Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit

Realisierung als Kennzeichen der Qualität des Gemeinwesens


Libro Especializado, 2017

145 Páginas


Extracto


Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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,,Eine Gesellschaft, die auf allen Ebenen bewusst im Dienste des Menschen
bleiben will setzt sich das Gemeinwohl als Wohl aller Menschen und des gan-
zen Menschen als vorrangiges Ziel ... Die Forderungen des Gemeinwohls er-
geben sich aus den sozialen Bedingungen einer jeden Epoche und sind eng
mit der Achtung und umfassenden Förderung der Person und ihrer grund-
legenden Rechte verbunden." (PRGF (2006): Kompendium der Soziallehre der
Kirche, Herder Verlag, 134)

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Vorwort
Soziale Gerechtigkeit ist Ziel und Notwendigkeit, Herausforderung und zu be-
wältigende Aufgabe.
Das Ziel ergibt sich aus der abendländischen Kultur und der aus ihr re-
sultierende Bindung an ethische Werte.
Die Notwendigkeit wird einsichtig, da die Bewahrung des sozialen Friedens
als unverzichtbar erscheint.
Aus dem Ziel und der Notwendigkeit resultiert eine Herausforderung an die
Gesellschaft und den Einzelnen.
Damit ergibt sich die Aufgabe, aktiv zu werden und damit im Interesse des
Gemeinwesens integrierend zu wirken.
Sich mit sozialer Gerechtigkeit auseinander zu setzen, macht Sinn, will man
verantwortungsbewusst im Rahmen bestehender Möglichkeiten mitgestalten
und im Rahmen der sich vollziehenden Entwicklung positive Akzente setzen.
Dies setzt sowohl Wachheit im Denken als auch Offenheit bei den zu treffen-
den Maßnahmen voraus.
Im Einzelnen gehen wir von den bestehenden sozialen Verwerfungen aus und
wenden uns sodann der sozialen Gerechtigkeit als Ziel zu. Dies ist Grundlage
dafür, Ansatzpunkte zur Annäherung an das Notwendige und Wünschens-
werte zu thematisieren und letztlich auf den erforderlichen Willen und auf die
stufenweise Entwicklung einzugehen.
Die Auseinandersetzung mit bestehenden sozialen Verwerfungen skizziert den
aktuellen Stand der Entwicklung. Wenn wir sie dem Ziel der sozialen Gerech-
tigkeit gegenüberstellen, werden im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleiches Defizite
offengelegt und damit durch Klärung von Ansatzpunkten Vorarbeiten für die
zu leistende Arbeit erkennbar gemacht.
Letztlich münden diese vorgenannten Abschnitte ein in den abschließenden
Themenkreis, der vom Erkennen zum Handeln führt. Der Wille Defizite zu be-
seitigen und ein besseres Morgen zu gestalten ist letztlich unverzichtbar und
die Bewältigung der Herausforderung wird sich wohl nur in einem schrittwei-
sen Prozess bewerkstelligen lassen.
Mit der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, kontextgebunden
die aufgeworfene Thematik zu durchdringen und vom Grundsätzlichen her
tragfähige Antworten zu finden, die hilfreiche Orientierung geben. Ungeachtet
dessen wird man bemüht sein müssen, über das Grundsätzliche hinaus zu
denken und aus dem Grundsätzlichen für die Konkretheit der Herausforde-
rungen vor Ort Lösungen zu finden.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Hier wird noch die entscheidende Mühe aufzuwenden sein. Denn der Vielfalt
der Verhältnisse und Erfordernisse wird man kaum mit einer einfachen allge-
meingültigen Lösung gerecht werden können. Grundsätzliches und konkretes
bewegen sich schließlich nach je eigenen Regeln auf unterschiedlichen Bah-
nen innerhalb des zeitlichen Geschehens.
So bleibt für die Leserin und den Leser noch genügend zu tun. Der Transfer,
die Übertragung und ein problemlösendes Wirken lässt sich letztlich nicht am
grünen Tisch bewerkstelligen, soll der Bezug zum Konkreten doch die Lösung
bereichern und dadurch im Sinne der Erreichung und Absicherung von Zu-
kunftsfähigkeit künftige Gegebenheiten verbessern.
All jenen, die mich durch Rat und Tat im Rahmen der Erarbeitung dieser
Publikation unterstützt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Fürth, im Herbst 2017
Prof. Dr. mult. Alfons Maria Schmidt

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Bestehende soziale Verwerfungen
Fehlende Chancengleichheit
Hinführung, Abgrenzung, Zielbestimmung
Wer die Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet muss
feststellen, dass Chancengerechtigkeit nur eingeschränkt gegeben ist. Dafür
sind verschiedene Gründe maßgeblich. Dazu zählen bestehende Präferenzen
bei entscheidungsbefugten gesellschaftlichen Eliten, aber auch Bildungsferne
und prekäre familiäre Situation, die einen gesellschaftlichen Aufstieg behin-
dern oder gar verhindern.
Fehlende Chancengerechtigkeit ist hier nicht nur eine Belastung für einen Teil
unserer Gesellschaft, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt. Schließ-
lich liegen Potentiale brach und werden nicht entwickelt, die jedoch gerade
heute im Rahmen der Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit und
der bestehenden demographischen Entwicklung unbedingt benötigt werden.
Negative Auswirkungen auf das Gemeinschaftsempfinden und das soziale Kli-
ma im Lande sind dabei kaum verwunderlich.
So wenden wir uns im Rahmen der Auseinandersetzung mit der sozialen Ge-
rechtigkeit zunächst mit fehlender Chancengleichheit auseinander. Wir tun
dies, indem wir den Wesenskern von Chancengleichheit betrachten, auf ge-
sellschaftlich bedingte und nicht gesellschaftlich bedingte Defizite bei den
Chancen eingehen und die Wechselwirkungen zwischen beiden Formen von
Defiziten näher betrachten.
Unsere Betrachtung geschieht auf grundsätzlicher Ebene und bezogen auf die
heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.
Gegebenheiten zu anderen Zeiten und an anderen Orten sind insoweit aus
unseren Überlegungen ausgegrenzt. Sie können sich ­ zumindest in den ent-
wickelten Staaten Westeuropas ­ ähnlich wie bei uns gestalten oder aber von
den Gegebenheiten bei uns erheblich und nicht nur in marginalen Facetten
divergieren.
Mit dem Themenbereich Chancengleichheit, aber auch den anderen Einzelas-
pekten im Rahmen der Auseinandersetzung mit den bestehenden sozialen
Verwerfungen suchen wir aktuelle Gegebenheiten zu erfassen, die sich den
Zielvorstellungen über soziale Gerechtigkeit gegenüberstellen lassen, um so-
dann zum bestehenden Handlungsbedarf und den zu treffenden Maßnahmen
zu kommen. Wenden wir uns also nun der Chancengleichheit zu und suchen
deren Wesenskern zu ergründen.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Chancengleichheit
,,Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf ei-
nen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot
von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters,
der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozia-
len Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.
Während in der Natur Chancen nach statistisch beschreibbaren Regeln, per
Zufall oder über die Macht des Stärkeren / Ersteren / Angepasstesten (engl.
fittest) verteilt werden, werden (die) Chancen in menschlichen Gesellschaften
durch Menschen reguliert. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt
sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Mangelnde Chan-
cengleichheit wird (insoweit) als ungerecht empfunden und kann den sozialen
Frieden gefährden." (www.wikipedia.org/wiki/chancengleichheit)
Die Idealvorstellung bezüglich der Chancengleichheit geht letztlich davon aus,
dass jeder Mensch innerhalb eines sozialen Gefüges unabhängig von beste-
henden Besonderheiten nur aufgrund seines Menschseins das unveräußer-
liche Recht besitzt, sich in dieser Gesellschaft zu entfalten und seines Glückes
Schmied zu sein, sofern nicht legitimen Rechte anderer dadurch beeinträch-
tigt werden.
Damit ist das Beziehungsverhältnis des Einzelnen zum größeren Ganzen an-
gesprochen, zur Rolle des jeweiligen Menschen im Rahmen sozialer Gebilde,
die ihre eigenen und zum Teil besonderen Regelungsmechanismen entfaltet
haben und diese fortlaufend weiterentwickeln. Chancengleichheit ist insoweit
anzustrebendes Ziel und gleichzeitig zu erfüllende Aufgabe im Rahmen sozia-
ler Interaktion.
Wenn wir heute von Defiziten im Rahmen der Chancengleichheit sprechen, so
ist natürlich nach den Ursachen dieser Störfaktoren zu suchen. Sie können
gesellschaftlicher Natur sein oder aber unabhängig von den gesellschaftlichen
Verhältnissen auftreten und sich wechselseitig verstärkend beeinflussen. Dies
erhöht naturgemäß den auftretenden Schaden für den Einzelnen und für die
Gemeinschaft in gleicher Weise.
Gesellschaftlich bedingte Defizite bei Chancen
Gesellschaftlich bedingte Defizite bei den Chancen einzelner Mitbürgerinnen
und Mitbürger resultieren aus der Gestaltung der in einem sozialen Gebilde
festgelegten Rahmenbedingungen, Rechtssetzungen und auch Gepflogenhei-
ten. Diese sind nicht immer an Gerechtigkeit ausgerichtet. Neben dem Ge-
nannten besitzt der jeweilige Einfluss ­ ablesbar am Umfang vorhandener un-
mittelbarer oder aber auch mittelbarer Gestaltungsmacht ­ nicht unerhebli-
che Bedeutung.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Teile der Grundgesamtheit der Gesellschaft werden insoweit zu vernachlässig-
ten Mitbürgern, zu einer Randgröße, deren legitime Interessen und Bedürfnis-
se nur unzureichend wahrgenommen und bei der Fortentwicklung des Ge-
meinwesens daher tendenziell vernachlässigt werden. Dass diese Benachteili-
gung langfristig betrachtet nur in einem begrenzten Maße hingenommen wer-
den kann, erscheint wohl jedem Betrachter nachvollziehbar.
Als legitim wäre aus heutiger Sicht eine Vorrangstellung allenfalls dann zu
charakterisieren, wenn die gesellschaftlich eingeräumte zusätzliche Freiheit
gemeinwohlorientiert eingesetzt und zum Nutzen aller in wahrgenommener
Verantwortung gebraucht würde. Dies aber ist zweifelsohne eine Idealvorstel-
lung, die in der alltäglich wahrnehmbaren Wirklichkeit nur unzureichend er-
kennbar wird.
Blicken wir in diesem Zusammenhang nur auf die realen Chancen von Men-
schen aus bildungsfernen Schichten in dieser Gesellschaft. Dabei zählt nicht
einfach die formale Zugangsmöglichkeit zu höherer Bildung, sondern vielmehr
die realistische Möglichkeit zu deren Wahrnehmung. Nicht das Formale allein
zählt also, sondern die reale Chance zur konkreten Nutzung formal bestehen-
der Rechte.
Ist da nicht selten eine ,,closed shop policy" festzustellen, die gesellschaftlich
bislang niedriger Gestellte an den Rand drängt und gesellschaftlichen Aufstieg
be- oder verhindert? Treffen wir hier nicht selten auf Zuschreibungen von Ent-
wicklungsdefiziten und negativen Verhaltensbesonderheiten, die eine tatsäch-
liche Gleichbehandlung als ungerechtfertigt erscheinen lassen und als Recht-
fertigung für das gezeigte Verhalten dienen?
Defizite bei Chancen jenseits gesellschaftlicher Gegebenheiten
Auch jenseits gesellschaftlich bestehender Defizite bei der Chancengleichheit
bestehen Defizite aus anderen Gründen. Diese Gründe können objektiver oder
aber subjektiver Art sein, sie können unüberwindbare Barrieren darstellen
oder aber als Herausforderungen gelten, die mit Hilfe anderer zu überwinden
sind.
Wenn wir hier zunächst auf den Einzelnen blicken, so deshalb, weil er das
Produkt seiner Anlagen und der Umwelteinflüsse, seiner Präferenzen und
Aversionen, seiner Bereitschaft zum Engagement oder seines Rückzugs in die
vermeintliche Sicherheit tradierter Verhaltensweisen ist. Von ihm oder ihr ist
hier ein konkretes und beharrliches Aktivwerden einzufordern. Lethargie er-
scheint hier als ein zu vermeidendes kontraproduktives Phänomen.
Jenseits gesellschaftlicher und persönlich zuzurechnender Defizite zeigen sich
auch unverschuldete Hindernisse, die sich aus nur bedingt ausgleichbaren

