Dezentrale Vermögensverwaltung in der Blockchain


Master's Thesis, 2017

141 Pages, Grade: 5.0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Management Summary

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Auftrag
1.3 Untersuchungsmethode

2 Vermögensverwaltung
2.1 Wertschöpfung durch Vermögensvermehrung
2.1.1 Finanzintermediäre
2.1.2 Vermögensverwaltung und Anlageberatung
2.1.3 Anlageziele
2.1.4 Standardisierte und individuelle Vermögensverwaltung
2.1.5 Institutionelle Anleger
2.1.6 Anlageinstrumente
2.1.7 Bewertung und Risiken
2.1.8 Kosten der Vermögensverwaltung
2.1.9 Kundenerwartungen
2.1.10 Das Bankkonto als Kundenschnittstelle
2.2 Das Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäft in Zahlen
2.3 Fintech
2.4 Schweizer Finanzmarktregulierung
2.4.1 Schweizer Finanzmarktaufsicht
2.4.2 Finanzdienstleistungsgesetz
2.4.3 Gelwäschereigesetz
2.4.4 Fintech-Lizenz
2.4.5 Unabhängige Vermögensverwalter
2.4.6 Selbstregulierung
2.5 Internationale Finanzmarktregulierung
2.5.1 Europäische Union
2.5.2 Vereinigtes Königreich
2.5.3 USA
2.5.4 Automatischer Informationsaustausch
2.6 Datenschutzgesetz
2.7 Steuern
2.8 Rechtsvergleich
2.9 Ausblick

3 Blockchain-Technologie
3.1 Was ist eine Blockchain?
3.2 Verteiltes Hauptbuch
3.2.1 Dezentralität
3.2.2 Offenheit und Transparenz
3.2.3 Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit
3.2.4 Pseudoanonymität
3.2.5 Sicherheit
3.3 Wie funktioniert eine Blockchain?
3.3.1 Kryptographische Verfahren
3.3.2 Blockbildung
3.3.3 Transaktionsanweisungen
3.3.4 Double-Spending-Problem
3.3.5 Zugangskontrolle
3.3.6 Konsens
3.3.7 Proof-of-Work
3.3.8 Mining
3.3.9 Proof-of-Stake
3.3.10 Multi-Signatur
3.4 Blockchain-Plattformen
3.4.1 Bitcoin
3.4.2 Ethereum
3.4.3 Hyperledger
3.4.4 Ripple
3.5 Kryptowährungen
3.6 Wallet
3.7 Smart Contract
3.8 Das Vertrauensprotokoll
3.9 Maturität der Blockchain-Technologie

4 Blockchain-Anwendungen in der Vermögensverwaltung
4.1 Anwendungsfelder
4.2 Verteilte Vermögensverwaltungsplattform
4.3 Anwendungsbeispiele
4.3.1 Kryptobörse
4.3.2 Krypto-Fonds
4.3.3 Blockchain-basierte Bank
4.3.4 Sachanlagen
4.3.5 Equity Token
4.4 Initial Coin Offerings
4.4.1 Whitepaper
4.4.2 Finanzierung über Stiftungen
4.4.3 Token Sale
4.4.4 Liquider Kapitalmarkt zur Start-up-Finanzierung
4.4.5 Rechtliche Einordnung von Token
4.4.6 Regulierungswelle
4.4.7 Blockchain Policy Initiative
4.4.8 Blockchain Crypto Property
4.4.9 Schlussfolgerungen

5 Dezentrales Vermögensverwaltungsmodell
5.1 Modellierung
5.1.1 Definition
5.1.2 Abgrenzungen
5.1.3 Elemente
5.1.4 Identitäten-Blockchain
5.2 Dezentrale Vermögensverwaltung
5.2.1 Digitale Prozesse und Kanäle
5.2.2 Modulare Finanzdienstleistungen
5.2.3 Indirekte Dienstleistungen
5.2.4 Regtech
5.2.5 Fazit

6 Digitale Transformation der Vermögensverwaltung
6.1 Wettbewerb um die digitale Kundenschnittstelle
6.1.1 Marktstruktur
6.1.2 Wettbewerbsanalyse
6.2 Treiber der digitalen Transformation
6.2.1 Blockchain als Werttreiber
6.2.2 Verändertes Kundenverhalten
6.2.3 Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen
6.2.4 Transformationspotential der öffentlichen Blockchain
6.3 Opportunität für den Schweizer Finanzplatz

Literaturverzeichnis

Anhang

Management Summary

Die digitale Transformation wird nicht spurlos am Schweizer Finanzplatz vorbeiziehen. Der Haupttreiber der technologischen Innovation ist die Blockchain, welche den Anspruch hat, das globale Finanzsystem zu revolutionieren. Der steile Aufstieg der Kryptowährung Bitcoin in den vergangenen Jahren hat die Blockchain-Technologie bekannt gemacht und verdeutlicht die ökonomischen Implikationen für das Bankensystem. Zahlungen in Bitcoin erfolgen nahezu in Echtzeit, direkt, transparent, nachweisbar und fälschungssicher zwischen Sender und Empfänger, gänzlich ohne Bankkonten und zentrale Verrechnungsstellen. Die Integrität der Finanztransaktionen wird durch ein dezentrales Hauptbuch ermöglicht, das aus kryptografisch gesicherten und verifizierten Blöcken besteht und öffentlich zugänglich ist.

Die Innovation der Blockchain setzt an der Finanzmarktinfrastruktur an, dem Fundament des globalen Finanzsystems. Es ist absehbar, dass die geschlossenen, zentralen Finanzsysteme einer offenen, dezentralen Blockchain-Plattform weichen werden, welche die Grundlage für neue datenbasierte Geschäftsmodelle bereitstellt. Durch die Digitalisierung und Dezentralisierung wird die Wertschöpfungskette der Vermögensverwaltung in ein Wertschöpfungsnetzwerk transformiert, welches dynamisch über die Blockchain orchestriert wird. Da die Vertragsparteien alle Arten digitaler Vermögenswerte direkt austauschen können, werden die bestehenden Abwicklungsnetzwerke und Hinterlegungsstellen im dezentralen Wertschöpfungsprozess obsolet. Gleichzeitig ersetzt das dezentrale Hauptbuch das Bankkonto, wodurch es seine Bedeutung als Kundenschnittstelle verliert.

Um den Schweizer Finanzmarkt im globalen Standortwettbewerb zu stärken, hat der Bundesrat im Frühjahr 2017 mit der Anpassung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung die Markteintrittshürden gesenkt und einen technologieneutralen Innovationsraum geschaffen. Die Lockerung der Finanzmarktregulation erlaubt es den Fintech-Unternehmen neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle im Schweizer Markt zu testen. Die Attraktivität der Schweizer Regulation zeigt sich an der steigenden Anzahl von Fintech-Unternehmen, die sich im Cryptovalley im Kanton Zug niederlassen. Das Schweizer Fintech-Ökosystem nimmt im internationalen Standortvergleich bezüglich der Fintech-Förderung einen Spitzenplatz ein.

Die Blockchain und die Schweiz basieren auf Governance-Strukturen, die für Transparenz, Integrität und Stabilität stehen und die Basis für Vertrauen schaffen. Die Schweiz liefert sozusagen das gesellschaftliche Fundament für das technologische Vertrauensprotokoll der Blockchain. In Kombination mit der Verfügbarkeit von Kapital, Finanzmarkt- und Technologiekompetenz und einer wirtschaftsfördernden Finanzmarktregulation bietet der Schweizer Finanzplatz ideale Voraussetzungen zum Aufbau einer globalen, dezentralen Vermögensverwaltungsplattform.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Strategischer Bezugsrahmen

Abbildung 2: Kontenführung und Geschäftsbeziehungen in Finanztransaktionen

Abbildung 3: Swiss Fintech Start-Up Map

Abbildung 4: Verkettung von Datenblöcken

Abbildung 5: Struktur des Bitcoin-Blockchain-Netzwerks

Abbildung 6: Digitale Signatur mit Public-Private-Key-Verfahren

Abbildung 7: Binärer Hash-Baum

Abbildung 8: Blockbildung

Abbildung 9: Bitcoin-Transaktion in BlockCypher dargestellt

Abbildung 10: Verzweigung der Blockchain durch einen Hard Fork

Abbildung 11: Schwierigkeitsgrad des Arbeitsnachweises

Abbildung 12: Bitcoin-Mining-Statistik

Abbildung 13: Blockchain-Plattform

Abbildung 14: Marktdaten der 10 grössten Kryptowährungen

Abbildung 15: Kursentwicklung von Ethereum

Abbildung 16: Smart Contract von TaaS

Abbildung 17: Blockchain Hype Cycle

Abbildung 18: Anwendungsspektrum der Finanzdienstleistungen

Abbildung 19: TaaS-Anlageportfolio

Abbildung 20: Digitaler Fussabdruck von Token

Abbildung 21: Identifikationsebenen zum Handel von Kryptowährungen in Kraken

Abbildung 22: Übertragung einer digitalen Aktie

Abbildung 23: Grundelemente der dezentralen Vermögensverwaltung

Abbildung 24: Dezentrales Vermögensverwaltungsmodell

Abbildung 25: Swiss Regtech Start-up Map

Abbildung 26: Wettbewerbskräfte im Vermögensverwaltungsmarkt

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Kurzprofil der Bitcoin-Blockchain

Tabelle 2: Kurzprofil der Ethereum-Blockchain

Tabelle 3: Kurzprofil der Hyperledger Blockchain

Tabelle 4: Kurzprofil der Ripple-Blockchain

Tabelle 5: Wallets für Kryptowährungen

Tabelle 6: Grundelemente der Vermögensverwaltung in der Blockchain

Tabelle 7: Rechtliche Klassifikation von Token

Tabelle 8: Digitale Substitution von Finanzdienstleistungen

Tabelle 9: Technologieakzeptanz von Bankkunden

1 Einleitung

Die Insolvenz der amerikanischen Investment-Bank Lehman Brothers erschütterte am 15. September 2008 mit Schulden von 631 Milliarden US-Dollar das Fundament des weltweiten Finanzsystems (The Economist, 2008). Verunsichert durch die Finanzkrise verloren Konsumenten und Unternehmen in den westlichen Industrieländern stetig an Vertrauen in die Verlässlichkeit des bestehenden Bankensystems, was zu einer Suche nach alternativen Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten führte. Gemäss der Weltbank verfügten 2014 nur 62 % der Weltbevölkerung über ein Bankkonto. In Entwicklungsländern hat der Grossteil der Bevölkerung noch keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen, was die wirtschaftliche Entwicklung und die Vermehrung von Wohlstand in Ländern wie Bolivien, Nicaragua oder Indien behindert.

Einige Wochen nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers veröffentlichte 2008 Satoshi Nakomoto, dessen Identität bis heute ungeklärt ist, das White Paper “Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System”. Mit der Implementation des Bitcoins schuf er nicht nur die erste globale Kryptowährung, sondern legte mit der Blockchain den Grundstein für eine Basistechnologie von ungeahntem technologischen und ökonomischen Entwicklungspotential. Mit Bitcoin ist es seit 2009 möglich, im Internet digitale Zahlungen in einem dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerk durchzuführen, in dem die Transaktionen durch einen autonomen Konsens-Mechanismus anstatt durch eine vertrauensvolle Zentral­­­instanz legitimiert werden. Die Transparenz, Unabänderbarkeit und Effizienz von Geschäftstransaktionen in der Blockchain sind für Industrienationen und Entwicklungsländer gleichermassen von ökonomischer und sozialer Bedeutung. Das weltweite Finanzsystem kann vertrauenswürdiger, kosteneffizienter und für alle Gesellschaftsklassen zugänglich gestaltet werden.

Während der Bitcoin seit Beginn seiner Existenz mit Argwohn betrachtet wurde, hat das Interesse des Finanzsektors an der Blockchain-Technologie in den letzten Jahren stetig zugenommen, was sich in Form einer Steigerung des Investitionsvolumens in Start-up-Firmen verdeutlicht. Gemäss Coindesk (2017a) flossen seit 2012 insgesamt 1.79 Mrd. US-Dollar in Form von Venture Capital und binnen der zurückliegenden zwölf Monate 1.13 Mrd. US-Dollar aus Initial Coin Offerings (ICO) in Blockchain-Projekte im Finanzsektor. Die weltweit grössten Banken haben sich zudem im Konsortium R3 zusammengeschlossen, um mit Corda eine standardisierte Blockchain-Plattform für die reibungslose Transaktionsabwicklung zwischen Banken zu schaffen.

1.1 Ausgangslage

Die rasante technologische Entwicklung ist auch für den Finanzplatz Schweiz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ende 2016 waren in der Schweiz 261 Banken tätig, die im selben Jahr 32 Mrd. CHF der nominalen Bruttowertschöpfung und 11.8 Mrd. CHF Gewinn erzielten (SwissBanking, 2016b). Mit einem verwalteten Vermögen von 6.6 Mrd. CHF, wovon 48 % aus dem Ausland stammen, ist der Finanzplatz Schweiz mit 25 % Marktanteil der Spitzenreiter im weltweiten Vermögensverwaltungsgeschäft. Während der Finanzkrise konnten die Schweizer Vermögensverwalter ihre Marktposition zwar halten, doch das Vertrauen in die Banken hat auch dort gelitten, zudem die zunehmende Regulation die Komplexität und die Kosten erhöht. Das Vermögensverwaltungsgeschäft wird sich der digitalen Transformation nicht entziehen können, da sich die zugrundeliegenden Wertschöpfungsprozesse durchgängig digital in der Blockchain werden abbilden lassen.

Disruptive Geschäftsmodelle können das Fundament des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäfts langfristig erschüttern, wenn es der Blockchain-Technologie gelingt, den Banken das “Monopol des Vertrauens” streitig zu machen. Für die Banken gibt es grundsätzlich drei Szenarien, um mit der Blockchain in der Vermögensverwaltung umzugehen:

1. Abwarten und die Marktentwicklung beobachten.
2. Mit der Blockchain-Technologie und neuen Geschäftsmodellen experimentieren.
3. Eine aktive Führungsrolle in der weltweiten Demokratisierung des Blockchain-Wertschöpfungsnetzwerks übernehmen.

