Mehrsprachigkeit innerhalb der EU-Institutionen. Mythos oder Wirklichkeit? Eine Untersuchung am Beispiel der deutschen Sprache


Diploma Thesis, 2012

179 Pages, Grade: 95%


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Danksagung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Europäische Union
2.1. Geschichtlicher Hintergrund
2.2. Ziele der Europäischen Union
2.3. Die EU-Institutionen
2.3.1. Europäische Kommission (Art. 17 - EUV)
2.3.1.1. Befugnisse
2.3.1.2. Struktur
2.3.2. Europäisches Parlament (Art. 14 - EUV)
2.3.2.1. Befugnisse
2.3.2.2. Struktur
2.4. Das sprachliche Spektrum Europas und der EU
2.4.1. Sprachfamilien in der EU
2.4.2. Regional- und Minderheitensprachen
2.4.3. Amts- und Arbeitssprachen
2.4.4. Fremdsprachenkenntnisse in der EU

3. Die Sprachenpolitik der EU
3.1. Begriffsbestimmung: Sprachpolitik vs. Sprachenpolitik
3.2. Eine egalitäre Sprachenpolitik
3.2.1. Verordnung Nummer 1
3.2.2. Charta der Grundrechte
3.3. Eine Mehrsprachigkeitspolitik
3.3.1. Mehrsprachigkeit als identitätsstiftendes Merkmal der EU
3.3.2. Mehrsprachigkeit als sprachpolitisches Ziel der EU
3.4. Förderung einer persönlichen Adoptivsprache
3.5. Interne Sprachenpolitik: Sprachenregelung in den EU-Institutionen
3.5.1. EU-Kommission
3.5.2. EU-Parlament
3.5.3. Übersetzungs- und Dolmetschdienste
3.5.3.1. EU-Kommission
3.5.3.2. EU-Parlament

4. Alltägliche Sprachverwendung in den EU-Institutionen
4.1. EU-Kommission
4.1.1. Sprachverwendung in Redebeiträgen der EU-Kommissare vor dem EU-Parlament
4.1.2. Sprachverwendung bei Pressekonferenzen der EU-Kommissare
4.1.3. Sprachverwendung für Internetseiten
4.2. EU-Parlament
4.2.1. Sprachverwendung in Sitzungen des EU-Parlaments
4.2.2. Sprachverwendung für Dokumente der interparlamentarischen Delegationen
4.2.3. Sprachverwendung für Internetseiten

5. Der spezifische Fall des Deutschen in der EU
5.1. Deutsch als Muttersprache
5.2. Deutsch als Fremdsprache
5.3. Deutsch als Amts- und Nationalsprache
5.4. Deutsch als Regional- und Minderheitensprache
5.5. Deutsch als Geschäfts- bzw. Handelssprache
5.6. Deutsch als Wissenschaftssprache

6. Eigene Erhebung
6.1. Methodisches Vorgehen
6.2. Generelle Informationen
6.3. Sprachkenntnisse
6.3.1. Fremdsprachenkenntnisse bei Kommission und Parlament
6.3.2. Arbeitssprachen
6.3.3. Sonstige Sprachen
6.4. Sprachverwendung bei Konferenzen/ Sitzungen/ Arbeitskreisen
6.4.1. EU-Kommission
6.4.2. EU-Parlament
6.5. Sprachverwendung im Arbeitskontakt mit Kollegen
6.5.1. EU-Kommission
6.5.2. EU-Parlament
6.6. Sprachverwendung in informellen Situationen
6.6.1. EU-Kommission
6.6.2. EU-Parlament
6.7. Einstellungen der Befragten zur Sprachverwendung
6.8. Die meistgelernten Fremdsprachen innerhalb der EU-Institutionen
6.8.1. EU-Kommission
6.8.2. EU-Parlament

7. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Bibliographie

Verordnungen, Gesetze, Berichte, Pressemitteilungen

Internetquellen

Weitere Quellen

Anhang

Kurzfassung

ÄIn varietate concordia“ lautet das Motto der Europäischen Union (EU) und bedeutet ÄIn Vielfalt geeint“. In der Tat zeichnet sich die EU durch ein breites Spektrum an Kulturen, Traditionen, Religionen - und Sprachen aus. Diese Vielfalt versteht die EU als ein Nebeneinanderbestehen mannigfaltiger Unterschiede, in denen die sprachliche Heterogenität als Reichtum begriffen wird und zu mehr Solidarität führen soll. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die EU keinerlei Sprache eine Sonderstellung einräumt, sondern vielmehr auf die Gleichberechtigung aller Sprachen Wert legt, weswegen sich die EU-Bürger in ihrer Landessprache an die EU-Institutionen richten können. Wurden 1958 vier Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, so sind es heute mittlerweile 23. Als Arbeitssprachen jedoch gelten drei unter ihnen: Englisch, Französisch und Deutsch, wobei Letztere in den EU-Institutionen kaum Anwendung findet. Außerdem setzt sich das Englische immer stärker als lingua franca durch. Anhand von Gesprächen mit einzelnen EU-Mitarbeitern aus dem Parlament und der Kommission wird in dieser Arbeit die Sprachsituation innerhalb der genannten Institutionen erforscht. Es wird untersucht, wie - und ob - die EU-Konzeption der Mehrsprachigkeit in die Praxis umgesetzt wird, und das mit besonderem Fokus auf die deutsche Sprache.

Schlüsselwörter

Sprachenpolitik, Mehrsprachigkeit, Mehrsprachigkeitspolitik, Sprachenvielfalt, Europäische Union, Europäische Institutionen, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Amtssprachen, Arbeitssprachen, Verfahrenssprachen, Regionalsprachen, Minderheitensprachen, ÄM + 2“.

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, um all jenen Personen, die mich bei der Anfertigung der vorliegenden Masterarbeit fachlich oder moralisch unterstützt haben, meinen Dank auszusprechen.

Namentlich erwähnt sei in erster Linie mein Betreuer Herr Prof. Dr. I. Tudor, der mir durch seine fachliche kompetente Beratung und motivierende Begleitung hilfreich zur Seite stand.

Des Weiteren gilt mein Dank Frau Prof. S. Schmitz, die sich bereit erklärt hat, als Lektorin meiner Arbeit zu fungieren.

Auch genannt seien die EU-Mitarbeiter aus der Kommission und dem Parlament sowie Experten, die durch ihre Hilfsbereitschaft zur Entstehung meiner Arbeit wesentlich beigetragen haben.

Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Björn Lohwasser, der außer seiner bedingungslosen moralischen Unterstützung wertvolle Ratschläge erteilt und das Mühsal des Korrekturlesens auf sich genommen hat.

An abschließender Stelle widme ich mein herzlichstes Dankeswort meiner Mutter, die mir durch ihr Vertrauen und nötigen Rückhalt mein langjähriges Studium ermöglicht hat. Nicht zu vergessen sind ihre erhellende Bemerkungen und sprachbezogene Hinweise, die mir bei der Arbeit sehr von Nutzen waren.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: EU-Minderheitensprachen

Abbildung 2: Anzahl der gesprochenen Fremdsprachen durch die EU- Bevölkerung

Abbildung 3: Die meistgesprochenen Fremdsprachen in der EU

Abbildung 4: Die erst-, zweit- und drittbesten beherrschte Fremdsprachen in der EU

Abbildung 5: Die nützlichsten Fremdsprachen für die persönliche Entwicklung

Abbildung 6: Interne und externe Kommunikationspraktiken der EU

Abbildung 7: Fremdsprachenkenntnisse des Deutschen in der EU

Abbildung 8: Deutsch als nationale und regionale Amtssprache

Abbildung 9: Nationalität der Befragten

Abbildung 10: Alter der Befragten

Abbildung 11: Geschlecht der Befragten

Abbildung 12: Institution der Befragten

Abbildung 13: Fremdsprachenkenntnisse der Befragten

Abbildung 14: Kenntnisse der Arbeitssprachen der Befragten

Abbildung 15: Sonstige Sprachkenntnisse der Befragten neben den Arbeitssprachenkenntnissen

Abbildung 16: Verwendete Sprachen in Konferenzen/ Sitzungen/ Arbeitskreisen von den befragten Kommissionsmitarbeitern

Abbildung 17: Verwendete Sprachen in Konferenzen/ Sitzungen/ Arbeitskreisen von den befragten Parlamentsmitarbeitern

Abbildung 18: Verwendete Sprachen im Arbeitskontakt von den befragten Kommissionsmitarbeitern

Abbildung 19: Verwendete Sprachen im Arbeitskontakt von den befragten Parlamentsmitarbeitern

Abbildung 20: Verwendete Sprachen in informellen Situationen von den befragten Kommissionsmitarbeitern

Abbildung 21: Verwendete Sprachen in informellen Situationen von den befragten Parlamentsmitarbeitern

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Europäische Weltsprachen : Sprecherzahlen

Tabelle 2: Die 23 EU-Amtssprachen nach chronologischer Reihenfolge ihrer Anerkennung

Tabelle 3: Anzahl und Prozentsatz der verwendeten Sprachen in Redebeiträgen der EU-Kommissare

Tabelle 4: Sprachenvielfalt in Internetauftritten der EU-Kommissare

Tabelle 5: Sprachenvielfalt in Internetauftritten der politischen Fraktionen des EU-Parlaments

Tabelle 6: Die meistgesprochenen Muttersprachen in der EU

Tabelle 7: Deutsch als gelernte Fremdsprache in Schulen

Tabelle 8: Verbreitung des Deutschen als anerkannte Minderheitensprache in EU-Mitgliedstaaten

Tabelle 9: Verbreitung des Deutschen in sonstigen EU-Mitgliedstaaten

Tabelle 10: Meistgelernte Sprachen von den Kommissionsmitarbeitern und (EN und FR ausgenommen) von den Parlamentsmitarbeitern

1. Einleitung

Die EU spricht viele Sprachen - in keiner anderen internationalen Organisation werden so viele Amtssprachen anerkannt. 23 beträgt die heutige Zahl, und sie wird noch wachsen. Zudem unterstützt die EU die Regional- und Minderheitensprachen, weil sie einen Teil des Kulturerbes Europas darstellen, das zur Geschichte und somit zur grundliegenden Identität der Union gehört. In der Tat bildet die sprachliche und kulturelle Heterogenität ein Wesensmerkmal der EU, das sie seit ihren Anfängen kennzeichnet.