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Fakten (z.B. aus anlagebedingten, gesundheitlichen oder intellektuellen Ein-
schränkungen) bzw. aus den grundsätzlichen Grenzen des menschlichen Ver-
mögens, dem aktuell erreichten Entwicklungsstand oder aber aus bewusst
oder unbewusst getroffenen Entscheidungen ergeben.
Defizite bei den Chancen jenseits gesellschaftlicher Gegebenheiten sind eben-
so wie jene aufgrund gesellschaftlicher Gegebenheiten für den Betroffenen ei-
ne hinderliche Hypothek, die herunterziehen und den Mut zum Bewältigungs-
streben erlahmen lassen kann. Nur ein gewisses Maß an zusätzlicher Belas-
tung erscheint letztlich als erträglich. Das darüber Hinausgehende zeigt sich
in aller Regel als Dis-Stress, der sich in psychischen oder physischen Stress-
reaktionen offenbart.
Zu fragen ist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt nach der für den Einzel-
nen bestehenden Wertigkeit einer Chancengleichheit. Die fordert schließlich
für die eingeräumten Möglichkeiten im Gegenzug erhöhte Aktivität und An-
strengung ein, welche nicht unbedingt zum Präferenzmuster des einzelnen für
sich verantwortlichen Entscheidungsträgers passt.
Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlich bedingten
und sonstigen Defiziten
In der Tat bestehen zwischen den gesellschaftlich bedingten und den sonsti-
gen Defiziten bei der Chancengleichheit Wechselwirkungen. Diese Wechsel-
wirkungen verstärken zumeist den jeweilig negativen Effekt, können aber
auch dazu führen, dass der einzelne Betroffene aufbricht und durch erhöhte
Anstrengung die vorhandenen Einschränkungen und Hemmnisse zu überwin-
den trachtet.
Wechselwirkungen und ihr Wirksamwerden werden letztlich durch die jewei-
lige Persönlichkeit des Einzelnen und dessen mehr oder weniger bewusste
Präferenzen bestimmt. Die Bandbreite reicht hier von einem sich bestärkt füh-
len durch die sich zeigenden negativen Gegebenheiten und Einflüssen mit
nachfolgender Resignation bis hin zu einem Widerstand leisten durch erhöhte
Anstrengung und einem ,,jetzt erst recht."
In diesem Zusammenhang besitzen die subjektiv empfundene Belastbarkeit
durch negative Erfahrungen und die jeweiligen Einschätzungen eine nicht un-
erhebliche Bedeutung. Angesichts der differierenden Ausprägungen und Fol-
gewirkungen wird man vom Einzelfall auszugehen haben, Einschätzungen
vornehmen und fallbezogen gestaltetes Verhalten im Rahmen bestehender In-
teraktionen bestimmen können.
Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlich bedingten und sonstigen Defizi-
ten können insoweit die ganze Breite und Tiefe möglichen Verhaltens von ne-
gativen bis zu positiven Konsequenzen nach sich ziehen. Dies erfordert ein

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großes Maß an Sensibilität und ein ebenso umfassendes Repertoire an Ver-
haltensweisen im Umgang mit den entsprechenden Erscheinungsformen als
Folge auftretender Chancenungleichheit.
Inwieweit sich bisherige negative Erfahrung durch neue positive Erfahrungen
relativieren lassen, wird jeweils einzelfallbezogen die sich ergebende Zukunft
zeigen müssen. Chancenungleichheit und resultierende negative Grundhal-
tungen werden in jedem Falle erhebliche Zeit für eine wünschenswerte Kom-
pensation benötigen.
Zusammenfassung, Reflexion, Ausblick
Fehlende Chancengleichheit ist nach wie vor ein kennzeichnendes Charakte-
ristikum für soziale Gebilde und wird von den meisten Mitmenschen ­ vor
allem aber von den negativ Betroffenen ­ als ein Defizit empfunden. Hinter der
bestehenden Chancenungleichheit versteckt sich eine Diskrepanz bei den je-
weiligen Entwicklungsmöglichkeiten der Einzelnen. Wer bevorzugt ist hat es
leichter, sich zu entfalten und wer mit fehlenden Chancen zu kämpfen hat,
der hat als Zusatzbelastung faktisch ein Handicap zu tragen.
Ungleicher Zugang zu Lebenschancen erwächst einerseits aus gewachsenen
gesellschaftlichen Gegebenheiten, andererseits auch aus anderen Gründen.
Bei letzterem sind vor allem die in der Person des Betroffenen gebildeten Er-
fahrungen anzusprechen, die sich nicht zuletzt in einem fehlenden Zutrauen
der Gehandicapten zu sich selbst bemerkbar machen. Diskriminierung einer-
seits und unausgeschöpfte vorhandene Potentiale andererseits werden so zu
einer realen Belastung auch für die Gesellschaft.
Sie wird in ihrer Konkurrenz- und Zukunftsfähigkeit eingeschränkt und der
einzelne Betroffene kann kaum seine volle Entfaltung erleben. In der Praxis
wirken gesellschaftliche und sonstige Defizite bei der Chancengleichheit zu-
sammen. Hier ist neben der Gesellschaft vor allem der Einzelne gefordert,
nicht in Lethargie zu verfallen und die Gegebenheiten hinzunehmen ­ was bei
stärkerer Ausprägung der Chancenungleichheit durchaus verständlich wäre.
Erfolgsträchtiger erscheint hier vielmehr neben dem Abbau von Entwicklungs-
hemmnissen ein individuelles Bemühen um Erfolg trotz reduzierter Erfolgs-
wahrscheinlichkeit aufgrund von gesellschaftlichen Regelungen, Gepflogen-
heiten, Zuschreibungen und Verhinderungsstrategien, sowie zumeist eines er-
fahrungsbasiert reduzierten Zutrauens in die eigenen Fähigkeiten oder feh-
lendem Wissen hinsichtlich der trotz der Erschwernis dennoch gegebenen
Möglichkeiten.
Chancengleichheit lässt sich als Ziel und Idealvorstellung begreifen. Die ge-
sellschaftliche Wirklichkeit bleibt jedoch mehr oder weniger hinter diesem Ide-

