Kirche und Staat in der DDR. Der Konflikt um Erziehung und Bildung am Beispiel der Schule


Dossier / Travail de Séminaire, 2017

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Umgestaltung des Schulwesens
2.1 Neuordnung bis 1949
2.2 Weitere Veränderungen bis 1989

3. Der Konflikt zwischen Kirche und Staat zwischen 1949 und 1989
3.1 Die Auseinandersetzung um die Junge Gemeinde
3.2 Streit um den Religionsunterricht und die Einführung der Jugendweihe
3.3 Die Friedensbewegung

4. Thematisierung von Religion im Unterricht
4.1 Schulbuchanalyse 1986/87
4.2 Der Staatsbürgerkundeunterricht
4.3 Die Verdrängung der Religion

5. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach dem Ende des Krieges wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nahezu alle Bereiche des Lebens von einer grundlegenden Veränderung geprägt. Dabei wurde die gesamte Gesellschaft nach sowjetischen Vorbild gestaltet, deren Strukturen auf die gesellschaftlichen Bereiche übertragen und die marxistisch-leninistische Weltanschauung als ideologische Grundlage integriert, die den Herrschaftsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) legitimieren sollte.[1]

Hierzu nahm das Bildungs- und Erziehungswesen eine wesentliche Rolle ein. Dabei sollte neben der Wissensvermittlung auch das Ideal der sozialistischen Persönlichkeit, welche das sozialistische Klassenbewusstsein, kollektive Verantwortung, Allgemeinbildung, ein großes fachliches Wissen, Disziplin und kulturelles Interesse verkörpert, im Vordergrund stehen: „Alle Staats- und Wirtschaftsorgane betrachten die allseitige Erziehung, Bildung und Förderung jedes jungen Menschen zu einer sozialistischen Persönlichkeit als eine ihrer wichtigsten Aufgaben“[2]. Dies sollte vor allem innerhalb der Schule, aber auch durch staatliche Massenorganisationen wie die Jungen Pioniere oder die Freie Deutsche Jugend (FDJ) erreicht werden.[3]

Vor dem Ende des Krieges hatte auch die Kirche einen großen Anteil an der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowohl in, als auch außerhalb der Schule, weshalb die Frage naheliegt, inwiefern die Kirche diese Rolle im System der DDR noch vollziehen konnte und welchen Einschränkungen sie hierbei unterworfen war.

Dazu muss zunächst die Umgestaltung der Schule seit dem Beginn der DDR betrachtet werden, um strukturelle, die Kirche betreffende, Änderungen zu verdeutlichen. Anschließend soll der generelle Konflikt zwischen Kirche und Staat verdeutlicht werden, um abschließend die Thematisierung der Religion im Unterricht der DDR zu analysieren. Hierbei soll anhand der Schulbuchanalyse der evangelischen Kirche von 1986/87 und der Betrachtung des Staatsbürgerkundeunterrichts der siebten Klasse, die Frage geklärt werden, inwiefern die Religion in der DDR noch von Bedeutung war oder ob sie verdrängt wurde, um anschließend ein Fazit zu ziehen.

2. Die Umgestaltung der Schule

In der Sowjetischen Besatzungszone musste das Schulwesen komplett neu gestaltet werden. Einerseits hatten die Nationalsozialisten die Schule zur Durchsetzung ihrer Absichten benutzt, sodass eine geistige Umgestaltung unausweichlich war und andererseits waren viele Schulgebäude dem Krieg zum Opfer gefallen. So waren etwa ein Viertel der Schulräume beschädigt worden, wobei in einigen Großstädten fast die Hälfte aller Schulgebäude komplett zerstört waren. Auch der Mangel an Lehrkräften war enorm, da vor Kriegsbeginn von potentiellen Nachfolgern bevorzugt militärische Laufbahnen eingeschlagen wurden und Lehrer, die selbst im Krieg waren, dort ihren Tod fanden oder erst spät aus Kriegsgefangenschaft zurückkehrten.[4]