Diese sprachliche und kulturelle Heterogenität versteht die EU als ein wertvolles Kapital, das zu einer Solidargemeinschaft verhelfen soll. Voraussetzung ist aber ein gegenseitiges Verstehen und Verständnis, weshalb die EU die Mehrsprachigkeit ihrer Bürger fördert. Eines der Hauptziele ihrer Sprachenpolitik besteht darin, neben der Muttersprache zwei Fremdsprachen zu erlernen, d.h. das sog. Ziel ÄM + 2“. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Aktionspläne und Programme durchgeführt.

Aus demokratischem Prinzip sind alle 23 Amtssprachen gleichberechtigt, aus welchem Grund die EU-Institutionen alle wichtigen offiziellen Dokumente in diese Sprachen übersetzen. Dieses Verfahren ist notwendig, um eine gute und effiziente Kommunikation mit den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern zu gewährleisten. Innerhalb der EU-Institutionen ist dieses Prinzip der Gleichberechtigung der Sprachen jedoch schwer einzuhalten. In diesem mehrsprachigen Umfeld arbeiten EU-Beschäftigte, die aus 27 Mitgliedstaaten stammen, verschiedene Sprachen sprechen und sich untereinander verständigen können müssen. Aus pragmatischen Gründen wurde sonach eine begrenzte Anzahl von Arbeitssprachen gewählt. Drei Sprachen gelten als gleichberechtigte Arbeitssprachen: Englisch, Französisch und Deutsch.

Betrachtet man die Sprachsituation innerhalb der EU-Institutionen jedoch genauer, drängt sich die Frage auf, wie die pragmatische Regelung im Arbeitsalltag in der Praxis erfolgt und ob jede Arbeitssprache tatsächlich gleichberechtigt Anwendung findet. In der vorliegenden Arbeit wird erläutert, wie die Sprachsituation innerhalb zweier EU- Institutionen (Parlament und Kommission), in denen eine erhebliche Anzahl von Sprachen aufeinandertreffen, gehandhabt wird. Handelt es sich bei der EU-Konzeption der Mehrsprachigkeit innerhalb der EU-Institutionen um einen Mythos oder wird sie in die Realität umgesetzt? Werden die Arbeitssprachen in den verschiedenen Kommunikationssituationen des Arbeitsalltags gleichwertig verwendet? Ist das angestrebte Ziel der Mehrsprachigkeitspolitik ÄM + 2“ von den EU-Mitarbeitern erfüllt? Im Rahmen dieser Fragestellung wird auf den spezifischen Fall der deutschen Sprache eingegangen. ÄSpezifisch“, weil sie eine Arbeitssprache ist, gemessen an der Zahl der Muttersprachler die größte numerische Stärke aufweist und in verschiedenen (EU-) Staaten einen offiziellen Status genießt. Des Weiteren ist Deutsch als Fremdsprache in der EU noch relativ verbreitet und gehört Deutschland zu den Gründungsländern der Union. Hinzu kommt die Bedeutung des Deutschen als Handels- bzw. Geschäftssprache und Wissenschaftssprache. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, wie die Verwendung der deutschen Sprache in der Praxis im Verhältnis zur Theorie steht. Im Zuge dieser Untersuchung werden vorwiegend deutschsprachige EU-Mitarbeiter aus der Kommission und dem Parlament über die Sprachsituation im Arbeitsalltag befragt. Dabei werden ebenfalls ihre Meinungen und Einstellungen zu diesem Sachverhalt thematisiert.

Gliederung der Arbeit

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert und umfasst insgesamt fünf Kapitel. Für eine bessere Orientierung wird hier kurz der Aufbau der Arbeit geschildert:

1) Theoretischer Teil: die Theorie zu den EU-Institutionen und der damit verbundenen Sprachenpolitik;
2) Praktischer Teil: die Praxis, d. h., Statistiken über die tatsächliche Verwendung der verschiedenen Sprachen innerhalb der EU-Institutionen;
3) Empirischer und analytischer Teil: die Untersuchung des spezifischen Falls der deutschen Sprache.

Zunächst wird im ersten Kapitel über die Entstehung der EU auf zwei ihrer Institutionen (i.e. Kommission und Parlament) eingegangen. Dabei wird ebenfalls beschrieben, welche Ziele die EU verfolgt sowie welche Rolle die EU-Institutionen innerhalb der Union spielen und wofür sie zuständig sind. Anschließend wird das sprachliche Spektrum Europas bzw. der EU dargelegt, indem zunächst die verschiedenen Sprachfamilien vorgestellt werden. Von diesen Sprachen wird nachfolgend erläutert, welche als Regional- und Minderheitensprachen sowie Amts-, Arbeits- oder Verfahrenssprachen gelten. In diesem Rahmen werden jene Begriffe auch erklärt und vertieft. Zum Schluss dieses Kapitels werden, stützend auf die jüngste Eurobarometerstudie, die Fremdsprachenkenntnisse in der EU aufgezeigt.

Das zweite Kapitel handelt von der Sprachenpolitik der EU. Einleitend werden kurz die unterschiedlichen Begriffe ÄSprach-“ und ÄSprachenpolitik“ definiert, bevor auf das Prinzip und den geschichtlichen Hintergrund dieser Politik eingegangen wird. Es folgt, inwiefern die Mehrsprachigkeit ein identitätsstiftendes Merkmal der EU darstellt und was die Politik der Mehrsprachigkeit beinhaltet. Dabei wird die Entwicklung dieser Politik geschildert sowie durch welche Mittel und Wege sie seit ihren Anfängen gefördert wird. Als Nächstes wird ein weiteres wichtiges Ziel beschrieben, das die EU in ihrer Mehrsprachigkeitspolitik verfolgt: Die Förderung einer Äpersönlichen Adoptivsprache“. Schließlich beschäftigt sich der letzte Abschnitt dieses Kapitels mit der Sprachenpolitik der EU auf interner Ebene, d.h. mit den Sprachenregelungen in den EU-Institutionen (Kommission und Parlament). In diesem Kontext werden ebenfalls die Übersetzungs- und Dolmetschdienste dieser Institutionen näher erläutert. Unter Zuhilfenahme von Experten wurden für diesen Abschnitt relevante Statistiken gesammelt.

Das nächste Kapitel widmet sich der tatsächlichen alltäglichen Sprachverwendung in den EU-Institutionen. Zu diesem Zweck wird anhand bestehender Recherchen und Statistiken erläutert, welche Sprachen in welchen Kommunikationssituationen (z.B. Redebeiträgen der Kommissare, Plenarsitzungen des Parlaments) am meisten Anwendung finden. Dabei wird ebenfalls die Sprachverwendung der EU-Internetseiten sowie diverser Dokumente (z.B. Veröffentlichungen der Ausschüsse des Parlaments und der einzelnen EU-Kommissare) betrachtet.

Mit dem spezifischen Fall der deutschen Sprache setzt sich Kapitel vier auseinander. Fragen nach der Rolle und der Bedeutung des Deutschen innerhalb der EU bzw. der EU-Institutionen werden hier nachgegangen.

Nach Erläuterung der Problemstellung und Zielsetzung beschäftigt sich das letzte Kapitel mit meiner eigenen Untersuchung. Die erhobenen Ergebnisse werden hier quantitativ und qualitativ dargestellt und analysiert.

Schließlich wird eine zusammenfassende Schlussfolgerung der zentralen Ergebnisse und der essentiellen Aussagen aus der eigenen Erhebung gezogen. In diesem Zusammenhang werden zudem relevante weiterführende Recherchefragen formuliert.

2. Die Europäische Union

2.1. Geschichtlicher Hintergrund

Die Gründung eines europäischen ÄBündnisses” geht zurück bis in die fünfziger Jahre. Zu dieser Zeit lag der europäische Kontinent infolge des zweiten Weltkriegs in Schutt und Asche. Das damalige Ziel der Gründung eines Bündnisses bestand darin, einen erneuten Krieg zu verhindern und den europäischen Kontinent wieder aufzubauen.1 Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert SCHUMAN einigen europäischen Ländern vor, eine gemeinsame Organisation für die Kohle- und Stahlproduktion zu gründen.2 Daraufhin erklärten sich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande bereit, diesen Vorschlag anzunehmen und unterzeichneten am 18. April 1951 in Paris den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch ÄMontanunion“ genannt.3 Somit wurde der Grundstein für die Europäische Union (EU) und ihre Organe gelegt.

