Insbesondere im Bereich der Rechtsbehelfe ergeben sich durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, welche 2018 in Kraft treten soll, teils erhebliche Änderungen.
Das derzeit geltende Datenschutzrecht innerhalb der EU basiert auf der 1995 stammenden Datenschutzrichtlinie (95/46/EG). Durch die neue EU-DS-GVO soll das europäische Datenschutzrecht einheitlich modernisiert werden. Weite Teile des bisher in Deutschland geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden dann durch diese Verordnung ersetzt.
Diese Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Rechtsbehelfe und stellt einen Vergleich zu den aktuell in Deutschland geltenden Regelungen her.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtsbehelfsmöglichkeiten in der EU-Datenschutzgrundverordnung
2.1 Das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde nach Art. 78 EU-DS-GVO
2.1.1 Verfahrensgegenstand
2.1.2 Verfahrensberechtigte
2.1.3 Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
2.2 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter nach Art. 79 EU-DS-GVO
2.2.1 Prozessuale Durchsetzung des materiellen Rechtsschutzes
2.2.2 Gerichtlicher Rechtsbehelf
3. Das Dreieck des unionsrechtlichen Datenschutzes
4. Durchsetzungsmöglichkeiten in der DGSVO
5. Zusammenfassung, Ausblick und bisherige Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Literaturverzeichnis
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