Die EU Richtlinie 2014/40/EU. Ein Erfolg für die Tabaklobby?


Dossier / Travail, 2015

18 Pages, Note: 2,0

Bianca Siebenaller (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wegbereiter des Nichtraucherschutzes
2.1. Richtlinie 2001/37/EG
2.2. WHO FCTC 2003

3. Lobbyarbeit der Tabakindustrie
3.1. Die Affäre um John Dalli und OLAF
3.2. Geleakte Philip Morris Papiere
3.3. Drehtüreffekt

4. Gesetzesvorlagen in Auszügen im Vergleich

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit Mitte der achtziger Jahre formieren sich weltweit Interessengruppen, die das Rauchen in jedweder Art bekämpfen, egal ob Rauch-, Dreh-, Schnupf- oder Kautabak, und seine Schädlichkeit für die Raucher und ihre Mitmenschen aufzeigen. Auf nationaler Ebene wurde diese Stimmung in Deutschland zunächst als aggressive Raucherdiskriminierung wahrgenommen. Die Verbände hatten zunächst keinen starken Zulauf, weil Rauchen gesellschaftlich akzeptiert und stark verbreitet war. Während im Jahr 1980 noch etwa 40% der über 14 Jährigen rauchten fiel der Anteil bis zur Mitte der 90er Jahre schon auf unter 30%.[1] [2] Erst als die Risiken vom Konsum der Tabakerzeugnisse besser erforscht wurden, gelangten die Ergebnisse aus der intensiven Forschungsarbeit der Gesundheitsverbände, Kliniken und des Krebsforschungsinstituts in die Medien. Die großen Gesundheitsrisiken, die das Rauchen verursacht, führten dazu, dass der Staat bzw. die EU sich des Themas annahmen und den Schutz ihrer Bürger vor der Sucht sicherstellen wollen. Das Europäische Parlament rechnete im Jahr mit 700.000 Todesfällen jährlich in EU Staaten durch die Folgen durch den Genuss von Tabakprodukten. In den EU-15 im Jahr 2007 rauchten noch 40% der Bevölkerung während im Jahr 2012 die Zahl in den EU-27 auf 28% zurückgegangen ist. Im Visier des Nichtraucherschutzes sind insbesondere Jugendliche, die davon abgehalten werden sollen mit dem Tabakkonsum anzufangen.

Im Jahr 2014 wurde eine neue Richtlinie im EU Parlament zur Abstimmung gestellt, die die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakprodukten stärker regulieren soll.

Wie reagiert die Tabakindustrie auf so einen Angriff auf ihr Geschäft? Welche Maßnahmen ergreift sie, um dem Trend entgegenzuwirken und die Richtlinie in ihrem Sinne zu beeinflussen oder gar abzuwenden? Konnte die Tabaklobby Erfolge erzielen?

Diese Arbeit richtet ihren Fokus auf die Tabaklobby auf EU-Ebene rund um die Tabakrichtlinie 2014/40/EU. Nach der Einleitung folgt in Kapitel 2 eine Übersicht über die beiden Gesetze 2001/37/EG und die Framework Convention on Tobacco Control der WHO aus dem Jahr 2003, die beide als Wegbereiter der neuen Richtlinie zu betrachten sind. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Lobbyarbeit der Tabakindustrie und beleuchtet die Affäre um den ehemaligen Gesundheitskommissar John Dalli, die geleakten Dokumente des Tabakriesen Philip Morris und den Drehtüreffekt einiger Abgeordneter, die in die Tabakindustrie gewechselt sind. Im Anschluss in Kapitel 4 wird ein kurzer Vergleich zwischen dem ersten Gesetzesvorschlag zur neuen Richtlinie und der Endfassung in Auszügen gezogen, um aufzuzeigen, welche Passagen letztlich im Sinne der Tabakindustrie oder dem ihrer Gegner verändert wurden. Abschließend wird ein abwägendes Fazit aus den Untersuchungsergebnissen gezogen.

2. Wegbereiter des Nichtraucherschutzes

Zu den Vorläufern der 2014 stark diskutierten und mit bis heute unaufgeklärten Politskandalen übersäten EU-Richtlinie 2014/40/EU zur Regulierung der Herstellung, der Aufmachung und des Verkaufs von Tabakerzeugnissen gehören die Richtlinie 2001/37/EG und der WHO Vertrag Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) aus dem Jahr 2003, die im Folgenden vorgestellt werden.

