Welches Kind besucht die Krippe? Einflüsse auf elterliche Betreuungsentscheidungen


Bachelor Thesis, 2016

34 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Strukturmerkmale bezüglich der Entscheidung zur Fremdbetreuung
2.1 Familiäre Lebenssituation
2.1.1 Familienkonstruktion
2.1.2 Migrationshintergrund
2.1.3 Bildungsstand und Erwerbstätigkeit
2.2 Zugangshürden der Fremdbetreuung
2.2.1 Objektive Zugangshürden
2.2.2 Strukturelle Hürden

3. Orientierungsmerkmale bezüglich der Entscheidung zur Fremdbetreuung
3.1 Bedenken
3.1.1 Angst vor Bindungsverlust
3.1.2 Qualitätszweifel
3.1.3 Negative Bewertung durch Gesellschaft
3.2 Erwartungen
3.2.1 Gesellschaftliche Teilhabe der Eltern
3.2.2 Sozialisierung des Kindes
3.2.3 Entwicklungsförderung

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Während früher die Faustregel galt, dass Kinder in den Kindergarten geschickt werden dürfen, sobald sie keine Windeln mehr benötigen, so werben Kindertagesstätten und vor allem Krippen inzwischen mit Plätzen für Kinder ab null Jahren. Der Begriff „Krippe“ wurde bereits 1849 vom französischen Wort „crèche“ abgeleitet und definiert eine Einrichtung, die speziell für Kinder zwischen null und drei Jahren Betreuung anbietet. Finanziert werden diese Institutionen meist von kirchlichen Verbänden oder Kommunen, aber auch von freien Trägern, Elterninitiativen, Betrieben oder Vereinen (vgl. Schneider-Andrich 2011).

Obgleich der Kindergartenbesuch für Kinder im Vorschulalter gesellschaftlich anerkannt ist, stellen institutionelle Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren noch eine Ausnahme dar (vgl. Fuchs 2005a). Im Gegensatz zum Schulbesuch ist die Nutzung einer institutionellen Fremdbetreuung in Deutschland nämlich nicht verpflichtend, das heißt Eltern entscheiden selbstständig, ob und inwieweit sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen (vgl. Lokhande 2013). Laut einer Statistik, die zum 1. März 2015 erhoben wurde, wurden deutschlandweit zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 32,9 Prozent aller Kleinstkinder außerfamiliär betreut (vgl. Statistisches Bundesamt 2015).

Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, die Einflüsse auf die Entscheidung der Eltern für beziehungsweise gegen die Inanspruchnahme institutioneller Fremdbetreuung für unter dreijährige Kinder darzustellen. Diese Faktoren lassen sich in Strukturmerkmale und Orientierungsmerkmale gliedern. Strukturmerkmale beschreiben zum einen die familiäre Lebenssituation, welche durch die Familienkonstruktion, den Migrationshintergrund sowie den Bildungs- und Erwerbsstand der Eltern beeinflusst wird. Zum anderen werden die strukturellen und objektiven Zugangshürden zu Kindertageseinrichtungen in Deutschland beleuchtet. Unter dem Punkt „Orientierungsmerkmale“ werden zudem elterliche Bedenken und Erwartungen an die Fremdbetreuung dargestellt.

2. Strukturmerkmale bezüglich der Entscheidung zur Fremdbetreuung

Die Familienkonstruktion, der Migrationshintergrund und der Bildungs- beziehungsweise Erwerbsstand stellen einen Teil sozioökonomischer Eigenschaften der Bevölkerung dar und beeinflussen gemeinsam mit den Zugangshürden zu Kindertageseinrichtungen wesentlich die Inanspruchnahme dieser Institutionen. Sie werden im Folgenden unter dem Begriff „Strukturmerkmale“ zusammengefasst. Vorab sei gesagt, dass sich unter den Nutzern von institutioneller Fremdbetreuung eine größere homogene Gruppe findet, und zwar 31-40-jährige Paare mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem hohen Bildungsabschluss, wobei die Mütter einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und die Väter in Vollzeit arbeiten (vgl. Höfer/Klöver/Straus 2003).

