Krankenversicherungen in der EU. Ein Überblick über Rechtsstandards


Dossier / Travail de Séminaire, 2015

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Krankenversicherungen in Deutschland
2.1 Die gesetzliche Krankenversicherung
2.2 Die private Krankenversicherung
2.3 Die deutschen Krankenversicherungen in der EU

3 Die einheitliche Krankenversicherung in der EU
3.1 Die europäische Krankenversicherung
3.2 Ein theoretisches Modell einer einheitlichen Krankenversicherung
3.3 Das europäische Gesetzgebungsverfahren
3.4 Die Nachteile einer einheitlichen Krankenversicherung

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Heutzutage ist Deutschland bekannt für sein überdurchschnittliches Sozialsystem. Dass Deutschland das erste Land mit einem Sozialversicherungssystem war,[1] wissen aber nur die wenigsten.

Bereits 1883 erlässt Otto von Bismarck in Deutschland ein Gesetz, dass zunächst nur den Bürgern aus der sogenannten Arbeiterklasse eine gesetzliche Krankenversicherung vorschreibt.[2] 1885 folgte daraufhin die Unfallversicherung und 1889 schließlich die Alters- und Invalidenversicherung.[3]

Das System wird stets weiterentwickelt, weshalb nun auch Gefährdungen wie z.B. durch Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung abgesichert werden. Aber was bedeutet es beispielsweise eine Krankenversicherung zu besitzen?

Der Begriff ist selbsterklärend: Es handelt sich um eine Versicherung der Kranken.

Der Versicherungsnehmer zahlt monatlich einen Betrag in die Krankenkasse. Im Gegenzug übernimmt diese die Kosten für eventuelle medizinische Behandlungen. So wird gewährleistet, dass der Versicherte trotz des Arbeitsausfalles finanziell abgesichert wird und notwendige Behandlungen bekommen kann.

Wie wichtig die Absicherung eines Menschen durch solche Versicherungen ist, wird erst bemerkt, wenn der wirkliche Notfall erst eingetreten ist. Steht die Not-Operation wegen eines Blinddarmbruchs Sonntagnacht an, kann der Patient sich glücklich schätzen, dass in die Krankenkasse eingezahlt wurde und zusätzlich zu den medizinischen Problemen keine finanziellen Schwierigkeiten auf einen zu kommen.

Was passiert allerdings, wenn der Patient sich in dieser verhängnisvollen Nacht nicht in Deutschland befindet, sondemwomöglich in ParisoderNeapel?

Gibt es eine europäische Krankenversicherung?

Wäre es nicht von Vorteil, wenn ein einheitliches System in Europa existieren würde? Wie würde ein solcher Gesetzesentwurf aussehen?

Wie könnte er durchgesetzt werden?

Welche Nachteile würden daraus resultieren?

Um ein theoretisches Konzept einer europäischen Krankenversicherung entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, wie Krankenversicherungen bislang funktionieren. Dabei muss in Deutschland zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung unterschieden werden.

2 Die Krankenversicherungen in Deutschland 2.1 Die gesetzliche Krankenversicherung

Durch den Gesetzeserlass von Bismarck[4], war Deutschland eines der ersten Länder der Welt mit einem Sozialsystem. Seitdem wird es stetig weiterentwickelt.

Nach dem heutigen Recht ist nun grundsätzlich jeder deutsche Bürger zu einer Krankenversicherung verpflichtet.[5] Ausnahmen der Krankenversicherungspflicht beschreiben §6 SGB V bzw. §8 SGB V.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden prozentual vom Brutto­Gehalt des Versicherten abgezogen. So wird gewährleistet, dass jeder Versicherte einen gleichen und somit fairen Beitrag zahlt, es entsteht das sogenannte Solidaritätsprinzip.[6] Wer also über ein höheres Einkommen verfügt, muss auch mehr Geld an die Krankenkasse zahlen. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber des Versicherten getragen, die andere Hälfte wird vom Versicherten selbst abgezogen.

