Die terroristischen Anschläge auf das US-World-Trade-Center vom 11. September 2001 und der aufkeimende globalisierte Terrorismus stellen eine historische Zäsur und eine gewaltige Herausforderung für das Völkerrecht dar. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen wurde das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 „Charta der Vereinten Nationen“ auf Grund eines terroristischen Angriffes ausgerufen und vom UN-Sicherheitsrat offiziell gebilligt. Die USA rechtfertigen ihren weltweiten Kampf gegen das Terrornetzwerk der Al-Qaeda und gegen das Talibanregime in Afghanistan mit genau diesem naturgegebenen Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. Eine völkerrechtliche Rechtfertigung der Anwendung des Artikels 51 „Charta der Vereinten Nationen“ soll in dieser Hausarbeit nicht erfolgen und wird deshalb im Verlauf dieser Arbeit als gegeben vorausgesetzt. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist hingegen die Beachtung der Menschenrechtsstandards beim Kampf gegen den Terrorismus. Terroristische Gewalt stellt für jeden demokratischen Rechtsstaat eine besondere politische Herausforderung dar, wobei immer die Gefahr besteht, dass es dabei zu einer „Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren und menschenrechtlicher Garantien kommt – als kenne Not kein Gebot“ . Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt daher auf der Frage, ob die Methode der Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes angewandt werden darf. Angeheizt wurde die Diskussion über den Gebrauch der Folter unter anderem auf Grund der umstrittenen Äußerungen von Professor Michael Wolffsohn, der in einem öffentlichen Interview die Folter oder die Androhung von Folter als eines der legitimen Mittel gegen Terroristen bezeichnete. Darüber hinaus zeigten in jüngster Vergangenheit die Folterbilder von Abu Ghraib und der rechtlose Status der Guantànamo-Inhaftierten, dass vor allem die USA Foltermethoden als legitimes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus betrachten und einzusetzen bereit sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht und die Folter
2.1 Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht
2.2 Definition: Was ist Folter?
3. Das absolute Folterverbot
3.1 Das Folterverbot und seine Implementierung im Völkerrecht
3.1.1 “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” (1984)
3.1.2 Das Zusatzprotokoll zur Folterkonvention (2002)
3.2 „Extraordinary Rendition“ oder „Outsourcing Torture“
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Zulässigkeit von Folter als Mittel zur Durchsetzung des Selbstverteidigungsrechts im Kontext des internationalen Terrorismus, wobei insbesondere die US-amerikanische Praxis kritisch beleuchtet wird.
- Völkerrechtliche Einordnung des Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 der UN-Charta.
- Definition des Folterbegriffs und dessen Implementierung in internationalen Abkommen.
- Analyse des absoluten Folterverbots und seiner Unantastbarkeit in Notstandssituationen.
- Bewertung der „Extraordinary Rendition“ und der damit verbundenen Umgehung völkerrechtlicher Normen.
Auszug aus dem Buch
3.2 „Extraordinary Rendition“ oder „Outsourcing Torture“
Nicht erst die offensichtliche Folterung von Häftlingen durch US-Soldaten in Abu Ghraib oder die fragwürdige Internierung, Behandlung und Befragung mutmaßlicher Terroristen auf der US-Militärbasis Guantánamo auf Kuba lassen vermehrt Zweifel an der Darstellung, dies seien Einzelfälle, und an der strikten Einhaltung des völkerrechtlichen absoluten Folterverbotes seitens der USA aufkommen. Immer offensichtlicher wird, dass die im Kampf gegen den Terrorismus angewandten Verhörmethoden auch in den höchsten US-Regierungsstellen bekannt sind und von diesen, wenn nicht explizit, so doch stillschweigend geduldet oder autorisiert wurden. In einem Memorandum, das im August 2002 von Experten des US-Justizministeriums für den damaligen juristischen Chefberater des Weißen Hauses, Alberto Gonzales, erarbeitet wurde, wird der im „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” klar definierte Folterbegriff um einiges enger ausgelegt und Folterungen unter der Situation der Selbstverteidigung legalisiert.
