Eine kritische Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und der damit verbunden Möglichkeit der Teilhabe für Hilfeempfänger


Seminar Paper, 2014

24 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit
2.1. Motive und Ziele von Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Formen der Entwicklungshilfe
2.3. Private Entwicklungshilfe

3. Entwicklungshilfe zur Sicherung der Menschenrechte und dem Recht auf Teilhabe
3.1. Armut und Teilhabe
3.2. Teilhabe durch Bildung
3.3. Gleichberechtigung als Beitrag zur Armutsminderung

4. Kritik an der Wirksamkeit von Entwicklungshilfe
4.1. Das Scheitern der Entwicklungshilfe in Afrika
4.2. Eine Zensur privater Entwicklungshilfe

5. Entwicklungshilfe im Kontext der Sozialen Arbeit
5.1. Soziale Arbeit als Entwicklungszusammenarbeit

6. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

„Sehr geehrte Staatsoberhäupter und Verantwortliche Europas … Helfen Sie uns, wir leiden sehr in Afrika, wir haben Probleme, und die Rechte von Kindern werden immer wieder verletzt. …

Wir leiden unter Krieg, Krankheiten und Nahrungsmangel … Wir wollen studieren,

und wir bitten Sie, helfen Sie uns, damit wir studieren können und damit

wir hier in Afrika so sein können, wie Sie sind … „

Diese Nachricht wurde bei den guineischen Jugendlichen Yaguine Koïta und Fodé Tounkara gefunden. Sie erfroren bei dem Versuch, als blinde Passagiere in einem Flugzeug nach Europa zu kommen.[1]

1. Einleitung

Beinahe täglich werden wir mit Botschaften und Meldungen über die katastrophalen Zustände in weiten Teilen der Welt, allen voran Afrika, über Kriege, Hunger und Armut konfrontiert. Tageszeitungen und Nachrichten berichten über die sich verschlechternden Lebensbedingungen und über wachsende Armut in vielen Teilen der Welt, was davon zeugt, dass diese Probleme nach wie vor nicht intensiv genug bekämpft werden.

So sollen die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit in Afrika deutlich gesteigert werden. Der derzeitige Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) erhofft sich durch vermehrte Investierung in Entwicklungshilfe beispielsweise Fluchtursachen zu bekämpfen. Entwicklungshilfe hat sich inzwischen zu einem Geschäft entwickelt, in welchem Milliarden von amerikanischen Dollars aufgewendet werden. Alleine im Jahr 2007 hat die Europäische Union (EU) 73 Milliarden US Dollar in die Entwicklungshilfe investiert. (vgl. Sangmeister 1997 S. 3-11). Der Gesamtetat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), welcher 2014 in die Entwicklungszusammenarbeit fließen soll, beträgt 6,4 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2015 soll die Entwicklungshilfefinanzierung auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens ansteigen, so versprechen es die einzelnen Länder der EU, was bislang jedoch nur fünf Mitgliedsstaaten gelungen ist:

„Die Vereinten Nationen (UN) hatten sich schon 1970 das Ziel gesetzt, dass die Industrieländer 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einsetzen sollen (Official Development Assistance - ODA-Quote). Erneuert wurde dieses Vorhaben im Jahr 2000 bei der Bekanntgabe der sogenannten „Millenniumsentwicklungsziele“, die bis 2015 umgesetzt werden sollten“ (vgl. Glas 2014).

