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Die Mängelrüge beim Werkvertrag. Definition und Abgrenzung zu anderen Fachgebieten (ohne Kauf- und Mietvertrag)

Ein Vergleich zwischen SIA-Normen und dem Schweizerischen Obligationenrecht

Title: Die Mängelrüge beim Werkvertrag. Definition und Abgrenzung zu anderen Fachgebieten (ohne Kauf- und Mietvertrag)

Master's Thesis , 2017 , 38 Pages , Grade: 5,1

Autor:in: Leonarda Wagner (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Das Ziel der Arbeit ist es, eine analytische Aufarbeitung der Mängelrüge im Werkvertrag vorzunehmen. Hierbei sind die massgeblichen Aspekte zu betrachten, wie sie ihre konkrete Ausgestaltung in der Haftungsbegründung, der Prüfungsobliegenheit wie auch den Form- und Fristvorschriften findet. Im Anschluss sind die Ausarbeitungen zum Werkvertrag in einen Vergleich zu dem Kaufrecht und Mietrecht zu setzen. Hierbei ist aufzuzeigen, inwiefern sich eine Abgrenzung zum Werkvertrag aufgrund der spezifischen Eigenheiten der Vertragsarten ergeben. Die Ergebnisse der analytischen Ausarbeitung werden in Tabellen zusammengefasst und systematisiert.

Die Mängelrüge, wie sie in den synallagmatischen Rechtsverhältnissen des Kauf-, Miet-, Dienst- und auch Werkvertragsrechts anzufinden ist, dient dem Schutz des Gläubigers vor einem mangelhaften Vertragsgegenstand. Liegt ein Mangel vor, steht dem Gläubiger Anspruch auf Mangelhaftung zu. Im Kaufrecht findet diese Gewährleistung ihren Ausdruck in dem Art. 197 OR. Danach haftet der Verkäufer dem Käufer neben den zugesicherten Eigenschaften auch darauf, dass die Sache keine körperlichen oder rechtlichen Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

Die Vorschriften des Kaufrechts lassen sich auch auf das Werkrecht übertragen. Danach hat der Verkäufer eines Werkes nach dessen Lieferung weiterhin für die Mangelfreiheit des Werkes einzustehen. Der Werkvertrag findet seinen rechtlichen Niederschlag in den Art. 363 – 379 OR. Nach Art. 367 Abs. 1 OR ist der Besteller dazu verpflichtet, den Werkhersteller über „allfällige Mängel“ zu unterrichten. Welche Rechte und Pflichten sich auf den beiden Vertragsseiten nachvollziehen lassen, ist der Schwerpunkt der nachfolgenden Ausarbeitung. Dabei ist zwischen den Pflichten des Werkherstellers und den Obliegenheiten des Bestellers zu unterscheiden. Die Analyse der Mängelrüge in dem Werkvertragsrecht dient der Vergleichbarkeit mit anderen Rechtsverhältnissen, wie sie einleitend genannt wurden. Dazu sind vordergründig Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Mängelrüge im Werkvertrag zu dem Kauf- und Mietvertrag aufzuzeigen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil - Mängelrüge im Werkvertragsrecht

