Empowerment. Eine Hilfe für adoptionsbereite Frauen


Travail d'étude, 2015

18 Pages, Note: 3,0

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Inhalt

1. Einleitung

2. Empowerment
2.1 Die Definition von Empowerment
2.2 Das Menschenbild und die Grundwerte der Empowerment- Arbeit

3. Adoptionsbereite Frauen
3.1 Eine summarische Erläuterung des Begriffes der Adoption
3.2 Adoptionsbereite Frauen- Gefühle und soziale Lebenslagen
3.3 Vom Entschluss zu einer Adoption bis hin zur endgültigen Abgabe des Kindes

4. Empowerment in der Praxis der Adoptionsvermittlung

5. Schluss/ Fazit

Literaturverzeichnis.

Einleitung

In der vorliegenden Seminararbeit zu dem Thema „Empowerment- Eine Hilfe für adoptionsbereiter Frauen“ möchte ich das Prinzip der Empowerment- Arbeit, bezogen auf die Frauen welche sich in einem Adoptionsprozess befinden, näher erläutern.

Zu Beginn dieser Arbeit wird der Begriff „Empowerment“, sowie das Menschenbild und die Grundwerte dieser Arbeit definiert. Im Folgenden möchte ich die sozialen Lebenslagen, Gefühle und Gründe adoptionsbereiter Frauen aufzeigen und mich dabei an Christine Swienteks Untersuchungen halten. Der Grund weshalb ich mich besonders an ihre Untersuchungen halten möchte ist der, dass Frau Swientek einen Grundstein für die Endthabuisierung der Adoption legte. Sie untersuchte die Adoptionsgeschehen vor circa 33 Jahren und war eine der Ersten, der das Wohl der abgebenden Frauen besonders wichtig war und weshalb sie diese auch in den Fokus setzte. Damals klagte sie die unzureichenden Hilfe- und Unterstützungsangebote für solche Frauen an und appellierte an die Sozialarbeiter, sie sollen sich besser um diese Frauen kümmern.

Im abschließenden Punkt dieser Arbeit möchte ich die Empowerment- Arbeit bezogen auf die Adoptionsvermittlung näher beleuchten. Dazu habe ich ein Gespräch mit einer Adoptionsvermittlerin geführt auf welchem der dritte Punkt aufbaut. Es verdeutlicht, dass zumindest im Landeskreis Greiz nach diesen Prinzipien des Empowerments gearbeitet wird und welche Auswirkungen das auf die adoptionsbereiten Frauen hat.

Es fiel mir sehr schwer ein anderes Thema zu finden welches nicht in der Verbindung mit adoptionsbereiten Frauen stand, da ich mich für diese Problematik sehr interessiere und aufgrund eines freiwilligen sozialen Jahres im Adoptions- und Pflegekinderwesen lange Zeit tätig war. Durch die Tätigkeit in diesem Bereich wurde mir von vielen Seite eine Art Unverständlichkeit gegenüber dieser Frauen vermittelt. Die Menschen konnten nicht verstehen wieso eine Frau ihr Kind weg gibt und verurteilten sie dafür. Ich möchte mit dieser Arbeit die Vorurteile gegenüber solchen Frauen aus dem Weg räumen und aufzeigen welche positiven Aspekte die Anwendung der Empowerment- Arbeit auch in diesem Bereich bewirken kann.

2. Empowerment

2.1 Die Definition von Empowerment

Der Begriff Empowerment bedeutet wörtlich übersetzt „Selbstbemächtigung“, „Selbstbefähigung“ oder „Stärkung der Autonomie und Eigenmacht“. Darauf bezugnehmend kann Empowerment heute als eine Art Sammelkategorie bezeichnet werden bei der es das Ziel ist Menschen zur Entdeckung ihrer eigenen Stärken zu ermutigen und anzuregen. Dabei sollen deren Fähigkeiten ihre eigene Lebensorganisation zu kräftigen sowie die Freisetzung von Ressourcen um ihre eigenen Lebenswege und Lebensräume selbstbestimmend und selbstständig gestalten zu können, verwirklicht werden. Diese Arbeitsansätze finden in der psychosozialen Arbeit statt und sollen die Menschen dazu anregen, dass sie über die Umstände ihres eigenen Lebens Selbstbestimmung erlangen (vgl. Herriger 2006).

