Die Arbeit setzt sich mit Nietzsches „Genealogie der Moral“ auseinander. Sie stellt die Behauptung Nietzsches auf den Prüfstand, wonach es für eine Gesellschaft das Vornehmste wäre, wenn sie ihre Schädiger straflos ließe. Der Autor stellt zunächst die zweite Abhandlung „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und "Verwandtes" vor und geht sodann auf den Begriff und die Funktion des Strafens im Laufe der menschlichen Entwicklungsgeschichte ein. Dann wird untersucht, ob aus Sicht des Opfers, der Gesellschaft und des Täters eine generelle Straflosigkeit erstrebenswert ist. Im Ergebnis verneint Luttenberger, dass – wie Nietzsche behauptet – generelle Straflosigkeit erstrebenswert ist. Denn eine Bestrafung kommt allen Beteiligten- sogar dem Täter zu Gute. Strafe ist in einer freien Gesellschaft unverzichtbar, weil ansonsten die Regelungsdichte und der Gesetzesvollzug so groß sein müssten, dass es zu Gesetzesverstößen erst gar nicht kommen kann.
Mit seiner Streitschrift „Zur Genealogie der Moral.“ beschreibt Friedrich Nietzsche die Entstehung und Interessengebundenheit von Moral. Es geht in erster Linie nicht um die philosophische Auseinandersetzung mit ethischen Normen sondern um deren geschichtliche Herleitung. Gleichwohl geschieht das nicht historisch-wissenschaftlich, leidenschaftslos sondern – wie bereits der Untertitel „Eine Streitschrift“ vermuten lässt – im Kampf gegen unsere „moralischen Vorurtheile“. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Nietzsche nicht nach einer philosophischen Begründung für Moral sucht. Es geht ihm nicht um die Frage, warum der Mensch so oder so handeln soll. Vielmehr fragt er nach dem geschichtlichen, kulturellen und auch psychologischen Ursprung von Moral mit dem Ziel, „zur wirklichen Historie der Moral“ vorzudringen.
Inhaltsverzeichnis
Einordnung der Streitschrift Nietzsches „Zur Genealogie der Moral.“
Die Zweite Abhandlung: „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und Verwandtes
Vergesslichkeit
Verantwortlichkeit und Gewissen
Schuld und Strafe
Macht, Gerechtigkeit und Straferleichterung, Straflosigkeit
Begriff und Funktion von Strafe
Begriffsklärung
Funktion
Ist generelle Straflosigkeit möglich beziehungsweise erstrebenswert?
Aus Sicht des Opfers
Aus Sicht der Gemeinschaft
Aus Sicht des Täters
Straflosigkeit gibt es nur gegen Unfreiheit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit des staatlichen Strafens vor dem Hintergrund von Nietzsches Philosophie und hinterfragt, ob eine Gesellschaft ohne Strafe denkbar oder erstrebenswert ist. Dabei wird die psychologische und gesellschaftliche Funktion von Vergeltung analysiert.
- Die genealogische Herleitung von Moral und Strafe bei Nietzsche
- Psychologische Aspekte des Belohnungssystems bei Bestrafung
- Rechtliche und ethische Begründungen des staatlichen Strafens
- Die Perspektiven von Opfer, Gemeinschaft und Täter
- Die Unverzichtbarkeit staatlicher Strafgewalt in modernen Gesellschaften
Auszug aus dem Buch
Macht, Gerechtigkeit und Straferleichterung, Straflosigkeit
Die Bedeutung der Strafe ist bei Nietzsche allerdings von der Machtfülle des Opfers beziehungsweise der Gemeinschaft abhängig. Je gefestigter die (Macht-)Position, desto mehr verliert die Bestrafung an Bedeutung. Das liegt daran, dass die Tat eines Einzelnen einem gefestigten Staatswesen nicht so gefährlich werden kann, wie wenn dieses labil ist.
Hat die Gemeinschaft das Gewaltmonopol inne, so weist sie selbst die Rachegedanken eines individuellen Opfers in die Schranken, ja nimmt den Täter sogar vor einer Revanche des Opfers in Schutz. Vor diesem Hintergrund erweist sich Gerechtigkeit bei Nietzsche als eine von der Stärke der Gemeinschaft abhängige Funktion. Damit steht dieser eher relative Gerechtigkeitsgedanke Nietzsches dem des a priori, von Raum- und Zeitbedingungen unabhängigen, absoluten Rechtsbegriff Kants gegenüber.
