Im Gesamtkontext geht es in dieser Arbeit um die Problematik von abweichender europarechtlicher Rechtsprechung zu nationalstaatlichen Rechtsansichten.
Konkret kommen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit dem Jahre 2011 GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer immer wieder in den Genuss von arbeitnehmerschützenden Vorschriften. Arbeitsnehmerschutz für gesellschaftsrechtliche Organmitglieder ist dem deutschen Recht allerdings weitgehend fremd. Dies zeigt sich bereits im eindeutigen Wortlaut des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG. Diese Hausarbeit stellt die deutsche Rechtsauffassung dar, benennt die durch den EuGH hiervon abweichenden Entscheidungen und versucht schließlich, die Konsequenzen für die nun möglichweise obsolete deutsche Rechtsansicht zusammenzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Anwendung des KSchG auf GmbH-Geschäftsführer im innerdeutschen Recht
I. Der Geschäftsführer einer GmbH
II. Der persönliche Anwendungsbereich des KSchG
1. Erster Abschnitt. Allgemeiner Kündigungsschutz
2. Zweiter Abschnitt. Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und der Personalvertretung
III. Der GmbH-Geschäftsführer nach deutschem Verständnis
1. In der Literatur
2. In der Rechtsprechung
IV. Innerdeutsche Anwendungsfälle des KSchG auf GmbH-Geschäftsführer
1. Verweisungsklausel im Anstellungsvertrag
2. Der Karrieregeschäftsführer
3. Der Geschäftsführer in Drittanstellung
4. Geschäftsführer und Arbeitnehmer zur gleichen Zeit
5. Anmerkung zu innerdeutschen Ausnahmekonstellationen
C. Anwendung des KSchG auf GmbH-Geschäftsführer bei Europarechtsbezug
I. Entscheidungen des EuGH
1. Rechtssache Danosa
2. Rechtssache Balkaya
3. Rechtssache Holtermann
II. Analyse der EuGH Entscheidungen
1. Der Arbeitsnehmerbegriff in Deutschland
2. Der Arbeitnehmerbegriff nach europarechtlichem Verständnis
3. Europäischer Einfluss auf das KSchG
4. Kritik an der EuGH Rechtsprechung
III. Ausnahmekonstellationen zum Arbeitnehmerbegriff des EuGH
1. Einteilung der Geschäftsführer
2. Besonderheiten in der GmbH-Struktur
a) § 38 Abs. 2 S. 1 GmbHG
b) GmbH innerhalb eines Konzerns
c) Mitbestimmte GmbHs
D. Ergebnis
Selbstständigkeitserklärung
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