2.1. Richtlinie 2001/37/EG

Die Richtlinie 2001/37/EG ist eine Neufassung von drei aus dem Anfang der Neunziger stammenden Richtlinien zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Etikettierung, das Verbot bestimmter Tabake zum oralen Gebrauch und den höchstzulässigen Teergehalt. Dabei handelt es sich um die Richtlinien 89/622/EWG, 92/41/EWG und 90/239/EWG.[3]

Der Zweck dieser Richtlinie beinhaltet „die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Teer-, Nikotin-, und Kohlenmonoxidhöchstgehalt von Zigaretten, für die gesundheitsrelevanten Warnhinweise und sonstigen Angaben auf den Verpackungen (.. .)“[4]. Erstmalig wird in diesem Gesetz festgelegt, dass auf der Schmalseite der Verpackung ein Etikett, das mindestens 10% dieser Fläche einnehmen soll, angebracht wird, welches die Menge gefährlicher Inhaltsstoffe von Zigaretten angibt.[5]

Des Weiteren werden in Art. 5 Abs. 2 Vorschriften über Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen festgelegt, deren Durchsetzung, Größe und weitere Formalien in den Absätzen 3-9 und im Anhang I bestimmt werden.[6]

Die Richtlinie 2001/37/EG trat seit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 18.07.2001 in Kraft.[7] Sie wird nun von der nach­folgenden EU Richtlinie 2014/40/EU abgelöst, die am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, dem 29.04.2014, in Kraft trat.[8]

2.2. WHO FCTC 2003

Zum völkerrechtlichen Vertrag der WHO Framework Convention on Tobacco Control, im folgenden FCTC, wird an dieser Stelle nur kurz Bezug genommen, da er kein direkter Vorläufer der neuen EU Richtlinie ist, diese aber maßgeblich beeinflusst hat.

Die Gesetzesvorlage des FCTC wurde im Jahr 2003 erarbeitet und trat am 27.02.2005 in Kraft nachdem 40 Staaten der Gesetzesvorlage zustimmten. Zurzeit zählt der Vertrag 180 Unterzeichnerstaaten.[9]

Das Abkommen beinhaltet 38 Artikel, die sich in folgende Themenbereiche gliedern lassen: Einleitung, Ziel- und Leitsetzung, Maßnahmen zur Reduzierung der Tabaknachfrage, Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakangebots, Umweltschutz, Verantwortung, Kooperation zum Informationsaustausch, institutionelle Regelung und Finanzen, Streitbeilegung, Entwicklung des Abkommens und die Schlussbestimmungen [Übers. d. Verf.].[10] Besonders wichtig für die Tabakindustrie sind in diesem Fall die beiden Themenbereiche zur Reduzierung der Nachfrage und des Angebots, die die Rechte und die freie Vermarktung einschränken.

In die neue EU Richtlinie wurden einige der Artikel aus der FCTC von übernommen oder haben für sie eine große Bedeutung, da sie als Vorlage dienten. Dazu gehört der Artikel 9, der die Regulierung von Inhaltsstoffen und Emissionen behandelt, als auch Artikel 11, der Verpackung und Etikettierung von Tabakprodukten strikter regeln soll. Bezeichnungen, wie „low tar“, „light“, „ultra-light“ oder „mild“, die den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein weniger schädliches Produkt handelt, sollen verboten werden.[11] Ebenso sollen in Zukunft Werbung und Promotion von und Sponsoring durch Zigarettenhersteller gesetzlich untersagt sein.[12]

Das Angebot betreffend wird die Tabakindustrie dazu angehalten die Produktion kleinerer Zigarettenpackungen einzustellen, da diese erschwinglicher für Minder­jährige seien.[13]

Dies waren einige Beispiele aus dem Gesetz der WHO, die in der 2014 erschienenen Richtlinie in ähnlichem Umfang, teilweise verschärft übernommen wurden. An dieser Stelle wurden nicht alle Passagen beschrieben, die sich der neuen Richtlinie wiederfinden, vielmehr sollte verdeutlicht werden, dass die FCTC einen starken Einfluss auf die Richtlinie hatte.

