Hannah Arendt - Das Urteilen


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

I. Einleitung
A. Thematische Hinführung
B. Methodischer Zugang zur vorliegenden Arbeit

II. Politische Philosophie Immanuel Kants
A. Reflexionen von Immanuel Kant
1. Vom „Verlauf der Geschichte“ zur „Theorie des Urteils“
2. Entwicklung der menschlichen Urteilskraft
B. Kritisches und repräsentatives Denken
1. Kritisches Denken
2. Repräsentatives Denken
3. „Kritik der Urteilskraft“ und „Einbildungskraft“

III. Reflexionen von Hannah Arendt
A. „Ausweg aus einer Sackgasse“
B. Abhandlung und kritische Fragen des Urteilens
1. Problem der menschlichen Freiheit
2. Arendts Reflexionen als „Kant-Kommentar“

IV. Thematisches und persönliches Fazit
A. Thematisches Fazit
B. Persönliche Stellungnahme

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

A. Thematische Hinführung

Das Urteilen ist der Dritte, durch den plötzlichen Tod Hannah Arendts unvollendete Teil ihres Gesamtwerkes Vom Leben des Geistes. Nach Beendigung des Zweiten Bandes, Das Wollen, hinterließ Hannah Arendt vor ihrem Tod neben dem Postskriptum des ersten Bandes Das Denken, nur eine einzige leere Seite mit dem Titel Das Urteilen, sowie zwei Leitsätze, auf die im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch genauer eingegangen wird. Um das von Hannah Arendt dreiteilig geplante Gesamtwerk Vom Leben des Geistes abzuschließen, gibt Mary McCarthy 1982 mit Hilfe von Seminaraufzeichnungen sowie früheren Essays und wissenschaftlichen Beiträgen von Hannah Arendt über die Theorie des Urteilens den Dritten Band heraus.[1]

Im Mittelpunkt des posthumen veröffentlichten dritten Bandes steht die dreizehnstündige Vorlesung von Hannah Arendt über die Politische Philosophie von Immanuel Kant, die sie 1970/71 an der Universität in New York gehalten hat. Aufzeichnungen aus ihrem parallel zur Vorlesung an der New School for Social Research abgehaltenen Seminar „Kritik der Urteilskraft“ unterstreichen ihre Stellungnahmen über das menschliche Urteil und veranschaulichen diese am Beispiel der „Einbildungskraft“ und des „sensus communis“, die als Begriffe für das weitere Verständnis der Reflexionen Hannah Arendts von großer Bedeutung sind.[2]

Neben dem Aufkommen des Totalitarismus, der Hannah Arendts Blick für die Komplexität des menschlichen Urteils schärfte, sowie dem Bewusstsein für die aufkommenden Gefahren, die dem menschlichen Urteil von Seiten der modernen Gesellschaft drohten, war ihre Anwesenheit bei dem Prozess von Adolf Eichmann 1961 in Jerusalem für ihre Beschäftigung mit der Theorie des Urteilens wesentlich. Unter Bezugnahme auf ihren Bericht von der Eichmann-Verhandlung, der 1963 im „New Yorker“ erschien, gibt es keinen Grund daran zu zweifeln, dass das, was Hannah Arendt besonders beschäftigte, als sie anfing über das Urteil nachzudenken, die Notwendigkeit war, im Falle Adolf Eichmanns ein Urteil zu sprechen.[3]

In Anlehnung an die Grundgedanken der Politischen Philosophie von Immanuel Kant, auf die Hannah Arendt im Rahmen ihrer Reflexionen zurückgreift, weist sie dem Urteilen in ihrem Gesamtwerk Vom Leben des Geistes somit einen hohen Stellenwert zu.

B. Methodischer Zugang zur vorliegenden Arbeit

Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Dritte posthum veröffentlichte Teil für das Gesamtwerk Vom Leben des Geistes wesentlich war, und welcher Stellenwert den Reflexionen von Hannah Arendt unter Bezugnahme auf ihre Thesen zum geistigen Leben des Menschen zugewiesen werden kann.

Zur Erläuterung der vorstehenden Frage, wird sich das Zweite Kapitel dieser Arbeit zunächst mit den grundlegenden Gedanken der Politischen Philosophie von Immanuel Kant beschäftigen. Neben den Grundvoraussetzungen, die Kant dem menschlichen Wesen zuschreibt, wird ein wesentlicher Gesichtspunkt auf der Bedeutung der „Einbildungskraft“ und dem „sensus communis“ liegen.

Gedankengänge von Hannah Arendt über die Theorie des Urteilens werden Inhalt des folgenden Dritten Kapitels sein. Unter Berufung auf ihre in den späten siebziger Jahren veröffentlichten Aufsätze und Essays, wird der Schwerpunkt dieses Kapitels auf der Bedeutung des menschlichen Urteilens im Totalitarismus sowie dessen Bedrohung für die objektive menschliche Wahrnehmung sein.

