Männer und Frauen zwischen Familie und Beruf. Die Entwicklung der Arbeitsteilung


Thèse de Bachelor, 2017

54 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Hinführung zum Thema

2. Begriffsexplikation

3. Historischer Rückblick
3.1 Die bürgerliche Familie
3.2 Familie seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
3.3 Zwischenfazit

4. Die Individualisierungsthese von Ulrich Beck als Erklärungsansatz innerfamilialer Arbeitsteilung

5. Familienpolitische Rahmenbedingungen

6. Die gegenwärtige Situation von Männern und Frauen im Spannungsfeld von Familie und Beruf
5.1 Einstellungen im Wandel
5.2 Innerfamiliale Arbeitsteilung

6. Fazit – Traditionell oder egalitär?

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Reale aktuelle und ideale Aufteilung der Kinderbetreuung in der Familie

Abbildung 2: Aufteilung der Elternaufgaben nach Geschlecht und nichtehelichen (NEL) oder ehelichen Lebensgemeinschaften

Abbildung 3: Aufteilung der Routine-Hausarbeiten nach Geschlecht und nichtehelichen (NEL) oder ehelichen Lebensgemeinschaften

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vorstellungen zur Rollenverteilung zwischen Mann und Frau in West- und Ostdeutschland, Befragte mit deutscher Staatsangehörigkeit, Anteil egalitärer Äußerungen

Tabelle 2: Einstellungen zur Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau 2012

1. Hinführung zum Thema

Bei Betrachtung der Familie in den letzten Jahrhunderten fällt auf, dass sich diese merklich gewandelt hat und auch in der Familiensoziologie besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass sich die Familie im Wandel befand und immer noch befindet. Die Pluralisierung von Lebensformen, demografische Trends, wie der Anstieg der Scheidungszahlen und die abnehmende Geburtenrate gelten als ein Indiz für sich wandelnde Familienstrukturen und führen zu Veränderungen im Zusammenleben. Auch die Geschlechterverhältnisse sind vom Wandel betroffen. Hinsichtlich des Wandels der Familie spielt auch die innerfamiliale Arbeitsteilung eine bedeutende Rolle, die unter anderem in familiensoziologischer Forschung sowie in der Geschlechterforschung häufig untersucht wird. Die traditionelle Arbeitsteilung, nach der Frauen für den Haushalt und für die Erziehung der Kinder, Männer hingegen für die Erwerbsarbeit und die finanzielle Absicherung der Familie verantwortlich sind, wird noch in Haushalten Deutschlands gelebt. Eine an diesem Modell orientierte Organisation der Aufteilung wurde lange Zeit gesellschaftlich nicht in Frage gestellt und als funktional notwendig erachtet. Allerdings zeichnet sich eine Verschiebung der konventionellen, geschlechtsspezifischen Zuständigkeiten ab. Das Modell des männlichen Familienernährers hat an Selbstverständlichkeit verloren, wohingegen das traditionelle Rollenbild der Frau als Hausfrau sukzessiv erodiert ist und auch in Genderdebatten kritisch hinterfragt wird. Durch die Emanzipationsbewegung und die Öffnung des Bildungs- und Erwerbsystems für Frauen besteht für diese die Chance, ihre erworbenen Bildungsabschlüsse am Arbeitsmarkt einzusetzen und eine Erwerbstätigkeit zu verfolgen. Diese zunehmende berufliche Orientierung der Frauen führt in der Partnerschaft vermehrt zu Konflikten und gleichzeitig zur Notwendigkeit einer Einigung bezüglich der Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Seit Jahren wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Soziologie heftig diskutiert und debattiert und steht darüber hinaus verstärkt im Zentrum politischer und gesellschaftlicher Interessen. Auch die umfangreiche Fachliteratur und diverse Studien zu diesem Thema beweisen die Relevanz und Aktualität dieser Kontroversen. Meist wird die Thematik der Vereinbarkeit ausschließlich mit Frauen in Beziehung gesetzt, da sie erwerbstätig sein wollen aber gleichzeitig genügend Zeit für die Familie und Kindererziehung aufbringen möchten und somit einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Aber Männer äußern zunehmend den Wunsch, bei der Erziehung der Kinder eine größere Rolle spielen zu wollen (vgl. Rüling 2007: 11), weswegen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur mehr ein exklusives Frauenthema ist, sondern auch Männer heute in einem zunehmenden Maße betrifft.

Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich deswegen mit der Entwicklung der innerfamilialen Arbeitsteilung und in welcher Form sie heute praktiziert wird. Es stellt sich die primäre Frage, wie Männer und Frauen Familie und Beruf heute miteinander vereinbaren und ob beziehungsweise wie sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderter Einstellungen die Beteiligung von Männern und Frauen an der Haus- und Erwerbsarbeit verändert hat. Stehen Frauen und Männer in der modernen Zeit gleichermaßen zwischen Beruf und Familie oder werden die Bereiche immer noch ungleich verlagert beziehungsweise sind Retraditionalisierungsprozesse erkennbar? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, soll zuerst eine begriffliche Klärung von Familie und innerfamilialer Arbeitsteilung erfolgen, um schließlich im dritten Kapitel einen skizzenhaften historischen Rückblick auf die Charakteristik der Familie und die Geschlechterverhältnisse seit dem Bürgertum zu geben. Dies ist notwendig, um die Entwicklung der Arbeitsteilung sowie die derzeitige Situation in deutschen Familien adäquat betrachten und diskutieren zu können. Zusätzlich werden demografische Wandlungsprozesse und die Zunahme alternativer Lebensformen kurz betrachtet, um das Gesamtbild des Wandels der Familie begreiflich zu machen. Im vierten Kapitel wird die Individualisierungsthese von Ulrich Beck als Erklärungsansatz für die innerfamilialer Arbeitsteilung herangezogen und es wird untersucht, welchen Einfluss die Individualisierung auf die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung allgemein und auf die Geschlechter im Einzelnen hat. Im nächsten Abschnitt werden familienpolitische Rahmenbedingungen betrachtet. Die Familienpolitik sieht es zunehmend als Aufgabe an, eine partnerschaftliche Verteilung der Arbeiten mit ihren Maßnahmen und Reformen zu gewährleisten und in der Tat üben diese einen gewichtigen Einfluss auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Im Zentrum des sechsten Kapitels steht die gegenwärtige Situation von Frauen und Männern im Spannungsfeld von Familie und Beruf. In diesem Absatz werden Studien und Daten herangezogen, um die Einstellungen von Frauen und Männer zu Arbeitsteilung sowie zu Geschlechterrollen zu untersuchen, denn tradierte Vorstellungen von typisch männlicher und typisch weiblicher Arbeit führen ebenfalls zu Geschlechterungleichheiten und zur Aufrechterhaltung dieser. Es soll herausgestellt werden, inwiefern diese traditionellen Vorstellungen noch in den Köpfen vorhanden sind und inwieweit sich dies in der Realität niederschlägt. Weiterhin soll anhand des Materials herausgearbeitet werden, wie sich die Beteiligung der Geschlechter hinsichtlich Erwerbs- und Familienarbeit gestaltet. Abschließend werden in einem Fazit die wichtigsten Aspekte und Erkenntnisse erneut betrachtet und zueinander in Beziehung gesetzt, um die Entwicklung der Arbeitsteilung und dessen heutige Ausprägung zu verdeutlichen um letztendlich herauszufinden, ob Männer und Frauen heute im gleichen Maße zwischen Beruf und Familie stehen oder sich die Beteiligung unterscheidet.

2. Begriffsexplikation

Bevor ein Blick zurück in die Familie des Bürgertums geworfen wird, werden an dieser Stelle die für das spätere Verständnis elementaren Begriffe „Familie“ und „Innerfamiliale Arbeitsteilung“ einer genaueren Betrachtung unterzogen, um sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf der Arbeit keine Verständnis- beziehungsweise Interpretationsschwierigkeiten auftreten.

Zum Begriff: Familie

Im „normalen“ Sprachgebrauch wird der Begriff „Familie“ häufig unhinterfragt verwendet und fließt in alltägliche Konversationen mit ein. Die Schwierigkeit „Familie“ zu definieren, liegt unter anderem in der Vielschichtigkeit des Begriffes. Was ist Familie? Im einfachsten Sinn bezeichnet Familie die Kernfamilie - eine Gemeinschaft von Mutter, Vater und Kind(ern), mit welcher Einheit, Vertrauen und Zusammengehörigkeit assoziiert wird. Jedoch hat jedes Individuum beziehungsweise jede kulturelle Gruppe eine subjektive Vorstellung von dem, was Familie ist und sein soll. Hier liegt die nächste Schwierigkeit: die subjektive und kulturell differierende Vorstellung. Auch bei Betrachtung wissenschaftlicher Literatur zum Thema Familie wird ersichtlich, dass keine einheitliche Definition für den Begriff „Familie“ existiert. Bei einer intensiveren begrifflichen Auseinandersetzung fällt jedoch auf, dass aufgrund massiver Wandlungstendenzen und der Pluralisierung der Familienformen zumindest die traditionellen Begriffsbestimmungen nicht mehr alle Erscheinungsformen zureichend definieren und eine Neubestimmung notwendig wäre. Der traditionelle Begriff der Familie orientiert sich am bürgerlichen Familienleitmodell, mit welchem ein verheiratetes Paar unterschiedlichen Geschlechts mit einem oder mehreren leiblichen Kindern verbunden wird (vgl. Erler 1996: 11). Jedoch ist Familie facettenreich und setzt sich nicht zwangsläufig nach dieser Definition zusammen. Es gibt beispielsweise unverheiratete Paare mit Kind oder Alleinerziehende, die laut der Begriffserklärung nicht als Familien bezeichnet werden könnten. Laut Nave-Herz ist es demnach notwendig, eine Definition von Familie auf höchstmöglichen Abstraktionsniveau zu wählen, die auch historische und kulturelle Veränderungen beziehungsweise Ausprägungsformen miteinbezieht (vgl. Nave-Herz 2012: 15f): Erstens ist die Familie gekennzeichnet durch ihre biologische-soziale Doppelnatur, das heißt, sie besitzt eine biologische und soziale Reproduktions- sowie Sozialisationsfunktion, neben anderen gesellschaftlichen Funktionen, die jedoch kulturell variabel sind. Zweitens besteht, so Nave-Herz ein besonderes Kooperations- und Solidaritätsverhältnis zwischen den Mitgliedern, welches diesen spezifische und zeitlich überdauernde Rollen (z.B. Mutter, Sohn) zuweist. Als letztes konstitutives Merkmal nennt Nave-Herz die Generationendifferenzierung, welche sich auf das Eltern-Kind Verhältnis als auch auf die Gr0ßeltern beziehen kann. Sie betont, dass das Ehesubsystem kein essentielles Kriterium für Familie ist, da es in allen Kulturen Familien gibt und gab, „[…] die nie auf einem Ehesubsystem beruht haben oder deren Ehesubsystem im Laufe der Familienbiographie durch Rollenausfall […] entfallen ist.“ (Nave-Herz 2012: 15) Die traditionelle Familiendefinition bezeichnet somit nur eine mögliche Form neben anderen. In vorliegender Arbeit wird Familie verstanden als eine nach zwei Generationen differenzierte Kleingruppe, die einen gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Kind voraussetzt, wobei ein Ehesubsystem gegeben sein kann, aber nicht muss.

