Am 18.04.2016 ist eine umfassende Reform des Vergaberechts in Kraft getreten. Als wichtiger Aspekt der Reform wird dabei die Ausnahmeregelung vom Vergabeverfahren für öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit gesehen.
Zu Beginn der Arbeit wird geklärt, aufgrund welcher Überlegungen ganz grundsätzlich eine Ausnahme vom Vergabeverfahren für öffentlich-öffentliche Kooperationen gerechtfertigt werden kann. Diese Ausnahmen finden sich im neuen § 108 GWB, der die Regelungen der europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzt, und sind nun erstmals gesetzlich niedergelegt worden. Vor der Reform musste auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Die grundlegende Rechtsprechung soll kurz skizziert werden, um zum einen ein besseres Verständnis über den Prozess der Entwicklung und Ausformung der Ausnahmen zu ermöglichen und zum anderen die inhaltliche Verzahnung von Rechtsprechung des EuGH und nun erfolgter Kodifizierung aufzeigen.
Anschließend wird der neue § 108 GWB eingehend betrachtet und untersucht. Dabei werden auch die Beratungen im Gesetzgebungsverfahren betrachtet.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- A. Einleitung
- B. Der neue § 108 GWB – bloße Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH?
- I. Grundsatzüberlegung
- 1. In-House-Geschäfte
- 2. Kooperation staatlicher Verwaltungsträger
- II. Rechtsprechung
- 1. Teckal
- 2. Stadt Halle
- 3. Parking Brixen
- 4. Mödling
- 5. Carbotermo
- 6. Tragsa/Asemfo
- 7. Coditel Brabant
- 8. Königreich Spanien
- 9. Stadtreinigung Hamburg
- 10. Lecce
- 11. Piepenbrock
- III. Kodifizierung der vertikalen Kooperation („In-House-Geschäft“)
- 1. Kontrollkriterium
- a. Inverse oder umgekehrte In-House-Vergabe
- b. Horizontale In-House-Vergabe / Schwesterunternehmen
- c. Gemeinsame Kontrolle
- d. Enkelgesellschaften
- 2. Wesentlichkeitskriterium
- a. Wert
- b. Berechnungsmethode und Umfang
- 3. Beteiligung Privater
- a. Indirekt
- b. Direkt
- 4. Vermutung
- IV. Kodifizierung der horizontalen Kooperation („In-State-Vergabe“)
- 1. Gemeinsame Ziele
- a. Problematik des kooperativen Konzepts
- b. Entscheidung des OLG Koblenz
- c. Debatte im Gesetzgebungsverfahren
- 2. Öffentliches Interesse
- 3. Marktrelevanz
- V. Anwendung auf Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber
- VI. Ungeklärte Fragen
- 1. Maßgeblicher Zeitpunkt der Prüfung der In-House-Kriterien
- 2. Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen
- C. Bewertung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern öffentlich-öffentliche Kooperationen als Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts gelten können. Sie fokussiert dabei auf In-House-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit im Kontext der Vergaberechtsreform 2016.
- Analyse der Kodifizierung von In-House-Geschäften im neuen § 108 GWB
- Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung des In-House-Konzepts
- Bewertung der Relevanz des neuen § 108 GWB für interkommunale Zusammenarbeit
- Identifizierung ungeklärter Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung des In-House-Konzepts
- Bedeutung von öffentlich-öffentlichen Kooperationen für die Effizienz und Qualität öffentlicher Dienstleistungen
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung führt in das Thema der öffentlich-öffentlichen Kooperationen und den neuen § 108 GWB ein. Sie beleuchtet die Relevanz des Themas im Kontext der Vergaberechtsreform 2016.
Kapitel B befasst sich mit der Frage, ob der neue § 108 GWB eine bloße Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH darstellt. Es werden sowohl die Grundsatzüberlegungen zu In-House-Geschäften und der Kooperation staatlicher Verwaltungsträger als auch die relevante Rechtsprechung des EuGH analysiert.
Kapitel III untersucht die Kodifizierung der vertikalen Kooperation, also des In-House-Geschäfts, im neuen § 108 GWB. Es werden dabei die Kontrollkriterien, das Wesentlichkeitskriterium, die Beteiligung Privater und die Vermutung im Detail beleuchtet.
Kapitel IV widmet sich der Kodifizierung der horizontalen Kooperation, also der „In-State-Vergabe“, im neuen § 108 GWB. Es werden die Aspekte gemeinsame Ziele, öffentliches Interesse und Marktrelevanz im Kontext dieser Form der Kooperation diskutiert.
Kapitel V behandelt die Anwendung des neuen § 108 GWB auf Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber.
Kapitel VI widmet sich ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen § 108 GWB, wie dem maßgeblichen Zeitpunkt der Prüfung der In-House-Kriterien und dem nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen.
Schlüsselwörter (Keywords)
Öffentlich-öffentliche Kooperationen, Vergaberecht, In-House-Geschäft, Interkommunale Zusammenarbeit, § 108 GWB, Vergaberechtsreform 2016, EuGH-Rechtsprechung, Kontrollkriterien, Wesentlichkeitskriterium, Beteiligung Privater, Gemeinsame Ziele, Öffentliches Interesse, Marktrelevanz, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber, Ungeklärte Fragen, Nachträglicher Wegfall, Effizienz, Qualität, Öffentliche Dienstleistungen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 108 GWB im neuen Vergaberecht?
Der § 108 GWB kodifiziert die Ausnahmen vom Vergaberecht für öffentlich-öffentliche Kooperationen, insbesondere für In-House-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit.
Was ist ein "In-House-Geschäft"?
Ein In-House-Geschäft liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag an eine rechtlich selbstständige Person vergibt, über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die ihre Tätigkeit im Wesentlichen für ihn verrichtet.
Was besagt das "Wesentlichkeitskriterium"?
Nach diesem Kriterium muss die kontrollierte juristische Person mehr als 80 % ihrer Tätigkeiten für den oder die kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber ausführen, damit eine vergabefreie Vergabe zulässig ist.
Dürfen Private an In-House-Gesellschaften beteiligt sein?
Grundsätzlich ist eine direkte private Kapitalbeteiligung schädlich für die In-House-Ausnahme. Ausnahmen bestehen nur bei gesetzlich vorgeschriebenen, nicht beherrschenden Beteiligungsformen ohne Sperrminorität.
Was ist der Unterschied zwischen vertikaler und horizontaler Kooperation?
Vertikale Kooperation bezeichnet das klassische In-House-Geschäft (Auftraggeber zu Tochtergesellschaft). Horizontale Kooperation bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen gleichgeordneten öffentlichen Auftraggebern zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben.
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- Alexander Schwarz (Author), 2016, Öffentlich-öffentliche Kooperationen als Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373856