Konsequenzen der Osterweiterung - Lohngefälle, Migration, Beschäftigungschancen


Trabajo de Seminario, 2004

28 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Weg zur EU-25
2.1 Etappen der Osterweiterung
2.2 Voraussetzungen zur Erweiterung

3. Konsequenzen der Erweiterung
3.1 Finanzielle Belastung und Befürchtungen
3.2 Theoretische Überlegungen zu Arbeitsmarkteffekten der Ost – West – Migration
3.2.1 Theorie der Arbeitsmarktmigration
3.2.2 Simulation der Migrationseffekte
3.2.2.1 Effekte in einer Volkswirtschaft mit Arbeitslosigkeit
3.2.3 Vergleich mit empirischen Erkenntnissen
3.2.4 Prognosen zur Zuwanderung
3.3 Außenhandel
3.3.1 Theoretische Modelle
3.3.2 Handelseffekte der Erweiterung
3.3.2.1 Effekte aus der Handelsliberalisierung
3.3.2.2 Effekte auf Lohn und Beschäftigung
3.4.2 Direktinvestitionen der Unternehmen in den Beitrittsländern statt in den Grenzregionen Deutschlands?

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Prognosen zur Netto-Zuwanderung nach Deutschland aus den 10 Beitrittskandidaten nach deren EU – Beitritt und der Öffnung des Arbeitsmarktes

Abbildung 2 Ricardo-Modell

Abbildung 3 Heckscher-Ohlin-Samuelson-Modell

Abbildung 4 Neue Außenhandelstheorie (intra-industrieller Handel)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Kurz vor Ende des 2. Weltkrieges, im Februar 1945, beschlossen Churchill, Stalin und Roosevelt die Aufteilung Europas in Einflusssphären und teilten damit das „Alte Europa“ in zwei Hälften. „Dieser geteilte, chronisch zerstrittene Kontinent soll, so lautet die Vision, durch Abkehr vom Prinzip des Nationalstaats und Ausgleich des Wohlstandsgefälles zu neuer Größe erwachsen…“[1] Es waren Philosophen und Denker, die diesen Einheitsgedanken vorantrieben. Victor Hugo ahnte einst jenen Tag voraus, „an dem ihr Nationen euch zu einer höheren Einheit innig verschmelzen werdet, die keine anderen Schlachtfelder mehr kennt als die Märkte, die sich dem Handel öffnen.“[2] “So besannen sich die ewigen Konkurrenten nach dem Fiasko des Zweiten Weltkrieges auf den sanften Weg zu gemeinsamer Größe [...]“[3] 1949 wurde der Europarat gegründet. Es folgte am 1. Januar 1958 mit den „Römischen Verträgen“ die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Beides bildete 1960 die Freihandelszone EFTA und leitete 1985 mit dem Schengener Abkommen die Beseitigung der inneren Grenzen ein.

Würde man den Begriff Europäische Union definieren wollen, so müsste man sagen, dass die EU ein Zusammenschluss europäischer, demokratischer Länder ist, zur Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand. Sie ist mehr als sonstige internationale Organisationen, tritt jedoch nicht an die Stelle der einzelnen Staaten. Es wurden von den Mitgliedstaaten gemeinsame Organe gegründet, denen man einen Teil der einzelstaatlichen Souveränität übertrug. So können bei bestimmten Angelegenheiten, die vom gemeinsamen Interesse sind, demokratische Entscheidungen getroffen werden. Diese Zusammenführung nennt man auch „Europäische Integration“.[4]

Dieser Integrationsgedanke soll verhindern, dass Europa jemals wieder dem Krieg und der Zerstörung zum Opfer fällt. Anfangs beschränkte sich die Zusammenarbeit auf Handel und Wirtschaft. Heute ist die EU viel mehr. Es geht um Wahrung der Bürgerrechte, Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit, Schaffung von Arbeitplätzen, Regionalentwicklung, Umweltschutz und seine diskrimierungsfreie Globalisierung.[5]

Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, unter welchen Voraussetzungen, die Europäische Union erweitert werden kann, welche Bedingung die Beitrittstaaten erfüllen müssen (Kapitel 2) und welche Konsequenzen sich daraus vor allem in Deutschland ergeben (Kapitel 3). Besonders Augenmerk wird dabei auf die Migration und den Außenhandel gelegt und gezeigt inwiefern sich das auf die Löhne und die Beschäftigung auswirkt.

2. Der Weg zur EU-25

2.1 Etappen der Osterweiterung

Die Öffnung der Europäischen Gemeinschaft zur Aufnahme der Mittel- und Osteuropäischen Länder (MOEL) war ein langer Weg. Es war und ist heute noch ein Prozess, der sich in mehrere Etappen gliedert. Die erste Annäherung zwischen der EG (Europäische Gemeinschaft) und Osteuropa bildete die „Gemeinsame Erklärung über die Aufnahme offizieller Beziehungen“ zwischen der EG und dem RGW (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) im Juni 1988. Das bedeutet, dass man damit den Weg zum Abschluss von Handelsverträgen bereitete.[6] Noch im selben Jahr wurden erste Handels- und Kooperationsabkommen mit Ungarn und der Tschechoslowakei abgeschlossen. Es folgten weitere RGW – Länder in den zwei darauf folgenden Jahren. Mit dem Systemwechsel hin zur Demokratie und Marktwirtschaft in den Osteuropäischen Staaten, bot die EG ihren Partnern für qualitativ neue Kooperationsbeziehungen den Abschluss von Assoziierungsabkommen, den so genannten „Europa – Abkommen“, an. Diese stellten nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive dar. Aber als der Europäische Rat von Kopenhagen im Juni 1993 grundsätzlich allen assoziierten Staaten die Möglichkeit eines Beitrittes eröffnete, war dies ein bedeutender Schritt für den Erweiterungsprozess.[7] Mit der „Heranführungsstrategie“, die Ende 1994 eingeleitet wurde, konkretisierte man die Aussichten für eine Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft, bzw. in die Europäische Union, wie es seit dem Maastrichter Vertrag vom 1.11.1993 heißt. Der Beitritts- und Verhandlungsprozess begann dann schließlich im Frühjahr 1998, nach den Beschlüssen des Rates von Luxemburg (Dezember 1997).[8]