I. Definition Werkvertrag und Werkmängel

II. Definition und Rechtsnatur Mängelrüge

III. Inhalt der Mängelrüge

IV. Prüfungspflicht

V. Haftungsbegründung beim Werkvertrag

1. Mängel

a. Unwesentliche Mängel

b. Wesentliche Mängel

c. Offenbare Mängel

d. Verdeckte Mängel

2. Erklärung der Vertragsparteien: Rügepflicht

a. Inhaltliche Ausgestaltung der Rügepflicht und Anzeigepflicht des Unternehmers

b. Rechtfolge bezüglich der Mängelrüge

c. Rücktritt bei Mängel

d. Unzureichende Mängelrüge

e. Unterlassene und verspätete Mängelrüge

f. Problem: Absichtliche Täuschung

3. Beweislast

VI. Fristen und Form Mängelrüge

1. Fristen

a. Werkvertrag nach OR

b. Baurecht nach SIA-Norm 118

2. Form und Inhalt der Mängelrüge

VII. Abgrenzung der Rügepflicht zu dem Kauf- und Mietrecht

1. Rügepflicht im Kaufrecht

a. Definition des Kaufvertrages und Abgrenzung zum Werkvertrag

b. Mängelanzeige

2. Rügepflicht im Mietrecht

a. Definition des Mietvertrages

b. Rügepflicht im Mietrecht

3. Bedeutung Rügepflicht

C. Schlussfolgerung

D. Tabellenübersicht: Vergleich OR / SIA Normen

E. Anlage 1: SIA-WERKVERTRAG

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Mängelrüge im Werkvertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Gesetzgebung und der SIA-Norm 118, mit dem Ziel, die Pflichten des Bestellers sowie die Rechtsfolgen bei Mängeln zu systematisieren und von angrenzenden Rechtsgebieten abzugrenzen.

  • Rechtliche Einordnung und Definition des Werkvertrags sowie der Mängelarten.
  • Analyse der Rügepflicht, Prüfungsobliegenheit und Beweislastverteilung.
  • Darstellung der Fristvorschriften und formellen Anforderungen an eine Mängelrüge.
  • Vergleichende Betrachtung zum Kauf- und Mietrecht.
  • Systematisierung der Ergebnisse durch tabellarische Gegenüberstellungen.

Auszug aus dem Buch

b. Wesentliche Mängel

Bei der Unterscheidung der Rechte und Pflichten des Bestellers ist nach der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage zu fragen. Haben der Unternehmer und der Bestellter die SIA-Norm 118 ihrem Vertrag zugrunde gelegt, beurteilen sich die Ansprüche des Bestellers nach dieser Norm. Nach den Bestimmungen aus Art. 84 SIA kann der Bauherr die im Werkvertrag festgelegte Bauleistung einseitig ändern. Nach dem Absatz kann der Bauherr von dem Unternehmen verlangen, dass dieser Leistungen, zu denen dieser vertraglich verpflichtet ist, auf eine andere Art und Weise erfüllt, als ursprünglich vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Vertragsänderung, durch die der Gesamtcharakter des Vertrages unverändert bleibt, d.h. eine Weisung bzw. eine Änderung der Pläne.

Unter Weisungen ist die Anordnung über die Ausführung der geschuldeten Werkleistung zu verstehen, die der Besteller nach dem Vertragsabschluss erteilt und die von dem Unternehmer zu befolgen sind. Der Besteller kann durch die Weisung folgende Leistungen verlangen:

1) dass der Unternehmer eine werkvertraglich geschuldete Leistung „auf andere Art“ als vereinbart ausführen muss;

2) dass der Unternehmer eine werkvertraglich geschuldete Leistung „in grösseren oder kleineren Mengen“ ausführen muss;

3) dass der Unternehmer eine werkvertraglich geschuldete Leistung „überhaupt nicht“ ausführen muss;

4) dass der Unternehmer eine werkvertraglich nicht vorgesehene Leistung „zusätzlich“ ausführen muss.

Die Normierungen sind insofern von Bedeutung, als dass sie den Leistungsumfang des Werkvertrages festlegen. Treten von diesem vereinbarten Leistungsumfang Abweichungen auf, ist der Besteller zu einer Nacherfüllung berechtigt.

Solche Abweichungen lassen sich mit dem Begriff des wesentlichen Mangels bezeichnen. Das ergibt sich im Baurecht nach Art. 160 der SIA-Norm 118. Bei den SIA-Normen handelt es sich um spezifische werkvertragliche Vorschriften zum Baurecht.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Mängelrüge in synallagmatischen Rechtsverhältnissen ein und definiert das Ziel, die Mängelrüge beim Werkvertrag näher zu beleuchten.

B. Hauptteil - Mängelrüge im Werkvertragsrecht: Dieses Kapitel bildet das Kernstück der Arbeit, welches Definitionen, die Rügepflicht, Prüfungsobliegenheiten, Beweislast sowie Fristen und Formvorschriften ausführlich behandelt.

C. Schlussfolgerung: In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Erkenntnisse der Analyse zusammengefasst und die Bedeutung der Rügepflicht im Werkvertrag reflektiert.