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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al zurück ­ sei es aus Tradition, aus Machtanspruch einzelner gesellschaftli-
cher Gruppen, Vorurteilen oder auch Aversionen. Freie Gesellschaften sind
hier aufgefordert, aus sozialer Verantwortung und aus Eigeninteresse die Dis-
krepanz zu einer vollen Chancengleichheit nicht zu groß werden zu lassen.
Fehlende Chancengleichheit und damit verbundene Ungerechtigkeit wirken
nicht nur auf den Einzelnen ein, sie lassen sich bei längerfristiger Betrachtung
auch am bestehenden gesellschaftlichen Klima und der Stufe der erreichten
Entwicklung messen und erkennen. Voran zu schreiten und mit Chancenge-
rechtigkeit Spielmacher zu sein begünstigt hier zweifelsohne die für die Ge-
sellschaft einzufordernde Konkurrenz- und Zukunftsfähigkeit.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Verbaute Teilhabemöglichkeit
Hinführung, Abgrenzung, Zielbestimmung
Bei konkreterer Betrachtung der Gegebenheiten in unserer Gesellschaft erge-
ben sich für Einzelne vielfältige verbaute Teilhabemöglichkeiten. Diese sind
nicht gänzlich auf bösen Willen zurückzuführen, sondern haben ihren Ur-
sprung in tradierten gesellschaftlichen Grundüberzeugungen, in einem feh-
lenden Problembewusstsein sowie einer unhinterfragter Übernahme gängiger
Vorurteile.
Dass sich in den letzten fünfzig Jahren hier deutliche Verminderungen bei
den verbauten Teilhabemöglichkeiten ergeben haben ­ zum Beispiel im Be-
reich des Zugangs zu höherer Bildung ­ kann als positives Zeichen interpre-
tiert werden. Doch es ist noch viel zu tun, um allen Mitbürgerinnen und Mit-
bürgern die volle Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu er-
öffnen.
Bei näherer Betrachtung der aufgeworfenen Thematik ist auf die objektiven
und subjektiven Teilhabemöglichkeiten näher einzugehen. Schließlich zählen
nicht die formal bestehenden, sondern die real nutzbaren Möglichkeiten zur
Teilhabe. Ohne Zweifel haben wir uns mit den Zugangshemmnissen zu befas-
sen. In besonderer Weise ist darüber hinaus auf den erforderlichen Förderbe-
darf bei bildungsfernen Schichten einzugehen.
Dies bildet die Brücke zu den psychischen Hemmnissen, resultierender ein-
geschränkter personaler Entwicklung und den damit verbundenen reduzier-
ten Teilhabechancen. Wenn wir im Rahmen unserer Betrachtung vom Grund-
sätzlichen allgemeinen und formalen zu den persönlichen Teilhabehemmnis-
sen kommen, so ist diese deduktive Vorgehensweise aus sich selbst heraus
begründet.
Das Allgemeine ist schließlich der Rahmen, in dem sich das Besondere bewegt.
Entscheidend erscheint hier, neben der technokratischen Betrachtung die
subjektive Befindlichkeit des Einzelnen nicht zu vernachlässigen und in einer
Gesamtbetrachtung den Versuch zu unternehmen, dem Phänomen verbauter
Teilhabemöglichkeiten gerecht zu werden. Dazu beginnen wir nun mit der Be-
trachtung der objektiven und subjektiven Teilhabemöglichkeiten.
Objektive und subjektive Teilhabemöglichkeit
Objektiv gegebene Teilhabemöglichkeiten und subjektiv wahrgenommene Teil-
habemöglichkeiten klaffen häufig auseinander. Dies liegt nicht zuletzt daran,
dass Normensetzende die Lebenswirklichkeit eines Teils der Bevölkerung nur
höchst unzureichend kennt und aus dem eigenen Erfahrungsbereich gespeist

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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von Annahmen ausgeht, die jenseits dessen liegen, was die Betroffenen erken-
nen und nutzen können.
Der in prekären Verhältnissen lebende Jugendliche aus einer bildungsfernen
Schicht wird aus sich selbst heraus bei gegenläufig aufgestelltem Umfeld bei-
spielsweise die Bedeutung der Bildung für die gegebenen Entfaltungschancen
kaum erkennen können. Ohne profunde Hilfestellung und gestärktem Willen
zum Aufstieg und zur Teilhabe werden diese zumeist ein schöner Traum blei-
ben.
Dass die subjektive Wahrnehmung der Möglichkeiten hier eine entscheidende
Bedeutung hat, davon ist auszugehen. Einsicht zu vermitteln wird damit zu
einer vorgelagerten Aufgabe, damit vorhandene Potentiale für den Einzelnen
und die Gesellschaft nutzbar gemacht werden können. Angesichts der demo-
graphischen Entwicklung sind wir in unserer Gesellschaft ­ neben der Zu-
wanderung von Fachkräften ­ letztlich davon abhängig.
Die Vermittlungsnotwendigkeit real bestehender Teilhabemöglichkeiten wird
so in der Zukunft zur Voraussetzung für das Ausschöpfen vorhandener Po-
tentiale. Dies erscheint uns als eine Aufgabe, die nicht einfach nebenbei ge-
leistet werden kann, sondern besonderes Mühen auf der Grundlage eines ge-
schaffenen Beziehungsverhältnisses erfordert. Spezifische Einsichten, erlang-
te erweiterte personale Fähigkeiten und grundlegende Empathie werden dabei
zu Schlüsselelementen für den Zugang.
Nicht nur Wissen über die Möglichkeiten ist zu vermitteln, sondern ebenso die
angemessene Grundeinstellung, die erforderlichen Aufwand nicht ausblendet,
aber auch reale Chancen nicht als unerreichbare Ziele erscheinen lässt. Ob-
jektiv gegebene Teilhabemöglichkeiten werden damit zu subjektiv wahrgenom-
menen Teilhabechancen. Letztlich kommt es dann auf die Entscheidung des
Einzelnen an, den erforderlichen Aufwand auf sich zu nehmen oder abzuleh-
nen.
Zugangshemmnisse
Wenn wir auf Zugangshemmnisse blicken, so ist auch hier auf eine erfolgte
Besserung der Verhältnisse hinzuweisen. Beispielsweise erhalten heute Ju-
gendliche über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, entspre-
chende weiterführende Bildung und einschlägige Berufspraxis den Zugang zu
höherer Bildung und dies ist gut so. Im Bereich der akademischen Bildung
können so Mitstudierende von den Praxiserfahrungen und der erweiterten
Reife der über den beruflichen Bildungsweg kommenden Studierenden profi-
tieren.
Eine hier erfolgte Flexibilisierung wäre auch in anderen Bereichen sinnvoll
und problemlos zu realisieren, wenn dazu der erforderliche Wille besteht. Den-
ken wir hier nur an die einzelnen Übergänge in neue Bereiche und höhere

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Ebenen ­ zum Beispiel im Rahmen der Laufbahnen im öffentlichen Dienst.
Wiederum erscheint die Orientierung am Formalen als kontraproduktives
Phänomen, wenn dadurch das Inhaltliche und die an das inhaltliche geknüpf-
ten Potentiale zu kurz kommen.
Dass sich hier bestehende Machtverhältnisse entgegen der Vernunft zu halten
suchen, ist aus Sicht der Begünstigten sicherlich nachvollziehbar. Alleine es
fehlt die hinreichende, aus der Sache heraus gegebene Legitimation für Zu-
gangshemmnisse und die Verhinderung von Entwicklungschancen bei bislang
Benachteiligten und Unterprivilegierten, denen durch die bestehenden Ver-
hältnisse auch noch der Mut und das Selbstvertrauen zur Entfaltung genom-
men wird.
Zugangshemmnisse lassen sich also auf historisch getroffene Entscheidun-
gen, auf das Interesse an einer Macht- und Vorrangsicherung, aber auch auf
die unreflektierte Fortschreibung von Gepflogenheiten aus Bequemlichkeit zu-
rückführen. Erst die Notwendigkeit zur Überwindung von Schranken und
Hemmnissen, der Druck der schlechter Gestellten oder die offenkundigen Le-
gitimationsdefizite lassen wohl eine gesellschaftliche Neuausrichtung zu.
In aller Regel wird es dabei zu Kämpfen um den rechten Weg in der Auseinan-
dersetzung zwischen dem Bewahren und dem Verändern kommen, der sich
durchaus zu Lasten der gesellschaftlichen Entwicklung lange hinziehen kann.
Hier nicht aufzugeben und an vernunftbestimmten Lösungen festzuhalten, er-
scheint als ein verantwortungsbewusstes und langfristig sinnvolles Vorgehen
im Interesse sowohl des Einzelnen als auch des Gemeinwesens.
Zusätzlicher Förderbedarf bei bildungsfernen Schichten
Bisherige Benachteiligung, Demotivation und falsche Zuschreibungen lassen
es geraten erscheinen, einem zusätzlichen Förderbedarf bei bildungsfernen
Schichten hinreichend Rechnung zu tragen. Dies lässt sich sicher nicht zum
Nulltarif bewerkstelligen, kann aber als eine Investition in die Zukunft, zur
Bewahrung des sozialen Friedens und als Element zur Sicherung von Kon-
kurrenzfähigkeit betrachtet werden.
Diese zusätzliche Förderung muss ­ soweit sie einen positiven Effekt erzielen
soll ­ an mehreren Punkten ansetzen.
An vorderster Stelle steht hier zunächst der Aufbau von Zutrauen in die
eigene Leistungsfähigkeit der bislang Ausgegrenzten.
Aber auch die Vermittlung von potentiellen Möglichkeiten bringt die in Un-
mündigkeit gehaltene Person in die Lage eigene Entscheidungen zu treffen.
Nicht zu vernachlässigen ist hier das Bestärken des Wunsches, den eige-
nen Weg zielgerichtet zu verfolgen.
Schließlich hat hinreichende Unterstützung und Begleitung dafür zu sor-
gen, dass ein Durchhalten bis zum Erfolg sich einstellt.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Zutrauen zu sich selbst schafft den erforderlichen Mut, nicht bei einer vom
Gestern her bestimmten Ausrichtung stehen zu bleiben und Wissen klärt über
bestehende Handlungsoptionen auf. Bestärkung auf dem Weg bietet erforder-
lichen Rückhalt bei Problemen und Schwierigkeiten, Hilfestellung und Beglei-
tung sucht letztlich bestehende Defizite aus vorgelagerten Beziehungserfah-
rungen auszugleichen.
Die hier angesprochenen vier Teilaufgabenfelder ergänzen sich wechselseitig
und bilden in ihrem Zusammenwirken eine Einheit. Sie stellen die zu Fördern-
den in den Mittelpunkt der Aktivitäten und gehen von deren zunächst nur
partiell erkenn- und erfassbaren Bedürfnissen aus. Letztlich ist das Wieder-
erlangen von Vertrauen in Bezugspersonen die Grundlage für eine schrittwei-
se Öffnung, die eine wünschenswerte Entwicklung erst zulässt.
Zusätzlicher Förderbedarf und dessen Befriedigung kann vorausgegangenes
Unrecht nicht kompensieren und vergessen machen, aber eine Versöhnung
und Frieden mit der Gesellschaft begünstigen. Hier von ,,Wiedergutmachung"
zu sprechen erscheint fragwürdig, da letztlich Reue und Schuldanerkenntnis
der Täter fehlt und die eigentlich von ihnen zu leistende Kompensationsleis-
tung an einschlägig gebildete Fachkräfte delegiert wird.
Psychische Hemmnisse, eingeschränkte personale Entwicklung
und reduzierte Teilhabechancen
Im Zusammenhang mit verbauten Teilhabemöglichkeiten ist auch auf die mit-
telbaren Folgewirkungen einzugehen.
Psychische Hemmnisse einer vertrauensvollen und zuversichtlichen Zu-
wendung zu anderen und der Zukunft sind häufig das Ergebnis der andau-
ernden Konfrontation mit der unbegründeten Zuschreibung eines selbst-
verschuldeten Misserfolges vor allem durch begünstigte Erfolgreiche.
Eingeschränkte personale Entwicklung ist zudem nicht selten das Ergeb-
nis beschränkter Möglichkeiten. Ob sie nun objektiv gegeben waren oder
nur subjektiv wahrgenommen wurden, erscheint hier von sekundärer Be-
deutung. Auch eine subjektiv erkannte Einschränkung von Entfaltungs-
chancen lähmt schließlich.
Sonstige objektiv gegebene reduzierte Teilhabemöglichkeiten jenseits der
gesellschaftlichen Rahmensetzung umfassen als Sammelbecken all jene
über das Angesprochene hinaus existierenden Beschränkungen und Be-
hinderungen, ungeachtet der jeweiligen Auslöser und Verantwortlichen.
Auch in diesem Bereich sind sich verstärkende Wechselwirkungen kaum ver-
wunderliche Erscheinungen. Je stärker die negative Einwirkung auf den Ein-
zelnen, desto stärker in ihm das Empfinden einer vorhandenen Unterlegen-
heit, je geringer die begleitende Hilfe, desto geringer die Wahrscheinlichkeit

