Geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien. Herausforderungen für Gasteltern


Thèse de Bachelor, 2017

195 Pages, Note: 1,1


Extrait


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen und zentrale Begriffe
2.1 Geflüchtete Jugendliche
2.2 Gastfamilien
2.3 Herausforderungen und Belastungen
2.4 Belastungs-Ressourcen-Balance
2.5 Entstehung von Belastungen

3. Methodisches Vorgehen
3.1 Erkenntnisinteresse und Forschungsfrage
3.2 Datenerhebung
3.3 Datenauswertung

4. Darstellung der Ergebnisse
4.1 Porträt der Familien
4.2 Übersicht
4.3 Belastungen von Gasteltern

5. Analyse der Ergebnisse
5.1 Spezifische Belastungen von Gasteltern
5.2 Professionelle Begleitung
5.3 Organisatorisches

6. Ausblick

Literaturverzeichnis

Online Quellen

Präsentationen

Anhang

Leitfaden

Transkriptionsschema

Erläuterungen

Interviewtranskripte

Kodierleitfaden

Zitate der Kategorien

I. Problematische Rahmenbedingungen

II. Persönliche Belastungen

III. Schwierigkeiten des geflüchteten Jugendlichen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Durch die hohe Zahl neu ankommender Geflüchteter in den Jahren 2015 und 2016 wurden verstärkt Gastfamilien als die das Jugendhilfesystem entlastende Unterbringungsform in den Blick genommen. Das Konzept der Unterbringung in Gastfamilien ist in Deutschland noch sehr jung, in anderen Ländern (z.B. den USA, Frankreich oder den Niederlanden) werden bereits seit längerem geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien vermittelt (Betscher, Szylowicki 2017, S. 175). So kommt es, dass aktuelle wissenschaftliche Quellen zu diesem Thema rar sind. Verlässliche Zahlen bezüglich der Anzahl geflüchteter Jugendlichen in Gastfamilien sowie bezüglich der Abbruchquoten dieser Hilfeform existieren bislang nicht. Mit Forschungen und Veröffentlichungen von Büchern in diesem Themenfeld kann wohl erst in den nächsten Jahren gerechnet werden, falls bis dahin nicht das Interesse aufgrund sinkender Fallzahlen wieder abklingt. Im deutschsprachigen Raum bieten Betscher und Szylowicki fundiertes Wissen zu geflüchteten Jugendlichen in Gastfamilien. Zudem existieren Konzeptionen und internationale Publikationen. Gesamt betrachtet besteht noch großer Mangel an Wissen und Forschung in diesem Bereich.

Die Meinungen und Medienberichte über Gastfamilien reichen von Euphorie und heiler Familienwelt bis hin zur völligen Unmöglichkeit und dem unabwendbaren Scheitern dieser Hilfeform. Es bestehen offensichtliche Unterschiede zur regulären Pflegekinderhilfe (z. B. Alter, Herkunft, Zukunftsperspektive, …), doch wie äußern sich diese im Alltag der Familien? Welche Schwierigkeiten entstehen für die Gasteltern und wie gehen diese damit um? Welche Vermutungen über mögliche Belastungen bestätigen sich und welche Belastungsquellen bleiben von Außenstehenden bisher unbeachtet? Wie können Gastfamilien bestmöglich unterstützt werden, braucht es spezielle Konzepte, Dienste, Methoden oder existieren diese bereits? Sind geflüchtete Jugendliche für die Vermittlung in Familien überhaupt geeignet? In der Beschäftigung mit dem Thema Gastfamilien stellen sich viele Fragen, die aufgrund mangelnder Forschung bisher nur bedingt zu beantworten sind. Ziel dieser Arbeit ist es, die persönlichen Herausforderungen und Belastungen der Gasteltern darzustellen und für Außenstehende verständlich zu machen. Eine Unterscheidung zwischen den Belastungen von Pflegeeltern und denen der Gasteltern soll vorgenommen und letztlich die zusätzlichen und besonderen Schwierigkeiten der Gasteltern dargestellt werden. Zudem soll herausgearbeitet werden, an welchen Stellen Gastfamilien weiterer Unterstützung bedürfen und wie auf ihre speziellen Bedürfnisse reagiert werden kann. Im Rahmen dieser Arbeit ist eine repräsentative Erfassung aller Belastungen nicht möglich. Vielmehr werden anhand zweier Einzelfälle die dort auftretenden Probleme aufgezeigt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Männliche Personenbezeichnungen gelten dabei für beiderlei Geschlecht, bei weiblichen sind ausschließlich Frauen gemeint.

2. Grundlagen und zentrale Begriffe

In diesem Kapitel sollen zuvorderst die Begrifflichkeiten des Titels definiert und beschrieben werden. Eine Einführung in die Thematik „geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien“ sowie Informationen zu Belastungen (die Belastungs-Ressourcen-Balance wie auch die Darstellung verschiedener Bewältigungsstrategien) dienen einem tieferen Verständnis der Forschung.

2.1 Geflüchtete Jugendliche

Der Begriff „Jugendliche“ beschreibt nach §7 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII Menschen, die mindestens „14, aber noch nicht 18 Jahre alt“ sind. Aufgrund fehlender Dokumente und Ausweispapieren können junge Geflüchtete jedoch ihr Alter oft nicht nachweisen. Um bestimmte Rechte zu erlangen, geben junge Geflüchtete nach Vermutung deutscher Behörden oftmals ein geringeres Alter an, als dies eigentlich der Fall ist. Es folgt meist eine sogenannte fiktive Altersfestsetzung durch deutsche Institutionen (vgl. Deutscher Caritasverband e.V. 2014, S. 33). Aufgrund dieser Umstände kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, in welchem Alter die als „jugendlich“ geltenden Geflüchteten tatsächlich sind.

Auch in der ersten von mir interviewten Familie hat der Jugendliche anfangs ein geringeres Alter angegeben. An Weihnachten des vorigen Jahres eröffnete er schließlich seiner Gastfamilie, dass er 20 Jahre, statt wie angegeben 15 Jahre alt ist. Die zweite Familie hat zwei männliche Flüchtlinge im Alter von elf und 15 Jahren aufgenommen.

In der Sozialen Arbeit braucht es zwar rechtlich einheitliche Bestimmungen, doch wird das Erwachsenwerden psychologisch und pädagogisch als ein Prozess wahrgenommen, der keineswegs durch einen 18. Geburtstag beendet ist (vgl. Hurrelmann, Quenzel 2016, S. 34).

Darum wird der Begriff „Jugendliche“ in dieser Arbeit weiter gefasst, als im SGB VIII vorgegeben. Die jungen Geflüchteten in den Familien werden als Jugendliche beschrieben und es war mir wichtig, kein Interview abzusagen, weil das Alter des Geflüchteten um wenige Jahre außerhalb einer zuvor festgelegten Begrenzung liegt.

Die Beschreibung „geflüchtet“ muss in Abgrenzung zum Begriff „Flüchtling“ beschrieben werden.

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gilt als Flüchtling, wer „ aus der begr ü ndeten Furcht vor Verfolgung aus Gr ü nden der Rasse, Religion, Nationalit ä t, Zugeh ö rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Ü berzeugung sich au ß erhalb des Landes befindet, dessen Staatsangeh ö rigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse au ß erhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gew ö hnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zur ü ckkehren kann oder wegen der erw ä hnten Bef ü rchtungen nicht dorthin zur ü ckkehren will. “ (Genfer Fl ü chtlingskonvention, Art. 1)

Die in der GFK genannten Gründe decken nur einen Bruchteil dessen ab, was einen Menschen zur Flucht bewegen kann. Beispielsweise, wenn Menschen ihr Heimatland verlassen, weil die dortige Situation es nicht zulässt, dass ihr Menschenrecht auf einen Lebensstandard gewährleistet wird, der die eigene Gesundheit, das eigene Wohl sowie das der Familie, oder das Recht auf Bildung sichert (vgl. AEMR Art. 26f.). Diese Menschen werden häufig mit dem negativ konnotierten Begriff „Wirtschaftsflüchtlinge“ bezeichnet und sind nicht asylberechtigt (vgl. Detemple 2015, S. 11).