Der kenianische Wirtschaftsexperte James Shikwati, spricht von schädlichen Folgen der westlichen Entwicklungspolitik und fordert mehr Eigenständigkeit der Entwicklungsländer (vgl. Spiegel 2005 S. 106,107). In Anbetracht dessen, dass die Länder in welche die meisten Gelder der Entwicklungshilfe fließen am schlimmsten von Armut betroffen sind, soll die vorliegende Arbeit die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe hinterfragen, die Kritik an dieser aufgreifen und erläutern, ob und wie eine Teilhabe, Bildung und eine Gleichberechtigung der Hilfeempfänger möglich ist. Dazu wird zunächst erläutert was unter Entwicklungshilfe und was unter Entwicklungszusammenarbeit zu verstehen ist, was die Motive für Entwicklungshilfe sind und welche Formen von Hilfe es gibt. Auch sollen auf die Gründe und Ziele von Entwicklungshilfe aus Sicht der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union eingegangen werden. Mit der Entwicklungshilfe und Teilhabe aus wirtschaftlicher sowie sozialer Sicht, beschäftigt sich der zweite Teil. Zusätzlich wird der Zusammenhang zwischen Armut und Teilhabe, Teilhabe und Bildung sowie die Gleichberechtigung als Notwendigkeit zur Minderung von Armut erläutert. Diesem folgt eine Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und welche Kritik hierbei geäußert wird. Abschließend wird Soziale Arbeit als Entwicklungszusammenarbeit beschrieben und wie sich diese gestaltet.

2. Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit

In der Literatur werden die Begriffe Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit häufig als Synonym verwendet. Der Begriff „Entwicklungszusammenarbeit“ ersetzt den Begriff „Entwicklungshilfe“ immer mehr und spielt vor allem in der Politik eine große Rolle. Dabei betont der Begriff „Entwicklungszusammenarbeit“ eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Entwicklungsland[2] und dem Industrieland. Der Begriff „Entwicklungshilfe“ findet vor allem in den Medien und in der privaten Entwicklungshilfe Anwendung (vgl. SOS-Kinderdorf o.J.). Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt den Begriff „Entwicklungshilfe“ als einen „Sammelbegriff für verschiedene Formen der Unterstützung und Förderung der sogenannten Entwicklungsländer durch private und staatliche, nationale und internationale Organisationen der Industrieländer in Form von: a) technischer Hilfe und Zusammenarbeit (Beratung, Bildung etc.), b) Güterhilfe (Investitionsgüter, Nahrung etc.), c) Kapitalhilfe (z. B. Kredite) und d) handelspolitischer Zusammenarbeit (Stabilisierung von Preisen, Abbau von Zöllen etc.)“ (vgl. Schubert & Klein 2011). Dabei wird noch der Punkt E aufgeführt, welcher jedoch mit politischen Auflagen verbunden ist und darauf abzielt das Entwicklungsland auf lange Sicht unabhängig zu machen, also eine Form von Hilfe zur Selbsthilfe darstellt (ebd.).

Werner Lachmann betont, dass der Begriff „Entwicklungshilfe“ nicht eindeutig abgrenzbar ist von den Begriffen „Entwicklungshilfepolitik“, „Entwicklungszusammenarbeit“, „Auslandshilfe“, oder „Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit“. Er versteht darunter zwar verschiedene Sachverhalte, die jedoch alle Gegenstand der wirtschaftswissenschaftlichen Analyse von Entwicklungshilfe sind (vgl. Lachmann 2010 S. 2). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Hilfe die Konnotation von Bedürftigkeit des Empfängers beinhaltet, wohingegen Zusammenarbeit Gleichberechtigung signalisiert.

2.1. Motive und Ziele von Entwicklungszusammenarbeit

Es stellt sich die Frage, warum vor allem die Industriestaaten und ihre Bürger Entwicklungshilfe leisten. Vordergründig werden die Bekämpfung von Armut, humanitäre und ethische Gründe als Legitimation für Entwicklungshilfe genannt, kurz: die Erhöhung der Weltwohlfahrt. In Katastrophenfällen beispielsweise gilt es schnell Medikamente und Lebensmittel in das betroffene Gebiet zu liefern. Betrachtet man jedoch die Situation in Afrika, bei welcher es nicht eine durch die Natur (Erdbeben, Tsunami etc.) hervorgerufene, sondern eine ständig andauernde Hungersnot und viele Krankheiten (wie aktuell das sich immer weiter ausbreitende Ebola Virus in Westafrika) zu bekämpfen gilt, wird schnell klar, dass ein Eigeninteresse der Industriestaaten bezüglich Ökonomie und Politik besteht und die Hilfe teilweise mit Gegenleistungen verbunden ist. Aus Sicht der Entwicklungsländer kann auch von einer Forderung der Wiedergutmachung des durch die Kolonialzeit entstandenen Schadens ausgegangen werden.