2.2 Das Menschenbild und die Grundwerte der Empowerment- Arbeit

In unserer heutigen Gesellschaft ist das Klientenbild von einem Defizit- Blickwinkel geprägt. Das bedeutet, dass die Menschen, welche den Mut aufbringen psychosoziale Dienstleistungen freiwillig in Anspruch zu nehmen in Kategorien von Unvermögen, Mangel und Schwäche eingegliedert werden. Dieses Negativbild der hilfebedürftigen Menschen gilt es mit dem Empowerment- Konzept zu brechen.

Leitmotiv der „Philosophie der Menschenstärke“ ist, dass die Hilfesuchenden und Hilfeannehmenden das Vertrauen in die eigene Stärke entwickeln, schmerzliche Lebensbelastungen verarbeiten können sowie eigene Kräfte stärken und individuelle und kollektive Ressourcen für eine selbstbestimmte Lebensführung gebrauchen (vgl. Herriger 1995).

Grundlegend und leitend für die Empowerment- Praxis ist dieses besagte Menschenbild. Es umfasst folgende Bausteine:

- „Die Abkehr vom Defizit- Blick auf die Menschen mit Lebensschwierigkeiten und zugleich auch der Verzicht auf pädagogische Zuschreibungen von Hilfebedürftigkeit;“
- „Der Blick auf die Menschenstärken: das Vertrauen in die Fähigkeit eines jeden Menschen zu Selbstaktualisierung und personalem Wachstum“
- „Die Akzeptanz von Eigen- Sinn: die Achtung vor der Autonomie und der Selbstverantwortung des Klienten und der Respekt auch vor unkonventionellen Lebensenwtwürfen;“
- „Psychosoziale Arbeit als „Lebens- Begleitung“: der Respekt vor der eigenen Zeit und den eigenen Wegen des Klienten und der Verzicht auf enge Zeithorizonte und standardisierte Hilfepakete;“
- „Die normative Enthaltsamkeit der Helfer: der Verzicht auf entmündigende Expertenurteile im Hinblick auf die Definition von Lebensproblemen, Problemlösungen und Lebensperspektiven; und“
- „Die Grundorientierung an einer „Rechte- Perspektive“: Menschen mit Lebensschwierigkeiten verfügen- unabhängig von der Schwere ihrer Beeinträchtigung- über ein unveräußerliches Partizipations- und Wahlrecht im Hinblick auf die Gestaltung ihres Lebensalltags.“

„Die Basis für das Empowerment- Konzept ist somit die normative- ethische Grundüberzeugung in der sich der Respekt vor der Eigenständigkeit der Lebenspraxis der Klienten mit einem engagierten Mitwirken für soziale Gerechtigkeit sowie die Orientierung an einer Zementierung von demokratischen Partizipationsrechten gemeinsam verbinden“ (Herriger 1996;Keupp 1997; Theunissen/Plaute 2002).

Bei der Empowerment- Praxis wird auf vier Ebenen gearbeitet um Schritt für Schritt ein geregeltes besseres Leben der Klienten zu ermöglichen. Die erste Ebene wird Individualebene genannt. In dieser sollen verschüttete Bewältigungsressourcen der Klienten durch das gezielte Aufarbeiten der Vergangenheit geschaffen und Alltagsressourcen gestärkt und verfestigt werden. In der zweiten Ebene, der sogenannten „R- sozialen Netzwerke“, ist es das Ziel, ein stabiles soziales Umfeld zu schaffen. Das heißt, dass eine Netzwerkberatung statt findet bei der Verbindungen zu Familie, Freunden und Nachbarn gefördert werden um eine Möglichkeit der Unterstützung zu schaffen. Anschließend tritt die institutionelle Ebene in Kraft. Dem Klienten sollen hierbei Hilfeeinrichtungen näher gebracht und als Hilfemöglichkeit vertraut gemacht werden. Es ist wichtig auf die Hierarchie zwischen Klienten und Sozialarbeiter zu achten um eine partizipative Entscheidungsstruktur zu ermöglichen. In der letzten und vierten Ebene, der politischen Ebene, soll sich der Klient Partizipation aneignen. Er soll eine formale demokratische Mitwirkung entwickeln und somit in die Rolle von „Experten in eigener Sache“ treten um zu erkennen, dass auch sie als besonderes Individuum Teilhabe an der Gestaltung ihrer lokalen Umwelt haben und Rechnung für diese tragen (vgl. Herriger 2001).