Die UN-Menschenrechtskommission (UNHCR) unterscheidet zwischen freiwilliger und erzwungener Migration und differenziert die erzwungenen Flüchtlinge („forcibly displaced people“), die in Deutschland als „Flüchtlinge“ bezeichnet werden, in die Untergruppen Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene, Staatenlose und „returnees“, also Menschen, die nach der Flucht in ihr Heimatland zurückgekehrt sind und dort Unterstützung bei der Reintegration benötigen (vgl. UNHCR 2012, S. 37). Es gibt noch viele weitere Begriffe (Migrant, Ausländer, Asylsuchender, Asylbewerber, Asylant oder die Unterteilung in unterschiedliche Aufenthaltstitel), die genauere Unterscheidungen möglich machen sollen, jedoch aufgrund ihres Variantenreichtums oft zur Verwirrung beitragen. Im Englischen bezeichnet ein „Asylum seeker“ jemanden, der Asyl sucht und versucht, den Status als Flüchtling zu erlangen, während ein „refugee“ ein bereits anerkannter Flüchtling ist, dem durch die GFK Schutz zugesprochen wird.

Die Definition der GFK greift nach Colville zu kurz und schließt viele Menschen aus:

„ There are asylum seekers without documents who are refugees, and there are asylum seekers with valid documents who are most definitely not. There are people who articulate a false story well, and people who articulate a true story badly - or not at all (because it is too painful and too personal). And there is a grey zone: people who are leaving a country where persecution and discrimination are unquestionably occurring, and the economy is also dire. Are people leaving such countries for refugee reasons, or economic ones - or do both sets of reasons fuse into one that is, in many cases, almost impossible to unravel? And what about the people who leave their country for refugee reasons, and then keep on moving for economic ones (so-called ‚ secondary movers ‘ )? “ (Colville 2007, S. 2)

Da der Fokus dieser Arbeit nicht auf einer rechtlichen Kategorisierung liegt, wird durch den Begriff „Geflüchtete“ ein weiter Rahmen gesteckt. Dieser soll alle Menschen, die aus ihrem Land fliehen miteinschließen, unberücksichtigt des Grundes und des aktuellen Aufenthaltsstatus oder der Frage, ob bisher ein Asylantrag gestellt wurde oder nicht.

In der Beschäftigung mit diesem Personenkreis der geflüchteten Jugendlichen wird oft von „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ (UMF) oder „unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ (UMA) gesprochen, also unter 18- Jährige, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen eingereist sind (nach der Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)). Die sperrigen Formulierungen als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling/ Ausländer macht zwar die Fluchterfahrung/ den Migrationshintergrund und die besondere Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen deutlich, doch in dieser Arbeit soll nicht ein ordnungsamtlicher, sondern ein alltagssprachlicher Begriff, den die Jugendlichen vielleicht selbst verwenden würden, gebraucht werden. Außerdem soll deutlich werden, dass diese Menschen in erster Linie „Jugendliche“ und nicht etwa zuvorderst „Flüchtlinge/ Ausländer“ sind. Die Flucht ist beendet (deshalb die Verwendung des Partizip Perfekts), hat jedoch auf den Alltag der Jugendlichen enorme Auswirkungen, weshalb der Zusatz „geflüchtete“ für die Beschreibung dieses Personenkreises elementar ist. Unterschieden werden muss im Allgemeinen noch zwischen geflüchteten Jugendlichen, die in ihrer Familie leben, und solchen, die aus unterschiedlichsten Gründen durch das Jugendamt Inobhut genommen werden. Auf letztere bezieht sich diese Arbeit.

Das Thema der geflüchteten Jugendlichen ist durch die hohen Zahlen neu ankommender Geflüchteter in den letzten zwei Jahren besonders brisant geworden. Im Jahr 2016 sind nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge insgesamt ca. 745.500 Erst- und Folgeanträge für Asyl in Deutschland gestellt worden. Im Januar und Februar 2017 waren es hingegen lediglich ca. 37.000, was im Vergleich zu den entsprechenden Monaten im Vorjahr einen Rückgang um knapp 80 Prozent darstellt (vgl. BAMF 02/ 2017, S. 4-8). Somit ist die anfängliche Hysterie bezüglich der Unterbringung geflüchteter Jugendlicher etwas abgeflacht, doch bleibt die Betreuung der Jugendlichen weiterhin ein großer Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit. Beim Blick auf die Altersverteilung wird deutlich, dass sich viele junge Menschen unter den neu ankommenden Geflüchteten befinden: In den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren ca. 74 Prozent der Antragsteller jünger als 30 Jahre und 38,5 Prozent minderjährig. Fast zwei Drittel aller Erstanträge wurden von Männern gestellt, auch die männlichen Jugendlichen sind in deutlicher Überzahl, beispielsweise sind nur 21 Prozent der 16 bis 18-Jährigen Antragsteller weiblich. Laut einem aktuellen UNICEF-Bericht haben 200.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche in den Jahren 2015 und 2016 in 80 Ländern Asyl beantragt (UNICEF 05/2017, S. 11). Syrien, Afghanistan und Irak sind aktuell die häufigsten Herkunftsländer, insgesamt kommen mehr als ein Drittel aller Antragsteller aus den genannten drei Ländern. In NRW leben 26,9 Prozent der Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen, somit hat dieses Bundesland die höchste Aufnahmequote (vgl. BAMF 02/ 2017, S. 4-8).

Die Gründe, warum Menschen ihr Herkunftsland verlassen, sind vielfältig. Viele fliehen vor „Krieg, politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung, Folter sowie aufgrund von Zerstörung existenzieller Grundlagen oder Armut“

(Reindl 2016, S. 195). Für Jugendliche kommen weitere spezifische Themen hinzu. Fehlende Bildungschancen sind für Menschen in diesem Alter besonders verheerend. In Ländern, in denen aktuell Krieg herrscht, müssen Jugendliche teilweise eine Rekrutierung als Kindersoldaten fürchten. Weitere Fluchtgründe sind geschlechtsspezifische Gewalttaten, wie beispielsweise die Genitalverstümmelung von Mädchen, Zwangsheirat, Zwangsprostitution oder (sexueller) Gewalt in der Familie. Zu einer belastenden Situation im Herkunftsland kommt zusätzlich die Flucht an sich, die oftmals mit einschneidenden Erlebnissen verbunden ist (vgl. Deutscher Caritasverband e.V. 2014, S. 23-24).

Einige Jugendliche fliehen alleine aus ihrem Herkunftsland, häufig weil die finanziellen Ressourcen nicht für die gesamte Familie reichen und die männlichen Nachkommen als erstes in Sicherheit gebracht werden sollen - oft in der Hoffnung auf Familiennachzug. Andere wurden während der Flucht von ihrer Familie getrennt, mitunter auch durch den Tod der Eltern. So tragen sie häufig eine große Verantwortung und wollen ihre Familie nicht enttäuschen. Sie sind getrennt von ihren wichtigsten Bezugspersonen, ihrer vertrauten Umgebung und Kultur. Auch die Tatsache, dass viele eine veränderte Identität annehmen um ihre Familie zu schützen, oder die Möglichkeiten eines gesicherten Aufenthalts zu erhöhen, ist meist sehr belastend für die Jugendlichen (vgl. Detemple 2015, S. 15-16; Betscher, Szylowicki 2016, S. 6).

Insgesamt ist die Gruppe der geflüchteten Jugendlichen äußerst heterogen und vielfältig bezüglich ihres ethnischen, kulturellen und sprachlichen Hintergrundes, der bisherigen Erziehung, Sozialisation und Bildung, der eigenen Notlage und geschlechtsspezifischen Erfahrungen sowie ihrer Lebensziele (vgl. Kößler 2016, S. 31; Betscher, Szylowicki 2016, S. 7).

Kinder und Jugendliche sind allein aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftig. Sie sind verletzlich und leiden am stärksten unter Gewalt und Misshandlung, Armut und Hunger und vielen weiteren Umständen, die Alltag in vielen Herkunftsländern darstellen (vgl. Deutscher Caritasverband e.V. 2014, S. 25). Viele von ihnen haben schreckliche Erfahrungen gemacht, Tod und Verzweiflung gesehen (vgl. Ortel 2016, S. 175).

Angekommen im Zielland werden die Jugendlichen mit weiteren Schwierigkeiten konfrontiert, mit denen sie häufig nicht gerechnet haben. Die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind für sie schwer zu verstehen und sehr belastend. Es wirken viele verschiedene Akteure auf die Jugendlichen ein, wie die folgende Graphik verdeutlichen soll:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Institutionen und Akteure (Betscher 2017, Folie 27)

Meist haben geflüchtete Jugendliche im Gegensatz zu gleichaltrigen Deutschen in der allgemeinen Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Heimatland enge und stabile familiäre Bindungen erlebt und sehnen sich nun auch in Deutschland nach dieser Nähe und Geborgenheit einer Familie inmitten all dieser Unsicherheiten und Anforderungen. Nach der Orientierung am Wohl des Kindes und der Berücksichtigung des Kinderwillens, die beide in der UNKinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben sind (Art. 3, Abs.1 und Art. 12, Abs. 1) sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, diesem Wunsch nach einer Gastfamilie bestmöglich nachzukommen.