Zum Begriff: Innerfamiliale Arbeitsteilung

Die innerfamiliale Arbeitsteilung setzt sich zusammen aus der bezahlten und der unbezahlten Arbeit in einem gemeinsamen Haushalt. Die bezahlte Arbeit beziehungsweise die Erwerbsarbeit bezieht sich auf „[…] den Austausch von Arbeitskraft für Lohn, bzw. auf selbstständige Arbeit, mit der auf dem Markt angebotene Güter und Dienstleistungen hergestellt werden.“ (Lenz/ Adler 2010: 186) Hierbei geht es vorrangig um die Sicherung des Lebensunterhaltes. Der Bereich der unbezahlten Arbeit umfasst die Haus- und Familienarbeit, erstreckt sich demnach auf Arbeiten im häuslichen Umfeld. Hierbei wird auch von Sorgearbeit gesprochen, da dieser Begriff den Inhalt und die Spannbreite der Beschäftigungen im privaten Raum genauer erfasst und sowohl personenbezogene als auch sachbezogenen Aktivitäten miteinbezieht, die die physische und psychische Reproduktion aller Haushaltsmitglieder sichern (vgl. Lenz/ Adler 2010.: 188f). Hierunter fallen beispielsweise Aufgaben wie Kinderbetreuung, Kochen und Putzen. Im Gegensatz zur Erwerbsarbeit kann die Sorgearbeit den Lebensunterhalt der Familienmitglieder nicht sicherstellen.

Die traditionelle Arbeitsteilung in Familien sieht eine ungleiche Beteiligung der Männer und Frauen an der Erwerbsarbeit sowie an der Haus- und Familienarbeit vor. Diese Ungleichheit zeigt sich darin, dass Männer als Ernährer der Familie gelten und somit der öffentlichen Sphäre des Erwerbs zugeschrieben werden, während die Frau für die Familien- und Hausarbeit eingeteilt wird sowie die Kindererziehung und „[…] einen Teil der Behördengänge und sonstige[…] amtsmäßige[…] Staatsbürgerpflichten [übernimmt, SE]“. (Beck-Gernsheim 1989: 64) Außerdem sei sie zuständig für die Regelung familialer Konflikte, für die liebende Unterstützung des Mannes und für die Herstellung eines behaglichen Familienklimas (vgl. Beck-Gernsheim 1989: 64). Eine egalitäre Arbeitsteilung bezeichnet in dieser Arbeit eine geschlechtsunspezifische, nicht-traditionelle Aufteilung der Arbeiten, also eine gleiche Aufteilung der Arbeiten mit der Voraussetzung, dass beide Partner erwerbstätig sind.

3. Historischer Rückblick

Nachdem nun im vorangegangen Kapitel die Begriffe „Familie“ und „Innerfamiliale Arbeitsteilung“ erläutert worden sind, erfolgt in diesem Kapitel ein Rückblick auf die Familie. Hierbei soll die Charakteristik und des bürgerlichen Familienideals vorgestellt und die Geschlechterverhältnisse genauer in den Blick genommen werden. In einem zweiten Unterpunkt liegt der Schwerpunkt auf Familien- beziehungsweise Geschlechterverhältnisse in und seit der Nachkriegszeit. Zusätzlich werden im selben Teil demografische Eckdaten genannt und pluralisierte Lebensformen kurz vorgestellt.

