Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Frage, ob die Hundesteuer, als örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuer, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Dazu wird zunächst auf die Art der Hundesteuer i.S.d. Art. 105 GG eingegangen. Danach erfolgt eine Prüfung der Hundesteuer am Beispiel der Stadt Landau in der Pfalz anhand des Gleichheitsgrundrechtes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Zuletzt wird noch Bezug auf die Rechtsprechung des BVerfG über eine erhöhte Hundesteuer genommen.
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es in dem Ort Tangstedt in Schleswig-Holstein eine neue Steuer. Gegen großen Protest wurde an diesem Tag die Einführung einer Pferdesteuer durch den Gemeinderat beschlossen. Die Haltung eines Pferdes kostet nun künftig 150,00 € im Jahr. Stellt sich die Frage, was die Pferdesteuer mit dem Thema dieser Projektarbeit, der Hundesteuer, zu tun hat. In beiden Fällen wird eine Tierart besteuert, die seit jeher eine enge Verbindung zum Menschen hat. Die Hundesteuer existiert schon sehr lange im deutschen Raum. Die Pferdesteuer hingegen ist eine neue Einnahmequelle, die bisher nur wenige Gemeinden für sich erschlossen haben. Bei beiden Steuern stellen sich allerdings die gleichen bzw. sehr ähnliche rechtliche Fragen, die im Grundsatz lauten, ob eine solche Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, weil z.B. andere Tierhaltungen wie die Haltung von Katzen oder Kühen nicht besteuert werden. Weiterhin ist fraglich, ob die Gemeinden überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz im Bereich solcher Steuern haben. Mithilfe dieser Arbeit soll zum einen der Versuch unternommen werden zu klären, ob die Gemeinden eine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besteuerung von Tieren, insb. Hunden, haben und zum anderen soll untersucht werden, ob die Hundesteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Andere rechtliche Probleme im Bezug auf die Hundesteuer werden nicht Gegenstand dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hundesteuer im Allgemeinen
I. Geschichte und Art der Hundesteuer
II. Formelle Rechtmäßigkeit der Hundesteuererhebung
1. Wesen der Hundesteuer als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer
a.) Steuer
b.) Verbrauch- und Aufwandsteuer
c.) örtliche Steuer
d.) Gleichartigkeitsverbot
2. Zwischenergebnis
III. Ergebnis
C. Verstoß der Hundesteuer gegen Art. 3 Abs. 1 GG
I. Rechtlich relevante Ungleichbehandlung
1. Ungleichbehandlung der Tierhalter
2. Ungleichbehandlung der Hundehalter
3. gleicher Verantwortungsbereich
4. Benachteiligung
5. Zwischenergebnis
II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
1. Verhältnismäßigkeitsprüfung
a.) legitimes Ziel
b.) Eignung
c.) Erforderlichkeit
d.) Angemessenheit
2. Zwischenergebnis
D. Ergebnis
E. Erdrosselnde Wirkung einer erhöhten Hundesteuer
I. Erdrosselungsgrenze im Bereich der Hundesteuer
II. Ergebnis
III. Weitere Rechtsprechung und Zusammenfassung
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Hundesteuer, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenz der Gemeinden sowie die Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
- Formelle Rechtmäßigkeit und Besteuerungskompetenz der Gemeinden.
- Analyse von Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Tierhaltern sowie Hundehaltern.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung bei erhöhten Steuersätzen für sogenannte Kampfhunde.
- Untersuchung der "Erdrosselungsgrenze" bei exzessiver Steuerbelastung.
- Auswertung der relevanten Rechtsprechung des BVerwG und BVerfG.
Auszug aus dem Buch
1. Wesen der Hundesteuer als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer
„Verbrauchsteuern knüpfen die Belastung an den Verbrauch von konsumierbaren Gütern; sie werden regelmäßig nicht vom Steuerschuldner, sondern im Wege der Ab- oder Überwälzbarkeit vom Verbraucher getragen. (...). Aufwandsteuern belasten die Aufwendungen für das Halten bzw. den Gebrauch von Gütern; sie können als direkte oder indirekte Steuern ausgestaltet sein. In beiden Fällen ist Anknüpfungspunkt die im Ge- und Verbrauch zum Ausdruck kommende Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf und damit die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ 9
Es müsste sich bei der Hundesteuer demzufolge um eine Steuer handeln.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Hundesteuer als kommunale Einnahmequelle ein und stellt die Forschungsfragen bezüglich Kompetenz und Gleichheitsgrundsatz auf.
B. Hundesteuer im Allgemeinen: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und die rechtliche Einordnung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer sowie deren formelle Rechtmäßigkeit.
C. Verstoß der Hundesteuer gegen Art. 3 Abs. 1 GG: Hier wird geprüft, ob die Besteuerung von Hundehaltern gegenüber anderen Tierhaltern eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung darstellt und ob eine solche durch die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist.
D. Ergebnis: Das Kapitel fasst die Prüfungsergebnisse zusammen und bestätigt die Zulässigkeit der Hundesteuer unter dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
E. Erdrosselnde Wirkung einer erhöhten Hundesteuer: Dieser Abschnitt analysiert die Grenzen staatlicher Steuererhebung, wenn diese eine prohibitive oder erdrosselnde Wirkung entfalten könnte.
F. Fazit: Das Fazit resümiert, dass die Hundesteuer auf Basis der geprüften Satzungen verfassungskonform bleibt, betont jedoch die Notwendigkeit, künftige Rechtsprechung zu beachten.
Schlüsselwörter
Hundesteuer, Art. 3 Abs. 1 GG, Gleichheitsgrundsatz, Kommunalabgabengesetz, Erdrosselungsgrenze, Aufwandsteuer, Lenkungssteuer, Gesetzgebungskompetenz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Kampfhunde, Steuerehrlichkeit, Satzungsrecht, Rechtsprechung, kommunale Steuern, Steuergerechtigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Hundesteuer durch deutsche Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Landau in der Pfalz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der formellen Kompetenz der Kommunen, dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz sowie der Prüfung, ab wann eine Steuer durch ihre Höhe eine unzulässige erdrosselnde Wirkung erzielt.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob die Hundesteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, insbesondere da andere Tierhaltungen oft steuerfrei bleiben oder bestimmte Hunderassen höher besteuert werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Untersuchung vorgenommen, die auf der Analyse von Gesetzestexten (KAG, GG), Satzungen und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit, die verfassungsrechtliche Prüfung der Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG und die Bewertung der Erdrosselungsgrenze.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Hundesteuer, Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Aufwandsteuer, Erdrosselungsgrenze und kommunale Satzungskompetenz.
Wie bewertet der Autor die höhere Besteuerung von sogenannten Kampfhunden?
Der Autor sieht die Differenzierung als verhältnismäßig an, sofern sie auf sachlichen Gründen beruht und nicht in eine erdrosselnde, faktisch verbietende Wirkung umschlägt.
Welche Rolle spielt die Steuerehrlichkeit in der Arbeit?
Die Steuerehrlichkeit ist für die Wirksamkeit der Steuererhebung entscheidend; der Autor argumentiert, dass durch Kontrollmaßnahmen wie Steuermarken und Bestandsaufnahmen das Entdeckungsrisiko hoch genug ist, um das Verfahren verfassungsrechtlich abzusichern.
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- Julian Neumann (Author), 2017, Vereinbarkeit der Hundesteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386107