Wie die Politik, der Regulator und die Banken auf die Blockchain-Technologie reagieren werden, wird sich letztlich auf das Bruttosozialprodukt der Schweiz auswirken, zu dem die Wirtschaftsleistung des Finanzsektors 9.6 % beiträgt (SwissBanking, 2016a).

Die Blockchain-Technologie steht jedoch am Anfang ihres Lebenszyklus und die Marktentwicklung ist von Innovationen geprägt. Abgesehen von Kryptowährungen stecken die meisten Projekte noch in der Konzept- oder Pilotphase. Ebenso sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen noch weitgehend ungeklärt und die Marktakzeptanz völlig offen. Der aktuelle Entwicklungsstand lässt sich mit dem des Internets im Jahr 2000 vergleichen. Beflügelt durch die technologischen Möglichkeiten drängen mit Venture Capital finanzierte Start-up-Unternehmen mit innovativen, aber unerprobten Geschäftsideen in den Markt. Dagegen verkennen etablierte Unternehmen die sich abzeichnenden Marktveränderungen und versuchen diese zu verhindern. Ob es zu einer zweiten Dotcom-Spekulationsblase kommen wird und wer die Spekulationsgewinner sein werden, wird sich auch im Falle der Blockchain erst im Nachhinein feststellen lassen. Fakt ist jedoch, dass die Bitcoin-Blockchain seit 2009 operativ ist und weltweit eine Heerschar von freiwilligen Programmieren den Bitcoin Open Source Code weiterentwickeln und neue Derivate daraus ableiten.

Wie die Entwicklung des Internets in den letzten zwanzig Jahren gezeigt hat, verändern sich mit der zunehmenden Adaption von Basistechnologien die Geschäftsmodelle und Marktstrukturen nachhaltig und Branchengrenzen weichen auf. Es ist absehbar, dass die digitale Transformation, getrieben durch die Blockchain in Kombination mit Technologien wie Mobilkommunikation, Cloud-Computing, Big Data und Machine Learning, den Finanzsektor einem strukturellen Wandel unterziehen wird.

1.2 Auftrag

Im frühen Entwicklungsstadium der Blockchain befinden sich die Marktteilnehmer in von Christensen (1997) beschriebenen ‘Innovators Dilemma’. Start-ups werden sich auch im Fintech-Sektor Marktnischen suchen, die für die etablierten Anbieter nicht attraktiv zu sein scheinen. Das birgt für die Finanzinstitute die Gefahr, die sich abzeichnenden Marktveränderungen als unbedeutend einzuschätzen und sich auf die Verteidigung ihrer Marktposition zu fokussieren, anstatt sich für die Innovation zu öffnen und den Wandel zu antizipieren. Interne Innovationsprojekte scheitern trotz Technologieverständnis und Ressourcenverfügbarkeit meist an fest verankerten Strukturen, IT-Altlasten, der halbherzigen Umsetzung des Managements und am Änderungswiderstand der Mitarbeiter. Währenddessen beginnen die Start-ups vergleichsweise unbelastet auf der grünen Wiese und fokussieren ihre knappen Ressourcen auf die Umsetzung ihrer Vision. Beispiele dafür liefern der E-Commerce in der Musikindustrie oder aktuell in der Unterhaltungselektronik und im Bekleidungsmarkt. Auch die Strategie, den Markt zu beobachten und sich geeignete Start-ups einzuverleiben, führt nicht durchgängig zum gewünschten Erfolg, da sich die ‘jungen Wilden’ im Strukturkorsett von etablieren Unternehmen nicht ausbreiten können und ihre Energie verpufft.

Anstelle eines kräftezehrenden Gegeneinanders wäre ein Synergien freisetzendes Miteinander zielführender, um die jeweiligen Stärken dafür zu nutzen, gemeinsam ein Schweizer Blockchain-Technologie-Ökosystem im globalen Finanzmarkt zu schaffen. Mit der Crypto Valley Association wurde 2017 im Kanton Zug eine vielversprechende Initiative gestartet, die Start-ups und Talente aus aller Welt anzieht und einen offenen Austausch zwischen allen Akteuren fördert.

Ergänzend zu einer offenen Begegnungs- und Interaktionsplattform braucht es ein gemeinsames Grundlagenverständnis der Blockchain-Technologie und deren ökonomischen, sozialen und rechtlichen Implikationen. Es ist das Ziel der vorliegenden Masterarbeit, vor diesem Hintergrund einen strategischen Bezugsrahmen für die digitale Transformation des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäfts durch die Blockchain bereitzustellen. Dieser soll den Marktteilnehmern einen konzeptionellen Überblick über die Struktur und die Komponenten einer offenen, Blockchain-basierten Vermögensverwaltungsplattform in Form eines Referenzmodells vermitteln. Durch die Analyse der Ursachen-Wirkungszusammenhänge werden Handlungsfelder identifiziert, woraus die Marktteilnehmer ihre strategischen Optionen ableiten und aufeinander abstimmen können. Dazu sollen folgende zentralen Fragestellungen mit Hilfe des Bezugsrahmens erläutert werden:

- Wie verändert die Blockchain-Technologie das Wertschöpfungssystem des Vermögensverwaltungsgeschäfts und welche Geschäftsmodelle lassen sich daraus ableiten?
- Welches sind die relevanten Wettbewerbsfaktoren einer Blockchain-basierten Vermögensverwaltungsplattform und wie wirken sich diese auf die Marktstruktur aus?
- Welche rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind notwendig, um die digitale Transformation des Vermögensverwaltungsgeschäfts im Finanzplatz Schweiz zielgerichtet zu unterstützen?

Die Nutzung innovativer Digitaltechnologien im Finanzsektor wird unter dem Sammelbegriff Fintech zusammengefasst. Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf der Teilmenge der Fintech-Anwendungen im Vermögensverwaltungsgeschäft, welche die Block­chain als Basistechnologie verwenden. Zusätzliche Technologien, die in Kombination mit der Blockchain Verwendung finden, werden zur Reduktion der Komplexität aus der vorliegenden Analyse ausgeschlossen.

1.3 Untersuchungsmethode

Der methodische Ansatz zur Herleitung des strategischen Bezugsrahmens ist in Abbildung 1 illustriert ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Strategischer Bezugsrahmen

Ausgangspunkt bildet die Blockchain, die als Basistechnologie als gegeben vorausgesetzt wird. Die Technologie ist grundsätzlich wertneutral und im vorliegenden Fall ein Auslöser für die postulierte digitale Transformation des Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäfts. Um das Transformationspotential der Blockchain beurteilen zu können, muss im ersten Schritt ein technologisches Grundverständnis geschaffen werden, um daraus die ökonomisch relevanten Technologieeigenschaften ableiten zu können.

Der Werttreiber zur Erschliessung des ökonomischen Potentials der Blockchain-Technologie ist die Innovation von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die unter Einsatz von Wissen, Kapital und Entwicklungsressourcen grundsätzlich werterzeugend ist. Um das Spektrum des Innovationspotentials fassbar zu machen, wird im zweiten Schritt aus konkreten Anwendungsbeispielen und der konzeptionellen Überlegungen eine Blockchain-basierte Vermögensverwaltungsplattform abgeleitet. Durch den Vergleich mit dem aktuell im Markt klassischen Vermögensverwaltungsmodell werden die Unterschiede und möglichen Ursachen für die digitale Transformation des Vermögensverwaltungsgeschäfts herausgearbeitet. Dieser Vergleich unterstellt, dass sich die Innovation primär in den Geschäftsmodellen niederschlägt, da die Blockchain-Technologie allen Markteilnehmern gleichermassen zur Verfügung steht.

Der Wertanreiz der Innovation von Blockchain-basierten Finanzprodukten und -dienstleistungen liegt in der Markterschliessung und damit in der Wertschöpfung, die über die Marktmechanismen an die Marktteilnehmer verteilt wird. Der Verteilmechanismus ist wiederum abhängig von den Marktbedingungen, die sich im aktuellen Entwicklungsstadium der Markterschliessung erst zu formieren beginnen. Anhand der Wirkungszusammenhänge der im zweiten Schritt ermittelten Ursachen können die möglichen Wirkungsbereiche der digitalen Transformation ermittelt werden. Dazu wird das in Abbildung 2 dargestellte digitale Transformationsmodell der Information Consulting Group (2016) verwendet, das die folgenden Werttreiber zueinander in Beziehung setzt, um deren Einfluss auf die Wirkungsbereiche einer Unternehmung zu analysieren:

- Blockchain-Technologie
- Kundenakzeptanz
- Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
- Wettbewerbsfaktoren im Vermögensverwaltungsmarkt
Den Werttreibern stehen folgende Wirkungsbereiche der Unternehmung gegenüber:
- Produkte und Dienstleistungen
- Organisation
- Ressourcen
- IT-Infrastruktur

Die Führung wird nicht als Wirkungsbereich berücksichtigt, sondern als normativer Faktor und Notwendigkeit zum Erschliessen der Handlungsoptionen vorausgesetzt.

Das Zusammentreffen von Werttreibern und Wirkungsbereichen identifiziert Berührungs­­­punkte, die zu strategischen Handlungsfeldern zusammengefasst werden. Aus diesen wird der konkrete Nutzen der digitalen Transformation erschlossen.

Die Kombination der Blockchain-basierten Vermögensverwaltung und der Ursachen-Wirkungszusammenhänge des digitalen Transformationsmodells definiert den strategischen Bezugsrahmen. Als Informationsquellen werden eigene Recherchen, Sekundärmarktanalysen und Expertengespräche eingesetzt.

Die Marktteilnehmer können den Bezugsrahmen verwenden, um Blockchain-basierte Geschäftsmodelle herzuleiten und ihre strategische Positionierung im sich wandelnden Marktumfeld zu identifizieren. Gleichzeitig kann der Bezugsrahmen auch dafür eingesetzt werden, ein unternehmensübergreifendes Verständnis im Vermögensverwaltungsgeschäft zu schaffen und die Aktivitäten zum Aufbau einer offenen Schweizer Blockchain-Plattform für die Vermögensverwaltungsplattform aufeinander abzustimmen. Diesbezügliche Handlungsempfehlungen bilden den Abschluss der Arbeit.

2 Vermögensverwaltung

Der Finanzsektor, bestehend aus Banken, Versicherungen und Finanzintermediären, ist eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren wirtschaftlicher Aktivitäten und die Prosperität einer modernen Volkswirtschaft. Er stellt der Gesellschaft und Wirtschaft Kapital zur Verfügung und übernimmt Risiken. Der Finanzsektor erfüllt zudem eine wichtige Infrastrukturfunktion für die Wirtschaft und die Bevölkerung, ohne die Finanz- und Zahlungstransaktionen im heutigen Ausmass nicht mehr effizient bewältigt werden könnten. Die Verwaltung von Vermögen von privaten und institutionellen Kunden ist eine tragende Säule und Wachstumstreiber des Schweizer Finanzmarktes, der mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert ist. Diese sind nachfolgend zusammengefasst.

In diesem Kapitel wird das grundlegende Konzept der Vermögensverwaltung bestehend aus Finanzinstrumenten, Wertschöpfungsmechanismen und Marktakteuren erläutert, welches im Verlauf der Arbeit zur Herleitung einer Blockchain-Plattform für die Vermögensverwaltung verwendet wird.

2.1 Wertschöpfung durch Vermögensvermehrung

Die Vermögensverwaltung (englisch Asset Management) ist eine gewerbsmässige Finanzdienstleistung, die mit der Kapitalanlage für private oder institutionelle Anleger verbunden ist. Ziel des Vermögensverwalters ist es, die Vermögen seiner Kunden bestmöglich zu vermehren. Im Vordergrund steht nach Schmidt (2004, S. 2) “die Planung, Anlage und Kontrolle des Kundenvermögens unter Betrachtung von Rendite-, Sicherheits- und Liquiditätsgesichtspunkten.”

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Wertschöpfung des Vermögensverwaltungssektors unbestritten und messbar. Im Gegensatz zu Kreditinstituten schöpft die Vermögensverwaltung unmittelbar kein Buchgeld aus der Vergabe von Krediten. Aus Sicht der Anleger ist der Mehrwert, den der Vermögensverwalter erzeugt, nicht immer offensichtlich und nachvollziehbar, insbesondere wenn die Rendite hinter den Erwartungen zurückbleibt oder gar durch die Gebühren kompensiert wird. Für die nachfolgenden Betrachtungen sei der Einfachheit halber unterstellt, dass der Mehrwehrt der Vermögensverwaltung in der Vermehrung der Anlagevermögen der Kunden liegt.

2.1.1 Finanzintermediäre

Die Finanzdienstleister lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:

- Finanzgutachter, z. B. Ratingagenturen
- Finanzauktionatoren, z. B. Börsen und Broker
- Market-Maker, z. B. Devisenhändler und Emissionsbanken
- Finanzproduzenten, z. B. Investmentfonds, Kreditinstitute und Banken
- Finanzintermediäre, z. B. Kreditkartengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Leasinggesellschaften und Venture Capital Funds

Finanzintermediäre bieten zur Überwindung der Unvollkommenheit der Finanzmärkte drei Transformationsleistungen an, die sich in Fristen-, Losgrössen- und Risikotransformationsleistungen einteilen lassen. Durch die Transformation werden Finanzinstrumente und -produkte in eine nachfragegerechte Form umgewandelt, um den effizienten Kapitaltransfer und die effiziente Allokation von Zahlungsmittelüberschüssen und -defiziten sicherzustellen.

Die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung basieren grundsätzlich auf Transformationsdienstleistungen und werden damit der Gruppe der Finanzintermediäre zugeordnet.

2.1.2 Vermögensverwaltung und Anlageberatung

Die Vermögensverwaltung umfasst sämtliche Vermögenswerte des Kunden in Form von Sachwerten und Forderungen: Liquiditätskonten, Wertschriftendepots, Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände wie Kunstsammlungen, Münzen oder Edelmetalle. Das Vermögen wird nicht nur analysiert, sondern auch strukturiert, überwacht und optimiert (Schmidt, 2004, S. 2). Der Vermögensverwalter hat sich mit vielfältigen Problemstellungen auseinanderzusetzen, die auch Spezialthemen wie Vermögensnachfolgeregelungen, Testamentsvollstreckungen oder Stiftungen umfassen. Dafür ist je nach Themenbereich fundiertes Fachwissen in Finanzmanagement, Betriebswirtschaft, Recht und Steuern notwendig, welches über interne oder externe Spezialisten bereitgestellt wird. Die Vermögensverwaltung repräsentiert auch eine Vertrauensdienstleistung, deren Ziel die langfristige Kundenbindung darstellt. Doch aller finanzmathematischen Formeln und computergestützten Anlagetools zum Trotz zeichnen sich erfolgreiche Vermögensverwalter vor allem durch einen ausgeprägten Geschäftssinn gepaart mit einem Gespür für Kundenerwartungen und dem Instinkt zum Auffinden von Opportunitäten aus.