2.1 Familiäre Lebenssituation

Die soziale Herkunft und soziodemographische Merkmale wie die Familienform, der Migrationshintergrund sowie der Bildungsstand und das, insbesondere mütterliche, Erwerbsverhalten und die dadurch konstituierte Rollenverteilung stellen wesentliche Einflussfaktoren auf die elterliche Betreuungsentscheidungen dar (vgl. Fuchs-Rechlin 2014). Zwei der entscheidendsten Faktoren sind neben dem Kindesalter die Familienkonstellation sowie die Erwerbstätigkeit (vgl. Fuchs 2005a). Mehrere dieser Dimensionen stehen in Verbindung zueinander und bedingen sich gegenseitig.

2.1.1 Familienkonstruktion

Längst ist die traditionelle Vater-Mutter-Kind-Konstellation nicht mehr die einzige Familienkonstruktion mit Minderjährigen. Alleinerziehende, Stieffamilien, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Mehrgenerationenfamilien haben die traditionelle Struktur aufgebrochen (vgl. Gleich 2015). Die in Deutschland geläufigsten Familienformen mit Kind bleiben allerdings Partnerfamilien mit Ehe- oder Lebenspartner sowie Einelternfamilien, weshalb diese im Folgenden im Mittelpunkt stehen.

Laut dem „Mikrozensus – Bevölkerung in Familie/Lebensform am Hauptwohnsitz“ lebten im Jahr 2014 20,3 Prozent der Minderjährigen in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil (vgl. Statistisches Bundesamt 2014). Alleinerziehendenfamilien nehmen die institutionelle Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren, insbesondere bei 1- und 2-Jährigen, häufiger in Anspruch als Partnerfamilien. Die Tatsache, dass doppelt so viele Kinder aus Einelternfamilien fremdbetreut werden [Stand 2005] könnte zum einem mit bestimmten Richtlinien zur Platzvergabe zusammenhängen, zum anderen aber auch mit der Angewiesenheit auf einen Verdienst durch Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden einhergehen (vgl. Fuchs 2005a).

Bei Familien, die mehr als nur ein Kind großziehen, zeigen sich Unterschiede zu dem Entscheidungsverhalten von Sorgeberechtigten von Einzelkindern. Kinder, die in einem Haushalt mit Geschwistern aufwachsen, werden häufig erst in einem späteren Lebensabschnitt institutionell betreut (vgl. Geier/Riedel 2008). Denn unter Dreijährige in Mehrkindfamilien treten bereits zu Hause in Kontakt mit in etwa Gleichaltrigen und können von Geschwistern lernen, sodass die Sozialisierung innerhalb einer Kinderkrippe, die Eltern von einer Inanspruchnahme einer institutionellen Betreuung überzeugen könnte, bereits im privaten Haushalt beginnen kann und kein entscheidendes Kriterium mehr darstellt.

Abgesehen von der Kernfamilie, die aus den Eltern und deren Nachwuchs besteht, spielen bei der Betreuungsfrage auch nähere Verwandte wie die Großeltern eine zu berücksichtigende Rolle. Diese bieten insbesondere in den ersten Lebensjahren soziale Unterstützung, wenn die Eltern sich noch nicht auf institutionelle Kinderbetreuung einlassen möchten und eine private Bezugsperson als Betreuung für ihr Kind wünschen (vgl. Fthenakis/Kalicki/Peitz 2002). Denn das Kind im Säuglingsalter fremdbetreuen zu lassen, fällt vielen nicht leicht. Wenn eine Betreuung durch wahlweise nahestehende Personen oder aber Institutionen in Anspruch genommen werden muss, so bevorzugen befragte Erziehungsberechtigte oft die eigenen Eltern, da „sie sowohl die notwendigen Kompetenzen als auch das nötige Ausmaß an Liebe und Fürsorge mitbringen“ (ebd. S.255).