Aufgrund des Erfolgs der EGKS wurde beschlossen, die Zusammenarbeit auf zusätzliche Bereiche zu erweitern. Demzufolge unterzeichneten die Gründungsmitglieder 1957 in Rom die sog. ÄRömischen Verträge”.4 Es handelte sich dabei zum einen um den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), auch Vertrag von Rom und ÄGemeinsamer Markt” genannt; und zum anderen, um den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).5 Vereinbart wurden die Ävier Freiheiten”6, d.h. freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, um das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen.7 Am 1. Juli 1968 beschlossen die sechs Gründungsstaaten die Zölle abzuschaffen, sodass ein grenzüberschreitender Freihandel ermöglicht wurde.8

Einige Jahre später, 1973, erfolgte die erste Erweiterung mit den Beitritten Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs.9

Im Laufe der Zeit stieg der Einfluss des Europäischen Parlaments. 1979 durften anstatt der nationalen Parlamente die EU-Bürger ihre EP-Abgeordneten zum ersten Mal direkt wählen.10 Zuvor war das Europäische Parlament im Rahmen der EGKS unter dem Namen Ägemeinsamer Versammlungen“ für die Kontrolle der Hohen Behörde verantwortlich. Die Mitglieder wurden bis 1979 von den jeweiligen nationalen Parlamenten gewählt.11

1981 wurde die Zahl der EWG-Staaten durch den Beitritt Griechenlands erhöht, gefolgt von der Aufnahme Spaniens und Portugals im Jahre 1986.12

1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet, die Ädem Europäischen Einigungsprozess eine neue Dynamik”13 geben sollte, um den Europäischen Binnenmarkt bis 1992 zu vollenden.14 Bis zu diesem Jahr sollten der freie Verkehr von Menschen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EWG garantiert werden.15

Infolge des Zusammenbruches des Kommunistischen ÄOstblocks“ am Anfang der http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_eec_de.htm. neunziger Jahre wurden Ost- und Mitteleuropa zu Äengeren Nachbarn”16, was 1993 dann zur Vollendung der oben genannten vier Freiheiten und somit des Binnenmarktes führte. Im selben Jahr trat der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV) in Kraft, der die ÄEuropäische Gemeinschaft” (EG) offiziell in ÄEuropäische Union” (EU) umbenannte.17 Mit diesem EU-Vertrag wurde die EU gegründet, stützend auf den Verträgen der EWG und der EURATOM. Außerdem wurde das Drei-Säulen- Modell etabliert: Die Europäische Gemeinschaften (EG), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI) (später Polizeiliche Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) genannt).18

1995 wurden Österreich, Finnland und Schweden in die EU aufgenommen.19

Zwei Jahre später, 1997, trat der Vertrag von Amsterdam in Kraft, bei dem es sich um eine umfassende Reform der Römischen Verträge handelte. Erzielt wurden eine Reform der EU-Institutionen, eine Stärkung der Position Europas auf internationaler Ebene und die Förderung der Beschäftigung sowie der Bürgerrechte.20 Mit anderen Worten, aus dem wirtschaftlichen Bündnis wurde nun eine politische Union.

Am 1. Januar 2002 wurde der ÄEuro“ als gemeinsame Währung der EU-Mitgliedstaaten eingeführt - mit Ausnahme von Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich.21

Die EU erlebte am 1. Januar 2004 eine zusätzliche Erweiterung. Folgende zehn Länder wurden aufgenommen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern.22

2007 erfolgte die - bis heute - letzte Erweiterung der EU durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens.23 Es wurde ein Reformvertrag ausgearbeitet, welcher 2009 als Vertrag von Lissabon in Kraft trat.24 Infolgedessen wurden vorherige Verträge geändert und das Drei-Säulen-Modell abgelöst. Die Pfeiler wurden vereint und die EU verfügt seitdem über eine eigene Rechtspersönlichkeit.25

2.2. Ziele der Europäischen Union

Wenn das ursprüngliche Ziel der Gründung des europäischen Bündnisses nach dem zweiten Weltkrieg durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes ein dauerhafter Frieden und der Wiederaufbau Europas war, so hat sich die Zielsetzung im Laufe der Jahre geändert, wie sich aus dem oben dargelegten geschichtlichen Abriss erkennen lässt. Die rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hat sich zu einer Politik der Integration entwickelt.

Die Ziele der Union sind in Artikel 3 des Vertrages über die EU (EUV) festgelegt.26

Oberstes Ziel der EU ist es, Äden Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“27 Zudem verfolgt die Union weitere ergänzende Ziele:

- Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen;
- Errichtung eines Binnenmarktes;
- Nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und Preisstabilität, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität;
- Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts;
- Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und Schutz der Kinderrechte;
- Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten;
- Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro;
- Förderung der Werte und Interessen der Union in ihren Außenbeziehungen, Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger, Frieden, Sicherheit, globale nachhaltige Entwicklung, Solidarität und gegenseitige Achtung unter den Völkern, freier und gerechter Handel, Beseitigung der Armut, Schutz der Menschenrechte, Weiterentwicklung des Völkerrechts (Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen).28

Darüber hinaus strebt die EU ein weiteres Ziel an, das für diese Arbeit von besonderem Interesse ist: ÄSie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.“29

Damit die EU diese Aufgaben wahrnehmen kann, müssen Zuständigkeiten definiert werden. Die Kompetenzverteilung unterliegt einer gewissen Anzahl von Grundprinzipien.30 Zentraler Punkt hierbei ist gemäß Artikel 5 des EUV das Prinzip der Einzelermächtigung. Die EU darf ausschließlich in den ihr zugeschriebenen Bereichen tätig sein. Weitere Prinzipien umfassen:

- Achtung der Gleichheit der Mitgliedstaaten, Achtung der grundlegenden Funktionen des Staates (Wahrung der territorialen Unversehrtheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Schutz der nationalen Sicherheit);  Solidarische Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten.31

Hinzu kommt das Subsidiaritätsprinzip. Letzteres bedeutet, dass die EU möglichst bürgernahe Entscheidungen treffen soll, und dass sie in den Bereichen, für die sie nicht einzig verantwortlich ist, nur dann handeln darf, wenn die angestrebten Ziele Äweder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr […] auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“32 33

2.3. Die EU-Institutionen

Die EU beruht auf einer institutionellen Grundstruktur. Wie bereits erwähnt sind die Mitgliedstaaten einer Hohen Behörde untergeordnet, was beinhaltet, dass sie einen Teil ihrer Macht bzw. Entscheidungsbefugnisse den europäischen Institutionen überlassen.34 Da die Länder, die zur EU gehören, trotzdem Äunabhängige, souveräne Nationen”35 bleiben, ist die EU weder mit einer Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika, noch mit einer Institution, in der Regierungen zusammenarbeiten wie die Vereinten Nationen zu vergleichen.36 So erweist sich die EU als ein wahres Unikum.

Die drei Institutionen, die bei den Beschlüssen und Mitentscheidungen der EU eine bedeutende Rolle spielen, sind:

- das Europäische Parlament, Vertreter der EU-Bürger, von denen es auch direkt gewählt wird;
- der Rat der EU, Vertreter der Mitgliedstaaten und höchstes Gremium der Union;  die Europäische Kommission, Hüterin der EU-Verträge und Wahrerin der gemeinsamen Interessen der EU.37

Aus diesem Äinstitutionellen Dreieck” werden in diesem Kapitel zwei Organe ausführlicher vorgestellt: Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament. Die Darstellung ihrer Struktur und Tätigkeiten ist von beachtlicher Bedeutung, denn dadurch zeichnet sich ihre politische Rolle und folglich ihre Einstellung zur Sprachenpolitik ab.38

2.3.1. Europäische Kommission (Art. 17 - EUV)

Die Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel. Einige ihrer Dienststellen sind auch in Luxemburg untergebracht. Zudem verfügt sie über Vertretungen in allen EUMitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Städten weltweit.39

2.3.1.1. Befugnisse

Die Kommission ist eine politisch unabhängige Institution. Zur Erfüllung ihrer oben erwähnten Funktion als Wahrerin der gesamten Interessen der EU hat sie im Wesentlichen vier Aufgaben:

- Erarbeitung von neuen Rechtsvorschriften;
- Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts;
- Einhaltung des EU-Rechts (gemeinsam mit dem Gerichtshof);  Vertretung der EU auf internationaler Ebene.40

Im Gegensatz zum EU-Parlament und zum Europäischen Rat verfügt die Kommission über das Initiativrecht: Sie erarbeitet Gesetzesvorschläge.41 Diese sollen im Interesse der EU und ihrer Bürger, nicht etwa im Interesse einzelner bestimmter Länder stehen.42 Zur Erarbeitung der Vorschläge lässt sich die Kommission von verschiedenen Experten und Arbeitsgruppen beraten (wie u.a. dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen). Zudem nimmt sie die Meinungen der nationalen Parlamente und Regierungen in Anbetracht.43 Es wird aber nur dann gehandelt, wenn der Kommission zufolge ein Problem auf EU-Ebene effizienter gelöst werden kann als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene44 (Vgl. Subsidiaritätsprinzip, siehe Kapitel 2.2.).

Auch im Rahmen der Finanzen ist die Kommission die Exekutive der EU. Sie verwaltet unter Aufsicht des Rechnungshofes den jährlichen Haushaltsplan der EU, dem das Parlament und der Rat zustimmen müssen. Dazu kontrolliert sie die Verwendung von EU-Mitteln durch nationale und lokale Behörden.45 Des Weiteren verwaltet die Kommission die Finanzierung der Beschlüsse des EU-Parlaments und des Rates (z.B. für Energie und Umwelt) sowie die Förderprogramme der EU (z.B. das Erasmusprogramm).46 Darüber hinaus überwacht sie die Einhaltung der Wettbewerbsregeln.47

Auf internationaler Ebene spielt die Kommission ebenfalls eine wichtige Rolle: Sie ist nämlich das Symbol der EU weltweit. Z.B. spricht sie im Namen der EU in internationalen Foren, wie u.a. in der Welthandelsorganisation.48 Zudem greift sie bei internationalen Verträgen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ein.49

2.3.1.2. Struktur

An der Spitze der Kommission steht der Kommissionspräsident (zurzeit J. M. BARROSO), der auf Vorschlag des Europäischen Rates vom EU-Parlament gewählt wird.50 Er koordiniert die Arbeit der Kommission und Älegt die Leitlinien fest, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt.“51 Seit dem Vertrag von Lissabon steht dem Kommissionspräsidenten als Vize-Präsident der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik zur Seite (zurzeit C. ASHTON).52 In seinem bzw. ihrem Amt werden die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt.53 Fernerhin besteht die Kommission aus 27 EU-Kommissaren, die durch den Präsidenten und den Rat mit Zustimmung des Parlaments offiziell ernannt werden sowie aus 40 Generaldirektionen (GD) und Dienststellen.54 Mit ihren 20 000 Mitarbeitern stellt die Kommission die größte Institution der EU dar.55

Die EU-Kommissare entstammen jeweils einem Mitgliedstaat und haben vor ihrer Ernennung in ihrem Herkunftsstaat ein politisches Amt bekleidet. Bei der Kommission jedoch wird von ihnen gefordert, allein der EU zu dienen.56

