Die Novellierung des UWG im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt führte zu einem erweiterten Anwendungsbereich des Lauterkeitsrechts. Nun können auch Handlungen eines Unternehmers nach Vertragsschluss, also innerhalb eines individuellen Vertragsverhältnisses mit dem Verbraucher, der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle unterliegen. Damit lassen sich der vertrags- und der lauterkeitsrechtliche Verbraucherschutz nicht mehr klar voneinander trennen.
Die Arbeit untersucht, welches nachvertragliche Verhalten zu Überlagerungen der beiden Rechtsgebiete führt. Im Besonderen wird die Verwendung unwirksamer AGB problematisiert. Anschließend wird das Verhältnis der Rechtsgebiete untersucht, Abgrenzungsmöglichkeiten unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen erörtert und ein eigener Lösungsgedanke formuliert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Lauterkeitsrecht vor der UWG-Reform 2008
1. Anwendungsbereich
2. Vertragsverletzung in der Rechtsprechung des BGH
3. Zusammenfassung
II. Rechtslage seit der UWG-Reform 2008
1. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
2. Erweiterter Anwendungsbereich des novellierten UWG
C. Mögliches unlauteres Verhalten nach Vertragsschluss
I. Überblick
II. Fallgruppe 1: Reine Vertragspflichtverletzungen
1. Beispielhandlungen
2. Anwendbarkeit des UWG
a) Literaturmeinung
b) Rechtsprechung
III. Fallgruppe 2: Störung der Wahrnehmung von Vertragsrechten
1. Beispielhandlungen
2. Anwendbarkeit des UWG
a) Vorliegen einer geschäftlichen Handlung
b) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 1 UWG
c) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG
aa) Verwendung unwirksamer AGB
(1) Rechtsprechung des BGH und EuGH
(2) Literaturmeinung
bb) Verletzung vertragsbezogener Informationspflichten
d) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 5 UWG
e) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 5a Abs. 2 UWG
IV. Fallgruppe 3: Geltendmachung von Vertragsansprüchen
D. Verhältnis des Lauterkeitsrechts zum Vertragsrecht
I. Überblick
II. Vorgaben der UGP-Richtlinie
III. Reine Vertragspflichtverletzungen
IV. Abwehr und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
V. Allgemeine Abgrenzungsvorschläge in der Literatur
1. Einschränkung durch Unlauterkeitsprüfung bzw. Merkmal der wesentlichen Beeinflussung
2. Abgrenzung durch Tatbestandsmerkmal „Verbraucherrelevanz“
3. Merkmal des „objektiven Zusammenhangs“ als Begrenzungsfunktion
4. Abgrenzung über Erfordernis einer Breitenwirkung und das Merkmal des „Marktbezugs“
a) Marktbezogene Außenwirkung
b) Breitenwirkung
c) Auswirkung auf Marktgeschehen
VI. Lösungsvorschlag
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit das durch die UWG-Reform 2008 erweiterte Lauterkeitsrecht auch Handlungen nach Vertragsschluss innerhalb individueller Vertragsverhältnisse umfasst und wie sich diese vom vertragsrechtlichen Verbraucherschutz abgrenzen lassen. Dabei wird analysiert, bei welchen Fallgruppen eine unzulässige Überlagerung beider Rechtsgebiete droht und wie eine sinnvolle Abgrenzung im Sinne eines komplementären Schutzes vorgenommen werden kann.
- Anwendungsbereich des Lauterkeitsrechts nach der UWG-Reform 2008
- Unlauteres Verhalten nach Vertragsschluss (Vertragspflichtverletzungen, Störung der Rechtswahrnehmung, Anspruchsgeltendmachung)
- Verhältnis zwischen Lauterkeitsrecht und Vertragsrecht bei Überlagerungen
- Diskussion von Abgrenzungskriterien in der Literatur (Marktbezug, Breitenwirkung, Verbraucherrelevanz)
- Lösungsansatz zur systemgerechten Abgrenzung durch ein ungeschriebenes „Wiederholungs“-Merkmal
Auszug aus dem Buch
1. Einschränkung durch Unlauterkeitsprüfung bzw. Merkmal der wesentlichen Beeinflussung
Nach Meinung von Sosnitza kann seit der UWG-Novelle 2008 grundsätzlich jedes unternehmerische Verhalten nach Vertragsschluss eine geschäftliche Handlung darstellen. Alle unmittelbar mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verhaltensweisen seien nun erfasst.
Wie bereits dargestellt, will er auch bei bloßen Nicht- oder Schlechtleistungen den Anwendungsbereich des UWG eröffnet sehen. Allerdings stuft er diese regelmäßig nicht als unlauteres Verhalten ein, da solche Vertragspflichtverletzungen nicht die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung gemäß Art. 2 lit. 2 UGP-Richtlinie zu treffen, beeinträchtigen.
Auch Dohrn sieht in einer Leistungsstörung das Vorliegen einer Geschäftspraktik i.S.d. Art. 2 lit. d UGP-Richtlinie, denn „ein engerer Zusammenhang mit der Lieferung, als dass die Lieferung schlecht erfolgt, ist gar nicht denkbar“. Doch gleichzeitig berücksichtigt er Art. 3 I UGP-Richtlinie, wonach die Richtlinie das Vertragsrecht unberührt lässt, und stellt daher fest, dass sich die Richtliniengeber nicht mehr mit der Frage der Erfüllung von Vertragspflichten beschäftigt hätten und diese wohl auch nicht regeln wollten.