Um das Verhältnis zwischen den Generationen nicht zu belasten, dürfen und sollen Großeltern sich zwar in die Erziehung einbringen, sich aber gleichzeitig dessen bewusst sein, dass letztendlich die Eltern das Sorgerecht innehaben und Entscheidungen bezüglich des Kindes von ihnen getroffen werden (vgl. Bicherl/Ries-Schemainda 2015).

Damit Großeltern als Betreuer in Frage kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Neben körperlicher und geistiger Gesundheit müssen örtliche Nähe sowie zeitliche Flexibilität gegeben sein. Insbesondere bei jungen Eltern sind auch die Großeltern noch erwerbstätig, sodass tägliche Betreuung selten möglich ist.

2.1.2 Migrationshintergrund

Ein weiterer Gesichtspunkt der familiären Situation ist der Migrationsstatus der Eltern beziehungsweise Kinder. Der Stellenwert der kulturellen/ethnischen Herkunft der Familie im Hinblick auf die Entscheidung soll im Folgenden dargestellt werden.

In Deutschland wird nur circa ein Drittel der unter Dreijährigen in einer Kinderkrippe betreut, wobei vor allem der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund gering ist (vgl. Lokhande 2013). Viele, aber dennoch zu wenige Betreuungsinstitutionen bemühen sich bereits um ein interkulturelles Bildungs- und Beratungsangebot. „Die Rahmenbedingungen, die es für eine interkulturelle Öffnung der Elternbildung braucht, sind in deutschen Kindertageseinrichtungen nicht überall gewährleistet“ (Lokhande 2014, S. 5). Dadurch, dass nur knapp ein Fünftel der Einrichtungen Fortbildungen anbieten, um die interkulturellen Kompetenzen zu stärken, sind die Erzieher*innen kaum auf Anforderungen in diesem Bereich vorbereitet. Angebote speziell für Zuwandererfamilien, wie beispielsweise Deutschkurse, gibt es nur in circa jeder neunten Kindertagesstätte (vgl. ebd.). Viele Einrichtungen sind den Anforderungen, die mit der Entwicklung eines integrationsfreundlichen Konzepts, wie es sowohl von ausländischen Eltern als auch Politikern gewünscht wird, einhergehen, nicht gewachsen (vgl. Berg-Lupper 2006).

Im 10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland werden die Betreuungsquoten von Kindern unter drei Jahren mit und ohne Migrationshintergrund in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung in Prozent miteinander verglichen.

„Obgleich es also insgesamt einen positiven Trend zu verzeichnen gibt, hat sich der Abstand zwischen den Quoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund im dargestellten Zeitraum immer weiter vergrößert: 2008 gab es einen Abstand von 12,5 Prozentpunkten, 2010 waren es bereits 15,5 Prozentpunkte und 2013 lagen die Quoten sogar 17,5 Prozentpunkte auseinander“ (Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2014, S.56).

Auffällig ist, dass sich die Zahlen von unter Dreijährigen aus anderen Staaten der Europäischen Union und aus Deutschland, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, ähneln, während insbesondere Kleinstkinder aus nicht-europäischen Herkunftsländern wesentlich seltener Betreuungsplätze in Anspruch nehmen (vgl. Fuchs 2005b).

Migrationshintergrund, um sich tiefgehender über öffentliche deutsche Betreuungsangebote zu informieren. Mehr als 60 Prozent nutzen aufgrund von Zugangshürden keine institutionelle Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass Eltern, die nicht aus Deutschland stammen, bezüglich der Möglichkeiten zur Tagesbetreuung weniger aufgeklärt sind als Einheimische. Es mangelt oft an Kontakten zu Personen ohne Kindertagespflege (vgl. Lokhande 2013). Zusätzlich zu den Barrieren, die auch Eltern deutscher Herkunft betreffen, werden Familien der ersten Zuwanderergeneration durch kulturelle und religiöse Vorbehalte sowie sprachliche Schwierigkeiten von der Nutzung institutioneller Kindertagesbetreuung abgehalten (vgl. ebd.). So würden sich viele Eltern mit Migrationshintergrund für institutionelle Fremdbetreuung entscheiden, sollte dort ihre Religion und Kultur mehr berücksichtigt werden (vgl. ebd.). Mangelnde Sprachkenntnisse können nicht nur bei der aufwändige Suche nach einem Platz ein Hindernis sein, sondern auch eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Erziehenden, welche für eine zufriedene Inanspruchnahme der Betreuung unbedingt notwendig ist, erschweren oder gar verhindern (vgl. Lokhande 2013).