Jeder Kommissar betreut eine Abteilung im Bereich der EU-Politik (z.B. Energie oder Bildung); die Zuständigkeit bestimmt der Kommissionspräsident.57 Letzterer ist außerdem dazu befugt, von den einzelnen Kommissionsmitgliedern einen Amtsverzicht zu erzwingen.58

Die Amtszeit des Präsidenten und der Kommissionsmitglieder beträgt fünf Jahre und entspricht somit der Legislaturperiode des EU-Parlaments.59

Die Kommission ist dem Parlament in gewisser Weise unterlegen, denn sie ist ihm gegenüber Ärechenschaftspflichtig” und Äkann durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden.”60 Aus diesem Grund muss sie regelmäßig vor dem Parlament erscheinen und auf Plenar- und Ausschusssitzungen ihre geplanten Maßnahmen in einzelnen Arbeitsbereichen darlegen.61 Auch der Kommissionspräsident unterzieht sich auf Plenarsitzungen einer ÄFragestunde“, um den Abgeordneten über aktuelle Angelegenheiten aufzuklären.62

Die Generaldirektionen und Dienststellen sind das sog. ÄPersonal” der Kommission. Sie sind für ihre laufende Arbeit verantwortlich und bestehen u.a. aus folgenden Fachkräften: Verwaltungsmitarbeitern, Rechtsanwälten, Wirtschaftswissenschaftlern, Übersetzern, Dolmetschern und Sekretariatkräften.63 Jede GD arbeitet für ein bestimmtes Politikfeld mit einem Generaldirektor an der Spitze.64

Beispiele:65

- Bildung und Kultur (EAC)
- Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL)
- Dolmetschen (SCIC)
- Generalsekretariat (SG)
- Haushalt (BUDG)
- Kommunikation (COMM)
- Regionalpolitik (REGIO)
- Übersetzung (DGT)
- Wirtschaft und Finanzen (ECFIN)

Koordiniert werden alle Abteilungen durch das Generalsekretariat, das zudem jede Woche eine Sitzung abhält. Auf den Sitzungen wird beschlossen, ob die Gesetzesvorschläge, die die Generaldirektionen vorlegen, von der Kommission angenommen werden. Erst dann wird den Vorschlägen ein offizieller Status zugeschrieben.66

Zentrale Aufgaben werden von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen. Beispiele:67

- Amt für Veröffentlichungen (OP)
- Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommission
- Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
- Gebäude, Anlagen und Logistik - Brüssel (OIB)
- Historische Archive
- Zentralbibliothek

Neben diesen Aufträgen sind die Dienststellen ebenfalls für alltägliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich.68

2.3.2. Europäisches Parlament (Art. 14 - EUV)

Das Europäische Parlament69 hat seine Wurzeln in den fünfziger Jahren, in der Zeit der Gründungsverträge. Erst seit 1979 werden die EU-Abgeordneten von den EU-Bürgern direkt gewählt.70

Analog zu der Kommission verfügt das Parlament über mehrere Arbeitsorte: Brüssel, Luxemburg und Straßburg. In Luxemburg sind die Verwaltungsstellen bzw. das ÄGeneralsekretariat“ angesiedelt, während Plenarsitzungen in Straßburg und in Brüssel stattfinden. In der belgischen Hauptstadt sind ebenfalls die Parlamentsausschüsse untergebracht.71

2.3.2.1. Befugnisse

Wie bereits erwähnt vertritt das Parlament die EU-Bürger. Außerdem bildet es, gemeinsam mit dem Rat, die gesetzgebende Gewalt der EU. Dazu werden drei wichtige Aufgaben erfüllt:

- Gewaltenteilung mit dem Rat zur Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften;
- Demokratische Kontrollaufsicht über alle Organe der EU, insbesondere über die Kommission (z.B. Rücktrittsforderung von einzelnen Kommissaren oder von der gesamten Kommission);
- Gewaltenteilung mit dem Rat bezüglich des EU-Haushalts.72

Im Laufe der Zeit - und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon - wurden dem Parlament allmählich mehr Kompetenzen zugeschrieben. Zur Verabschiedung von EU- Rechtsvorschriften werden das Parlament und der Rat in vielen Bereichen einander gleichgestellt, wie z.B. im Bereich Umwelt-, Sozial- und Energiepolitik sowie Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Dieses Rechtsetzungsverfahren wird Äordentliches Gesetzgebungsverfahren“ genannt.73 Zudem soll das Parlament bei weiteren wichtigen Fragen, wie z.B. dem Beitritt neuer Länder, seine Einwilligung erklären.

In einigen Bereichen jedoch (z.B. bei der Einwanderungspolitik und der Gleichbehandlung) hat ausschließlich der Rat das Stimmrecht und muss dem Parlament lediglich Gehör schenken.74

Die demokratische Aufsichtsfunktion des Parlaments über die EU-Institutionen nimmt verschiedene Formen an. Wenn eine neue Kommission ihr Amt antritt, ist die Zustimmung des Parlaments bei der Ernennung der 27 neuen Kommissionsmitglieder erforderlich.75 Zu diesem Zweck führt das Parlament Anhörungen durch. Sollten diese Zweifel erwecken, so ist das Parlament dazu befugt, die gesamte Kommission zum Rücktritt zu bewegen. Eine Rücktrittsforderung ist aber auch während der Amtszeit der Kommission möglich, wenn das Parlament einen Misstrauensantrag vorlegt.76

Im Prinzip kontrolliert das Parlament die Kommission, indem es deren Berichte regelmäßig prüft und den Kommissaren Anfragen stellt.77 Weitere Kontrollmechanismen beinhalten die Bearbeitung der von EU-Bürgern eingereichten Petitionen sowie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Darüber hinaus nimmt das Parlament bei allen Gipfeltreffen der EU (d.h. bei Tagungen des Europäischen Rates) Stellung zu den Tagesordnungsthemen.78

Im Finanzrahmen verabschiedet das Parlament gemeinsam mit dem Rat jährlich den Haushalt der EU. Der Parlamentsausschuss für Haushaltskontrolle überwacht die Ausgaben der Haushaltsmittel und prüft jedes Jahr den Gebrauch des Vorjahreshaushalts der Kommission.79

Im Wesentlichen vollzieht sich die Arbeit des Parlaments in zwei Etappen: Erstens besteht sie aus der Vorbereitung der Plenartagungen und zweitens aus den Plenartagungen selbst. Jedes Jahr finden in Straßburg zwölf viertägige und in Brüssel sechs zweitägige Plenartagungen statt. Auf diesen Sitzungen gibt das Parlament seinen Standpunkt zu den vorgelegten Rechtsordnungen und bringt Änderungen ein, bevor endgültig entschieden wird.80

2.3.2.2. Struktur

Den Vorsitz des Parlaments führt der Parlamentspräsident (zurzeit M. SCHULZ), der vom Parlament selbst direkt gewählt wird.81 In seiner zweieinhalb-jährigen Amtszeit leitet er die Arbeit des Parlaments und stellt den Haushaltsplan fest.82 Des Weiteren zählt das Parlament 736 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten; jeder Staat verfügt über minimal 6 und maximal 96 Sitze.83 Nach dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags wurde nämlich beschlossen, die ÄAnzahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl“84 zu richten. Dementsprechend bilden die Deutschen die größte Gruppe.

Die EU-Abgeordneten bzw. die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie sind in EU-weiten politischen Fraktionen, und nicht in nationalen Gruppen zusammengeschlossen. Insgesamt zählt das Parlament sieben Fraktionen:

- Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)
- Fraktion der progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (PSE)
- Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
- Fraktion der Grünen/ Freie Europäische Allianz (Greens/EFA)
- Europäische Konservative und Reformisten (ECR, Nachfolger von EUN)
- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)
- Fraktion ÄEuropa der Freiheit und der Demokratie“ (ID).85

Es gibt allerdings auch fraktionslose Abgeordnete.

In jeder Fraktion, die aus mindestens 25 Mitgliedern besteht, sollen seit 2009 Abgeordnete aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsländern tätig sein86 - und bilden somit Gruppen von unterschiedlichen Muttersprachlern.

Welche Sprachen sind denn in Europa bzw. in der EU beheimatet? Wie haben sie sich entwickelt? Wie stark unterscheidet sich die Sprachenlandschaft zwischen den Mitgliedsländern? Diese Fragen werden im nächsten Abschnitt erläutert.

2.4. Das sprachliche Spektrum Europas und der EU

Aus der oben angeführten Beschreibung der Institutionen lässt sich ablesen, dass es sich bei der EU um ein komplexes institutionelles Geflecht handelt. Nimmt man nun ihre Sprachenlandschaft unter die Lupe, so lässt sich erkennen, dass diese nicht weniger verflochten ist: Es handelt sich um ein wahrhaftiges Babylonisches Sprachgewirr.87 Das Sprachenspektrum in der EU ist weitläufig - und dehnt sich immer weiter aus. Wurde es früher vorwiegend durch das Latein dominiert, so erstreckt es sich heute von der Weltsprache Englisch über Amtssprachen mit beschränkter Sprecherzahl wie z.B. Ungarisch, bis hin zu den Minderheitensprachen wie Slowenisch in Österreich, und zu den Regionalsprachen wie Katalanisch oder Baskisch in Spanien.88 Bevor sich aber dem Terrain der EU-Sprachen hingewandt wird, soll zunächst erst ein Überblick über die Sprachen Europas vermittelt werden, um die Stellung einiger EU- Sprachen im globalen Vergleich besser zu erfassen und deren Entwicklung verständlicher zu gestalten.