Zusätzlich zu den besonderen Schwierigkeiten dieser Zielgruppe, die auch in der Auswertung der Interviews nochmal deutlich werden, sollte erwähnt werden, dass geflüchtete Jugendliche auch über besonders positive Eigenschaften verfügen. Gerade diejenigen Jugendlichen, die den Wunsch nach dem Leben in einer Gastfamilie äußern, haben eine große Motivation, sich in Deutschland einzufinden, schulische Bildung zu erwerben und aufzuarbeiten, die deutsche Sprache zu erlernen und sich allgemein in bestehende Strukturen einzufinden, obwohl diese ihnen völlig unbekannt sind (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 8).

2.2 Gastfamilien

Die Begriffe Gastfamilie und Pflegefamilie werden häufig synonym verwendet. In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird hier von „Gastfamilien“ gesprochen, um die Fluchtgeschichte der Jugendlichen und die besonderen Anforderungen an eine Familie in Abgrenzung zu einer Pflegefamilie deutlich zu machen. Keinesfalls sollte dieser Begriff mit niedrigeren Bedarfen assoziiert werden oder die Jugendlichen als „Austauschschüler“ oder reine „Gäste“ beschreiben (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 10). Zwar ist der Aufbau einer klassischen Eltern-Kind-Beziehung in Gastfamilien nicht angestrebt (stattdessen sollte der Jugendliche in seiner Bindung zur Herkunftsfamilie unterstützt werden) doch ist die Situation (Zusammenleben auf engstem Raum mit längerfristiger Perspektive, Verantwortung für den Jugendlichen, …) keineswegs als Gast und Gastgeber- Konstellation beschreibbar. Doch diese Familie einfach unter den Begriff „Pflegefamilien“ fallen zu lassen, wird dieser Form der Unterbringung nicht gerecht, zumal sich alle beteiligten Akteure in ihren Charakteristika fundamental unterscheiden, wie später noch weiter ausgeführt wird. Als Konsequenz der verwendeten Bezeichnung „Gastfamilie“ wird auch von Gasteltern, Gastbrüdern und Gastkindern die Rede sein. Eine Gastfamilie ist eine besondere Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII1.

Dies bedeutet, dass die Jugendlichen in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie leben. Als Gastfamilie werden auch Einzelpersonen und unverheiratete Paare nach Aufnahme eines geflüchteten Jugendlichen bezeichnet. Die Vollzeitpflege lässt sich in drei unterschiedliche Arten differenzieren: die vorübergehende Unterbringung in einer Gastfamilie während der Clearingphase, die Vermittlung in Gastfamilien nach der Clearingphase mit einer längerfristigen Perspektive (bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus), sowie die Vermittlung und Begleitung der Jugendlichen in Verwandtschaftspflege oder Netzwerkpflege (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 175). Letzteres stellt für die Jugendlichen auch eine wichtige Möglichkeit dar, doch gibt es bisher noch keine geeigneten Konzepte für die systematische Suche nach Verwandten in der Bundesrepublik sowie der anschließenden Vermittlung und professionellen Begleitung. In dieser Arbeit liegt der Fokus weder auf der Verwandschafts-/ Netzwerkpflege, noch auf vorübergehenden Gastfamilien, sondern es werden Gastfamilien untersucht, die Jugendliche für längere Zeit aufgenommen haben.

Die Beurteilung, ob bei geflüchteten Jugendlichen § 33 Satz eins oder Satz zwei SGB VIII vorliegt, also ein regulärer oder erhöhter Bedarf, wird nicht zwingend fallbezogen, sondern mehr regional und abhängig vom jeweiligen Jugendamt entschieden. Ein erhöhter Bedarf nach Satz zwei wird oft mit den „traumatisierenden Erfahrungen vor oder während der Flucht, den Herausforderungen des Ankommens in einer fremden Kultur, Sprachproblemen, der Verarbeitung des Verlustes von Heimat, Familien und sozialen Netzwerken [und den] […] Erfahrungen von Gewalt und Tod“ (Betscher 2017, Folie 19) begründet. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen der Bundesrepublik ist in der von mir untersuchten Stadt jedoch eine Vollzeitpflege nach Satz 1 die Praxis.

Gasteltern erhalten für ihre Arbeit eine finanzielle Unterstützung, die sich in materielle Aufwendungen zum Lebensbedarf und die Kosten der Erziehung aufteilt. Auch in diesem Bereich sind die genauen Beträge vom zuständigen Jugendamt festzulegen und nach Altersgruppen zu staffeln (§39 Abs. 5 SGB VIII). In der von mir untersuchten Stadt liegen die Beträge insgesamt zwischen 770 Euro und 974 Euro pro Monat.

In mehreren Rechtsdokumenten wird die Unterbringung von Jugendlichen in Familien als zu bevorzugen dargestellt. In der Präambel der UN-KRK heißt es: „for the full and harmonious development of his or her personality, a child should grow up in a family environment, in an atmosphere of happiness, love and understanding“ (Nidos, SALAR, CHTB 2015, S. 10). Auch die EU- Aufnahmerichtlinie sieht die Unterbringung in einer Familie als Ziel (der Begriff „Pflegefamilien“ entspricht hier dem in dieser Arbeit verwendeten Begriff „Gastfamilien“, siehe S. 12):

„ Unbegleitete minderj ä hrige Fl ü chtlinge sollen prim ä r bei erwachsenen Verwandten aufgenommen werden. Ist dies nicht m ö glich, sollen sie in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Stehen weder erwachsene Verwandte noch eine Pflegefamilie zur Verf ü gung, sieht die Richtlinie eine Unterbringung in einem Aufnahmezentrum mit speziellen Einrichtungen f ü r Minderj ä hrige oder in anderen f ü r Minderj ä hrige geeigneten Unterk ü nften vor. “ (Art. 19, Abs. 2)

Während der großen Zahl neu ankommender Flüchtlinge im Jahr 2015 wurde die Möglichkeit einer Unterbringung in Gastfamilien wohl eher aus Platzmangel und Überlastung der Inobhutnahmen und geeigneten Anschlusshilfen gesehen und als Entlastung der Kommunen, auch finanziell, angestrebt. Mittlerweile werden auch die Vorteile für die Jugendlichen beachtet und Gastfamilien als bedarfsorientierte Hilfe verstanden (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 176).

Die Zielgruppe der geflüchteten Jugendlichen unterscheidet sich stark von den bisherigen zu vermittelnden Pflegekindern. Allein im Alter bestehen große Unterschiede: So sind geflüchtete Jugendliche meist zwischen 14 und 18 Jahren alt, Pflegekinder zum Zeitpunkt der Vermittlung in eine Familie meist weitaus jünger (vgl. Below 2016, S. 110).

Ihre besondere Situation und Geschichte, die auch zu besonderen Herausforderungen für die Gastfamilien führt, wurde bereits in Kapitel 2.1 dargelegt. Charakteristiken, die für das Leben in einer Gastfamilie besonders wichtig sind, werden hier weiter ausgeführt.

Oft werden die Jugendlichen als besonders selbstständig beschrieben, haben sie es doch geschafft, eine mehr oder weniger autonome Flucht nach Deutschland zu bestreiten (vgl. PiB 2011, S. 5; Betscher, Szylowicki 2017, S. 179; Betscher, Szylowicki 2016, S. 6). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Überlebensstrategien während der Flucht und Verantwortungsübernahme für jüngere Geschwister nicht mit einer Selbstständigkeit in der hiesigen Gesellschaft gleichzusetzen sind. Oft haben die Jugendlichen in bestimmten Alltagsaufgaben unerwartete Defizite, da sie mit diesen Bereichen bisher keine Erfahrung haben (z.B. Tagesstrukturierung, Umgang mit Geld, kochen o.ä.). Dennoch besteht ein hohes Maß an Alltagsautonomie und Lebenserfahrung im Vergleich zu gleichaltrigen deutschen Jugendlichen. Hier sind Gasteltern als Begleiter gefordert die Defizite zu erkennen und die Jugendlichen zur Selbstständigkeit anzuleiten (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 10).