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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einer erfolgreichen Entfaltung aus eigener Kraft. Wir sehen hier die Verschrän-
kung gesellschaftlicher und im Einzelnen liegender Teilhabeeinschränkungen.
Maßgeblich erscheinen letztlich die aus der Erfahrung erwachsende subjekti-
ve Sicht des Betroffenen und das Ausmaß seines Vermögens, hemmende Be-
schränkungen und Behinderungen zu überwinden.
Bei eingeschränkter personaler Entwicklung und gleichzeitiger dynamischer
Entwicklung der Lebensumwelt ergibt sich dann ein immer größer werdender
Rückstand des von Einschränkung oder eigenem Teilhabeverzicht Betroffe-
nen. Hier ist im Ergebnis von einer Zunahme der Reduzierung der Teilhabe-
chancen auszugehen, was die bestehende Problematik ­ zumeist zu Lasten
des Eingeschränkten ­ weiter verschärft.
Dem aufmerksamen Betrachter dürfte nicht entgangen sein, dass sich hier
eine Abwärtsspirale in Bewegung setzt ­ unabhängig davon, wer diese Spirale
in Gang gesetzt hat. Je länger sich diese Spirale dreht, desto geringer die
Chance, sie zu stoppen und eine kompensierende Entwicklung in Gang zu
setzen. Genau dies wäre aber im Interesse des Betroffenen und seines Wohlbe-
findens, sowie der Gesellschaft und deren angestrebter positiver Entwicklung
geboten.
Zusammenfassung, Reflexion, Ausblick
Verbaute Teilhabemöglichkeiten sind bedauerlicherweise eine manifeste Er-
scheinung, die partiell abgebaut werden, jedoch auch immer wieder neu ent-
stehen. Wenn wir verbaute Teilhabemöglichkeiten im Zusammenhang mit so-
zialer Gerechtigkeit betrachten, dann ist festzuhalten, dass
verbaute Teilhabemöglichkeiten der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit
widersprechen,
die Folgewirkungen für Betroffene und das Gemeinwesen unterschätzt
wurden und werden und
sich negative Konsequenzen für die Kultur des Zusammenlebens, die Kon-
kurrenz- und Zukunftsfähigkeit ergeben.
Es ergeben sich in der Tat objektive und subjektive Hemmnisse bei den Teil-
habemöglichkeiten. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass diese sowohl
bei der Person des Betroffenen wie auch bei der Gesellschaft angesiedelt sein
können. Aus dieser Tatsache resultieren Zugangshindernisse, die letztlich so-
wohl vom Einzelnen wie auch von der Gesellschaft anzugehen und zu über-
winden sind.
Ein entscheidender Ansatzpunkt ist hier die Förderung der Entwicklung bei
bildungsfernen Schichten um zugemutete Benachteiligungen bzw. aus der
personalen Erfahrung stammendes Zögern und Vertrauensdefizite abzubau-

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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en. Dies wird sich allerdings erst in einem schrittweisen Prozess positiv aus-
wirken können, da Mut machende und Vertrauen schaffende neue Erfahrun-
gen die bisherigen negativen Erfahrungen verblassen lassen müssen.
Über das Angesprochene hinaus ergeben sich auch sonstige psychische
Hemmnisse, eine eingeschränkte personale Entwicklung, die gegenüber der
gesellschaftlichen Entwicklung zu einem Rückstand führt und damit redu-
zierte Teilhabechancen in der Zukunft nach sich ziehen. All das vorgenannte
zeigt uns eine unzureichende Ausschöpfung des vorhandenen Potentials und
dies geht sowohl zu Lasten des einzelnen Betroffenen wie auch der Gesell-
schaft.
Mit verbauten Teilhabemöglichkeiten schneidet man sich insoweit selbst ins
eigene Fleisch ­ in das Höchstpersönliche aber auch in das Fleisch der Gesell-
schaft. Aus rationaler Sicht erscheint dies unvernünftig. Insoweit ist gerade
heute in einer Zeit dynamischer Entwicklung und der Notwendigkeit zur Ein-
bindung aller, deren Kompetenzen und Erfahrungen ein solch sinnwidriges
Verhalten zu vermeiden ­ nicht zuletzt aufgrund der möglichen Wechselwir-
kungen und der Verstärkung negativer Effekte.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
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Reale Entwicklung von Arm und Reich
Hinführung, Abgrenzung, Zielbestimmung
Fehlende Chancengleichheit und verbaute Teilhabemöglichkeiten hängen in
unserer Gesellschaft nicht zuletzt von der realen Entwicklung von Arm und
Reich, aber auch von der Zugehörigkeit zu gewissen Kreisen und dem eigenen
Zutrauen ab. Gerade die herrschende gesellschaftliche Ausrichtung auf mate-
rielle Werte lässt es daher geraten erscheinen, die Frage von Arm und Reich
im Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit in den Blick zu nehmen.
Wenn auch materielle Orientierung letztlich nicht entscheidend erscheinen,
so hat der erlangte Status aufgrund von Besitz doch erhebliche Auswirkungen
auf die für den Einzelnen in dieser Gesellschaft gegebenen Chancen, soweit
nicht Zufall oder Glück eine kompensierende Wirkung entfalten. Finanzielle
Möglichkeiten eröffnen schließlich Zugänge, fehlende finanzielle Möglichkei-
ten versperren Handlungsalternativen und Entwicklungschancen.
So gehen wir nachfolgend auf die Diskrepanz der Einkommensentwicklung
aus Lohnarbeit und Kapitalvermögen ein, betrachten die sich ergebende Ver-
schärfung der Diskrepanz durch Steuern und unabwendbare Abgaben, be-
leuchten resultierende Auswirkungen auf die Nutzung verfügbarer Freiheit
und befassen uns mit den sich ergebenden gesellschaftlichen Konsequenzen
aus den bestehenden Gegebenheiten.
Die reale Entwicklung von Arm und Reich, des Einkommens aus Lohnarbeit
und aus Kapitaleinkünften ist zweifelsohne gesellschaftsabhängig. Doch las-
sen sich vergleichbare Tendenzen in den entwickelten Staaten Westeuropas
und den USA konstatieren. Hier auf die Bedeutung finanzieller Aspekte im
Rahmen der Wertorientierung hinzuweisen ist nicht nur geboten, sondern als
zwangsläufig anzusehen.
So wollen wir nachfolgend zunächst auf die Diskrepanz der Einkommensent-
wicklung aus Lohnarbeit und Kapitalvermögen näher eingehen. Sie hat auf-
grund der auseinandergehenden Entwicklung erhebliche Konsequenzen für
die weniger Begünstigten, da ihnen aufgrund des erforderlichen Aufbrauchens
der Einnahmen ein nennenswerter Gestaltungsspielraum nahezu zwangsläu-
fig verwehrt ist.
Diskrepanz der Einkommensentwicklung aus Lohnarbeit und Kapital-
vermögen
In der Tat eröffnen oder verschließen finanzielle Möglichkeiten Chancen zur
Teilhabe und Selbstverwirklichung. Ein Auseinandertriften der Einkommen
aus Lohnarbeit und Kapitalvermögen wird insoweit zu einer Belastung für das

