Jede Zeit hat ihre Trends und der letzte Schrei unseres Zeitalters sind die Aktien. So haben eine Unzahl an der in der Folge geschädigten Anleger nur deswegen veranlagt, weil es heutzutage modern ist, Aktionär zu sein, ohne überhaupt die geringste Ahnung zu haben, was eine Aktie ist und was die damit verbundenen Gefahren sind. Ihnen wurde Sicherheit, Ertrag, Liquidität durch schöne Werbeprospekte versprochen und die haben es sofort, ohne jegliche kritische oder überhaupt nüchterne Überlegungen geglaubt.
Nachdem der Kurs aller sicheren und mit keinen Verlustmöglichkeiten verbundenen Anlagen eingebrochen ist, wurden die österreichischen Handelsgerichte von Anlegerklagen überschwemmt, sodass sogar eigene Anlegerabteilungen eingerichtet werden müssten. Und jetzt ist die Naturalrestitution. Schwerpunkt der gegenständlichen Untersuchung ist jedoch nicht, in wie weit dem geschädigten Anleger ein Ersatzanspruch für den erlittenen Verlust gewährt werden darf, sondern der Weg von der Klagseinbringung bis zur materiell-rechtlichen Entscheidung des Richters und die damit verbundenen prozessrechtlichen Probleme.
Unter der Unzahl an verfahrensrechtlichen Problemen, die bei Prozessen über Anlegerschäden auftauchen können, konzentriert sich die vorliegende Arbeit insbesondere über die Klagsausgestaltung als solche, und konkreter über die Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage und über die Zulässigkeit einer Festellungsklage. Anschließend wird auch untersucht, in wie weit dem Anleger § 273 ZPO im Beweisverfahren zugutekommen soll.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung und Problemstellung
II. Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ung die Möglichlkeit einer Leistungsklage
1. Allgemeines zur Feststellungs-und Leistungsklage
2. Schadensbegriff
3. Problematik der Naturalrestitution
4. Subsidarität zur Leistungsklage
4.1. Anleger, die ihre Papiere bereits verkauft haben
4.2. Anleger, die ihre Papiere noch halten
4.2.1. Kostenlose Put-Option
4.2.2. Mögliche Lösungsvorschläge für die Bezifferbarkeit des Verlustes
4.2.3. Kein per-se Ausschluss des Feststellungsinteresse bei Anlegerschäden
4.3. Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage
4.4. Die Entscheidung 8 Ob 129/10v
4.5. Zwischenfazit
5. Rechtsschutzinteresse
5.1. Hartnäckige Bestreitung als Anspruchsvoraussetzung?
5.2. Drohende Verjährung
5.3. Künftige Beweisschwierigkeiten
5.4. Gefahr der Insolvenz des Schädigers als rechtliches Interesse
6. Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Zulässigkeit der Feststelungsklage
7. Wiederaufnahme nach Verkauf mit Gewinn?
8. Zwischenfazit
III. Das Beweisverfahren
1. Beweiselast
2. Schadensbeweis
3. Beweiserleichterung bei der Schadensschätzung gem § 273 ZPO
4. Unzertrennlichkeit des Schadens- & Kausalitätsbeweis
5. Besondere Rechtfertigungsgründe
6. Beweisausmaß
IV. Zusammenfassung
V. Persönlicher Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die prozessrechtlichen Herausforderungen bei Anlegerklagen, insbesondere die Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Vergleich zur Leistungsklage sowie die Anwendung von Beweiserleichterungen gemäß § 273 ZPO zur Lösung schadensrechtlicher Probleme.
- Prozessuale Klagsausgestaltung bei Anlegerschäden
- Zulässigkeitsvoraussetzungen der Feststellungsklage (Subsidiarität, Rechtsschutzinteresse)
- Umgang mit der "kostenlosen Put-Option" und Spekulationsargumenten
- Beweisverfahren und Beweiserleichterungen bei der Schadensschätzung
- Verhältnis zwischen Schadens- und Kausalitätsbeweis
Auszug aus dem Buch
4.2.2. Mögliche Lösungsvorschläge für die Bezifferbarkeit des Verlustes
Aus einem bloß auf Feststellung der Ersatzpflicht gerichtetes Begehren, das nicht die Zug-um-Zug Rückabwicklung und Rückgängigmachung des ungewollt zustandegekommenen Geschäftes gerichtet ist, lässt sich jedoch ableiten, dass sich der geschädigte Anleger von den risikoträchtigen Wertpapieren nicht trennen will, sondern sich entscheidet, die zu behalten und daher das nicht gewünschte Geschäft ab dem Zeitpunkt genehmigt und ab dem Zeitpunkt das Risiko für die weitere volatile Kursentwicklung trägt. Mit der Erhebung des kompesatorischen Klagebegehrens anstatt des Naturalrestitutionsbegehrens bringt der Anleger zum Ausdruck, dass er an einer realen Wiederherrstellung nicht interessiert ist und somit folgt, dass er kein Integrationsinteresse hat. Ab dem Zeitpunkt der Klagserhebung trägt er das Risiko des weiteren Kursabstuzes sowie die potentielle Möglichkeit zukünftiger Gewinne selbst. Diese künftige Kursverluste bzw Gewinne liegen nicht mehr in dem Kausal- und Rechtswidrigkeitszusammenhang der fehlerhaften Anlageberatung und sind daher nicht vom Berater oder von der Bank zu verantworten.23 Demzufolge kann der Schaden unter der Fiktion genau beziffert werden, dass zum Zeitpunkt des Willensentschlusses, die Anlage zu behalten, der Geschädigte sich von den Papieren trennt und dann gleich wieder erwirbt oder einfacher für die Berechnung der Schadenshöhe bloß auf den Zeitmoment abstellen.
