Mathilde und ihr Einfluss auf die Herrscher - Die Rolle der Königin im Blickwinkel ihrer Interventionen und Petitionen in den Königsurkunden Heinrichs I., Ottos I. sowie Ottos II.


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

36 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Hinleitung zum Thema
1.2 Vorgehensweise

2. Vorbetrachtungen
2.1 Interventionen und Petitionen der Königin in den Herrscherdiplomen und deren Bedeutung
2.2 Mathilde

3. Interventionen und Petitionen Mathildes in den Königsurkunden Heinrichs I., Ottos I. und Ottos II
3.1 Auflistung der betreffenden Königsurkunden
3.2 Adressaten der betreffenden Königsurkunden und (Mit-)Intervenienten
3.2.1 Quedlinburg
3.2.2 Herford
3.2.3 Osnabrück
3.2.4 Corvey
3.2.5 St. Maximin
3.2.6 Neuenheerse
3.2.7 Enger
3.2.8 Chur
3.2.9 Moritzkloster Magdeburg
3.2.10 Hadmersleben
3.2.11 Ergebnis

4. Weitere Aspekte

5. Zusammenfassung und Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur

„Das Ewig-Weibliche

Zieht uns hinan.“[1]

Goethe

1. Einführung

1.1 Hinleitung zum Thema

Nach einem „Perspektivwechsel in der Mediävistik[2] rückten auch die Gemahlinnen der Könige und Kaiser des frühen und hohen Mittelalters in den Blickwinkel der Mittelalterforschung. Infolgedessen wurden unter anderem deren Rolle bei der Herrschaftsausübung, ihre Stellung im Gefüge des Reiches, ihre Einflussmöglichkeiten oder ihre Verbindungen zu Geistlichen und Großen untersucht[3], wobei festgestellt wurde, dass vor allem seit den ottonischen Königinnen eine starke Stellung der Monarchin zu konstatieren ist. Allerdings wird betont, dass dieser Befund erst für die zweite Hälfte des zehnten Jahrhunderts und danach festzustellen ist, namentlich beginnend mit Adelheid, der zweiten Frau Ottos des Großen.[4]

Demnach war die Rolle Mathildes, der ersten Königin des ostfränkischen Reiches und Frau Heinrichs I., eine noch nicht so wichtige und ausschlaggebende, ihr Einfluss war scheinbar gering. Dem widersprechen allerdings zwei historiographische Zeugnisse: Hrotsvit von Gandersheim bezeichnete Mathilde als „conregnans[5], Liutprand von Cremona als „regni consors[6]. Da diese Terminologie nun auf eine Teilhabe an der Herrschaft hindeutet[7], wirft sich die Frage auf, welche Stellung Königin Mathilde nun hatte. Dieser Frage wird in dieser Arbeit nachgegangen. Dabei soll herausgefunden werden, ob Mathilde Einfluss auf die Herrscher gehabt hat, und wie sie diesen nutzte. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, ob und welche Verbindungen Mathilde zu Geistlichen und/oder Großen des Reiches hatte.

Wie schon erwähnt, bescheinigte Liutprand der Königin Mathilde hervorragende Memoriapflege.[8] Überhaupt wird der Aufbau der ottonischen Memoria und deren Pflege Mathilde zugute gehalten, wobei der Eindruck entsteht, dass dieses Gebiet das einzige gewesen wäre, auf welchem Mathilde agierte.[9] Deshalb soll zusätzlich noch der Frage nachgegangen werden, ob sich dieser Befund erhärten lässt, oder ob Mathilde auch in anderen Bereichen eine wichtige Rolle spielte.

1.2 Vorgehensweise

Da die meisten historiographischen Zeugnisse, welche über Mathilde berichten, nach ihrem Tod entstanden sind[10], wird in dieser Arbeit überwiegend mit den Königsurkunden gearbeitet. Diese sind die einzigen Zeugnisse unmittelbar aus Mathildes Lebenszeit und lassen so authentischere Schlüsse zu. Speziell werden ihre Interventionen und Petitionen untersucht, denn am Auftreten der Königin in den Urkunden lässt sich eine Beteiligung an der Herrschaftsausübung erkennen[11] – ein willkommener Ansatz, um darüber die gestellten Fragen zu beantworten. Anders als in den meisten Ausführungen zu Mathildes Interventionen und Petitionen werden hier nicht nur jene betrachtet, die in den Königsurkunden Heinrichs I. zu finden sind, sondern auch diejenigen, welche in den Diplomen Ottos I. und Ottos II. auftauchen. So ergibt sich ein ganzheitlicheres Bild.

