Hexenverfolgung zwischen Glauben und obrigkeitlicher Willkür beim Prozess des Johan Abschlags


Term Paper (Advanced seminar), 2017

28 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rechtssystem
2.1. Der Rat
2.2. Der Prozess

3. Ansätze
3.1. Obrigkeitliche Disziplinierung
3.2. Sozialhistorische Perspektive
3.3. Glaube

4. Diskurs zum Obristleuteniant Johan Abschlag

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Lemgo war im 16. Jahrhundert die bedeutendste Stadt der Grafschaft Lippe. Sie war bereits 1550 schon lutherisch und konnte diesen Glauben auch gegen seinen Landesherren durchsetzten. Neben der Freiheit im Glauben behauptete es sich auch seine städtische Autonomie gegenüber den Tendenzen des lippischen Territorialstaates. Ermöglicht werden konnte diese Entwicklung aufgrund der wirtschaftlichen Stärke Lemgos im ausgehenden 16. Jahrhundert. Jedoch begann genau diese Stärke im 17. Jahrhundert unter den Wirren des Krieges und dem Bedeutungsverlust des städtischen Marktes zu straucheln. Lemgo verschuldete sich zunehmend und wies nach dem Krieg wachsende soziale, wirtschaftliche und politische Spannungen auf. Von den ursprünglich 1000 Häusern waren nach dem Krieg vielleicht noch die Hälfte intakt. Von den urs prünglich 4700 Einwohnern blieben nicht mal mehr als 1400 übrig.2

Lemgo entpuppte sich als eine Kernzone der Hexenverfolgung. Mit allein noch über200 erhaltenen Prozessakten, ist es überaus wichtig für das Forschungsfeld. Das Thema „Hexen“ ist in den 90er Jahren aus seiner wissenschaftlichen Randexistenz herausgeholt worden und zu einem zentralen Feld der Geschichtswissenschaft aufgestiegen. Trotzdem wurde in den letzten Jahren Kritik laut, dass statt einem klaren Interpretationsmodell für die Hexenverfolgung viele widersprüchlicheErklärungsmusternebeneinanderexistieren.Mitanderen Worten:Die Hexenforschung bietet viele interessante Fragen, aber kaum überzeugende Antworten.3

Die Erforschung der Hexenverfolgung wurde in der älteren Forschung schnell zu einer Suche nach Sündenböcken. „Dem weltanschaulichen Gegner […] attributierte man mehr oder weniger schlimme Intentionen; die viel komplexere, nicht mehr durch naive Anklagen zu lösende Frage nachderEntstehungderMotivederVerfolgervernachlässigtemanvöllig“4.Daswohl verbreitetste Erklärungsmuster ist die Funktionalisierung der Verfolgung für den Kampf gegen politische Gegner. Die neuere Forschung distanziert sich, die Prozesse lediglich als juristische Verfahren zu betrachten, in denen obrigkeitliche und kirchliche Interessen verflochten waren. Dahingehend „[…]wechseltenundiehistorischeForschungzueinersozialhistorischen Perspektive,diedieHexenprozessealsFolgesozialerundmentalerKonflikteinder Übergangszeit von der Vormoderne zur Moderne zu erfassen suchte“5. Ethnologische Ansätze werden auch schon bei Walz berücksichtigt. Fokussiert wurde deviantes Verhalten, soziale/kommunikative BeziehungundihreWechselwirkungaberauchdie geschlechterspezifische Asymmetrie in der Hexenverfolgung.6

Rügge und Bender-Wittmann fokussieren die Bewusstseinsveränderung der Bevölkerung durch die Veränderung der Wirtschafts/- und Sozialstruktur, dem religiösen Wandel, der die religiös eifernde Obrigkeit hervorrief. Sie stellen Lemgo als eine Stadt dar, die gefangen war von einer kollektiven Angstpsychose sowie konfessionell und politisch von der Außenwelt isoliert war. Neuere Forschungen zeigen den defizitären Forschungsstand bezüglich sozialgeschichtlicher Herangehensweise auf.7

Unterschiedliche Forschungsrichtungen bemühten sich die Frage zu klären, warum hauptsächlich Frauen verfolgt wurden. Auch im Raum Lippe waren Frauen hauptsächlich in der Opferrolle. Oft spielten Schadenszauber Vorwürfe aus der direkten Nachbarschaft eine auschlaggebende Rolle.