Jedoch ist der Einwanderungshintergrund „keine statische Kategorie“ (Lokhande 2013, S.12). Die Ansichten von Zuwanderern bezüglich der institutionellen Fremdbetreuung unterliegen nach und nach einem Wandel. Ihre Einstellungen und ihre Entscheidungen hinsichtlich der frühkindlichen Tagesbetreuung verändern sich mit zunehmender Erfahrung in Deutschland“ (vgl. ebd.).

2.1.3 Bildungsstand und Erwerbstätigkeit

Weitere nicht zu vernachlässigende Einflussfaktoren auf die elterliche Entscheidung zur Fremdbetreuung sind der Bildungsstand und die Erwerbstätigkeit der Eltern. Insbesondere der mütterliche Bildungs- und Erwerbsstand wirkt sich auf die Nutzung von Krippen aus.

Setzt man die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahren in Bezug mit dem höchsten Bildungsabschluss der Eltern, so gelangt man zu folgender Erkenntnis: Die Inanspruchnahmequote lag 2006 bei Müttern mit keinem beziehungsweise niedrigem Schulabschluss bei 10 Prozent und stieg kontinuierlich mit wachsendem Schulbildungsniveau. 33,4 Prozent der Kinder, deren Mütter einen (Fach)Hochschulabschluss besitzen, wurden in diesem Jahr fremdbetreut (vgl. Fuchs-Rechlin 2007).

Bei einer Untersuchung[1] der Universität Potsdam wurden 102 Haushalte interviewt, deren Kinder vor dem Schulbesuch keine Kindertagesstätte besucht hatten. Es zeigt sich, dass die befragten Eltern meist aus bildungsfernen Schichten stammen. Jede fünfte Mutter, die ihr Kind zu Hause betreut, hat keinen qualifizierten Schulabschluss, was nur bei sechs Prozent der Mütter von Kindern, die die Kita besuchen, der Fall ist. Eine ähnliche Tendenz ist bei den Vätern erkennbar. Nur wenige Nichtnutzer von institutioneller Fremdbetreuung verfügen über einen höheren Bildungsabschluss wie Abitur oder Hochschulabschluss (vgl. IFK 2005). Der Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbstätigkeit ist prägnant. Frauen mit einem guten Bildungshintergrund sind in der Regel eher erwerbstätig als andere. Kinder, deren Mütter arbeiten, werden deutlich häufiger in Einrichtungen betreut. (vgl. Kreyenfeld 2004). Dies belegt die bereits genannte Studie des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung mit dem Ergebnis, dass die Erwerbsquote der Eltern, die für ihr Kind einen Kita-Platz beanspruchen, höher ist. Fast jede dritte Mutter, die institutionelle Angebote zur Fremdbetreuung nutzt, ist voll berufstätig, während fast 70 Prozent der Mütter von Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, nicht arbeiten. Eine Vollzeitanstellung ist in dieser Gruppe sehr selten. Lediglich 14 Prozent gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach (vgl. IFK 2005).

Betrachtet man die Betreuungszahlen von unter Dreijährigen aus Alleinerziehendenfamilien, in denen die Mutter beziehungsweise der Vater arbeitet, liegt deren Anteil bei 24 Prozent gegenüber 14 Prozent bei Kindern, deren alleinerziehender Elternteil nicht erwerbstätig ist [Stand 2005] (vgl. Fuchs 2005a). 2007 war der Anteil von Kindern berufstätiger Mütter, die fremdbetreut werden, mit knapp 46 Prozent mehr als viermal so hoch wie der Anteil derer, deren Mütter nicht erwerbstätig sind (10,8 Prozent) (vgl. Fuchs-Rechlin 2007). Sieben Jahre später wünschten sich 65 Prozent der in Vollzeit arbeitenden alleinerziehenden Frauen einen Betreuungsplatz für ihr Kind unter 3 Jahren, und nur 37 Prozent der nicht-erwerbstätigen allererziehenden Mütter teilten diesen Wunsch (vgl. Fuchs-Rechlich 2014).