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
22
soziale Klima einer Gesellschaft und für die Bewahrung des sozialen Friedens
im Lande. Hier die Entwicklung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen ist da-
her vernünftig und letztlich geboten.
Ein Blick auf die Verteilung des Reichtums in der Bundesrepublik Deutsch-
land und auf die Entwicklung des Reichtums in den letzten Jahren macht
deutlich, dass
die Reichen durch die ihnen eingeräumten Begünstigungen und Steuer-
sparmöglichkeiten immer reicher geworden sind,
im Gegenzug aber die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung in den
letzten 15 Jahren im Wesentlichen stagnierten.
Blicken wir auf die sozial Abgehängten, so hat sich die Zahl dieser deutlich
erhöht. Zu den Letztgenannten zählen nicht einfach nur die Arbeitslosen,
sondern auch Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und
Mitbürger darüber hinaus.
,,Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist im We-
sentlichen ein Mangel an Mitteln und Möglichkeiten das Leben zu gestalten.
Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen und eindeutigen
Messung. ... Geringes Einkommen deutet auf eine eingeschränkte gesell-
schaftliche Teilhabe der betroffenen Haushalte hin." (Bundesregierung 2017)
Wenn auch Leistung zu honorieren ist, so ist doch auf ein Auseinanderbre-
chen der Gesellschaft durch eine sich öffnende Schere zwischen arm und reich
zu achten.
Einkommensreichtum bedeutet ­ zusätzlich zu den materiellen Aspekten ­
(letztlich) ein hohes Maß an Gestaltungs- und Verwirklichungschancen. Auch
wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren gesunken ist, so ist doch die
Diskrepanz der Normalbürger zu den begünstigten Kapitalbesitzern gewach-
sen. Darüber hinaus ist das Armutsrisiko gewachsen und wird voraussicht-
lich gerade auch bei den älteren Mitbürgern weiterhin wachsen.
So ist die Quote der Armut zwischen 2006 und 2017 von 14,7 Prozent auf
15,7 Prozent gestiegen und die wirtschaftliche Entwicklung schlägt sich schon
lange nicht mehr in einem Sinken der Armut nieder. ,,Besonders gefährdet
sind (dabei) kinderreiche Familien, Arbeitslose, Alleinerziehende, Migranten
und zunehmend auch Rentner." (http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-03/
armutsbericht-2017-deutschland-paritaetischer-wohlfahrtsverband-faq) Bei-
spielsweise besitzen Wohneigentümer doppelt so viele Aktien wie Mieter.
Mit der Zunahme des Einkommens steigt letztlich die Möglichkeit, Geld zu-
rückzulegen und Vorsorge zu treffen. Es steigt die Möglichkeit eigenverant-
wortlich sein Leben zu gestalten. Großverdiener ziehen ­ wenn man die Sta-
tistik betrachtet ­ den Schnitt der Einkommensentwicklung deutlich nach
oben. Abgehängte bleiben insoweit die vergessenen und übersehenen Lastesel,

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
23
die durch ihre Leistung die positive gesellschaftliche Entwicklung nicht unwe-
sentlich erst ermöglichen.
Verschärfung durch Steuern und unabwendbare Abgaben
Auch ein Blick auf die Belastung durch Steuern und unabwendbare Abgaben
macht deutlich, dass Normalbürger auf der einen Seite und Bessergestellte
auf der anderen Seite deutlich andere Gegebenheiten vorfinden. Es ist hier
beispielsweise zu verweisen auf
die kalte Progression für Normalverdiener,
den Spitzensteuersatz bereits für qualifizierte Facharbeiter,
fehlender Handlungsspielraum für Normalverdiener angesichts des not-
wendigen zeitnahen Aufbrauchens der Einnahmen im Rahmen der Lebens-
haltungskosten,
die erhöhte Abhängigkeit und Unsicherheit bei Beschäftigten, dagegen
auf Begünstigung der Einnahmen aus Kapitalvermögen, sowie
erweiterte Gestaltungsspielräume für clevere Bessergestellte, ganz abgese-
hen von
eingesetzten illegitimen Methoden.
Auch wenn der Sozialetat des Bundes deutlich steigt, wird dadurch die Dis-
krepanz zu den Bessergestellten allenfalls abgemildert. Letztlich ist die Un-
gleichbehandlung darauf zurück zu führen, dass Steuereinnahmen eher von
der Mehrheit der Mitglieder der Gesellschaft über entsprechende gesetzliche
Regelungen einzuziehen sind und quantitativ beim Steueraufkommen inso-
weit stärker ins Gewicht fallen.
Der Aspekt, dass stärkere Schultern tragen können und mehr zu tragen ha-
ben, da ihr Wohlstand nicht zuletzt aufgrund der hierfür geschaffenen Voraus-
setzungen der Gesellschaft generiert wurde, wird dabei tendenziell vernach-
lässigt. Einfluss und Macht wirken hier stärker als die Einsicht in die Notwen-
digkeit einer harmonischen Entwicklung, die keinen zurücklässt und damit
sozialen Frieden begünstigt. An dieser Stelle muss wohl auf die gesellschaftli-
che Mitverantwortung der wirtschaftlich Erfolgreichen hingewiesen werden.
Die zurückliegende Erhöhung der Mehrwertsteuer belastet beispielsweise ge-
rade die Schlechtergestellten, da sie gezwungen sind, ihr ganzes Einkommen
für ihren Lebensunterhalt aufzubrauchen. Bessergestellte haben dem gegen-
über wie bereits angesprochen die Chance, einen Teil ihrer Einnahmen zurück
zu legen und damit nicht nur Vorsorge zu treffen, sondern auch ­ neben den
ihnen eröffneten Steuergestaltungsmöglichkeiten ­ das angesammelte Vermö-
gen vor Verbrauchssteuern zu schützen.
Die Schere zwischen Normalbürgern und Begünstigten geht damit weiter auf,
die Diskrepanz wächst. Dies geschieht, um angeblich die Investitionsfreude

