Die Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi und die Lebensweltorientierung von Hans Thiersch

Theorien der Sozialen Arbeit


Dossier / Travail, 2015

21 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Fallbeispiel
2.1. Beschreibung der Lebenssituation

3. Theorien der Sozialen Arbeit
3.1. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession nach Silvia Staub-Bernasconi
3.2. Die Theorie der Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Hans Thiersch

4. Fallanalyse
4.1. Analyse des Fallbeispiels nach Silvia Staub-Bernasconi
4.2. Analyse des Fallbeispiels nach Hans Thiersch

5. Fazit

6. Modulreflexion

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In dieser Hausarbeit setze ich mich mit zwei Theorien der Sozialen Arbeit auseinander. Dazu hab ich mich zum einen für die Theorie der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi entschieden und zum anderen wählte ich das Konzept der Lebensweltorientierung von Hans Thiersch.

Hans Thiersch wurde 1935 in Recklinghausen geboren und absolvierte nach dem erfolgreichen Abschluss des Gymnasiums ein Studium in Philologie, Philosophie, Theologie und Pädagogik. Von 1961 bis 1967 war er schließlich als wissenschaftlicher Assistent an der Universität von Göttingen beschäftigt. Im Jahr 1962 promovierte Hans Thiersch zum Professor und wurde schließlich fünf Jahre später Professor an der Pädagogischen Hochschule in Kiel. 1970 verließ Hans Thiersch schließlich die Pädagogische Hochschule in Kiel und wechselte nach Tübingen, wo er bis zum Jahr 2002 in dem er emeritiert ist, als Professor am Institut für Erziehungswissenschaften tätig war (vgl. Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung 2006).

Hans Thiersch fokussiert in seiner Theorie der Lebensweltorientierung insbesondere die individuell erfahrene Lebenswelt im Alltag der Menschen und die damit zusammenhängenden Probleme, Ressourcen und die Versuche Raum, Zeit und soziale Beziehungen zu gestalten (vgl. Grundwald/Thiersch 2011, S. 854).

Silvia Staub-Bernasconi, 1936 in Zürich geboren, studierte Soziale Arbeit in Zürich und in den USA. Des Weiteren studierte sie Soziologie, Sozialpsychologie, Pädagogik und Sozialethik in Zürich, wo sie auch zur Dr. phil. promovierte. Von 1976 bis 1997 ist sie Dozentin für Soziale Arbeit und Menschenrechte an der Hochschule in Zürich und von 1997 bis 2003 an der Technischen Universität Berlin. Seit 2002 ist Silvia Staub-Bernasconi Lehrgangsleiterin und wissenschaftliche Leiterin der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession an drei Berliner Fachhochschulen und dem Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humbold-Universität Berlin.

Silvia Staub-Bernasconi ist die Vertreterin der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession, welche die Ursachen für Soziale Probleme in unerfüllten Bedürfnissen und legitimen Wünschen sieht und die Soziale Arbeit als eine Handlungswissenschaft begründet (vgl. Staub-Bernasconi 2006, S. 281 und Staub-Bernasconi 2007, S. 15).

Meine Wahl fiel auf diese beiden Theorien, da sie eine unterschiedliche Sicht auf die Situation der Menschen haben. Während Hans Thiersch von einer subjektivierten Wirklichkeit ausgeht, erfasst Silvia Staub-Bernansconi das gesamte System als Wirklichkeit (vgl. Grundwald/Thiersch 2011, S. 854 und Staub-Bernasconi 2005, S. 247).

Durch die Auseinandersetzung mit beiden Theorien möchte ich herausfinden, wie sich diese Ansichten in der Sozialen Arbeit auswirken, welche Unterschiede zwischen den Theorien bestehen, welche Gemeinsamkeiten beide miteinander verbindet und welche Punkte kritisch zu betrachten sind.

Dazu habe ich ein Fallbeispiel gewählt, das ich als erstes beschreiben werde. Anschließend erfolgt eine differenzierte Vorstellung beider Theorien, um eine Übersicht beider Konzepte zu ermöglichen. Darauf aufbauend werde ich das zuvor vorgestellte Fallbeispiel mit beiden Theorien analysieren und in einem abschließenden Fazit die Unterschiede, Schnittpunkte und kritische Aspekte darlegen.

