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Finanzverwaltungskonforme Anforderungen an Finanzierungsleasingverträge

Titre: Finanzverwaltungskonforme Anforderungen an Finanzierungsleasingverträge

Thèse de Master , 2017 , 81 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Minh Hoang Hua (Auteur)

Gestion d'entreprise - Investissement et Financement
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Résumé Extrait Résumé des informations

Finanzierungsleasing ist heute die beliebteste Finanzierungsform deutscher Unternehmen. So bevorzugen 34 % Leasing, gefolgt vom Kredit mit 32 %. Was macht das Leasing für Unternehmer und Selbstständige so interessant? Leasing ist steuerlich vorteilhaft. So können Leasingnehmer ihre Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Objektes ist. Die Finanzverwaltung hat hierzu in ihren Leasingerlassen von 1971, 1972, 1975 und 1991 verschiedene Anforderungen an die Leasingverträge gestellt.

Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Leasingverträge auszugestalten sind bzw. welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Zurechnung zum Leasinggeber erfolgt und dieser somit wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist. Ausgehend davon soll die Frage beantwortet werden, welche Vertragsvarianten für den Leasingnehmer von steuerlichem Vorteil sein können.

Finance leasing is today the most popular form of financing in Germany: 34 % of German companies prefer leasing, followed by credit with 32 %. What makes leasing so attractive for entrepreneurs and self-employed persons? Leasing creates tax benefits. Consequently leasing rates are tax deductible, provided that the lessor - not the lessee - is the beneficial owner of the leased asset. For this purpose, the financial administration has specific requirements concerning the design of lease contracts.

This thesis investigates how lease contracts are designed and which requirements must be met to ensure that the leased asset is economically attributed to the lessor. Based on this, the thesis gives an overview of which types of contracts the lessee can benefit from tax advantages.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen des Finanzierungsleasingvertrages

2.1 Definition und Erscheinungsformen des Leasings

2.1.1 Finanzierungsleasing und Operating Leasing

2.1.2 Mobilien- und Immobilien-Leasing

2.1.3 Direktes und indirektes Leasing

2.2 Rechtliche Einordnung des Finanzierungsleasingvertrages

2.2.1 Abgrenzung zum Kaufvertrag

2.2.2 Abgrenzung zum Darlehensvertrag

2.2.3 Einordnung als atypischer Mietvertrag

2.3 Rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes

3 Vertragsformen des Finanzierungsleasings

3.1 Vollamortisationsvertag

3.1.1 Vollamortisationsvertrag ohne Option

3.1.2 Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption

3.1.3 Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption

3.1.4 Vertrag über Spezialleasing

3.2 Teilamortisationsvertrag

3.2.1 Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht

3.2.2 Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung

3.2.3 Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht

3.3 Vergleich beider Vertragsformen und deren Bedeutung für den Leasingnehmer

4 Anforderungen an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen durch Erlasse der Finanzverwaltung

4.1 Allgemeines

4.2 Zurechnungskriterien der Finanzverwaltung gemäß den Leasingerlassen

4.2.1 Steuerliche Zurechnung nach dem Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971

4.2.2 Steuerliche Zurechnung nach dem Vollamortisationserlass für Immobilien vom 21.03.1972

4.2.2.1 Steuerliche Zurechnung des Gebäudes

4.2.2.2 Steuerliche Zurechnung von Grund und Boden

4.2.3 Steuerliche Zurechnung nach dem Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975

4.2.4 Steuerliche Zurechnung nach dem Teilamortisationserlass für Immobilien vom 23.12.1991

5 Fazit und Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen, um eine steuerlich vorteilhafte Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber zu erreichen. Dabei wird analysiert, welche Vertragsvarianten für Leasingnehmer steuerlich optimal sind und welche Kriterien hierfür in verschiedenen Leasingerlassen definiert wurden.

  • Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung des Finanzierungsleasings
  • Analyse verschiedener Voll- und Teilamortisationsverträge
  • Darstellung der Zurechnungskriterien für Mobilien und Immobilien
  • Vergleich der Auswirkungen auf den Leasingnehmer

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Finanzierungsleasing und Operating Leasing

Mit Finanzierungsleasing, der häufigsten Erscheinungsform des Leasings, werden Verträge bezeichnet, die in erster Linie der Finanzierung eines bestimmten Leasingobjektes dienen. Finanziert wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber, der das Objekt zunächst von einem Dritten, dem Hersteller/Lieferanten, erwirbt, um es anschließend dem Leasingnehmer zur Nutzung zu überlassen.

Durch Finanzierungsleasing erhält der Leasingnehmer somit ein Leasingobjekt, welches er nutzen kann, ohne zunächst dafür eigenes Kapital einsetzen zu müssen. Der BFH betont in diesem Zusammenhang, dass das Finanzierungsleasing aufgrund der Finanzierungsfunktion als das „eigentliche“ Leasing anzusehen ist. Auch in der deutschsprachigen Literatur wird unter dem Begriff Finanzierungsleasing üblicherweise das Leasing verstanden. Beide Begriffe werden deshalb im weiteren Verlauf synonym verwendet.