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
24
anzuregen, welche allerdings eher von der Erfolgsaussicht und den Rendite-
möglichkeiten abhängt. Hier von einer konzertierten Aktion der Bessergestell-
ten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, zu Lasten der um Sicherung ihrer
Existenz Kämpfenden auszugehen, erscheint hier nicht nur aus Sicht von
Schlechtergestellten durchaus berechtigt.
Resultierende Auswirkungen auf die Nutzung verfügbarer Freiheit
Wer mit der Sicherung der unabdingbaren Lebensgrundlagen befasst ist und
keinen Manövrierspielraum besitzt, der ist mit dieser Aufgabe zumeist ausge-
lastet. Zum Teil sind hier bei der angestrebten Gewährleistung eines über die
Grundsicherung hinausgehenden Lebensstandards ein Zweit- und ggf. auch
ein Drittjob erforderlich. Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
potentiell vorhandenen Angeboten ist dies keinesfalls förderlich.
Auch wenn hier die Schlechterstellung nicht selten auf Bildungsdefizite und
unzureichende Qualifikationen zurückzuführen ist, führt diese Schieflage zu
einer unzureichenden Berücksichtigung legitimer Interessen und Bedürfnisse
eines wachsenden Teils der Gesellschaft. Wie lange dieser Teil sich dies noch
gefallen lässt bleibt ­ selbst in Deutschland ­ offen. Doch erscheinen bereits
populistisch ausgerichtete politische Kreise mit einfachen Antworten als Auf-
fangbecken bei Unzufriedenen Erfolge zu erzielen.
Weniger Chancen auf die Nutzung von Freiheit erhöhen faktisch das Gefühl
von Ohnmacht und Unzufriedenheit. Und geringere intellektuelle Fähigkeiten
begünstigen die Suche nach einfachen Antworten. Diese werden allerdings
den komplexen Herausforderungen kaum gerecht und führen damit nahezu
zwangsläufig in die Irre. Falsche, zumeist ideologisch gerechtfertigte Wege ein-
zuschlagen bringt uns so vom Ziel einer gemeinsamen positiven Entwicklung
eher ab.
Durch bestehende gesellschaftliche Zurechnungsmechanismen wird die Teil-
habezurückhaltung den Handlungsarmen schuldhaft zugeordnet, ohne deren
eingeschränkte potentielle Möglichkeit zur Teilhabe zur Kenntnis zu nehmen.
Dass dies als ungerecht und unfair zu charakterisieren ist, liegt auf der Hand.
Die aufgezeigte Wirkung entfaltet sich ungeachtet dessen und zwar zu Lasten
der Benachteiligten.
Verfügbare Freiheit und real nutzbare Freiheit divergieren faktisch ­ nicht
zuletzt aufgrund finanzieller Möglichkeiten. Dies zu erkennen und anzuerken-
nen ist Konsequenz aus der Wahrnehmung und Berücksichtigung von Reali-
tät. Wenn Betroffene hier nicht in der Lage sind, ihre Interessen und Bedürf-
nisse voll zur Geltung zu bringen, so ist dies im Zuge der Fürsorge durch ent-
scheidungsbefugte Eliten zu leisten. Im Besonderen ist hier die Politik gefor-
dert.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
25
Gesellschaftliche Konsequenzen
Bei Betrachtung der gesellschaftlichen Konsequenzen fällt auf, dass Besserge-
stellte durch ihren finanziellen Rückhalt erweiterte Möglichkeiten besitzen,
von denen Normalbürger nur träumen können. Sie haben die Chance Einfluss
zu nehmen und Gestaltungskraft wirksam werden zu lassen. Dass dies nicht
selten zu einer weiteren Verschiebung zu Lasten der Minderbegünstigten wirk-
sam wird, liegt auf der Hand.
Gesellschaftlich wird dadurch die Schieflage weiter verstärkt. Dies kann je-
doch nur bis zu einem gewissen Grad gut gehen und hingenommen werden.
Wird das Maß des Erträglichen überschritten, liegt Widerstand ­ nicht nur in
angemessen erscheinender Form ­ nahe und staatliche Macht ist da nicht
unbedingt die angemessene Antwort. Repressiv lässt sich Unmut nicht ohne
weiteres und schon gar nicht auf Dauer im Zaume halten.
Bedeutsam sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft selbst, auf das gesell-
schaftliche Klima und die Kultur des Umgangs im Miteinander. Alternativ ste-
hen hier
die langfristig angelegte Kultur des Dialogs, des fairen Umgangs, der Inte-
gration, des Ausgleichs und des zielgerichteten Miteinanders, sowie
die kurzfristig wirkende Kultur der Durchsetzung von Macht, der Nutzung
von Einfluss, einer persönlichen Vorteilssicherung ggf. auch mit Gewalt
einander gegenüber.
Mit Macht durchgesetzte Vorteilssicherung auf Kosten der Minderbegünstig-
ten kann nur solange wirksam sein, wie die aus der Machtanwendung resul-
tierenden negativen Folgen die Wirkungen der Benachteiligung übersteigen.
Auf Dauer wird sich der kurzfristig wirksame Druck aber kaum halten lassen.
Dies zeigt uns ein Blick in die Geschichte ­ gerade in die des vergangenen
Jahrhunderts.
Inhaber von Gestaltungsmacht sind daher gut beraten, die Kluft zwischen den
gesellschaftlichen Gruppen, hier die Kluft zwischen Eliten und Normalbürgern
nicht allzu groß werden zu lassen. Schließlich kann sich Wut eruptiv zu Las-
ten des Gemeinwesens entladen und dies wäre fatal. Begünstigte bedürfen
schließlich des tragenden Fundaments der Normalbürger, diese aber wiede-
rum der Führung durch Menschen mit erhöhter Kompetenz und Erfahrung.
Zusammenfassung, Reflexion, Ausblick
Wir können also im Zusammenhang mit Arm und Reich feststellen und fest-
halten, dass im Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit
die Diskrepanz der Einkommensentwicklung aus Lohnarbeit und Kapital-
vermögen erhebliche Bedeutung besitzt.
Die Problematik wird weiter verschärft durch die zu erbringenden Steuern
und unabwendbaren Abgaben.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
26
Aus dem Vorgenannten ergeben sich resultierende Auswirkungen auf die
Nutzung verfügbarer Freiheit.
Und schließlich ist mit gesellschaftlichen Konsequenzen zu rechnen, die
bei allzu krasser Diskrepanz von negativer Natur sein dürften.
Wenn wir all dies vor dem Hintergrund der Forderung nach sozialer Gerech-
tigkeit betrachten, lassen sich Ungleichgewichte und damit verbundene Ge-
fahren nicht negieren. Diese einzugrenzen, erscheint insoweit als sinnvolles
Bemühen im Interesse sowohl der Einzelnen wie auch des Gemeinwesens. Al-
lerdings ist auch weiterhin mit Strategien gegen eine Veränderung durch bis-
lang Begünstigte zu rechnen.
Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit bei allzu starker Ungleichvertei-
lung des Reichtums zu erreichen erweist sich als schwer erzielbare Heraus-
forderung. Wenn diese Problematik zusätzlich durch eine höhere Belastung
der Normalbürger bei den Verbrauchssteuern verstärkt wird, erschwert dies
die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens und die Bewältigung der zu
erfüllenden Aufgaben.
Einschränkungen bei der Nutzung von Freiräumen durch notwendige Bemü-
hungen um die Sicherung der Lebensgrundlagen ist eine nachvollziehbare
Folgewirkung fehlender sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Folgen
ergeben sich dabei auch für die jeweilige Gesellschaft. Wir erkennen dies bei
Betrachtung der in den letzten Jahren konkret stattgefundenen Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entwicklung des Verhältnisses von Arm und Reich hat insoweit eine nicht
zu unterschätzende Bedeutung im Zuge der anzustrebenden sozialen Gerech-
tigkeit und der gesellschaftlichen Entwicklung. Letztlich sind hier alle Ent-
scheidungsträger und gesellschaftlich relevanten Kreise gefordert, einer lang-
fristig wirksamen negativen Entwicklung ­ auch im eigenen Interesse ­ ent-
gegen zu wirken.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
27
Gesellschaftliche Blindheit und Bequemlichkeit
Hinführung, Abgrenzung, Zielbestimmung
Wer begünstigt ist und saturiert, ist zumeist an einer Änderung der Verhält-
nisse nicht interessiert. Abgehängte haben im Gegenzug kaum die Möglich-
keit, ihre berechtigten Interessen und Bedürfnisse in das Bewusstsein der
Allgemeinheit und der Entscheidungsträger zu rücken. Sie haben im Gegen-
satz zu den Bessergestellten schließlich kaum eine Lobby. Allenfalls Sozial-
verbände weisen auf die offensichtlich bestehenden Ungleichgewichte hin.
Gesellschaftliche Blindheit gegenüber dem Phänomen fehlender Chancen bei
Teilen der Gesellschaft ist wohl einerseits auf fehlendes Wissen um die realen
Verhältnisse zurückzuführen, andererseits auf bestehendes Desinteresse. Be-
quemlichkeit lässt sich in diesem Zusammenhang charakterisieren als eine
das Leben erleichternde Annehmlichkeit, die nicht selten mit Trägheit verbun-
den ist. Blindheit und Bequemlichkeit wirken häufig zusammen und verstär-
ken sich dadurch gegenseitig.
Dass sich bei fehlender sozialer Gerechtigkeit, zumeist erkennbar an der Aus-
prägung der Chancenverteilung, eine potentielle Bedrohungslage für die Ge-
sellschaft ergibt, dies ist wohl offensichtlich. So macht es Sinn, gesellschaft-
liche Blindheit und Bequemlichkeit zum Thema zu machen, um das Gefähr-
dungspotential nicht zu erhöhen, sondern vielmehr einen Beitrag zu Errei-
chung entspannter Verhältnisse zu leisten.
Wir betrachten aus diesem Grunde die Beharrung von Entscheidungsträgern
in tradierten Konzepten bei dynamischer Entwicklung, die zögerliche Öffnung
gegenüber der Zukunft, die unzureichende Berücksichtigung der in prekären
Situationen Lebenden, sowie die unverkennbare gesellschaftliche Präferenz
für Bessergestellten. Dies soll uns dazu dienen, unser Bewusstsein zu schär-
fen, Lücken aufzudecken und ein Mehr an Klarheit zu erlangen.
Wir setzen hier bei der Gesellschaft und der von ihr zu verantwortenden Ein-
schränkung der Chancen von Mitbürgern an, bevor wir im folgenden Kapitel
auf die, dem jeweils Einzelnen zuzurechnende Verantwortung, einzugehen.
Damit schließt sich der Kreis der die aktuell gegebene Situation beleuchtet
und uns bestehende Defizite vor Augen hält. Wenden wir uns nun der Behar-
rung relevanter Entscheidungsträger in tradierten Konzepten bei dynamischer
Entwicklung zu.
Beharrung in tradierten Konzepten bei dynamischer Entwicklung
Ein Festhalten am Alten und Bewährten ist zunächst nicht verwerflich. Be-
steht allerdings eine dynamische gesellschaftliche Entwicklung, so ergibt sich