Zur Zeit entspricht der allgemeine Beitragssatz in Deutschland 14,6%, also je 7,3% für den Arbeitgeber und den Versicherten.[7]

Für eventuelle Kosten, die nicht mit dem allgemeinen Beitragssatz abgedeckt werden, kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.[8] Diese werden vom Arbeitnehmer allein getragen. 2015 lag der Zusatzbeitrag der Krankenkassen zwischen 0,0 und 1,3% , ab dem 01.01.2016 jedoch wurden die Beiträge auf bis zu 1,7% erhöht. Teilweise bedeutete das für die Versicherungsnehmer einen Anstieg der Beiträge um bis zu 0,8%.[9] Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland funktionieren nach dem Umlageverfahren.[10]

Das heißt, dass die Krankenkassen eingezahlte Beträge unmittelbar verwenden dürfen. Durch diesen Generationenvertrag garantieren die Erwerbstätigen Deutschlands bspw. die Krankenversicherungen von Kinder und Rentner.

Das Rahmenprinzip einer jeden gesetzlichen Krankenversicherung ist stets das Gleiche. Jeder Bürger hat demnach ein Recht auf die Erhaltung, bzw. die Verbesserung oder Wiederherstellung der eigenen Gesundheit.[11] Es beruft sich immer auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Demnach müssen die Leistungen „...ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“[12] Demnach hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die ärztliche Behandlung, stationäre oder häusliche Pflege und die Ausgabe von Arznei- und Verbandsmitteln. Allerdings nur solange eine Notwendigkeit besteht und die Wirtschaftlichkeit der Behandlung nicht infrage gestellt werden kann.

Bei jeder Krankenkasse gleich ist außerdem, dass bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Kinder bis zum 23. Lebensjahr, bzw. in einer Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr, kostenlos bei den Eltern mitversichert werden können.[13] Das selbe gilt für Ehepartner, die den Voraussetzungen des §10 SGB V entsprechen.

Die zusätzlichen Leistungen einer jeden Krankenkasse können teilweise sehr unterschiedlich sein.[14] Während die Krankenkasse X damit werben könnte, dass eine Laserbehandlung der Krampfadern übernommen wird, könnte die Krankenkasse Y versuchen durch die Bezahlung einiger bestimmter alternativen Heilmethoden Kunden zu gewinnen.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen auch private Krankenversicherungen. Um einen genauen Überblick über deutsche Krankenversicherungen zu erlangen werden sie hier ebenfalls erläutert.

2.2 Die private Krankenversicherung

Neben den gesetzlichen gibt es in Deutschland auch private Krankenkassen. Um eine solche Versicherung aufnehmen zu können, muss der Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.[15]

Ab einem bestimmten Einkommen unterliegt der deutsche Bürger nicht mehr der Versicherungspflicht, er ist viel mehr freiwillig gesetzlich versichert.[16] Jährlich wird die Versicherungspflichtgrenze zusammen mit anderen Rechengrößen der Sozialversicherung neu kalkuliert, Im Jahr 2015 lag die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 54.900€, also 4.575€ pro Monat. 2016 wurde der Betrag auf 56.250€ erhöht.[17] Einwohner Deutschlands müssen also 4.687,50€ pro Monat verdienen, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien.

Außerdem ist es u.A. Selbstständigen, Studenten, Beamten und Freiberuflern frei gestellt, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern.[18]

Wer also diesen Voraussetzungen entspricht, darf sich bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen.

Anders als gesetzliche, fordern private Krankenkassen einen festen Beitrag vom Versicherten. Dieser wird in persönlichen Beratungsgesprächen anhand des Alters und der Gesundheit des Versicherungsnehmers berechnet. Dies nennt sich das Äquivalenzprinzip.[19] So bezahlen ältere oder chronisch kranke Menschen mehr, als junge gesunde Menschen. Außerdem erhöht sich durch die Veränderungen dieser Faktoren der Beitrag regelmäßig für den Versicherungsnehmer.

Je nach dem, welche Zusatzleistungen der Versicherungsnehmer beanspruchen möchte, variiert der Betrag zusätzlich.[20] Ob der Versicherungsnehmer bei stationären Behandlungen ein Einzelzimmer bevorzugt oder besondere Leistungen beim Zahnersatz wünscht, durch eine entsprechende Erhöhung des Zusatzbeitrages kann eine private Krankenkasse viele Annehmlichkeiten bieten.

Ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung, erhält auch der Versicherte einer privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschuss von seinem Arbeitnehmer.[21]

Private Krankenversicherungen sind durch das Äquivalenzprinzip nicht an den Generationenvertrag gebunden, sondern werden durch das Kapital der Versicherungsnehmer gedeckt.