Sollte man die Konstruktion dieser hypothetischen Situation ablehnen und daher eine auf Geldersatz gerichtete Leistungsklage nur dann zulassen, wenn der Kläger sich von den Wertpapieren getrennt hat, dann würde ein geschädigter Anleger, der jetzt seine Geldkompesation erhalten will, aber nicht notwendigerweise sich von der Anlage befreien will, dazu gezwungen sein, die Anlage zum aktuellen Börsenkurs zu verkaufen und sie dann wiederum nochmals zu erwerben, was einen unsinnigen Umweg darstellt . 24 Hat der geschädigte Anleger an einer Naturalherrstellung kein Interesse kann und soll er daher kompesatorischen Geldersatz mittels einer Leistungsklage verlangen. Dieser lässt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Börsekurs des Wertpapiers zum Zeitpunkt der Erhebung des Klagsbegehrens- da solange das Begehren nicht auf Zug-um-Zug-Rückabwicklung gerichtet ist, liegt ein Willensentschluss seitens des Klägers, das risikante Finanzinstrument im Hinblick auf einer erhofften Kurerholung auf sein eigenes Risiko zu behalten.25
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung und Problemstellung: Diese Einleitung führt in die Problematik von Anlegerprozessen ein und legt den Fokus auf die prozessrechtlichen Aspekte der Klagsausgestaltung.
II. Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ung die Möglichlkeit einer Leistungsklage: Dieses Kapitel analysiert die Voraussetzungen für Feststellungs- und Leistungsklagen sowie die Frage der Subsidarität.
III. Das Beweisverfahren: Hier werden die zivilprozessrechtlichen Hürden im Beweisverfahren, insbesondere Beweislast, Schadensbeweis und Erleichterungen nach § 273 ZPO behandelt.
IV. Zusammenfassung: Eine komprimierte Darstellung der zentralen Ergebnisse zu den verschiedenen Unterpunkten der Arbeit.
V. Persönlicher Fazit: Eine kritische Auseinandersetzung mit der unbeständigen Rechtsprechung und den praktischen Auswirkungen auf Anlegerprozesse.
Schlüsselwörter
Anlegerklagen, Feststellungsklage, Leistungsklage, Naturalrestitution, Schadensbegriff, Prozessökonomie, Beweiserleichterung, § 273 ZPO, Rechtsschutzinteresse, Anlageberatung, Verjährung, Spekulationsargument, Kausalitätsbeweis, Insolvenz des Schädigers, Zivilprozessrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den verfahrensrechtlichen Problemen bei Anlegerprozessen, insbesondere mit der Wahl des richtigen Klagetyps (Leistungsklage vs. Feststellungsklage) und den damit verbundenen Herausforderungen im Beweisverfahren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der Zulässigkeit von Feststellungsklagen, der prozessualen Schadensberechnung, der Auslegung des Schadensbegriffs sowie der Anwendung von Beweiserleichterungen gemäß § 273 ZPO.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung des Weges von der Klageeinbringung bis zur Entscheidung, wobei insbesondere geklärt werden soll, unter welchen Voraussetzungen dem Anleger trotz möglicher Leistungsklage ein Feststellungsinteresse zuzubilligen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Untersuchung verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Lehrmeinungen und der Rechtsprechung (insbesondere OGH-Entscheidungen) basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Zulässigkeitsprüfung der Feststellungsklage im Anlegerverfahren, die Diskussion der verschiedenen Ansichten zur Schadensdefinition sowie eine detaillierte Erörterung der Beweisfragen im Zivilprozess.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind Anlegerklagen, Feststellungsklage, § 273 ZPO, Beweiserleichterung, Naturalrestitution und Rechtsschutzinteresse.
Warum wird die "kostenlose Put-Option" in der Arbeit kritisch hinterfragt?
Der Autor argumentiert, dass die Zulassung einer Feststellungsklage bei gehaltenen Wertpapieren dem Anleger ermöglichen könnte, das Kursrisiko auf den Berater abzuwälzen, was einer unzulässigen Spekulation auf Kosten des Schädigers gleichkommt.
Welche Bedeutung misst der Autor der Insolvenz des Schädigers bei?
Die Insolvenzgefahr wird als ein Aspekt diskutiert, der unter Umständen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Haftung begründen kann, sofern die Leistungsklage gegen den Berater nicht das vollständige Rechtsschutzziel erreicht.
Wie bewertet der Autor die Rolle des § 273 ZPO im Beweisverfahren?
Der Autor befürwortet die Anwendung von Beweiserleichterungen nach § 273 ZPO, um Wertungswidersprüche zu vermeiden und dem Rechtssuchenden einen kohärenten Rechtsschutz zu gewähren, mahnt jedoch zur Vorsicht, um keine generelle Beweislastumkehr zu schaffen.
- Citation du texte
- Evelina Nickolova (Auteur), 2013, Verfahrensrechtliche Problematik bei Prozessen über Anlegerschäden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384565