Das Problem der hilfebedürftigen Menschen in unserer heutigen Welt ist häufig die erlernte Hilflosigkeit und Demoralisierung. Sie befinden sich in einer für sie aussichtlosen Lage und sind nicht selten durch Gefühle des Ausgeliefertseins oder der Resignation gezeichnet. Es kann sich ein generalisiertes Missvertrauen gegenüber der Umwelt und ein fehlendes Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit bilden. Veränderungen scheinen dann für die Klienten durch das eigene Handeln nicht möglich und Unkontrollierbar. Sie leiden dann an einem motivationalem, kognitiven und emotionalen Defizit welches sie ohne professionelle Hilfe selber meist nicht bekämpfen können. Damit die Klienten sich wohl fühlen und Hilfen leichter annehmen können, nimmt die psychosoziale Praxis Abschied von Expertenmacht. Es findet eine Anerkennung der Gleichberechtigung vom beruflichen Helfer und Klienten statt. Das bedeutet, dass bestehende Hierarchieränge gebrochen werden und eine Beziehung zwischen Klient und Sozialarbeiter geschaffen wird, die ein partnerschaftliches Aushandeln und Miteinander möglich macht. In Anbetracht der vorangegangen Punkte ist eine Veränderung der beruflichen Identität in der sozialen Arbeit eingetreten. Sie ist nicht mehr nur Produktion von Dienstleistungen sondern „wird vielmehr zu einer einfühlenden und unterstützenden Lebensweg- Begleitung, die Menschen in Zeiten der Lebensveränderung ermutigt und unterstützt und ihnen strukturelles Rückgrat für individuelle und kollektive Prozesse der Selbstbefreiung ist“ („Stichwort Empowerment“, Herriger 2006).

3. Adoptionsbereite Frauen

3.1 Eine summarische Erläuterung des Begriffes der Adoption

Gemäß dem Duden Fremdwörterbuch bedeutet das Wort Adoption „Annahme“.

Die Adoption ist die rechtliche Annahme eines fremden Kindes durch die nicht leiblichen oder, anders definiert , sozialen Eltern. Das bedeutet, dass ein nicht auf biologischer Abstammung beruhendes Eltern- Kind- Verhältnis geschaffen wird. Folge dessen ist, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern des Kindes teilweise oder sogar komplett aufgelöst werden. Inwieweit das der Fall ist entscheiden Herkunfts- und Zukunftsfamilie unter gemeinsamer Absprache mithilfe der Adoptionsvermittlungsstellen selbst. Diese spielen eine wichtige und unvermeidbare Rolle. Sie dienen als Vermittlungsinstanz und sollen für elternlose Kinder Adoptiveltern suchen um an erster Stelle das Kindeswohl zu sichern Außerdem sollen sie den Adoptionsprozess leiten um für alle Beteiligten ein annehmbares Resultat zu verwirklichen mit dem sie ihr weiteres Leben, im Bezug auf die Adoption weitest gehend problemlos bewältigen können.

3.2 Adoptionsbereite Frauen- Gefühle und soziale Lebenslagen

Im folgenden Punkt dieser Arbeit soll ein Einblick in die Gefühlslagen, sowie sozialen Situation derer Frauen gegeben werden, die eine Adoption als beste Lösung für ihr zukünftiges Leben sehen. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Untersuchungen von Christine Swientek gelegt, da sie vor circa 33 Jahren den Grundstein für die Endthabuisierung des Themas „Adoption“ legte und die abgebenden Frauen in den Fokus setzte und sie für ihr Handeln nicht verurteilte.

„Das Adoptionsgeschehen ist emotional außerordentlich aufgeladen. Insbesondere gegenüber den sogenannten abgebenden Müttern sind emotionale Reaktionen besonders intensiv und oft sehr gegensätzlich“ (Szypkowski 1997, Vorwort).

