Der Autor Dr. Andreas-Michael Blum setzt sich in seiner Rezension mit der Abhandlung von Jens Temme, die 2015 im Hamburger Verlag Dr. Kovac unter dem Titel "Die betriebsbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz" erschienen ist, auseinander. Die Arbeit von Temme lag der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2014 als Dissertation vor. Darin beschäftigt sich Temme mit der Frage der Darlegungs- und Beweislast einer betriebsbedingten, arbeitgeberseitigen Kündigung im Kündigungsschutzprozess nach dem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Temme zeigt in seiner wissenschaftlichen Arbeit alternative Lösungen bei der Verteilung der Darlegungs- und Beweisanforderungen aus Sicht der Literatur auf, bevor er einen eigenen Ansatz hierzu entwickelt.
Rezension zu Jens Temme, Die betriebsbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2015, 100 Seiten
Autor: Dr. Andreas-Michael Blum, LL.M. (Lancaster University/UK), Diploma German & International Arbitration (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Zertifikat Hochschuldidaktik (Goethe-Universität Frankfurt am Main), zertifizierter Mediator (Uni of A. Sciences, Hochschule Wismar), Wirtschaftsmediator mit Hochschulzertifikat (Uni of A. Sciences, Hochschule Wismar) und zertifizierter Elternbegleiter (Konsortium Elternchance, Berlin), Bad Boll
Die Dissertation von Jens Temme lag der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2014 als Dissertation vor und beschäftigt sich mit der Frage nach der Darlegungs- und Beweislast einer betriebsbedingten, arbeitgeberseitigen Kündigung im Kündigungsschutzprozess nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung. Ferner zeigt Temme in seiner wissenschaftlichen Arbeit alternativer Lösungen bei der Verteilung der Darlegungs- und Beweisanforderungen aus Sicht der Literatur auf, bevor er einen eigenen Ansatz entwickelt. Temmes Arbeit beginnt mit einer „Einleitung“ (Seite 1-9), in der er auf allgemeine Aspekte der Darlegungs- und Beweislast im materiellen Recht und Prozessrecht eingeht.
Im zweiten Abschnitt „Allgemeine Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kündigung“ (Seite 9-16) geht Temme auf die Kündigungserklärung, Kündigungsfrist und den Zugang der Kündigungserklärung ein, bevor er im dritten Abschnitt „Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung“ (Seite 16-93) im Einzelnen auf die Aspekte des Anwendungsbereichs im Kündigungsschutzgesetz, den „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ und detailliert auf die rechtlichen Anforderungen zur „Sozialauswahl“ (§ 1 Abs. 3 S. 4 KSchG) eingeht.
Im vierten Kapitel: „Kollektivrechtliche Regelungen gem. § 1 Absatz 4 KSchG“ (Seite 94-95) behandelt der Verfasser die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder nach dem Personalvertretungsgesetz eine Richtlinie zur Gewichtung sozialer Gesichtspunkte zu vereinbaren.
Das fünfte Kapitel: „Der Interessenausgleich mit Namensliste im Sinne von § 1 Absatz 5 KSchG“ (Seite 95-99) enthält den Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bis zu dem Jahr 2010.
Der letzte Abschnitt „Abschließende Zusammenfassung der Ergebnisse“ (Seite 99-100) fasst die wichtigsten Erkenntnisse des Verfassers in knapper Form zusammen. Das Literaturverzeichnis (Sete IX-XIX) bezieht ältere arbeitsrechtliche Literatur (etwa Hans Galperin, Umfang und Grenzen der gerichtlichen Nachprüfung betriebsbedingter Kündigungen Teil B, in: BB 1954, 1117-1119 und Leo Rosenberg, Die Beweislast, 5. Aufl., München 1965) bis zum Jahr 2012 (Christina Nicklaus, Das Prognoseprinzip im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzrecht, Hamburg 2012) ein.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trifft den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seines Auskunftsanspruchs (§ 1 Abs. 3 S. 1 2. Halbs. KSchG) eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast aus § 1 Abs. 3 S. 1, 3 KSchG, die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl darzulegen und der Arbeitgeber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sodann darzulegen und zu beweisen hat (zuletzt BAG, Urt. v. 27.09.2012 - 2 AZR 516/11, Rn. 46 juris; BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, Rn. 21 juris).
Temme entwickelt eine eigene Lösungsalternative. Er meint, die Darlegung der Sozialauswahl durch den Arbeitgeber müsse nach den Vorgaben des § 1 Abs. 3 KSchG bereits in der Klageerwiderung erfolgen, auch ohne ein vorheriges Bestreiten des Arbeitnehmers in der Kündigungsschutzklage (Seite 81-93). Hierzu habe der Arbeitgeber im Prozess seine subjektiven Überlegungen zur Sozialauswahl vollständig vorzutragen gemäß § 139 Abs. 1 ZPO (Seite 93). Erst dann könne eine konkrete Auseinandersetzung des Arbeitnehmers auch mit den Angaben des Arbeitgebers zur Sozialauswahl im Schriftsatz, etwa durch die Benennung weniger schutzwürdiger Arbeitnehmer oder die Darlegung der Fehlerhaftigkeit der Auswahlkriterien erfolgen. Für eine derartige Lösungsmöglichkeit spreche nicht nur die Auslegung des § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck, sondern insbesondere prozessökonomische Gründe nach Temme (Seiten 93, 100).
Man mag Temmes Ansicht folgen oder sie kritisch sehen. Fest steht, dass Temme mit seiner Doktorarbeit einen wichtigen Beitrag leistet, den herkömmlichen Ansatz der abgestuften Darlegungs- und Beweislast in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG zugunsten eines zeitsparenden Kündigungsschutzprozesses zu durchbrechen. Die herzu entwickelte Argumentation ist logisch und plausibel. Jedoch bedarf es weiterer Auseinandersetzung in der Literatur und Rechtsprechung, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Darlegung und Beweislast bei der Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung aufrechtzuerhalten oder weiterzuentwickeln sind.
Dr. Andreas-Michael Blum ist Fachbuchautor, Publizist und Dozent an der DIPLOMA Hochschule. Publikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek unter:
http://d-nb.info/gnd/173029663. Rezensionsanfragen an: blum-mediator@gmx.de.
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- Dr. Andreas-Michael Blum (Author), 2017, Rezension zu Jens Temme, Die betriebsbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381066
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