Außerdem kommen geflüchtete Jugendliche größtenteils aus intakten Familiensystemen im Gegensatz zu anderen Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier gilt es den Kontakt zur Herkunftsfamilie bestmöglich zu begleiten. Diese Jugendlichen sind häufig besonders „ehrgeizig und bildungsorientiert“ und haben ein großes „Bedürfnis nach emotionaler Nähe und Geborgenheit“ (Betscher 2017, S. 21).

Eine Gastfamilie bietet für Jugendliche viele Möglichkeiten. Der schnelle Spracherwerb und die individuelle Betreuung der Jugendlichen liegen auf der Hand. Außerdem wird das Leben in Deutschland mit den hiesigen Wertevorstellungen und kulturellen Gegebenheiten kennengelernt. Auch von dem sozialen Netzwerk der Familie, der emotionalen Geborgenheit und dem verbesserten Zugang zu Schule und Ausbildung können Jugendliche stark profitieren. Zudem wird eine Verbesserung der psychosozialen Gesundheit durch den Schutz einer Gastfamilie und die dadurch mögliche Verarbeitung der Fluchterfahrung und das Nachholen sozialer Bedürfnisse beschrieben (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 176-177; Nidos et. al. 2015, S. 23; Betscher, Szylowicki 2016, S. 7)

Trotzdem stellt die Unterbringung in einer Gastfamilie keineswegs für alle geflüchteten Jugendlichen die geeignete Hilfeform dar. Schätzungsweise nur 10 bis 20 Prozent (vgl. Szylowicki 2016, S. 37; Betscher 2017, S. 21) der Jugendlichen kommen für die Vermittlung in eine Gastfamilie in Frage. Es bedarf einiger Voraussetzungen, wie z.B. die Bereitschaft, sich auf vorgegebene Regeln und ein bestehendes Familiensystem einzulassen, Offenheit bezüglich kulturellen Sitten und eine hohe Anpassungsfähigkeit. Außerdem gibt es bestimmte Ausschlusskriterien. Dazu zählen ein offensichtlich vorhandenes Gewaltpotential, das baldige Erreichen der Volljährigkeit oder eine „offenkundige Traumatisierung“ (Betscher, Szylowicki 2016, S. 8). Das Beherrschen der deutschen Sprache wird weitestgehend nicht vorausgesetzt, doch muss die Möglichkeit einer rudimentären Kommunikation, unabhängig von Dolmetschern, vorhanden sein. Die genauen Kriterien und Auswahlverfahren obliegen den zuständigen Fachdiensten oder Jugendämtern (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 7-8).

Nicht nur die Jugendlichen, auch die Gasteltern sind von den bisherigen Klienten in der Pflegekinderhilfe zu unterscheiden. Gasteltern sind oft in der Geflüchtetenhilfe aktiv und stoßen über das Interesse an der Thematik „Flucht“ auf die Vollzeitpflege, und weniger über das Thema „Pflegekinderhilfe“ an sich (vgl. Eichberg 2016, S. 100). Sie verfügen häufig über einen hohen Bildungsstand, sind durchschnittlich etwas älter als Pflegeeltern, besitzen Erziehungserfahrung, wobei die eigenen Kinder meist bereits ausgezogen sind. Außerdem bringen sie nach Betscher und Szylowicki in der Regel eine große Reflexionsfähigkeit und ein besonderes sozialpolitisches Engagement mit (2016, S. 10; 2017, S. 181).

Auf Gasteltern kommt eine enorme Aufgabe zu, die besondere Kenntnisse und Eigenschaften verlangt. Hierzu zählt die interkulturelle Kompetenz, die an dieser Stelle gern, scheinbar selbsterklärend, angeführt wird. Interkulturelle Kompetenz umfasst eine ganze Reihe an Kompetenzen und Eigenschaften, die sich in vier Bereiche unterteilen lassen: interkulturelle strategische Kompetenz, interkulturelle Fachkompetenz, interkulturelle soziale und interkulturelle individuelle Kompetenz (vgl. Bolten 2012, S. 127). Zur interkulturellen strategischen Kompetenz zählt Organisationsfähigkeit und Problemlösekompetenz. Vor allem durch die schwierige rechtliche Situation der Jugendlichen und unklare Zuständigkeitsbereiche obliegt den Gasteltern oft eine große Organisationsaufgabe. Hier ist die interkulturelle Fachkompetenz, also Kenntnisse im Bereich Flucht und Asyl von großer Wichtigkeit. Um rechtliche Angelegenheiten kümmert sich zwar in der Regel ein Vormund, doch vor allem die Netzwerkarbeit und das Wissen um die entsprechenden Stellen sind essentiell. Unter die interkulturelle soziale Kompetenz fällt hauptsächlich ein hohes Maß an Toleranz und Empathie. Auch Kommunikationsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit sind zentral. Außerdem müssen Gasteltern über interkulturelle individuelle Kompetenz verfügen. Dies bedeutet, dass in der eigenen Persönlichkeit bereits wichtige Charakteristiken verankert sind, wie z.B. Lernbereitschaft, Ambiguitätstoleranz und eine optimistische Grundhaltung. Auch die Bereitschaft, sich auf eventuelle schmerzhafte Realitäten und Erzählungen der Jugendlichen einzulassen, darf nicht vergessen werden. Nicht jeder Jugendliche erzählt von seinen Erlebnissen und an bestimmten Punkten muss sicherlich auch eine professionelle Hilfe gesucht werden. Doch gehört die oft grausame Geschichte der Jugendlichen zu ihrem Leben und wird auf gewisse Art und Weise deutlich werden. Zusätzlich müssen Gasteltern bereit sein, sich auf den Jugendlichen trotz eventuell begrenzter Perspektive (durch Familiennachzug oder Ablehnung des Asylantrages mit Ausreisepflicht) einzulassen. Letztlich sollten noch eine polyzentrische Perspektive, der kreative Umgang mit Sprachbarrieren und die bereits erwähnte Begleitung des Kontaktes zur Herkunftsfamilien als Eignungsvoraussetzung genannt werden (vgl. Bolten 2012, S. 166-167; Betscher, Szylowicki 2016, S. 11).

Doch nicht nur der besondere Fluchthintergrund der Jugendlichen kann für die Gastfamilien eine Herausforderung darstellen. Diese Jugendlichen werden zusätzlich mit den allgemeinen Problemen der Pubertät konfrontiert. Da zuvor keine stabile Beziehung zwischen dem Jugendlichen und den Gasteltern aufgebaut werden konnte, sondern direkt in dieser Phase ein Umgang miteinander gefunden werden muss, ist es von Vorteil, wenn die Gasteltern bereits Erfahrungen im Kontakt mit Jugendlichen mitbringen (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 9). Sie müssen sich auf seine Persönlichkeit und seine individuellen Bedürfnisse einlassen.

Insgesamt braucht eine Gastfamilie eine hohe Frustrationstoleranz, persönliche Belastbarkeit und viele eigene Ressourcen. Die Gasteltern müssen über eine extrem hohe Motivation sowie über die Bereitschaft, sich auf neue und schwierige Situationen einzulassen, verfügen.

Die Darstellung all dieser Eigenschaften macht deutlich, dass es keine leichte Aufgabe ist, einen geflüchteten Jugendlichen bei sich aufzunehmen. Es können sehr vielfältige Probleme entstehen, zu deren Bewältigung spezielle Ressourcen und Kompetenzen erforderlich sind. Sicherlich ist diese Aufzählung bei weitem nicht erschöpfend. Da jedoch kaum jemand über all diese Eigenschaften verfügt, können Probleme entstehen, die nicht bewältigt werden können. Diese führen zu Belastungen für die Familien (siehe Punkt 2.4). Außerdem können durch die Vielfältigkeit und hohe Anzahl der Schwierigkeiten Belastungskumulationen entstehen, die in ihrer Summe zur Überlastung der Gasteltern führen.