Die Entscheidungen zur Erweiterung waren von Anfang an mit der Frage der Aufnahmefähigkeit der EU verbunden. Aber auch die Beitrittsländer selber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die 1993 in Kopenhagen vom Europäischen Rat definiert wurden.[9] Beide Punkte bilden nun den Schwerpunkt des nachfolgenden Kapitels „Voraussetzungen für die Erweiterung“.

2.2 Voraussetzungen zur Erweiterung

Auf dem Gipfel von Kopenhagen 1993 wurde u.a beschlossen, dass eine Erweiterung nur stattfinden kann, wenn die EU damit nicht ihre Handlungsfähigkeit einbüßt.[10] Das konnte nur durch eine grundlegende Reform der Gemeinschaftsorgane geschehen, denn das Institutionsgefüge war auf 6 Gemeinschaftsmitglieder ausgelegt und nur sehr bedingt an eine EU-15 angepasst worden. Eine Aufnahme von 10 neuen Staaten (nicht zu vergessen, die weiteren potentiellen Länder wie Bulgarien und Rumänien) wäre für die bestehenden Strukturen nicht mehr tragfähig gewesen.[11] Im Dezember 2000 sollte der Vertrag von Nizza, der eine Reform der Institutionen beschloss, formell den Weg für die Erweiterung fördern. (Allerdings wurde schon für das Jahr 2004 eine Nachbesserung vorgemerkt.)[12] Es ging vor allem darum, die Beschlussfassung unter den Mitgliedstaaten wirksam zu verbessern. Künftig kann nun der Ministerrat häufiger mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Die Stimmen der einzelnen Mitgliedsländer wurden neu gewichtet und dabei auch das Stimmgewicht der Beitrittsländer festgelegt.[13] Weiterhin wurde in Nizza beschlossen, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Staaten innerhalb der EU gefördert wird. Es ist fortan möglich, dass (mindestens acht) Mitglieder auch in Einzelfragen intensiver kooperieren können, unabhängig von der Gemeinschaft.[14]

Ein weiterer Punkt in Kopenhagen war die Festlegung der Beitrittskriterien für die Kandidatenländer, die sog. „Kopenhagener Kriterien“.[15] „Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, in dem es die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllt.“[16] Das sind im Einzelnen:

- politische Kriterien: „Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.“

- wirtschaftliche Kriterien: „funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.“

[...]


[1] Vgl. Didzoleit, Falksohn, Matussek, Puhl; Spiegel Nr.18/26.4.04; S. 93

[2] Vgl. Victor Hugo – Spiegel Nr. 18/26.4.04; S. 93

[3] Vgl. Didzoleit, Falksohn, Matussek, Puhl. Spiegel Nr.18/26.4.04; S. 94

[4] Vgl. http://europa.eu.int/abc/print_index_de.htm Abs.1

[5] Vgl. http://europa.eu.int/abc/print_index_de.htm Abs.6

[6] Vgl. Kreile, S. 652; 2004; bpb

[7] Vgl. Kreile, S. 653; 2004; bpb

[8] Vgl. Kreile, S.; 2004 652; bpb

[9] Vgl. REGIERUNGonline „Kopenhagener Kriterien“

[10] Vgl. Giering 2004; S. 48 1.Teil

[11] Vgl. Giering 2004; S. 48 2. Teil

[12] Vgl. Kreile, 2004; S. 655; bpb

[13] Vgl. REGIERUNGonline „Voraussetzungen für die Erweiterung“

[14] Vgl. REGIERUNGonline „Voraussetzungen für die Erweiterung“

[15] Vgl. Kreile, 2004; S. 655; bpb

[16] Vgl. REGIERUNGonline „Kopenhagener Kriterien“

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Konsequenzen der Osterweiterung - Lohngefälle, Migration, Beschäftigungschancen
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Rechts-und Staatswissenschaft)
Curso
Seminar zur Außenwirtschaft und Konjunktur & Wachstum
Calificación
2,3
Autor
Año
2004
Páginas
28
No. de catálogo
V38379
ISBN (Ebook)
9783638374583
ISBN (Libro)
9783638676939
Tamaño de fichero
659 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Einzelbenotung der schriftlichen Arbeit wurde mir nicht mitgeteilt. Die Note setzt sich zusammen aus der schriftlichen Arbeit, einem Vortrag und einer mündlichen Prüfung.
Palabras clave
Konsequenzen, Osterweiterung, Lohngefälle, Migration, Beschäftigungschancen, Seminar, Außenwirtschaft, Konjunktur, Wachstum
Citar trabajo
Annika Förster (Autor), 2004, Konsequenzen der Osterweiterung - Lohngefälle, Migration, Beschäftigungschancen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38379

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