Der Umgestaltung dienten zwei, bereits in Kriegszeiten entwickelte Pläne als Grundlage. Zur Neuordnung entwarf das Komitee „Freies Deutschland“, das sich 1943 in einem Kriegsgefangenenlager in Moskau gegründet hatte, einen Plan. Dieses bot den dortigen Lehrern eine ideologische Schulung nach den großen Humanitätsidealen mit den Vorbildern Lessing, Goethe und Fichte sowie marxistischen Erziehern wie Marx, Engels, Zetkin, Liebknecht und Pieck.[5]

Dieses stellte im Februar 1945 fünf Forderungen zur Erneuerung des Schulwesens auf, die eine Reform nach sowjetrussischen Vorbild darstellten: (1) Die Jugend müsse im Geiste der neuen kämpfenden Demokratie erzogen werden, sodass ein neues, friedliches und demokratisches Deutschland entstehe, in dem die Ideologie der Nationalsozialisten keine Rolle mehr spiele. Dabei solle jedes Kind alle Quellen der Bildung nutzen können und schließlich zu einem freien, selbständigen und verantwortungsbewussten Bürger erzogen werden. (2) Die Beseitigung des Bildungsmonopols der herrschenden Klasse und das Recht auf Bildung für alle Kinder. Außerdem solle (3) das Bildungsniveau mit Betonung der Wissenschaftlichkeit gesteigert werden und (4) ein einheitliches Schulsystem vom Kindergarten bis zur Hochschule entstehen. Des Weiteren wurde (5) die Trennung von Schule und Kirche gefordert.[6]

Hierbei werden drei Dimensionen des bildungspolitischen Selbstverständnisses deutlich, mit der die Trennung von Schule und Kirche begründet wird. Zum einen solle in sozialer Hinsicht die Gestaltung des Bildungssystems legitimiert und auf das Recht der allgemeinen Bildung orientiert sein, während kirchliche Bildung und deren Inhalte meist auf die Beibehaltung alter Herrschaftsverhältnisse und Beschränkung der Bildungschancen abzielen. Des Weiteren könne gesellschaftspolitisch durch die Vereinheitlichung des Schulsystems die nationale Einheit gefördert werden, während die Kirche durch die konfessionelle Trennung einen religiösen Zwiespalt darstelle, der diese Einheit gefährde. Außerdem werde die geistige Dimension gefördert, indem die Orientierung auf die Wissenschaftlichkeit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus angestrebt wird, wobei kirchliche Inhalte und Unterweisungen durch Unwissenheit und Aberglaube sowie Unwissenschaftlichkeit und geistiger Abhängigkeit geprägt seien.[7]

Außerdem wurden im Konzentrationslager Buchenwald weitere Pläne gefasst, die vor allem eine Reform der Lehrerausbildung und des Lehrplans beinhalteten. Die Lehrkräfte sollten künftig an den Universitäten und nicht mehr durch Seminare ausgebildet werden. Im Lehrplan solle (1) der Religionsunterricht abgeschafft werden, (2) Leibesübungen und Sport maximal zwei Wochenstunden einnehmen und (3) die Rassenlehre sowie Unterrichtsinhalte, die dem Nationalsozialismus und dem Imperialismus dienen, abgeschafft werden. Die dadurch entstehende Unterrichtszeit solle durch verstärkten Unterricht in (4) deutscher Literatur und Naturwissenschaften sowie die (5) neu geschaffenen Unterrichtsfächer Ethik und Lebenskunde gefüllt werden.[8]

2.1 Neuordnung bis 1949

Nach dem Ende des Krieges machte es sich die SBZ zur Aufgabe die Folgen der Herrschaft der Nationalsozialisten vollständig zu beseitigen. Dabei ging die Partei von der Annahme aus, dass das Wesen des Menschen durch die ihm umgebende Gesellschaftsordnung beeinflusst werde. Hierbei nehmen Veränderungen auf politisch-ökonomischen Gebiet direkten Einfluss auf das Handeln und Denken der Bürger, welches sich in der Folge vom egoistischen Individuum einer kapitalistischen zu einem Mitglied der sozialistischen Gesellschaft mit kollektivem Empfinden wandeln könne. Dies bildet auch die Grundlage für einen starken Fokus auf die Bildungspolitik.[9]