Die Definition des Folterbegriffes in diesem Memorandum lautet: „Physical pain amounting to torture must be equivalent in intensity to the pain accompanying serious physical injury, such as organ failure, impairment of bodily function, or even death. For purely mental pain or suffering to amount to torture under Section 2340 [U.S.-Law, T.S.], it must result in significant psychological harm of significant duration e.g. lasting for month or even years.” Durch diese Auslegung werden weite Teile der VN-Folterdefinition und auch US-Gesetze für unwirksam erklärt und eine große Bandbreite von Foltermethoden legalisiert. So heißt es weiter: „Because the acts inflicting torture are extreme, there is significant range of acts that though they might constitute cruel, inhuman, or degrading treatment or punishment fail to rise to the level of torture.“ Dieser stark verkürzte Folterbegriff veranlaßte die U.S.-Administration dazu, im Falle der Folterungen von Abu Ghraib nicht von Folterungen, sondern von Mißhandlungen zu sprechen. Dieses Memorandum bekräftigt, dass im gegenwärtigen Kampf gegen Al-Qaeda die Notwendigkeit zur Selbstverteidigung „could provide justifications that would eliminate any criminal liability [for the use of torture, T.S.]“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt den Kontext der Anschläge vom 11. September 2001 dar und formuliert die Forschungsfrage, ob Folter als Ultima Ratio im Kampf gegen Terrorismus völkerrechtlich zulässig ist.
2. Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht und die Folter: Das Kapitel erläutert die Grundlagen des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta und definiert den Begriff der Folter im historischen und rechtlichen Kontext.
3. Das absolute Folterverbot: Hier wird das absolute Folterverbot als ius cogens analysiert, inklusive der verschiedenen Konventionen, des Zusatzprotokolls von 2002 sowie der kontroversen US-Praxis der „Extraordinary Rendition“.
4. Schlussbetrachtung: Das Fazit unterstreicht die absolute Unzulässigkeit von Folter und kritisiert das Dilemma der Rechtsstaaten, die durch den Einsatz illegaler Mittel ihre eigene Legitimität und Glaubwürdigkeit untergraben.
Schlüsselwörter
Folterverbot, Völkerrecht, Selbstverteidigungsrecht, Vereinte Nationen, Menschenrechte, Terrorismus, Extra-legal Rendition, Folterkonvention, UN-Charta, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsstandards, Absolute Geltung, Abu Ghraib, Guantánamo, Zusatzprotokoll.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob Folter unter dem Vorwand des Selbstverteidigungsrechts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nach völkerrechtlichen Maßstäben zulässig ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht, die Definition von Folter, das absolute Folterverbot sowie die Praxis der USA im Umgang mit Terrorverdächtigen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die Methode der Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechts eingesetzt werden darf.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung relevanter Konventionen, internationaler Rechtsabkommen und aktueller politischer Dokumente und Memoranden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der völkerrechtlichen Grundlagen, die Definition der Folter, die Darstellung der Folterverbotsnormen und eine Fallanalyse der sogenannten „Extraordinary Rendition“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere das absolute Folterverbot, die UN-Anti-Folter-Konvention, die Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta und die staatlich praktizierte „Extraordinary Rendition“.
Wie bewertet der Autor die US-amerikanische Auslegung des Folterbegriffs?
Der Autor bewertet diese als völkerrechtswidrige und willkürliche Verengung, die dazu dient, staatliche Folterpraktiken als bloße „Misshandlungen“ zu deklarieren und somit strafrechtliche Konsequenzen zu umgehen.
Welche Rolle spielt das Zusatzprotokoll von 2002?
Das Zusatzprotokoll dient laut Autor als präventives Instrument, um durch internationale und nationale Kontrollmechanismen und Besuchsrechte Orte der Freiheitsentziehung für unabhängige Prüfungen zugänglich zu machen.
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- Tim Stahnke (Author), 2005, Die Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38049