Privatsphäre als soziale und juristische Norm. Der Einfluss der sozialen Medien


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2016

20 Pages, Note: 10


Extrait


I
Literaturverzeichnis:
Bäumler, Helmut
(Hrsg.)
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schweig/Wiesbaden 2000
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http://www.welt.de/wissenschaft/article114879957/Handy-
Bewegungsprofil-genauer-als-Fingerabdruck.html
(Stand Ok-
tober 2015)
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http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124276508.html
(Stand
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http://www.zeit.de/2014/26/ueberwachung-privatspaehre
(Stand Oktober 2015)
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Freiheit versus Sicherheit, Was sie über die Vorratsdatenspei-
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16.Oktober 2015,
http://www.sueddeutsche.de/digital/freiheit-
versus-sicherheit-was-sie-ueber-die-vorratsdatenspeicherung-
wissen-sollten-1.2438333
(Stand Oktober 2015)
Küpper, Moritz
Volkszählung in Deutschland, Früher pfui, heute hui!, Spiegel
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/volkszaehlung-in-
deutschland-frueher-pfui-heute-hui-a-434344.html
(Stand
Oktober 2015)
Liebrich, Silvia
Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen,
8.April 2015, Süddeutsche Zeitung (SZ.de),
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ttip-private-
schiedsverfahren-nutzen-nur-den-grossen-konzernen-
1.2426013
(Stand Oktober 2015)

II
Neubauer, Michael
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http://www.badische-
zeitung.de/kommentare-1/die-volkszaehlung-in-deutschland-
neue-zaehlung-andere-zeiten--45181764.html
(Stand Oktober
2015)
Wewer, Göttrik
Auf dem Weg zum gläsernen Staat? Privatsphäre und Ge-
heimnis im digitalen Zeitalter, dms ­ der moderne staat ­
Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Heft
2/2012, S. 247-262,
http://www.budrich-
journals.de/index.php/dms/article/view/10443
(Stand Oktober
2015)
Kein Autor genannt
Freihandelsabkommen, Zehntausende protestieren gegen
TTIP, 18.April 2015, Zeit Online,
http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-04/freihandelsabkommen-
ttip-protest-tag-europa
(Stand Oktober 2015)

III
Inhaltsverzeichnis:
A. Zielsetzung ... 1
B. Entwicklung des Internets ... 2
I. Bezogen auf die Einstellung des Individuums ... 2
II. Bezogen auf die Rechtsprechung ... 4
1. Vorratsdatenspeicherung ... 5
2. TTIP ... 6
C. Normen im digitalen Zeitalter ... 6
I. Juristische Normen als Erscheinungsform von sozialen Normen ... 7
II.
Definition Einordnung bzw. Neu-Definition oder Aufgabe der
Privatsphäre ... 9
1. Definition ... 9
2. Informationen als Teil der Privatsphäre ... 10
3. Einordung, Neu-Definition oder Aufgabe ... 11
D. Entwicklung und Auswirkung der Überwachung ... 12
I. Von Kameras zur totalen Überwachung ... 13
II. Digitales Panoptikum ... 14
III. Überwachungsstaat oder Freiheitsstaat? ... 14
IV. Foucault und Facebook ... 15
E. Conclusio ... 16

1
A. Zielsetzung
Eine Welt ohne Internet und vernetzter Kommunikation scheint für
die Meisten nicht mehr denkbar bzw. existiert in ihrer Erinnerung
nicht mehr und hat folglich eine essentielle Rolle im Alltag des
Menschen eingenommen. Große Internetkonzerne wie Facebook
und Google treiben diese Entwicklung beständig voran und stellen
sicher, dass immer mehr Informationen online verfügbar gemacht
werden und so für jeden zugänglich sind. In diesem wachsenden
Umfeld rückt die Frage nach der Privatsphäre, der Sicherheit der
Daten im Internet und vor allem der möglichen Überwachung des
einzelnen Bürgers durch dessen vermeintlich freiwillige Preisgabe
von seinen Daten immer mehr in den Mittelpunkt. Im Jahr 2010
sagte Mark Zuckerberg ­ Gründer und CEO von dem Unternehmen
Facebook: ,,Privacy is no longer a social norm." Was nichts ande-
res bedeuten soll, dass Privatsphäre als solche an Bedeutung verlo-
ren hat und die Menschen leichtfertiger Informationen über sich
öffentlich preisgeben. Hier ist es wohl nicht unangebracht zu fra-
gen: Stimmt diese Behauptung auch nur ansatzweise und woher
könnte ein leichtfertiger Umgang überhaupt kommen? Wann hat
sich die Einstellung des Einzelnen geändert und vor allem was hat
ihn dazu bewegt? Welche Bedeutung haben die Proteste gegen die
Volkszählung, die Vorratsdatenspeicherung und gegen das Frei-
handelsabkommen TTIP? Wie ändert sich die Verhaltensweise des
Einzelnen mit dem Wissen/Unwissen bzgl. ständiger Überwachung
durch den Staat oder vielmehr durch private Unternehmen? Bedarf
es überhaupt noch einem Gefängnis oder ist die Überwachung
kombiniert mit der resultierenden Selbstdisziplinierung, bereits so
umfangreich, dass die Sanktionen des derzeitigen Strafrechts voll-
kommen veraltet sind? Auf diese Fragen soll im nachstehenden
versucht werden Antworten zu finden und anregen über das Ver-
halten und die Stellung des Einzelnen in der stetig wachsenden
Welt des Internets nachzudenken.