Die Anlageberatung zielt wie die Vermögensverwaltung darauf ab, den Anleger beim Management seines Vermögens zu unterstützen. Beide Disziplinen dienen somit dem gleichen Anlegerbedürfnis, unterscheiden sich aber in der Art der Dienstleistung und deren Erbringung. Der Vermögensverwalter ist aufgrund des Kundenmandats in der Regel berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden dessen Vermögen zu disponieren (Heinemann, 2009, S. 2). Der Anlageberater unterbreitet dagegen lediglich Anlagevorschläge, wobei der Vermögensinhaber die Entscheidung trifft und umsetzt. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, “das verwaltete Vermögen hinsichtlich seiner Zusammensetzung zu überwachen und muss tätig werden, wenn die Vermögensstruktur zur Erreichung der Kundenziele nicht mehr geeignet ist” (Heinemann, 2009, S.2).

Basis für die Vermögensverwaltung bildet ein von beiden Seiten kündbarer Verwaltungsvertrag, in dem die Anlagerichtlinien sowie die Rechte und Pflichten der Parteien schriftlich festgehalten sind. Die Anlagerichtlinien beinhalten keine konkreten Vorgaben für Anlageformen, sondern bestehen auf Basis von Rendite-Risiko-Strukturen aus allgemein formulierten Anlagestrategien. Der Vertrag sichert die Vermögensverwalter vor Haftungsrisiken ab (Schmidt, 2004, S. 3). Die Schweizer Bankiervereinigung hat Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge verfasst (SwissBanking, 2017c).

2.1.3 Anlageziele

Grundsätzlich gibt es drei Anlageziele (Wirtschaftslexikon24, 2017):

- Rendite,
- Sicherheit (Risiko),
- und Liquidität (Fungibilität).

Dieses magische Dreieck (Heinemann, 2009, S. 6) ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht alle drei Ziele gleichzeitig und in gleichem Masse erfüllt werden können. Die Rendite signalisiert die Ertragskraft eines Anlageobjekts. Das Risiko entspricht der Gefahr, ob und inwieweit ein Anleger mit dem Verlust des eingesetzten Kapitals rechnen muss. Eine hohe Rendite ist immer mit einem hohen Risiko verbunden. Die Liquidität gibt an, innerhalb welches Zeitrahmens ein Anleger die Anlage ohne Liquidationsverluste wieder in Geld umwandeln kann. Im Falle von hoher Rendite und gleichzeitig hohem Risiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt.

2.1.4 Standardisierte und individuelle Vermögensverwaltung

In der standardisierten Vermögensverwaltung werden die Kundengelder innerhalb von Risikoklassen zu Portfolios zusammengefasst und mit der gleichen Anlagestrategie verwaltet (Heinemann, 2009, S. 3). Entsprechend der Risikobereitschaft und Renditeziele der Kunden werden die Anlagestrategien typischerweise in die Risikoklassen wie Einkommen, konservativ, ausgewogen, Wachstum und dynamisch eingeteilt. Die zu erwartende Rendite orientiert sich an aus Marktindizes gebildeten Referenzgrössen. Die individuellen Umstände der Anleger werden bei den Anlageentscheidungen nicht berücksichtigt, sondern das gewählte Portfolio als Ganzes optimiert. Die Umsetzung erfolgt meist über fondsgebundene Anlagen, die in den Depots der Kunden gehalten werden. Die standardisierte Vermögensverwaltung wird Privatkunden mit einem Vermögen von unter 1 Mio. CHF typischerweise von Retail-Banken in Ergänzung zum Sparsortiment angeboten.

Das Private Banking zielt auf vermögende Kunden. Es wird als Vermögensverwaltung vornehmlich von Geschäfts- und Privatbanken sowie als Vermögensberatung von unabhängigen Vermögensverwaltern auf Basis individuell vereinbarter Anlagerichtlinien angeboten. Die Dienstleistungen variieren je nach Anbieter und angelegtem Vermögen, die flexibel an die Kundenbedürfnisse angepasst werden können. Diese ganzheitliche, kundenorientierte Bankdienstleistung steht in der Regel nur vermögenden Privatkunden (auch High-Net-Worth-Individuals (HNWIs) genannt) je nach Bank ab einem Mindestvermögen von 100'000 bis 1 Mio. CHF zur Verfügung. Neuere Angebote, die das Vermögen automatisch mit Hilfe von Robo-Advisor verwalten, sind bereits ab 10’000 CHF verfügbar.

Das Wealth Management ist im weiteren Sinn auch Vermögensorganisation und Vermögenskoordination. Der Wealth Manager analysiert und überwacht die gesamte Vermögenslage des Kunden, um daraus alle Vermögenswerte über verschiedene Vermögensverwalter hinweg zu organisieren und gebündelt zu koordinieren (Moneyland, 2017b). Dazu können Steuer-, Vorsorge- und Nachlassplanung, Versicherungslösungen, Willensvollstreckungen, Finanzierungen, Gesellschaftsgründungen oder Kunstanlagen gehören.

Wealth-Management-Dienstleistungen werden von Banken nur für vermögende Kunden mit vergleichsweise hohen Anlagebeträgen angeboten. Daneben bieten bankenunabhängige Vermögensverwalter Wealth Management im Rahmen von Family Offices an.

2.1.5 Institutionelle Anleger

Institutionelle Anleger verfügen über ausreichend Erfahrung, Kenntnisse und Sachverstand, um ihre Anlageentscheidungen eigenständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Zu den institutionellen Anlegern gehören Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Fonds, Hedgefonds, Pensionskassen, Stiftungen, Kirchen oder sonstige Nichtbanken wie Grossunternehmen und staatliche Organisationen. Sie verfolgen unterschiedliche und im Regelfall mittel- bis langfristige Anlagestrategien. Im Bereich der Wahl der Anlageobjekte unterliegen die institutionellen Anleger gesetzlichen oder internen Anlagerichtlinien, die sich an den Ratings der Anlageobjekte orientieren.

2.1.6 Anlageinstrumente

In der Vermögensverwaltung wird zwischen traditionellen und alternativen Anlagen unterschieden. Unter Erstere fallen nach verbreiteter Ansicht die folgenden drei Anlageklassen (Abegglen & Schott, 2010, S. 477):

- Geldnahe Anlageinstrumente: Kontenguthaben, Festgelder und Geldmarktinstrumente
- Festzinsinstrumente: Obligationen
- Wertpapiere: Aktien und Anlagefonds

Zu den alternativen Anlageinstrumenten gehören nach Abgegglen & Schott (2010, S. 477) Hedge-Fonds, Private Equity, Edelmetalle und Rohstoffe wie Agrargüter, Industriemetalle oder Energieträger. Darüber hinaus gibt es unzählige Derivate, die aus traditionellen und alternativen Anlageinstrumenten abgeleitet werden.

Je nach Risikoklasse, Zeithorizont und Liquiditätsanforderungen werden die Anlageinstrumente in unterschiedlicher Gewichtung den Anlageportfolios der Kunden beigemischt. Die Risikofolgeabschätzung und aktive Bewirtschaftung der Portfolios kann lediglich von einer Minderheit der privaten Anleger eigenständig durchgeführt werden, weshalb das Portfolio Management professionellen Vermögensverwaltern übertragen wird. Zum Schutz der Anleger definiert die Finanzmarktaufsicht entsprechend den Risikoklassen unterschiedliche Anforderungen an die Anlageinstrumente und Vermögensverwalter.

2.1.7 Bewertung und Risiken

Die Bewertung von Vermögensanlagen wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Anlageinstruments mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden vorgenommen. Die Bewertung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt und kann für einen davon abweichenden Zeitraum gültig sein. Der Wert ist letztlich von den gewählten Bewertungskriterien und Methoden abhängig, die zwischen unterschiedlichen Anbietern variieren können, was aus Anlegersicht transparente Vergleiche von Renditen und der Performance der Vermögensverwalter erschwert. Der Wert hängt allerdings auch vom Verwendungszweck ab. So unterscheidet sich der Marktwert einer Aktie als Basis für die Renditeberechnung vom Steuerwert zur Vermögensbewertung.

Auch die Risikobeurteilung von Vermögensanlagen ist von den zugrundeliegenden Bewertungskriterien und -methoden sowie deren Interpretation abhängig. Angesichts der dynamischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten sind quantitative Kennziffern zur Risikobeurteilung nicht ausreichend, sondern müssen durch die Qualität des Risikomanagements der Vermögensverwalter ergänzt werden, die im Auftrag der Finanzmarktaufsicht durch Prüfgesellschaften regelmässig überprüft werden. Im Sinne der Anleger schaffen Ratingagenturen durch eine standardisierte und kontinuierliche Beurteilung von Finanzanlagen und Finanzinstituten Transparenz und Vergleichbarkeit im Markt.

Das Internet hat die Verfügbarkeit und die Transparenz von Finanzinformation und Bewertung von Anlagen und Vermögensverwaltungen für die privaten Anleger massiv erhöht, so dass diese bei entsprechenden Kenntnissen Anlageentscheide selbst fällen oder zumindest die Aussagen der Vermögensverwalter überprüfen können.

2.1.8 Kosten der Vermögensverwaltung

Die Geschäftsmodelle der Vermögensverwalter basieren typischerweise auf einer Verwaltungs- und einer Performancegebühr, die sie für ihre Dienstleistungen verrechnen. (Schmidt, 2004, S. 8). Die Gebührenstrukturen und individuellen Grenzen kennen insbesondere im Segment der vermögenden Kunden keine Grenzen. Gemäss Moneyland (2017c) können in der Schweiz die folgenden Arten von Kosten oder Gebühren unterschieden werden, die einzeln oder in Kombination fällig werden:

- Management-Gebühren: Die eigentliche Verwaltungsgebühr (Management-Fee) beträgt gewöhnlich zwischen 0 und 1.5 Prozent des Anlagebetrags pro Jahr.
- Performance-Gebühren: Die Gewinnbeteiligungen machen gewöhnlich zwischen 5 und 20 Prozent des jährlichen Gewinns aus, werden jedoch nicht bei allen Vermögensverwaltern fällig.
- Honorar-Gebühren: Vermögensverwalter und Anlageberater können für ihre Dienstleistungen mit einem Honorar anstelle von Management- und Performance-Gebühren entschädigt werden .
- Bankgebühren: Unabhängig von den in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden Gebühren für die Depotführung, die Kontenführung, die Administration sowie Courtagen und Fremdwährungsumrechnung fällig.
- Produktgebühren: Bei Anlage- und Hedgefonds können Gebühren für den Produktkauf (bis 5 %) und -verkauf (bis 3 %) sowie die Verwaltung (bis 2.5 %) anfallen.
- Retrozessionen und indirekte Kosten: Retrozessionen sind keine Kosten im eigentlichen Sinne, da diese gemäss Bundesgerichtsentscheid dem Kunden gehören. Da sie aber weiterhin von den Vermögensverwaltern beansprucht werden, können sie als indirekte Kosten betrachtet werden. Immer mehr Banken verzichten auf Retrozessionen, verlangen aber im Gegenzug höhere Verwaltungsgebühren.
- Fiskalische Abgaben: Darunter fällt die Stempelsteuer oder die Mehrwertsteuer im Fall von Depotgebühren.

Insgesamt schmälern die Gebühren die Anlagenrenditen oder kehren diese bei schlechterer Performance im Extremfall in einen Verlust um. Unabhängig von der Marktentwicklung sichern sich die Vermögensverwalter über die Gebühren ein festes Einkommen. Bei erfolgreicher Performance sind sie nicht abgeneigt, zusätzlich am Gewinn zu partizipieren, was häufig als eigentlicher Motivator dargestellt wird. Die Haftung für durch ihre Performance verschuldete Verluste, bedingen sie in ihren Vermögensverwaltungsverträgen jedoch aus. Auch hier schafft das Internet Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten innerhalb eines komplexen Gebührensystems.

2.1.9 Kundenerwartungen

Die Kundenbeziehung basiert in der Vermögensverwaltung auf drei Dimensionen (EY, 2016, S. 9ff):

- Performance: Der Leistungsnachweis beruht nicht nur auf der Rentabilität des Anlagevermögens, sondern sollte sich auch am Verständnis und der Erreichung der Anlageziele des Kunden orientieren.
- Engagement: Die Berührungspunkte bei der Interaktion zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden liegen in den Kanälen und den zugrundeliegenden Prozessen. Die Anleger wünschen eine flexible, einfache und intuitive Interaktion mit den Vermögensverwaltern über zeit- und ortsunabhängige Kanäle.
- Vertrauen: Die Geschäftsbeziehung basiert primär auf Vertrauen, wobei die Anleger verlangen, dass die Vermögensverwalter stets im besten Interesse ihrer Kunden handeln.

Gemäss einer Umfrage von EY (2016, S. 9) gewichten 50.6 % der Anleger diese drei Dimensionen gleichwertig. Für 33.5 % der Befragten ist die Performance das zentrale Beurteilungskriterium, für 8.4 % das Engagement und für 7.4 % das Vertrauen.

Die Erwartungen der Anleger an die Vermögensverwalter haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Der Anspruch im Rahmen von bedarfsorientierter und ganzheitlicher Beratung, aktiver und nachvollziehbarer Finanzplanung, flexibler Beratungszeiten, Kostentransparenz sowie zeit- und ortsunabhängiger Beratung nimmt gemäss einer Studie von JP Morgan (2008, zit. in Heinemann, 2009, S. 9) kontinuierlich zu. Infolge der Finanzkrise haben die Finanzinstitute einen Vertrauens- und Imageverlust bei den Privatanlegern erlitten (Handelsblatt, 2014).