Auch wenn Europa durch eine Sprachenvielfalt gekennzeichnet ist, ist es im globalen Vergleich mit ca. 150 einheimischen Sprachen89 anderen Kontinenten gegenüber stark untergeordnet. Die Sprachenzahl von Staaten wie Papua-Neuguinea (826) oder Indonesien (701)90 überschreitet bei Weitem die europäische Sprachenzahl. Das einzigartige der europäischen Sprachenwelt ist vielmehr dem besonders hohen Anteil an ÄMillionen-Sprachen“ zu verdanken. Es handelt sich dabei um Sprachen, die von jeweils mehr als einer Million Menschen muttersprachlich gesprochen werden.91 Aus dieser Kategorie werden 48 Sprachen in Europa gesprochen. Dies ergibt einen Anteil von 33 Prozent an der Zahl von insgesamt 143 Sprachen.92

Ein weiteres Phänomen, das die Sprachenwelt Europas von anderen unterscheidet, ist der Sprachenexport. Aus keinem anderen Kontinent weltweit haben sich so viele Sprachen verbreitet - in solch hohem Maße, dass die Mehrheit der Weltsprachen europäischer Herkunft sind.93

Tab. 1: Europäische Weltsprachen: Sprecherzahlen94

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Statistik zeigt, dass zwischen den Sprecherzahlen der europäischen Weltsprachen in und außerhalb Europas ein Ungleichgewicht besteht. So sind z.B. Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Französisch außerhalb Europas viel stärker verbreitet. Deutsch und Russisch hingegen sind aufgrund der Mehrheit ihrer Sprecher in Europa überwiegend in Letzterem verbreitet.95

Eine starke Asymmetrie in der Sprachenlandschaft findet sich auch zwischen den Mitgliedstaaten auf Ebene der EU. In ihnen sind die verschiedensten Amts-, Regional- und Minderheitensprachen beheimatet mit teilweise gemeinsamem oder unterschiedlichem Ursprung.

2.4.1. Sprachfamilien in der EU

Die Sprachgeschichte Europas ist durch eine Indoeuropäisierung bzw. Indogermanisierung96 gekennzeichnet. Dieses Phänomen hat dazu geführt, dass die Zahl der Sprachen anderer Sprachfamilien auf Grund langwieriger Assimilationsprozessen ihrer Sprecher allmählich gesunken ist.97 Die meisten Sprachen der EU sind also indoeuropäischer Herkunft.

In der Erweiterung der EU spiegelt sich die numerische Zunahme der Sprachenvielfalt wider. So sind mit dem Beitritt zehn neuer Länder im Jahre 200498 und zwei weiterer im Jahre 200799 insgesamt zwölf zusätzliche Sprachen in die EU eingeführt worden. Infolgedessen zählt die EU heutzutage drei Hauptsprachfamilien von annähernd gleicher Größe: Germanisch, Romanisch und Slawisch.100

Die ersten zwei entstammen dem Indogermanischen, zusammen mit dem Keltischen (Irisch, Schottisch-Gälisch und Bretonisch). Zu der germanischen Sprachfamilie gehören Deutsch, Englisch, Niederländisch, Schwedisch und Dänisch. Die romanische Sprachfamilie umfasst Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Rumänisch. Zu den hinzugekommenen slawischen Sprachen gehören Polnisch, Slowakisch, Slowenisch und Tschechisch.

Eine vollkommen neue Sprachfamilie bildet die baltische, mit Lettisch und Litauisch. Die finnougrische Sprachfamilie wird neben Finnisch durch Estnisch und Ungarisch vermehrt.101 Mit der Aufnahme Maltas wird die EU außerdem um eine semitische Sprache, Maltesisch, bereichert, welche dem Arabischen zuzuordnen ist.102 Das Griechische und Albanische stellen ihrerseits Äisolierte Fälle“103 dar und bilden jeweils eine eigene Gruppe für sich.

Eine ganze Reihe von Sprachen der EU sind also verwandt, da sie sich aus einer gemeinsamen Ursprache entwickelt haben und z.B. im Hinblick auf den Wortschatz und die Deklinationsregeln bestimmte Ähnlichkeiten aufweisen.104 Dies ist weiterhin auf das lateinische Erbe zurückzuführen: Von 1200 ACN bis zum 15.Jh. PCN war nämlich, wie bereits angedeutet, Latein die führende Sprache, weswegen die heutigen europäischen Sprachen stark von ihr beeinflusst worden sind.105

2.4.2. Regional- und Minderheitensprachen

Unter den Sprachfamilien bzw. der Sprachenvielfalt der EU fällt eine ansehnliche Anzahl von wenig verbreiteten Sprachen. Im geographischen Raum der EU leben nämlich autochthone Minderheitensprachgemeinschaften, die von Generation zu Generation überlieferten ÄRegional-“ und ÄMinderheitensprachen“ verwenden.106 Insgesamt sind über 60 solcher autochthonen Sprachen erwiesen und werden von der EU geschützt und gefördert.107 Doch was bedeuten eigentlich die Begriffe ÄRegional-“ und ÄMinderheitensprachen“? Die Definition wird häufig der Charta für Regional- und Minderheitensprachen entnommen. Es handelt sich dabei um ein internationales Regelwerk, das vom Europarat108 überwacht und von zahlreichen EU-Mitgliedstaaten angenommen wird.109 Laut jener Charta sind solche Sprachen Äjene […], die herkömmlicherweise von einem Teil der Bevölkerung in einem Staat gesprochen werden, die aber weder Dialekte der Amtssprache, Sprachen von Zuwanderern noch künstliche Sprachen sind.“110

Diese Definition trifft auf eine ganze Palette von Sprachen in der Union zu. Allerdings sind hier folgende drei Gruppen zu unterscheiden:

- Sprachen, die in einer bestimmten Region gesprochen werden und sich ganz oder teilweise über mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Katalanisch, das von ca. sieben Millionen Menschen in Spanien, Frankreich und Sardinien gesprochen wird. Es wird am meisten von autonomen Gemeinschaften in Spanien verwendet, wo es neben Spanisch als Amtssprache gilt.111 Saamisch wird von autochthonen Volksgruppen im Norden Finnlands, Schwedens und Norwegens sowie auf der russischen Halbinsel Kola verwendet.

Hinzu kommen Baskisch, Bretonisch, Friesisch, Sardisch, Gälisch usw.;

- Sprachen, die in einem Staat von einer Minderheit gesprochen werden und zugleich Amtssprache eines anderen EU-Landes sind. Dies gilt z.B. für Deutsch in Belgien, Dänemark, Frankreich und Italien; Dänisch in Deutschland; Französisch in Norditalien; Kroatisch und Slowenisch in Italien und Österreich usw.;

- Sprachen, die nicht territorial verankert sind, wie Romanes, die Sprache der Sinti und Roma; Jiddisch, die Sprache der jüdischen Gemeinschaften oder Armenisch.112

Luxemburgisch und Irisch stellen ihrerseits Sonderfälle dar: Obwohl sie mit einem offiziellen Status als Nationalsprache113 ihres Landes versehen sind, weisen sie zahlreiche für Regional- und Minderheitensprachen typische Merkmale auf.114 Darüber hinaus gibt es Minderheitensprachen, die nur von einigen Hundert Menschen gesprochen werden und folglich vom Aussterben bedroht sind, wie das bereits genannte Saamische.115

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: EU-Minderheitensprachen116

In fast jedem EU-Staat ist eine Minderheitensprache beheimatet (siehe Abb.1). Nahezu alle Regional- und Minderheitensprachgemeinschaften teilen das gemeinsame Interesse, ihre jeweilige Sprache und Kultur zu erhalten und zu entfalten.117 Zu diesem Zweck ist die EU bestrebt, eine stringente Politik für Minderheitensprachen an den Tag zu legen. Schließlich legt die EU großen Wert auf den Erhalt der sprachlichen und kulturellen Vielfalt.

2.4.3. Amts- und Arbeitssprachen

Außer den Regional- und Minderheitensprachen sind unter dem Sprachenspektrum der EU einige Sprachen als offizielle ÄAmts-“ und ÄArbeitssprachen“ definiert worden. In der Verordnung Nr. 1 der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die jeweils aktualisiert wurde, wird die Sprachenfrage seit 1958 schriftlich festgehalten. So zählt die EU zurzeit 23 gleichberechtigte Amtssprachen118 (und bald 24 mit dem Beitritt Kroatiens 2013)119 - eine außergewöhnlich hohe Zahl im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen.120 In der Verordnung Nr. 1 wird aber gleichzeitig darauf verwiesen, dass die Amtssprachen zugleich Arbeitssprachen sind.121 Aufgrund der hohen Sprachenzahl jedoch fungieren nur einige Sprachen als tatsächliche Arbeitssprachen. Was bedeuten eigentlich die Begriffe ÄAmts-“ und ÄArbeitssprachen“? Grundsätzlich lässt sich keinerlei Definition finden, und offiziell gibt es sie bis dato auch nicht. Prinzipiell aber wird mit ÄAmtssprache“ bzw. Änationale Amtssprache“ die Äoffizielle Sprache eines Staates für Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte, Schulen“ und mit ÄArbeits-“ oder ÄVerfahrenssprachen“ die ÄSprachen, die die Organe im Verkehr untereinander und im internen Gebrauch verwenden“122 bezeichnet. Die EU- Amtssprachen dienen ihrerseits der Kommunikation zwischen EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern.123 Aus diesem Grund werden für die Verfassung von EU-Verordnungen und anderen Gesetzgebungen die EU-Amtssprachen verwendet.124

Die 23 EU-Amtssprachen sind zu folgenden Zeitpunkten anerkannt worden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.2: Die 23 EU-Amtssprachen nach chronologischer Reihenfolge ihrer Anerkennung125

Von diesen EU-Amtssprachen werden häufig nur Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen im internen Verkehr der Institutionen verwendet - ein Verfahren, mit dem sich die Arbeit später ausführlicher befassen wird.

Die Zahl der EU-Amtssprachen ist kleiner als die Zahl der Mitgliedstaaten. Grund dafür ist, dass in mehreren Ländern die gleichen Sprachen gesprochen werden. Niederländisch wird z.B. in den Niederlanden und in Belgien gesprochen, und Griechisch ist nationale Amtssprache in Griechenland sowie auf Zypern.126 Darüber hinaus sind Länder mit mehreren von denjenigen mit einer einzigen nationalen Amtssprache zu unterscheiden. Frankreich und Deutschland verfügen beispielsweise jeweils über eine einzige nationale Amtssprache, während sich Belgien durch drei (Französisch, Niederländisch, Deutsch) und Luxemburg ebenfalls durch drei (Französisch, Luxemburgisch, Deutsch) nationale Amtssprachen kennzeichnen.