2
B. Entwicklung des Internets
Zunächst soll jedoch ein kurzer historischer/soziologischer Über-
blick über die Entwicklung des Internets und des Datensammelns
gegeben werden. Hierbei wird unterschieden zwischen der Ent-
wicklung/Einstellung des Menschen, bezogen auf die Informations-
freiheit, den Datenschutz und der Entwicklung der Rspr. im natio-
nalen sowie europäischen Rahmen, umso den Zeitraum einzugren-
zen wann das Interesse des Einzelnen an seiner Privatsphäre mög-
licherweise verloren gegangen ist.
I. Bezogen auf die Einstellung des Individuums
Historisch gesehen hat sich Francis Bacon (1561-1626) sehr früh
mit der Thematik ,,Wissen ist Macht" auseinandergesetzt. Er ist der
Auffassung, dass nicht mehr die Wissenschaft selbst (ipsa scientia)
sondern ,,die gezielt erhobene, sicher gespeicherte, vernetzbare und
abrufbare Information über ein spezifisches Faktum" Macht erzeu-
gen kann.
1
Dieses Wissen, welches Sicherheit generieren soll, steht
folglich in einem starken Konkurrenzverhältnis zur Privatsphäre.
Im Gegensatz dazu wäre ,,Macht die auf unzureichender Informati-
on basiert [...] Macht ohne Wissen [welche] Unsicherheit, Angst
und Unterlegenheit bei vielen Menschen" erzeugen würde.
2
Das
Leben, das Vorstellungsbild und die Handlungsgrundsätze des
Menschen haben sich bis heute signifikant verändert und divergie-
ren von Kultur zu Kultur mehr oder weniger stark. Der Begriff der
Kultur als solcher wird vom BVerfG verstanden als: ,,Inbegriff der
typischen Lebensformen, Wert- und Verhaltenseinstellungen in-
nerhalb der Gesellschaft."
3
Prägend für diese Wert- und Verhalten-
seinstellungen waren im 20. Jahrhundert wohl vor allem die Ach-
tung der Menschenwürde sowie die Anerkennung der Gleichheit
jedes Menschen, woraus sich die Grundsätze der individuellen
Selbstbestimmung und gleicher Freiheit ableiten lassen.
4
Nach dem
zweiten Weltkrieg bis nach der Wiedervereinigung war die Lage in
1
Tinnefeld/Buchner/Petri, Einführung in das Datenschutzrecht, S.12.
2 Tinnefeld/Buchner/Petri, Einführung in das Datenschutzrecht, S.12.
3 BVerfGE 41, 29, 52.
4
Tinnefeld/Buchner/Petri, Einführung in das Datenschutzrecht, S.13.