EY (2016) schlussfolgert in einer Studie, dass das Kundenerlebnis im aktuellen Strukturwandel ein wettbewerbsrelevanter Schlüsselfaktor und Wachstumstreiber in der Vermögensverwaltung ist. Diesbezüglich haben die Vermögensverwalter global gesehen in den folgenden drei Bereichen Nachholbedarf (EY, 2016, S. 18ff):

- Transparenz: Das Vertrauen der Anleger in die Vermögensverwalter ist stark abhängig von der Transparenz des Performancenachweises und der Gebührenstruktur. Die Anleger wünschen sich eine öffentliche Transparenz, auf Grundlage derer sie die Vermögensverwalter in öffentlichen Foren bewerten können.
- Digitale Kanäle: Für den Grossteil der Anleger ist die eigenständige Online-Abwicklung von Bankgeschäften im Internet und in zunehmendem Masse auf dem Smartphone eine Selbstverständlichkeit. Dementsprechend erwarten sie von den Vermögensverwaltern, dass diese sowohl ihre Dienstleistungen als auch ihre Beratung primär über digitale Kanäle anbieten. In den sozialen Medien steht der Meinungsaustausch zwischen Anlegern im Vordergrund des Interesses (EY, 2016, S. 13).
- Rolle der Vermögensverwalter: In der Vergangenheit konnten Vermögensverwalter das eigene Geschäft auf langfristigen, vertrauensbasierten Kundenbeziehungen aufbauen. Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Anlageinstrumente und -prozesse beginnen Anleger, die Rolle der Vermögensverwaltung und die Kundenbeziehung zu hinterfragen.

Den Schweizer Vermögensverwaltern wird von EY (2016, S.4) in den genannten Punkten eine Vorreiterrolle in positiver Dimension attestiert.

Die Millennials sind weltweit die anteilsstärkste und die sich am schnellsten vergrössernde Generation von Erwachsenen und dementsprechend ein attraktives Zielpublikum für die Vermögensverwalter. Keine vorherige Generation hat je so viel Vermögen angehäuft wie die Millennials. Auch ihr Investitionsverhalten unterscheidet sich deutlich vom dem älterer Generationen (EY, 2016, S. 16):

- Für Millennials steht das Erreichen persönlicher Anlageziele im Gegensatz zum Übertreffen eines Benchmarks im Mittelpunkt.
- Aufgrund der hohen Gebühren und mangelndem Vertrauen in die Vermögensverwalter dirigieren die Millennials ihre Vermögen häufig selbst. Sie verfügen über entsprechendes Fachwissen und tauschen sich im Freundeskreis offen über ihre Investitionen aus.
- Sie bevorzugen digitale Plattformen mit effizienten Prozessen und intuitiver Bedienung.

2.1.10 Das Bankkonto als Kundenschnittstelle

Das Bankkonto und das Wertschriftendepot nehmen in den Vermögensverwaltungsprozessen eine zentrale Rolle auf dem Gebiet der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Finanzinstituten ein. Bankkonto und Depot stellen heute digitale Kontenbücher dar und bilden die Kundenschnittstelle zur Abwicklung von geldmässigen Finanztranskationen. Bankkonten gibt es in einer Vielzahl von Ausprägungen, die sich vornehmlich im Zweck, in den Geschäftsbedingungen und der Gebührenstruktur unterscheiden: Zahlungsverkehrskonten, unterschiedliche Sparkonten, Fremdwährungskonten, Tagesgeldkonten und Kreditkonten. Je nach Kontenart und Geschäftsbedingungen unterliegt die Verfügbarkeit der Geldmittel gewissen Restriktionen wie betrags- und zeitmässige Limiten hinsichtlich der Abhebung. Über Fristen und Kosten errichten die Finanzinstitute Hürden, um Anbieterwechsel unattraktiv zu machen.

Der Kontoinhaber ist Träger von Rechten und Pflichten in Form der dem Bankkonto zugrundliegenden Geschäftsbedingungen und wird damit Gläubiger oder Schuldner des Finanzinstituts. Bei einem Einzelkonto ist eine Privatperson oder eine juristische Person alleiniger Gläubiger oder Schuldner. Gemeinschaftskonten weisen mehr als einen Inhaber auf. Über eine Bankvollmacht kann der Kontoinhaber einen Verfügungsberechtigten benennen, der sämtliche Handlungen und Geschäfte, welche in direktem Zusammenhang mit der Kontoführung stehen, im Namen und auf Rechnung des Kontoinhabers vornehmen darf. Die Bankkonten begründen eine Vielzahl von Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Finanzinstitut, dem Konteninhaber, Verfügungsberechtigten und drittparteilichen Gläubigern.

Banken verwalten Bank- und Depotkonten zentral in ihrer IT-Plattformen und wickeln darüber die Kundenaufträge in Form von Zahlungsüberweisungen beziehungsweise des Kaufs und Verkaufs von Wertschriften ab. Überweisungen zwischen Bankkonten sind heute weltweit möglich und werden meistens über das SWIFT Clearing & Settlement-Netzwerk (Investopedia, 2017) abgewickelt, das sich im Besitz führender Banken befindet. SWIFT ist lediglich ein Nachrichtensystem zum Austausch von Überweisungsdaten zwischen den involvierten Finanzinstituten. Das Netzwerk hat keinen Zugang zu den Bankkonten und ist nicht an der Übertragung der Geldwerte und Wertschriften beteiligt. Die Verrechnung (Clearing) der Transaktionen erfolgt unmittelbar, während die Abwicklung (Settlement) bis zu fünf Tage beanspruchen kann. Der Grund für das zeitliche Auseinanderfallen von Verrechnung und Abwicklung liegt darin, dass die Banken die eigentliche Überweisung über vertrauenswürdige Korrespondenzbanken abwickeln, was im Digitalzeitalter altmodisch und ineffizient erscheint. Gemäss einer Schätzung der Bank Santander (Business Insider, 2017) verursacht die Ineffizienz des internationalen Clearings & Settlement jährliche Kosten von 20 Mrd. US-Dollar.

Die Konten geben den Finanzinstituten vollen Einblick in die über sie getätigten Transaktionen ihrer Kunden und sie können sich jederzeit ein Bild über deren finanzielle Lage machen. Dem Vertrauen in das Finanzinstitut und der Sicherheit der gespeicherten Daten kommt damit eine bedeutende Rolle in der Geschäftsbeziehung zu, welche sich in den Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute niederschlagen.

Die Funktion von Bank- und Depotkonto als digitales Kontenbuch ist in Abbildung 2 anhand typischer bargeldloser Kontentransaktionen dargestellt. Unabhängig von deren Ursprung oder Art resultieren die Transaktionen in einem Zu- oder Abfluss von Geldmitteln, die zusammen mit dem jeweils aktuellen Saldo im Kontenbuch festgehalten werden. Aus der Abbildung geht ebenfalls hervor, dass das Depot der Bestandsführung von Wertschriftentransaktionen dient. Die Geldmittel zum Kauf von Wertschriften werden über das Bankkonto bereitgestellt und die Erlöse wiederum als Geldmittel dem Bankkonto zugeführt. Insbesondere im Online-Banking stellt das Bankkonto die zentrale Kundenschnittstelle dar, die über unterschiedliche digitale Kanäle zugänglich ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Kontenführung und Geschäftsbeziehungen in Finanztransaktionen

Abbildung 2 verdeutlicht auch die Mittlerfunktion der Finanzinstitute bei Finanztransaktionen. Dabei braucht jeweils nur die transaktionsauslösende Partei eine Vertragsbeziehung zur kontenführenden Bank zu unterhalten. Im Auftrag des Kontoinhabers wickelt die Bank die Transaktion mit der Bank der Gegenpartei über das Clearing & Settlement-Netzwerk ab. Eine direkte bargeldlose Abwicklung von Finanztransaktionen zwischen den beiden Parteien ist technologisch möglich, ist aber in Ländern mit hochentwickelten Finanzsystemen nur vereinzelt anzutreffen. Ein Bespiel für sogenannte Peer-to-PeerTransaktionen ist die TWINT-App der Schweizer Banken, die neben mobilem Bezahlen auch das Senden und Anfordern von Geld von Smartphone zu Smartphone ermöglicht (TWINT, 2017). In Ländern mit unterentwickeltem Bankensystem bildet sich das Peer-to-Peer-Transaktionsmodell als Standard heraus, da die Investitionen in eine komplexe Clearing & Settlement-Infrastruktur entfallen. Häufig werden die entsprechenden Zahlungssysteme nicht von Banken, sondern von branchenfremden Anbietern wie Mobilfunknetzbetreibern angeboten.

Für die weitere Analyse kann zusammenfassend festgehalten werden, dass Bank- und Depotkonten das Fundament des Geschäftssystems von Finanzinstituten darstellen. Anders ausgedrückt: Ohne Konten gibt es keine Banken.

2.2 Das Schweizer Vermögensverwaltungsgeschäft in Zahlen

Der Schweizer Finanzplatz ist stark auf die Verwaltung von Vermögen ausgerichtet. Die Schweizer Banken verwalteten im Jahr 2014 6'665 Mrd. CHF, wovon 51.1 % aus dem Ausland stammten (SwissBanking, 2015). Mit einem Viertel der weltweit verwalteten Vermögen (SwissBanking, 2015) ist die Schweiz der grösste grenzüberschreitende Private-Banking-Finanzplatz, der 2014 (BAK Basel) 19.5 % einen genauso hohen Beitrag zur Bruttowertschöpfung des Finanzsektors wie das Retail Banking leistete. Das globale private Finanzvermögen stieg im gleichen Jahr um 11.9 % auf 164 Bio. US-Dollar an (SwissBanking, 2015). Damit die Schweiz von diesem Wachstum profitieren kann, haben die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) die Asset Management Plattform Schweiz etabliert. Ziel ist, die Schweiz zum führenden Standort für Asset Management zu entwickeln, der sich international durch hohe Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualität profiliert (SwissBanking, 2017a).

Die Vermögensverwaltung hat in der Schweiz eine lange Tradition und zeichnet sich durch ein ausserordentliches Fachwissen, eine leistungsfähige ICT-Infrastruktur sowie eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen aus. Die Vermögensverwaltungsbranche ist vielfältig und beruht auf verschiedenen Geschäftsmodellen, die sich je nach Grösse des Finanzinstituts unterscheiden. Die Privatbanken verwalteten im Jahr 2013 75 % der Schweizer Vermögen (SwissBanking, 2015). Diese teilten sich Ende 2014 wie folgt auf (SwissBanking, 2015): 2'257 Mrd. CHF in Aktien, 1'804 CHF in Anteilen an Kollektivanlagen und 1'314 Mrd. CHF in Obligationen, die zusammen 95.2 % aller in Schweizer Bankdepots angelegten Geldern entsprechen.

Der Fondsmarkt zeichnet sich mit einem Anlagevolumen von 878.4 Mrd. CHF (SwissBanking, 2015) durch ein vielfältiges Angebot aus, das alle wesentlichen Anlagemärkte abdeckt. Im ersten Quartal 2015 waren 1'466 Fonds in der Schweiz domiziliert und weitere 7'019 Fonds nach ausländischem Recht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen (SwissBanking, 2015). Die Zahlen verdeutlichen die internationale Bedeutung des Landes als Vermögensverwaltungsstandort wie auch als Vertriebsstandort. Die zehn grössten Anbieter im schweizerischen Fondsmarkt hatten im August 2015 gemäss SwissBanking einen gemeinsamen Marktanteil von 71.1 %.

In strukturierten Produkten waren per Juni 2015 (SwissBanking) 217.2 Mrd. CHF investiert, was einem Anteil von 3.3 % aller angelegten Gelder entspricht. Auch hinsichtlich der Produktinnovation ist die Schweiz in diesem Bereich führend. So wurden verschiedene Metatools entwickelt, die als unabhängige Werkzeuge beispielsweise den fairen Wert von einem Produkt berechnen.

In der Schweiz gab es im Jahr 2016 261 Banken, die sich nach Grösse, Geschäftsmodell, Besitzerstruktur und regionaler Ausrichtung unterschieden (SwissBanking, 2016a): 35.8 % Grossbanken, 17.3 % Kantonalbanken, 15.6 % Auslandsbanken, 8.9 % Raiffeisenbanken, 3.8 % Regionalbanken und Sparkassen, 0.5 % Privatbankiers und 20.7 % übrige Banken. Zusammen stellten die Banken im Jahr 2014 (BAK Basel) 199'000 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze. Der Finanzstandort Schweiz leistete 2016 einen Beitrag von 9.4 % des dortigen Bruttoinlandsprodukts und liegt damit hinter Luxemburg (27.5 %) und Singapur (12.2 %) weltweit an dritter Stelle (Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF, 2017a).

2.3 Fintech

Der Finanzsektor befindet sich mitten im Umbruch der Digitalisierung. Vermehrt digitalisieren innovative, aufstrebende IT-Unternehmen Finanzdienstleistungen und treten selbst als Anbieter entsprechender Leistungen und Infrastrukturen auf. Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen wird als Financial Technologies (Fintech) bezeichnet. Fintech wird sämtliche Geschäftsbereiche des Bankings durchdringen und zu einem strukturellen Umbau des Finanzsektors führen. Die Rationalisierung von Prozessen und das Bedienen der Kundenbedürfnisse in den digitalen Vertriebs- und Kommunikationskanälen ist für die Schweizer Vermögensverwaltung unlängst zu einer Kernkompetenz im internationalen Standortwettbewerb geworden. Gleichzeitig stärkt die technologische Innovation die Position der Kunden und verändert ihre Ansprüche. Online-Dienstleistungen müssen künftig transparent, nachvollziehbar und personalisiert sein und sich über intuitiv und bequem bedienbare Applikationen zeit- und standortunabhängig über offene, dezentrale Vermögensverwaltungsplattformen nutzen lassen. Die digitale Transformation bricht die bisher lineare, zentralisierte Wertschöpfungsarchitektur auf und bewirkt durch die zunehmende Automatisierung eine Industrialisierung der Vermögensverwaltung, deren Erfolg massgeblich von Skaleneffekten geprägt sein wird.

Die Privatbanken und Vermögensverwalter verhielten sich zu Anfang der Digitalisierung zurückhaltend in diesem Bereich, da aus ihrer Sicht die Vermögensverwaltung komplexer ist als das Retail Banking. Inzwischen sind jedoch zahlreich Fintech-Start-ups in den Vermögensverwaltungsmarkt vorgedrungen, was zu einem Umdenken führte. In jüngster Zeit hat sich in der Schweiz ein vielfältiges Fintech-Ökosystem gebildet, an dem die Finanzinstitute aktiv als Kooperationspartner, Kapitalgeber und Abnehmer partizipieren.

