OGAW-Richtlinie und Investmentmodernisierungsgesetz. Regulierung der Finanzmärkte in Europa


Seminararbeit, 2014

17 Seiten, Note: 11


Leseprobe


16
Inhaltsverzeichnis:
I. Die OGAW-Richtlinie
... 1
II. Das Investmentmodernisierungsgesetz von 2003
... 2
III. Hedgefonds
... 3
1. Kurzer Einblick in die Geschichte
... 4
2. Funktionsweisen von Hedgefonds
... 5
a) Die Global-Macro-Strategie
... 6
b) Die Short-Selling-Strategie
... 7
c) Die Long/Short-Equity-Strategie
... 8
d) Indirektionale Strategien
... 8
3. Hedgefonds in Deutschland
... 10
IV. Hedgefonds und die Finanzkrise
... 13
Literaturverzeichnis
...16

1
I. Die OGAW-Richtlinie
Neben den vielen unterschiedlichen Erstrebungen der Europäischen
Union gab es auch das Ziel, den gemeinsamen europäischen
Finanzmarkt zu gestalten. Die Grundlagen für einen Binnenmarkt für
Finanzdienstleistungen wurden bereits vor der Gründung der heutigen
Europäischen Union durch den Maastrichter Vertrag im Jahre 1993
durch die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom
20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen von Wertpapieren, der so genannten OGAW-
Richtlinie, geschaffen.
1
OGAW ist hierbei die Abkürzung für einen
,,Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" und
bezeichnet im europäischen Rechtsrahmen damit Investmentfonds,
also von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Sondervermögen,
die eben diese Richtlinie befolgen und in darin definierte Arten von
Wertpapieren, wie Aktien oder Anleihen, und andere
Finanzinstrumente, wie Derivate, investieren.
2
Durch diese OGAW-
Richtlinie, oder auch Richtlinie 85/611/EWG, sollten die
Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen harmonisiert werden. Mit dieser einheitlichen
Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften, wodurch die
Auflage- und Ausübungsbedingungen für Investmentfonds und der
Tätigkeiten der entsprechenden Verwaltungsgesellschaften
angeglichen werden würden, sollte es den in einem Mitgliedsstaat
ansässigen OGAW erleichtert werden, ihre Anteile auf dem Gebiet der
anderen Mitgliedsstaaten zu vermarkten, in denen sie nicht
ursprünglich zugelassen wurden. Die Abschaffung dieser
wettbewerbsstörenden Unterschiede würde zugleich einen
wirksameren und einheitlicheren Schutz der Anteilsinhaber, also der
Anleger, gewährleisten.
Für Organismen zur gemeinsamen Anlage von Wertpapieren wurden
in der Richtlinie einige Bedingungen aufgestellt; diese sollten
unabhängig davon gelten, ob es sich um einen Investmentfonds
1
Gottwald, Regulierung der Finanzmärkte in der EU, S. 19.
2
Köndgen, Kommentar zum Investmentgesetz, § 2, Rn. 3.

2
handelt, der von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird, oder
um eine Investmentaktiengesellschaft. Danach sollte ihr
ausschließlicher Zweck darin bestehen, dass die von Anlegern
investierten Gelder in Wertpapiere oder andere liquide
Finanzinstrumente investiert werden sollten; dabei musste der
Grundsatz der Risikostreuung eingehalten werden. Außerdem mussten
Anteile zu Lasten des Investmentfonds ausgezahlt oder
zurückgenommen werden.
Die OGAW-Richtlinie wurde 2009 durch die Richtlinie 2009/65/EG
ersetzt; diese auch als OGAW IV bezeichneten Änderungen der
Richtlinie wurden aus Gründen der Klarheit neu gefasst.
II. Das Investmentmodernisierungsgesetz von 2003
Durch das Investmentmodernisierungsgesetz (InvModG) wurden die
Vorgaben der Änderungsrichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG
zur OGAW-Richtlinie umgesetzt. Am 1. Januar 2004 trat es
namentlich als Investmentgesetz (InvG) in Kraft und reformierte den
Finanzstandort Deutschland dahingehend, als dass dem allgemeinen
Wunsch nach einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
nachgekommen wurde. Der intensive Wettbewerb mit anderen
europäischen Finanzplätzen führte somit zu einem Umdenken beim
Gesetzgeber, der damit auch investmentrechtliche Regulierungen von
Hedgefonds traf, was einen der Kerninhalte des Gesetzes darstellte.
3
Das Investmentmodernisierungsgesetz führte die Vorgänger KAGG,
das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, und das
Auslandsinvestmentgesetz, welches bis dahin den öffentlichen Betrieb
von ausländischen Investmentanteilen in Deutschland regelte,
zusammen.
4
In Anlehnung an die OGAW-Richtlinie beinhaltete das InvModG
Regelungen zur Einführung von Dach-, Index-, Geldmarkt- und
Derivatefonds sowie einige Anpassungen an bestehende
Anlagegrenzen. Besondere Neuerungen betrafen auch die
Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesanstalt für
3
Uhlig, Hedgefonds in Deutschland, S. 43.
4
Patzner/Döser, Hk-Investmentgesetz, Rn. 1 f.