3
Deutschland sehr angespannt und kaum mit der heutigen zu Ver-
gleichen. Die Bevölkerung war hoch politisiert und gegenüber der
Obrigkeit sehr kritisch eingestellt und schnell dazu bereit gegen
eine Anordnung von dieser zu protestieren.
5
Die Volkszählung
wurde mit dem NS-Regime verglichen, welches angeblich nur
durch die Erfassung von Daten ihre Vernichtungspolitik betreiben
konnte.
6
Weiterhin schuf Georg Orwell mit seinem Roman ,,1984"
eine ,,Schreckensvision vom totalen Überwachungsstaat", welcher
die politische Lage zusätzlich erhitzte.
7
Im Vergleich zu heute hat
sich diese Einstellung der Bevölkerung zum Staat stark gewandelt
und beruhigt. Es habe ein ,,Paradigmenwechsel" stattgefunden, so
Klaus Brunnstein, welcher als Informatiker maßgeblich an den Pro-
testen zur Volkszählung 1983 beteiligt war.
8
Dieser sagt dazu wei-
terhin, dass den Leuten heutzutage das Thema egal ist und vor al-
lem richteten sich die Proteste damals gegen den Staat und nicht
wie heute wünschenswert gegen private Unternehmen. Den Bür-
gern fehlte bzw. fehlt es immer noch an Bewusstsein, dass private
Unternehmen Datenspeicherung in großem Ausmaß damals und
besonders heute betrieben haben und weiterhin betreiben.
9
Folglich
muss eine klare Trennung vorgenommen werden zwischen Protes-
ten gegen den Staat als Datensammler und Proteste gegen private
Unternehmen. Im Jahr 2011 gab es einen Ansatz mit der Forderung
nach einem ,,Recht auf vergessen werden" im Internet. Diese For-
derung thematisierte das Problem, dass Daten die einmal im Inter-
net veröffentlicht wurden grds. dort auch für immer bleiben. Konk-
ret ging es um Nutzerdaten des Unternehmens Facebook. Eine aus-
drückliche gesetzliche Regelung dieses Rechtes besteht aktuell
nicht.
10
Insofern scheint ein Bewusstsein des Einzelnen grds. vor-
handen zu sein. Ihm ist jedoch wohl nicht klar wer das explizit tut
und dass er vielleicht lieber das Hauptaugenmerk auf die privaten
5
Neubauer, Volkszählung in Deutschland, Badische Zeitung.
6
Küpper, Früher pfui, heute hui!, Spiegel Online.
7
Beck, Volkszählung 2011: Der Saat sammelt Daten, SZ.
8
Beck, Volkszählung 2011: Der Saat sammelt Daten, SZ.
9
Beck, Volkszählung 2011: Der Saat sammelt Daten, SZ.
10
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden
(Stand Oktober
2015).

4
Unternehmen richten sollte, anstatt den Schuldigen, wie in der
Vergangenheit, auf staatlicher Ebene zu suchen. Zeitlich gesehen
ist das Interesse des Einzelnen an seinen Daten, jedenfalls mit dem
Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, verloren gegangen,
mit der wohl vermeintlichen Annahme, dass die Thematik nun ge-
regelt sei.
II. Bezogen auf die Rechtsprechung
Den Anfang hat die Frage nach Datenschutz wohl 1960 gemacht,
im Zuge des US. Vorhabens ein nationales Datenzentrum zu errich-
ten mit dem Ziel das staatliche Informationswesen zu verbessern.
Diesem Vorhaben wurden zwei Rechte entgegengehalten an wel-
chen es letztlich auch scheiterte. Zum einen das ,,Right to be alone"
und zum anderen das ,,Right to privacy". In Deutschland entwi-
ckelten sich im Zuge dieser Diskussion in den 1970ern verschiede-
ne Landesrechtliche Datenschutzgesetze. Prägend war hier insbe-
sondere, dass aus dem Volkszählungsurteil abgeleitete Recht auf
informationelle Selbstbestimmung (1983) nach dem jeder grds. das
Recht hat über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen
Daten selbst zu bestimmen. Um Einheit in der EU sicherzustellen
wurde 1995 eine Datenschutzrichtlinie sowie 1997 eine Telekom-
munikationsrichtlinie verabschiedet, die durch Ausgestaltung der
nationalen Gesetzgeber in Kraft treten sollte. Deutschland kam
dieser Pflicht schließlich 2001 nach, mit der Verabschiedung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf Bundesebene.
11
Neben
diesem enthalten das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das
Telemediengesetz (TMG) spezielle Regelungen bezogen auf die
Regelung des Datenschutzes.
12
Durch die voranschreitende techni-
sche Entwicklung hat das BVerfG 2008 aus dem allgemeinen Per-
sönlichkeitsrecht ein weiteres Grundrecht abgeleitet mit dem Na-
men ,,Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
11
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datenschutz
(Stand Oktober
2015).
12
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datenschutz
(Stand Oktober
2015).
Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Privatsphäre als soziale und juristische Norm. Der Einfluss der sozialen Medien
Université
LMU Munich  (Strafrecht)
Cours
Grundlagenseminar
Note
10
Auteur
Année
2016
Pages
20
N° de catalogue
V373929
ISBN (ebook)
9783668528345
ISBN (Livre)
9783668528352
Taille d'un fichier
438 KB
Langue
allemand
Mots clés
Privatsphäre, Jura, Seminararbeit, Foucault, Facebook, Google, Überwachung
Citation du texte
Maximilian Prussky (Auteur), 2016, Privatsphäre als soziale und juristische Norm. Der Einfluss der sozialen Medien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373929

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