„Da keine durchgreifenden Reformen angestrebt werden, ist eine Spaltung des Arbeitsmarktes in die eine Gruppe mit hochqualifizierten, erwerbstätigen Frauen, die für ihre Kinder Tageseinrichtungen nutzen, und in eine andere Gruppe mit gering qualifizierten Frauen, die den traditionellen Familienmodellen folgen, wahrscheinlich“ (Kreyenfeld 2004, S.21f).

Vergleicht man die Arbeitszeiten von Alleinerziehenden, die institutionelle Kinderbetreuung nutzen mit jenen, die es nicht tun, so zeigt sich lediglich ein Unterschied von circa drei Wochenarbeitsstunden. Auch das durchschnittliche Einkommen variiert nur unwesentlich. So ist unabhängig vom Zeitumfang der Arbeit vielmehr die Berufstätigkeit als Tatsache an sich ein Faktor für die Inanspruchnahme von institutioneller Fremdbetreuung (vgl. Fuchs 2005a).

Bei Partnerfamilien, in denen beide Elternteile arbeiten, nutzen 14 Prozent Fremdbetreuung, während, sollte kein oder nur ein Elternteil erwerbstätig sein, nur 9 Prozent der Kinder institutionell betreut werden [Stand 2005] (vgl. Fuchs 2005a). An dieser Stelle sollte zwar beachtet werden, dass erwerbstätige Elternteile sich eventuell bei der Betreuung der Kinder abwechseln können, sodass sie nicht so sehr auf Fremdbetreuung angewiesen sind wie alleinerziehende Arbeiter*innen. Insbesondere wenn beide Elternteile berufstätig sind, ist es dennoch nicht verwunderlich, dass der Erwerbsstatus in einem positiven Zusammenhang mit der Inanspruchnahme institutioneller Fremdbetreuung steht. Sind die Sorgeberechtigten hingegen nicht erwerbstätig, sorgt das geringere Einkommen für Probleme bei der Finanzierung von Betreuungsplätzen. Hier könnte zudem das spezifische Platzvergabeverfahren, welches in der Regel erwerbstätige Sorgeberechtigte bevorzugt, Einfluss auf die Inanspruchnahme ausüben (vgl. Kreyenfeld 2004).

2.2 Zugangshürden der Fremdbetreuung

Die Zahl der Betreuungsplätze für Mädchen und Jungen unter drei Jahren ist gering, sodass die Inanspruchnahme nicht nur von individuellen Präferenzen, sondern auch von den Zugangsmöglichkeiten abhängt (vgl. Geier/Riedel 2008). Barrieren, die den Zugang zu institutioneller Kinderbetreuung erschweren, beeinflussen nicht nur vermeintlich freie, elterliche Betreuungsentscheidungen, sondern „verringern langfristig die Chance auf soziale Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe“ (Lokhande 2013, S.3). Sie lassen sich in objektive Hürden, die sich auf die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen beziehen, und strukturelle Hürden, die Probleme mit der Finanzierung, Entfernung und Öffnungszeiten einschließen, gliedern.

2.2.1 Objektive Zugangshürden

Im Jahr 2006 erhielten von 36 Prozent der Eltern von unter Dreijährigen, die eine institutionelle Fremdbetreuung für ihr Kind nutzen wollten, nur 12 Prozent die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen (vgl. Brunnbauer/Riedel 2006). Objektive Hürden wie ein spezifisches Vergabeverfahren durch die Leitungen der Kindertageseinrichtungen, aber auch das aufwändige Platzsuchverfahren beeinflussen demnach ebenfalls die Nutzung von Kindertageseinrichtungen.