D. Tabellenübersicht: Vergleich OR / SIA Normen: Dieses Kapitel dient der übersichtlichen Visualisierung und systematischen Gegenüberstellung der rechtlichen Anforderungen zwischen dem Obligationenrecht und der SIA-Norm 118.

E. Anlage 1: SIA-WERKVERTRAG: Diese Anlage stellt ein praktisches Beispiel für die Struktur eines SIA-Werkvertrags zur Verfügung.

Schlüsselwörter

Mängelrüge, Werkvertrag, SIA-Norm 118, Obligationenrecht, Rügepflicht, Prüfungsobliegenheit, Beweislast, wesentliche Mängel, unwesentliche Mängel, offene Mängel, verdeckte Mängel, Gewährleistung, Baumängel, Vertragsabweichung, Besteller.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse der Mängelrüge innerhalb von Werkvertragsverhältnissen, insbesondere im Kontext des schweizerischen Obligationenrechts und der SIA-Norm 118.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit behandelt die Bestimmung von Werkmängeln, die Pflichten von Besteller und Unternehmer, die Beweislastverteilung sowie die verschiedenen Fristen und formellen Voraussetzungen bei Mängelrügen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die analytische Aufarbeitung der Mängelrüge beim Werkvertrag, um deren Ausgestaltung zu verstehen und eine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten wie Kauf- und Mietrecht vorzunehmen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtliche Analyse, die einschlägige Gesetzesartikel (OR), Normen (SIA 118) und die herrschende Lehre sowie einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichts auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert detailliert die Definitionen von Werk und Mangel, die verschiedenen Mängelarten, die konkreten Pflichten der Vertragsparteien bei der Rüge sowie die Beweislast und Fristregelungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Mängelrüge, Werkvertrag, SIA-Norm 118, Rügepflicht, Gewährleistung und Beweislast.

Warum ist die Unterscheidung zwischen offenen und verdeckten Mängeln so wichtig?

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Anwendbarkeit der Rügefristen und die Rechtsfolgen, da für offene Mängel strengere Anforderungen an die sofortige Anzeige gelten als für verdeckte Mängel.

Wie wirkt sich eine absichtliche Täuschung durch den Unternehmer auf die Rügepflicht aus?

Bei absichtlicher Täuschung verliert der Unternehmer das Recht, sich auf eine versäumte Rüge oder die damit verbundenen Haftungsbeschränkungen zu berufen, was den Schutz des Bestellers erhöht.

Welche Rolle spielt die Abnahme des Werkes bei der Mängelrüge?

Die Abnahme ist ein zentraler Zeitpunkt, da sie die Prüfung auf Mängel einleitet und bei Unterlassung der Rüge während oder unmittelbar nach der Abnahme zu einer fiktiven Genehmigung führen kann.

Wie unterscheiden sich die Rügepflichten im Kauf- und Werkvertrag?

Obwohl in beiden Fällen eine Rügepflicht zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche besteht, unterscheiden sich die spezifischen Fristen und die zugrunde liegenden Vertragsgegenstände – der Kauf einer serienmäßigen Sache gegenüber der Herstellung eines individuellen Werkes.

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Details

Title
Die Mängelrüge beim Werkvertrag. Definition und Abgrenzung zu anderen Fachgebieten (ohne Kauf- und Mietvertrag)
Subtitle
Ein Vergleich zwischen SIA-Normen und dem Schweizerischen Obligationenrecht
College
Fernfachhochschule Schweiz  (Zürich)
Grade
5,1
Author
Leonarda Wagner (Author)
Publication Year
2017
Pages
38
Catalog Number
V375184
ISBN (eBook)
9783668534148
ISBN (Book)
9783668534155
Language
German
Tags
mängelrüge werkvertrag definition abgrenzung fachgebieten kauf- mietvertrag vergleich sia-normen schweizerischen obligationenrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Leonarda Wagner (Author), 2017, Die Mängelrüge beim Werkvertrag. Definition und Abgrenzung zu anderen Fachgebieten (ohne Kauf- und Mietvertrag), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375184
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