Der Status als EU-Amtssprache wird jeder nationalen Amtssprache eines Mitgliedstaates zugeschrieben, wenn dies von ihm erwünscht wird. Die einzige nationale Amtssprache, die nicht zu den EU-Amtssprachen zählt, ist Luxemburgisch.127

Dafür genießen aber die zwei anderen nationale Amtssprachen Luxemburgs, Deutsch und Französisch, durch andere Mitgliedstaaten den Status als EU-Amtssprachen. In Irland galt für lange Zeit nur das Englische als EU-Amtssprache, doch 2004 hat das Land ebenfalls einen offiziellen Status für ihre Nationalsprache Irisch beantragt, genauso wie Malta für Maltesisch.128 129

2.4.4. Fremdsprachenkenntnisse in der EU

Zusätzlich zu der Muttersprache beherrscht ein Teil der europäischen Bevölkerung auch fremde Sprachen. Die Fremdsprachenkenntnisse unterscheiden sich je nach EU- Mitgliedstaat. Anhand einer aufschlussreichen vor kurzer Zeit veröffentlichten Eurobarometerstudie (Juni 2012) wird ein Überblick über diese Kenntnisse sowie über die Einstellung der EU-Bürger zum Erlernen verschiedener Sprachen geliefert. Die aktuellen Ergebnisse werden gelegentlich mit denjenigen aus der Umfrage 2005 verglichen, um eine bessere Übersicht auf die Entwicklung der Sprachenkenntnisse in der EU zu ermöglichen.

Hinsichtlich der Zahl der Befragten, die außer der Muttersprache eine oder mehrere Sprachen beherrschen, ist im Vergleich zu 2005 ein leichter Rückgang zu vernehmen, wie folgendes Schema veranschaulicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Anzahl der gesprochenen Fremdsprachen durch die EU-Bevölkerung130

Der Prozentsatz der EU-Bürger, die mindestens eine Fremdsprache beherrschen, beträgt 54%, d.h. knapp mehr als die Hälfte. Dies betrifft nahezu alle Befragten in Luxemburg (98%), Lettland (95%), den Niederlanden (94%), auf Malta (93%), in Slowenien und Litauen (jeweils 92%) und Schweden (91%).131 Die Fähigkeit, sich in mindestens zwei Fremdsprachen zu verständigen, trifft auf 25% der Befragten zu und gilt für Luxemburg (84%), die Niederlande (77%), Slowenien (67%), Malta (59%), Dänemark (58%), Lettland (54%), Litauen (52%) und Estland (52%).132 10% der EU-Bevölkerung gibt an, sich in mindestens drei Fremdsprachen unterhalten zu können, wie etwa drei Fünftel der Befragten in Luxemburg (61%). Demgegenüber geben die Befragten in folgenden Ländern an, keine bis schwache Fremdsprachenkenntnisse zu besitzen: Ungarn (65%), Italien (62%), das Vereinigte Königreich und Portugal (jeweils 61%) sowie Irland (60%).133

Die Anteile der EU-Bürger, die mindestens eine Fremdsprache ausreichend beherrschen, um sich unterhalten zu können, sind im Vergleich zu 2005 in folgenden Ländern stark gestiegen: Österreich (+16 Prozentpunkte auf 78%), Finnland (+6 Punkte auf 75%) und Irland (+6 Punkte auf 40%).134

Erhebliche Rückgänge jedoch sind für die Anteile der Befragten, die mindestens eine Fremdsprache sprechen, wie in der Slowakei (-17 Prozentpunkte auf 80%), der Tschechischen Republik (-12 Punkte auf 49%), Bulgarien (-11 Punkte auf 48%), Polen (-7 Punkte auf 50%) und Ungarn (-7 Punkte auf 35%) zu verzeichnen.135

Eine starke Zunahme der Befragten, die mindestens zwei Fremdsprachen sprechen, ist nur in wenigen Ländern diagnostiziert worden. Am stärksten ist diese Zunahme in Italien (+6 Prozentpunkte auf 22%) und Irland (+5 Punkte auf 18%) ersichtlich.136 Sind diese Prozentsätze in beiden Ländern stark gestiegen, so sind sie in folgenden Ländern beträchtlich gesunken: Belgien (-16 Prozentpunkte auf 50%), Ungarn (-14 Punkte auf 13%), Bulgarien (-12 Punkte auf 19%), Polen (-10 Punkte auf 22%), Portugal (-10 Punkte auf 13%), Malta (-9 Punkte auf 59%), Luxemburg (-8 Punkte auf 84%), Dänemark (-8 Punkte auf 58%) und Estland (-6 Punkte auf 52%).137

In dieser Arbeit gilt es nicht, alle verschiedenen gesprochenen Fremdsprachen in jedem EU-Mitgliedstaat darzulegen. Einige Beispiele der meistgesprochenen Fremdsprachen werden jedoch angeführt, um einen Einblick zu ermöglichen.

Nach Englisch, das in der EU die meist verbreitete Fremdsprache ist, finden folgende gelernten Fremdsprachen nach wie vor am häufigsten Verwendung:

Abb.3: Die meistgesprochenen Fremdsprachen in der EU138

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Statistik legt dar, dass die Anzahl der Französisch- und Deutschlernenden im Vergleich zu 2005 um 2 bzw. 3% gesunken ist. Während Englisch (Vgl. Abb. 4) sich als die erste, d.h. die am besten beherrschte Fremdsprache herausstellt (32%), werden Deutsch, Französisch und Spanisch häufiger als zweit- (10%, 10%, bzw. 5% der Befragten) oder drittbesten beherrschte Sprachen (6%, 8%, bzw. 6%)139 genannt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.4: Die erst-, zweit- und drittbesten beherrschte Fremdsprachen in der EU140

Auf Länderebene ist Englisch in 19 der 25 Mitgliedstaaten, in denen es keine offizielle Landessprache ist (also ausgenommen im Vereinigten Königreich und in Irland), die am häufigsten gesprochene Fremdsprache.141

Die Mehrheit der EU-Bürger, die Englisch, Deutsch, Spanisch oder Russisch als Fremdsprache beherrschen, sind der Ansicht, dass ihre sprachlichen Fähigkeiten Basiskenntnisse überschreiten.142 69% der EU-Bürger, die mindestens eine Fremdsprache sprechen (54%, siehe Abb. 3), verwenden diese gelegentlich und ein Viertel (25%) nutzt sie täglich oder nahezu täglich.143 Eine der bemerkenswertesten Veränderungen seit 2005 besteht darin, dass eine Anzahl von EU-Bürgern durch das Internet angeregt wird, ihre passiven Fremdsprachenkenntnisse (Lese- und Hörverständnisfähigkeiten) zu erweitern. Das Benutzen dieses Mediums zur Verwendung von Fremdsprachen ist um 10 Prozentpunkte gestiegen.144 Fernerhin ist der Anteil der Befragten gestiegen, die beim Ansehen von Filmen oder beim Fernsehen sowie beim Hören von Radiosendungen Fremdsprachen nutzen (+8 Punkte).145 Demgegenüber ist bei der Anzahl der EU-Bürger, die nicht regelmäßig eine Fremdsprache verwenden, ein Rückgang von 13% auf 9% zu verzeichnen. 44% der Befragten bevorzugt z.B. ausländische Filme und Programme mit Untertiteln, während knapp mehr als die Hälfte (52%) Synchronfassungen favorisiert.146

Die Eurobarometerstudie hat des Weiteren offenbart, dass die Mehrheit der EU-Bürger sich nicht als aktiver Fremdsprachenlerner betrachtet. Der Anteil der Befragten, die noch nie eine Fremdsprache gelernt haben, beträgt 23%. Die Anzahl derjenigen, die in letzter Zeit keine Fremdsprache gelernt haben und dies auch nicht beabsichtigen, beläuft sich auf 44%.147 Mit dem Erlernen einer Fremdsprache hat nur 7% der EU-Bürger in den letzten zwei Jahren angefangen und ein ähnlich hoher Anteil (8%) beabsichtigt, sich ab nächstem Jahr damit auseinanderzusetzen. Nur eine Minderheit (14%) hat innerhalb der letzten zwei Jahre das Sprachenlernen fortgesetzt.148

Laut vielen EU-Bürgern ist die beste Maßnahme für das Erlernen oder Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen kostenloser Unterricht (29%). Etwa ein Fünftel der Befragten vertritt die Meinung, dass sie lernmotivierter wären, wenn sie dafür bezahlt würden (19%), wenn sie eine Fremdsprache in einem Land lernen könnten, in dem sie gesprochen wird (18%) oder wenn eine Verbesserung der Berufsaussichten dadurch ermöglicht werden könnte (18%).149

Den Äeinsprachigen“ EU-Bürgern fehlt für das Erlernen einer Fremdsprache der Anreiz (34%). Andere finden das Sprachenlernen zu zeitaufwendig (28%), zu teuer (25%) oder geben an, dass sie kein Talent dafür hätten (19%).150 Für die mehrsprachigen EU-Bürger hingegen sind die Gründe für das Erlernen einer Fremdsprache die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten (61%) sowie die Sprachen auf der Arbeit zu verwenden (53%). Daraufhin folgt die Möglichkeit, im Ausland studieren zu können (46%) und die Verwendung der Sprachen im Urlaub (47%).151

Auch wenn nur eine geringfügige Anzahl EU-Bürger Fremdsprachen lernen, ist ein hoher Anteil (88%) der Meinung, dass Sprachenlernen sehr nützlich sei. Zwei Drittel der EU-Bürger (67%) ist der Ansicht, dass Englisch für die persönliche Entwicklung eine der beiden nützlichsten Sprachen ist.152 Daraufhin folgen diese Sprachen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Die nützlichsten Fremdsprachen für die persönliche Entwicklung153