Die Fintech-Branche ist äusserst heterogen strukturiert und umfasst grob die folgenden Anwendungsbereiche (EFD, 2017b, S. 6f):

- Crowdfunding, unterteilt in Crowddonating, Crowdsupporting, Crowdlending und Crowdinvesting,
- Zahlungsverkehr,
- Anwendungen auf Basis der Blockchain,
- Anlage- und Vermögensberatung,
- Datenanalyse (Big Data).
Die Swiss Fintech Map von Swisscom e-foresight (2017a) illustriert die Vielfalt an digitalen Innovationen, mit welchen der Finanzsektor konfrontiert ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Swiss Fintech Start-Up Map (Stand September 2017)

Das digitale Produkt- und Dienstleistungsangebot von Vermögensverwaltern umfasst folgende Module (McKinsey, 2014):

- Basisangebote wie der Kauf von Standardprodukten, Kontenführung, Planungshilfen und Online-Konteneröffnung,
- Online Portfolio-Management und Handel,
- Marktdaten in Echtzeit,
- Beratung über Instant- und Video-Chats,
- e-Learning und Expertenforum,
- Social Community für den Informationsaustausch zwischen Kunden.

Die Benutzerverwaltung, Kontenführung und Transaktionsabwicklung der Online-Vermögensverwaltung basiert derzeit noch auf den bestehenden zentralen IT-Systemen der Finanzinstitute. Mit der Blockchain wird es künftig möglich sein, die Fintech-Anwendungen von den zentralen Systemen der Finanzinstitute zu entkoppeln und in eine anbieterübergreifende Vermögensverwaltung zu überführen. Die Entflechtung der Vermögensverwaltung von zentralen Institutionen wird einen tiefgreifenden Strukturwandel auslösen. Die Vermögensverwalter müssen in Zukunft fähig sein, ihre Geschäftsmodelle und Strategien innerhalb aller Wertschöpfungsebenen auf die innovativen Technologien umzustellen. Die Transformation ist mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Anfangsinvestitionen verbunden und verlangt vom Management und den Mitarbeitern Agilität.

Laut einer globalen Umfrage von PwC (2017) räumen inzwischen 88 % aller Finanzdienstleister ein, dass sie Marktanteile an Fintech-Start-ups verlieren werden. In den vergangenen vier Jahren sind weltweit mehr als 40 Mrd. US-Dollar in Fintech-Start-ups geflossen (PwC, 2017). Doch statt die Newcomer zu bekämpfen, kooperieren mittlerweile 45 % aller Finanzdienstleister auf globaler Ebene mit Fintech-Unternehmen. Gemäss PwC (2017) geben 56 % sogar an, das Thema Disruption ins Zentrum ihres Geschäftsmodells zu stellen. Inzwischen haben sich 230 Start-ups darauf spezialisiert, Regulierungs- und Compliance-Lösungen für Finanzdienstleister zu entwickeln (PwC, 2017). In diese sogenannten RegTechs sind insgesamt 1.4 Mrd. US-Dollar geflossen (PwC, 2017). Bis zum Jahr 2020 wollen 77 % der Finanzdienstleister die Blockchain als Teil ihrer IT-Infrastruktur oder in ihren Prozessen nutzen (PwC, 2017).

2.4 Schweizer Finanzmarktregulierung

Die nachfolgende Analyse der Finanzmarktregulierung bezüglich der Nutzung der Blockchain-Technologie in der Vermögensverwaltung spiegelt den aktuellen Stand der Diskussion bis einschliesslich September 2017 wider und ist aufgrund der offenen Fragen nicht abschliessend. Der rechtliche und regulatorische Rahmen des Finanzgeschäfts hinkt der Dynamik des digitalen Wandels hinterher, was zu steigender Rechtsunsicherheit führen kann. Innovation ist ein zentraler Faktor im Wettbewerb zwischen Finanzunternehmen und stellt ebenso einen gewichtigen Standortvorteil für den Schweizer Finanzplatz dar. Seit der Finanzkrise wurde die Finanzmarktregulation global verschärft, was administrativen Mehraufwand und Kosten zum Nachweis der Compliance nach sich zieht. Um die Schweizer Erfolgsfaktoren Vertrauen und Sicherheit im globalen Wettbewerb weiterhin zu vertreten, müssen Gesetzgeber und Regulator geeignete Rahmenbedingungen setzen, die eine Balance im Spannungsfeld zwischen Gewährleistung von Sicherheit und Erschliessung technologischer Innovationen herstellen.

2.4.1 Schweizer Finanzmarktaufsicht

In der Schweiz verfügt die Finanzmarktaufsicht (FINMA) die hoheitlichen Befugnisse zur Regulierung und Überwachung von Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und kollektiven Kapitalanlagen. Die FINMA reguliert diese durch eigene Verordnungen und Rundschreiben auf Basis des Finanzmarktgesetzes und weiterer aufsichtsrechtlicher Grundlagen (FINMA, 2017), wovon folgende für die Vermögensverwaltung relevant sind:

- Bankengesetz und Bankenverordnung
- Rechtsgrundlagen für Finanzmarktinfrastrukturen und Märkte
- Kollektivanlagegesetz für Fonds
- Geldwäschereigesetz für Finanzintermediäre

Banken und Effektenhändler bedürfen einer Bewilligung der FINMA (2017): “Wer keine Banklizenz hat, darf grundsätzlich keine Publikumsgelder gewerbsmässig entgegennehmen. Gewerbsmässigkeit liegt bei jeder selbstständigen, auf die Erzielung regelmässiger Erträge ausgerichteten Tätigkeit vor und wird bei mehr als 20 Kunden zwingend angenommen.” Als Publikumseinlage wird das Eingehen einer Verpflichtung gegenüber Dritten auf eigene Rechnung bezeichnet, wodurch sich die in Frage stehende Person selbst zur Rückzahlungsschuldnerin der entsprechenden Leistung macht. Abgesehen von folgenden Ausnahmen stellen sämtliche Verbindlichkeiten Einlagen dar (EFD, 2017b, S. 12):

- Anleihensobligationen und andere vereinheitlichte und massenweise ausgegebene Schuldverschreibungen oder nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion (Wertrechte).
- Habensaldi auf Kundenkonten von Effekten- oder Edelmetallhändlern, Vermögensverwaltern oder ähnlichen Unternehmen, die einzig der Abwicklung von Kundengeschäften dienen, wenn dafür kein Zins bezahlt wird.
- Gelder, die in geringem Umfang einem Zahlungsmittel oder Zahlungssystem zugeführt werden und einzig dem künftigen Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen und für die kein Zins bezahlt wird.
- Gelder, deren Rückzahlung und Verzinsung durch eine Bank garantiert wird (Ausfallgarantie).

Die Bankenbewilligung ist auf Geschäftsmodelle zugeschnitten, welche aus Sicht des Kunden- und Stabilitätsschutzes ein beträchtliches Risikopotential bergen. Das klassische Geschäft der Banken basiert auf dem Zinsdifferenzgeschäft und den damit verbundenen Dienstleistungen. Dabei erfolgt eine Fristentransformation, indem kurzfristige Einlagen entgegengenommen werden (Passivgeschäft) und diese Gelder ganz oder teilweise in Form von langfristigen Krediten vergeben werden (Aktivgeschäft). Diese Fristentransformation birgt insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken, welche das Bankengesetz unter anderem durch strenge Anforderungen an die finanziellen Mittel zu minimieren versucht.

Bei vielen Fintech-Geschäftsmodellen findet keine Fristentransformation statt. Die regulatorischen Anforderungen sind deshalb unverhältnismässig hoch und führen dazu, dass Fintech-Start-ups häufig schon bei der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit eine Banklizenz benötigen, deren Auflagen betreffend Mindestkapital, Eigenkapital und Liquidität sie kaum erfüllen können. Die FINMA verfolgt im Kontext von digitalen Finanzdienstleistungen die Prinzipien der Technologieneutralität und Gleichstellung. Zur Förderung innovativer Geschäftsmodelle und Senkung der Markteintrittsbarrieren lockerte die FINMA die regulatorischen Anforderungen für Fintech-Unternehmen an einigen Stellen.

2.4.2 Finanzdienstleistungsgesetz

Die neue Finanzmarktarchitektur basiert auf dem bisherigen Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Mit dem FINIG werden die Regeln für Effektenhändler, Fondsleitungen und Asset Manager in einem Gesetz zusammengefasst und neuerdings auch die unabhängigen Vermögensverwalter und Trusts einer angemessenen Regelung unterstellt (SwissBanking, 2015). Für die Erbringung von digitalen Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung könnte zudem in Zukunft eine Bewilligungspflicht aufgrund des FINIG bestehen (EFD, 2017b, S. 16).

Das Hauptziel von FIDLEG ist der Ausbau des Anlegerschutzes für Kunden von Finanzdienstleistern (Individualschutz), zu denen sich auch die meisten Fintech-Unternehmen zählen. Gleichzeitig soll auch die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte (Funktionsschutz) gestärkt werden, damit die Marktteilnehmer ihre Risiken beherrschen und das Finanzsystem nicht gefährden können (FINMA, 2017). Die Problematik der Systemrisiken wurde in den letzten Jahren unter dem Stichwort “Too Big To Fail” vielfältig diskutiert und hat global zu einer systematischen Risikobeurteilung und neuen diesbezüglichen Anforderungen geführt. Finanzmässig stellen die Fintech-Unternehmen bis heute kein Systemrisiko dar, die Massennutzung von Technologien wie der Blockchain könnte die Stabilität des Finanzsystems jedoch gefährden.

2.4.3 Gelwäschereigesetz

Eine Unterstellung von Finanzdienstleistern unter das Geldwäschereigesetz (GwG) hat zur Folge, dass diese Sorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und die Meldepflicht, einhalten und sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen oder der FINMA unterstellen müssen (EFD, 2017b, S. 16).

Im Gegensatz zum Bankengesetz stellt das Geldwäschereigesetz keine Fintech-spezifische Markteintrittshürde dar. Die Identifikations-, Sorgfalts- und Meldepflicht stellt gerade für Fintech-Unternehmen keine technische Barriere dar. Zudem ist es für die Fintech-Branche vorteilhaft, nicht mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht zu werden.

2.4.4 Fintech-Lizenz

Im Februar 2017 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement mit einer Durchführung eines Vernehmlassungsverfahren (EFD, 2017a) zur Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech), welches angenommen und bereits teilweise umgesetzt wurde. Die Anpassungen zielen darauf ab, Fintech-Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, entsprechend ihrem Risikopotential angemessen zu regulieren. Die Deregulierung des Bankenrechts besteht aus drei sich ergänzenden Bereichen (EFD, 2017b, S. 18ff; Godel, 2017):

- Ausweitung der Frist für Abwicklungskonten: Die Abwicklungsfrist bei der Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken wird in der Bankenverordnung von 7 auf 60 Tage erhöht. Damit werden beispielsweise das Crowdfunding, das Peer-to-Peer-Zahlungsverfahren und der Geldwechsel zwischen Fiat- und Kryptowährungen ermöglicht.
- Innovationsraum: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Mio. CHF gilt nicht mehr als gewerbemässig und ist damit bewilligungsfrei. Das Geldwäschereigesetz ist trotzdem einzuhalten. Damit wird eine Sandbox geschaffen, die es Unternehmen erlaubt, neue Geschäftsmodelle für Finanzdienstleistungen am Markt zu erproben.
- Neue Bewilligungskategorie: Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Mio. CHF entgegennehmen, ohne das Aktivgeschäft zu betreiben, erhalten im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung. Die Ausführungsvorschriften für die Fintech-Lizenz befinden sich in Ausarbeitung und sollen 2018 umgesetzt werden.

Die Anpassungen sind unabhängig von spezifischen Technologien und Geschäftsmodellen und somit offen für künftige Innovationen. Fintech-Unternehmen können sich in Abhängigkeit ihres Geschäftsmodells zwischen den drei Elementen entscheiden (EFD, 2017b; S. 40):

- Wenn die entgegengenommenen Gelder nicht länger als 60 Tage auf den Abwicklungskonten liegen, kann das Unternehmen sein Geschäftsmodell ohne Bewilligung und betragsmässige Limitierung der Einzahlungen umsetzen.
- Übersteigen die entgegengenommenen Gelder nicht 1 Mio. CHF, kann das Geschäftsmodell im Innovationsraum ebenfalls bewilligungsfrei umgesetzt werden.
- Mit der neuen Fintech-Lizenz werden die Unternehmen zwar der Aufsicht der FINMA unterstellt, erhalten jedoch im Gegensatz zu den beiden ersten Elementen grössere Flexibilität bei der Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells: Einlagen bis zu 100 Mio. CHF und keine Abwicklungsfristen.

Insgesamt führen die drei Anpassungen zu wesentlichen Erleichterungen für die Fintech-Unternehmen und die Kosten sind hierfür wesentlich geringer als für eine Bankenbewilligung. Unter der Fintech-Lizenz dürfen die Publikumseinlagen nicht verzinst werden. Weiter entfällt die Einlagensicherung, welche den Anlegern mitgeteilt werden muss. Sobald ein Fintech-Unternehmen beginnt, das Aktivgeschäft zu betreiben, ist wiederum eine Bankenlizenz notwendig.

Im Bericht zur Vernehmlassung (EFD, 2017c, S. 5ff) wurde bemängelt, dass der Fokus des Entwurfs zu einseitig auf crowdbasierten Technologien liege, während allenfalls bedeutendere Finanztechnologien wie die Blockchain nicht vollumfänglich erfasst würden. Die Banken sehen sich durch die Deregulierung benachteiligt, da die gelockerten Rahmenbedingungen für digitale Innovationsprojekte innerhalb von regulierten Finanzinstituten nicht greifen. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Fintech-Unternehmen und Finanzinstituten gefördert und der sich abzeichnende Strukturwandel dieses Marktes beschleunigt. Es ist darüber hinaus nicht auszuschliessen, dass sich kapitalkräftige Start-ups freiwillig der Bankenregulierung unterstellen, um mit den Banken auf Augenhöhe konkurrenzieren zu können.