3.1 Die bürgerliche Familie

Mit dem Aufstieg des Bürgertums im späten 18. und 19. Jahrhundert entstand allmählich das Leitbild der bürgerlichen Familie, welches sich in der westlichen, modernen Kultur als geltendes Ideal durchgesetzt hat (vgl. Burkart 2008: 121f). Für die Entstehung des bürgerlichen Familienmodells als Leitbild sind vor allem zwei Entwicklungen zu nennen: Zum einen die Genese des wohlhabenden sowie gebildeten Bürgertums seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, zum anderen tiefgreifende gesellschaftliche Verlagerungen aufgrund der Industrialisierung (vgl. Geißler/ Meyer 2014: 415). Stellt man das bürgerliche Familienmodell seinem „Vorläufer“ – dem Ganzen Haus[1] - gegenüber, sind weitreichende Veränderungen festzustellen. War das Ganze Haus neben der Wohnstätte auch zugleich Produktions- und Arbeitsstätte, zeichnete sich das Familienmodell des Bürgertums dadurch aus, dass eine räumliche Trennung dieser beiden Bereiche erfolgte sowie familienfremde Personen ausgeschlossen wurden und dadurch ein Privatraum entstand (vgl. Burkart 2008: 122). Es wurde somit eine klare Grenze zur Außenwelt gezogen und die Familie wurde zu einer gesonderten, intimen sozialen Einheit, da erst mit der räumlichen Absonderung sowie durch Ausschluss familienexterner Personen eine Isolierung der eigentlichen Familie möglich war. Mit der Auslagerung der Produktion aus dem Familienbereich veränderten sich zugleich auch die Zuständigkeiten der Familienmitglieder. Waren im Ganzen Haus alle Haushaltsmitglieder – ergo auch Frauen beziehungsweise Mütter - gleichwertig[2] in die Produktion mit eingebunden, erfolgte nach der Trennung eine Polarisierung der Geschlechterrollen (vgl. Peuckert 2012: 14). Das heißt, dass die verschiedenen Zuständigkeiten der beiden Lebensbereiche Wohnstätte und Arbeitsplatz je einem Geschlecht übertragen wurden. Der Mann als Familienoberhaupt und Ernährer war zuständig für die Berufsarbeit und somit für die finanzielle Sicherheit, die Frau hingegen widmete sich voll und ganz dem familialen Binnenraum (vgl. Rerrich 1990: 40). Die Erwerbstätigkeit der Frau wurde nur noch im Notfall akzeptiert; allenfalls ein Zuverdienst durch voreheliche Erwerbsarbeit war ihnen zugestanden (vgl. Hausen 2012: 203). Diese Tatsache führte zu veränderten Geschlechterverhältnissen. Mit dem Aufkommen des bürgerlichen Familienideals wurde die Einbindung der Frau in den Reproduktionsbereich in den Hintergrund gedrängt und „[…] [sie, SE] [wurde, SE] auf Haus und Herd, Küche und Kinder zurückgedrängt.“ (Burkart 2008: 129). Legitimiert wurde diese Trennung durch neue Vorstellungen von Geschlechterunterschieden, mit

[…] Betonung von biologisch vorgegebenen, anthropologisch konstanten Unterschieden, aus denen ‚Wesensunterschiede‘ abgeleitet wurden […] [sowie, SE] psychische ‚Geschlechtseigentümlichkeiten‘ […] denen zufolge Männer von Natur aus für das Öffentliche, Frauen für das Private prädestiniert sind.“ (Rerrich 1990: 39 [Hervorh. d. Verf.])

Auch in der Erziehung und in der Schule wurde darauf geachtet, dass man die Kinder für ihre zukünftigen, komplementären Zuständigkeiten in die Richtung konditionierte, als dass Männer für eine lebenslange Berufsorientierung und Frauen für Familienorientierung und Familienarbeit verpflichtet seien (vgl. Hausen 2012: 203), dadurch wurden die geschlechtsspezifischen Zuständigkeiten in den Vorstellungen verankert und an die jüngere Generation tradiert.

Vor dem Bürgertum wurden Männer und Frauen über ihre soziale Position und der der daraus resultierenden Aufgaben unterschieden, mit dem Populärwerden des bürgerlichen Familienideals jedoch wurden ständisch geprägte Definitionen durch universale Geschlechtscharakterdefinitionen ersetzt (vgl. Hausen 2012: 203.). Dadurch wurden sie zwar von den ständischen Zuordnungen befreit, aber der männliche beziehungsweise weibliche Mensch wurde gleichzeitig auch wieder mit vorgeformten, geschlechtsspezifischen Charaktereigenschaften in Beziehung gesetzt, die unter anderem dazu führten, dass die Verantwortungsbereiche Beruf und Familie nach dem Kriterium Geschlecht festgelegt wurden. Die Frau galt als passiv-emotional während dem Mann die Eigenschaften aktiv und rational zugeschrieben wurden (vgl. ebd.: 204). In ihrer Bedeutung für die Familie wurde die Arbeit im und die Arbeit außer Haus als gleichwertig angesehen, jedoch wurde die Hausarbeit nach und nach untergeordnet, da der Wert derer gegenüber der Erwerbsarbeit des Mannes stark abfiel und sich auch im Alltag ein hierarchisches Verhältnis der Tätigkeiten erkennen ließ (vgl. Rerrich 1990.: 55). Dadurch leitete sich auch unter anderem der Autoritätsanspruch des Mannes ab und sicherte seine patriarchalische Herrschaft. Frauen waren den Männern sowohl in der Familie als auch in öffentlichen Angelegenheiten untergeordnet.

