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Urbanes Gebiet. Die neue Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Title: Urbanes Gebiet. Die neue Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Research Paper (undergraduate) , 2017 , 31 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Simon Schwind (Author), Julia Oehlert (Author)

Geography / Earth Science - Demographics, Urban Management, Planning
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Am 15.03.2017 trat die vierte Novellierung des BauGB (Baugesetzbuch) in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages in Form des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft. Die nachstehende Arbeit befasst sich mit dem zweiten Teil des Gesetzes, der „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ und der Novellierung der BauNVO (Baunutzungsverordnung), die die Einführung einer neuen Baugebietskategorie Urbane Gebiete in § 6 a BauNVO hervor brachte.

Urbane Gebiete sollen es den Kommunen erleichtern, innenentwicklungskonforme Gebiete zu planen. Das neue Baugebiet soll zum einen die planerische Verwirklichung des Leitbilds der „nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“, in der wichtige Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung räumlich nahe beieinander liegen sowie eine höhere Bebauungsdichte in Innenstadtlagen ermöglichen. Zum anderen erweitert der Gesetzgeber den Handlungsspielraum für Kommunen hinsichtlich der durch Verdichtung entstehenden Konfliktlagen. Dies betrifft Nutzungskonkurrenzen sowie konfligierende Nutzungsansprüche und damit zunehmend auch Lärmschutzkonflikte, die insbesondere bei einer heranrückenden Wohnbebauung auftreten können. In Folge dessen wurde die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) parallel zur Einführung des neuen Gebietstyps geändert.

Die erhöhte städtebauliche Dichte sowie die erleichterte Nutzungsmischung urbaner Gebiete sollen für mehr Lebendigkeit und Vielfalt im öffentlichen Raum und weniger Verkehr sorgen. Damit lehnt sich die Gesetzesnovellierung nach Hendricks bewusst an die „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ an.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

1.1 Anlass der Novellierung

1.2 Stimmen aus der Politik und Immobilienwirtschaft

2. Art der baulichen Nutzung

2.1 Allgemeine Zweckbestimmung

2.2 Allgemein zulässige Nutzung

2.2.1 Wohnen

2.2.2 Sonstige Gewerbebetriebe

2.3 Ausnahmsweise zulässige Nutzungen

2.3.1 Vergnügungsstätten

2.3.2 Tankstellen

2.4 Nicht zulässige Nutzung

2.5 Steuerungsmöglichkeiten

2.5.1 Straßenseitige Wohnnutzung im Erdgeschoss

2.5.2 Festsetzung von Wohngeschossen

2.5.3 Festsetzung von Mindestanteilen für Wohnungen

2.5.4 Festsetzung von Mindestanteilen für gewerbliche Nutzungen

2.6 Kein faktisches Gebiet

3. Maß der baulichen Nutzung

4. Lärm

5. Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung der neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" (§ 6a BauNVO) durch die vierte Novellierung des BauGB im Jahr 2017. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Auswirkungen dieser Kategorie hinsichtlich Nutzungsmischung, Dichte und Lärmschutz zu analysieren und kritisch zu prüfen, ob die politisch formulierten Ziele – insbesondere die Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt – rechtlich und praktisch umsetzbar sind.

  • Analyse der neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" (§ 6a BauNVO).
  • Vergleich der zulässigen Nutzungen mit Mischgebieten, Kerngebieten und besonderen Wohngebieten.
  • Untersuchung der neuen Steuerungsmöglichkeiten zur Sicherung der Nutzungsvielfalt.
  • Kritische Bewertung der Änderungen im Immissionsschutzrecht (TA Lärm) und deren Auswirkungen auf die Wohnqualität.
  • Prüfung der Sinnhaftigkeit und der Nutznießer der Gesetzesnovellierung.

Auszug aus dem Buch

Vergleich zum Mischgebiet

Die Zweckbestimmung weist Ähnlichkeiten zu der Zweckbestimmung eines Mischgebietes nach § 6 Abs. 1 BauNVO auf. Denn auch das Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Besonderes Merkmal des Mischgebiets ist das Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung. Im Mischgebiet darf keine der beiden Hauptnutzungsarten ein deutliches Übergewicht gegenüber der anderen Nutzung nehmen. Dies schließt in quantitativer Hinsicht nicht nur aus, dass eine der Hauptnutzungen in dem Mischgebiet völlig verdrängt wird, sondern auch, dass eine der beiden Hauptnutzungsarten in dem Gebiet nach Anzahl oder Umfang beherrschend und damit „übergewichtig“ in Erscheinung tritt. Die beiden Hauptnutzungsarten müssen sowohl qualitativ als auch quantitativ gleichwertig als auch gleichgewichtig sein. Erforderlich ist aber nicht, dass die beiden Hauptnutzungsarten zu genauen oder zu annähernd gleichen Anteilen im jeweiligen Gebiet vertreten sind. § 6a Abs. 1 Satz 2 BauNVO weist ausdrücklich darauf hin, dass im Urbanen Gebiet eine solche gleichgewichtige Nutzungsmischung nicht erforderlich ist.