Thematische und persönliche Untersuchungsergebnisse werden im Vierten Kapitel den Abschluss dieser Arbeit bilden. Insbesondere soll zusammenfassend der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Gedankengänge Hannah Arendts in der posthumen veröffentlichen Fassung des Dritten Bandes Das Urteilen erfasst werden konnten.

II. Politische Philosophie Immanuel Kants

A. Reflexionen von Immanuel Kant

1. Vom „Verlauf der Geschichte“ zur „Theorie des Urteils“

Im Unterschied zu vielen anderen Philosophen, wie beispielsweise Hegel, Platon, Aristoteles und Spinoza, hat Kant selbst nie eine Politische Philosophie niedergeschrieben und veröffentlicht. Die Literatur von und über Kant ist jedoch vielfältig und umfangreich, doch lohnt es sich, Hannah Arendt zufolge nur das Buch Zum ewigen Frieden zu lesen, auf das im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch genauer eingegangen wird.[4]

Die Geschichte als Teil der Natur ist für das Verständnis der Reflexionen von Kant über die menschliche Urteilskraft von großer Bedeutung, da das historische Subjekt, die menschliche Gattung, als Teil der Schöpfung und zugleich als deren Endzweck verstanden wird. Kant interessiert sich für die verborgene List der Natur, die den Fortschritt der menschlichen Gattung und die Entwicklung aller ihrer Möglichkeiten in der Abfolge der Generationen ermöglicht. Das Interesse an der Vergangenheit und dem Vergangenen ist bei Kant unter der Zukunft der menschlichen Gattung subsumiert. Den Anfang der Geschichte, der für das Verständnis seiner Politischen Philosophie wesentlich ist, bildet für Kant die Vertreibung der Menschen aus dem Paradies, den Fortschritt bewirkt der Verlauf der Geschichte. Das Produkt dieses Prozesses wird bei Kant auch häufig mit den Begriffen „Kultur“ und „Freiheit“ bezeichnet. Ein einziges Mal behauptet Kant in seinen Erläuterungen, dass es sich bei dem Fortschritt, dem Verlauf der Geschichte, um den „größten Zweck der menschlichen Bestimmung, nämlich der Geselligkeit“[5] handelt. Die Geselligkeit spielt für den weiteren Verlauf der Reflexionen von Kant und die Erarbeitung seiner Theorie der Urteilskraft eine bedeutende Rolle.[6]

Bis zum Jahr 1970 hatte Kant diesbezüglich jedoch beabsichtigt, die „Metaphysik der Sitten“ niederzuschreiben und zu veröffentlichen. Dieses Vorhaben wurde allerdings erst dreißig Jahre später unter dem Titel „Kritik des moralischen Geschmacks“ verwirklicht. Hinter dem „Geschmack“, als das Lieblingsthema des 18. Jahrhunderts, entdeckt Kant neben dem Verlauf der Geschichte, dem Fortschritt, ein völlig neues menschliches Vermögen, die Urteilskraft. Nach Kant ist es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr der „Geschmack“, der über das „Schöne“ und das „Hässliche“ entscheidet, sondern die menschliche Urteilskraft.[7]

2. Entwicklung der menschlichen Urteilskraft

Wie bereits erwähnt, spielt die „Geselligkeit“ für das weitere Verständnis der Reflexionen Kants eine wichtige Rolle. Nach Kant braucht der Mensch die Gesellschaft und somit die Geselligkeit. Eine „Gute Gesellschaft ist für den Denkenden unentbehrlich“[8]. Diese Annahme bildet den ersten Schlüssel zum Verständnis seiner „Kritik der Urteilskraft“. Kants „Kritik der Urteilskraft“ ist im folgenden in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil der „Kritik der Urteilskraft“ befasst sich mit dem Gegenstand des Urteils, der zweite liegt im „Besonderen“. Das „Besondere“ ist für Kant der Unterschied zwischen den allgemeinen Dingen und denen, die zu einem bestimmten Zweck hergestellt werden.[9] Somit folgert Kant in seinen Ausführungen zur „Kritik der Urteilskraft“, dass die Urteilskraft an sich keine praktische Vernunft, sondern eine kontemplative Lust ist, die dem menschlichen Geschmack gleichzusetzen ist.[10] Für Kant gelten des weiteren seine Maximen, die bereits aus seiner „Kritik der praktischen Vernunft“ bekannt sind: „Handle so, dass die Maxime deines Handelns ein allgemeines Gesetz werden kann“.[11] Der schlechte Mensch ist nach Kant nicht derjenige, der das Böse an sich will, sondern der für sich eine Ausnahme aus der Maxime, dem „kategorischen Imperativ“ geltend macht.[12]

Des weiteren funktioniert die Politische Philosophie nach Kant nur, wenn hinter dem Handeln der Menschen ein bestimmter Zweck steht. Einerseits kann dieser Zweck mit dem Selbsterhaltungstrieb und zum anderen mit dem Selbstinteresse der Menschen, dass dem Interesse der Menschen an der Welt untergeordnet ist, in Verbindung gebracht werden. Kant definiert „[den] Verlust der Selbstbilligung [als] das größte Übel [...] was mir nur immer begegnen könnte; [...] Das höchste Ziel des Individuums in diesem Leben ist also, einer Glückseligkeit würdig zu sein, die auf dieser Erde unerreichbar ist“.[13]