Ein weiteres Merkmal des bürgerlichen Familienideals ist die Emotionalisierung und Intimisierung des Binnenverhältnisses. Die affektiv-neutrale Haltung gegenüber den Kindern im Ganzen Haus, die eher als „potentielle Arbeitskräfte“ (vgl. Peuckert 2012: 13) angesehen wurden, wurde durch eine intensive emotionale Zuneigung abgelöst und die Kindererziehung wurde zu einer Hauptaufgabe (vgl. Lenz 2013: 106f). Die Kindheit insgesamt wurde somit aufgewertet und als eigenständige Lebensphase angesehen. Für die Kinder war primär die Frau zuständig, sie war für die emotionale Zuwendung verantwortlich. Der Vater als Oberhaupt der Familie - dem Disziplin und Härte zugeschrieben wurde – würde seine Autorität mit einer zu engen emotionalen Bindung zum Kind gefährden (vgl. Lenz/ Adler 2011: 170). Zugleich wurde vermehrt nicht mehr aus ökonomischen oder zweckorientierten Gründen geheiratet, sondern die Liebe wurde als einzig legitimes, Ehe stiftendes Motiv angesehen. In den hochbürgerlichen Schichten wurde das Liebesideal als Eheschließungsgrund mit der Idee des Ergänzungstheorems verknüpft, welches besagt, dass Frauen und Männer wesensmäßig als unterschiedlich und als sich wechselseitig ergänzende Teile eines Ganzen anzusehen sind sowie differierende Fähigkeiten und Eigenschaften haben (vgl. Nave-Herz 2013: 26). Diese komplementäre Entgegensetzung der Geschlechter legitimierte unter anderem die zuvor erwähnte Separation von weiblicher Familien- und Hausarbeit sowie männlicher Erwerbsarbeit, da die Gegensätzlichkeit nicht nur notwendig, sondern ideal sei. „Die Gegensätze ergänzen sich zur harmonischen Einheit.“ (Hausen 2012: 34) Durch diese, gegen Ende des 18. Jahrhunderts und ab dem 19. Jahrhundert normative Durchsetzung des im literarischen Diskurs entwickelte Ideal der „romantischen Liebe“, der es um die psychische und erotische Verschmelzung der Partner geht (vgl. Burkart 2008: 127), erhielt die Liebe einen exklusiven Charakter. Ehe und Familie wurden strukturell gekoppelt:

Die durch Liebe gegründete und durch sie getragene Ehe erfuhr ihre letzte Vollendung in der Elternschaft. […] Aus der Ehe folgte […] unmittelbar die Familiengründung und die Ehe ging voll und ganz in der Familie auf. (Lenz 2013: 106)

Das bürgerliche Familienmodell als Idealvorstellung stimmte jedoch im 19. Jahrhundert nicht immer mit der Realität überein – es bestand eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Leitbild und der Lebenswirklichkeit. Das bürgerliche Familienideal konnte meist nur vom Hoch- und Bildungsbürgertum realisiert werden. Vor allem in ländlichen Gebieten und in Arbeiterfamilien konnte das Modell nicht gelebt werden, dominierte aber dennoch als normative Vorstellung in den Köpfen der Menschen und wurde in der Folgezeit als „Normalfamilie“ deklariert (vgl. Lenz 2013: 107). In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeichneten sich Verbürgerlichungstendenzen ab, aber zur realen, schichtumgreifenden Durchsetzung des bürgerlichen Familienmodells fehlte die deutliche Verbesserung des Lebensstandards für die Mehrheit der Bevölkerung (vgl. Peuckert 2012: 15).

3.2 Familie seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Das bürgerliche Familienideal verfestigte sich zunehmend und in den 50er bis Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts – dem „Golden Age of Marriage“ - etablierte es sich und die nun sogenannte moderne Kleinfamilie fand seine stärkste, verbindliche Verbreitung. „Die moderne bürgerliche Familie wurde zur dominanten, massenhaft gelebten (‚normalen‘) Lebensform […]“ (Peuckert 2012: 15), da sich die Lebensverhältnisse durch das Wirtschaftswunder deutlich verbesserten und das Modell realisiert werden konnte. Auch Kirchen und Parteien propagierten dieses Modell und die Gewerkschaften forderten eine ausreichende Entlohnung der Ehemänner, damit die Frauen sich voll und ganz der Heim- und Erziehungsarbeit widmen konnten (vgl. ebd.: 15). Zu jener Zeit war die mütterliche Erwerbstätigkeit am niedrigsten[3], die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung war die Regel und wurde als naturgegeben empfunden. Die Ehescheidungszahlen waren am geringsten, während der Anteil der Eheschließungen enorm hoch war: man heiratete altersmäßig relativ früh und 95 Prozent heirateten wenigsten einmal im Leben (vgl. Geißler/ Meyer 2014: 416). Auch die Geburtenzahlen waren hoch und 90 Prozent der Kinder unter 6 Jahre lebten zusammen mit ihren leiblichen Eltern (vgl. Peuckert 2012: 17). Das Bild der modernen Kleinfamilie wurde von der Mehrheit der Bevölkerung unhinterfragt gelebt und gestaltete sich so zu einer kulturellen Selbstverständlichkeit. Tyrell spricht von einer Institutionalisierung von Familie, die dadurch eine exklusive Monopolstellung erhielt (vgl. Tyrell 1988: 150). Das Leitbild der bürgerlichen Familie und damit verbunden auch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wurden im Zuge der Institutionalisierung als selbstverständlich und verbindlich angesehen. Eheschließung und Familiengründung ist das Normalverhalten und das Leitbild wird zur dominanten Familienform, wohingegen alternative Lebensformen im bestmöglichen Fall als Notlösung toleriert, überwiegend aber negativ sanktioniert wurden (vgl. Geißer/Meyer 2014: 416).