Die Platzvergabe geschieht entsprechend des jeweiligen Unterstützungsbedarfs, welcher normalerweise besonders bei Alleinerziehenden und Familien, welche auf ein mütterliches Einkommen angewiesen sind, sowie Eltern, die ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Hilfestellung betreuen können, besonders hoch ist. Bei privaten Trägern können auch Religionszugehörigkeit, die Zahl der Geschwister sowie die Entfernung zur Einrichtung Einfluss auf die Zuteilung nehmen. Ein weiteres Kriterium stellt die soziale Mischung, sprich eine ausbalancierte Zusammensetzung der Gruppe dar (vgl. Brunnbauer/Riedel 2006).

Des Weiteren haben Kinder, deren Eltern sich in der Ausbildung oder im Studium befinden oder berufstätig sind, einen erhöhten Anspruch auf einen Betreuungsplatz, ebenso wie jene Kinder, die aufgrund einer Behinderung einer speziellen Förderung bedürfen (vgl. Lokhande 2013).

„Die Feststellung des Bedarfs ist immer ein hoheitlicher und demokratischer Akt, der in einem dynamischen Aushandlungsprozess unter Berücksichtigung aller Beteiligten und gegebenen Situationen festgelegt wird. Eine Bedarfseinschätzung ist somit auch immer ein Indikator dafür, wo die Prioritäten einer Gesellschaft liegen“ (Schneider-Andrich 2011, S.36).

Zwar ist der Versuch, Kinder auffälliger sozialer Gruppen durch die Aufnahme in einer Tageseinrichtung zu fördern und zu schützen, löblich, doch sind diese Auswahlkriterien „diskriminierend denen gegenüber, die noch nicht in die entsprechende aufnahmebegünstigte Kategorie fallen, und stigmatisierend für diejenigen, welche durch die Aufnahme offensichtlich besonderen Bedarf andeuten“ (Erdmann 1997, S.71).

In einer Befragung sagen circa 25 Prozent der Eltern aus, dass sie keinen Betreuungsplatz für ihr ein- oder zweijähriges Kind zur Verfügung gestellt bekommen haben. Der Bund und die Länder sind für das Angebot von Plätzen in Kindertageseinrichtungen verantwortlich (vgl. Lokhande 2013).

Einen dieser Plätze zu bekommen ist ein komplexes Unterfangen und oft mit langen Wartezeiten verbunden. Eltern müssen frühzeitig Kontakte zu Kindertageseinrichtungen knüpfen, Gesprächstermine wahrnehmen und sich persönlich vorstellen (vgl. Lokhande 2013). Ein Aufnahmebogen, der meist ausgefüllt werden muss, fordert Angaben zu Familie, Kind, Entwicklungsstand und Gesundheit. Im Gespräch werden außerdem die Betreuungszeiten, Standards im Hinblick auf Hygiene und Ernährung, die gesetzlichen Regelungen sowie der Tagesablauf in der Kindergruppe thematisiert. Die vorgegebenen Betreuungsverträge schränken durch ihre starke Orientierung an örtlich geltende Gesetze insbesondere den Verhandlungsspielraum seitens der Eltern ein (vgl. Bostelmann 2013).

Insgesamt sind höher gebildete Eltern bevorteilt, da umfangreiche Kenntnisse über die Vergabekriterien und den Bewerbungsprozess sowie Ausdauer und ein gewisses Talent, sich selbst und das eigene Kind möglichst positiv darzustellen, erforderlich sind, um einen Betreuungsplatz zu erhalten. Um den Platz auf der Warteliste nicht zu verlieren, wird zudem erwartet, dass sich Interessenten regelmäßig melden (vgl. Lokhande 2013). Es kann folglich durchaus vorkommen, dass Eltern sich zwar vorstellen könnten, ihr Kind in eine Krippe zu schicken, aber angesichts des Aufwands davor zurückschrecken.

2.2.2 Strukturelle Hürden

Nicht nur die dargestellten objektiven Hürden halten die Eltern von der Nutzung institutioneller Fremdbetreuung ab. Auch strukturelle Hürden, sprich zu hohe finanzielle Aufwendungen und ungünstige Rahmenbedingungen wie weite Entfernung oder unpassende Öffnungszeiten, senken das elterliche Interesse und können dazu führen, dass die Kinder letztendlich zu Hause betreut werden (vgl. Lokhande 2013).