2. Fallbeispiel

Ich habe mich für ein Fallbeispiel entschieden, bei dem es sich um ein Mädchen mit türkischer Migrationsgeschichte handelt, dass sich in einer komplexen Lebenssituation befindet. Zum einen hat sie häusliche Schwierigkeiten durch familiäre finanzielle Probleme und den Tod ihrer Mutter. Daraus folgt die Übernahme der Verantwortung für ihre jüngeren Geschwister und den Haushalt. Und zum anderen hat sie Schwierigkeiten in ihrem Freundeskreis und außerdem Probleme in der Institution Schule.

Mir ist bewusst, dass dieses Fallbeispiel das Leben eines Mädchens mit Migrationsgeschichte sehr klischeehaft darstellt. Ich möchte hierzu erwähnen, dass ich keineswegs die Ansicht vertrete, dass sich durch Kulturen auch zwingend Rollenbilder ergeben. Ich habe mich daher nur für dieses Fallbeispiel entschieden, weil es verdeutlicht, was ein Problem für Auswirkungen auf andere Bereiche hat. Außerdem liegt in dem Fall auch ein persönliches Interesse vor, da ich selbst einen Fall erlebt habe, bei dem sich eine Freundin in einer ähnlichen Situation befand.

In dem Fallbeispiel wird der Fall mit einer Schulsozialarbeiterin bereits bearbeitet und es werden Lösungsansätze skizziert. Diese ersten Lösungsansätze habe ich in der folgenden Fallschilderung bewusst ausgelassen, um ausschließlich die Lebenssituation des Mädchens zu schildern und anschließend den Fall nach dem Konzept der Lebensweltorientierung von Hans Thiersch und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi zu analysieren.

2.1. Beschreibung der Lebenssituation

Fatima ist 13 Jahre und Schülerin. Seit zwei Monaten hat sie ein vertrauensvolles Verhältnis zu einer Schulsozialarbeiterin, die sie öfters besucht hat und ihr von Dingen erzählt, die sie besonders bewegen. Dabei spielt insbesondere ihre Situation im Elternhaus eine tragende Rolle. Ihre Mutter ist vor vier Jahren an einer Krebserkrankung gestorben. Ihr Vater ist seitdem nicht mehr ansprechbar und kümmerte sich weder um den Haushalt, noch um die Belange der Kinder. Fatima hat noch zwei jüngere Schwestern im Alter von elf und neun Jahren und eine ältere Schwester im Alter von 18 Jahren.

Die ältere Schwester hat sich seit dem Tod der Mutter um den Haushalt und die Versorgung der Geschwister gekümmert. Vor drei Monaten hat sie allerdings das Elternhaus verlassen und ist zu ihrem Freund gezogen. Seit dem Auszug der Schwester muss Fatima die Versorgung der Geschwister und auch viele Aufgaben im Haushalt übernehmen. Ihr Vater hat sich zwar langsam erholt, ist aber nun sehr mit Behörden und Ärzten beschäftigt, um eine Frühverrentung wegen eines Rückenleidens durchzusetzen.

Durch die vielen Aufgaben, die Fatima zu Hause übernehmen muss, hat sie weniger Zeit für ihre Schulfreundinnen und gehört nicht mehr richtig zu ihrer Clique. Auch in der Schule sehen die LehrerInnen Fatima als ausgegrenzte Schülerin. Sie ist außerdem die einzige Muslimin die ein Kopftuch trägt. Da die Familie Hartz IV bezieht und der Vater zusätzlich noch durch einen Raten-Vertrag hohe Schulden hat, sind auch die finanziellen Mittel knapp. Fatima konnte aufgrund dieser finanziellen Lage an manchen Unternehmungen mit ihren Klassenkameraden nicht mehr teilnehmen. Auch ihre Kleidung entspricht nicht mehr dem Trend. Die Schulsozialarbeiterin lässt dem Vater daher über Fatima eine Informationsheft über eine Finanz- und Schuldnerberatung zukommen und bietet ihm außerdem ein Gespräch an. Der Vater geht auf keines der beiden Angebote ein.

