Die terroristischen Anschläge auf das US-World-Trade-Center vom 11. September 2001 und der aufkeimende globalisierte Terrorismus stellen eine historische Zäsur und eine gewaltige Herausforderung für das Völkerrecht dar. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen wurde das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 „Charta der Vereinten Nationen“ auf Grund eines terroristischen Angriffes ausgerufen und vom UN-Sicherheitsrat offiziell gebilligt. Die USA rechtfertigen ihren weltweiten Kampf gegen das Terrornetzwerk der Al-Qaeda und gegen das Talibanregime in Afghanistan mit genau diesem naturgegebenen Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. Eine völkerrechtliche Rechtfertigung der Anwendung des Artikels 51 „Charta der Vereinten Nationen“ soll in dieser Hausarbeit nicht erfolgen und wird deshalb im Verlauf dieser Arbeit als gegeben vorausgesetzt. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist hingegen die Beachtung der Menschenrechtsstandards beim Kampf gegen den Terrorismus. Terroristische Gewalt stellt für jeden demokratischen Rechtsstaat eine besondere politische Herausforderung dar, wobei immer die Gefahr besteht, dass es dabei zu einer „Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren und menschenrechtlicher Garantien kommt – als kenne Not kein Gebot“ . Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt daher auf der Frage, ob die Methode der Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes angewandt werden darf. Angeheizt wurde die Diskussion über den Gebrauch der Folter unter anderem auf Grund der umstrittenen Äußerungen von Professor Michael Wolffsohn, der in einem öffentlichen Interview die Folter oder die Androhung von Folter als eines der legitimen Mittel gegen Terroristen bezeichnete. Darüber hinaus zeigten in jüngster Vergangenheit die Folterbilder von Abu Ghraib und der rechtlose Status der Guantànamo-Inhaftierten, dass vor allem die USA Foltermethoden als legitimes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus betrachten und einzusetzen bereit sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht und die Folter
- Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht
- Definition: Was ist Folter?
- Das absolute Folterverbot
- Das Folterverbot und seine Implementierung im Völkerrecht
- „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (1984)
- Das Zusatzprotokoll zur Folterkonvention (2002)
- „Extraordinary Rendition“ oder „Outsourcing Torture“
- Das Folterverbot und seine Implementierung im Völkerrecht
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Methode der Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes angewandt werden darf. Dabei wird die Anwendung von Folter im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus im Fokus stehen.
- Die Auslegung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus.
- Das absolute Folterverbot und seine Implementierung im Völkerrecht.
- Die Problematik der „extraordinary rendition“ und ihre völkerrechtliche Rechtmäßigkeit.
- Die Grenzen der Anwendung von Gewalt im Kampf gegen den Terrorismus.
- Die Rolle von Menschenrechten im Kampf gegen den Terrorismus.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Die Einleitung beleuchtet die historischen und politischen Hintergründe der aktuellen Debatte über die Anwendung von Folter im Kampf gegen den Terrorismus. Dabei werden die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 und die darauf folgende Ausrufung des Selbstverteidigungsrechtes durch die USA als Ausgangspunkt der Thematik betrachtet. Die Einleitung erläutert den Fokus der Hausarbeit auf die Frage, ob die Anwendung von Folter im Kampf gegen den Terrorismus mit den Menschenrechtsstandards vereinbar ist.
2. Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht und die Folter
2.1 Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht
Dieses Kapitel erläutert das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und dessen Anwendung im Kontext von terroristischen Angriffen. Dabei wird die historische Auslegung des Artikels 51 und dessen Adaption auf neue Bedrohungen wie den internationalen Terrorismus diskutiert. Die Debatte über die Völkerrechtsfähigkeit von Terroristen und die Notwendigkeit einer konkreten Auslegung der generalklauselartigen Voraussetzungen des Artikels 51 werden ebenfalls angesprochen.
2.2 Definition: Was ist Folter?
Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition von Folter. Es werden verschiedene Bezeichnungen und historische Entwicklungen der Folter betrachtet, sowie die rechtliche Ächtung der Folter im internationalen Kontext beleuchtet.
3. Das absolute Folterverbot
3.1 Das Folterverbot und seine Implementierung im Völkerrecht
Dieses Kapitel untersucht die Implementierung des Folterverbotes in den Normen des Völkerrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem "Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" von 1984.
3.1.1 „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (1984)
Das Kapitel beleuchtet die Entstehung und Inhalte des Übereinkommens gegen Folter von 1984 sowie dessen Bedeutung als völkerrechtliche Grundlage für das absolute Folterverbot.
3.1.2 Das Zusatzprotokoll zur Folterkonvention (2002)
Die Ziele des Zusatzprotokolls zur Folterkonvention von 2002, das einen präventiven Ansatz zur Unterbindung von Folter beinhaltet, werden in diesem Abschnitt dargestellt.
3.2 „Extraordinary Rendition“ oder „Outsourcing Torture“
Das Kapitel untersucht die Praxis der „extraordinary rendition“ und ihre völkerrechtliche Rechtmäßigkeit. Dabei werden die völkerrechtlichen Normen angewandt, um die Rechtmäßigkeit des Verbringens von Terrorverdächtigen durch den US-Geheimdienst CIA in Staaten mit niedrigen oder keinen Schranken für die Durchführung von Verhören zu prüfen.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Selbstverteidigungsrecht, Folter, Terrorismus, internationales Recht, Menschenrechte, "extraordinary rendition", "Outsourcing Torture", Völkerrechtsfähigkeit, Anti-Terror-Kampf, Menschenrechtsstandards.
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- Tim Stahnke (Autor), 2005, Die Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38049