Verantwortlich für die Finanzierung von Kindertagesbetreuung sind die Länder. Dadurch, dass die Kommunen die Entscheidung treffen, in wie weit sich die Eltern finanziell beteiligen müssen, gibt es deutliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Elternbeiträgen (vgl. Lokhande 2013). Zwar ist offiziell in keinem Bundesland eine komplette Beitragsfreiheit möglich (vgl. Meiner 2014), doch beispielsweise in Hamburg sind fünf Betreuungsstunden täglich von der Geburt bis hin zum ersten Schultag kostenlos (vgl. Deutsche Kinderhilfe e.V./Wolters Kluver Deutschland GmbH 2015).

Neben dem monatlichen Elternbeitrag und der Mittagsverpflegungskosten, für die die Eltern durch Aufforderung der Landesgesetzgeber verpflichtet sind, kommen weitere finanzielle Aufwendungen hinzu. So entstehen durch Veranstaltungen, Ausflüge aber auch Basteleinheiten zusätzliche Kosten, die von Zeit zu Zeit anfallen (vgl. Meiner 2014). Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass „Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Kosten wie das Mittagessen oder Ausflüge durch Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen“ können (Lokhande 2013, S.15).

Um sich ein Bild der finanziellen Belastung durch die Inanspruchnahme institutioneller Fremdbetreuung machen zu können, werden anhand eines Beispiels die Kosten für einen Krippenplatz in der Stadt Bamberg dargestellt:

Der monatliche Beitrag für Nutzer der Kinderkrippe Arche Noah des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. in Bamberg beträgt für eine tägliche Betreuungsdauer von acht Stunden 285 Euro. Hinzu kommen monatlich 5,50 Euro Spielgeld sowie 3,50 Euro Pauschale für Bedarfsgegenstände der Grundversorgung. Pro Mittagessen kommen zusätzlich Kosten von je 2,50 Euro auf die Eltern zu. Das heißt, bei einer achtstündigen Betreuung an fünf Tagen pro Woche inklusive Mittagessen muss man in dieser Kinderkrippe mit einer monatlichen Gesamtgebühr von rund 344 Euro rechnen (vgl. Randow 2015).

In einer Umfrage, die 2012 im Rahmen der Umfrage „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz AID:A, erhoben wurde, nannten 36,9 Prozent der befragten Eltern als Grund für die Nichtinanspruchnahme der Kindertagesbetreuung die hohen Kosten. 7,7 Prozent gaben an, die zu weite Entfernung zwischen eigenem Haushalt und Institution halte sie von der Nutzung institutioneller Fremdbetreuung ab (vgl. Lokhande 2013). Jedoch steht die Frage, welche Entfernung zwischen Kindertageseinrichtung und Wohnort zumutbar ist, im öffentlichen Diskurs. So hat das Kölner Verwaltungsgericht im Jahr 2013 entschieden, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz[2], der im selben Jahr eingeführt wurde, zumindest in Köln in Verbindung mit einer maximalen Entfernung von fünf Kilometern zwischen Elternhaus und Einrichtung steht (vgl. Herz 2013). Zum aktuellen rechtlichen Stand auf Bundesebene lassen sich keine Informationen finden, doch eine Orientierung an genanntem Beschluss ist wahrscheinlich. Das heißt, der Einfluss der zu bewältigenden Strecke zur Kinderkrippe dürfte sich inzwischen verringert haben.

Im bereits genannten Survey des Deutschen Jugendinstituts „AID:A“ wurden außerdem unpassende Öffnungszeiten (11 Prozent) als Argument gegen die Inanspruchnahme genannt (vgl. Lokhande 2013). Die Zeitstrukturen der Einrichtungen haben nicht nur Einfluss auf den Tagesablauf des Kindes, sondern auch auf den der Eltern.