Laut einer Studie von der Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin Dr. Christine Swientek erstellt im Jahr 1982 und 1986 über abgebende Mütter, waren 50 der 75 Mütter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ledig. Lediglich die Hälfte der leiblichen Eltern lebte zum Zeitpunkt der Freigabe zur Adoption ihres Kindes noch zusammen. In Frau Dr. Swienteks Untersuchung wurden 60% der Kinder unmittelbar nach der Geburt und 40% zwischen einem Alter von ca. 6 Wochen und 6 Jahren zu einer Adoption abgegeben (vgl. Szypkowski 1997, S.9). „Swientek berichtet von den Schuldgefühlen der Frauen aufgrund der nicht vermiedenen Schwangerschaft (...)“. (Szypkowski 1997, S. 10). Nicht selten verdrängen Frauen die Tatsache einer Schwangerschaft aufgrund einer hohen psychischen Belastung sowie Ratlosigkeit und Angst. So spielt die Verleugnung, das nicht Wahrhaben- Wollen einer Schwangerschaft, für Frauen oftmals eine große Rolle. Swientek konnte in ihren Untersuchungen auch fest stellen, dass Frauen die auch noch nach der Adoptionsfreigabe alleine lebten, Sehnsucht nach ihrem Kind äußerten, sich selbst anklagten und ihr Alleinsein als eine Art Strafe für die Abgabe ihres Kindes sahen. (vgl. Szypkowski 1997, S. 10). Die Adoptionsfreigabe kann im Anschluss auch zu psychosomatischen Reaktionen bei den betroffenen Frauen führen. „Swientek geht von der Verflechtung ökonomischer sowie familiärer- persönlicher Ursachen aus und weißt die Unterstellung, diese Mütter seien ohne Beziehung zu ihrem Kind, zurück.“ (Szypkowski 1997, S.11). Beweisgebend für eine Bindung zu dem Kind ist die negative emotionale Verarbeitung nach der Freigabe von vielen Müttern. Es überwiegen depressive Reaktionen, gefolgt von Trauergefühlen, Verlust erlitten zu haben. In Swienteks Untersuchung berichten knapp 30% von einem aggressiven Gefühl. Oft steht dieses auch in enger Verbindung mit Depressionen.

Mit einer Adoptionsfreigabe verbinden sich demnach Wünsche und Phantasien für die abgebenden Mütter, dass ihr Kind in wesentlich besseren Lebensverhältnissen aufwächst als es die eigenen sind (Szypkowski 1997, S. 11).

Die Freigabe eines Kindes zu einer Adoption ist meist zeichnend für die ausweglose Situation in der sich eine Mutter befindet. Fraglich ist also, welche Alternativen es für Frauen gibt die ein gemeinsames Leben mit und eine alleinige Erziehung von ihrem Kind für schwer möglich halten sich aber dennoch bemühen wollen ein Leben mit Kind zu führen. Laut Swientek erschöpft sich das Angebot des Staates und ist nicht ausreichend um Müttern, die häufig alleinstehend sind, eine gute Unterstützung zu bieten. So stellt die Adoptionsentscheidung den Ausweg aus einer für sie selber nicht mehr allein zu bewältigenden Notsituation dar (vgl. Swientek 1982, S. 39).

Mütter die ihr Kind zu einer Adoption frei geben, haben, karg gesagt, etwa ein Jahr lang Arbeit damit. Nach dieser Zeit ist es die gemeinsame Entscheidung von Adoptiveltern und leiblicher Familie ob und in wie weit ein Kontakt statt finden soll (vgl. Swientek 1982, S. 40).

In den vorangegangen Erläuterungen über die Gefühlslagen und praktizierten Handlungsmuster der adoptionsbereiten Mütter, ausgehend von Christine Swienteks Untersuchungen, zeigen sich schon deutliche Verflechtungen von Gefühlslagen und sozialen Situationen in denen es für sozial schwache Mütter nicht machbar scheint sich um ihr Kind zu kümmern. Um diese Tatsache noch weiter zu untermauern berichtet Swientek über eine Untersuchung von Napp- Peters. Dieser suchte gezielt in Adoptionsakten nach Gründen für die Adoptionsfreigabe. Dabei wurden folgende Gründe angegeben:

- 31,0% persönliche oder familiäre Gründe
- 26,0% wirtschaftliche Gründe
- 28,0% wirtschaftliche und persönliche / familiäre Gründe
- 3,5% Mutter kann Kind nicht versorgen (Krankheit, Behinderung, Obdachlosigkeit, Nichtsesshaftigkeit, Inhaftierung)
- 4,5% Gründe die in den Akten nicht benannt sind
- 7,0% unbekannte Gründe (Tod, Widersetzen der Adoption)