Fatima wird schließlich zweimal dabei erwischt, wie sie ihre Mitschülerinnen bestiehlt. Ihr Vater zeigt diesbezüglich keine Reaktion. Auf Grund des Diebstahls wird Fatima von der bevorstehenden Klassenfahrt ausgeschlossen und soll stattdessen in der Parallelklasse am Unterricht teilnehmen. Fatima äußert gegenüber der Schulsozialarbeiterin sichtlich gerührt, dass der Diebstahl, den sie inzwischen als „blöde Idee“ bezeichnet, nicht ihr Einfall gewesen war und dass sie es auch es nicht nochmal machen würde, sondern dass sie von Mitschülerinnen dazu angestiftet wurde, obwohl sie schon Angst davor hatte, ertappt zu werden. Die Mitschülerinnen äußern sich zu diesem Vorwurf nicht, bestreiten ihr Mitwirken aber auch nicht, sondern betrachten die Aktion als „dumm gelaufen“. Die Klassenlehrerin ist davon überzeugt, dass Fatima die Verantwortliche ist (vgl. Heiner 2010, S. 21-23).

3. Theorien der Sozialen Arbeit

Nun werde ich die von mir gewählten Theorien der Sozialen Arbeit vorstellen.

3.1. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession nach Silvia Staub-Bernasconi

Silvia Staub-Bernasconi vertritt die Auffassung der Sozialen Arbeit als eine Menschenrechtsprofession, bei der die Menschen vor der Bildung von Macht- und Herrschaftsgefällen geschützt werden müssen, welche die Würde, sowie auch die Bedürfnisse der Menschen ignorieren und gefährden könnten (vgl. Staub-Bernasconi 2006, S. 280). Dabei definiert sie die Würde des Menschen, mit alldem was diese sich gegenseitig in der Lage sind anzutun und vertritt somit eine systemische Ethik, welche „(...) die Belange des Individuums als Mitglied einer (un-) gerechten, die Menschenwürde (ver-) achtenden Gesellschaft und ihrer sozialen Systeme ernst nimmt (...)“. (Staub-Bernasconi 2006, S. 280)

Des Weiteren geht sie davon aus, dass alles was existiert Teil eines Systems ist (vgl. ebd. und Staub-Bernasconi 2005, S. 246). Damit grenzt sie sich von dem Individualismus und dem Holismus ab, sagt aber, dass Sichtweisen des individuumbezogenen Paradigmas, wie die „Eigensinnigkeit, Würde und Freiheitsbedürfnisse des Menschen“ (Staub-Bernasconi 2007, S. 180), sowie Gesichtspunkte des soziozentrischen Paradigmas wie die Abhängigkeit der Menschen von sozialen Systemen und Gesellschaften miteinbezogen werden können (vgl. Staub-Bernasconi 2005, S. 247). Sie vertritt somit eine prozessual-systemische Position, die sowohl das Individuum, als auch die Gesellschaft miteinbezieht.

Die universellen Menschenrechte seien dafür da, die Erfüllung menschlicher Bedürfnisse zu gewährleisten (vgl. Staub-Bernasconi 2006 a, S. 281). Als Bedürfnisse führt sie dabei außer den biologischen Grundbedürfnissen auch psychische und soziale Bedürfnisse auf (vgl. Staub-Bernasconi 2007, S. 171).

Des Weiteren benennt sie noch legitime und illegitime Wünsche. Als illegitime Wünsche versteht sie solche, die in Rechte und Bedürfnisse anderer Menschen eingreifen. Bei unerfüllten legitimen Wünschen, die aus einer Ressourcenknappheit der Betroffenen resultieren fordert sie allerdings auch die Politik als eine zu handelnde Instanz (vgl. Staub-Bernasconi 2006 a, S. 282). Eine Befriedigung und Erfüllung dieser Bedürfnisse und legitimen Wünschen betrachtet Silvia Staub-Bernasconi als essenziell für das Wohlbefinden der Menschen (vgl. Staub-Bernasconi 2007, S. 173).