An dieser Abbildung lässt sich erkennen, dass weniger als ein Fünftel der EU-Bürger Deutsch (17%), Französisch (16%) und Spanisch (14%) als nützliche Sprachen wählt. Der Anteil der Befragten laut denen Französisch wichtig ist, hat abgenommen (-9 Prozentpunkte). Ein Rückgang ergibt sich ebenfalls für die deutsche Sprache (-5 Punkte).154 Mittlerweile sind die EU-Bürger mit höherer Wahrscheinlichkeit der Ansicht, dass Chinesisch sehr nützlich ist (+4 Punkte).155 Annähernd einer von acht EU- Bürgern (12%) ist aber noch der Meinung, dass keinerlei Fremdsprache nützlich ist.156

Nichtsdestoweniger herrscht in der EU ein Konsens über die Vorteile, mehrere Sprachen sprechen zu können. 84% der befragten EU-Bürger zufolge ist es wichtig, mindestens eine Fremdsprache zu sprechen und laut 72% soll jeder mehr als nur eine Fremdsprache beherrschen.157 Die Ansicht, dass alle in der EU gesprochenen Sprachen gleichberechtigt sein sollen, wird ebenfalls von einer Mehrheit vertreten (81%).158 In den EU-Institutionen aber soll sich laut einer kleinen Mehrheit der Befragten (53%) auf eine gemeinsame Sprache, die der Kommunikation mit den EU-Bürgern dient, geeinigt werden. Mehr als zwei von fünf Befragten widersetzen sich wiederum dieser Aussage.159

Fernerhin geht aus der Eurobarometerumfrage hervor, dass mehr als drei Vierteln der Befragten (77%) zufolge die Förderung des Sprachenlernens bzw. die Verbesserung der Sprachkenntnisse eine vorrangig (sprach)politische Maßnahme sein soll.160

3. Die Sprachenpolitik der EU

Die Sprachmuster der EU-Mitgliedstaaten erweisen sich der angeführten Beschreibung im vorigen Kapitel zufolge als äußerst komplex - sind sie doch durch geschichtliche und geographische Faktoren gestaltet worden. Jedes Land bzw. jedes Volk identifiziert sich dennoch mit seiner Nationalsprache, wie SCHILLER übrigens bereits erkannte:

ÄDie Sprache ist der Spiegel einer Nation. Wenn wir in diesen Spiegel schauen, dann kommt uns ein treffliches Bild von uns selbst daraus entgegen.“161

Dies gilt sowohl für die Mehrheiten- als auch für die Minderheitensprachgemeinschaften. Gerade dieses identitätsstiftende Merkmal misst den Sprachen besondere Bedeutung bei. Und angesichts der sprachlichen Vielfalt in der EU sind sprachpolitische Regelungen erforderlich, um eine effiziente Sprachenpolitik an den Tag zu legen.

3.1. Begriffsbestimmung Sprachpolitik vs. Sprachenpolitik

Zunächst soll kurz die begriffliche Abgrenzung zwischen Sprach- und Sprachenpolitik vorgenommen werden, um ein leichteres Verständnis dieser Termini zu ermöglichen. Sprachpolitik ist ein linguistischer Begriff und

Äim Gegensatz zu Sprachenpolitik auf eine einzelne Sprache gerichtet, ihre Wörter und Formen und deren Verwendung. Sprachpolitik versucht vor allem durch Verbot oder Vorschrift bestimmter Wörter und Wendungen das Bewusstsein der Sprecher zu beeinflussen […] Dies setzt eine entsprechende weitreichende Macht voraus.“162

Sprachpolitik umfasst u.a. Leitlinien zu Schriftnormen, Rechtschreibung und Tabuisierungen. Einen Aufschwung, so AMMON, erlebte sie vor allem zur Zeit der Weltkriege, des Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus und während des Kalten Krieges nach 1945.163

[...]


1 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm. Bereits 1946 brachte der Britische Premierminister Winston Churchill den Begriff ÄUnited States of Europe” nach dem Vorbild der ÄUnited States of America” vor. Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945- 1959/foundingfathers/churchill/index_en.htm

2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS-Vertrag, auf http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_ecsc_de.htm.

3 Die Montanunion erlaubte allen Mitgliedstaaten freien Zugang zu der Produktion von Kohle und Stahl und sicherte den freien Verkehr dieser Güter. Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS-Vertrag, auf http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_ecsc_de.htm.

4 Vgl. Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG-Vertrag, auf

5 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.5.

6 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG-Vertrag, auf http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_eec_de.htm.

7 Vgl. Ebd.

8 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/index_en.htm

9 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm. Die Zahl der Mitgliedstaaten stieg somit auf neun.

10 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/1970-1979/index_en.htm

11 Vgl. http://www.europarl.at/view/de/ABGEORDNETE/Allgemein/wie_werden_sie.html;jsessionid=7473B 549DA82E5BC453412569037D40E

12 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm

13 Einheitliche Europäische Akte, auf http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_singleact_de.htm.

14 Daniel Guéguen, 2006, S.16.

15 Ebd.

16 http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm

17 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/index_en.htm. Siehe auch: Daniel Guéguen, 2006, S.16.

18 Vgl. Eric Remacle, 2011, Kapitel 6 ÄEU’s External Action: Institutions, Procedures and Strategy“ aus dem Kurs European Security.

19 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/index_en.htm

20 Vgl. http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/convergence_reports/index_de.htm

21 Dänemark und das Vereinigte Königreich hatten eine Äopt-out“-Klausel, während Schweden die Bedingungen für die Übernahme der gemeinsamen Währung nicht erfüllte.

22 Vgl. http://europa.eu/about-eu/eu-history/2000_today/index_de.htm Kroatien und die Türkei reichen eine Beitrittsanfrage ein.

23 Zur visuellen Verdeutlichung ist eine Karte der EU und ihrer Mitgliedstaaten als Anhang beigefügt.

24 Vgl. http://ec.europa.eu/archives/institutional_reform/index_de.htm

25 Vertrag von Lissabon, auf http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm. Die eigene Rechtspersönlichkeit der EU bedeutet, dass diese selbstständig völkerrechtlich bindende Verträge schließen und Übereinkommen (wie z.B. der Europäischen Menschenrechtskonvention) beitreten kann. Vgl. http://www.zukunfteuropa.at/site/5838/default.aspx

26 Vgl. http://europa.eu/scadplus/constitution/objectives_de.htm

27 EUV, Art. 3.

28 Vgl. EUV, Art. 3.

29 Ebd.

30 EUV, Art. 4.

31 Ebd.

32 EUV, Art. 5.

33 Der Begriff ‘Institution’, aus dem Lateinischen ‚institutio‘ (Einrichtung, Erziehung), unterscheidet sich je nach wissenschaftlicher Disziplin (Soziologie, Anthropologie, Politik, Justiz…). Der Soziologie zufolge z.B. ist der Zweck der Institutionen die Stabilisierung menschlichen Verhaltens. Aus Sicht der Justiz dienen Institutionen der Bestrafung von Gesetzesüberschreitungen. In dieser Arbeit verweist der Begriff ÄInstitutionen“ auf die Äinstitutionellen Organe“ der EU.

34 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.3.

35 Ebd.

36 Vgl. Ebd.

37 http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_de.htm.

38 Im Folgenden wird für die Europäische Kommission die vereinfachte Bezeichnung ÄKommission“ im Fließtext verwendet.

39 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm

40 Vgl. Ebd.

41 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.21f. Die Kommission kann zudem bestimmen, welche Art der Rechtsvorschrift ihre Vorschläge sein sollen; z.B. verbindliche Verträge oder nicht-verbindliche Empfehlungen. Anlass zum exklusiven Initiativrecht war, dass dadurch eine supranationale Institution geschaffen werden soll, die eine stärkere europäische Integration ermöglicht. Dieses Recht wird aber kritisiert, weil die Kommission nicht gewählt wird. Vgl. http://de.euabc.com/word/569

42 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.22.

43 Vgl. Ebd., S.23.

44 Vgl. Ebd.

45 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.23. Siehe auch: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm

46 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.23. Siehe auch: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm

47 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.24.

48 Vgl. Ebd. Siehe auch: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european- commission/index_de.htm

49 http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm.

50 http://ec.europa.eu/atwork/basicfacts/index_de.htm

51 EUV, Art. 17.

52 Ebd., Art. 18.

53 Vgl. Eric Remacle, 2011, Kapitel 6 ÄEU’s External Action: Institutions, Procedures and Strategy“ aus der Vorlesung European Security.

54 Vgl. http://ec.europa.eu/atwork/basicfacts/index_de.htm

55 Vgl. http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=181

56 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.21.

57 http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm.

58 Vgl. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/about/role/index_de.htm

59 Region und Europa, Landeshauptstadt Düsseldorf, auf http://www.duesseldorf.de/europa/themen/iuo_eu_kommission.shtml.

60 Ebd.

61 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.20f.

62 Vgl. Ebd., S.21.

63 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm.

64 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.24.

65 Die vollständige Liste der Generaldirektionen ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/about/ds_de.htm.

66 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.24.

67 Die vollständige Liste der Dienststellungen ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/about/ds_de.htm.

68 http://ec.europa.eu/about/ds_de.htm

69 Im Folgenden wird für das Europäische Parlament die vereinfachte Bezeichnung ÄParlament“ im Fließtext verwendet.

70 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.11.

71 Vgl. Ebd.

72 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm. Siehe auch: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.13.

73 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm

74 Vgl. http://www.cep.eu/eu-fakten/organe-und-institutionen/organe-der-eu/ep/aufgaben/

75 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm

76 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.13.

77 Die parlamentarische Aufsicht gilt übrigens auch der Tätigkeit des Rates der EU. Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.13f.

78 Vgl. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm

79 Vgl. Ebd.

80 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2007, S.14.