In einer Vorbetrachtung sollen Art und Weise sowie Bedeutung der Interventionen und Petitionen geklärt werden. Im Anschluss folgt ein kurzer biographischer Abriss zu Mathilde.

Im Hauptteil werden die betreffenden Urkunden untersucht. Eingangs sollen diese aufgelistet werden, um ein erstes Zwischenergebnis zu erzielen: Sind Präferenzen für bestimmte Einrichtungen oder Institutionen erkennbar. Oder gar Personen, mit denen Mathilde zu tun gehabt haben könnte? Im nächsten Schritt werden eben diese Einrichtungen, Institutionen und Personen untersucht, für die Mathilde intervenierte beziehungsweise petitierte. Dadurch kann das erste Zwischenergebnis vertieft und ergänzt werden, ein klareres Bild soll entstehen.

Im Anschluss daran wird die Betrachtung der Urkunden noch durch wichtige Aspekte, die zur Bewertung beziehungsweise Beantwortung der gestellten Fragen von Nöten sind, erweitert.

Abschließend sollen im Fazit die Zwischenergebnisse und Aspekte zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden, um dieses mit den Fragestellungen abzugleichen.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei der Arbeit mit den Urkunden natürlich die Diplomatabände der Monumenta Germaniae Historica (in den Anmerkungen mit MGH abgekürzt) genutzt wurden. Für Informationen darüber hinaus diente fast ausschließlich die angegebene Sekundärliteratur. Bezog sich diese explizit auf historiographische Quellen, so wird dies in den Fußnoten gekennzeichnet. Auf eine genaue und eigenständige Angabe der Primärquellen nach den maßgeblichen MGH-Editionen wurde in diesen Fällen allerdings verzichtet.[12]

2. Vorbetrachtungen

2.1 Interventionen und Petitionen der Königin in den Herrscherdiplomen und deren Bedeutung

Wenn Althoff (auch) für die Ottonenzeit von einem „Personenverbandstaat“[13] spricht, so spielt er darauf an, dass die Gesellschaft des Mittelalters[14] aus einem Netzwerk kleinerer sowie größerer Gruppen bestand.[15] Diese Gruppen existierten durch verwandtschaftliche oder freundschaftliche Bande. Die mittelalterliche Gesellschaft kann also als ein Netzwerk bestehend aus verschiedenen Geflechten verstanden werden, dessen Mittelpunkt vom jeweiligen Herrscher gebildet worden ist.[16]

Der Zugang zum König war wohl beschränkt und nur einem ausgewählten Kreis gestattet.[17] Um also verschiedene Anliegen an den Monarchen heranzutragen, musste man seinem Vertrautenkreis angehören beziehungsweise Verbindungen zu diesem haben. Die „Zugangsberechtigten“ waren Bestandteil des beschriebenen Netzwerkes. Andere Netzwerkangehörige, die allerdings nicht zu des Herrschers Vertrauten gehörten, nutzen demnach ihre Verbindungen zu dem zugangsberechtigten Personenkreis, um sich Gehör beim König zu verschaffen. Aber auch Institutionen traten an Vertraute des Monarchen heran, um ihre Anliegen an des Königs Ohr gelangen zu lassen.[18] Ob diese Vermittler die diversen Angelegenheiten eins zu eins dem Herrscher vortrugen, sie verstärkend oder abschwächend veränderten oder gar nicht erst weiterleiteten, ist nicht bekannt.[19]

Zugang zum König hatten einerseits die geistlichen und weltlichen Vertrauten aus den Kreisen des Klerus und der Großen des Reiches, zum anderen aber auch Verwandte und natürlich seine engsten Familienangehörigen.[20] Hier spielte die Königin eine besondere Rolle, die durch ihre Nähe zum König wohl als einflussreich gelten kann. Der „Tatbestand“ der Beeinflussung[21] des Herrschers wird in der Forschung mit der Interventionstätigkeit der Königin in den Königsurkunden nachgewiesen.[22] Mit Einflussnahme sind hier zweierlei Dinge gemeint: Erstens die Intervention im eigentlichen Sinne. Das bedeutet, dass die Königin als Brücke zwischen Antragsteller und König fungierte. Personen und Institutionen baten die Herrscherin um Fürsprache für ihre Anliegen beim Monarchen, womit sie die Zugehörigkeit der Königin zum Netzwerk nutzten. Diese Fürsprache der Königin schlägt sich in den Urkunden als Intervention nieder.[23] Zweitens die Petition, durch welche die Monarchin selbst als Antragstellerin auftritt. Sie konnte dies in eigener Sache tun – zum Beispiel für eigengegründete Klöster – oder für Dritte[24], wobei letzteres der Intervention sehr nahe kommt.