Zwar stellt die Schule keineswegs den einzigen Ort der Bildung und Erziehung dar, jedoch dient sie als zentrale Sozialisationsinstanz. Daher ruhte auf ihr eine große Hoffnung, dass durch sie die Veränderung des Denkens erreicht werden könne: „Die Ausrottung des Nazismus und des Militarismus [...], die Sicherung des dauerhaften Friedens und die demokratische Erneuerung Deutschlands sind undenkbar ohne grundlegende Reform der deutschen Schule [.]“[10]. Als Leitgedanke fungierte dabei die demokratische Schule.[11] Diese wurde durch das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule, das viele Forderungen, die bereits vor Kriegsende laut wurden aufnahm, im Mai/Juni 1946 in das System integriert. Dabei wurde die Beseitigung von verbliebenen nazistischen und militärischen Elementen aus Lehr- und Verwaltungspositionen als zentrale Aufgabe festgeschrieben. Im Zuge dessen verloren etwa 20.000 der 40.000 verbliebenen Lehrkräfte ihre Anstellung, sodass sich der bereits vorhandene Mangel an Lehrkräften noch vergrößerte. Dies wurde durch die Einstellung von sogenannten Neulehrern aufzufangen versucht, die nach ihrer politischen Gesinnung ausgewählt wurden. So konnten schließlich bis 1949 etwa 40.000 zusätzliche Lehrer eingestellt werden.[12]

Des Weiteren sollten durch das Gesetz auch existierende Privilegien egalisiert werden. Hierbei müssen alle Schüler eine möglichst hohe Bildung erhalten, die nicht an Herkunft, Stellung oder Vermögen deren Eltern geknüpft sein solle. Um dies zu ermöglichen, wurde eine achtjährige Gemeinschaftsschule eingeführt. Anschließend absolvierten die Schüler entweder eine zweijährige Berufsschule oder wurden ausgewählt, die vierjährige Oberschule besuchen zu dürfen. Bei dieser Auswahl sollten besonders Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt werden.[13]

Neben diesen Maßnahmen wurde auch erstmal die konsequente Trennung zwischen Kirche und Staat propagiert. Dabei wurden zum einen Privatschulen - also auch kirchliche Schulen - verboten, da das Schulwesen nicht Gemeinschaften oder Privatpersonen, sondern staatlicher Kontrolle unterliegen solle. Außerdem sollten auf lange Sicht religiöse Elemente komplett aus der Schule entfernt werden. Im Zuge dessen wurde der Religionsunterricht vollständig aus der Zuständigkeit der Schule entzogen und die religiöse Erziehung an das Elternhaus sowie Religionsgemeinschaften weitergegeben, da diese eine staatsfremde, private Veranstaltung darstelle. Zusätzlich wurde die Stundenanzahl (maximal zwei wöchentlich), die Qualifikation und Zulassung der Lehrkräfte sowie die Bereitstellung der Unterrichtsräume geregelt. Diese Änderungen wurden mit der Rolle der Schule begründet, welche die demokratische Einheit stärken und festigen solle. Dies dürfe keinesfalls durch Glaubensbekenntnisse und Weltanschauungen gefährdet werden.[14]

Mit der Gründung der DDR 1949 wurde die demokratische Schule in der Verfassung festgeschrieben und die Trennung von Kirche und Staat manifestiert. Dabei wird zum einen das Verbot von kirchlichen Trägern in Artikel 38: „Privatschulen als Ersatz für öffentliche Schulen sind unzulässig“[15], sowie zum anderen die Bestimmungen zum Religionsunterricht in Artikel 40: „Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Die Ausübung des Rechtes wird gewährleistet.“[16], und Artikel 44: „Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.“[17], niedergeschrieben.[18] Damit wird deutlich, dass die Kirche zunehmend aus dem Erziehungssektor verdrängt werden und es überwiegend staatliche Kontrolle über die Erziehung geben sollte, weshalb die DDR auch als Erziehungsdiktatur bezeichnet wird. Zwar blieb der Raum der Schule zunächst weiterhin für die Kirche nutzbar, jedoch erhielt sie keinerlei staatliche Unterstützung, um die Teilnahme der Schüler zu gewährleisten. Stattdessen wurde gar durch die Verlegung des Religionsunterrichts an den Beginn bzw. das Ende des Stundentages der