Ungeachtet der Fintech-Lizenz können die Geschäftsmodelle von Fintech-Unternehmen auch in den Bereich des Konsumkreditgesetzes (KKG) fallen, das die Schriftlichkeit eines Konsumkreditvertrags verlangt (EFD, 2017b, S. 21f). Da die notwendigen Zertifikate für eine qualifizierte digitale Signatur bei den Konsumenten noch kaum verbreitet sind, ist der Online-Abschluss eines gewerbemässigen Konsumkreditvertrags heute faktisch nicht möglich.

Bei der Ausgabe von Wertpapieren ist zudem das Börsengesetz zu beachten. Im Moment ist jedoch noch nicht abschliessend geklärt, ob die Ausgabe und der Handel von Token in sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) der Definition von Wertpapieren entsprechen. Diese Aspekte werden im Kapitel 3 aufgegriffen.

2.4.5 Unabhängige Vermögensverwalter

Die unabhängigen Vermögensverwalter machen den Grossteil des Schweizer Parabankensystems aus. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bezifferte die Zahl der unabhängigen Vermögensverwalter im Jahr 2014 auf 2'300 (SwissBanking, 2015).

Die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) steckt in einer Konsolidierungsphase. Sie besitzen keinen Bankenstatus, verwalten das Vermögen ihrer Kunden selbst und beraten sie in Geld- und Vermögens­fragen. Die Konsolidierung ist zum Ersten eine Folge der kostenintensiven Regulierung. Die unabhängigen Vermögensverwalter unter­stehen dem Geldwäschereigesetz und müssen entweder über eine Bewilligung der FINMA verfügen oder einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sein. Zum Zweiten müssen sich unabhängige Vermögensverwalter für gewöhnlich einer anerkannten Branchenorganisation an­schliessen, um die Unterstellungspflicht als Vertriebsträger nach dem Kollektivanlagengesetz zu vermeiden. Zum Dritten haben Finanzinstitute kein Interesse mehr, kleinen Vermögensverwaltern als Depotbank zu dienen, da deren Überwachung zu aufwendig ist. Und zum Vierten hängen viele Vermögens­verwaltungsfirmen gänzlich vom Gründer und dessen Kundenbeziehungen ab, die bei einer anbieter- oder kundenseitigen Nachfolge nicht weitergeführt werden.

2.4.6 Selbstregulierung

Die Schweizer Banken geben sich mit dem Einverständnis der FINMA Standesregeln in Gestalt von Richtlinien und Vereinbarungen. Diese umschreiben Anforderungen an eine ethisch korrekte Geschäftsführung, wie beispielsweise die Sorgfaltspflichtvereinbarung oder die Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Die FINMA lässt die Einhaltung der Standesregeln durch die bankengesetzlichen Prüfgesellschaften kontrollieren und kann bei deren Verletzungen Sanktionen verhängen.

Für die Vermögensverwaltung sind insbesondere folgende Richtlinien und Empfehlungen relevant (SwissBanking, 2017b):

- Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge
- Richtlinien betreffend Treuhandanlagen
- Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten
- Richtlinien zur Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen
- Empfehlungen für das Business Continuity Management (BCM)
- Besondere Regeln im Effektenhandel
- Verhaltensregeln für Effektenhändler 2008
- Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse
- Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt

Das Zusammenspiel von Finanzmarktaufsicht und Selbstregulierung bildet das Fundament für die herausragende Qualität der Finanzprodukte und -dienstleistungen, das internationale Vertrauen gegenüber dem Standort und die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz. Von diesem Gütesiegel profitieren auch die Fintech-Unternehmen, die gut beraten sind, die Richtlinien freiwillig zu befolgen. Das hochgeschätzte Ansehen des Finanzplatzes Schweiz gilt es ungeachtet der technologischen Entwicklung auch künftig zu verteidigen.

2.5 Internationale Finanzmarktregulierung

Aufgrund der internationalen Vernetzung der Schweizer Finanzinstitute und der Globalisierung der Finanzmärkte sind die Schweizer Finanzinstitute zunehmend einem internationalen Regulierungszwang unterworfen. Dieser schränkt teilweise auch den Spielraum der lokalen Regulierungsbehörden zu Gunsten globaler Standards ein. Seit der Finanzkrise haben die Regulierungsdichte und internationale Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute erheblich zugenommen.

Die internationale Finanzmarktregulierung betrifft auch die Fintech-Unternehmen, deren Vertriebskanäle auf dem Internet aufbauen und damit grundsätzlich internationale Märkte erschliessen können. Aufgrund der dezentralen Struktur stellt sich für die Blockchain sogar die Frage nach der Zuordnung und dem Vorrang internationaler und nationaler Regulierungsanforderungen. Zur Klärung offener Fragen wird deshalb ein regulatorischer Bezugsrahmen benötigt, um Rechtssicherheit und faire Marktbedingungen zu schaffen.

2.5.1 Europäische Union

Auf europäischer Ebene gibt es zahlreiche Initiativen, die auch die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen betreffen. In Diskussion ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts, der auf drei Pfeilern beruht und auch für die Fintech-Industrie eine Rolle spielt (EFD, 2017b, S. 22):

- Verbesserter Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa,
- Schaffung der passenden Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste,
- und bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der europäischen digitalen Wirtschaft.

2.5.1.1 Zahlungsverkehr

Seit 2011 ist in der EU die E-Geldrichtlinie in Kraft. Gemäss der Richtlinie gilt die Ausgabe von E-Geld nicht als Einlage, wenn es als digitales Bargeld elektronisch auf einem Gerät, einer Karte oder räumlich entfernt auf einem Server gespeichert ist (EFD, 2017b, S. 22). Die E-Geld-Institute dürfen aus den Einlagen keine Kredite vergeben oder Zinsen bezahlen. Es ist keine Äquivalenzprüfung vorgesehen, doch die Richtlinie verbietet Mitgliedsstaaten auf Zweigniederlassungen aus einem Drittland günstigere Bestimmungen anzuwenden als auf E-Geld-Institute in einem EU-Mitgliedsstaat.

Bis zum 13. Juli 2018 müssen die Mitgliedsstaaten die revidierte Zahlungsdienstrichtlinie PSD II umsetzen. Folgende Geschäftstätigkeit dritter Zahlungsdienstleister sind dann registrierungspflichtig (EFD, 2017b, S. 23):

- Zahlungsauslösedienste nehmen eine Mittlerfunktion zwischen Bank, Bankkunde und Zahlungsempfänger ein, indem sie im Namen des Kunden auf dessen Konto Zahlungsanweisungen auslösen und diese dem Zahlungsempfänger mitteilen.
- Kontoinformationsdienste erfassen für einen Kunden die jeweiligen Kontendaten, die sie vom kontenführenden Finanzinstitut abrufen.

Finanzinstitute müssen den Zahlungsauslösediensten und den Kontoinformationsdiensten auf Wunsch des Kunden einen diskriminierungsfreien Zugang zu dessen Konto in Form einer Schnittstelle für Anwendungsprogrammierung (API) gewähren. Diese Dienste sind für digitale Geldbeutel, sogenannte E-Wallets, von strategischer Bedeutung. Die Kontoführung in der Blockchain betreffend stellt sich die Frage einer Zugangsberechtigung durch das kontenführende Institut nicht, da die Kunden diese Berechtigung selbst erteilen können und der Anwendungszugriff auf die Blockchain ohnehin durch API erfolgt.

2.5.1.2 Crowdfunding

Auf EU-Ebene besteht derzeit keine spezifische Crowdfunding-Regulierung. In Deutschland gelten je nach Geschäftsmodell unterschiedliche Gesetze. Mit dem Crowdfunding beschäftigt sich spezifisch das Kleinanlegerschutzgesetz. Es sieht vor, dass für Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen kein Prospekt notwendig ist, wenn der Verkaufspreis sämtlicher vom Anbieter angebotener Vermögensanlagen desselben Emittenten 2.5 Mio. Euro nicht übersteigt und die Vermögensanlagen ausschliesslich über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden (EDF, 2017b, S. 25). Die Vermögensanlage einer natürlichen Person darf 1'000 Euro nicht überschreiten.

In Frankreich sind im Jahr 2014 verschiedene Erlasse zur gesetzlichen Regelung von Crowdfunding in Kraft getreten (EFD, 2017b, S. 25). Es wird unterschieden zwischen dem Schwarminvestmentberater, auf dessen Internet-Plattform Crowdinvesting-Projekte angeboten werden und dem Schwarmfinanzierungsvermittler, auf dessen Internet-Plattform verzinsliches oder zinsloses Crowdlending angeboten wird. Die Ausgabe von Wertpapieren im Crowdinvesting ist von der Prospektpflicht befreit und ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Die Schwarminvestmentberater unterstehen dem Geldwäschereigesetz und müssen sich in Register der Finanzintermediäre eintragen.

Crowdlending ist für gewerbliche Zwecke oder zur Finanzierung einer Ausbildung zugelassen und auf festverzinsliche Darlehen mit einem Maximalbetrag von 1 Mio. Euro und einer Maximaldauer von sieben Jahren beschränkt. Für die Entgegennahme von Zahlungen zwischen Emittent und Anleger ist eine Zulassung als Zahlungsdienstleister notwendig.

2.5.1.3 Kryptowährungen

In der EU gibt es bislang keine rechtlichen Grundlagen für Kryptowährungen. In Deutschland qualifizierte die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen Bitcoin im Jahr 2013 als “Privatgeld”, das als Zahlungsmittel zwischen zwei privaten Parteien eingesetzt werden darf (EFD, 2017b, S. 26). Firmen benötigen jedoch eine Genehmigung der Finanzmarktaufsicht.

In Frankreich benötigen Handelsplattformen für Kryptowährungen eine behördliche Zulassung als Zahlungsanbieter, wobei Ein- und Auszahlungen auf und von der Plattform nur über lizenzierte Finanzdienstleister erfolgen darf.

2.5.1.4 Robo-Advice

Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2015 ein Diskussionspapier zu Angeboten veröffentlicht, die individuelle Kundendaten erfassen, um daraus Anlageempfehlungen abzuleiten. Ein Regulierungsprojekt liegt indessen noch nicht vor.

In Deutschland stellt Robo-Advice gemäss dem Gesetz über Kreditwesen eine erlaubnispflichtige Anlageberatung dar, wenn eine persönliche Empfehlung zum Kaufen, Verkaufen oder Halten eines Finanzinstruments abgegeben wird, die sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers stützt (EFD, 2017b, S. 26).

2.5.1.5 EU-Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente

Die Schweizer Vermögensverwalter mussten in den letzten Jahren ihr Geschäft kontinuierlich an neue Richtlinien adaptieren, wobei weitere Anpassungen noch bevorstehen. Für den Zugang zum EU-Markt sind die neue Richtlinie MiFID II und die Verordnung MiFIR über Märkte für Finanzinstrumente von Bedeutung, welche seit dem 3. Januar 2017 in Kraft sind (SwissBanking, 2015). Die darin enthaltenen Drittlandbestimmungen sehen für die aktive Erbringung von Finanzdienstleistungen an Retail-Kunden Regelungen auf nationaler Ebene des betreffenden Wohnsitz-/Sitzlandes vor. Die Entscheidung, ob die aktive Akquisition und Betreuung inländischer Kunden durch Finanzinstitute aus Drittländern von einer Zweigniederlassung vor Ort abhängig gemacht wird, liegt damit bei den einzelnen EU-Staaten. Diese Regelung bedeutet eine starke Einschränkung in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung sowie der digitalen Erschliessung des EU-Markts durch Schweizer Fintech-Unternehmen.

Für grenzüberschreitende Dienstleistungen sieht MiFIR harmonisierte Regeln vor. Werden die Bestimmungen betreffend Regulierung, Aufsichts- und Verhaltensregeln von Drittstaaten als äquivalent erachtet, so erhalten die Finanzinstitute aus diesen Staaten nach ihrer Registrierung bei der European Securities and Market Authority (ESMA) den sogenannten EU-Pass. Dieser erlaubt ihnen, ohne Niederlassungspflicht EU-weit professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien zu bedienen. Die Interpretation und Ausgestaltung der Bestimmung ist noch offen, doch faktisch müssen die FINMA und die Banken ihre Regulierung den EU-Standards anpassen, um nicht von lukrativen EU/EWR-Finanzmärkten ausgeschlossen zu werden. Politisch wäre die Situation derzeit wohl nur durch einen EWR-Beitritt oder einen EU-Vollbeitritt zu lösen.

2.5.1.6 Alternative Investment Fund Manager Directive

Die Alternative Investment Fund Manager Directive (AIFMD) soll im europäischen Markt für mehr Transparenz sorgen und Anleger vor Investitionsrisiken schützen. Den Kern der Direktive bildet der EU-Pass, den der Alternative Fund Manager für sich und seine Alternative Investment Funds (AIFs) erwerben muss, um im EU-Markt agieren zu können. Für EU-Fondsmanager gilt die Direktive seit Juli 2013 und Fondsmanager aus Drittstaaten müssen seit Oktober 2015 die Zulassung erwerben (SwissBanking, 2015). Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat die Öffnung des AFIMD-Passport-Regimes für die Schweiz als EU-Drittstaat empfohlen, was den Schweizer Alternativfondsmanagern einen erleichterten Marktzugang eröffnen würde. Die Äquivalenz der AIFMD mit den Schweizer Richtlinien wird derzeit von der FINMA geprüft (Pestalozzi, 2017).

2.5.2 Vereinigtes Königreich

Die Finanzplätze der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) stehen traditionell im Wettbewerb miteinander. In Bezug auf die Digitalisierung der Vermögensverwaltung sind die regulatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für Fintech-Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Noch ist offen, welche Konsequenzen der Austritt des UK aus der EU für den Finanzsektor haben wird. Im Moment gelten noch die EU-Richtlinien für E-Geld und PSD II, die vom UK umgesetzt wurden.

Das Crowdfunding umfasst verschiedene Modelle, die nur teilweise von der Financial Conduct Authority (FCA) bewilligt und beaufsichtigt werden. Nicht reguliert wird das Donation-based Crowdfunding, das Pre-payment oder Rewards-based Crowdfunding, während Loan-based Crowdfunding und Investment-based Crowdfunding unter die Aufsicht der FCA fallen und einer Bewilligung bedürfen (EFD, 2017b, S. 27). Innerhalb von 12 Monaten darf ein Initiant nur 5 Mio. Euro durch Crowdfunding-Projekte erzeugen.