Im Unterschied zum Mischgebiet werden zudem in den Zweckbestimmungen des Urbanen Gebietes soziale, kulturelle und andere Einrichtungen genannt. Nur wenn das Planungsgebiet solche Nutzungen aufweist oder aufweisen wird, kann es als Urbanes Gebiet festgesetzt werden. Anderenfalls kann dem Plangeber „Etikettenschwindel“ unterstellt werden, wenn der Gebietscharakter viel mehr dem eines Mischgebietes gleicht und lediglich ein Urbanes Gebiet festgesetzt wurde, um die Vorzüge des Urbanen Gebietes, wie die höhere Bebauungsdichte (vgl. Kapitel 3) und höhere zulässige Lärmbelastung (vgl. Kapitel 4) nutzen zu können.

Die Baunutzungsverordnung kannte den Terminus ‚soziale Einrichtungen‘ sowie ‚kulturelle Einrichtungen‘ bislang nicht. Es ist nun eine Aufgabe der Rechtsprechung und Literatur klarzustellen, ob der Begriff ‚soziale und kulturelle Einrichtungen‘ gleichbedeutend mit ‚Anlagen für soziale Zwecke‘ bzw. ‚Anlagen für kulturelle Zwecke‘ zu verwenden ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Diese Einleitung erläutert den Anlass der BauGB-Novellierung 2017 und die damit verbundene Einführung der Kategorie "Urbane Gebiete" zur Förderung der nutzungsgemischten Stadt.

2. Art der baulichen Nutzung: Dieses Kapitel vergleicht das Urbane Gebiet hinsichtlich seiner Zweckbestimmung und zulässigen Nutzungen detailliert mit Misch-, Kern- und besonderen Wohngebieten.

3. Maß der baulichen Nutzung: Hier wird die neue Obergrenze der Bebauungsdichte (GFZ 3,0 und GRZ 0,8) sowie deren planungsrechtliche Handhabung ohne Ausgleichspflicht analysiert.

4. Lärm: Dieses Kapitel befasst sich mit den geänderten Immissionsrichtwerten der TA Lärm für Urbane Gebiete und den daraus resultierenden Auswirkungen auf Lärmkonflikte und die Wohnqualität.

5. Fazit: Das Fazit zieht eine kritische Bilanz der politischen Zielsetzungen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Nutzungsmischung gegenüber der praktischen Anwendbarkeit für Investoren.

Schlüsselwörter

Urbane Gebiete, BauNVO, BauGB, Nutzungsmischung, bauliche Dichte, TA Lärm, Immissionsschutz, Wohnnutzung, Stadtplanung, Gewerbebetriebe, Städtebaurechtsnovelle, Planungspraxis, Wohnungspolitik, Innenentwicklung, Baurecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die durch die BauGB-Novelle 2017 eingeführte neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" in § 6a BauNVO und analysiert deren planungsrechtliche Konsequenzen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind die Zulässigkeit der baulichen Nutzung, die Festsetzungsmöglichkeiten zur Steuerung dieser Nutzung sowie der Umgang mit Lärmimmissionen in dicht bebauten, gemischten Gebieten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die gesetzlichen Anpassungen für Urbane Gebiete die planerischen Zielbilder der „Stadt der kurzen Wege“ und der Nutzungsmischung tatsächlich unterstützen oder ob sie zu planerischen Konflikten führen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Normen (BauGB, BauNVO, TA Lärm), ergänzt durch die Auswertung von Ergebnissen aus einem Planspiel des Difu, in dem verschiedene Kommunen die Praxisrelevanz der Neuerung erprobten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Zweckbestimmung des Urbanen Gebiets im Vergleich zu anderen Gebietstypen, die verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten für Geschoss- und Flächennutzungen sowie die kritischen Fragen des Lärmschutzes und der Lärmimmissionswerte detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen Urbane Gebiete, BauNVO, Nutzungsmischung, Dichte, TA Lärm und Immissionsschutz.

Warum wird im Dokument kritisch von "Etikettenschwindel" gesprochen?

Der Begriff beschreibt die Sorge, dass Kommunen Urbane Gebiete lediglich ausweisen, um die Privilegien der höheren Bebauungsdichte und Lärmtoleranz zu nutzen, ohne tatsächlich die geforderte soziale und kulturelle Nutzungsmischung umzusetzen.

Inwiefern beeinflusst das Urbane Gebiet den Lärmschutz?

Durch die Einführung höherer Immissionsrichtwerte in der TA Lärm für Urbane Gebiete im Vergleich zu allgemeinen Wohngebieten wird das tolerierbare Lärmniveau angehoben, was eine engere Nachbarschaft von Wohn- und Gewerbenutzung ermöglicht, aber gleichzeitig die Wohnqualität beeinträchtigen kann.

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Details

Title
Urbanes Gebiet. Die neue Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
College
Technical University of Berlin  (Stadt- und Regionalplanung)
Course
Baurecht
Grade
1,3
Authors
Simon Schwind (Author), Julia Oehlert (Author)
Publication Year
2017
Pages
31
Catalog Number
V375091
ISBN (eBook)
9783668523258
ISBN (Book)
9783668523265
Language
German
Tags
Urbanes Gebiet BauNVO Baunutzungsverordnung Novellierung BauGB Baurecht 2017
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Simon Schwind (Author), Julia Oehlert (Author), 2017, Urbanes Gebiet. Die neue Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375091
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