Im Ergebnis lässt sich somit feststellen, dass den ersten Teil der „Kritik der Urteilskraft“ nach Kant die Menschen, die in einer Gemeinschaft mit einem Gemeinsinn, dem „sensus communis“, leben und zum Denken die Gemeinschaft benötigen, bilden. Die menschliche Gattung, die der Geschichte und der List der Natur unterworfen und der Idee des Zwecks untergeordnet ist, ist Inhalt des zweiten Teils der „Kritik der Urteilskraft“.[14] Kant geht somit davon aus, dass menschliche Urteile erstens im Sinne der Gemeinschaft und zweitens zweckgerichtet, teleologisch, gefällt werden.

B. Kritisches und repräsentatives Denken

1. Kritisches Denken

Immanuel Kant zufolge nimmt der Philosoph unter den Menschen keinen besonderen Stellenwert ein. Der Philosoph lebt unter seinen Mitmenschen und nicht unter seinen Mitphilosophen. Das Philosophieren selbst ist für Kant eine geistige Tätigkeit, die die Grenzen dessen, was bewusst werden kann, die Grenzen der menschlichen Erkenntnis übersteigt und ein allgemeines menschliches Bedürfnis darstellt.[15] Zur Zeit des Kritizismus und der Aufklärung, in der das Philosophieren kritisch geworden ist, ruft Kant die Menschheit dazu auf, selbst zu denken und sich ihrer eigenen Vernunft zu bedienen, wie er es in seiner „Kritik der reinen Vernunft“ ausführt. Kritisches Denken bezieht sich jedoch nicht nur auf die Lehren, Vorstellungen und Traditionen, die man erbt, kritisches Denken erlernt man Kant zufolge erst in der Anwendung kritischer Maßstäbe in Bezug auf sein eigenes Denken.[16] Diesbezüglich spielt die Erweiterung des menschlichen Geistes, die „erweiterte Denkensart“ eine wichtige Rolle, die dadurch erreicht wird, „daß man sein Urteil an anderer, nicht sowohl wirkliche, als vielmehr bloß mögliche Urteile hält, und sich in die Stelle jedes anderen versetzt“.[17] Das menschliche Vermögen, das diesen Umstand möglich macht, nennt Kant die „Einbildungskraft“. Kritisches Denken ist jedoch nur ausführbar, wo sich die Standpunkte und Meinungen der Gemeinschaft überprüfen lassen.

[...]


[1] Beiner, Ronald (1982): „Hannah Arendt über das Urteilen“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 115

[2] ebenda, S. 7f.

[3] Beiner, Ronald (1982): „Hannah Arendt über das Urteilen“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 125f.

[4] Arendt, Hannah (1970): „Über Kants Politische Philosophie“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 17f.

[5] Kant, Immanuel (1968): Werke in zehn Bänden, hrsg. von Weischedel, Wilhelm, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Band 9, S. 86

[6] ebenda, S. 19

[7] Arendt, Hannah (1970): „Über Kants Politische Philosophie“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 21

[8] Kant, Immanuel: „Reflexionen zur Anthropologie“, Nr. 763, in: Akademie der Wissenschaften (hrsg.): Kants gesammelte Schriften, Band 15, Berlin, de Gruyter, S. 333

[9] Arendt, Hannah (1970): „Über Kants Politische Philosophie“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 25

[10] ebenda, S.26f.

[11] Kant, Immanuel: „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Band 17, in: Kant, Immanuel: Werke in zehn Bänden, hrsg. von Weischedel, Wilhelm, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Band 6, S. 28

[12] Arendt, Hannah (1970): „Über Kants Politische Philosophie“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 30

[13] Kant, Imanuel an Mendelssohn, Moses: „16.August 1783“, in: Akademie der Wissenschaften (hrsg.): Kants gesammelte Schriften, Band 10, Berlin, de Gruyter, S. 323

[14] Arendt, Hannah (1970): „Über Kants Politische Philosophie“, in: Arendt, Hannah (1985): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie, München, Piper, S. 41

[15] ebenda, S. 42

[16] ebenda, S. 59

[17] Kant, Immanuel: „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“, in Kant, Immanuel: Werke in zehn Bänden, hrsg. von Weischedel, Wilhelm, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Band 9, S. 140ff.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Hannah Arendt - Das Urteilen
Université
LMU Munich  (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Hauptseminar
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
20
N° de catalogue
V37366
ISBN (ebook)
9783638367370
ISBN (Livre)
9783656519607
Taille d'un fichier
568 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem postum herausgegebenen Werk von Hannah Arendt über das menschliche Urteilen.
Mots clés
Hannah, Arendt, Urteilen, Hauptseminar
Citation du texte
M.A. Claudia Haslauer (Auteur), 2005, Hannah Arendt - Das Urteilen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37366

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