Die FCA schuf noch vor der Schweiz eine Sandbox zum Testen von innovativen Geschäftsmodellen, ohne die regulatorischen Anforderungen erfüllen zu müssen. Die Bewerbung für die Sandbox steht nicht nur Fintech-Unternehmen offen, sondern auch bewilligten Finanzinstituten. Die Sandbox ist zeitlich begrenzt und die Unternehmen stehen in engem Kontakt zur Aufsichtsbehörde, welche beispielsweise wöchentliche Reporte verlangt (EFD, 2017b, S. 27).

Basierend auf dem im März 2016 publizierten “Financial Advice Market Review“ beabsichtigt die FCA, die Entwicklung von Robo-Advice und anderen Beratungsdienstleistungen mit einem Monitoring zu begleiten (EFD, 2017b, S. 27).

2.5.3 USA

Im Zuge der Finanzkrise sind die Schweizer Finanzinstitute durch Systemrisiken und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA ins Kreuzfeuer geraten und mussten Geldbussen in Milliardenhöhe begleichen. Derzeit üben die Schweizer Finanzinstitute Zurückhaltung bei der Vermögensverwaltung und Anlageberatung mit US-Bürgern.

In den USA gibt es noch keine einheitliche Fintech-Regulierung, sondern teilweise divergente Ansichten zwischen den Bundesstaaten. Die Rechtsunsicherheit und teilweise prohibitiven Anforderungen führen dazu, dass sich einerseits die Fintech-Industrie trotz entsprechender Technologieinnovationen nicht so aktiv wie in Europa entwickelt. Ausländische Fintech-Unternehmen schliessen US-Bürger aus ihren Finanzdienstleistungsangeboten aus, da sie die Risiken aus potentiellen Repressalien der USA als zu hoch einschätzen. So hat die vom New York State Financial Department 2015 eingeführte “BitLicense” zur Lizenzierung von Bitcoin-Finanzaktivitäten zu einem Rückzug und einem Boykott von Fintech-Unternehmen geführt (Fortune, 2015).

In den USA müssen Digital Wallets, Anbieter von mobilen Zahlungslösungen und Peer-to-Peer-Transfer-Systemen die Reporting- und Complianceanforderungen des Bank Secrecy Acts erfüllen (EFD, 2017b, S. 29).

Für Crowdfunding-Plattformen besteht eine Registrierungspflicht und die Unternehmen werden beaufsichtigt. Crowdfunding-Projekte dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 1 Mio. US-Dollar generieren. Investoren mit einem Vermögen unter 100'000 US-Dollar dürfen jährlich maximal 2'000 US-Dollar oder 5 % des jeweils niedrigeren Betrags ihres Einkommens oder Vermögens investieren. Bei höheren Einkommen liegt der Schwellwert bei 10 % und maximal 100'000 US-Dollar pro Jahr (EFD, 2017b, S. 29).

Die Verwendung von Bitcoin im illegalen Online-Schwarzmarkt Silk Road hat nach dessen Schliessung unterschiedliche Regulierungsinitiativen für Kryptowährungen und Blockchain nach sich gezogen. Die unterschiedlichen Ansätze spiegeln das amerikanische Rechtssystem wider, bei dem die Bundesstaaten weitgehend für die innerstaatliche Wirtschaftsregulation verantwortlich sind und primär die zwischenstaatlichen Rechtsbelange auf der föderalen Ebene geregelt sind.

Kryptowährungen, die auch als virtuelle Währungen bezeichnet werden, sind in einigen Staaten reguliert oder entsprechende Regulierungsabklärungen befinden sich in Arbeit. Im Zentrum stehen die Fragen, ob Kryptowährungen Geld sind oder deren Nutzung mit Bankaktivitäten verbunden sind.

In Texas stellen Kryptowährungen weder Geld noch einen Geldwert dar und fallen auch nicht unter die Regulation von Geldübermittlung oder Geldwechsel, da sie weder Münzen noch Papiergeld entsprechen, das vom Staat ausgegeben wird (Blockchain Policy Initiative, 2017a, S. 54). Das hat zur Folge, dass beim Umtausch von Fiat- in Kryptowährungen und umgekehrt kein Geldwechsel stattfindet. Der Umtausch von Fiat- in Kryptowährungen und die Übermittlung von Kryptowährungen werden als Warengeschäft betrachtet.

Die BitLicense des Bundesstaates New York zielt genau in die entgegengesetzte Richtung. Seit 2015 sind Kryptowährungen vollumfänglich bewilligungspflichtig in Form der BitLicense (Blockchain Policy Initiative, 2017a, S. 56): Ausgabe, Verwaltung und Kontrolle von Kryptowährungen, Annahme von Kryptowährungen zur Übermittlung, Speicherung oder Verwahrung im Auftrag von Dritten sowie der gewerbsmässige Kauf, Verkauf oder Wechsel. Bis zum Januar 2017 wurden fünf BitLicenses gewährt und sechs abgelehnt.

Einen Mittelweg fand der Bundesstaat Illinois mit der Auslegung der bestehenden Regulierung, dem Illinois Transmitters of Money Act (TOMA). Im Mittelpunkt steht die Definition von dezentralisierten Kryptowährungen als digitale Währung, die nicht von einer bestimmten Person oder Institution geschaffen und ausgegeben werden kann, keine zentrale Administration und Speicherung aufweist, kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, aber in solche umgetauscht werden kann und keinen spezifischen Wert hat. Ausgehend von Anwendungsfällen kam die Auslegung zum Schluss, dass nur Kryptowährungsaktivitäten einer Bewilligung bedürfen, wenn die Transaktionen ein gesetzliches Zahlungsmittel mit Beteiligung einer Drittpartei beinhalten (Blockchain Policy Initiative, 2017a, S. 57f). Die Ausgabe und der Wechsel von Kryptowährungen, der Bezug an Bancomaten oder nicht-monetären Blockchain-Anwendungen sind bewilligungsfrei.

Der Bundesstaat Delaware lancierte im Mai 2016 die “Delaware Blockchain Initiative” zur Anpassung des Aktiengesetzes für folgende Blockchain-Anwendungen (Blockchain Policy Initiative 2017a, S. 61f):

- die komplette Führung des Aktionärsregisters in der Blockchain,
- die Abwicklung von Kreditverträgen über Smart Contracts und
- die Ausgabe und Handel von Aktien.
Mit der Initiative stärkt Delaware seine Stellung als unternehmensfreundlicher Standort und präjudiziert gleichzeitig eine Harmonisierung auf föderaler Ebene.
Der Staat Nevada verabschiedete im Juni 2017 folgende Gesetzgebungen zur Blockchain-Technologie (Blockchain Policy Initiative, 2017a, S. 63):
- Das Verbot, auf die Nutzung der Blockchain-Technologie Steuern zu erheben und Lizenzen oder Bewilligungen dafür zu verlangen.
- Der Staat darf die Blockchain zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzen.
- Die Gleichstellung von Blockchain-Einträgen mit schriftlichen Dokumenten und mit Unterschriften.

Die unterschiedlichen amerikanischen Regulierungsansätze zeigen, wie komplex es sich gestaltet, die vielfältigen Ausprägungen der Blockchain-Technologie ganzheitlich und abschliessend in Gesetzen und Verordnungen zu erfassen. Die teilweise divergierenden Regulierungsansätze führen dazu, dass Blockchain-Anwendungen je nach Staat unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen, was die Komplexität der Anwendungen und Kosten zur Erschliessung des amerikanischen Binnenmarkts erhöht und auch zum Ausschluss von Teilmärkten führen kann.

2.5.4 Automatischer Informationsaustausch

Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der Standard sieht vor, dass Staaten, die den AIA untereinander vereinbart haben, Informationen über Finanzkonten austauschen. Nebst der Schweiz haben sich fast 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt. Der neue globale Standard erfasst nicht nur Zinserträge, sondern sämtliche Arten von Kapitalerträgen sowie Trusts und Stiftungen. Die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bleibt bestehen, was im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes ist.

Für das Vermögensverwaltungsgeschäft ist essenziell, dass die Vermögensverwalter im grenzüberschreitenden Geschäft ein proaktives, kundengerechtes Verhalten praktizieren, um langfristig eine gute Kundenbeziehung erhalten zu können. Für Fintech-Start-ups kann die Umsetzung von AIA jedoch zu einer immensen administrativen und kostenintensiven Herausforderung werden, was eine Konzentration auf produkt- und marktspezifische Anforderungen notwendig macht.

Die Schweiz sammelt seit dem 1. Januar 2017 erstmals Finanzdaten und wird diese 2018 austauschen (SIF, 2017b).

2.6 Datenschutzgesetz

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema, das sich gleichermassen auf die Geschäfts-modelle und Geschäftspraktiken von Vermögensverwaltern und Fintech-Unternehmen auswirkt. Vereinfacht ausgedrückt regeln die Datenschutzgesetzgebungen grundsätzlich den Umgang mit personenbezogenen Daten zum Schutz der Privatsphäre der Konsumenten. In der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung sind die entsprechenden Verordnungen der Zielmärkte zu berücksichtigen, womit auch Fragen zu Themen wie beispielsweise dem Ort der physischen Datenspeicherung von Cloud-Services geklärt werden müssen.

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) befindet sich derzeit in Revision. Einer der Auslöser ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die seit dem 21. Mai 2016 in Kraft ist und bis zum 28. Mai 2018 umgesetzt sein muss (NZZ, 2017). Schweizer Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten in der EU tätigen, sind dem neuen EU-Datenschutzrecht unterworfen, obwohl dieses in der Schweiz nicht durchgesetzt werden kann. Hat ein Schweizer Unternehmen eine Tochtergesellschaft, eine Niederlassung oder einen Geschäftspartner in der EU, unterliegen diese dem Zugriff der EU-Behörden. Die Verordnung gilt für alle Datenverarbeitungen, die im Rahmen der Geschäftsaktivitäten entweder in einer EU-Niederlassung oder über einem mit der Datenbearbeitung beauftragten Dritten in der EU erfolgen (Widmer, 2017). Das EU-Recht gilt auch, wenn die zentrale IT des Schweizer Unternehmens die Daten von EU-Niederlassungen verarbeitet. In Kombination mit der neuen Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente müssen sich Vermögensverwalter im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft an der Regulierung der EU orientieren und im Inland allenfalls strenge EU-Richtlinien umsetzen, sofern diese mit der Schweizer Regulierung kompatibel sind.

Aus der Vielzahl von Abweichungen zum aktuellen Schweizer Datenschutzgesetz sind vor allem folgende für die Vermögensverwaltung relevant (Widmer, 2017):

- Das Rech auf Vergessen: EU-Bürger haben das Recht, ihre öffentlich zugänglichen Personendaten beispielsweise auf Blogs und Social-Media-Plattformen löschen zu lassen.
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen können vom Datenbearbeiter die Herausgabe ihrer Daten in einem gängigen Format verlangen, um die Daten bei einem anderen Anbieter weiterverwenden zu können.
- Die fehlende Einwilligungsmöglichkeit: Besteht zwischen der betroffenen Person und dem Datenbearbeiter ein erhebliches Ungleichgewicht, so kann durch die betroffene Person keine gültige Einwilligung zur Datenbearbeitung erteilt werden. In solchen Fällen kann die Datenbearbeitung nur noch durch überwiegende Interessen des Datenbearbeiters oder durch die Erfüllung gesetzlicher Pflichten gerechtfertigt werden. Somit ist beispielsweise die vorgängig erteilte Zustimmung für die Zustellung von Werbung oder Newsletter rechtlich nicht relevant.
- Informationspflicht: Datenbearbeiter müssen die Datenschutzbehörden und die betroffenen Personen bei Sicherheitslecks informieren.
- Datenschutzverantwortlicher: Wenn ein Unternehmen mindestens 250 Mitarbeitern beschäftigt oder systematisch mit Personendaten arbeitet, muss es einen Datenschutzbeauftragten benennen.
- Pflicht der Risikoabklärung: Datenbearbeiter müssen vorgängig beweisbare Risikofolgeabklärungen zur Bearbeitung von Personendaten durchführen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU wesentlich strengere Regeln vorsieht, denen sich die Schweizer Vermögensverwalter im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft unterwerfen müssen. Faktisch wird sich die Schweiz an die EU-Verordnung annähern müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes aufrechterhalten zu können.

2.7 Steuern

Die Erträge der gewerblichen Vermögensverwalter unterliegen der Schweizer Unternehmensbesteuerung. Im Wertschriftenhandel erhebt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Stempelsteuer beim Kauf und Verkauf von Aktien, Anleihen, strukturierten Produkten, Anlagefonds, EFT und anderen Wertschriften. Die Stempelsteuer für inländische Wertschriften beträgt 0.075 %, für ausländische 0.15 % (Moneyland, 2017a).

Die Zuordnung der Mehrwertsteuer (MWSt) zu Finanzdienstleistungsgeschäften muss fallweise abgeklärt werden. Im Bereich der Vermittlungsleistungen sind beispielsweise die Depotverwaltung, Treuhandgeschäfte und Honorare für die Vermittlung steuerpflichtig. Wertpapiertransaktionen, Kreditgewährung und Vermittlungsleistungen sind hingegen von der MWSt ausgenommen (Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, 2014). Im Zusammenhang mit dem Bezug von Finanzdienstleistungen kann die Bezugssteuer zur Anwendung kommen. Kryptowährungen unterliegen in der Schweiz nicht der Mehrwertsteuer (Linder & Glarner, 2017).

Private Kapitalgewinne sind steuerfrei. Die Finanzinstitute ziehen jeweils Ende des Jahres eine Verrechnungssteuer von 35 % auf dem Kapitalgewinn von Schweizer Bürgern ab und überweisen diese den Steuerbehörden. Bei korrekter Deklaration des Kapitalgewinns in der Steuererklärung wird die Verrechnungssteuer vollumfänglich zurückerstattet.

Private Anleger, die jedoch in grösserem Umfang Börsengeschäfte tätigen, werden von der Steuerbehörde allenfalls als gewerbsmässige Börsenhändler eingestuft. Die Kriterien sind in einem Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgehalten (VermögensZentrum VZ, 2017). Obwohl viele Anleger einige der Kriterien erfüllen, werden in der Praxis nur wenige als gewerbsmässige Wertschriftenhändler eingestuft.

