Bestehende bilanzielle Wahlrechte in IAS/IFRS


Seminar Paper, 2005

18 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Offene Wahlrechte
2.1 Ausweiswahlrechte
2.2 Bilanzierungswahlrechte
2.3 Bewertungswahlrechte

3. Verdeckte Wahlrechte
3.1 Fehlende Regelungen
3.2 Unscharfe Regelungen
3.2.1 Unscharfe Begriffe
3.2.2 Unscharfe Grenzen
3.3 Ermessensregelungen
3.3.1 Schätzungen
3.3.2 Echtes Ermessen

4. Fazit

5. LITERATURVERZEICHNISI

6. Anhang

1. Einleitung

Auf den ersten Blick scheinen die bilanziellen Wahlrechte in den IAS/IFRS keine große Bedeutung zu haben. Gerade nach dem Comparability- and Improvement Project 2003 wurden viele Standards überarbeitet und Wahlrechte gestrichen. Betroffen waren allerdings vorwiegend sogenannte „offene“ Wahlrechte.

Unterschieden wird in dieser Arbeit zwischen „offenen“ und „verdeckten“ Wahlrechten.

Die „offenen Wahlrechte“ unterteilen sich in Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten. Im Bezug auf die „verdeckten“ Wahlrechten unterscheidet der Auto zwischen fehlenden, unscharfen und Ermessensregelungen.

In der Gliederung der „verdeckten“ Wahlrechte stützt sich der Autor vor allem auf Joachim S. Tanski. Diese Aufteilung soll die Vielfalt der „verdeckten“ Wahlrechte widerspiegeln. Da auch für den Bilanzersteller ein großer Spielraum bei den „verdeckten“ Wahlrechten besteht, wurde hierauf der Schwerpunkt der Arbeit gelegt.

Außerdem sind den „offenen“ und explizit genannten Wahlrechten nach Einschätzung des Autors keine große Bedeutung zuzumessen, da das Wahlrecht klar definiert ist.

Vielmehr dominieren „unscharfe Begriffe“ und Ermessensregelungen die Wahlrechte innerhalb der IAS/IFRS.

Allerdings sind die „verdeckten“ Wahlrechte oft nur schwer in eine Gliederung zu pressen, da sie problemlos unter mehreren Punkten erscheinen könnten.

Ziel dieser Arbeit soll sein, dem Leser eine Vorstellung und einen kurzen, beispielhaften Abriss der Probleme vor allem der „verdeckten“ Wahlrechte zu geben.

2. Offene Wahlrechte

In den IAS gab es bis zum Comparability- and Improvement Project des IASB einige offene Wahlrechte, die vom IASB unterschiedlich gewichtet wurden.[1] Das IASB erklärte eine Vorgehensweise zur „bevorzugten Methode“ (benchmark treatment) und eine andere zur „alternativen Methode“ (allowed alternative treatment). Diese Methoden wurden in den jeweiligen Standards ausführlich dargestellt und mit Hinweisen und Einschränkungen versehen. Durch die Namensgebung „benchmark“ und „alternative“ sollte die Rangfolge der Wahlrechte ausgedrückt werden. Allerdings handelte es sich von Seiten des IASB lediglich um eine Empfehlung.

Von genannten Wahlrechten bleibt nur noch eines in den IAS, nämlich in IAS 23 die Fremdkapitalkosten.

Offene Wahlrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie explizit innerhalb der IAS benannt werden und man je nach Sachverhaltes zwischen verschiedenen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen wählen kann.

2.1 Ausweiswahlrechte

In den IAS gibt es momentan nur ein spezielles Ausweiswahlrecht. Dies ist in IAS 20.24 verankert. Demnach können Subventionen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte entweder als passiver Abgrenzungsposten oder als Abzug beim Buchwert des Vermögenswertes ausgewiesen werden. Der Vorteil des Ausweises als passiver Abgrenzungsposten ist in einem höheren langfristigen Vermögensausweis und einem höheren Fremdkapital, also einer Bilanzverlängerung zu sehen. Des weiteren wird in IAS 20.39 a verlangt, dass im Anhang die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode der Zuwendungen der öffentlichen Hand erläutert werden.

2.2 Bilanzierungswahlrechte

Ein Beispiel für Bilanzierungswahlrechte sind die Fremdkapitalkosten in IAS 23. Hier findet man auch noch die ansonsten abgeschaffte Regelung der „Benchmark-Methode“[2] und „alternativ zulässigen Methode“[3].

Nach der Benchmark-Methode sind die Fremdkapitalkosten als Aufwand sofort erfolgswirksam zu erfassen.

Alternativ ist es möglich, sofern sie dem Erwerb, Bau oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sie als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Eine weitere Bedingung leitet sich aus den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen ab, wonach es wahrscheinlich sein muss, dass dem Unternehmen aus dem Vermögenswert ein wirtschaftlicher Nutzen erwächst.[4]

Ein weiteres explizit benanntes Wahlrecht ist in IAS 16 verankert. So wird lediglich gefordert, dass das Abschreibungsvolumen auf systematische Grundlagen über die Nutzungsdauer zu verteilen ist.[5] Dabei kommen eine „Vielzahl von Methoden in Betracht“.[6]

Außerdem gibt es auch noch das Wahlrecht zwischen der Fifo-Methode und der Durchschnittsbewertung in IAS 2.25 oder auch IAS 7.33, das offen lässt, ob Zinsen und Dividenden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit oder aus Finanztätigkeit auszuweisen sind.

[...]


[1] Vgl. Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS, 2005, S. 40

[2] Vgl. IAS 23.7 ff.

[3] Vgl. IAS 23.10 ff.

[4] Vgl. Bohl, Beck´sches IFRS-Handbuch, 2004, S. 1181

[5] Vgl. IAS 16.50

[6] Vgl. IAS 16.62

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Bestehende bilanzielle Wahlrechte in IAS/IFRS
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Course
Internationale Rechnungslegung
Grade
2,0
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V37804
ISBN (eBook)
9783638370547
File size
386 KB
Language
German
Notes
Offene und verdeckte Wahlrechte, unscharfe Begriffe, unscharfe Grenzen, Schätzungen, echtes Ermessen, bilanzielle Ermessensregelung
Keywords
Bestehende, Wahlrechte, IAS/IFRS, Internationale, Rechnungslegung
Quote paper
Marc Lory (Author), 2005, Bestehende bilanzielle Wahlrechte in IAS/IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37804

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