Dies führte zu einem Hexentäterinnentyp, wozu es noch kein männliches Gegenstück gab. Sie verfolgten im Wesentlichen den Hexenstereotyp, der weiblich, alt und verwitwet war. Trotzdem nahm die Anzahl der männlichen Opfer ab 1650 erheblich zu.8

Die neuere Forschung hat das komplexe Beziehungsgefüge aufgedeckt und ältere einfachere Erklärungsmodelle als nichtmehr haltbar dargestellt. Als anerkannt dient das Modell der britischen Historikerin Christina Larner, dass die Hexenverfolgung geschlechtsbezogen jedoch nicht geschlechtsspezifisch ist. Frauen wurden nicht wegen ihres Geschlechts verfolgt sondern an sich die Zauberei/Hexerei. Es hatte andere Gründe, wieso Frauen eher das Opferprofiel erfüllten als Männer. Gefragt wird häufig, ob es geschlechterspezifische Zuschreibungsmuster, gibt wie z.B.: ob dem Mann physische Gewalt als typisches Mittel der Konfliktlösung zugeordnet werden kann und der Frau eher die verbale Aggression. Jedoch muss ein Umdenken in der zweiten Hälfte des 17.Jahrhundertsstattgefundenhaben.9 DerForschungsgegenstandzuMännernals Verfolgungsopfer ist noch häufig unberücksichtigt geblieben, da er zwar erkannt jedoch als Randphänomen betrachtet wurde. Schulte erkennt ebenfalls zu Männern als Angeklagte ein Forschungsdesiderat.10

Den genauen Forschungsfall dieser Arbeit stellt der Prozess von Johan Abschlag dar und versucht sich anhand dessen Prozessakten dem Thema zu nähern. Dabei soll die Rolle der obrigkeitlichen Sozialdisziplinierung durch Rat und Bürgermeister geklärt werden. Gleich zu Beginn der Arbeit stellte sich heraus, dass es eine Problematik in der Quellenlage gibt. Zwei Hexenprozesse, die früheren Bearbeitern zur Verfügung standen, sind verloren gegangen. Deswegen muss auf die Ansätze von Antze zurückgegriffen werden.11 Er bezieht ganz klar Stellung zu Abschlag und sieht ihn als eindeutiges Opfer obrigkeitlicher Willkür. Dieser Umstand ist bei der weiteren https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/a- g/art/Cothmann_Herma/html/artikel/1587/ca/baf13aa77d/, 05.10.2017.

Bearbeitung der Arbeit zu beachten.12 Desweiteren wird die berücksichtigte Quelle soweit eingegrenzt, dass hauptsächlich die eidlichen Verhöre der Zeugen berücksichtigt werden, die zwar zu einer Injurienklage folgten, welche sich jedoch schon mit der Bezichtigung der Zauberei beschäftigte.AusihrerBearbeitungsolldeviantesVerhaltenherauskristallisiertwerden. DesweiterenwirdinderRolledesAnklägers hauptsächlichBürger meisterKerkmann thematisiert, weil er überwiegend Abschlags Fall betreute und mit Nachdruck nachging. Sein Nachfolger Cothmann übernahm zwar die Verurteilung und Abschlags Hinrichtung, jedoch verhält sich Cothmann in Tradition seines Vorgängers.13

2.Rechtssystem

Auch wenn Hexenprozesse schon an sich he ute nicht mehr vorstellbar sind, wäre es auch in Zeiten der Frühen Neuzeit nicht möglich gewesen, diese ohne Regeln umzusetzen. Es darf nicht voreilig angenommen werden, es handele sich hierbei um eine Gesellschaft, die ihren wilden Trieben hemmungslos folgte. Im späten 16. und im Laufe des 17. Jahrhundert bildete sich zunehmend eine Rechtlichkeit heraus. Antze bezeichnet es als juristisches Ungeheuer. Doch diesem als juristisches Ungeheuer betiteltem Gebilde, welches durch seinen Anspruch bestach, der Wahrheitsfindung zu dienen, verdanken wir heute die Fülle an überdauerten Aktenmaterial.14

Ein Resultat der Verschriftlichung ist, dass im ausgehenden 16. Jahrhundert zunehmend die geführten Prozesse aufgeschrieben wurden.Die neue und aufstrebende Berufsgruppe der Juristen etablierte sich im Laufe des17. Jahrhunderts in Ratsgremien und landesherrlichen Beamtenschaften. Rechtliche Vorgehensweisen wurden immer weiter vereinheitlicht. Auch in der Hansestadt Lemgo etablierte sich eine einheitliche Vorgehensweise im Verfahren gegen Hexen. Spöttisch erklärte Antze,da sie allein anhand der Vielzahl der Fälle wohl geübt waren.15