3. Lobbyarbeit der Tabakindustrie

Die Tabakriesen Reemtsma, Philip Morris, British American Tobacco (BAT), Japan Tobacco International, wie auch kleinere mittelständige Tabakproduzenten haben seit der Umsetzung des ersten Nichtraucherschutzgesetzes von 2001, des WHO Gesetzes und des nationalen Nichtraucherschutzes mit großen Gewinneinbußen zu kämpfen. Seit dem Jahr 2007 war klar, dass die EU Kommission ein neues, strikteres Nichtraucher­schutzgesetz in Planung hat. Darum haben die Tabakverbände durch intensive Lobbyarbeit versucht die Richtlinie aufzuhalten oder wenigstens zu abzuschwächen. Die Tabakindustrie befürchtet weitere Einbußen in ihren Umsätzen, wie in Australien und Neuseeland zu beobachten, wo weiße, genormte Zigaretten in grünen Einheitspackungen unattraktiv und fade daherkommen.[14]

Laut einem Artikel von Lobby Control vom 30. September 2014 gibt Philip Morris für die Lobbyarbeit in Brüssel geschätzt knapp 5 Millionen Euro aus.[15] Zu ihren Hauptaufgaben gehören Kontaktpflege zu den Abgeordneten, besonders zu den Ausschüssen oder anderen Entscheidungsträgern, Einladungen, kleine Geschenke bis 150 Euro, Workshops und Informationsaustausch.

3.1 .Die Affäre um John Dalli und OLAF

Bei den Protagonisten der Affäre, die schon beinahe einem Politkrimi ähnelt, handelt es sich um John Dalli, den bis zu seiner Entlassung im Jahr 2012 amtierenden EU Gesundheitskommissar, Kommissionspräsident Barroso, Johan Gabrielsson vom schwedischen Tabak- und Streichholzkonzern Swedish Match, Gayle Kimberley, eine maltesische Juristin und Vertreterin von Swedish Match, und Silvio Zammit, einem maltesischen Geschäftsmann und Freund John Dallis.[16] Ein weiterer Beteiligter ist Giovanni Kessler, ehemaliger Chef des europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude, OLAF).

[...]


[1] Vgl. http://www.gesis.org/fileadmin/upload/dienstleistung/daten/soz_indikatoren/Schluesselindikatoren/ G031.pdf

[2] Vgl. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20131004IPR21539/html/Tabakrichtlinie-Gr%C3%B6%C3%9Fere- Gesundheitswarnungen-Aromastoffe-verboten

[3] Vgl. Richtlinie 2001/37/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001, Prolog Abs. 1.

[4] Ebd. Art. 1.

[5] Vgl. ebd. Art. 5 Abs. 1.

[6] Vgl. ebd. Art. 5 Abs. 2.

[7] Vgl. ebd. Art. 16.

[8] Vgl. 2014/40/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014, Art. 32.

[9] Vgl. The WHO Framework Convention on Tobacco Control: an overview, S.1. http://www.who.int/fctc/WHO_FCTC_summary_January2015.pdf?ua=1

[10] Vgl. WHO Framework Convention on Tobacco Control.

[11] Vgl. ebd. Art. 11.

[12] Vgl. ebd. Art. 13 Abs. 2.

[13] Vgl. ebd. Art. 16 Abs. 3.

[14] Vgl. http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2012-08/zigaretten-einheitspackung-australien

[15] Vgl. https://www.lobbycontrol.de/2014/09/lobbyfacts-die-groessten-deutschen-lobbyakteure-in- bruessel/

[16] Vgl. https://www.lobbycontrol.de/2013/10/ein-jahr-dalli-gate-eu-kommission-sitzt-lobbyskandal-aus/

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die EU Richtlinie 2014/40/EU. Ein Erfolg für die Tabaklobby?
Université
University of Bonn  (Politik und Gesellschaft)
Cours
Strategien und Legitimität des Lobbyismus auf nationaler und internationaler Ebene
Note
2,0
Auteur
Année
2015
Pages
18
N° de catalogue
V370963
ISBN (ebook)
9783668487796
ISBN (Livre)
9783668487802
Taille d'un fichier
440 KB
Langue
allemand
Mots clés
Lobbyismus, Deutschland, Lobbyarbeit, inside lobbyismus, Tabakindustrie, Interessenvertretung
Citation du texte
Bianca Siebenaller (Auteur), 2015, Die EU Richtlinie 2014/40/EU. Ein Erfolg für die Tabaklobby?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370963

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