Seit etwa Mitte der 1960er Jahre hat sich die besondere Situation der Nachkriegszeit erneut gewandelt. Dieser Wandel zeigt sich unter anderem an demografischen Makroindikatoren sowie an der Pluralisierung der Lebensformen. Darüber hinaus zeigt sich die Erschütterung der modernen Kleinfamilie auch auf der Ebene der normativen Leitbilder. Dies äußert sich durch eine verstärkte Unverbindlichkeit und das leitende Ideal einer lebenslangen, monogamen Ehe gerät ins Wanken (vgl. Peuckert 2012: 17) und die Ehe als solche wird als nur eine von vielen gleichwertigen Möglichkeiten des Zusammenlebens relativiert. Nahezu fast alle charakteristischen Aspekte, die das bürgerliche Familienmodell kennzeichneten, waren von einer zunehmenden Instabilität gekennzeichnet. Hier stellt sich die Frage, warum es zu so einem gravierenden Umbruch kam. Natürlich muss man beachten, dass sich die Veränderungen auf die historisch einmalige Situation der Nachkriegszeit beziehen. In dieser Zeit war das Bedürfnis nach Sicherheit, Geborgenheit und Stabilität besonders hoch und dieses zeigte sich in der ausgeprägten Wertschätzung des Familienlebens. Jedoch lassen sich strukturelle familiale Veränderungen in den späten 1960ern, die zu einem Rückgang der Realisierung des bürgerlichen Familienideals führten, nicht leugnen. Der Wandel wurde vor allem ausgelöst durch

[…] Ideen der neuen Frauenbewegung, durch Veränderungen der Erwerbs- und damit der Berufsstruktur, durch ökonomische Wohlstandssteigerung, durch die Bildungsexpansion der Frauen und die Technisierung des Haushaltes sowie durch einen allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel, der Abnahme traditioneller Vorgaben und der Verbreitung des Individualisierungsprozesses. (Nave-Herz 2013: 30)