Aufgrund der Einführung der peinlichen Halsberichtsordnung von 1532 setzte sich eine neue Verfahrensform durch. Die Obrigkeit konnte jetzt selbst in privater Klage als Rechtswahrer auftreten. Im Zivilprozess war sonst die Vorgehensweise: Wo kein Kläger da ist kein Richter. Im Falle eines Verbrechens sollte jedoch die richterliche Gewalt jetzt schon von Amtswegen den Fall untersuchen. Das heißt, dass keine Klage mehr notwendig war, um einen Prozess anzustrengen. Jedoch musste der Richter eine gesetzliche Veranlassung haben umtätig zu werden. Eine Veranlassung wäre eine Anklage, aber auch das Gerücht über ein Verbrechen konnte schon reichen, um daraufhin Tatsachen zu ermitteln, danach zu urteilen und die Vollziehung zu bewirken. Antze gibt uns Hinweise darauf wie diese Prozesse aufgebaut waren und nach welchem Schema sie funktionierten. In diesem Fall interessiert besonders der Anlass, der zum Prozess führte.16

2.1. Der Rat

Die Obrigkeit, im Lemgoer Fall der Rat, die als Rechtswahrer von sich aus heraus fungierten, sind als Träger und Initiator der Prozesse zu verstehen. Der Rat bestand aus zwei Ratsgremien, die sich jährlich ablösten und dem auch die überwiegend juristisch geschulten Bürgermeister angehörten. Die Wahlprozedur sah eine Abstimmung des Rates mit den anderen beiden an der Stadtherrschaft beteiligten Gremien vor. Wie in der Frühen Neuzeit üblich, stand der gewählte Bürgermeister dem Rat der Rechtzu sprechenhatte, vor. Trotz jährlichemWechsel der RatsbesatzungverändertesichdieZusammensetzungnichtodernurkaum.Ehrungsvolle Positionen wurden in Lemgo nicht wieder aberkannt. Dies führte zu regelmäßigen Wiederwahlen und einem hohen Alter unter den rotierenden Bürgermeistern.17

Im Prozess von Abschlag sind zwei Bürgermeister von wesentlicher Bedeutung. Dr. Heinrich Kerkmann, der die Prozessleitung ("Directore des Peinlichen Processus c[on]t[ra] die Unholden und Hexen") hatte und selber den Anspruch vertrat, der einzige Fähige für diese Aufgabe zu sein. (Cothmann, der Hexenbürgermeister, übernahm am 16. Januar 1666 das Amt)18 Kerkmann über den gesagt wurde, dass er ein Spezialist für Hexenverfolgung sei aber auch umso unnachgiebige r und unbarmherziger gegen seine Opfer vorging. Der ebenfalls nicht abgeneigt schien, sich an dem Vermögen seiner Opfer zu bereichern oder ohne Gnade auch gegen seine politischen Gegner vorzugehen. Cothmann setzte das Regime seinesVorgängers in gleicher Manier fortund verschaffte sich in der Zeit seiner „Regentschaft“ den zweifelhaften Ruf des „Hexenbürgermeisters“. Im Fall Abschlags war Kerkmann maßgeblich an beiden Prozessen beteiligt. Nicht vergessen werden darf sein Studienfreund und langjähriger Mitarbeiter Johannes Berner, der die Funktion des Stadtsekretärs inne hatte und maßgeblich an den Prozessen sowie bei den Verhören beteiligt war. Cothmann kann lediglich als williger Vollstrecker gezählt werden, nachdem Kerkmann schwer erkrankte.19

Eine Besonderheit in Lemgo war, dass die städtische Obrigkeit die hohe Gerichtsbarkeit über die Mitbürger ausübte. Der Rat, dessen zwei Besetzungen einander in Abstimmung mit Gremien der Bürgerschaftjährlichablösten,bliebendamitdiebestimmendekirchlicheundweltliche Obrigkeit, anstatt des Landesherren.20 Begünstigt durch diese besondere politische und rechtliche Lage, die dem Rat u. a. auch die fortgesetzte Ausübung der Blutgerichtsbarkeit ermöglichte, erlangtederBürgermeistereinebedeutendeMachtstellung.Zusätzlichunterhieltendie Bürgermeister Kerkmann und Cothmann eine enge Beziehung zum Grafen. Auch wenn der Rat die Macht des lippischen Grafen beschnitt unterstützte dieser im Zweifelsfall lieber den Rat anstatt durch Unruhen seine Herrschaft zu gefährden.21