Die Interventions- und Petitionstätigkeit der Königin spricht also für ihre akzeptierte Einbindung in die Abläufe der Herrschaftstätigkeit, also auch für ihre Beteiligung an reichspolitischen Entscheidungen. Dieser Aufgabenbereich entwickelte sich zu einem der wichtigsten der Königin.[25]

2.2 Königin Mathilde

Die erste ottonische[26] Königin wurde um 896 geboren und entstammte dem Geschlecht des Sachsenherzogs Widukind. Sie wurde im Kanonissenstift Herford von ihrer Großmutter – sie war dort Äbtissin – erzogen. Im Raum Herford, wie auch in Enger besaß Mathilde reiches Erbgut.

909 heiratete sie in Wallhausen den Liudolfinger Heinrich, der 919 König des ostfränkischen Reiches wurde. Diese Hochzeit war für das Geschlecht der Liudolfinger – sie werden auch als Ottonen bezeichnet – ein Gewinn an Prestige. Zum einen wegen der Tatsache, dass Mathilde vom Sachsenherzog Widukind abstammte und zum anderen konnten sie nun auch im Westen Sachsens – wo Mathilde beheimatet war – Fuß fassen.

Mathilde gebar nachweislich fünf Kinder: Otto, der Nachfolger seines Vaters im Königsamt und Kaiser wurde, Gerberga, die später erst Herzog Giselbert von Lothringen, dann König Ludwig IV. von Frankreich heiratete, Hatheburg, nachher verheiratet mit Hugo von Franzien, Heinrich, der spätere Bayernherzog, und Brun, ab 953 Erzbischof von Köln.

In der so genannten Hausordnung Heinrichs I. von 929 bekam Mathilde die Orte Quedlinburg, Pöhlde, Nordhausen, Grone und Duderstadt als Wittum. All diese Orte verwandte sie nach dem Tode ihres Gemahls zur Gründung oder Ausstattung von Klöstern. Denn Mathilde organisierte die ottonische Memoria, zu deren Zwecke sie diese geistlichen Gemeinschaften einrichtete. Mit Quedlinburg zum Beispiel schuf sie das Zentrum des ottonischen Totengedenkens, welches sie ab 936 – dem Todesjahr Heinrichs I. – 30 Jahre selbst leitete. Damit gelten ihre Jahre im Witwenstand als ihre Hauptaktionszeit.

Königin Mathilde starb am 14. März 968 in Quedlinburg, wo sie neben ihrem Gemahl beigesetzt wurde.

3. Interventionen und Petitionen Mathildes in den Königsurkunden Heinrichs I., Ottos I. und Ottos II.

3.1 Auflistung der betreffenden Königsurkunden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der Auflistung aller Urkunden, in denen Mathilde als Bittstellerin beziehungsweise Intervenientin auftritt, ergibt sich folgendes:

[...]


[1] Goethe, Johan Wolfgang von, Faust. Der Tragödie zweiter Teil in fünf Akten, Husum/Nordsee, o.J., fünfter Akt, Vers 12110f, S. 206.

[2] Umschlagsinnenseite des Covers zu Fößel, Amalie, Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume, Stuttgart 2000; vgl. dazu auch die Einleitung ebd., S. 9-14.

[3] Vgl. hierzu ausschlaggebend den Forschungsstand bei Fößel (ebd.), den sie repetiert, bewertet, darauf aufbaut und ihn erweitert.

[4] Vgl. z.B. Erkens, Franz-Reiner, Die Frau als Herrscherin in ottonisch-frühsalischer Zeit, in: Euw, Anton von / Schreiner, Peter (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnungen des Ostens und des Westens um die Wende des ersten Jahrtausends (=Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin), Köln 1991, S. 245-259, hier S. 245 u. 247 o. Fößel, Königin (Anm. 2), S. 149f.

[5] Vgl. ebd., S. 65 (mit Verweis auf die Gesta Ottonis v. 22).