Man spricht an dieser Stelle auch von einer Kulturrevolution die zu einem grundlegenden Wertewandel geführt hat: zu einer Abkehr von traditionellen Werten - gerade in Bezug auf Ehe und Familie (vgl. Burkart 2008: 41). Durch den Wandel hat sich auch die Stellung der Frau sowie das Geschlechterverhältnis verändert. Die Bildungsexpansion hat den Frauen den Weg in höhere Bildungssysteme geebnet[4] und je höher ihr Bildungsniveau desto schwächer die traditionelle Geschlechtsrollendefinition (vgl. ebd.: 43). Die Berufstätigkeit von Müttern wurde durch das Leitbild der bürgerlichen Familie immer deutlich abgelehnt, da sie angeblich mit der Sorge um Kinder und Haushalt unvereinbar war und die wichtigsten und würdigsten Aufgaben der Frauen seien (vgl. Goody 2002: 215). Die verheiratete Frau sollte eine Hausfrau sein und sich auf den privaten Bereich beschränken. Erwerbstätige Mütter wurden nicht gerne gesehen, da sie aufgrund der Erwerbstätigkeit nicht mehr ausreichend Zeit für erzieherische und häusliche Tätigkeiten aufbringen können. Seit der Nachkriegszeit stieg die Frauenerwerbstätigkeit -im Speziellen auch die Müttererwerbstätigkeit - immer mehr an. Schier spricht von einer „Entgrenzung von Erwerbsarbeit“ und erläutert (vgl. Schier 2014: 254f): Die zunehmende Erwerbsorientierung und Erwerbsarbeit von Frauen führt dazu, dass die tradierte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung angezweifelt wird. Der Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses und die zunehmende Arbeitslosigkeit seit den 1960er Jahren führen zu brüchigen Karrieren und niedrigeren Einkommen. Des Weiteren sind räumliche (Mobilitätsanforderung, räumliche Unabhängigkeit von Erwerbsarbeit) und zeitliche (flexible Arbeitszeiten, Wochenend- und Nachtarbeit) Entgrenzung von Erwerbsarbeit zu erkennen, die dazu führen, dass die geschlechtsspezifische Zuordnung zu den beiden Sphären Familie und Beruf unscharf wird (vgl. Schier 2014: 254f). Das traditionelle Ernährermodell, welches in der Zeit des „Golden Age of Marriage“ am dominantesten war, befindet seit den 1970er Jahren auf dem Rückzug und somit büßt das tradierte Geschlechterverhältnis hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung an Legitimation ein. Vor den 70er Jahren hatten Frauen zudem kein eigenes Recht auf Erwerbstätigkeit, lediglich in Notsituationen sollten verheiratete Frauen arbeiten und benötigten hierfür die Zustimmung des Ehemannes (vgl. Jurczyk 2008: 70). Dies hat sich geändert - die Berufstätigkeit wird zunehmend ein fester Bestandteil der Biografie von Frauen, nicht zuletzt durch die Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahre 1976, durch die die gesetzlich fixierte Zuständigkeit der Frauen für Hausarbeit und Familie aufgehoben wurde (vgl. Peuckert 2012: 406) und somit wesentliche Ungleichheiten – zumindest auf dem Papier – abgebaut wurden und die Verteilung nun Privatsache der Paare war. Es ist jedoch auffällig, dass sich die Erwerbsbeteiligung von verheirateten Frauen und Mütter erhöht hat, sie aber sequenziell angelegt ist (vgl. Ostner 2008: 227), das heißt, dass die Erwerbsarbeit von Frauen keine kontinuierliche ist. An diesem Punkt lässt sich auch eine Brücke zum Geburtenrückgang ziehen, da Erwerbsarbeit und das Aufziehen von Kindern kaum vereinbar erscheinen. Infolgedessen entscheiden sich auch Frauen bewusst gegen ein Kind, da die Priorität auf die Karriere gesetzt wird; oder Frauen brechen nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit ab und widmen sich dem Aufziehen der Kinder. Der Staat setzte sich die Frauenerwerbstätigkeit nicht zum Ziel seiner Politik und es verfestigte sich die Auffassung, dass Mütter die Pflicht und das Recht haben, ihre Kinder zuhause zu versorgen und dass dies auch die beste Versorgung sei (vgl. Lenz/Adler 2010: 199). Der Staat trug in hohem Maße dazu dabei, dass die traditionelle Arbeitsteilung gewahrt wird, indem die Familienpolitik die männliche Ernährerehe unterstützte und Mütter mithilfe langfristiger Beurlaubung zur Kindererziehung aus dem Arbeitsmarkt ausschloss (vgl. Lenz/Adler 2010: 199). Hieraus entstand – neben der dauerhaften Hausfrauenehe- das sogenannte Drei-Phasen Modell für Frauen (vgl. ebd: 199): In der ersten Phasen geht die Frau einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit bis zur Heirat beziehungsweise Geburt des ersten Kindes nach. Das Mutter- und Hausfrauendasein bis das jüngste Kind mindestens das Schulalter erreicht hat kennzeichnen Phase 2 und die erneute Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach der Erziehung charakterisiert Phase 3 und bis in die 1980er Jahre war dieses 3-Phasen-Modell bei Frauen zwischen 25 und 45 Jahren deutlich zu erkennen (vgl. Lenz/ Adler 2010: 199). Die tradierten, familienorientierten Frauenbilder gehörten demnach also immer noch zu den herrschenden Vorstellungen, obwohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern sukzessiv anstieg. Die Doppelorientierung von Frauen am Ende der 80er Jahre war als integraler Bestandteil des Lebensentwurfs zu einer kulturellen Selbstverständlichkeit geworden (vgl. Sommerkorn/ Liebsch 2002: 112). Damit rückte auch die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr in den Vordergrund von politischen und gesellschaftlichen Debatten. Modernisierungstendenzen sind dahingehend zu erkennen, als dass Frauen und Mütter häufiger erwerbstätig sind. Jedoch sind sie es, die sich immer noch hauptsächlich um die Kindererziehung und den Haushalt kümmern. Der Wandel bezieht sich also vielmehr auf die Veränderung im weiblichen Erwerbsverhalten als auf Veränderungen in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung hinsichtlich der Familienarbeit. Der Mann trägt immer noch die Hauptverantwortung für die Ernährung der Familie und die Frau wird zunehmend mit der Doppelbelastung Beruf und Familie konfrontiert.

Wie und ob sich die Angleichung der Erwerbsbeteiligung von Frauen auf die innerhäusliche Arbeitsteilung ausgewirkt hat wird im sechsten Kapitel genauer betrachtet.