Das Machtgefüge hatte sich damit sehr zum Vorteil der herrschenden Obrigkeit entwickelt. Die Bürgermeister konnten in dieser Konstellation im Zweifel fast uneingeschränkt ihr „Recht“ durchsetzten. Viele Erklärungsversuche, warum die Bürgermeister Kerkmann und Cothmann so ein unnachgibieges Verfolgungspotential ausübten, blieben ohne Erfolg. Festhalten lässt sich jedoch, dass im Gegensatz zur älteren Forschung, die beiden Bürgermeister als gar nicht so untypische Vertreter ihrer Zeit angesehen werden können. Sie waren juristisch geschult und ihr Führungsstil hatte autoritäre Züge, die sich durch ihr strenges Regiment zwar auch innenpolitisch Feinde gemacht hatten aber nach den Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges, der verbreiteten Sehnsucht nach christlicher Ordnung entgegengekommen sein dürfte n.22

2.2. Der Prozess

Was für eine gesetzliche Veranlassung musste nun vorliegen, damit der Rat einen Prozess anstrengte? Kleinwegener bringt auf den Punkt, dass „allein die Feststellung des Bestehens des Gerüchts und die Feststellung über das Bestehen des Verdachts, eine Hexe zu sei n, genügte als Indizdafür,dasVerbrechenderZaubereiundHexereibegangenzuhaben“23.Mitder Bezichtigung der Zauberei wurde einem der Pakt mit dem Teufel nachgesagt. In der Vorstellung versammelten sie sich zu bestimmten Tagen an bestimmten Orten, um sich dem Tanz hinzugeben

[...]


1 StadtA Lemgo A 3652 b 004.

2 Vgl. Bender-Wittmann, Ursula: Hexenverfolgungen und städtische Gesellschaft im frühneuzeitlichen Lemgo in: Scheffler, Jürgen: Stadt in der Geschichte - Geschichte in der Stadt: 800 Jahre Lemgo. Dokumentation der stadtgeschichtlichen Ausstellung, Bielefeld 1990, S. 45/ Schulte, Rolf: Hexenmeister. Die Verfolgung von Männern im Rahmen der Hexenverfolgung von 1530-1730 im Alten Reich, Frankfurt A.M. 2000, S. 74/ Scheffler, Jürgen: Hexenverfolgungen Lippe, Grafschaft (Lemgo), 13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/h- o/art/Lippe_Hexenve/html/artikel/1622/ca/14974a690d/, 04.10.2017.

3 Vgl. Schwerhoff, Gerd: Esoterik statt Ethnologie? Mit Monika Neugebauer-Wölk unterwegs im Dschungel der Hexenforschung, 1. August 2007, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/forschungsdebatten/artikel/esoterik-statt/, 04.10.2017/ Vgl. Wilbertz, Gisela: >>…ein überaus listiges Weib…<<. Maria Rampendahl (1645 - 1705) und das Ende der Hexenverfolgungen in Lemgo, Bielefeld 2005, S. 7f.

4 Walz, Rainer: Hexenglaube und magische Kommunikation im Dorf der Frühen Neuzeit. Die Verfolgungen in der Grafschaft Lippe, Paderborn 1993, S. 1.

5 Schulte 2000, S. 15/ Für weitere Arbeiten zum neuen Forschungsstand wird neben den Erwähnten auf die Übersicht von Schulte 2000, S. 15 Fußnote 4 verwiesen.

6 Vgl. Ebd./ Ahrendt-Schulte et. All (Hrsg.): Geschlecht, Magie und Hexenverfolgung, Bielefeld 2002, S. 9/ Walz 1993, S. 2.

7 Vgl. Bender-Wittmann, Ursula: Hexenprozess in Lemgo 1628-1637. Eine sozialgeschichtliche Analyse in: Der Weserraum zwischen 1500 und 1650: Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur in der Frühen Neuzeit. Materialie n zu Kunst- und Kulturgeschichte in Nord- und Westdeutschland Band 4, Marburg 1992, S. 235/ Walz 1993, S. 2/ Erläuternder Verweis auf den älteren Forschungsstand Walz S. 16/ Rügge, Nicolas: Cothmann, Hermann - Bürgermeister. Lippe, Grafschaft (Lemgo) 13.12.99,

8 Vgl. Ahrendt-Schulte, Ingrid: Die Zauberschen und ihr Trommelschläger. Geschlechterspezifische Zuschreibungsmuster in lippischen Hexenprozessen in: Ahrendt-Schulte et. All (Hrsg.): Geschlecht, Magie und Hexenverfolgung, Bielefeld 2002, S. 123./ Bender-Wittmann 1992, S. 258/ Im gesamten waren 75-80% der Opfer allein Frauen/ Ahrendt-Schulte et. All2002, S. 7.

