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Heilung des teilweise verfassungswidrigen Verlustuntergangs nach § 8c KStG durch den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG

Titel: Heilung des teilweise verfassungswidrigen Verlustuntergangs nach § 8c KStG durch den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG

Masterarbeit , 2017 , 104 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Gero Gebhardt (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob eine Erstreckung des § 8d KStG auf die Jahre 2008 bis 2015 ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG zu heilen. Durch eine kritische Auseinandersetzung mit § 8d KStG soll zunachst geprüft werden, ob dieser seit seiner Einführung zum 01.01.2016 zur Regelung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften geeignet ist und ob dadurch auch die Verfassungsmaßigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG gegeben ist. Falls dem nicht so ist, soll weiterhin analysiert werden, ob durch eventuelle Anpassungen des § 8d KStG die Verbesserung der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften erreicht und auch die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG geheilt werden kann.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

1.2 Zielsetzung

1.3 Vorgehensweise

2 Hintergrund der Regelungsbedürfnisse von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den Gesetzgeber

2.1 Verlustabzug für Körperschaften

2.2 Entwicklungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Regelung des Verlustuntergangs bis zum 31.12.2007

2.3 Einführung der Norm des § 8c KStG zum 01.01.2008

2.3.1 Ursprungsnorm

2.3.1.1 Anwendungsbereich

2.3.1.2 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge

2.3.1.3 Darstellung anhand eines Fallbeispiels

2.3.2 Nachträgliche Ergänzungen

2.3.2.1 Sanierungsklausel

2.3.2.2 Konzernklausel

2.3.2.3 Stille-Reserven-Klausel

2.4 Einführung der Norm des § 8d KStG zum 01.01.2016

2.4.1 Anwendungsbereich

2.4.2 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge

2.4.2.1 Schädlicher Beteiligungserwerb

2.4.2.2 Antragstellung

2.4.2.3 Unterhaltung desselben Geschäftsbetriebs

2.4.2.4 Schädliches Ereignis im Sinne des § 8d Abs. 2 KStG

2.4.2.4.1 Einstellung oder Ruhestellung des Geschäftsbetriebs

2.4.2.4.2 Zuführung einer andersartigen Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs

2.4.2.4.3 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs

2.4.2.4.4 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

2.4.2.4.5 Einnahme der Stellung eines Organträgers

2.4.2.4.6 Übertragung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert

2.4.3 Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags

3 Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG

3.1 Sachverhaltsdarstellung

3.2 Überblick über Art. 3 Abs. 1 GG

3.3 Urteil und Urteilsbegründung

3.3.1 Urteil des BVerfG vom 29.03.2017

3.3.2 Urteilsbegründung

3.4 Anforderungen des BVerfG nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit

3.5 Überblick über die über das Urteil des BVerfG hinausgehenden relevanten Normen des Grundgesetzes

3.5.1 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG

3.5.2 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

4 Verfassungsrechtliche Heilung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den § 8d KStG?

4.1 Diskussion der Vor- und Nachteile des neuen § 8d KStG

4.1.1 Antragstellung

4.1.1.1 Umfang der Antragstellung

4.1.1.2 Zeitpunkt der Antragstellung

4.1.1.3 Vorliegen von stillen Reserven

4.1.1.4 Organträger und Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

4.1.2 Unterhaltung desselben Geschäftsbetriebs

4.1.3 Unterhaltung von mehreren Geschäftsbetrieben

4.1.4 Rechtsfolgen von fortführungsschädlichen Ereignissen

4.1.4.1 Einstellung oder Ruhestellung des Geschäftsbetriebs

4.1.4.2 Zuführung einer andersartigen Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs

4.1.4.3 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs

4.1.4.4 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

4.1.4.5 Einnahme der Stellung eines Organträgers

4.1.4.6 Übertragung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert

4.1.5 Festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag

4.1.5.1 Zurechnung von stillen Reserven

4.1.5.2 Entwicklung eines nur teilweise untergehenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags aufgrund der Deckung durch stille Reserven

4.1.5.3 Untergang des festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch ein nachfolgendes schädliches Ereignis im Sinne des § 8c KStG

4.1.6 Effekte für die Gewerbesteuer

4.2 Vereinbarkeit des § 8d KStG mit dem Grundgesetz

4.2.1 Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG

4.2.2 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG

4.2.3 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

4.3 Umsetzungsmöglichkeiten zur Heilung der Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG und zur Verbesserung des Verlustabzugs

4.3.1 Ausschluss der unsachgerechten Typisierung von Körperschaften

4.3.2 Kopplung des § 8d KStG an § 8c KStG

4.3.3 Klärung von Auslegungsfragen des § 8d KStG

5 Schlussbetrachtung

5.1 Ergebnis

5.2 Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die Einführung und Erstreckung des § 8d KStG auf die Jahre 2008 bis 2015 ausreicht, um die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG zu heilen. Dabei wird kritisch hinterfragt, inwiefern § 8d KStG als Instrument zur Regelung der Verlustabzugsbeschränkung geeignet ist und ob durch potenzielle Anpassungen der Norm die Verfassungskonformität erreicht werden kann.

  • Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG)
  • Funktionsweise und Kritik am fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d KStG)
  • Analyse der Vereinbarkeit mit Grundgesetz-Normen (Art. 3, 14, 20 GG)
  • Vorschläge zur Heilung verfassungswidriger Normen durch gesetzliche Anpassungen
  • Diskussion der Auswirkungen auf Körperschaften mit Anteilseignerwechsel

Auszug aus dem Buch

2.3.1.3 Darstellung anhand eines Fallbeispiels

Folgendes Zahlenbeispiel soll die Regelung des § 8c S. 1 KStG a. F. besser verdeutlichen:

Sachverhalt: UN A plant zum 31.12.2012 den Kauf von UN B. Da UN B noch über einen Verlustvortrag in Höhe von 50 Mio. Euro verfügt, soll durch eine schrittweise Anteilsübertragung in den nächsten Jahren die optimale steuerliche Ausgestaltung des Kaufes analysiert werden. Folgende Jahresergebnisse werden in den kommenden Jahren von UN B erwirtschaftet:

Tabelle 2: Fallbeispiel 2: quotaler/vollständiger Untergang des Verlustvortrags - Ausgangslage (Werte in Mio. Euro)

Quelle: eigene Darstellung

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, Zielsetzung und der gewählten Vorgehensweise zur Beantwortung der Forschungsfrage.

2 Hintergrund der Regelungsbedürfnisse von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den Gesetzgeber: Erläuterung der gesetzlichen Entwicklung des Verlustabzugs für Körperschaften sowie der Einführung der Normen § 8c und § 8d KStG.

3 Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG: Zusammenfassung des Urteils zur Verfassungswidrigkeit sowie Einordnung der relevanten Grundgesetz-Normen.

4 Verfassungsrechtliche Heilung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den § 8d KStG?: Kritische Analyse der Vor- und Nachteile von § 8d KStG sowie Diskussion der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und Umsetzungsvorschläge zur Heilung.

5 Schlussbetrachtung: Zusammenfassendes Ergebnis der Arbeit und Ausblick auf die zukünftige steuerliche Behandlung von Verlusten bei Körperschaften.

Schlüsselwörter

Verlustabzug, Körperschaftsteuer, § 8c KStG, § 8d KStG, fortführungsgebundener Verlustvortrag, Anteilseignerwechsel, Verfassungswidrigkeit, Bundesverfassungsgericht, Stille-Reserven-Klausel, Konzernklausel, Geschäftsbetrieb, Steuergerechtigkeit, Grundgesetz, Verlustvortrag, Unternehmenssteuerreform

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, ob die Einführung des § 8d KStG die Verfassungswidrigkeit des § 8c KStG heilen kann.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Felder sind die Verlustabzugsbeschränkungen für Körperschaften, der Anteilseignerwechsel und die verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu prüfen, ob die Erstreckung von § 8d KStG auf die Jahre 2008 bis 2015 ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit der quotalen Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG zu beseitigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine kritische juristische Analyse der Normen im Kontext der Rechtsprechung sowie eine rechnerische Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen anhand von Fallbeispielen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Entwicklung der Verlustabzugsvorschriften, dem Urteil des BVerfG und einer detaillierten Diskussion der Vor- und Nachteile von § 8d KStG sowie dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Verlustvortrag, fortführungsgebundener Verlustvortrag, § 8c KStG, § 8d KStG, Anteilseignerwechsel und Verfassungsmäßigkeit.

Wie wirkt sich ein schrittweiser Anteilserwerb nach § 8c KStG a.F. aus?

Bei einem Erwerb zwischen 25 % und 50 % innerhalb von fünf Jahren kommt es zu einem quotalen Untergang der Verlustvorträge, während bei über 50 % ein vollständiger Verlustuntergang droht.

Welche Bedeutung hat die Stille-Reserven-Klausel in diesem Kontext?

Sie dient als Ausnahme zur Verlustabzugsbeschränkung, indem sie Verluste bis zur Höhe der vorhandenen stillen Reserven erhält, sofern diese nicht durch einen schädlichen Anteilseignerwechsel untergehen würden.

Ende der Leseprobe aus 104 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Heilung des teilweise verfassungswidrigen Verlustuntergangs nach § 8c KStG durch den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG
Hochschule
Fachhochschule Münster
Note
1,3
Autor
Gero Gebhardt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
104
Katalognummer
V375365
ISBN (eBook)
9783668514935
ISBN (Buch)
9783668514942
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuerrecht Verlustvortrag Verlustnutzung Körperschaftsteuer Körperschaftsteuergesetz fortführungsgebundener Verlustvortrag § 8c KStG § 8d KStG KStG Verlustuntergang schädlicher Beteiligungserwerb Verfassungswirdrigkeit Grundgesetz Verlustabzugsbeschränkung 2 BvL 6/11 Bundesverfassungsgericht Urteil 12.05.2017 BVerfG 29.03.2017 Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Gero Gebhardt (Autor:in), 2017, Heilung des teilweise verfassungswidrigen Verlustuntergangs nach § 8c KStG durch den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375365
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