Die Akquise von Gasteltern und die professionelle Begleitung während und nach der Vermittlung ist in den meisten Städten Aufgabe der Pflegekinderdienste (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 4). Durch das sogenannte „Umverteilungsgesetz“1 sehen sich plötzlich auch Kommunen, die zuvor wenig Berührungspunkte mit dieser Zielgruppe hatten, mit den Bedarfen von geflüchteten Jugendlichen konfrontiert (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 176). Die zuständigen Fachdienste sind jedoch in den seltensten Fällen dafür ausreichend qualifiziert. Für die Schulung, Begleitung und Unterstützung der Gastfamilien bedarf es Kenntnisse im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht sowie in der Traumapädagogik und interkulturellen Kommunikation. Außerdem sind spezielle Persönlichkeitsmerkmale besonders wichtig. Es gilt, spezielle Verfahren und Konzepte für diesen neuen Aufgabenbereich zu entwickeln, die bisher nur in einzelnen Regionen existieren (vgl. Betscher, Szylowicki, S. 15). Auch eine gute Netzwerkarbeit mit anderen regionalen

Diensten und Professionen ist existenziell für eine professionelle Arbeit. Diese ist bisher oftmals nur rudimentär vorhanden und muss zusammen mit der praktischen Erfahrung grundlegend aufgebaut werden. In manchen Städten wird in Konzeptionen jedoch bereits von Kooperationen mit anderen Professionen gesprochen, beispielsweise zu Fachdiensten im Bereich Migration und Flucht, juristischen Beratungen, Ethnologen oder Sprach- und Kulturvermittlern, die zur Unterstützung der Mitarbeiter in der Pflegekinderhilfe herangezogen werden. Auch die Expertise von Kollegen mit Migrationshintergrund wird sehr geschätzt. (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 16).

Durch gezielte Medienarbeit und Werbung wird versucht, Gastfamilien zu gewinnen. In einigen Regionen wird versucht, gezielt migrantische oder multiethnische Communities anzusprechen. Die Vorteile einer Unterbringung von geflüchteten Jugendlichen bei Familien aus ähnlichen Kulturkreisen werden in öffentlichen Diskursen zu diesem Thema oft angeführt. Dies gestaltet sich jedoch aufgrund zwei Gründen schwierig: einerseits haben migrantische Familien oft ein anderes Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe als das gegenwärtige deutsche System. So wird die Unterbringung in einer Pflegefamilie in manchen Kulturen aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet. Andererseits ist die Vermittlung von Jugendlichen mit anderen religiösen Überzeugungen als die der Familie kaum möglich. Außerdem würde beispielsweise die Aufnahme eines männlichen Jugendlichen für die Töchter muslimischer Familien bedeuten, auch zuhause ein Kopftuch tragen zu müssen. Diese Rahmenbedingungen erschweren die Gewinnung von migrantischen Gastfamilien (vgl. PLANB Ruhr e.V. 2016, S. 47).

Auf die erfolgreiche Akquise von Gastfamilien folgen oft Infoabende, Gespräche und die Bitte um ein Ausfüllen von Fragebögen seitens der Gasteltern. Diese Fragebögen dienen einerseits der Einschätzung einer Eignung, andererseits soll es die potenziellen Gasteltern zur Reflexion über das Thema veranlassen. Viele Bewerber haben noch keine konkreten Vorstellungen von der Aufgabe, der sie sich stellen wollen. Die vorherige Auseinandersetzung mit möglichen Schwierigkeiten soll durch die Fragebögen gefördert werden.

Falls alle Kriterien seitens der Gasteltern (Alter, finanzielle Situation u.v.m.) und auch seitens des Jugendlichen erfüllt werden und alle Personen als für diese Hilfeform geeignet erachtet werden, folgt im Idealfall eine Schulung der Gastfamilie. Teilweise wird diese auch erst nach Aufnahme eines Jugendlichen begonnen.

Die Schulungen für Gastfamilien sind regional sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise erhalten Gastfamilien gar keine Weiterbildung, in anderen Städten findet eine umfangreiche Grundschulung zusammen mit Pflegefamilien statt, auf die spezifische Aufbaukurse oder Wahlpflichtmodule folgen. Die Tendenz ist jedoch dahingehend, völlig getrennte und spezifische Schulungen für Gastfamilien anzubieten, einerseits aufgrund der hohen Nachfrage, andererseits aufgrund der unterschiedlichen Inhalte. Auch die Anzahl der Unterrichtsstunden differiert stark, laut Betscher und Szylowicki liegt diese zwischen 24 und 51 Unterrichtsstunden (2016, S. 16). In der von mir untersuchten Stadt beträgt der Schulungsumfang jedoch nur 20 Stunden.

Als nächsten Schritt stellt das Matching mit dem Jugendlichen eine wichtige Phase dar. Hierbei werden mehrere Termine vereinbart, die teilweise durch eine Fachkraft begleitet werden und teilweise nur zwischen der Gastfamilie und dem Jugendlichen stattfinden. Es sollen möglichst gemeinsam Aktivitäten durchgeführt werden, um Unsicherheiten abzubauen und die Möglichkeit einer längeren Kennlernzeit zu haben (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 14). Außerdem ist eine gemeinsame sprachliche Ebene anfangs oft nicht ausreichend vorhanden, um lange ausführliche Gespräche zu führen. Während dieser Phase ist es wichtig, dass alle Beteiligten (Fachkräfte, Gastfamilie und Jugendlicher) stets die Möglichkeit haben, sich gegen eine Aufnahme in der Familie zu entscheiden. Die Balance zwischen einer schnellen Aufnahme, für die oft das Kindeswohl spricht, und einer ausführlichen Kennlernphase muss stets fallbezogen austariert werden (vgl. PiB 2011, S. 5).

Falls die Aufnahme in der Familie erfolgreich war, wird die Familie weiterhin vom Pflegekinderdienst begleitet. Die Fachleistungsstunden für die Betreuung der Jugendlichen variieren regional jedoch stark. In der untersuchten Stadt hat die Fachkraft lediglich eine Wochenstunde zur Verfügung, die bei weitem nicht nur vor Ort verbracht werden kann, sondern in der auch alle organisatorischen Arbeiten erledigt werden müssen. Ein Fachdienst in Peiting, nahe München, betreut die Gastfamilien mit einem Umfang von 26 Fachleistungsstunden pro Monat und Jugendlichen (vgl. Eichberg 2016, S. 99).

Eine umfangreiche professionelle Betreuung und Begleitung ist essentiell für die Gasteltern und somit für das Gelingen dieser Hilfeform.

Auch das Gestalten von möglichen Übergängen (in die Hilfe für junge Volljährige oder im Fall von Familiennachzug, Familienzusammenführung, Rückkehr ins Herkunftsland, o. ä.) stellt eine wichtige Aufgabe der Pflegekinderdienste dar. Manche Jugendämter gewähren in einer Übergangsphase die Betreuung durch eine hierauf spezialisierte Familienhilfe (vgl. Betscher, Szylowicki 2016, S. 20).

Die Arbeit der Fachkräfte ist durch unterschiedliche rechtliche Bestimmungen erschwert. Geflüchtete Jugendliche stehen im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Ausländerrecht. Diese zwei Rechtsbereiche prallen mit unterschiedlichen Aufträgen aufeinander. Das SGB VIII soll den Schutz und die Förderung des Einzelnen gewähren, das Ausländerrecht hingegen ist vor allem als „Recht der allgemeinen Ordnung“ (Efler 2016, S. 113) zu sehen. Zwar besteht eine gemeinsame Verpflichtung bezüglich der Sicherung des Kinderwohls, doch ist dieses „bei der Kinder- und Jugendhilfe […] Grundlage der Entscheidung, bei den aufenthaltsrechtlichen Belangen [dagegen] ist das Kindeswohl die Grenze der Entscheidungsfreiheit“ (Schwarz, Tamm 2010, S. 37). Diese gegensätzlichen Handlungsaufträge kollidieren. Eine Kooperation zwischen Fachkräften der beiden Bereiche ist unerlässlich.

Durch die erst jüngst entstandene Brisanz des Themas geflüchteter Jugendlicher sind die Strukturen in Deutschland in dieser Hinsicht noch unzureichend und verändern sich nur langsam. Dies spiegelt sich auch in der Publikation wissenschaftlicher Literatur zu geflüchteten Jugendlichen in Gastfamilien wider.

2.3 Herausforderungen und Belastungen

Eine Herausforderung wird im Volksmund als schwierige, aber interessante Aufgabe verstanden. Im Allgemeinen ist dieser Begriff (verglichen mit dem Begriff der Belastung) positiv besetzt. Dies liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass positive Assoziationen mit der erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgabe entstehen. Eine Herausforderung ist keine unlösbare, sondern eine anspruchsvolle Aufgabe oder Arbeit. Im Gegensatz dazu ist eine Belastung ein Problem, bei dem nicht ausreichend Ressourcen zu dessen Bewältigung vorhanden sind (vgl. Schäfer 2011, S. 30) (siehe Punkt 2.4: Belastungs-Ressourcen-Balance). Belastungen wirken von einer Situation auf den Menschen, der Begriff beschreibt also problematische äußere Umstände und nicht etwa einen Defekt der Person.