Frauen die ihr Kind aus persönlichen und familiären Gründen abgaben erklärten, dass sie sich für ihr Kind eine vollständige Familie, die sie ihm nicht bieten kann, wünschten. Des Weiteren hatten sie Angst vor sozialen Benachteiligungen und Vorurteilen sowie die Furcht, vor verminderten Heiratschancen. Zusätzlich entstand eine Enttäuschung über den Vater des Kindes, der sich mit Bekanntwerden der Schwangerschaft von der Frau abwandte und sie sogar verließ. Bei einem bestimmten Teil der Frauen lag aber auch ihr Beruf an erster Stelle den sie der Geburt ihres Kindes wegen nicht aufgeben wollten (vgl. Swientek 1982, S. 40- 41).

Swientek berichtet über die Adoptionsvermittlungsstellen: „Nach zahlreichen Gesprächen mit Vertretern von Vermittlungsstellen entsteht der Eindruck, daß die Sozialarbeiter eine Adoption als einzige Lösungsmöglichkeit für Mutter und Kind sehen. Insbesondere die Stellen, die ausschließlich Adoptionsvermittlung betreiben (insbesondere Abteilungen an größeren Jugendämtern!) laufen Gefahr, hier zuviel „des Guten“ zu tun und nicht mehr ausreichend zu differenzieren- also keine Alternativen zu suchen, die ja auch Mühe und Arbeit kosten.“ (Swientek 1982, S. 51). Swientek stellt in diesem Fall eine Adoptionsvermittlungsstellen als Institutionen dar, die ausschließlich zum Wohl des Kindes handeln wollen, die Mutter bei diesem Prozess weitestgehend aus dem Vor lassen und so wenig wie möglich Arbeit mit einem Adoptionsprozess haben wollen. (vgl. Swientek 1982, S. 52)

3.3 Vom Entschluss zu einer Adoption bis hin zur endgültigen Abgabe des Kindes

Dass Frauen ihr noch nicht oder gerade erst geborenes Kind zur Adoption freigeben wollen ist bei den Wenigsten ein schneller Entschluss, der sofort verwirklicht werden muss. Erkennen Frauen die Schwangerschaft rechtzeitig und werden entsprechend aufgeklärt, wird sie sich unter Umständen zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Vorausgesetzt sie sieht keine Möglichkeit ihr Kind allein aufzuziehen. (vgl. Swientek 1982, S. 54). „Die meistens ungeplante und ungewollte Schwangerschaft und das Verlassenwerden vom Partner oder die ohnehin mangelnde Partnerbindung zwingen die Mutter, eine Lösung für ihr Kind zu finden. Ist eine Schwangerschaft schon so weit fortgeschritten, dass ein Abbruch nicht mehr möglich ist, muss sich die werdende Mutter nach Alternativen erkunden. Sie sucht sich Beratung und Hilfe in verschiedenen Einrichtungen und Institutionen und es ist absehbar, dass ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt die Adoption als Möglichkeit genannt wird. (vgl. Swientek 1982, S. 54- 55). „Je nach psychischer Gestimmtheit, nach Ausweglosigkeit der sozialen Situation und je nach Aufklärung über weitere alternativen Möglichkeiten, scheint ihr diese Lösung als einzig gangbarer Schritt, weil er endgültig ist und ihr Problem zunächst löst. Nach mehrmonatiger Suche, nach langen Wochen voller Angst, nach dem Erlebnis des Erst- benutzt- und- dann- fallengelassen- worden- Seins tritt eine tiefe Resignation ein, die die endgültige Trennung von dem Kind als nur logisch erscheinen lässt.“ (Swientek 1982, S. 55). Aufgrund der bislang Tabuisierung dieser Thematik beziehungsweise abwertenden Haltung gegenüber adoptionsbereiter Frauen, versuchen diese die Schwangerschaft so lange wie möglich geheim zu halten.

Das Vormundschaftsgericht kann die Einwilligung der Mutter in die Adoption ersetzen, wenn mehrere Aufforderungen über einen längeren Zeitraum ignoriert wurden seitens der Mutter oder sie sich nicht um das Kind gekümmert hat beziehungsweise unauffindbar ist. Ziel dabei ist es die gerichtliche Einwilligung beziehungsweise Ersetzung der mütterlichen Einwilligung zu erleichtern und damit das Verfahren zu beschleunigen. (vgl. Swientek 1982, S. 55- 56) .