Soziale Probleme

Eine Nichterfüllbarkeit dieser Bedürfnisse und legitimen Wünsche führe nach Silvia Staub-Bernasconi zu Sozialen Problemen (Staub-Bernasconi 2006 b, S. 16). Dabei sagt sie, dass die Ursachen für unerfüllte Bedürfnisse in Ausstattungsproblemen, Austauschproblemen, Machtproblemen oder Kriterienproblemen (vgl. Staub-Bernasconi 2007, S. 182-186) liegen. Somit sind die Sozialen Probleme nach dem systemischen Paradigma Probleme der Individuen, wie zum Beispiel die fehlende Ausstattung an Bildung, und andererseits auch Probleme der Gesellschaftsstruktur, wie die ungleiche Ressourcenverteilung (vgl. Staub-Bernasconi 2005, S. 250). Dies hat zur Folge, dass zur Exploration des Sozialen Problems Erklärungen notwendig sind, die sowohl das Individuum als auch das System in den Blick nimmt, da davon ausgegangen wird, dass beide voneinander abhängig sind. Dabei soll insbesondere auf die bereits erwähnte Würde des Menschen im Zusammenhang mit den Menschenrechten geachtet werden, auf die ein Anspruch besteht (vgl. ebd. S. 251-252).

Das Ziel der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession und dessen Umsetzung

Die Aufgabe und das Ziel der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession besteht der Auffassung von Silvia Staub-Bernasconi somit darin, die Menschen zur eigenständigen Lösung ihrer Probleme zu befähigen und Strukturen, die Macht- und Herrschaftsgefälle darstellen soweit umzuwandeln, dass die Bedürfnisbefriedigung der Menschen gewährleistet ist und dass die Menschenrechte nicht verletzt werden (vgl. ebd. S. 254).

Diese systemische Sicht habe nach Silvia Staub-Bernasconi für die Soziale Arbeit die Konsequenz, dass für eine Diagnose das System der AdressatIn analysiert werden muss. Dafür muss zuerst in Zusammenarbeit mit den AdressatInnen überlegt werden, welche Bedürfnisse nicht erfüllt sind, also was für ein Soziales Problem vorliegt und über welche Ressourcen die AdressatIn verfügt und wie er diese bereits eingesetzt hat, um die Diskrepanz wieder aufzuheben. Dabei seien die individuellen Vorstellungen von Bedürfnissen und Wünschen der AdressatInnen zu respektieren, solange dabei nicht die Rechte und Bedürfnisse Anderer verletzt werden. Des Weiteren soll das soziale Umfeld miteinbezogen werden, indem auch dort nach den Gründen der fehlenden, beziehungsweise nicht ausreichenden Unterstützung gesucht wird.

Schlussendlich soll sich die Soziale Arbeit auch einen Überblick über menschenrechtliche Aspekte verschaffen und schließlich durch die Wahl eines Zieles und einer Methode in gemeinsamer Arbeit mit den AdressatInnen die fehlenden Ressourcen und Handlungsspielräume erarbeiten, um schließlich die Erfüllung der ungestillten Bedürfnisse zu ermöglichen (vgl. Staub-Bernasconi 2006, S. 283-285 und Staub-Bernasconi 2005, S. 255). Dabei soll das Ziel auf seine Verwirklichung, sowie auch die Effizienz der Methoden Techniken und Verfahren überprüft werden (vgl. Staub-Bernasconi 2007, S. 292).

Tripelmandat

Durch die hervorgehobene Bedeutung der Menschenrechte durch Silvia Staub-Bernasconi, erweitert diese auch das Doppelmandat zu einem Tripelmandat, das neben der wissenschaftlichen und der ethischen Basis auch die Aufnahme der Menschenrechte in den Berufskodex fordert, um darauf aufbauend nicht nur aufgrund vorgeschriebener Gesetze und Verträge, sondern auch auf Grund der Menschenrechte handeln oder auch nicht handeln zu können (vgl. ebd., S. 201).

3.2. Die Theorie der Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Hans Thiersch

Nun werde ich das Konzept der Lebensweltorientierung von Hans Thiersch vorstellen, das von einer subjektivierten Wirklichkeit ausgeht.