Die Schwierigkeiten, mit denen sich Gastfamilien konfrontiert sehen, können aus ihrer Perspektive als herausfordernd oder als belastend empfunden werden. Falls die vorhandenen Ressourcen ausreichen oder passende Bewältigungsstrategien und Deutungsmuster für die Problemlagen gefunden werden, können Probleme als Herausforderung betrachtet werden und bei erfolgreicher Bewältigung als Erfolg erlebt werden. Falls dies nicht der Fall ist, ergeben sich Belastungen (vgl. Jespersen 2011, S. 111).

Die Begriffe wurden in der Annahme gewählt, dass durch die Aufnahme eines geflüchteten Jugendlichen für die Gastfamilie beides, Herausforderungen und Belastungen, entstehen. Bestimmte Aufgaben stellen zwar eine Schwierigkeit dar, können jedoch gut bewältigt werden. Andere fühlen sich für die Gasteltern wirklich belastend an.

Unterschiedliche Gruppen von Menschen in unserer Gesellschaft sehen sich mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert (vgl. Wolf 2007, S. 282). In der folgenden Grafik soll deutlich werden, dass für Gasteltern vier Belastungsquellen auftreten können: die allgemeinen Probleme von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft, die Probleme von Eltern, von Pflegeeltern und spezifisch von Gasteltern. Die Grafik wurde zur Darstellung von Problemen der Pflegeeltern entwickelt; die von mir vorgenommene Erweiterung um den innersten Kreis soll deutlich machen, dass Gasteltern mit zusätzlichen, spezifischen Probleme konfrontiert werden. In den Interviews haben Gasteltern hauptsächlich ihre speziellen Probleme und Belastungen dargestellt, doch einige wenige lassen sich auch auf einen äußeren Kreis zuordnen. Dies wird in der Darstellung der Ergebnisse deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Unterschiedliche Belastungen (nach Wolf et al., 2009)

Durch die unterschiedlichen Lebenswelten sind die Probleme von Anderen nicht aufwandlos verstehbar. Damit Männer und Frauen in unserer Gesellschaft die Probleme von Gastfamilien nachvollziehen können, müssen sie sich in die Menschen einfühlen. Mentale Phänomene lassen sich nur durch den Einbezug der subjektiven Perspektive verstehen. Es muss ein Zugang zur Lebenswelt des anderen gefunden werden, damit Intersubjektivität und Fremdverstehen gelingen kann (vgl. Wolf 2007, S. 284).

Herausforderungen und Belastungen sind nur sehr bedingt objektiv bewertbar. Sie sind sehr abhängig von der Persönlichkeit eines Menschen, seines Umfeldes, seiner Ressourcen, Erfahrungen und subjektiven Wahrnehmung. Es existiert keine objektive Realität, sondern nur „subjektiv konstruierte Lebenswirklichkeiten“ (Kraus 2013, S. 21).

2.4 Belastungs-Ressourcen-Balance

Die Konzeption der Belastungs-Ressourcen-Balance, die von Klaus Wolf ausführlich beschrieben wurde (2007), zeigt einen direkten Zusammenhang von Problemen und Ressourcen auf. Anders ausgedrückt: „Nicht allein die Probleme sind das Problem, sondern erst Probleme plus fehlende Ressourcen“ (Wolf 2007, S. 286). Eine Ressource kann zum Beispiel ein gutes soziales Netzwerk oder materielle Güter sein. Auch ermutigende Lebenserfahrungen, an denen gelernt wurde, dass man in der Lage ist schwierige Situationen zu meistern, stellen eine persönliche Ressource dar (vgl. Wolf 2007, S. 186; Schäfer 2011, S. 30).

Manche Probleme müssen von jedem Mitglied einer bestimmten Gruppe (z.B. Entwicklungsaufgaben Jugendlicher) bewältigt werden. Andere Schwierigkeiten sind viel spezifischer und betreffen vielleicht nur eine Person. Doch selbst bei Thematiken, die fast jeden betreffen, ist der persönliche Umgang damit völlig verschieden. Die Probleme treffen auf unterschiedlich ausgeprägte und vorhandene Ressourcen, persönliche Erfahrungen, werden anders wahrgenommen und dadurch anders bewältigt. „Die ungleiche Verteilung von Ressourcen führt dazu, dass einige Menschen Probleme bewältigen können an denen andere Personen scheitern“ (Schäfer 2011, S. 30). Auch über das eigene Leben variieren Belastungen und Ressourcen, sie sind keineswegs statisch, sondern es fallen einige weg und neue kommen hinzu (vgl. Wolf 2007, S. 186).

Ein weiteres, wichtiges Merkmal dieser Konzeption ist, dass „nicht gelingende Bewältigung […] nicht a priori als Unfähigkeit, Störung oder intrapersonales Defizit angesehen [werden], sondern [...] als Missverhältnis von Belastung und Ressource.“ (Wolf 2007, S. 286)

Belastungen und Ressourcen können also nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sie treffen aufeinander und sind bestenfalls in Balance bzw. es besteht ein Überhang auf Seiten der Ressourcen.

Die Probleme von Gasteltern (wie auch anderer Personengruppen) müssen in zwei Dimensionen betrachtet werden: in ihrer Individualität sowie ihrer Kollektivität. Die dargestellten Schwierigkeiten stellen die „individuelle Ausprägung einer allgemeinen, gesellschafts- und zeitbezogenen Aufgabe“ (Wolf 2007, S. 285) dar. Die Beschreibungen der von mir befragten Familien sind also nicht auf die gesamte Gruppe von Gasteltern zu projizieren, doch auch nicht nur ein individuelles Phänomen. Andere Gastfamilien sind von den genannten Problemen eventuell nicht betroffen oder empfinden diese nicht als Belastung.

2.5 Entstehung von Belastungen

Die Ausprägung und Entstehung von Belastungen sind von verschiedenen Faktoren abhängig und Menschen zeigen unterschiedliche Reaktionen auf Belastungen. Die theoretischen Konzepte werden von Schäfer (2011) sowie Jespersen (2011) ausführlich beschrieben und an dieser Stelle nur kurz angedeutet.

Schäfer beschreibt Bewältigungsstrategien, die Menschen als Reaktion auf Belastungen durchführen (vgl. Schäfer 2011, S. 31-34). Diese sind Anstrengungen einer Person zur Überwindung von Belastungen. Eine erfolgreiche Bewältigungsstrategie ist nicht eine Ressource an sich, sondern kann eher als Zugang zu Ressourcen verstanden werden. Wichtig für das Aushalten von Belastungen ist auch die Sinnkonstruktion. Menschen können beträchtlichen Belastungen standhalten, wenn sie einen Sinn in ihrem Handeln sehen (vgl. Schäfer 2011, S. 143). Auch bei den von mir interviewten

Gastfamilien wurde der Sinn ihrer Arbeit als persönliche Motivation genannt. Des Weiteren bestimmen belastende bzw. günstige Deutungsmuster den Umgang mit Schwierigkeiten. Deutungsmuster sind Argumentations- zusammenhänge, die die Einstellungen, Äußerungen und Handlungsweisen einer Person bestimmen und entweder selbstwertschonend oder belastend sind (vgl. Schäfer 2011, S. 17). Schwierige Verhaltensmuster des Jugendlichen können beispielsweise hinsichtlich des eigenen Fehlverhaltens und der eigenen Person interpretiert werden oder es können externe Begründungen gesehen werden. Dies ist entscheidend für das Ausmaß der persönlichen Belastung. In diesem Zusammenhang sollten auch Orientierungsmittel genannt werden (vgl. Jespersen 2011, S. 184). Diese dienen Menschen dazu, sich bestimmte Verhaltensweisen zu erklären. Wenn sich Gasteltern ausreichend über die Ursachen und Folgen von bestimmten Schwierigkeiten informiert fühlen, können sie erheblich besser mit diesen umgehen und sie aushalten.

Zuletzt soll das Konzept der Selbstwirksamkeitserwartung, also das „Zutrauen in die eigene Fähigkeit“ (Jespersen 2011, S. 28) kurz eingeführt werden. Dies ist für das Bewältigen einer Aufgabe entscheidend. Besitzt ein Mensch Selbstwirksamkeitserwartung, so wird er sich besonders stark anstrengen und sich weniger von Rückschlägen entmutigen lassen, weshalb sich letztlich die eigene Erwartung selbst erfüllt.

Verfügen Menschen über gute Bewältigungsstrategien, selbstwertschonende Deutungsmuster, ausreichend Orientierungsmittel, besitzen eine hohe Selbstwirksamkeitserwartung und sehen einen Sinn in ihrem Handeln, so können sie erheblichen Belastungen standhalten, obwohl sich von außen betrachtet an der Situation selbst nichts verändert hat.

