Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Patentsachen erhielt in den vergangenen Jahren besondere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung in der Literatur. Es beschäftigt sich vor allem mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs in den Äquivalenzbereich eines Patentes. Bei diesem Urteil handelt es sich um die hier näher zu besprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2012 Palettenbehälter III.
Sie wurde in der Literatur teils scharf kritisiert - so stehe es durch diese Entscheidung unter Zweifel, dass dem Erfinder eine angemessene Belohnung zukomme, da sie den Äquivalenzbereich und die Voraussetzungen für dessen Eröffnung zu sehr einenge.
In dieser Arbeit soll dieser Kritik nachgegangen und sich mit der äquivalenten Benutzung von Erfindungen unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Palettenbehälter III beschäftigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. ERFINDUNG
- C. DIE ÄQUIVALENTE BENUTZUNG EINER ERFINDUNG
- I. Die äquivalente Benutzung einer Erfindung im Rahmen der Patentverletzung
- II. Die Benutzung einer Erfindung
- 1. Die identische Benutzung einer Erfindung
- 2. Die äquivalente Benutzung einer Erfindung
- a) Allgemeines
- b) Voraussetzungen
- (1) Gleichwirkung
- (2) Verschlechterte Ausführungsform
- c) Auffindbarkeit
- d) Gleichwertigkeit
- 3. Abgrenzungsprobleme
- D. INTERESSENLAGEN
- I. Interessen des Patentinhabers
- II. Interessen Dritter
- E. DIE ENTSCHEIDUNG PALETTENBEHÄLTER III
- I. Sachverhalt
- II. Vorentscheidungen
- III. Entscheidung
- 1. Wortsinngemäße Benutzung
- 2. Äquivalente Benutzung
- a) Auseinandersetzung mit dem Sinngehalt des Patentanspruchs
- b) Verschlechterte Ausführungsform
- F. REDUZIERTER SCHUTZ DES ERFINDERS DURCH DIE ENTSCHEIDUNG
- I. Meinungsstand in der Literatur
- II. Stellungnahme
- G. RESÜMEE
- H. ERGEBNIS
- I. WÜRDIGUNG DES ERGEBNISSES
- J. AUSBLICK
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit analysiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Palettenbehälter III" (GRUR 2012, 1122), die sich mit der äquivalenten Benutzung einer Erfindung im Rahmen der Patentverletzung befasst. Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des BGH zur äquivalenten Benutzung und analysiert, inwieweit die Entscheidung "Palettenbehälter III" den Schutzbereich des Erfinders erweitert oder reduziert.
- Die äquivalente Benutzung einer Erfindung als Rechtsproblem im Patentverletzungsrecht
- Die Auslegung von Patentansprüchen und die Ermittlung der technischen Aufgabe
- Die Bedeutung der Gleichwirkung und der verschlechterten Ausführungsform bei der äquivalenten Benutzung
- Die Interessenlage des Patentinhabers und derjenigen, die eine Erfindung nutzen möchten
- Die Auswirkungen der Entscheidung "Palettenbehälter III" auf den Schutzbereich des Erfinders
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Gegenstand der Untersuchung, die Methode und die Relevanz des Themas darlegt. Kapitel B definiert den Begriff der Erfindung und Kapitel C setzt sich mit der äquivalenten Benutzung einer Erfindung im Rahmen der Patentverletzung auseinander. Dabei werden die Voraussetzungen für die äquivalente Benutzung, die Abgrenzungsprobleme und die Interessenlagen der beteiligten Parteien untersucht. Kapitel E analysiert die Entscheidung "Palettenbehälter III", indem es den Sachverhalt, die Vorentscheidungen und die Entscheidung selbst detailliert darstellt. Kapitel F diskutiert die Auswirkungen der Entscheidung auf den Schutzbereich des Erfinders, indem es den Meinungsstand in der Literatur und die eigene Stellungnahme des Autors präsentiert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee, einem Ergebnis, einer Würdigung des Ergebnisses und einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der äquivalenten Benutzung.
Schlüsselwörter
Patentverletzung, äquivalente Benutzung, Gleichwirkung, Verschlechterte Ausführungsform, Auffindbarkeit, Gleichwertigkeit, Patentanspruch, technische Aufgabe, Interessenlage, Schutzbereich des Erfinders, Entscheidung "Palettenbehälter III", GRUR 2012, 1122
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die Entscheidung 'Palettenbehälter III' des BGH?
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (2012) konkretisiert die Voraussetzungen für einen Eingriff in den Äquivalenzbereich eines Patents.
Was versteht man unter äquivalenter Patentverletzung?
Eine äquivalente Benutzung liegt vor, wenn eine Ausführungsform zwar nicht wortsinngemäß mit dem Patentanspruch übereinstimmt, aber die gleiche technische Wirkung mit gleichwertigen Mitteln erzielt.
Welche Kritik gibt es an der Entscheidung des BGH?
Kritiker bemängeln, dass die Entscheidung den Äquivalenzbereich zu stark einenge und dem Erfinder so keine angemessene Belohnung für seine Leistung mehr zukomme.
Was ist eine 'verschlechterte Ausführungsform'?
Im Patentrecht ist dies eine Variante einer Erfindung, die technisch weniger effizient ist, aber dennoch die geschützten Merkmale des Patents (ggf. äquivalent) nutzt.
Warum ist die Auslegung von Patentansprüchen so wichtig?
Die Auslegung bestimmt den Schutzbereich. Nur durch eine präzise Ermittlung der technischen Aufgabe lässt sich feststellen, ob eine Drittentwicklung das Patent verletzt.
- Quote paper
- Benjamin Rieckhoff (Author), 2017, Die äquivalente Benutzung einer Erfindung nach der Entscheidung GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371969