Seit der Adoptionsreform vom 01. Januar 1977 gibt es eine Achtwochenfrist für Frauen. In diesen acht Wochen nach der Geburt können sie eine notarielle, unwiderrufliche Einwilligung abgeben, dass ihr Kind zu einer Adoption vermittelt werden kann. Diese Urkunde gilt „für immer“. Liegt eine solche notarielle Einwilligung nicht vor, ist die Mutter dazu berechtigt ihr Kind von der Adoption zurück zu ziehen, sollte sie sich doch in der Möglichkeit sehen aufgrund eines sozialen Wandels ihres Lebens das Kind selber zu erziehen. (vgl. Swientek 1982, S. 67 ff.) „Finden sich jedoch keine (...) Unterbringungsmöglichkeiten und wird die Mutter nicht ausreichend über die Möglichkeiten von Sozialhilfe und väterlichen Unterhalt (...) aufgeklärt- oder aber erlebt sie ihre Situation als ausweglos und untragbar, kommen nach Ablauf der Mutterschutzfrist die Frauen wieder in die Adoptionsvermittlungsstellen- um Illusionen ärmer, resignierter, vom eigenen Versagen überzeugt und nun darauf angewiesen, daß ihnen so schnell wie möglich das Kind abgenommen wird (...).“ (Swientek 1982, S. 69).

Der gesamte Verlauf eines Adoptionsprozesses angefangen von der Schwangerschaft, über die Geburt bis hin zu Freigabe, stellt für die Frau ein einschneidendes Erlebnis dar. Swientek berichtet, dass die Frage wie Mütter ihren Verlust im weiteren Verlaufe ihres Lebens bewältigen, nicht beantwortet wäre. Die Mütter reden nicht unaufgefordert darüber. Der häufigste Mechanismus mit der Adoption „umgehen zu können“ scheint die Verdrängung zu sein. Swientekt schreibt: „Ich habe keine Frau gesprochen, die die Freigabe des Kindes im Nachhinein mit Herz und Hirn bejaht und voll hinter der damaligen Entscheidung steht. (Es mag sein, daß diese Frauen sich eben nicht mehr artikulieren, weil dieser Prozeß für sie abgeschlossen ist.) Dabei ist unwichtig, ob die Mutter es damals überhaupt geschafft hätte, ihr Kind selber großzuziehen oder nicht! Ausschlaggebend ist das Empfinden dieser Frauen, das weder rational noch objektiv zu fassen ist.“ (Swientek 1982, S. 75). Im Mittelpunkt eines Adoptionsprozesses soll das Wohl des Kindes stehen. Das allein ist ausschlaggebend für die Arbeit mit adoptionsbereiten Frauen. Dieser wird vermittelt, dass sie mit der Adoption und dem Verzicht auf ihr Kind, das wirklich Beste getan hat. (vgl. Swientek 1982, S.140).

„Mit aller Sicherheit kann jedoch gesagt werden, daß die sozialpolitischen Maßnahmen für alleinstehende Mütter mit Kindern völlig mangelhaft sind. (...) Wir brauchen (...) verantwortungsvolle Sozialarbeiter, die sich auch gegen die herrschende Meinung für ihr unterprivilegiertes Klientel einsetzen, ohne gleich nach der Werbewirksamkeit der Maßnahmen zu fragen oder den eigenen Schreibtischstuhl wanken sehen. Sie werden sich behaupten müssen gegen redegewandte und einflußreiche Akademikerpaare und für eingeschüchterte ängstliche ledige Mütter. Und sie werden mehr Zeit aufwenden müssen, wenn es darum geht, nachhaltig emanzipatorische Hilfen zu bieten.“ (Swientek 1982, S. 141)

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Empowerment. Eine Hilfe für adoptionsbereite Frauen
Université
University of Cooperative Education Eisenach
Note
3,0
Année
2015
Pages
18
N° de catalogue
V371725
ISBN (ebook)
9783668498549
ISBN (Livre)
9783668498556
Taille d'un fichier
622 KB
Langue
allemand
Mots clés
Empowerment, Adoption, Frauen, Christine Swientek, Soziale Arbeit, Adoptionsbereitschaft
Citation du texte
Anonyme, 2015, Empowerment. Eine Hilfe für adoptionsbereite Frauen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371725

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