3. Methodisches Vorgehen

In diesem Kapitel wird das methodische Vorgehen dargestellt. Zu Beginn wird das Erkenntnisinteresse und die genaue Forschungsfrage beschrieben. Hierauf folgt die Datenerhebung, welche den Zugang ins Feld, die Situation während der Interviews, die theoretische Methodik der Erhebung und deren praktische Umsetzung sowie die eigene Reflexion der Datenerhebung umfasst. Abschließend wird die Auswertungsmethode zuerst allgemein und darauf folgend in ihrer Anwendung skizziert.

3.1 Erkenntnisinteresse und Forschungsfrage

Dieser Arbeit ging eine intensive Beschäftigung mit jugendlichen Geflüchteten im Rahmen verschiedener Praktika und Nebenjobs voraus. Gerne wollte ich die praktische Arbeit im Rahmen meines Studiums theoretisch fundieren. Doch fehlten geeignete Angebote, weshalb ich beschloss, die Bachelorarbeit für eine tiefere theoretische Beschäftigung mit diesem Thema zu nutzen.

Es gibt eine aktive Forschung zu Pflegekindern und Pflegefamilien, nicht zuletzt auch an der Universität Siegen. Doch diese kann nur bedingt auf Gastfamilien übertragen werden. Viele Rahmenbedingungen, der Familienalltag und auch die dabei entstehenden Probleme in den Gastfamilien weisen fundamentale Unterschiede zu anderen Formen von Pflegeverhältnissen auf. Die Jugendlichen kommen aus einer anderen Kultur, haben unterschiedlichste Hintergründe, Schicksale und Familiengeschichten und befinden sich in einer besonderen rechtlichen Lage. Auch sind Gasteltern nicht mit Pflegeeltern gleichzusetzen, sie haben besondere Motivationen und müssen andere Voraussetzungen erfüllen. Es wird gerade aktiv versucht, Gastfamilien zu gewinnen, doch existiert nur eine grobe Vorstellung von den möglichen Schwierigkeiten, die durch die Aufnahme eines jugendlichen Geflüchteten auf die Gasteltern zukommen. Eine empirische Untersuchung gibt es bislang noch nicht. Hinzu kommt das oftmals mangelnde Hintergrundwissen der Pflegekinderdienste, die sich plötzlich mit diesem für sie völlig neuen Themenfeld auseinandersetzen und Gastfamilien professionell schulen und begleiten müssen, ohne selbst Erfahrung darin zu haben (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 177).

Dieses Themenfeld eröffnet viele Möglichkeiten für neue Forschungen. Es ergeben sich drei verschiedene Perspektiven: die der Jugendlichen, die der Gastfamilien und die der Jugendhilfe. Alle drei sind wichtig und interessant. Da ich jedoch von einigen Forschungen mit jugendlichen Geflüchteten gehört und gelesen habe und auch die damit verbundenen Probleme, z. B. in der Interviewführung sah und in meiner Arbeit nicht die Organisation sozialer Dienste, sondern alltagsweltliche Probleme darstellen wollte, entschied ich mich, den Fokus auf die Gasteltern zu legen.

Auf diesem Hintergrund entstand die Forschungsfrage, welche besonderen Herausforderungen und Belastungen sich für Gasteltern durch die Aufnahme eines geflüchteten Jugendlichen ergeben. Meine Vorannahme bestand darin, dass bestimmte Herausforderungen für alle Pflegeeltern entstehen und Gasteltern zusätzlich noch besondere, spezifische Belastungen bewältigen müssen. Es werden letztlich alle in den Interviews genannten Schwierigkeiten ausgeführt und anschließend differenziert, welche Belastungen spezifisch für Gasteltern auftreten.

Den Fokus ausschließlich auf Belastungen zu legen steht im kompletten Gegensatz zur Ressourcenorientierung, die in der Sozialen Arbeit sehr wichtig ist. Leider war es mir im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, beide Seiten, Belastungen und Ressourcen, zu erforschen. Um Ressourcen herausarbeiten zu können, müssen zuvor die dahinterliegenden Probleme und Schwierigkeiten erkannt werden. Aus diesem Grund erachte ich die Untersuchung der Belastungen als grundlegend, in der Hoffnung, dass weitere Forschungen zu Gasteltern (z.B. zu den Ressourcen) oder zu anderen Blickwinkeln auf diese Form der Unterbringung (Blickwinkel der Jugendhilfe oder des geflüchteten Jugendlichen) erfolgen. Außerdem ist es mir ein Anliegen, letztlich benennen zu können, wie die Soziale Arbeit, die Politik und weitere Akteure auf Schwierigkeiten der Gasteltern reagieren können und müssen. Hierfür lag die Untersuchung der Herausforderungen und Belastungen nahe.

3.2 Datenerhebung

3.2.1 Feldzugang

Über den für die Begleitung der Familien zuständigen Fachdienst der Pflegekinderhilfe konnte ich leicht den Kontakt zu Interviewpartnern herstellen. Die Bereitschaft zu einem Gespräch bestand direkt und auch die Einladung in die eigene Wohnung war für beide Familien selbstverständlich. So führte ich die Interviews im Februar 2017, im Abstand von einer Woche. Alle Namen, Orte und Informationen, die Rückschlüsse auf die interviewten Personen zulassen könnten, wurden abgeändert. Mit Frau S. sprach ich allein, bei Familie V. war die Tochter Anna anwesend. Ihre Einschätzungen zu ihren Gastbrüdern waren für mich sehr wertvoll. Das Gespräch wurde über mein Mobiltelefon aufgenommen und anschließend nach Kuckartz et. al. transkribiert (vgl. Kuckartz, Dresing, Rädiker, Stefer 2008, S. 27). Weitere Informationen zum Transkript und Abweichungen von dem zugrundeliegenden System sind im Transkriptionsschema im Anhang festgehalten. Es ist mir bewusst, dass ein Transkript kein Abbild des realen Gespräches darstellt und eine vereinfachte Transkription viele Aspekte vernachlässigt. Doch erschien mir dieses Schema am praktikabelsten, für mich als Forschende sowie für den Leser.

3.2.2 Erhebungsmethode und eigene Anwendung

Die empirische Sozialforschung setzt sich zum Ziel, ein Feld zu explorieren, um eine Hypothese zu formulieren und letztlich ein Phänomen zu verstehen. Qualitative Forschung versucht die Handlungen und Lebenswelten von Menschen zu beschreiben und so zu einem besseren Verständnis sozialer Wirklichkeit beizutragen (vgl. Flick, Kardoff, Steinke 2010, S. 14).

Hierbei gibt es unterschiedliche Methoden. Für die Interviews mit den Gasteltern wandte ich die Form des leitfadengestützten Gesprächs an. Dies hat den Vorteil, dass eine Strukturierung durch den Forschenden vorgegeben werden kann und so alle forschungsrelevanten Themen angesprochen werden. Gleichzeitig bietet es durch offene Sequenzen dem Befragten die Möglichkeit, den Gesprächsverlauf zu beeinflussen und neue Aspekte einzubringen. Im Voraus wird auf Basis eigener Annahmen und Literaturrecherche ein Leitfaden erstellt. Ziel ist es, einen möglichst natürlichen Gesprächsverlauf herzustellen und den Leitfaden lediglich als Hilfsmittel, nicht als strikte Vorgabe zu verwenden. Dem Interviewer obliegt die schwierige Aufgabe, relevante neue Themen, die der Befragte erwähnt, zu erkennen und ihnen Raum zu geben (vgl. Schnell/ Hill/ Esser 2011, S. 379). Hierbei ist es wichtig, trotz des Leitfadens über eine gewisse Flexibilität zu verfügen. Absolute Offenheit kann nie erreicht werden und wäre auch nicht sinnvoll, da bestimmte Vorannahmen wichtig sind. Breuer spricht von einer „relativen“ und „reflektierten Offenheit“ (2011, S. 29). So sollte der Forscher um die eigenen Präkonzepte wissen, bewusst mit ihnen umgehen, sie korrigieren lassen und achtsam mit deren Auswirkungen sein. Kurt verwendete im Zusammenhang der Hermeneutik den Begriff des „?-Mensch[en]“ (Kurt 2004, S. 31). Um wissenschaftlich verstehen zu können, müsse man eine fragende Haltung einnehmen. Wenn man meine, alles bereits zu wissen, würde man in der Hermeneutik nichts finden. Dies lässt sich meiner Ansicht nach auch auf die Durchführung von Interviews übertragen. So ist es wichtig, die eigenen Überlegungen nicht als universell richtig zu sehen, sondern offen zu sein für die Ausführungen der Befragten. Helfferich formuliert die Ansprüche an einen guten Leitfaden wie folgt: „So offen und flexibel - mit der Generierung monologischer Passagen - wie möglich, so strukturiert wie aufgrund des Forschungsinteresses notwendig“ (2011, S. 181). Dieses Gleichgewicht zwischen Offenheit und Struktur erschien mir eine gute Grundlage für ein gelingendes Interview. Doch es gibt natürlich auch Kritik an der Methode. Nach Hopf wird das „Kommunikationsverhalten des Befragten [einerseits] unterstützt und gefördert, andererseits wird es aber durch das Informationsinteresse des Forschers kontrolliert und unterdrückt“ (1978, S. 114). Zwar ist diese Kritik nachvollziehbar - wobei ich nicht von Unterdrückung, sondern von Lenkung der Kommunikation sprechen würde - doch halte ich die Methode des Leitfadeninterviews für meine Rahmenbedingungen und mein Forschungsinteresse für sehr geeignet. Durch unterstützende Fragen war es mir möglich, den Blick auf Belastungen zu lenken.