Das Konzept der Lebensweltorientierung entwickelt sich seit den 1970er Jahren als Reaktion auf gesellschaftliche und sozialpolitische Herausforderungen. Durch die Etablierung der Sozialen Arbeit und die Erneuerung des Kinder und Jugendhilfegesetzes und dem achten Jugendbericht stieß das Konzept der Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit auf Anerkennung. Dabei richtet es sich gegen eine Generalisierung, und für die Thematisierung verschiedener gegebener Lebensverhältnisse.

Die Lebensweltorientierung basiert dabei auf vier wissenschaftlichen Traditionslinien: Dem hermeneutisch-pragmatischen Paradigma, dem phänomenolisch-interaktionistischem Paradigma, einer kritischen Position der phänomenologischen Alltagstheorie und der Analyse gesellschaftlicher Strukturen (vgl. Grundwald/Thiersch 2004, S. 17-19):

Das hermeneutisch-pragmatische Paradigma der Erziehungswissenschaft, das unter anderem von Herman Nohl begründet wurde, hat sowohl für Theorie als auch Praxis, insbesondere die Ansicht, dass die von der AdressatIn individuell erfahrene und somit auch interpretierte Welt und damit auch der individuelle Alltag gesehen werden muss, um Verhaltensmuster verstehen zu können. Durch die Rekonstruktion der Zusammenhänge wird eine Erweiterung der Handlungsmuster möglich, die als „höheres Verstehen“ bezeichnet wird (vgl. Grundwald/Köngeter/Thiersch 2005, S. 168). „Praxis- und Theoriewissen werden jedoch nicht als grundsätzlich voneinander getrennt betrachtet, sondern höheres Verstehen wird durch die Entlastung vom alltäglichen Handlungsdruck ermöglicht.“ (Grundwald/Thiersch 2004, S. 17) Das heißt, dass der Alltag der Menschen und die damit zusammenhängenden Handlungen nicht verurteilt, sondern im Bezug der erfahrenen Wirklichkeit gesehen werden, die nach dem hermeneutisch-pragmatischen Paradigma allerdings veränderbar ist (vgl. Grundwald/Thiersch 2004, S. 18).

Des Weiteren beruht die Lebensweltorientierung auf dem phänomenologisch-interaktionistischem Paradigma, bei dem der Alltag die Wirklichkeit der Menschen darstellt, aus denen Verhaltensmuster resultieren. Der Alltag sei dabei durch die erfahrene Zeit, den erfahrenen Raum und den erlebten sozialen Beziehungen bestimmt, dessen Interpretation je nach Relevanz wiederum zu Alltagswissen und Routinen führt. Eine Restrukturierung dieser Aspekte würde den Menschen in seinen Verhältnissen sehen, durch die er bestimmt ist und die er aber auch verändern kann (vgl. ebd., S. 18).

Eine weitere Theorie, auf die sich das Konzept der Lebensweltorientierten Soziale Arbeit stützt, ist die kritische Auseinandersetzung mit der phänomenologischen Alltagstheorie. Diese sieht den Alltag mit Routinen zum einen als Erleichterung, aber andererseits auch als Einschränkung für die weitere Entwicklung der Menschen und ihre Möglichkeiten. In diesem Spannungsfeld soll die Lebenweltorientierte Soziale Arbeit Ressourcen erschließen und neue Möglichkeiten für einen gelingenderen Alltag aufzeigen (vgl. ebd.).

Des Weiteren beruft sich die Lebensweltorientierung auf die Analyse von Gesellschaftsstrukturen, die durch ihre Vorgabe von Strukturen, wie auch sozialen Bestimmungen und Ressourcen mitentscheidend sind für die Wirklichkeitserfahrung eines Menschen (vgl. ebd.,S. 19).

[...]

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi und die Lebensweltorientierung von Hans Thiersch
Sous-titre
Theorien der Sozialen Arbeit
Note
2,3
Auteur
Année
2015
Pages
21
N° de catalogue
V376593
ISBN (ebook)
9783668991613
ISBN (Livre)
9783668991620
Langue
allemand
Mots clés
menschenrechtsprofession, silvia, staub-bernasconi, lebensweltorientierung, hans, thiersch, theorien, sozialen, arbeit
Citation du texte
Rosalie Boissinot (Auteur), 2015, Die Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi und die Lebensweltorientierung von Hans Thiersch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376593

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