Einführung
Die Staatenimmunität Deutschlands bestimmt sich wie die Staatenimmunität aller Staaten nach den Regeln des allgemeinen Völkerrechts. Primäre Voraussetzung der Immunität ist die Souveränität des Staates. In der vorliegenden Arbeit soll die Staatenimmunität Deutschlands, die sich spätestens seit dem 3. Oktober 1990 nicht von der Immunität anderer souveräner Staaten der Staatengemeinschaft unterscheidet beleuchtet werden. Vorgestellt werden, als Ausfluss der Souveränität die verschiedenen Wirkungskreise der Immunität. Den Abschluss bilden Fälle ausländischer Gerichte gegen die BRD und deren Rechtmäßigkeit im Spiegel des Völkerrechts.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Begriffsbestimmung der Immunität
C. Immunität als Voraussetzung der Souveränität
D. Klassischer Souveränitäts-/Immunitätsbegriff
I. Territoriale Souveränität
II. Staatliche Souveränität
E. Kodifikation der Immunität
I. Allgemeines Völkerrecht
II. Europäisches Übereinkommen
F. Act of State Doctrine
I. Historische Sicht
II. Heutige Sicht
1. Positionen im angloamerikanischem Recht
2. Position im deutschen Recht
III. Differenzierte Act of State Doctrine/.ordre public
G. Beschränkungen der Immunität
I Anpassung des Immunitätsbegriffs
1. Acta iure gestionis
2. Acta iure imperii
3. Festhalten an absoluter Immunität
II. Immunitätsverzicht
III. Erkenntnisverfahren/Zwangsvollstreckung
IV. Prisenrecht
H. Immunität fremder Staatsorgane
I. Staatliche Hoheitsträger
1. Staatsoberhäupter
a) Ratione personae
b) Ratione maeriae
2. Diplomatische/konsularische Immunität
3. Immunität ausländischer Streitkräfte
4. Immunität fremder Kriegsschiffe und Militärflugzeuge
5. Immunität Parastaatlicher Verwaltungsträger am Beispiel des Goethe-Institutes
II. Position deutscher Staatsangehöriger im Ausland
I. Entwicklung der staatlichen Souveränität in Deutschland seit 1945
I. Souveränität und Immunität der DDR
1. Historie von 1945 – 1990
2. Völkerrechtliche Wertung des 3. Oktober 1990
II. Souveränität der BRD
1. Historie von 1945 – 1990
2. Völkerrechtliche Wertung des 3. Oktober 1990
J. Gerichtliche Verfahren gegen die BRD im Lichte der Staatenimmunität
I. Princz gegen BRD
1. Sachverhalt
2. Auffassung der BRD
3. Auffassung der Berufungsinstanz
4. Gegenteilige Einzelmeinung
5. Deutsch-Amerikanisches Abkommen
II. Pfändung des Goethe-Instituts Athen
1. Sachverhalt
2. Position der BRD
3. Position des Völkerrechts
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Staatenimmunität Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext nach dem Zweiten Weltkrieg, beleuchtet die historische Entwicklung der Souveränität und analysiert die Rechtmäßigkeit gerichtlicher Verfahren ausländischer Instanzen gegen die Bundesrepublik Deutschland.
- Grundlagen und Definition der Staatenimmunität und Souveränität
- Anwendung und Wandel der Act of State Doctrine
- Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis
- Entwicklung der deutschen Souveränität seit 1945
- Rechtliche Analyse der Verfahren gegen die BRD (z. B. Fall Princz, Goethe-Institut Athen)
Auszug aus dem Buch
D. Klassischer Souveränitäts-/Immunitätsbegriff
Mit dem in den Jahren nach 1917 einsetzenden Wandel der Völkerrechts von einer Koordinationsrechtsordnung zu einem System mit subordinationsrechtlichen Zügen, vor allem jedoch durch die Gründung der Vereinten Nationen wurde der Gedanke der absoluten die Souveränität eines Staates immer mehr zu Gunsten einer auf territorial und personal begründeten Hoheitsrechten fußenden Souveränität, die sich auch auf der einem Staat auf völkerrechtlicher Ebene eingeräumten Achtung misst, aufgegeben.
I. Territoriale Souveränität
Unter territorialer Souveränität wird der Titel zur Ausübung souveräner Rechte gesehen, auch wenn diese faktisch von einer anderen Institution ausgeübt werden, so wie dies in Deutschland bedingt bis 1955 und absolut ab 1990 der Fall war.