Er will daher eine Vertragsverletzung nur dann als unlauter beurteilen, wenn eine wesentliche Beeinflussung des Verbrauchers vorliegt, die Verletzung also „den Charakter einer systematischen Vereitelung der Durchsetzung von Ansprüchen besitzt, die über die bloße Nicht- oder Schlechterfüllung hinausgeht“.
Der Lösungsansatz wird von Goldhammer dahingehend kritisiert, dass dadurch keine klare Abgrenzung der Rechtsgebiete stattfinden kann. Die Tatsache, dass zunächst der Anwendungsbereich des UWG eröffnet und erst auf der Stufe der Unlauterkeitsprüfung untersucht wird, ob Leistungsstörungen nach dem UWG zu beurteilen sind, würde zu keiner sinnvollen Trennung führen können.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Problem der zunehmenden Überlagerung von vertrags- und lauterkeitsrechtlichem Verbraucherschutz durch die Erweiterung des UWG-Anwendungsbereichs ein.
B. Grundlagen: Dieses Kapitel behandelt die historische Entwicklung des Anwendungsbereichs des UWG von der vor-reformierten Rechtslage bis zur novellierten Fassung nach der UGP-Richtlinie.
C. Mögliches unlauteres Verhalten nach Vertragsschluss: Hier werden drei Fallgruppen (Vertragspflichtverletzungen, Störung der Rechtswahrnehmung, Anspruchsgeltendmachung) analysiert, in denen lauterkeitsrechtliche Sanktionen im nachvertraglichen Bereich in Betracht kommen.
D. Verhältnis des Lauterkeitsrechts zum Vertragsrecht: Dieses Kapitel untersucht theoretische Ansätze zur Abgrenzung der beiden Rechtsgebiete und diskutiert die Vereinbarkeit der Überlagerungen mit der Systematik der UGP-Richtlinie.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und schlägt eine Abgrenzung anhand des Marktbezugs sowie die Einführung eines Kriteriums des wiederholten Vorgehens vor.
Schlüsselwörter
UWG, UGP-Richtlinie, Lauterkeitsrecht, Vertragsrecht, Verbraucherschutz, geschäftliche Handlung, Vertragspflichtverletzung, Marktbezug, AGB-Kontrolle, wesentliche Beeinflussung, Leistungsstörungsrecht, Marktverhaltensregelung, Irreführung, systematische Handlung, Wettbewerbsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie sich das Verhältnis zwischen dem Lauterkeitsrecht und dem Vertragsrecht gestaltet, nachdem durch die UWG-Reform 2008 der Anwendungsbereich des Lauterkeitsrechts auf Handlungen nach Vertragsschluss ausgeweitet wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Auslegung des Begriffs der "geschäftlichen Handlung", die Einordnung von Leistungsstörungen und der Verwendung unwirksamer AGB als Wettbewerbsverstöße sowie die Diskussion verschiedener Abgrenzungskriterien in der Rechtswissenschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, eine praktisch sinnvolle und dogmatisch vertretbare Abgrenzung zwischen dem Lauterkeitsrecht und dem Leistungsstörungsrecht zu finden, um unzulässige Überlagerungen zu vermeiden, während gleichzeitig ein effektiver präventiver Verbraucherschutz gewährleistet bleibt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, der UGP-Richtlinie, der höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere des BGH und EuGH) sowie der einschlägigen Literaturmeinungen zur Abgrenzung der Rechtsgebiete.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden drei spezifische Fallgruppen unlauteren Verhaltens nach Vertragsschluss (reine Vertragspflichtverletzungen, Störung der Rechtswahrnehmung und Anspruchsgeltendmachung) detailliert analysiert und die verschiedenen Literaturmeinungen zur systemgerechten Abgrenzung vom Vertragsrecht kritisch gegenübergestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie UWG, UGP-Richtlinie, geschäftliche Handlung, Vertragspflichtverletzung, Marktbezug und Verbraucherschutz charakterisieren.
Wie bewertet der Autor die Verwendung unwirksamer AGB im Lauterkeitsrecht?
Der Autor unterstützt die Sichtweise, dass die Verwendung unwirksamer AGB als unlautere Geschäftspraktik vom UWG erfasst werden sollte, da AGB einen systematischen Charakter haben, der über das individuelle Vertragsverhältnis hinausgeht und den Geschäftsverkehr flächendeckend betreffen kann.
Warum schlägt der Autor ein ungeschriebenes „Wiederholungs“-Merkmal vor?
Der Autor schlägt dieses Kriterium vor, um den schwierigen Nachweis des Beginns einer systematischen Serie ("erster Fall") zu umgehen und sicherzustellen, dass das Lauterkeitsrecht nicht bereits bei singulären, versehentlichen Vertragsstörungen eingreift, was eine unverhältnismäßige Einengung der unternehmerischen Bewegungsfreiheit bedeuten würde.
- Quote paper
- Armin Giesen (Author), 2013, Lauterkeits- und vertragsrechtlicher Verbraucherschutz. Trennung oder Kumulation?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376733