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
28
die Notwendigkeit, durch Öffnung dem Neuen gegenüber und Flexibilität bei
den Lösungskonzepten das bestmöglich zu erzielende Ergebnis anzustreben.
Die bedeutet, neues zuzulassen und das Bisherige auf seine Angemessenheit
in einer sich fortlaufend verändernden Zeit zu prüfen.
Ein Festhalten an tradierten Konzepten ist wohl bequem, aber die heutige
rasche Veränderung der Gegebenheiten, Herausforderungen, Einflüsse, Ziele
und Erkenntnisse erfordert nun einmal geistige Flexibilität, um angemessen
zu agieren und zu reagieren. Somit wird ein kritikloses Festhalten am Beste-
henden zu einer Belastung für Entscheidungsträger, Betroffene und die Ge-
sellschaft.
Mit nicht mehr angemessenen Konzepten angesichts der sich vollziehenden
Entwicklung lassen sich nun einmal kaum mehr optimale Ergebnisse erzielen
und verantwortliche Entscheidungsträger geraten bei einem unreflektierten
Festhalten angesichts der erzielten Effekte zunehmend ins Abseits. Weder ein
Unternehmen noch andere Einrichtungen oder aber auch die Gesellschaft
werden dies längerfristig hinnehmen können.
Solange jedoch tendenziell ein unangemessenes Festhalten von verantwortli-
chen Entscheidungsträger an tradierten Konzepten besteht, ergibt sich für
den Verantwortungsbereich ein Innehalten während Mitkonkurrenten in ihrer
Entwicklung voranschreiten und damit einen Vorsprung bei ihrer Rangposi-
tion im Konkurrenzkampf erlangen, sodass ein Nachziehen und Umsteuern
bei den Beharrenden letztlich unabweisbar wird.
Idealtypisch ist ein Gleichgewicht zwischen der Entwicklung des Einzelnen,
von sozialen Gebilden und der Gesellschaft anzustreben. Dies wird sich wohl
nur in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess ergeben können,
der die legitimen Interessen und Bedürfnisse des Einzelnen, der Institutionen
und der Lebensumwelt hinreichend berücksichtigt. Da allerdings die Zukunft
ungewiss erscheint, wird man nicht umhinkommen, fortlaufend um die best-
mögliche Lösung zu ringen.
Zögerliche Öffnung gegenüber der Zukunft
Eine zögerliche Öffnung gegenüber der Zukunft birgt die Gefahr, von dieser
Zukunft überrollt zu werden und hinter den sich bildenden Erfordernissen
zurück zu bleiben. Die zögerliche Öffnung wird dabei nicht selten gespeist
durch Furcht und Angst vor dem unbekannten Neuen, aber auch durch eine
bequeme handlungsbezogene Zurückhaltung im Rahmen des sich vollziehen-
den Geschehens.
Diese zögerliche Öffnung gegenüber der Zukunft bei Entscheidungsträgern
bremst kompetente Mitstreiter aus, werden diese doch auf den Erkenntnis-
horizont der maßgeblichen Entscheidungsträger verpflichtet ­ ungeachtet der

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
29
bei ihnen ggf. fehlenden Angemessenheit der Ausrichtung und eines unzurei-
chenden Weitblicks. Damit wird vorhandenes Potential kalt gestellt und wer-
den potentielle Möglichkeiten einer positiven Entwicklung verbaut.
Gesellschaftliche Blindheit und Blindheit von Entscheidungsträgern gehen oft
einher, vor allem wenn man sich von einem wenig auf Kooperation und Fair-
ness ausgerichteten Zeitgeist und bestehenden Vorurteilen gegenüber Rand-
gruppen treiben lässt. Noch selbst zu denken und aus dem Denken Konse-
quenzen zu ziehen erscheint hier die bessere Alternative, die individuelle Mit-
verantwortung erkennt und annimmt.
Das Verhalten der Vorbilder hat ohne Zweifel Ausstrahlungseffekte auf Unter-
geordnete und Abhängige. Wird hier nicht selten unreflektiert übernommen
was von Oben her vorgegeben wird ­ nicht zuletzt um negative Konsequenzen
durch Vorgesetzte zu vermeiden? Wird hier nicht in einer aus vorauseilendem
Gehorsam resultierenden Selbstbeschränkung bereits im Vorfeld des Füh-
rungshandelns sinnvolle Entwicklung torpediert?
Letztlich zahlen auch hier die weniger Privilegierten letztlich die Zeche ­ z.B.
durch geringere Einkommensentwicklung, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit,
durch Einschränkung von Angeboten zum Ausgleich von Defiziten und erhöh-
ter zu tragender Belastung. Wenden wir uns nun der unzureichenden Berück-
sichtigung der in prekären Situationen Lebenden und deren spezifischer Pro-
blematik zu.
Unzureichende Berücksichtigung der in prekären Situationen Lebenden
Gesellschaftliche Blindheit und Bequemlichkeit wird ­ wie bereits angespro-
chen ­ vor allem zur Last der in prekären Situationen Lebenden wirksam.
Diese haben in der Regel die Konsequenzen aus der Fehlorienterung bei Mäch-
tigeren zu tragen. Soziale Gerechtigkeit wird dabei zur Nebensache, die reale
Gegebenheit bei Benachteiligten und Ausgegrenzten zu einer privaten Ange-
legenheit von untergeordneter und daher vernachlässigbarer Bedeutung.
Sich in die Lage der Betroffenen zu versetzen verändert die Wahrnehmung der
Wirklichkeit. Eine selektive Wahrnehmung des Bestehenden (selective expo-
sure) kann nun einmal nicht der Fülle der Einzelaspekte und deren Verfloch-
tenheit gerecht werden. Das Mosaik fügt sich so nicht zu einem ganzen Bild.
Insoweit kommen wir nicht umhin, die Befindlichkeit aller Mitglieder der Ge-
sellschaft zu berücksichtigen und eine umfassend gerechte und möglichst alle
befriedigende Regelung der Beziehungsverhältnisse zu finden.
Unzureichende Berücksichtigung der in prekären Situationen Lebenden be-
deutet letztlich Schaden für alle, und zwar
für die Underdogs als Opfer fremdbestimmter Verhältnisse und eines un-
gerechten Ausschlusses von Entwicklungschancen,

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
30
für die Gesellschaft, da ihr durch die fehlende Nutzung potentieller Res-
sourcen realisierbarer Erfolg und Gewinn entgeht,
für die Entscheidungsträger, da sie eine Beschädigung des Vertrauensver-
hältnisses, einen Rückzug der Benachteiligten und ein Treffen von Ent-
scheidungen unter einem reduzierten Wissensstand hinnehmen müssen.
In prekären Verhältnissen leben zu müssen ist schwer genug ­ unabhängig
davon, wer die Schuld für diese Situation trägt. Prekäre Lebens- und Arbeits-
bedingungen aber als Begründung für Diskriminierung, Entzug von Entwick-
lungschancen und soziale Ungerechtigkeit zu missbrauchen, dies erscheint
nicht nur als unsozial sondern auch als unethisch. Ein solches Verhalten ist
daher abzulehnen.
Diese Vergessenheit liegt zum Teil an der Scheu, sich mit den schlechter Ge-
stellten auseinander zu setzen, kann aber auch an eine von den Grundsätzen
des Egoismus her bestimmte Einstellung erinnern. Nicht zuletzt kann diese
Vergessenheit auf Denkfaulheit zurückzuführen oder einer Fixierung auf die
eigene Lebenswirklichkeit in privilegierten Kreisen zuzurechnen sein, die an-
dere Verhältnisse ausblendet.
Unverkennbare Präferenz für die besser Gestellten
Unsere Gesellschaft präferiert unverkennbar die besser Gestellten auf viel-
fache Weise. Dies geschieht im Bewusstsein, dass diese einen erheblichen Bei-
trag zur Entwicklung der Gesellschaft leisten. Dies verkennt allerdings, dass
nicht alle besser Gestellten aufgrund von Leistungen dieser Gruppe zugerech-
net werden können und sich Spitzenleistungen nur auf dem Fundament von
Normalleistungen entwickeln können.
Insoweit ist Privilegierung letztlich ein Ergebnis von Einfluss und Macht, die
zumeist unhinterfragt eine Vorzugsbehandlung einfordern und letztlich auch
durchsetzen. Menschen ohne Fürsprecher und mit wenig Einfluss bleiben hier
leicht auf der Strecke. Dass sich hier ein Gerechtigkeitsdefizit auftut erscheint
offenkundig. Dies wird bei fehlendem Widerstand gesellschaftlich zumeist ent-
weder negiert oder verdrängt.
In der Gesellschaft führt Minderberücksichtigung zu Resignation, Widerstand
oder erhöhter Anstrengung. Letztere ist daraufhin ausgerichtet, die eigene Po-
sition im gesellschaftlichen Gefüge zu verbessern. Dies geschieht gerade auch
durch Anpassung an die in übergeordneten Gesellschaftsschichten üblichen
Handlungsmuster und Verhaltensweisen. Sie werden kennzeichnend für eine
neue Identität.
Gegen den Aufstieg wirkt das Streben der Bessergestellten nach Bewahrung
einer privilegierten Position. Sie kann angesichts fehlender Ressourcen nicht
allen zugebilligt werden. Alternativ müsste sich eine geringere Differenzierung