II. Staatliche Souveränität
Die staatliche Souveränität stellt die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Staatsgebiet dar.
Territoriale und staatliche Souveränität verhalten sich somit zueinander wie Eigentum und Besitz im Privatrecht.
Heute wird der Sinn und Zweck der staatlichen Immunität in erster Linie darin gesehen, den Schutz der hoheitlichen Funktion des ausländischen Staates im Außenbereich zu gewährleisten, in zweiter Linie im Schutz der Souveränität und Unabhängigkeit des ausländischen Staates sowie in der Verhütung internationaler Konflikte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung skizziert den völkerrechtlichen Rahmen der Staatenimmunität für Deutschland nach 1990.
B. Begriffsbestimmung der Immunität: Definiert die Immunität als Schutzrecht eines Staates vor fremder Zwangsgewalt.
C. Immunität als Voraussetzung der Souveränität: Erläutert die historische Herleitung der Immunität aus der absoluten Souveränität.
D. Klassischer Souveränitäts-/Immunitätsbegriff: Unterscheidet zwischen territorialer und staatlicher Souveränität im Wandel der Zeit.
E. Kodifikation der Immunität: Beschreibt die Bestrebungen zur rechtlichen Fixierung im Völkerrecht und europäischen Übereinkommen.
F. Act of State Doctrine: Analysiert die historische und heutige Handhabung der Nichtjustiziabilität ausländischer Hoheitsakte.
G. Beschränkungen der Immunität: Erörtert den Wandel zur relativen Immunität durch die Unterscheidung von hoheitlichem und privatem Handeln.
H. Immunität fremder Staatsorgane: Beleuchtet den Schutz von Staatsoberhäuptern, Diplomaten und staatlichen Einrichtungen wie dem Goethe-Institut.
I. Entwicklung der staatlichen Souveränität in Deutschland seit 1945: Zeichnet die souveräne Entwicklung beider deutscher Staaten bis zur Wiedervereinigung nach.
J. Gerichtliche Verfahren gegen die BRD im Lichte der Staatenimmunität: Bewertet konkrete Rechtsstreitigkeiten wie den Fall Princz oder die Pfändung des Goethe-Instituts.
Schlüsselwörter
Staatenimmunität, Souveränität, Völkerrecht, Act of State Doctrine, acta iure imperii, acta iure gestionis, Bundesrepublik Deutschland, DDR, Immunitätsverzicht, Zwangsvollstreckung, Staatsoberhäupter, Diplomaten, Hoheitsakte, Rechtsnachfolge, Entschädigungsansprüche.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit behandelt den völkerrechtlichen Status der Staatenimmunität Deutschlands und wie diese nach dem Zweiten Weltkrieg vor dem Hintergrund der staatlichen Souveränität angewandt wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des Souveränitätsbegriffs, die Abgrenzung von hoheitlichem zu privatem Handeln eines Staates sowie die völkerrechtliche Würdigung von Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Staatenimmunität Deutschlands im Spiegel der internationalen Staatengemeinschaft und insbesondere im Lichte der rechtlichen Aufarbeitung vergangener Verbrechen zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die völkerrechtliche Dogmatik mit historischen Etappen der deutschen Souveränität und aktuellen gerichtlichen Präzedenzfällen verbindet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Kodifikation der Immunität, der Act of State Doctrine, den spezifischen Ausnahmen der Immunität sowie der Untersuchung prominenter Fälle wie der Klage von Hugo Princz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Staatenimmunität, Souveränität, Völkerrecht, acta iure imperii, acta iure gestionis und die juristische Aufarbeitung von Nazi-Unrecht.
Wie unterscheidet sich die Auffassung im Fall Princz?
Die BRD berief sich auf ihre absolute Immunität, während die Gegenseite eine Verwirkung der Immunität durch Verbrechen gegen die Menschlichkeit argumentierte.
Was besagt die Problematik um das Goethe-Institut?
Hier geht es um die Frage, ob eine Institution, die kulturelle Aufgaben wahrnimmt, als hoheitliche Vertretung Immunität genießt oder ob sie sich für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen pfänden lassen muss.
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- LL.M. Timo Knaebe (Author), 2003, Staatenimmunität Deutschlands in der Welt (nach dem II. Weltkrieg), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37456