Ein ökonomisches Eigeninteresse vertritt auch die deutsche Bundesregierung, was durch die „Grundlinien der Entwicklungspolitik“ deutlich wird: „Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung unterliegt ebenso wie die anderen Politikbereiche dem grundgesetzlichen Auftrag, dem deutschen Volk zu nützen und Schaden von ihm zu wenden. Entwicklungspolitik ist deshalb auf Interessenausgleich ausgerichtet“ (vgl. Lachmann 2010 S. 8-10). Indem Industriestaaten Entwicklungshilfe leisten, üben sie Druck auf die Außenpolitik der Empfängerländer aus. Die USA versteht ihre Unterstützung als Bestandteil ihrer Außenpolitik, was schon der Marshall-Plan nach dem zweiten Weltkrieg zeigte: Er zielte durch politische, ökonomische und militärische Unterstützung über den Wiederaufbau darauf ab, die Ausweitung des Kommunismus einzudämmen. Derzeit hat sich die Lage in der Welt stark verändert, Terrorismus spielt hier eine große Rolle. In Folge dessen unterstützen die USA vermehrt Länder, wenn es darum geht die Gefahr der nationalen Sicherheit einzudämmen, oder aber um Länder ökonomisch zu entwickeln und zu demokratisieren (ebd.). Neben den Eigeninteressen der Industriestaaten ist anzunehmen, dass freiwillige Entwicklungshelfer, die vor allem über private Organisationen in Entwicklungsländer reisen, aus ethisch und moralisch motivierten Gründen Hilfe leisten möchten. Zur Untermauerung von ethischen Argumenten kann auch John Rawl’s Theorie der Gerechtigkeit dienen (vgl. Ethikseite 2001). Nach dieser gilt es die Grundsätze „der sozialen Gerechtigkeit zu finden, die (a) die Zuweisung von Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft ermöglichen, und (b) die richtige Verteilung der Früchte und der Lasten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit festlegen“ (Schroth 2001 S. 1).

Die Bundesregierung, die von Entwicklungszusammenarbeit spricht, wenn es um Hilfeleistungen geht, welche wiederum einen Entwicklungsprozess nach sich ziehen sollen, formuliert ihre Ziele folgendermaßen:

“Entwicklungszusammenarbeit will Menschen die Freiheit geben, ohne materielle Not selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Sie leistet Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der weltweiten wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse. Sie bekämpft die Armut und fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Entwicklungszusammenarbeit trägt zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten bei. Sie fördert eine sozial gerechte, ökologisch tragfähige und damit nachhaltige Gestaltung der Globalisierung“ (vgl. Bormann & Stockmann 2008 S. 11).

Theoretischer Ausgangspunkt und Ziel der deutschen Entwicklungspolitik ist also die Hilfe zur Selbsthilfe. Dies gelingt ihrer Ansicht nach dort, wo in dem Empfängerland eine politische, soziale und wirtschaftliche Basis zur Bekämpfung von Armut geschaffen wird, also die Regierung des Entwicklungslandes selbst Anstrengungen anstellt, die Armut im eigenen Land zu bekämpfen und die Rahmenbedingungen zu verbessern (vgl. May 2008 S. 309,310).

Die Vereinten Nationen (UNO), ein Zusammenschluss von 193 Staaten und damit die größte internationale Organisation zur Wahrung des Weltfriedens sowie dem Schutz der Menschenrechte, „haben sich zur Einhaltung der in der Charta festgehaltenen Ziele und Prinzipien verpflichtet. Vor dem Hintergrund zweier Weltkriege sollen sie eine Zusammenarbeit der "Völker der Vereinten Nationen" sichern“ (BMZ 2011). Zu ihren Millenniums-Entwicklungszielen gehören:

1. Beseitigung der extremen Armut und des Hungers,
2. Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung,
3. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Ermächtigung der Frauen,
4. Senkung der Kindersterblichkeit
5. Verbesserung der Gesundheit von Müttern
6. Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten
7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit und
8. der Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft (United Nations 2014).