81 EUV, Art. 14.

82 Vgl.http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/staticDisplay.do;jsessionid=4B26C859964FDCD7 393085B752EA617C.node1?id=52&language=DE

83 EUV, Art. 14.

84 http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-parliament/index_de.htm

85 http://www.cep.eu/eu-fakten/organe-und-institutionen/organe-der-eu/ep/zusammensetzung/

86 Vgl. http://www.cep.eu/eu-fakten/organe-und-institutionen/organe-der-eu/ep/zusammensetzung/

87 In zahlreichen Fachartikeln wird im Zusammenhang mit der Sprachenvielfalt in der EU oft die Redewendung ÄBabylonisches Sprachgewirr“ verwendet. Vgl. Dieter E. Zimmer, 1996, auf http://www.zeit.de/1996/30/deutsch.txt.19960719.xml/seite-1. Sie entstammt dem Alten Testament, in dem die Entziehung der gemeinschaftlichen Sprache und Ersetzung dieser durch eine Vielfalt von Sprachen als gesellschaftliche Strafe beschrieben wird, weil sie eine Verständigung extrem erschwert. Andererseits wird in Fachartikeln die Sprachenvielfalt Europas auch als identitätsstiftendes, bereicherndes Merkmal gepriesen. Vgl. Simon Müller, 2010, S. 32f.

88 Vgl. Heinz Dieter Pohl, 2010, auf http://members.chello.at/heinz.pohl/Sprachen_Europas.htm

89 Harald Haarmann, 2011, auf http://www.ieg-ego.eu/de/threads/hintergruende/sprachenmosaik. Mit Äeinheimischen“ Sprachen sind diejenigen gemeint, deren Sprecher seit Jahrhunderten den europäischen Kontinent bewohnen.

90 Vgl. Harald Haarmann, 2011, auf http://www.ieg-ego.eu/de/threads/hintergruende/sprachenmosaik

91 Vgl. Ebd.

92 Vgl. Ebd. In anderen Kontinenten ist die Zahl von Millionen-Sprachen deutlich geringer. Asien folgt Europa mit 6,6 Prozent an zweiter Stelle.

93 Vgl. Ebd.

94 Eigene Darstellung nach: Ebd.

95 Ebd.

96 Der Begriff ÄIndogermanisch“ oder ÄIndoeuropäisch“ entstand im frühen 19.Jh. als zwischen dem Altindischen (auch ÄSanskrit“ genannt) und den alten Sprachen Europas (u.a. Griechisch und Latein) Ähnlichkeiten nachgewiesen wurden. Das am weitesten nordwestlich gelegene Mitglied dieser Sprachfamilie ist das Germanische, das am weitesten südöstlich gelegene das Indische - daher der Sammelbegriff ÄIndogermanisch“. Vgl. Heinz Dieter Pohl, 2010, auf http://members.chello.at/heinz.pohl/Sprachen_Europas.htm

97 Vgl. Harald Haarmann, 2011, auf http://www.ieg-ego.eu/de/threads/hintergruende/sprachenmosaik

98 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

99 Bulgarien und Rumänien.

100 Vgl. Nitobe-Zentrum für sprachliche Demokratie in der EU, auf http://de.nitobe.info/ld/lingvoj/lingvomapo.php

101 Vgl. Heinz Dieter Pohl, 2010, auf http://members.chello.at/heinz.pohl/Sprachen_Europas.htm

102 Vgl. Ebd. Siehe auch: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, 2008, S.7.

103 Vgl. Asma Jahângir: ÄSprachpolitik“, auf http://tangsir2569.wordpress.com/turkentum/sprachpolitik/

104 Vgl. Nitobe-Zentrum für sprachliche Demokratie in der EU, auf http://de.nitobe.info/ld/lingvoj/lingvomapo.php

105 Vgl. Horst Haider Munske,1996, S.82.

106 Vgl. http://ec.europa.eu/education/languages/archive/languages/langmin/regmin_de.html

107 Vgl. http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/regional-and-minority-languages_de.htm

108 Der Europarat ist nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln. Ersterer ist eine eigenständige internationale Organisation, die 1949 gegründet wurde und in Straßburg angesiedelt ist. Der Europarat umfasst 47 Mitgliedstaaten, unter denen alle europäische Staaten mit einbegriffen sind. Vgl. http://www.coe.int/aboutcoe/index.asp?l=de&page=quisommesnous Seine Aufgabe besteht vorrangig darin, sich mit Problemen wie dem Schutz der Menschenrechte und der Demokratie sowie mit Kultur und Gesellschaftsproblemen auseinanderzusetzen. Vgl. http://www.europarl.de/view//Service/Haeufige_Fragen_FAQ/Unterschied_Rat.html109 Vgl. http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/facts_de.htm

110 http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/facts_de.htm

111 Vgl. http://ec.europa.eu/education/languages/archive/languages/langmin/regmin_de.html

112 Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Presse und Kommunikation, 2004, S.9. Siehe auch: http://ec.europa.eu/education/languages/archive/languages/langmin/regmin_de.html

113 Der Begriff ÄNationalsprache“ bezeichnet die Standardsprache einer Nation bzw. eines Staates. Diese schließt alle Dialekte und Sprachvarianten eines Landes mit ein. In den Verfassungen der Staaten werden eine oder mehrere Nationalsprachen definiert, die nicht unbedingt als Amtssprachen gelten. In vielen afrikanischen Ländern z.B. sind Französisch und Englisch als Amtssprachen definiert worden, während die Nationalsprachen die Stammessprachen sind. Vgl. http://www.langwhich.com/lexikon/Nationalsprachen-Begriffsdefinition/288.html

114 Vgl. http://ec.europa.eu/education/languages/archive/languages/langmin/regmin_de.html

115 Vgl. http://ec.europa.eu/education/languages/archive/languages/langmin/regmin_de.html

116 http://www.eurominority.eu/version/maps/map-european-languages-eu.asp

117 Vgl. http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/facts_de.htm

118 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Abl. 17/1958, Art.1.

119 Vgl. Focus-Online, 2011, auf http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/bruessel-kroatien-wird- 28-eu-mitglied_aid_692621.html

120 Die UNO hat z.B. sechs Sprachen amtlich anerkannt, was im Grunde noch viel ist, und die USA, ein multiethnischer Staat, hat eine einzige Amtssprache festgelegt. Vgl. Jörg Witt, 2001, S.69ff.

121 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Abl. 17/ 1958, Art.1.

122 Wolfgang W. Mickel; Jan Bergmann, 2005, S.30.

123 Vgl. Ulrich Ammon in einem vom Goethe-Institut geführten Interview über kulturelle Vielfalt und die Zukunft großer Kultursprachen, 2007, abrufbar unter http://www.goethe.de/lhr/prj/mac/kvi/de2072993.htm

124 Vgl. http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/eu-languages_de.htm

125 Eigene Darstellung nach: http://ec.europa.eu/dgs/translation/translating/officiallanguages/index_de.htm

126 Vgl. http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/eu-languages_de.htm

127 Vgl. Ulrich Ammon, 2012, S.585.

128 Vgl. Ebd., S.586.

129 Die vorliegenden Daten sind dem Spezial-Eurobarometer Bericht 386 von Juni 2012 entnommen. Diese gründen auf subjektive Selbsteinschätzungen der EU-Bürger über ihre persönlichen Fremdsprachenkenntnisse und vermitteln somit einen pauschalen Eindruck über die tatsächliche Beherrschung der verschiedenen Fremdsprachen.

130 Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.16.

131 Vgl. Ebd., S.20.

132 Vgl. Ebd., S.16.

133 Vgl. Ebd., 2012, S.16.

134 Vgl. Ebd., S.18f.

135 Vgl. Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.19.

136 Vgl. Ebd.

137 Vgl. Ebd.

138 Eigene Darstellung nach: Ebd., S.22.

139 Vgl. Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.22.

140 Eigene Darstellung nach: Ebd., S.23.

141 Vgl. Ebd., S.24.

142 Vgl. Ebd., S.26.

143 Vgl. Ebd., S.44.

144 Vgl. Ebd., S.50.

145 Vgl. Ebd., S.55.

146 Vgl. Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.139.

147 Vgl. Ebd., S.61.

148 Vgl. Ebd., S.62.

149 Vgl. Ebd., S.97ff.

150 Vgl. Ebd., S.108f.

151 Vgl. Ebd., S.70. 2005 war der Verwendung der Sprachen im Urlaub noch der erste Platz eingeräumt (35%), gefolgt von der Sprachverwendung auf der Arbeit (32%). Dann folgten mit jeweils 27% die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten und die eigene Zufriedenheit. Vgl. Eurobarometer Spezial 243, Zusammenfassung, 2005, S.5.

152 Vgl. Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.78.

153 Eigene Darstellung nach: Ebd.

154 Vgl. Ebd., S.78f.

155 Vgl. Ebd., S.81.

156 Vgl. Ebd., S.79.

157 Vgl. Ebd., S.130.

158 Vgl. Ebd., S.138.

159 Vgl. Spezial-Eurobarometer Bericht 386, 2012, S.131.

160 Vgl. Ebd., S.139.

161 Friedrich Schiller, in: Thomas Paulwitz, 2003, auf http://www.deutschlandjournal.de/Deutschland_Journal_Ausgabe_20/Sprache_und_Identitat.pdf162 Metzler Lexikon Sprache, 2002, S.668.

163 Vgl. Ebd.

Excerpt out of 179 pages

Details

Title
Mehrsprachigkeit innerhalb der EU-Institutionen. Mythos oder Wirklichkeit? Eine Untersuchung am Beispiel der deutschen Sprache
College
University of Brussel
Grade
95%
Author
Year
2012
Pages
179
Catalog Number
V378626
ISBN (eBook)
9783668556713
ISBN (Book)
9783668556720
File size
2986 KB
Language
German
Keywords
mehrsprachigkeit, eu-institutionen, mythos, wirklichkeit, untersucht, beispiel, sprache
Quote paper
Krystel van Hoof (Author), 2012, Mehrsprachigkeit innerhalb der EU-Institutionen. Mythos oder Wirklichkeit? Eine Untersuchung am Beispiel der deutschen Sprache, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378626

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