[6] Vgl. ebd. (mit Verweis auf die Antapodosis IV, 15); Liutprand war ein Zeitgenosse Mathildes [vgl. Karpf, Ernst, Liutprand von Cremona, in: Bautier, Robert-Henri (Hrsg.), Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München 1991, Sp. 2041f.] und hat die Königin wohl persönlich erleben können, denn er schreibt, er habe noch nie eine Frau gesehen, die sich so um die Memoria der Familie gekümmert habe [vgl. Althoff, Gerd, Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (=Münstersche Mittelalter-Schriften, Bd. 47), München 1984, S. 141 (mit Verweis auf die Antapodosis IV, 15)].

[7] Vgl. Fößel, Königin (Anm. 2), S. 56-66 u. Erkens, Frau als Herrscherin (Anm. 4).

[8] Vgl. Anm. 6.

[9] Vgl. z.B. Glocker, Winfried, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (=Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte, Bd. 5), Köln 1989, S. 11; Althoff, Adels- und Königsfamilien (Anm.6), S. 168f o. Fößel, Königin (Anm. 2), S. 231.

[10] Mathilde starb 968; die ältere Lebensbeschreibung entstand um 973/974, die jüngere zwischen 1002 und 1014; vgl. ebd., S. 235.

[11] Vgl. dazu die Ausführung unter Punkt 2.1.

[12] Was nicht bedeutet, dass ein Abgleich mit den Primärquellen nicht stattfand. Vielmehr soll damit verdeutlicht werden, dass das Angesprochene aus der Sekundärliteratur stammt und nicht selbst bei der Beschäftigung mit den historiographischen Quellen entdeckt wurde.

[13] Althoff, Gerd, Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 1997, S. 186.

[14] Mit Gesellschaft sind hier natürlich nur die Großen des Reiches, der Klerus und die Königssippe gemeint.

[15] Vgl. Althoff, Spielregeln (Anm. 13), S. 185.

[16] Vgl. Körntgen, Ludger, Ottonen und Salier, Darmstadt 2002, S. 27.

[17] Vgl. Althoff, Spielregeln (Anm.13), S. 189.

[18] Vgl. Fößel, Königin (Anm. 2), S. 129.

[19] In den Urkunden – anhand von Interventionen und Petitionen kann man ablesen, dass bestimmte Anliegen von bestimmten Personen an den König herangetragen wurden – schlagen sich ja nur weitergeleitete Anträge nieder; vgl. ebd., S. 142f u. Althoff, Spielregeln (Anm. 13), S. 197.

[20] Vgl. ebd.

[21] Einfluss/-nahme auf den beziehungsweise Beeinflussung des Herrscher(s) ist hier keinesfalls als durchweg negativ konnutiert zu verstehen, sondern vielmehr als Möglichkeit der Königin, sich in Entscheidungen des Herrschers einzubringen.

[22] Vgl. Fößel, Königin (Anm. 2), S. 123.

[23] Vgl. ebd., S. 129,133 u. 142.

[24] Vgl. ebd., S. 133, 140 u. 142.

[25] Vgl. ebd., S. 132 u. 146.

[26] An dieser Stelle sollen nur überblicksartig Informationen zur Person Mathildes aufgezeigt werden, um ein erstes Bild der Königin zu erhalten. Einige Punkte dieser Kurzbiographie werden im Laufe der Arbeit noch tiefgründiger behandelt, nicht genannte Aspekte werden hinzukommen. Zu den Ausführungen des Punktes 2.2 vgl. Althoff, Gerd, Mathilde, in: Angermann, Norbert (Hrsg.), Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, München 1996, Sp. 390ff u. ders., Mathilde, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 16, Berlin 1996, S. 371f.

Fin de l'extrait de 36 pages

Résumé des informations

Titre
Mathilde und ihr Einfluss auf die Herrscher - Die Rolle der Königin im Blickwinkel ihrer Interventionen und Petitionen in den Königsurkunden Heinrichs I., Ottos I. sowie Ottos II.
Université
http://www.uni-jena.de/  (Historisches Institut)
Cours
Cherchez la femme - Die Rolle der Königin vom 8. bis ins 11. Jahrhundert
Note
1,0
Auteur
Année
2004
Pages
36
N° de catalogue
V37932
ISBN (ebook)
9783638371414
Taille d'un fichier
710 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mathilde, Einfluss, Herrscher, Rolle, Königin, Blickwinkel, Interventionen, Petitionen, Königsurkunden, Heinrichs, Ottos, Cherchez, Rolle, Königin, Jahrhundert
Citation du texte
Frank Keilhack (Auteur), 2004, Mathilde und ihr Einfluss auf die Herrscher - Die Rolle der Königin im Blickwinkel ihrer Interventionen und Petitionen in den Königsurkunden Heinrichs I., Ottos I. sowie Ottos II., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37932

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