Demografischer Wandel und Pluralisierung der Lebensformen seit 1965

Die Eheschließungszahlen und die Geburtenrate gingen zurück, bei gleichzeitigem Anstieg der Ehescheidungszahlen und des Heiratsalters (vgl. Huinink/ Konietzka 2007: 75). Vor allem der extreme Geburtenrückgang seit 1965 erscheint sehr gravierend. Die zusammengefasste Geburtenziffer im früheren Bundesgebiet hat sich seit 1960 mit 2,4 auf 1,4 (1980) eingependelt (vgl. Engster/Menning 2003: 71) und dieser Wert ist bis heute mit marginalen Schwankungen stabil geblieben. Hierbei gilt natürlich zu beachten, dass durch die Entwicklung der Antibaby-Pille die Kinderzahl planbar wurde. Dennoch ist die niedrige Fertilitätsrate ein Ausdruck der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Geburtenrückgang wurde begleitet von einer Entkoppelung von Heirat und Fertilität (vgl. Peuckert 2012: 18); das bedeutet, die oben erwähnte strukturelle Koppelung von Ehe und Familie begann sich aufzulösen. Die Paare, die sich für ein Leben mit Kindern entscheiden beziehungsweise bereits Eltern sind, müssen nicht mehr zwangsläufig heiraten. Im früheren Bundesgebiet hat sich die Zahl der nichtehelich Geborenen zwischen 1970 und 2010 von 5 auf 27 Prozent mehr als verfünffacht (vgl. Peuckert 2012: 19). Dies mag auch daran liegen, dass uneheliche Geburten in der Gesellschaft nicht mehr negativ sanktioniert werden. Seit dem „Golden Age of Marriage“ wird immer seltener und auch erst im höheren Lebensalter geheiratet; während in den 1960ern 95 Prozent wenigsten einmal im Leben heirateten, tun dies heute etwa noch 2/3 der Frauen und Männer (vgl. Geißler/ Meyer 2014: 421f). Das durchschnittliche Erstheiratsalter der Frauen in Westdeutschland hat sich seit 1960 um rund sieben Jahre auf 31 Jahre und bei den Männern um acht Jahre auf 34 Jahre erhöht (vgl. Statistisches Bundesamt 2016b: 124). Die Ehen sind zerbrechlicher geworden und werden nicht mehr unbedingt als dauerhafte Verbindung angesehen. Scheidungen wurden aber erst durch die „[…] Abschaffung der rein kirchlichen Kontrolle über Stiftung und Auflösung der Ehe […]“ (Goody 2002: 219) möglich.

Der Begriff der Lebensform bezeichnet Formen des Zusammenlebens, die von der traditionellen Kernfamilie abweichen oder eine Alternative zu ihr darstellen (vgl. Wagner 2008: 102). Unter anderem durch die eben genannten demografischen Wandlungsprozesse entstand eine Reihe alternativer Lebensformen, die vom Leitbild der modernen, bürgerlichen Familie abwichen. Wichtig ist zu erwähnen, dass es schon immer viele verschiedene Formen von Familie gegeben hat.

[...]


[1] Anm.: Das Ganze Haus bezeichnet in der vorindustriellen Gesellschaft eine große Haushaltsfamilie, in der nicht nur die Kernfamilie (Vater, Mutter, Kind), sondern auch Verwandte sowie Mägde, Knechte, Gesellen und Lehrlinge unter einem Dach wohnten und arbeiteten. Das Ganze Haus ergab eine Einheit von Familienleben und Produktion. Alle Mitglieder des Ganzen Hauses wurden als Arbeitskräfte betrachtet und unterstanden der patriarchalisch-autoritären Herrschaft des Hausvaters (vgl. hierzu: Rerrich 1990: 31ff). Die Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte führte dann allmählich zur Auflösung des Ganzen Hauses. Zu beachten ist hierbei, dass der Typ des Ganzen Hauses zwar ein Familienideal war, aber in der Wirklichkeit eine Minorität bildete und neben diesem Ideal eine Pluralität von Familienformen existierte (vgl. Nave-Herz 2013: 20f). Nicht zu bestreiten ist aber die normative Kraft des Modells und dessen Leitbildfunktion, weswegen es bis ins 18. Jahrhundert hinein als damaliges Familienideal galt.

[2] Das heißt ohne geschlechtsspezifische Zuordnung (natürlich mit Ausnahme schwerer Arbeiten, die Frauen aufgrund der körperlichen Beschaffenheit nicht erledigen konnten)

[3] 1950 war jede vierte Mutter mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig, in den 60er Jahren verharrte die Erwerbsquote bei gut einem Drittel (vgl. Sommerkorn 1988: 117).

[4] Zwischen 1960 und 1990 erhöhte sich der Anteil weiblicher Studierender von ca. 25 Prozent auf über 40 Prozent (Ost- und Westdeutschland). 1908 lag eben dieser Anteil im Deutschen Reich bei zwei Prozent; 24 Jahre später bei 19 Prozent. Der deutlichste Anstieg ist zwischen 1970 (31 Prozent) und 1975 (38 Prozent) in Westdeutschland zu konstatieren (vgl. hierzu: Burkart 2008: 43f).

Fin de l'extrait de 54 pages

Résumé des informations

Titre
Männer und Frauen zwischen Familie und Beruf. Die Entwicklung der Arbeitsteilung
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Note
1,3
Auteur
Année
2017
Pages
54
N° de catalogue
V378185
ISBN (ebook)
9783668554870
ISBN (Livre)
9783668554887
Taille d'un fichier
695 KB
Langue
allemand
Mots clés
Familie, Arbeitsteilung, Geschlecht, Männer, Frauen, Beruf
Citation du texte
Stefanie Ertl (Auteur), 2017, Männer und Frauen zwischen Familie und Beruf. Die Entwicklung der Arbeitsteilung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378185

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Titre: Männer und Frauen zwischen Familie und Beruf. Die Entwicklung der Arbeitsteilung



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