Im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung von privatem Vermögen können Spezialsteuern wie die Liegenschaftssteuer, Liegenschaftsgewinnsteuer oder die Schenkungs- und Erbsteuer erhoben werden.

Die im internationalen Vergleich niedrigen Unternehmens- und Einkommenssteuern sowie die grosse Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen bieten optimale steuerliche Voraussetzungen für das inländische und grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft.

2.8 Rechtsvergleich

Die ausländischen Regulierungsprojekte sind in hohem Masse heterogen und verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen. Die Regulierungsansätze sind mehrheitlich geschäftsspezifisch ausgelegt, die Bewilligungen nur für einen bestimmten Fintech-Geschäftstyp wie Crowdfunding oder E-Geld gültig.

Der von der Schweiz geschaffene Innovationsraum ist nicht an bestimmte Geschäftsmodelle geknüpft und ermöglicht ökonomische Experimente im Finanzdienstleistungsmarkt. Dieser flexible und zukunftsoffene Ansatz stärkt den Finanzplatz Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. In einer Metastudie der Hochschule Luzern belegte das Schweizer Fintech-Ökosystem 2016 den fünften Rang im Vergleich der internationalen Fintech Hubs (Godel, 2017, S. 3). Mit dem Innovationsraum und der Fintech-Lizenz dürfte die Schweiz inzwischen nach Singapur auf den zweiten Platz vorgestossen sein. Insbesondere im Vergleich mit der Sandbox im UK bietet der Schweizer Innovationsraum flexiblere Rahmenbedingungen. Der Schweizer Innovationsraum steht allen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern offen, sieht keine Begleitung der FINMA vor und ist zeitlich unbeschränkt. Im UK können lediglich eine begrenzte Anzahl ausgewählter Unternehmen während einer beschränkten Zeit und unter strenger Kontrolle der Aufsichtsbehörde von der Sandbox profitieren. Mit dem Schweizer Regulierungsansatz wird ein fairer Wettbewerb zwischen sämtlichen Akteuren der Finanzbranche ermöglicht.

Die Analysen zur Blockchain sind noch wenig fortgeschritten und entsprechend bestehen auch in der Schweiz bezüglich Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICOs) und Smart Contracts noch Rechtsunsicherheiten. Die laufenden Diskussionen zeigen jedoch, dass aus den unterschiedlichen Betrachtungsweisen heterogene Regulierungsansätze resultieren werden, welche die ökonomische Nutzung der Blockchain in einigen Regionen fördern oder in anderen verhindern können. Da keine staatliche Institution die Souveränität über die global verfügbare Blockchain-Technologie besitzt und die Betreiber der dezentralen Blockchain-Plattformen ihre Firmensitze vorzugsweise in Ländern mit Fintech-fördernder Regulierung ansiedeln, bleibt den lokalen Finanzmarktregulatoren und Gesetzgebern nur die Möglichkeit, die Nutzung der Blockchain-Anwendungen in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu regeln. Ohne eine übergeordnete, zwischenstaatliche Koordination können die Komplexität und Ineffizienz von internationalen Finanzmarkttransaktionen nicht im gewünschten Ausmass reduziert werden. Im lokalen Standortwettbewerb könnten sich jedoch unterentwickelte Finanzmärke bei der Erschliessung der Blockchain im Vorteil befinden, da sie häufig auf der grünen Wiese starten und nicht erst bestehende Strukturen und Technologien überwinden müssen. Es ist anzunehmen, dass sich der Wettbewerb im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft mit zunehmender Verbreitung der Blockchain verschärfen wird.

In einem stark regulierten Umfeld wie der Vermögensverwaltung ist die Erschliessung von Blockchain-Anwendungen durch die Finanzinstitute nur bedingt von der Nachfrage nach entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten durch Konsumenten und Unternehmen abhängig. Die ökonomischen Rahmenbedingungen zur Förderungen oder Einschränkung der Blockchain-Nutzung werden im Wesentlichen durch bestehende oder neu zu schaffende Verordnungen und Gesetze geliefert. Im Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftspolitischer Standortförderung und Teilverlust staatlicher Souveränität sind Politiker und Gesetzgeber deshalb gefordert, das ökonomische Potential der Blockchain in ihrem Wirtschaftsraum freizusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur globalen Entwicklung zu leisten.

2.9 Ausblick

Neben den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen müssen die Schweizer Vermögensverwalter aktuell weitere Herausforderungen bewältigen (EY 2014), die den Einsatz innovativer Digitaltechnologien fördern und damit für Fintech-Unternehmen auch eine Chance darstellen können.

Der Strukturwandel im Finanzsektor zwingt die Finanzinstitute ihre Geschäftsmodelle, Organisation, Prozesse und IT-Infrastruktur kontinuierlich den sich ändernden Marktverhältnissen anzupassen. Gleichzeitig müssen sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Produkt- und Dienstleistungsinnovationen erhalten. Die bestehenden Strukturen sowie die Werthaltung des Managements und der Mitarbeiter erweisen sich dabei als die eigentlichen Hürden, die nur durch ein konsequentes Change Management überwunden werden können. Fintechs hingegen starten auf der grünen Wiese und fokussieren ihre knappen Ressourcen auf die Gewinnung von wechselwilligen Bankkunden.

Die zunehmende Wettbewerbsintensität und der Margenzerfall zwingen die Finanzinstitute zu einer Fokussierung auf Kernkompetenzen. Das Back-Office wird davon stark betroffen sein, indem nicht wertschöpfende Prozesse und Teile der IT-Infrastruktur ausgelagert werden, um die Betriebskosten zu senken. Der Kostendruck wird die seit Jahren beobachtete Konsolidierung in Form von Zusammenschlüssen, Übernahmen und Pleiten weiter verstärken.

Die Bedeutung der Marke als Identifikationsmerkmal wird im globalen Wettbewerb und im Online-Geschäft weiter zunehmen. Die global tätigen Schweizer Finanzinstitute sind bereits gut positioniert, doch auch kleinere Anbieter und Start-ups können von der Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz profitieren.

Wie bereits im Abschnitt zur Regulierung aufgezeigt wurde, ist die Compliance bereits ein Schlüsselfaktor im Finanzdienstleistungsgeschäft. Wie aktuelle Beispiele darlegen, ziehen Compliance-Verstösse nicht nur rekordhohe Bussen nach sich, sondern verursachen auch grosse Imageschäden. Die steigenden Regulierungsanforderungen sind inzwischen ein wesentlicher Kostentreiber, der durch effiziente Administrations- und Überwachungsprozesse eingedämmt werden muss. Hier setzen die Lösungen der RegTech-Start-ups an.

Die Verschiebung von Standard- zu Individuallösungen wird, getrieben durch technologiebasierte Produktinnovationen, weiter zunehmen. Damit geht eine Verlagerung der Kommunikation und Distribution auf die Online-Kanäle einher. Während die grossen Anbieter über die finanziellen und personellen Ressourcen für Innovationsprojekte verfügen, werden mittlere und kleiner Anbieter gezwungen sein zu kooperieren oder Standardlösungen vom Markt einzukaufen. Gleichzeitig muss sich die Gesamtheit der Anbieter auf ein verändertes Kundenverhalten und steigende Ansprüche einstellen.

EY (2014) sieht das Wachstumsfeld des Vermögensverwaltungsgeschäfts in den nächsten Jahren vor allem in aufstrebenden Wirtschaftsregionen in Asien, aber auch in Europa und den USA ist noch Wachstumspotential vorhanden. Bei den Anlageprodukten geht das Wachstum in den entwickelten Märkten von Vorsorgelösungen, dem persönlichen Finanzmanagement (Personal Finance Management, PIM) und Electronic Traded Funds (EFTs) aus (EY, 2014; McKinsey, 2014).

Im Hinblick auf den Kostendruck und die Technologieinnovation wird die Existenz von kostenintensiven und wenig wertschöpfenden Finanzintermediären in Frage gestellt werden. Davon werden insbesondere die internationale Transaktionsabwicklung zwischen Finanzinstituten und die Wertschriftenaufbewahrung, aber auch der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen betroffen sein. Im R3-Konsortium (2016) haben sich führende Finanzinstitute und Technologieunternehmen zusammengeschlossen, um eine Blockchain-Plattform für das internationale Clearing & Settlement zu entwickeln.

Ausblickend kann zusammengefasst werden, dass das Finanzdienstleistungsgeschäft in den kommenden Jahren wachsen und gleichzeitig auch schrumpfen wird. Die Vermögensverwaltung wird mit dem globalen Wirtschaftswachstum mitwachsen. In Bezug auf die Anzahl der Anbieter und Arbeitsplätze sowie die Margen wird der Finanzsektor schrumpfen.

3 Blockchain-Technologie

Die Protagonisten der digitalen Transformation sagen der Blockchain-Technologie disruptives Potential vorher, das in zahlreichen Branchen zu einem tiefgreifenden Strukturwandel führen wird. Im Finanzsektor steht die Blockchain-Technologie als Treiber der globalen digitalen Transformation im Fokus zahlreicher Projekte von Banken und Fintech-Unternehmen. Wie und in welchem Ausmass sich der antizipierte Strukturwandel in den Finanzmärkten manifestiert, wird sich erst im Nachhinein feststellen lassen. Den aktuellen Stand der Transformation bringt Flynn (EY, 2017, S. 3) auf den Punkt: “To date, blockchain has transformed only people’s thinking. We don’t yet even know all the questions blockchain technology will raise, much less the answers. But waiting for the technology to take hold is too late. Now is the time to start defining the questions and influencing policy that will lead to answers.”

Mit Bitcoin, Ethereum und weiteren Blockchain-Plattformen steht bereits heute eine weltweite Blockchain-Basisinfrastruktur zur Verfügung, auf der im Wochentakt neue, innovative Projekte entstehen. Jetzt ist der passende Zeitpunkt, um mit der Blockchain-Technologie zu experimentieren, konzeptionelle und strategische Fragen aufzuwerfen und einen aktiven Beitrag zur Erschliessung des ökonomischen Nutzenpotentials der Blockchain zu leisten. Ähnlich wie das Internet, das die globale Kommunikation nachhaltig veränderte, wird die Blockchain als Internet der Werte die digitale Abwicklung von Geschäftstransaktionen fundamental transformieren.

In diesem Kapitel werden das Konzept, die Funktionsweise und der aktuelle Entwicklungsstand der Blockchain-Technologie erläutert. Ein Grundverständnis der Basiskonzepte und Eigenschaften der Blockchain ist notwendig, um deren ökonomische Implikationen analysieren und strategische Handlungsfelder für das Vermögensverwaltungsgeschäft ableiten zu können.

3.1 Was ist eine Blockchain?

Die Blockchain ist in erster Line ein technisches Konzept, das digitale Daten mit Hilfe kryptographischer Verfahren in einer dezentralen Datenstruktur in einem Netzwerk von unabhängigen Computersystemen unveränderbar abspeichert. Alle jemals gespeicherten Daten werden in Blöcken zusammengefasst und die Blöcke in chronologischer Reihenfolge in einer Kette miteinander verknüpft, woraus sich die englische Bezeichnung “Blockchain” ableitet. Die Grundstruktur einer Blockchain ist in Abbildung 4 illustriert.

Die Kette der Blöcke wird nicht in einer zentralen Datenbank, sondern jeweils komplett auf unabhängigen Computersystemen im Blockchain-Netzwerk abgelegt, die als Knoten (Nodes) bezeichnet werden. Der Datenaustausch zwischen den Knoten des Blockchain-Netzwerks erfolgt über das Internet, das somit die Kommunikationsinfrastruktur für die Blockchain bereitstellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Verkettung von Datenblöcken

Die dynamische, dezentrale Struktur der Bitcoin-Blockchain und die Verknüpfung von Transaktionen in Blöcken ist in Abbildung 5 visualisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Struktur des Bitcoin-Blockchain-Netzwerks (http:// dailyblockchain.github.io)

Die Blockchain wird häufig mit der Kryptowährung Bitcoin gleichgesetzt. In der Tat hatte Satoshi Nakamoto 2008 das Grundkonzept der Blockchain in seinem Whitepaper “Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ beschrieben und 2009 mit Bitcoin technisch umgesetzt. Wie die Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain zeigt, ist ihr Einsatz nicht auf Kryptowährungen beschränkt. Um die Blockchain-Technologie von deren Anwendungsmöglichkeiten abzugrenzen, werden folgende Begriffe verwendet:

- Blockchain bezeichnet das grundlegende Konzept der kryptographischen Speicherung von digitalen Daten in miteinander verketteten Blöcken, die redundant in einer dezentralen Datenstruktur im Internet gespeichert sind.
- Unter dem Begriff Blockchain-Technologie werden alle zur Implementation und zum Betrieb einer Blockchain notwendigen Technologien zusammengefasst.
- Die Blockchain-Plattform ist eine konkrete Ausprägung der Blockchain-Technologie in einer funktionsfähigen Blockchain.
- Im Blockchain-Netzwerk sind alle am Betrieb einer Blockchain-Plattform beteiligten dezentralen Computersysteme über das Internet miteinander verknüpft. Die voneinander unabhängigen Computersysteme werden als Knoten bezeichnet.
- Blockchain-Applikation sind Programme, die auf einer Blockchain-Plattform aufsetzen. Die Applikationen nutzen die Blockchain-Plattform als Basisinfrastruktur zur programmtechnischen Implementierung konkreter Anwendungsfälle und begründen den eigentlichen Anwendungszweck und -nutzen der Blockchain.

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Excerpt out of 141 pages

Details

Title
Dezentrale Vermögensverwaltung in der Blockchain
College
University of Applied Sciences Chur  (Betriebsoekonomie)
Course
Executive MBA Digitale Transformation
Grade
5.0
Author
Year
2017
Pages
141
Catalog Number
V386047
ISBN (eBook)
9783668606869
ISBN (Book)
9783668606876
File size
4977 KB
Language
German
Keywords
Blockchain, Finanzmarkt, Vermoegensverwaltung, Digitale Transformation
Quote paper
Oliver Ruekgauer (Author), 2017, Dezentrale Vermögensverwaltung in der Blockchain, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386047

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