Verzicht erleichtert.[19]

2.2 Weitere Veränderungen bis 1989

In der Folge führten die verschärfte Lage in der Außen- und der Deutschlandpolitik sowie Probleme der Volkswirtschaft in den 1950er-Jahren in der DDR zu größeren Bemühungen, für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zu werben. Dabei wurde große Hoffnung auf die Schule gesetzt: „[...] vor der deutschen demokratischen Schule [steht] die Aufgabe, die Jugend zu einer allseitig entwickelten Persönlichkeit zu erziehen, die fähig und bereit sind, den Sozialismus aufzubauen und die Errungenschaften der Werktätigen bis zum äußersten zu verteidigen.“[20], die das Leistungsniveau ihrer Absolventen erhöhen und Begeisterung für den Sozialismus wecken müsse. Um diese Ziele erreichen zu können, wurde mit einer Reform des Schulwesens die allgemeine Zehnklassenschule sowie der polytechnische Unterricht eingeführt.[21]

Schon beim dritten Parteitag der SED 1950 wurde die Einführung einer Schule mit zehn Klassenstufen diskutiert, jedoch wurde diese erst 1959 mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik verwirklicht und bis 1964 überall umgesetzt. Folglich wurde die Teilnahme an der Polytechnische Oberschule (POS) bis zur zehnten Klasse Pflicht, wobei das Abitur weiterhin über die Erweiterte Oberschule (EOS) führte, die nach der achten Klasse für vier Jahre besucht werden musste. Die Umgestaltung wurde mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität sowie der Beseitigung letzter Reste des bürgerlichen Bildungsmonopols begründet.[22] Auch der polytechnische Unterricht wurde bereits zu Beginn der 1950er-Jahre diskutiert, als der Werkunterricht in Frage gestellt wurde und schließlich durch das Fach Einführung in die sozialistische Produktionsweise/produktive Arbeit ergänzt wurde. Mit dem Beginn des Schuljahres 1958/59 wurden die Schulen schließlich angewiesen, die theoretische Ausbildung mit produktiven Elementen zu verknüpfen, wodurch die oberen Klassen wöchentlich einen Unterrichtstag in der Produktion eines sozialistischen Betriebes verbrachten. Auch die unteren Klassen sollten durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten auf die zukünftige Arbeit vorbereitet werden.[23]

Mit dem 1965 erlassenen Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem wurde die Entwicklung des Bildungswesens - mit Ausnahme von kleineren Umgestaltungen und der Einführung des Wehrunterrichts 1978 - weitestgehend abgeschlossen. Durch das Gesetz sollte das bis dahin Veränderte zusammengefasst, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen zugeschnitten sowie „das Bildungssystem mit den Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in Einklang.“[24] gebracht werden. Hierbei sollte die Erziehung zu einer sozialistischen Persönlichkeit im Vordergrund stehen, welche das Ideal des gesamten Bildungs- und Erziehungsprozesses verkörpere.[25]

Weiterhin wurden die Ober- und Berufsschulpflicht sowie Weiterbildungsmöglichkeiten geregelt. Hierbei wurde der Durchlässigkeit des Systems ein großer Stellenwert zugedacht, da nicht nur der Besuch der EOS, sondern auch eine Berufsausbildung mit dem Besuch einer Abiturklasse an der Berufsschule zum Studium führen konnte.[26]

Bei diesen Veränderungen wird bereits deutlich, dass die DDR ein großes Interesse an einem Monopol in der Bildung und der Erziehung der Kinder und Jugendlichen anstrebt, die sich dadurch zu einer sozialistischen Persönlichkeit mit Begeisterung für den Staat sowie dessen Ideologie wandeln. Dabei werden bereits erste Anzeichen zu potentiellen Konflikten mit bis dahin einflussreichen Institutionen wie die Kirche offenbar, die eine religiöse Erziehung der Kinder und Jugendlichen bevorzugten. Diese Spannungen zwischen Staat und Kirche sollen nun im folgenden Kapitel betrachtet werden.

