Der Internationale Strafgerichtshof. Inwiefern wird seine Effektivität beeinflusst und kann er die an ihn gestellten Anforderungen dennoch erfüllen?


Dossier / Travail, 2015

15 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

1. Geschichte des Völkerstrafrechts und der Entstehung des IStGH
1.1. Das Römische Statut
1.2 Die Strafverfolgung
1.2.1 Anerkennung durch die internationale Staatengemeinschaft und Kooperation
1.2.2 Der IStGH und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
1.2.3 Die Ablehnung des IStGH durch die USA
1.3 Kann der IStGH seinen Anforderungen gerecht werden

2. Die Zukunft des IStGH

Literaturverzeichnis

1. Geschichte des Völkerstrafrechts und der Entstehung des IStGH

Die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) wie wir ihn heute kennen war ein langwieriger Prozess und möglich gemacht wurde dies auch nur durch die Historie des vergangenen 20. Jahrhunderts. Doch schon frühen Mittelalter wurde, mittels der kirchlichen Strafgewalt von Päpsten über Kriegsverbrecher geurteilt.[1] Weiter führt uns die Geschichte zu Augustinus, der den ‚gerechten Krieg‘ proklamierte und damit das Prinzip, dass ein Krieg nur aus gerechten Gründen geführt werden darf.[2] Von hoher Wichtigkeit in diesem Entwicklungsprozess ist die Entstehung des Kriegsvölkerrecht und hierbei ist insbesondere ein Name zu nennen: Hugo Grotius (1583 – 1645). In seinem berühmtesten Werk ‚de iure belli ac pacis‘ unterscheidet er zwischen dem ‚Recht zum Krieg‘ und dem ‚Recht im Krieg‘. Auch im Krieg muss das Recht vorherrschen.[3] Die großen Meilensteine in dieser Entwicklung waren die Gründung des Internationalen Roten Kreuzes, die erste Genfer Konvention von 1864 und die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, in deren Konsequenz der Einsatz von besonders grausamen Arten der Kriegsführung verboten wurde.[4] Den großen Durchbruch im Völkerstrafrecht gab es allerdings erst nach Beendigung des zweiten Weltkrieges mit dem Beginn der Nürnberger Prozesse und der parallel ablaufenden Prozesse in Tokyo. Hier sieht man den ersten Fall einer überstaatlichen Gerichtsbarkeit mit einer entsprechenden Verurteilung der Angeklagten. Obwohl an diesen ad hoc Prozessen durchaus auch scharfe Kritik erlaubt ist, bilden sie doch den Grundstein für die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshof. Was als nächstes folgte war die Erstellung eines Statuts auf dessen Grundlage Urteile gefällt werden können. Dies erfolgte in enger Kooperation der Vereinten Nationen mit der International Law Commission. Aufgrund der anhaltenden gespannten weltpolitischen Lage während des Kalten Krieges konnte das Statut vorerst nicht verabschiedet werden[5]. Ihren Abschluss fand dieser Schaffensprozess im Juli des Jahres 2002, nachdem das, in der Konferenz von Rom 1998, verhandelte Statut, schlussendlich in Kraft trat.[6]

In meiner folgenden Arbeit werde ich einen kurzen Überblick geben über das ‚Römische Statut‘ und im Weiteren auf den Prozess der Strafverfolgung und ihre Effektivität durch den IStGH eingehen. Der Schwerpunkt meiner Arbeit soll auf der Ablehnenden Haltung der mächtigen Staaten gegenüber des IStGH liegen und inwiefern er unter dieser Prämisse die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen kann.

1.1. Das Römische Statut

Unter dem Römischen Statut versteht man den Gesetzestext des IStGH. Dem Gesetzestext geht eine Präambel voraus, welche den Sinn eines ständigen Internationalen Organ zur Verbrechensbekämpfung zusammenfasst. Demnach wurde der IStGH aufgebaut im „ eingedenk dessen, dass in diesem Jahrhundert Millionen von Kindern, Frauen und Männern Opfer unvorstellbarer Gräueltaten geworden sind, die das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern[7] des Weiteren wird betont, es sei „ die Pflicht eines jeden Staates ist, seine Strafgerichtsbarkeit über die für internationale Verbrechen Verantwortlichen auszuüben[8] um den ständigen Charakter des Statuts zu betonen heißt es im Schlusswort: die Mitgliedsstaaten seien „ entschlossen, die Achtung und die Durchsetzung der internationalen Rechtspflege dauerhaft zu gewährleisten[9]. Bei Lektüre der Präambel wird klar welche hohen Anforderungen an den IStGH gestellt werden und welche Verantwortung er sich selbst auferlegt hat um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Inhaltlich gliedert sich das Statut in 13 Teile mit insgesamt 128 Artikeln. Im Folgenden werden einige, für diese Arbeit wichtigsten Artikel näher erläutert.