Im Vollamortisationserlass vom 19.04.1971 charakterisiert die Finanzverwaltung das Finanzierungsleasing anhand zweier Kriterien, nämlich der festen, unkündbaren Grundmietzeit und der vollständigen Amortisationspflicht des Leasingnehmers. Demnach liegt Finanzierungsleasing zum einen immer dann vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird und währenddessen der Vertrag weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer gekündigt werden kann (sogenannte Grundmietzeit). Zum anderen muss der Leasingnehmer innerhalb dieser Zeit Leasingraten zahlen, die mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers abdecken. Um eine vollständige Amortisation erreichen zu können, müssen also zumindest alle Kosten, die der Leasinggeber für die Beschaffung und Bereitstellung des Leasingobjektes aufgewendet hat, durch die Leasingraten gedeckt bzw. zurückgeführt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung des Finanzierungsleasings in Deutschland, erläutert die Entstehung der Leasingerlasse zur Rechtsklarheit und definiert das Ziel der Arbeit, steuerlich vorteilhafte Vertragsvarianten zu untersuchen.

2 Grundlagen des Finanzierungsleasingvertrages: Dieses Kapitel liefert die theoretische Basis, definiert Leasing, grenzt es rechtlich als atypischen Mietvertrag ab und erörtert die Bedeutung der Zurechnung zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer.

3 Vertragsformen des Finanzierungsleasings: Das Kapitel stellt die verschiedenen Arten von Voll- und Teilamortisationsverträgen (z.B. mit Kaufoption, Kündigungsrecht oder Mehrerlösbeteiligung) detailliert dar und vergleicht diese hinsichtlich ihrer Eignung für den Leasingnehmer.

4 Anforderungen an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen durch Erlasse der Finanzverwaltung: Hier werden die Zurechnungskriterien der Finanzverwaltung analysiert, wobei detailliert auf die verschiedenen Voll- und Teilamortisationserlasse für Mobilien und Immobilien eingegangen wird.

5 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zur erlasskonformen Vertragsgestaltung zusammen und betont die anhaltende Bedeutung der Leasingerlasse für die Rechtssicherheit.

Schlüsselwörter

Finanzierungsleasing, Leasingerlasse, Finanzverwaltung, Zurechnung, wirtschaftliches Eigentum, Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Grundmietzeit, Steuervorteile, Anschaffungskosten, Leasingnehmer, Leasinggeber, Mobilienleasing, Immobilienleasing, Vertragsvarianten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Anforderungen, die die Finanzverwaltung an die Gestaltung von Finanzierungsleasingverträgen stellt, um sicherzustellen, dass die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung von Leasingverträgen, die Differenzierung zwischen Voll- und Teilamortisation sowie die detaillierte Untersuchung der Zurechnungskriterien für Mobilien und Immobilien gemäß den Erlassen der Finanzverwaltung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, auf Basis der Leasingerlasse zu ermitteln, welche spezifischen Vertragsvarianten und Gestaltungen für den Leasingnehmer steuerlich vorteilhaft sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsquellenanalyse, insbesondere der Auswertung von Leasingerlassen der Finanzverwaltung und relevanter Rechtsprechung (BFH, BGH).

Welche Inhalte umfasst der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil behandelt theoretische Grundlagen, vergleicht verschiedene Vertragsformen des Finanzierungsleasings und untersucht die quantitativen Kriterien (insbesondere die 40-90-Prozentregel) zur steuerlichen Zurechnung der Leasingobjekte.

Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?

Finanzierungsleasing, Steuerliche Zurechnung, Leasingerlasse, Grundmietzeit, Vollamortisation, Teilamortisation, Wirtschaftliches Eigentum.

Was unterscheidet den Vollamortisationsvertrag vom Teilamortisationsvertrag?

Beim Vollamortisationsvertrag werden sämtliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten inklusive Gewinn bereits während der unkündbaren Grundmietzeit über Leasingraten gedeckt, während beim Teilamortisationsvertrag ein Restwert verbleibt, der erst nach der Grundmietzeit durch Nachzahlungen gedeckt wird.

Wie definiert die Finanzverwaltung die steuerliche Zurechnung bei Spezialleasing?

Bei Spezialleasingverträgen wird das Leasingobjekt aufgrund der speziellen Anpassung an die Bedürfnisse des Leasingnehmers stets diesem zugerechnet, da der Leasinggeber nach Ablauf der Grundmietzeit keine wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsmöglichkeit hat.

Welche Rolle spielt die 40-90-Prozentgrenze in der Arbeit?

Diese Grenze ist ein zentrales Kriterium der Finanzverwaltung: Liegt die Grundmietzeit innerhalb dieses Korridors zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, ist dies ein wesentliches Indiz für eine Zurechnung zum Leasinggeber, sofern auch weitere Bedingungen (wie Optionspreise) erfüllt sind.

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Résumé des informations

Titre
Finanzverwaltungskonforme Anforderungen an Finanzierungsleasingverträge
Université
Ruhr-University of Bochum
Note
1,7
Auteur
Minh Hoang Hua (Auteur)
Année de publication
2017
Pages
81
N° de catalogue
V376477
ISBN (ebook)
9783668535923
ISBN (Livre)
9783668535930
Langue
allemand
mots-clé
Leasing Leasingvertrag Vertragsvarianten Gestaltung finanzverwaltungskonform Anforderungen Zurechnungskriterien Leasingerlasse Steuervorteile
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Minh Hoang Hua (Auteur), 2017, Finanzverwaltungskonforme Anforderungen an Finanzierungsleasingverträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376477
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