Damit Rentner trotzdem finanziell mit ihrer privaten Krankenversicherung nicht überfordert werden, legen die Krankenkassen ein Konto fürjeden Versicherungsnehmer an.[22] Erreicht der Versicherte das Rentenalter, werden die sogenannten Alterungsrückstellung an die Krankenkasse ausgezahlt. Dadurch sinkt der Beitragssatz einmalig. Anschließend wird er wieder nach und nach hochgestuft.

Ebenso bezahlt der junge Versicherungsnehmer mehr als die Krankenkasse potenziell ausgeben muss. Je älter er wird, desto wahrscheinlicher sind höhere Kosten. Nach und nach passen sich die Kosten dem Beitrag im Alter an. Da aber in den Jahren zuvor bereits mehr eingezahlt wurde, bleibt der Anstieg zum Einen in der Regel gleichmäßig. Zum Anderen können Überschüsse für den Versicherungsnehmer angelegt und teilweise sogar verzinst werden. So können rapide Veränderungen der Beiträge größtenteils eingegrenzt werden.

Da bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Vertrag unterschrieben werden muss,[23] erlangt der Versicherungsnehmer eine gewisse juristische Sicherheit. Er kann sich bei Problemen auf den Vertrag berufen, während eine gesetzliche Krankenversicherung stets auf die Willkür der Krankenkasse selbst beruht.

Neben der beiden Formen von Krankenversicherungen in Deutschland ist es weiterhin wichtig zu wissen, inwieweit der Versicherte im Ausland abgesichert wird.

2.3 Die deutschen Krankenversicherungen in der EU

Jeder gesetzlich versicherte Einwohner Deutschlands besitzt eine europäische Krankenversicherungskarte, auch EHIC abgekürzt.[24] Sie befindet sich auf der Rückseite der eigenen Versicherungskarte. Die europäische Krankenversicherungskarte garantiert dem Besitzer in allen Staaten der Europäischen Union, sowie Mazedonien, Norwegen, Island, Kroatien, Liechtenstein, Serbien und der Schweiz eine ambulante oder stationäre Behandlung im Falle eines Notfalls.[25]

[...]


[1] Vgl. Bärnighausen, T., Sauerbom, R., (2002), S.1560

[2] Vgl. Kingreen, T., (2003), S.175

[3] Vgl. Kingreen, T, (2003), S. 175

[4] Vgl. Kingreen, T., (2003), S.175

[5] Vgl. §5 SGB V

[6] Vgl. ο. V, Süddeutsche Zeitung (2016)

[7] Vgl. §241 SGB V

[8] Vgl. § 242 SGB V

[9] Vgl.Euro-Informationen, Berlin (2016)

[10] Vgl. §153 SGB VI

[11] Vgl. §1 SGB V

[12] §12 Abs. 1 SGB V

[13] Vgl. §10 SGB V

[14] Vgl. Engler, M. (2015)

[15] Vgl. §26a SGBXI

[16] Vgl. §6 SGB V

[17] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2016)

[18] Vgl. §6 SGB V

[19] Vgl. o.V, Süddeutsche Zeitung (2016)

[20] Vgl. o.V, Süddeutsche Zeitung (2016)

[21] Vgl. §257 SGB VAbs. 2

[22] Vgl. ο. V, Süddeutsche Zeitung (2016)

[23] Vgl. Engler, M. (2015)

[24] Vgl. Euro-Informationen, Berlin (2016)

[25] Vgl. Euro-Informationen, Berlin (2016)

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Krankenversicherungen in der EU. Ein Überblick über Rechtsstandards
Université
ISEC-Institut Supérieur de l’Économie (dern. eufom University)
Note
1,0
Auteur
Année
2015
Pages
15
N° de catalogue
V374555
ISBN (ebook)
9783668519336
ISBN (Livre)
9783668519343
Taille d'un fichier
481 KB
Langue
allemand
Mots clés
Krankenversicherung, EU, Europäisch, Rechtsstandards, Versicherung, Krankheit, Arbeitsausfall, Operation, Versorgung, Gesetz
Citation du texte
Ann-Sophie Theuring (Auteur), 2015, Krankenversicherungen in der EU. Ein Überblick über Rechtsstandards, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374555

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