In Art. 5 IStGH – Statut steht geschrieben dass „ Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist auf die schwersten Verbrechen beschränkt, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren.[10] Damit sind das Verbrechen des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression gemeint. In den folgenden Artikeln werden die eben genannten Verbrechen definiert sie beziehen sich inhaltlich auf bestehendes Völkerrecht. Diese Definitionen und Limitierung auf vier bedeutende Verbrechen ist enorm wichtig um den IStGH einerseits zu entlasten und andererseits die selbst gesetzten Maßstäbe gemäß der Präambel erfüllen zu können.

Der Gerichtshof kann seine Aufgaben und Befugnisse, wie in diesem Statut vorgesehen, im Hoheitsgebiet eines jeden Vertragsstaats und nach Maßgabe einer besonderen Übereinkunft im Hoheitsgebiet eines jeden anderen Staates wahrnehmen[11] auch durch dieses Element limitiert sich der IStGH selbst und in Anbetracht der Haltung der USA zum IStGH wird klar, dass durch diesen Artikel ein bedeutender Teil seiner Effektivität verloren geht. Allerdings ist dieser Artikel auch die Voraussetzung für den Eingriff in die Hoheitsgewalt eines souveränen Staates und daher unabdingbar.

Der Gerichtshof kann […] seine Gerichtsbarkeit über ein in Artikel 5 bezeichnetes Verbrechen ausüben[12] wenn, erstens, eine Situation durch einem Vertragsstaat dem Ankläger des IStGH vorgetragen wird. Zweitens, die Situation durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem Ankläger vorgetragen wird oder drittens, wenn der Ankläger aufgrund einer Situation selbst Ermittlungen aufnimmt. Das bedeutet, dass die letzte Entscheidung ob Ermittlungen aufgenommen werden sollen immer durch den IStGH getroffen wird. Die Vorteile sind auch hier eine Entlastung für Richter und Ermittler, sowie die angestrebte Konzentration auf die wesentlichen Grundsätze. Allerdings gibt es hier auch einen großen Kritikpunkt, der insbesondere durch die Afrikanische Union deutlich gemacht wurde. Diese wirft dem IStGH Parteilichkeit in seiner Arbeit vor[13]. Alle 23 Fälle aus neun Situationen, die bisher ermittelt wurden betrafen direkt Staaten aus Afrika. Erwähnenswert hierbei ist, dass derzeit auch Fälle in Ländern außerhalb Afrikas geprüft werden. Dazu zählen Afghanistan, Ukraine, Palästina und der Irak.[14]

[...]


[1] Heilmann, Daniel: Die Effektivität des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Rolle der Vereinten Nationen und des Weltsicherheitsrates. Nomos Universitätsschriften Recht Band 500. Baden-Baden 2006. s. 30

[2] Heilmann, Daniel. s. 31

[3] Heilmann, Daniel. s. 31

[4] Heilmann, Daniel. s. 32

[5] Heilmann, Daniel. s. 37 - 39

[6] Heilmann, Daniel. s. 46 - 50

[7] Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH – Statut) vom 10.11.1998 zuletzt geändert am 16.01.2002. Präambel

[8] IStGH – Statut. Präambel

[9] IStGH – Statut. Präambel

[10] IStGH – Statut. Art. 5

[11] IStGH – Statut. Art. 4 Abs 2

[12] IStGH – Statut. Art 13

[13] Kreuzer, Magila: Afrikas Wut auf den Internationalen Strafgerichtshof (12.10.2013), http://www.arte.tv/de/afrikas-wut-auf-den-internationalen-strafgerichtshof/7678848,CmC=7679154.html (vom 27.01.2016)

[14] International Criminal Court: Situations and Cases, https://www.icc-cpi.int/en_menus/icc/situations%20and%20cases/Pages/situations%20and%20cases.aspx (vom 27.01.2016)

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der Internationale Strafgerichtshof. Inwiefern wird seine Effektivität beeinflusst und kann er die an ihn gestellten Anforderungen dennoch erfüllen?
Université
University of the Federal Armed Forces München
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
15
N° de catalogue
V370403
ISBN (ebook)
9783668480704
ISBN (Livre)
9783668480711
Taille d'un fichier
519 KB
Langue
allemand
Mots clés
internationaler, strafgerichtshof, inwiefern, effektivität, anforderungen
Citation du texte
Sebastian Klügel (Auteur), 2015, Der Internationale Strafgerichtshof. Inwiefern wird seine Effektivität beeinflusst und kann er die an ihn gestellten Anforderungen dennoch erfüllen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370403

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