Nietzsche geht so weit, dass er Straflosigkeit in einer Gesellschaft für denkbar hält, wenn sie sich ihrer Machtfülle entsprechend bewusst wäre.
Zusammenfassung der Kapitel
Einordnung der Streitschrift Nietzsches „Zur Genealogie der Moral.“: Das Kapitel führt in Nietzsches Ansatz ein, Moral und Strafe nicht philosophisch, sondern genealogisch und geschichtlich zu untersuchen.
Die Zweite Abhandlung: „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und Verwandtes: Es wird analysiert, wie Nietzsche die psychologischen Grundlagen von Gedächtnis, Verantwortlichkeit und der ökonomischen Herleitung von Schuld und Strafe erläutert.
Begriff und Funktion von Strafe: Hier werden unterschiedliche Strafbegriffe und die klassischen Straftheorien (absolute vs. relative Straftheorie) voneinander abgegrenzt.
Ist generelle Straflosigkeit möglich beziehungsweise erstrebenswert?: Das Kapitel beleuchtet das Interesse an Bestrafung aus den drei Blickwinkeln von Opfer, Gemeinschaft und Täter.
Straflosigkeit gibt es nur gegen Unfreiheit: Das Fazit stellt fest, dass staatliches Strafen in einer freien Gesellschaft unverzichtbar bleibt, um das Zusammenleben zu ordnen.
Schlüsselwörter
Friedrich Nietzsche, Genealogie der Moral, Strafrecht, Vergeltung, Prävention, Schuld, Gerechtigkeit, Machtbewusstsein, Opferrolle, staatliches Strafen, Rechtsphilosophie, Belohnungszentrum, Dopamin, bürgerliche Freiheit, Unfreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Notwendigkeit staatlichen Strafens unter Rückgriff auf Nietzsches Genealogie der Moral und aktuelle psychologische Erkenntnisse über das menschliche Belohnungssystem.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?
Im Fokus stehen die philosophische Herleitung von Schuld, die psychologische Funktion von Strafe sowie die rechtliche Notwendigkeit der Sanktionierung von Rechtsbrüchen innerhalb einer Gemeinschaft.
Was ist die zentrale Forschungsfrage des Autors?
Der Autor fragt, ob eine Gesellschaft ohne Strafe existieren kann und ob der Verzicht auf Bestrafung angesichts der menschlichen Natur und gesellschaftlicher Machtverhältnisse überhaupt erstrebenswert ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer textkritischen Zusammenfassung und Analyse von Nietzsches „Zur Genealogie der Moral“, ergänzt durch rechtsphilosophische Vergleiche und neuere neurowissenschaftliche Studien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung von Nietzsches Thesen zu Schuld und Strafe, die Abgrenzung verschiedener Straftheorien und eine differenzierte Betrachtung der Interessen von Opfer, Gemeinschaft und Täter.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Vergeltung“, „Machtbewusstsein“, „bürgerliche Freiheit“ und „Genugtuung“ definiert.
Warum spielt das Belohnungssystem des Gehirns für die Argumentation eine Rolle?
Der Autor führt neurologische Forschung an, die belegt, dass das Bestrafen eines Täters das Belohnungszentrum beim Opfer aktiviert, was die „Natürlichkeit“ des Vergeltungsbedürfnisses untermauert.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Gerechtigkeit bei Nietzsche von der bei Kant?
Während Nietzsche Gerechtigkeit als eine von der Machtfülle der Gemeinschaft abhängige, relative Funktion betrachtet, sieht Kant sie als einen absoluten Rechtsbegriff, der unabhängig von Zeit- und Raumbedingungen existiert.
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- Götz-Ulrich Luttenberger (Autor), 2017, Der Begriff und die Funktion der Strafe in Nietzsches "Genealogie der Moral". Ist eine generelle Straflosigkeit für Gesellschaft, Opfer und Täter erstrebenswert?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380307