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
31
zwischen den einzelnen Schichten ergeben, die von den besser Gestellten al-
lerdings in der Regel abgelehnt wird. Müsste man dann doch Verzicht leisten
und einen Teil der Privilegien aufgeben.
Empfundene Machtlosigkeit und reale Abhängigkeit verhindern bis zu einem
gewissen Grad die offensiv vorgetragene Forderung nach fairen Chancen und
sozialer Gerechtigkeit. Das Beharrungsvermögen der gegenwärtigen Verhält-
nisse zu Gunsten der Privilegierten wird dadurch gestärkt und die künstlich
geschaffene Ausprägung der Ungleichheit aufrechterhalten. Als Devise gilt
hier: Oben bleibt oben und unten soll möglichst unten bleiben.
Zusammenfassung, Reflexion, Ausblick
Gesellschaftliche Blindheit und Bequemlichkeit kommen nicht von ungefähr.
Sie sind Resultate menschlicher Schwächen und des Bestrebens, Anstren-
gung zu vermeiden bzw. Vorteile zu sichern. So ergeben sich eine Beharrung
in tradierten Konzepten auch bei dynamischer gesellschaftlicher Entwicklung
und eine zögerliche Öffnung gegenüber der Zukunft. Das Bewahrende hat ge-
genüber der Veränderung da eine skeptische Grundeinstellung.
Dies begünstigt, dass Privilegien bei besser Gestellten unhinterfragt fortge-
schrieben werden und die unzureichende Berücksichtigung der in prekären
Situationen Lebenden ebenso. Soziale Gerechtigkeit geht von einer anderen
Erwartung und einem anderen, einem angemessener erscheinendem Verhal-
ten aus. Sie setzt auf faire Entwicklungschancen, auf die Möglichkeit zum
Aufstieg im gesellschaftlichen Gefüge, einem auf Augenhöhe stattfindenden
Austausch und einer Berücksichtigung aller legitimen Interessen und Bedürf-
nisse.
Dass dem das Streben nach Bewahrung von Vorrang und Begünstigung ent-
gegensteht, ist klar. Eine Veränderung wird wohl nur im ausdauernden Kampf
gegen Diskriminierung und wachsendem Erkennen der ungerechtfertigten
Diskrepanz zu erreichen sein. Normalbürger sind allerdings vor allem mit der
Sicherung ihrer Existenz beschäftigt. Freiraum und Potential für das Erfassen
und Durchdringen der Gegebenheiten, sowie zum Kampf für eine Erweiterung
von gegebenen Möglichkeiten fehlt zumeist.
Dies begünstigt das Bemühen um statische Verhältnisse in einer dynamisch
sich verändernden Umwelt. Mittel- und langfristig werden sich diese Gegeben-
heiten allerdings nicht aufrechterhalten lassen. Entwicklung vollzieht sich
letztlich auch gegen die Wünsche bislang Bessergestellter. Ihnen ist heute in-
soweit eine hinreichende Legitimation ihrer Vorrangstellung und Begünsti-
gung gegenüber der Allgemeinheit abzufordern.
Unterschiedliche wahrgenommene Wirklichkeiten, hier die von Normalbür-
gern und Begünstigten, sind nur eingeschränkte Wahrnehmungen der ganzen

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
32
Wirklichkeit. Das Wissen um diese Realität kann letztlich dazu führen, sich
der Notwendigkeit einer Erweiterung der Betrachtung zu stellen und die mit
Mühe erlangte erweiterte Sicht in dem auf Zukunft ausgerichteten Handeln
zu berücksichtigen.
Gesellschaftlich bedingte Einschränkungen der Chancengleichheit sind die
eine Seite, Aktivitätsdefizite beim einzelnen Betroffenen die andere Seite der
Gründe für eine unzureichend ausgebildeten sozialen Gerechtigkeit. Um das
Kapitel über bestehende soziale Verwerfungen abzuschließen wenden wir uns
mithin dem noch offen gebliebenen Themenkreis der Aktivitätsdefizite bei ein-
zelnen Benachteiligten zu und hoffen so, zu einem besseren Verständnis bei-
zutragen.

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
33
Aktivitätsdefizit bei Einzelnen
Hinführung, Abgrenzung, Zielbestimmung
Fehlende Nutzung bestehender Teilhabechancen und resultierende Konse-
quenzen können auch auf Aktivitätsdefizite bei einzelnen Benachteiligten zu-
rückgeführt werden. Diese Defizite haben für Betrachter zumindest partiell
nachvollziehbare Ursachen. Wenn wir dies in unsere Überlegungen einbezie-
hen, rundet sich das betrachtete Bild zu einem Ganzen. Dies erleichtert es,
dem Phänomen der unerreichten sozialen Gerechtigkeit und der damit gege-
benen Herausforderung näher zu kommen.
Denn soziale Gerechtigkeit gestaltet sich letztlich durch gemeinsames Bemü-
hen der Gesellschaft und des Einzelnen. Beide haben ihren Teil dazu beizu-
tragen, dass ein fairer Ausgleich gelingt, Chancen geschaffen und wahrgenom-
men werden und so das Gemeinwesen zu einer Heimat wird, die möglichst
allseitige Zufriedenheit ermöglicht. Diese ist Garant dafür, dass im Miteinan-
der der Weg in die Zukunft gestaltet, alle mitgenommen, sozialer Friede be-
wahrt und Fortschritt erzielt wird.
Im Einzelnen betrachten wir fehlendes Selbstvertrauen, das zu einer Lähmung
der Aktivitäten führt, gehen auf Demotivation als Folge bisheriger Erfahrun-
gen ein, thematisieren den schwachen familiären Rückhalt und die geringen
Unterstützungsmöglichkeiten bei Underdogs und beleuchten die Akzeptanz
einer Zuschreibung verminderter Potentiale, sowie Unlust. Dieser Rundum-
schlag ist sicherlich nicht vollständig, doch immerhin ein Umriss im Einzelnen
wirksam werdender Faktoren.
In der Tat ist neben der Gesellschaft auch der Einzelne zu fordern, der mögli-
cherweise allerdings an der Wahrnehmung seines Beitrages zur Teilhabe ge-
hindert ist oder sich behindert fühlt. Dem nachzugehen erscheint nicht nur
sinnvoll, sondern auch notwendig, damit zu Gunsten der Betroffenen hilf-
reiche Schritte eingeleitet werden können, die dazu beitragen, jene in der Per-
son des Unterprivilegierten liegenden Hemmnisse schrittweise zu überwinden.
So haben wir eine Vielzahl von Faktoren zu hinterfragen, haben nachzuspüren
um erweiterte Erkenntnis zu gewinnen. Dieses tastende Bemühen ist sicher-
lich Stückwerk, erscheint aber als wesentliche Notwendigkeit für ein Mehr an
Klarheit, die das künftige Verhalten sicherer und damit angemessener werden
lässt.
Fehlendes Selbstvertrauen
Fehlendes Selbstvertrauen rührt in der Regel von einer geringen Einschätzung
des eigenen individuellen Seins her. Das Selbstwertgefühl, die Selbstachtung
und die Selbstsicherheit sind hier allem Anschein nach nicht angemessen

Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
34
stark ausgestaltet. So wird das eigene Ich unterbewertet präsentiert und da-
rauf verzichtet, ein zustehendes Verhalten bei gegenüberstehenden Person
einzufordern.
Es geht bei fehlendem Selbstvertrauen also um das Selbstempfinden und die
Selbstbewertung der eigenen Person. Der sich zugebilligte Selbstwert kann
dabei auch als ein Indikator für die vorhandene soziale Integration eines Men-
schen interpretiert werden. Somit zeigt sich uns fehlendes Selbstvertrauen als
ein personales Fähigkeitsdefizit, das nicht einfach als Unwille charakterisiert
werden kann, zumal hinter dem gezeigten Verhalten unbewusst ablaufende,
intrapersonale Vorgänge wirksam werden.
Fehlendes Selbstvertrauen zeitigt durch sein in Erscheinung treten Folgewir-
kungen. Interagierende Personen orientieren denn auch an dem gezeigten un-
sicheren Verhalten die Einschätzung des gegenüber stehenden Einzelnen. Re-
ale Potentiale und Möglichkeiten werden hier verschleiert und werden im Dia-
log nicht offenbar. Ein sich stützen auf den gewonnenen Eindruck ohne Fak-
ten tiefer zu ergründen läuft insoweit Gefahr, eine Fehleinschätzung zu sein.
Damit werden einerseits die Person mit fehlendem Selbstvertrauen in ihrer
Selbsteinschätzung, aber auch der mit ihr kooperierende Gesprächspartner
bestärkt, andererseits das real Mögliche verfehlt. Insoweit geht es darum, Ge-
gebenheiten tiefer zu ergründen und dies ist nur durch eine intensive Begeg-
nung, durch entgegengebrauchtes Vertrauen, Wohlwollen, Bestärkung sowie
Unterstützung zu erreichen.
Aufgrund tradierter Erziehungsausrichtung tritt ein fehlendes Selbstvertrau-
en überzufällig häufig bei Menschen weiblichen Geschlechts auf. Hier sind die
Potentiale nicht selten größer, als diese sich selbst zubilligen. Damit bleibt die
Entwicklung hinter dem zurück, was bei Nutzbarmachung aller Potentiale für
das Gemeinwesen realisierbar wäre. Das zögerliche sich einbringen wird damit
zu einer Belastung, die nicht unbedingt schuldhaft besteht.
Demotivation als Folge bisheriger Erfahrungen
Fehlende Wahrnehmung, Nutzung und Einforderung von Chancengerechtig-
keit entwickelt sich auch aufgrund von Demotivation. Sie ist zumeist die Folge
bisheriger negativer Erfahrungen von prägendem Charakter. Diese Erfahrun-
gen verstärken sich in der Person des Betroffenen wechselseitig und werden
so zu einer nur schwer zu überwindenden Hürde, die sich zumindest bei Ein-
zelnen ­ wenn auch nur schwer ­ durch positive Erfahrungen kompensieren
lassen.
Unter Motivation verstehen wir ,,die Gesamtheit aller Motive (Beweggründe),
die zur Handlungsbereitschaft führen, das heißt das auf emotionaler und neu-
ronaler Aktivität beruhende Streben des Menschen nach Zielen oder wün-
schenswerten Zielobjekten.
Die Umsetzung von Motiven in Handlungen nennt
Final del extracto de 145 páginas

Detalles

Título
Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit
Subtítulo
Realisierung als Kennzeichen der Qualität des Gemeinwesens
Autor
Año
2017
Páginas
145
No. de catálogo
V376550
ISBN (Ebook)
9783668538887
ISBN (Libro)
9783668538894
Tamaño de fichero
1712 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Soziale Gerechtigkeit, Verwerfungen, Ansatzpunkte für Verbesserungen, Erklärter Wille, Stufenweise Entwicklung, Ethische Verantwortung
Citar trabajo
Prof. Dr. mult. Alfons Maria Schmidt (Autor), 2017, Soziale Gerechtigkeit. Herausforderung, Aufgabe, Ziel und Notwendigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376550

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