3. Der Konflikt zwischen Kirche und Staat zwischen 1949 und 1989

Bereits kurz nach dem Ende des Krieges wurde deutlich, dass im Bereich der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen eine Monopolisierung des Staates und der Partei angestrebt wurde. Dabei wurden diese vor allem durch die staatliche Verwaltung und Massenorganisationen wie der FDJ definiert und getragen. Dies zeigte sich bereits bei den ersten getroffenen Maßnahmen nach dem Nationalsozialismus, durch welche andere Institutionen wie die Kirche ihren Einfluss zunehmend verlieren sollten.[27]

Die Kirche galt dabei als ein potentieller Konkurrent des Staates im Bildungswesen, da sie die größte Organisation in der DDR darstellt, die nicht dem Staat unterstellt war. Um die Beeinflussung der Kinder und Jugendlichen zu minimieren, wurde versucht jegliche Mitwirkungsmöglichkeiten der Kirche zu beschränken oder gar zu beseitigen. Dadurch gab es zahlreiche Konfliktpunkte zwischen Kirche und Staat, die im Folgenden skizziert werden sollen. Dabei wird die Auseinandersetzung um die Junge Gemeinde, der Konflikt um den Religionsunterricht und die Einführung der Jugendweihe sowie die Einführung des Wehrkundeunterrichts thematisiert.[28]

Schlussendlich führte die starke Bekämpfung dazu, dass bis Ende der 80er-Jahre nur noch 27 % der Bevölkerung der evangelischen Kirche angehörten, während 65 % ohne Konfession waren. Zudem nahmen nur 60% aller evangelischen Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren an der gemeindlichen Unterweisung teil und nur 44% aller konfirmierten Jugendlichen die Angebote der kirchlichen Jugendarbeit wahr. Schon 1966 schlussfolgerte die marxistische Religionssoziologie, dass die Religion und die Kirche der Vergangenheit angehören: „Wenngleich individuelle Konflikte und persönliche Probleme [...] (Leid, Unglück, Krankheit, Einsamkeit usw.) als mögliche Quellen von Religion fortbestehen, so stirbt die Religion als allgemeine gesellschaftliche Erscheinung allmählich ab.“[29], was sich anhand der zunehmenden Konfessionslosigkeit zeige. Dies könne durch die ideologisch­weltanschauliche Erziehung weiterhin befördert werden.[30]

3.1 Die Auseinandersetzung um die Junge Gemeinde

Die Junge Gemeinde stellt einen überregionalen Zusammenschluss der gemeindlichen Jugendarbeit dar, der seit 1950 existierte. Zunächst von Ortspfarrern ausgehend, agierten auch Kreis- und Landesjugendpfarrer als leitende Organe, weshalb die Junge Gemeinde nicht nur als regionale Erscheinung angesehen wurde und daher als Konkurrent für die FDJ angesehen wurde, der zudem das Bildungsmonopol des Staates gefährden könne. Bereits seit ihrer Gründung wurde der kirchlichen Jugendorganisation unterstellt, dass sie die Jugend spalten und diese von der FDJ entfernen wolle. Dieser Eindruck wurde die dort stattfindenden Aktivitäten - beispielsweise die Besprechung von weltlichen Themen und gemeinsame Wanderungen - noch verstärkt.[31]

In der Folgezeit blieb eine Konfrontation zwischen Kirche und Staat zunächst aus, da die DDR eine eher kirchenfreundliche Haltung vertrat, um bestehende Vorurteile von westdeutschen Demonstranten abzubauen. Außerdem wurde der Kirchentag 1951 zur Verbreitung von östlicher Friedenspropaganda genutzt. Diese Zurückhaltung sollte jedoch im Mai 1952 beendet werden, da die bisherigen Maßnahmen wenig wirkungsvoll waren, sodass es schließlich zu einer offenen Konfliktaustragung kam.[32]

[...]