3
Finanzdienstleistungsaufsicht, indem neue Meldepflichten eingeführt
wurden, die ein zeitnahes und gezieltes Eingreifen ermöglichten, um
gegen Missstände vorzugehen. Auch wurde der Anlegerschutz
dahingehend verbessert, dass potenziellen Investoren ein
Verkaufsprospekt mit wesentlichen Informationen und einen Prospekt
über Jahres- und Halbjahresberichte vorgelegt werden musste. Diese
Informationen sollten Transparenz ermöglichen und dem Anleger eine
einfache, fundierte Investitionsentscheidungsmöglichkeit bieten.
Des Weiteren ermöglichte des InvModG durch die Ausweitung der
Fondskategorien, dass mehr Investmentvermögen den so genannten
europäischen Pass erhalten konnten; wenn die Anforderungen und das
Anzeigeverfahren von der Investmentgesellschaft in dem
Mitgliedsstaat eingehalten wurden, in welchem sie sich ursprünglich
niedergelassen hat, so war der Vertrieb von Anteilen auch in den
anderen Mitgliedsstaaten möglich. Auch dies lieferte weitere positive
Aspekte im Sinne der Harmonisierung des Binnenmarkts für
Finanzdienstleistungen.
Durch das InvModG wurden auch ausländische Fonds mit
inländischen steuerlich gleichgestellt, die Besteuerung des
Zwischengewinns wurde abgeschafft; dies brachte der Finanzbranche
enorme Steuererleichterungen.
Das Investmentgesetz trat am 21. Juli 2013 außer Kraft und wurde
durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt; dieses setzte die
Richtlinie 2011/61/EU in deutsches Recht um.
III. Hedgefonds
Durch das Investmentmodernisierungsgesetz von 2003 und dem dann
folgenden Inkrafttreten des Investmentgesetzes am 1. Januar 2004 war
es nun möglich, die Freigabe von Hedgefonds zu erwirken, welche
erstmals in deutsches Recht aufgenommen wurden. Damit war es
nicht nur institutionellen, sondern auch privaten Anlegern in
Deutschland gestattet, in Hedgefonds zu investieren.
5
Hedgefonds leitet sich ab aus dem englischen Verb ,,to hedge", was
soviel wie absichern bedeutet. Somit könnte man Hedgefonds als
5
Fano-Leszczynski, Hedgefonds für Einsteiger, S. 275.

4
Absicherungsfonds übersetzen.
6
Da sie sich aber grundsätzlich eher
durch ein höheres Risiko als traditionelle Investmentfonds
auszeichnen und Investitionen nicht primär abgesichert werden,
könnte man durch diese Bezeichnung Hedgefonds durchaus falsch
auslegen. Diese Art von Investmentfonds kennzeichnet sich dadurch,
dass sie kaum reguliert ist und eine Vielfalt von
Kapitalanlagestrategien verfolgt, welche mit verschiedensten
Finanzinstrumenten umgesetzt werden. Somit soll unabhängig von der
Marktlage eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen sein. Durch
diese Vielseitigkeit der verfolgten Investitionsmöglichkeiten ist eine
genaue Definition von Hedgefonds nicht möglich, jedoch kann man
sie so zusammenfassend bezeichnen, dass sie eine alternative
Investmentmöglichkeit darstellen, welche in verschiedene
Anlagegegenstände investieren kann und von professionellen
Investmentmanagern, die üblicherweise am Fonds beteiligt sind, aktiv
verwaltet werden.
1. Kurzer Einblick in die Geschichte
Der studierte Soziologe und Investmentmanager der ,Wall Street'
Alfred W. Jones gründete im Jahr 1949 den ersten alternativen
Anlagefonds; der Begriff ,,Hedgefonds" selbst tauchte erst im Jahre
1966 auf und machte die breitere Öffentlichkeit auf Jones' Fonds
aufmerksam, welcher die traditionellen Investmentfonds in ihrer
Wertentwicklung deutlich übertroffen hatte. Jones' Überlegung war,
das Risiko einer Investition zu neutralisieren, in dem er Aktien, die er
für überbewertet hielt, leer verkaufte, um sie später bei einem
niedrigeren Kursniveau wieder zu erwerben; dies bezeichnet man als
,short position'. Das durch diese Leerverkäufe erlöste Kapital
investierte er in Aktien, die im billig erschienen, in der Hoffnung, das
diese steigen würden; hierbei redet man von der ,long position'.
7
Durch diese Kombination von Long- und Short Positionen war es
Jones möglich, das Portfolio seines Fonds gegen das systematische
Risiko allgemeiner Marktbewegungen zu immunisieren. Weiterhin
6
Uhlig, Hedgefonds in Deutschland, S. 10.
7
Fano-Leszczynski, Hedgefonds für Einsteiger, S. 8 f.
Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
OGAW-Richtlinie und Investmentmodernisierungsgesetz. Regulierung der Finanzmärkte in Europa
Hochschule
Universität Bielefeld  (Fakultät für Rechtswissenschaften)
Veranstaltung
Seminar: Regulierung der Finanzmärkte
Note
11
Autor
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V375549
ISBN (eBook)
9783668531765
ISBN (Buch)
9783668531772
Dateigröße
414 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
OGAW-Richtlinie, Investmentmodernisierungsgesetz, Hedgefonds, Hedgefonds in Deutschland, Global-Macro-Strategie, Short-Selling-Strategie, Long-Equity, Short-Equity
Arbeit zitieren
Daniel Schmidt (Autor:in), 2014, OGAW-Richtlinie und Investmentmodernisierungsgesetz. Regulierung der Finanzmärkte in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375549

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