquenz

Politisch und gesellschaftlich wird das Thema Kinder- und Jungeddelinquenz immer wieder aufgegriffen und medial heiß geahndet. Sanktionierende Mechanismen werden z.T. als zu locker hinterfragt und entstehende politische Diskussionen um sicherheitsfördernde Maßnahmen vernachlässigen im Kern häufig den nur kurzweiligen Effekt solcher Auflagen. Infolge dessen werden langfristig orientierte intervenierende und präventive Verfahren mit Blick auf das Gesamtumfeld der Kinder und Jugendlichen und der Zielsetzung sozialer Integration benachteiligt und versäumt (vgl. Pettinger 2000, S. 75).

In der Adoleszenz kommt es zu einer Veränderung der Art der Bindung, bestehende Strukturen bleiben jedoch gleich – „Adoleszente stehen vor der Aufgabe, ihre inneren Repräsentationen von Bindung neu zu gestalten, d.h. auf neue Bindungspersonen (Lebenspartner, Lehrer, Arbeitgeber etc.) zu richten“ (Jokschies 2005, S. 43f.). Diese Herausforderung führt häufig zu einer Überforderung und kann auch sicher gebundene Jugendliche in dieser Phase derart tangieren, dass es zu einer vorübergehenden Empfänglichkeit für antisoziales Verhalten kommen kann. Die Spannung in dieser Lebenssequenz rührt aus dem Eindruck, dass „weder die alten, von der Kindheit geprägten, noch die neuen Bindungsrepräsentationen“ (ebd., S. 44) funktionieren. Dieses Dilemma verschärft sich, wenn die Arbeitsmodelle von sozialen Beziehungen aufgrund frühen misslichen Bedingungen unsicher und verzerrt ausgeprägt sind. Der Transfer vorhandener Bindungen scheitert und häufig mangelt es den Betroffenen an „Mechanismen zur Steuerung des eigenen Verhaltens und eigener Affekte, die auf emotionalen Bindungen an die Eltern basieren“ (ebd.). Im Rahmen der Verselbstständigung entsteht somit ein „Steuerungsvakuum“ (ebd.), eine Orientierung und Ankopplung an gesellschaftliche Strukturen wird erschwert. Es kann zu einer überdauernden Bindungslosigkeit infolge dessen kommen, die bindungsermöglichende psychische Struktur ist eingeschränkt (vgl. ebd.).

Jugendliche, die über eine sichere Bindungsrepräsentation verfügen, sind Studien (vgl. u.a. Zimmermann 2000) zufolge mit einer ausgeprägteren „Ich-Flexibilität, weniger Feindseligkeit, Hilflosigkeit und Ängstlichkeit“ (Jokschies 2005, S. 44) ausgestattet als gleichaltrige Probanden mit unsicheren Bindungsmustern. Sie erleben sich als weniger belastet und sozial unterstützter. Bei Jugendlichen, deren Bindungsmuster als unsicher indiziert wurde, stimmten häufig Selbst- und Fremdeinschätzungen nicht überein – im Gegensatz zu ihren Freunden bewerteten sie selbst sich als weniger feindselig und als ich-flexibler (vgl. ebd., S. 45). Aus einer Untersuchung von Ijzendoon und Hesse von 1997 geht hervor, dass sich Probanden mit unsicher-abwehrenden Bindungsmustern „signifikant autoritärer und ethnozentrischer als die sicher-autonom“ Klassifizierten aufweisen und auch rechtsextremen Denken näher stehen.

Die Studien von Bruhn und Davidow (vgl. Bruhn 1983, Davidow 1990) belegen und beschreiben, dass delinquent auffällige Jugendliche ihre frühen Erinnerungen an die Kindheit und auch andere Menschen anders beschreiben als die Beschreibung durch Nichtddelinquente vorgenommen wird. Letztere nahmen in der Untersuchungsreihe ausschweifendere, ausführlichere Schilderungen vor und andere Menschen beschrieben sie im, Gegensatz zu der delinquenten Gruppe, „tendenziell eher als eigenständige Menschen („My father was jumpy and nervous“)“ (Jokschies 2005, S. 46). Kurze Schilderungen und die Beschreibung anderer, die „meist auf sich selbst bezogen und negativ („He was mean to me“)“ (ebd.) gestaltet wurde, waren den Delinquenten zugeordnet.

Aus unsicheren Bindungsrepräsentationen lässt sich eine erhöhte Vulnerabilität für die Entwiclung einer Persönlichkeitsstörungen und/ oder Verhaltensstörungen prognostizieren, wie u.a. aus der Studie von Rosenstein und Horowitz bereits 1996 hervorgeht. In der Untersuchung von Bindungsrepräsentationen bei erwachsenen Betroffenen von Verhaltensstörung erkannten sie einen „Zusammenhang zwischen dem unsicher-abwehrenden Typ (D) und externalisiernder Konfliktverarbeitung (feindseliges, aggressives Verhalten)“ (ebd.)sowie auch zwischen dem „unsicher-verstrickten Typ (E) und internalisierender Konfliktverarbeitung (Angst und Depression)“ (ebd., S. 46 f.). Innerhalb der Untersuchungsgruppe erwachsener Personen mit Verhaltensstörung wurden als sicher-autonom gebunden 3% diagnostiziert (vgl. ebd.).

[...]

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Bindung, Psychopathologie und Delinquenz. Definitionen, Bezüge und Perspektiven für die therapeutische Praxis
Universidad
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Köln
Calificación
1,3
Autor
Año
2015
Páginas
27
No. de catálogo
V369365
ISBN (Ebook)
9783668479425
ISBN (Libro)
9783668479432
Tamaño de fichero
703 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bindung, Psychopathologie, Delinquenz, metakognitiv, Mentalisieren, Gewalt, forensisch, Forensik, Straftat, Kriminalität, kriminell, Delikt, Täter
Citar trabajo
Jessica Hauptmann (Autor), 2015, Bindung, Psychopathologie und Delinquenz. Definitionen, Bezüge und Perspektiven für die therapeutische Praxis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369365

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