2.2. Formen der Entwicklungshilfe

Die Entwicklungshilfe stellt das bedeutendste Instrument der Entwicklungspolitik in Deutschland dar und wird staatlich finanziert. Sie wird entweder multilateral, indirekt über andere Organisationen, oder bilateral, direkt vom Staat, an die entsprechenden Partnerländer übergeben. In dem Fall einer Bilateralen, direkt vom Staat erfolgenden, Entwicklungshilfe werden mit dem Partnerland darüber hinaus Verträge abgeschlossen. Für die Durchführung der multilateralen Entwicklungshilfe werden häufig Organisationen vom BMZ aus beauftragt, da diese entsprechend der jeweiligen Spezialisierung eingesetzt werden können. Folgende Formen sind Teil der bilateralen Entwicklungshilfe beziehungsweise Entwicklungszusammenarbeit:

- Finanzielle Zusammenarbeit in Form von Krediten und Zuschüssen.
- Technische Zusammenarbeit durch entsenden und finanzieren von Fachkräften.
- Aus- und Fortbildung von Fachkräften als personelle Maßnahme
- Nahrungsmittelhilfe und Nahrungssicherung, wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder sowie Bildungsarbeit.

Im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zahlt die Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gelder an internationale Organisationen, die dann wiederum die Entwicklungshilfe praktisch umsetzen. Dazu zählt die Unterstützung der UNO, den internationalen Finanzierungsinstituten sowie der EU. Neben der UNO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), als Sonderorganisation der UNO mit dem Schwerpunkt Weltgesundheit, gibt es auch noch eine Reihe öffentlicher Träger wie der Weltbankgruppe, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Entwicklungsorganisation und dem Internationalen Währungsfond, um hier nur einige zu nennen. Die Entwicklungshilfe besteht indes nicht nur aus öffentlicher, sondern auch aus privater Hilfe von Nichtregierungsorganisationen (NGO‘s) wie Kirchen, Verbände, Stiftungen und dergleichen. Diese engagieren sich vor allem in der Armutsbekämpfung wie auch im Bildungs- und Gesundheitswesen (vgl. May 2008 S. 308,309).

[...]


[1] Zitat aus dem Buch von Dambisa Moyo: DEAD AID Warum Entwicklungshilfe nicht funktioniert und was Afrika besser machen kann.

[2] Es gibt keine international verbindliche Definition von „Entwicklungsland“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sieht jedoch folgende Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Entwicklungsländer: „eine schlechte Versorgung großer Gruppen der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, dadurch Unterernährung und Hunger, ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen, Armut, keine oder nur eine mangelnde Gesundheitsversorgung, eine große Kindersterblichkeit und eine geringe Lebenserwartung, mangelnde Bildungsmöglichkeiten, eine hohe Analphabetenquote, hohe Arbeitslosigkeit, ein insgesamt niedriger Lebensstandard, eine oft extrem ungleiche Verteilung der vorhandenen Güter“ (Ihne & Wilhelm 2006 S. 3,4).

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Details

Title
Eine kritische Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und der damit verbunden Möglichkeit der Teilhabe für Hilfeempfänger
College
Alice Salomon University of Applied Sciences Berlin AS
Course
Seminar - Teilhabe und Gerechtigkeit
Grade
1,0
Author
Year
2014
Pages
24
Catalog Number
V370353
ISBN (eBook)
9783668480766
ISBN (Book)
9783668480773
File size
591 KB
Language
German
Keywords
Enwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Teilhabe, Bildung, Dritte Welt, Soziale Arbeit, Afrika
Quote paper
Josepha Barbarics (Author), 2014, Eine kritische Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und der damit verbunden Möglichkeit der Teilhabe für Hilfeempfänger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370353

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