Die Erstellung eines Leitfadens nach Helfferich (2011, S. 178-189) bedient sich verschiedener Schritte und Methoden1, um aus einer anfänglichen Sammlung aller interessanten Fragen einen guten Leitfaden zu generieren. Bei der Konstruktion von Leitfäden gilt es Gütekriterien einzuhalten, wie z. B. offene Fragen, verständliche Sprache u. a. (vgl. Diekmann 2009, S. 439-454). Im Folgenden sind die wichtigsten Teile meines Leitfadens zu sehen: drei Leitfragen und die Eingangs- sowie die Abschlussfrage mit ihren dazugehörigen Memos. Die Leitfragen habe ich ausformuliert, die Memos jedoch bewusst stichpunktartig festgehalten, um eine natürliche Fragestellung im Gespräch zu erhalten. Der gesamte Leitfaden befindet sich im Anhang. Für „****“ ist der Name des geflüchteten Jugendlichen einzusetzen, den ich zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht kannte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch offene Hauptfragen erhoffte ich mir die Beschreibung von Aspekten, die ich bisher in meiner Vorbereitung nicht bedacht hatte. Die Sammlung von möglichen Belastungen ermöglichte es mir, spezifische Fragen nach Themenbereichen zu stellen, die von den Gastfamilien bisher eventuell noch nicht angesprochen wurden, aber möglicherweise wichtig sind. Die Frage nach Alltag und Zukunftswünschen sollte die Hauptfrage nach Belastungen rahmen und weitere Perspektiven eröffnen.

3.2.3 Selbstreflexion

Die Atmosphäre in den Gesprächen war aus meiner Sicht von Offenheit geprägt und insgesamt sehr angenehm. Die Gastmütter hatten bereits Forschungsprozesse ihrer Kinder während deren Studium miterlebt und kannten dadurch den groben Ablauf und die Rahmenbedingungen, die für Forschungen charakteristisch sind. Außerdem werden Menschen, die sich als Gastfamilien registrieren, insgesamt als besonders gebildet und reflektiert beschrieben (vgl. Betscher, Szylowicki 2017, S. 181). Dies deckt sich mit meinem persönlichen Empfinden bezüglich der Interviewpartnerinnen. Die Gastmütter haben sich zu den Themen, die erfragt wurden, bereits viele Gedanken gemacht und konnten diese gut in Worte fassen. Auch eigene Gefühle und besonders schwierige Situationen haben beide Familien sehr offen und präzise formuliert.

Als Forscher im Feld befindet man sich immer im Zwiespalt zwischen „emphatische[r] und engagierte[r] Nähe“ und „reflektierende[r] Distanznahme“ (Breuer 2010, S. 30). Einerseits nimmt man die Rolle des „Wissenschaftlers“ ein, andererseits ist man auch „alltagsweltliche Person“ mit eigenen Erfahrungshintergründen, Überzeugungen und Einstellungen. In einer Gesprächssituation ist es utopisch zu versuchen, die eigene Person völlig auszuklammern und nur wissenschaftlich zu handeln und zu sprechen. Ein Interview stellt an sich schon eine ungewohnte Situation für die Befragten dar, die völlige Zurückhaltung von normaler Interaktion und Bestätigung würde die Interviewten nur weiter verunsichern. Somit entschied ich mich in der Interviewführung auch dazu, meine Persönlichkeit einzubringen und in gegebenen Situationen Rückmeldung zu geben, um die Befragten in ihrem Gesprächsfluss zu bestärken. Eine gänzliche Objektivität und völlige Störungsvermeidung ist ohnehin nicht möglich, dafür ist der Forschende zu sehr im sozialen Feld verflochten. Das eigene Erscheinen und Auftreten, jedes gesprochene Wort und jede Form von Mimik und Gestik hat auf die Befragten eine Auswirkung und beeinflusst das Interview. Dies zu reflektieren und auch für das Interview zu nutzen, stellte eine große Herausforderung dar.

Antwortverzerrungen (vgl. Diekmann 2009, S. 446) galt es natürlich in jedem Fall zu vermeiden, doch sind diese wohl trotzdem vorgekommen. Die Interviewsituation hat großen Einfluss auf die Antworten der Befragten, hier empfand ich die gewohnte häusliche Umgebung der Befragten als hilfreich. Auch hatte ich nicht das Gefühl, dass durch die Anwesenheit der Tochter bei Familie V., die Gastmutter in irgendeiner Weise andere Antworten gab, als wenn ich sie allein befragt hätte. Vielmehr entstand durch die Vertrautheit miteinander ein guter Austausch, vor allem, wenn die Wahrnehmung differierte.

Das Problem der Sozialen Erwünschtheit der Antworten wurde vor allem im Gespräch mit Frau S. deutlich. Bei der Frage nach Wünschen für die Zukunft stellte sie die subjektiv als problematisch empfundene Situation in Deutschland und Schwierigkeiten bei der Integration der Flüchtlinge dar und endete folgendermaßen: „Und das wird man nicht schaffen. __ Ist das schlecht, wollten Sie was Anderes hören?“ (S., S. 32, Z. 14-16). Frau S. hatte wohl das Gefühl, dass ihre Darstellung zu negativ war und hatte Zweifel, ob sie nach meinen Erwartungen geantwortet hat. Hier konnte ich sie nur bestärken in ihrer Beschreibung der subjektiven Wahrnehmung und deutlich machen, dass genau ihre persönliche Einschätzung und nicht eine sozial erwünschte Antwort für mich relevant ist.

Während des Interviews und vor allem während der Transkription wurde mir bewusst, dass ich persönlich oft Suggestivfragen verwende. Durch die Vorbereitung des Leitfadens und durch eigene Aufmerksamkeit habe ich es natürlich versucht zu vermeiden. Doch sind bei spontanen Nachfragen letztlich trotzdem Suggestivfragen aufgetreten.

Außerdem wurde mir bei der Transkription bewusst, dass ich teilweise nicht genügend auf bestimmte Ausführungen eingegangen bin und zu selten tiefer nachgefragt habe, auch nach eigenen Empfindungen in den beschriebenen Situationen. Stattdessen habe ich neue Fragen gestellt oder bin nochmal zu einem anderen Thema gesprungen. Beim Lesen der Transkripte wird dies sehr deutlich, doch ist es wohl für einen Gesprächsverlauf nicht untypisch und ein

[...]


1 §33 SGB VIII: „Vollzeitpflege.1 Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.2 Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“

1 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

1 Z.B. das SPSS-Prinzip: Sammeln, Prüfen, Sortieren, Subsumieren (Helfferich 2011, S. 182- 185)

Fin de l'extrait de 195 pages

Résumé des informations

Titre
Geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien. Herausforderungen für Gasteltern
Université
University of Siegen
Note
1,1
Auteur
Année
2017
Pages
195
N° de catalogue
V376704
ISBN (ebook)
9783668562189
ISBN (Livre)
9783668562196
Taille d'un fichier
1533 KB
Langue
allemand
Mots clés
geflüchtete, jugendliche, gastfamilien, herausforderungen, gasteltern
Citation du texte
Marleen Pfahler (Auteur), 2017, Geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien. Herausforderungen für Gasteltern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376704

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Titre: Geflüchtete Jugendliche in Gastfamilien. Herausforderungen für Gasteltern



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