[1] Vgl. Kleßmann, Christoph: Aufbau eines sozialistischen Staates, in: http://www.bpb.de/izpb/10128/aufbau- eines-sozialistischen-staates [Zugegriffen am 15.11.2017], S.1

[2] Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport vom 04. Mai 1964, Abs. I, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/jugendgesetz64.htm [Zugegriffen am 15.11.2017]

[3] Vgl. ebd.; Malycha, Andreas: Im Zeichen der Reform und Modernisierung (1961 bis 1971), in: http://www.bpb.de/izpb/48537/im-zeichen-von-reform-und-modernisierung- 1961-bis- 1971?p=0 [Zugegriffen am 15.11.2017, S.1

[4] Vgl. Lehtiö, Pirkko: Religionsunterricht ohne Schule. Die Entwicklung der Lage und des Inhaltes der Evangelischen Christenlehre in der DDR von 1945 - 1959, Münster 1983, S.32

[5] Vgl. ebd., S.34

[6] Vgl. Lehtiö: Religionsunterricht, S.34f.

[7] Vgl. Griese, Christian: Staat - Schule - Kirche. Ein historischer Konflikt um schulische Bildung zwischen Staat und Kirche und seine Ausprägung in der SBZ/DDR seit 1945, in: ZfG 46 (1998), Heft 10, S.915-931, hier: S.923f.

[8] Vgl. Lethiö: Religionsunterricht, S.35

[9] Vgl. Hueck, Nikolaus: Lerngemeinschaft im Erziehungsstaat. Religion und Bildung in den evangelischen Kirchen in der DDR, Gütersloh 2000, S.13, 15

[10] An alle Eltern, lehrer und Hochschullehrer. Aufruf des Zentralkomitees der KPD und des Zentralausschusses der SPD zur demokratischen Schulreform. Vom 18. Oktober 1945, zitiert nach: Hueck, Lerngemeinschaft, S.15

[11] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.13, 15; Lehtiö: Religionsunterricht, S.36

[12] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.15f.; Lehtiö: Religionsunterricht, S.37

[13] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.16; Lehtiö: Religionsunterricht, S.36

[14] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.16f.; Lehtiö: Religionsunterricht, S.36; Griese: Staat - Schule - Kirche, S.924

[15] Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (07.10.1949), Artikel 38 (1)

[16] ebd., Artikel 40

[17] ebd., Artikel 44

[18] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.18f.

[19] Vgl. Griese: Staat - Schule - Kirche, S.925

[20] Beschluss zur Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus des Unterrichts und zur Verbesserung der Parteiarbeit an den allgemeinbildenden Schulen, zitiert nach: Hueck: Lerngemeinschaft, S.19

[21] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.19

[22] Vgl. ebd., S.20

[23] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.20f.

[24] Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, Präambel, zitiert nach: Deja-Löffelholz, Brigitte: Erziehung nach Plan. Schule und Ausbildung in der DDR, Berlin 1988, S.32

[25] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.22f.

[26] Vgl. ebd., S.22-24

[27] Vgl. ebd., S.147-149

[28] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.147

[29] Klohr, Olof: Religion und Atheismus heute. Ergebnisse und Aufgaben marxistischer Religionssoziologie, Berlin 1966, S.19

[30] Reiher, Dieter: Konfliktfeld Kirche - Schule in der DDR 1969 bis 1989, in: Dähn, Horst/Gotschlich, Helga(Hrsg.): „Und führe und nicht in Versuchung.“. Jugend im Spannungsfeld von Staat und Kirche in der SBZ/DDR 1945 bis 1989, S. 114-133, hier: S.114

[31] Vgl. Hueck: Lerngemeinschaft, S.150, 152; Wentker, Hermann: „Kirchenkampf“ in der DDR. Der Konflikt um die Junge Gemeinde 1950-1953, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 42 (1994), Heft 1, S.95-127, hier: S.97f.

[32] Vgl. Wentker: Kirchenkampf, S.101

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Kirche und Staat in der DDR. Der Konflikt um Erziehung und Bildung am Beispiel der Schule
Université
http://www.uni-jena.de/
Note
1,3
Auteur
Année
2017
Pages
26
N° de catalogue
V383783
ISBN (ebook)
9783668596863
ISBN (Livre)
9783668596870
Taille d'un fichier
490 KB
Langue
allemand
Mots clés
kirche, staat, konflikt, erziehung, bildung, beispiel, schule
Citation du texte
Florian Fischer (Auteur), 2017, Kirche und Staat in der DDR. Der Konflikt um Erziehung und Bildung am Beispiel der Schule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/383783

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