Mangelnde Flexibilität bezüglich der Betreuungszeiten in Verbindung mit den festen elterlichen Arbeitszeiten fordern eine gute Planung und Organisation (vgl. Ehrhardt 2015). Die wenigen angebotenen Betreuungsplätze sind zudem häufig nicht passend ausgelegt für die gewünschte Betreuungsdauer der Nutzer. So kommt es vor, dass Familien Ganztagsplätze in Anspruch nehmen müssen, obwohl sie nur einer halbtägigen oder einer „Zwei-Drittel-Betreuung“ bedürfen, weil entsprechende Plätze nicht zur Verfügung stehen (vgl. Fendrich/Pothmann 2006). Auch die langen und häufigen Schließungszeiten in den Ferien stellen die Eltern vor ein Betreuungsproblem (vgl. Höfer/Klöver/Straus 2003).

Die „Kommunalen Bedarfserhebungen U3“[3] zeigen, dass der Anteil der Personen, die zwar institutionelle Fremdbetreuung wünschen, jedoch nicht tatsächlich nutzen, bei circa 30 Prozent liegt (vgl. Fuchs-Rechlin 2014).

3. Orientierungsmerkmale bezüglich der Entscheidung zur Fremdbetreuung

Bei der Überlegung, eine institutionelle Fremdbetreuung in Anspruch zu nehmen, spielen neben den dargestellten Strukturmerkmalen die „subjektive(n) Präferenzen der Eltern, aber auch Vorbehalte gegenüber Kindertageseinrichtungen“ (Geier/Riedel 2008, S.16) als Orientierungsmerkmale eine entscheidende Rolle. Immerhin 78,4 Prozent der befragten Eltern äußerten in einer bereits genannten Umfrage den Wunsch, das Kind selbst zu erziehen (vgl. Lokhande 2013). Doch auch diejenigen, die einer Fremdbetreuung grundsätzlich offen gegenüberstehen, wägen zwischen subjektiv wahrgenommen Vorteilen und Nachteilen der Inanspruchnahme ab. Welche weiteren Faktoren den elterlichen Entscheidungsprozess beeinflussen, soll im Folgenden dargestellt werden.

3.1 Bedenken

Besonders bei sehr kleinen Kindern häufen sich die elterlichen Fragen und Ängste, da unter Dreijährige nicht beziehungsweise kaum in der Lage sind, ihre Bedürfnisse deutlich zu machen. Babys sind abhängig davon, dass ihre Bezugspersonen zuverlässig auf nonverbale Signale reagiert (vgl. Burat-Hiemer/Suess 2009). Diese Zweifel an einer frühen Trennung von Eltern und Kind werden von Diskussionen mit Mitbürgern sowie mediale Berichte verstärkt (vgl. Bostelmann 2013). Nehmen die Eltern mehr Nachteile als Vorteile wahr, so ist es nicht verwunderlich, dass sie sich bewusst gegen die Krippenbetreuung entscheiden (vgl. Lokhande 2013). Die elterlichen Bedenken beziehen sich auf ganz verschiedene Bereiche, unter anderem auf die Eltern-Kind-Beziehung, die Qualität der Betreuung und somit das Wohlbefinden des Nachwuchs, als auch auf die Ansichten der Gesellschaft.

[...]


[1] Diese Untersuchung schließt Kinder von 0 Jahren bis Schuleintrittsalter ein.

[2] Gemäß §24 Abs.2 SGB VIII haben Kinder ab einem Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

[3] Forschungsprojekt des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund

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Details

Title
Welches Kind besucht die Krippe? Einflüsse auf elterliche Betreuungsentscheidungen
College
University of Bamberg
Course
Elementar- und Familienpädagogik
Grade
2,7
Author
Year
2016
Pages
34
Catalog Number
V373563
ISBN (eBook)
9783668512153
ISBN (Book)
9783668512160
File size
556 KB
Language
German
Keywords
welches, kind, krippe, einflüsse, betreuungsentscheidungen
Quote paper
Hannah Jost (Author), 2016, Welches Kind besucht die Krippe? Einflüsse auf elterliche Betreuungsentscheidungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373563

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