9 Vgl. Ahrendt-Schulte et. All 2002, S. 7f/ Ebd. S. 10/ Walz 1993, S. 2, Erläuternder Verweis auf den älteren Forschungsstand Walz S. 2-15.

10 Vgl. Schulte 2000, 16f/ zur geschlechterspezifischen Asymmetrie in der Hexenverfolgung und dessen Forschungsliteratur wird auf S. 16 Fußnote 5 verwiesen.

11 Vgl. Mirbach, Sabine: Ein Soldatenleben im 17. Jahrhundert. Aufstieg und Fall des Oberst Johann Abschlag in: Wilbertz, Gisela; Scheffler, Jürgen (Hrsg.): Biographieforschung und Stadtgeschichte: Lemgo in der Spätphase der Hexenverfolgung, Bielefeld 2000, S. 137.

12 Vgl. Antze, Christian: Vom Hexen-Processe vor den Gerichten im Umfang der ehemaligen Graffschaft, des jetzigen Fürstenthums Lippe. II. Johann Abschlag, eine Criminal=Geschichte aus den Zeiten des Hexen=Processes in: Brandes R.; Petri M.; Schierenberg H. (Hrsg.): Lippisches Magazin für vaterländische Cultur und Gemeinwohl, Jg. 1, Lemgo 1836, S. 701.

13 Vgl. Scheffler, Jürgen: Hexenverfolgungen Lippe, Grafschaft (Lemgo), 13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/h- o/art/Lippe_Hexenve/html/artikel/1622/ca/14974a690d/, 05.10.2017.

14 Vgl. Antze, Christian: Vom Hexen-Processe vor den Gerichten im Umfang der ehemaligen Graffschaft, des jetzigen Fürstenthums Lippe. V. Von der Form des Verfahrens in: Brandes R.; Petri M.; Schierenberg H. (Hrsg.): Lippisches Magazin für vaterländische Cultur und Gemeinwohl, Jg. 4, Lemgo 1836, S. 629.

15 Vgl. Bender-Wittmann, Ursula: Hexenglaube als Lebensphilosophie. Informeller Hexereidiskurs und nachbarschaftliche Hexereikontrolle in Lemgo 1628-1637 in: Wilbertz, Gisela; Schwerhoff, Gerd und Scheffler, Jürgen: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich, Bielefeld 1994, S. 107ff/ Antze Lippisches Magazine 4, S. 629.

16 Vgl. Ebd., S. 630f.

17 Vgl. Rügge, Nicolas: Hermann Cothmann. Annäherungen an die historische Person des „Hexenbürgermeisters“ von Lemgo in: Wilbertz, Gisela; Scheffler, Jürgen: Biographieforschung und Stadtgeschichte. Lemgo in der Spätphase der Hexenverfolgung, Bielefeld 2000, S. 227/ Rügge, Nicolas: Die deutschen Städte im 17. Jahrhundert. Ein Forschungsüberblick in: Wilbertz, Gisela; Scheffler, Jürgen (Hrsg.): Biographieforschung und Stadtgeschichte: Lemgo in der Spätphase der Hexenverfolgung, Bielefeld 2000, S. 10/ Dechen: Amtmeister der Handwerkerzünfte; Meinheit: übrige Bürgerschaft/ Bauerschaft.

18 Vgl. Rügge13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/a- g/art/Cothmann_Herma/html/artikel/1587/ca/baf13aa77d/ Rügge 2000, S. 19.

19 Vgl. Rügge, Nicolas: Kerkmann, Heinrich. Lippe, Grafschaft (Lemgo) 13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/h- o/art/Kerkmann_Heinr/html/artikel/1646/ca/89058ac9ba/, 05.10.2017/ Rügge 2000, S. 18/ Ebd., S. 14/ Ebd.,S. 30.

20 Vgl. Rügge 2000, S. 14/ Scheffler 13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/h- o/art/Lippe_Hexenve/html/artikel/1622/ca/14974a690d/.

21 Vgl. Rügge13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/a- g/art/Cothmann_Herma/html/artikel/1587/ca/baf13aa77d/ Kerkmann wurde vor Wahl zum Bürgermeister zum gräflichen "Landrat" angenommen und mit Kommissionen betraut.

22 Vgl. Rügge13.12.99, https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/lexikon/alphabetisch/a- g/art/Cothmann_Herma/html/artikel/1587/ca/baf13aa77d/.

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Details

Title
Hexenverfolgung zwischen Glauben und obrigkeitlicher Willkür beim Prozess des Johan Abschlags
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Grade
2,0
Author
Year
2017
Pages
28
Catalog Number
V386987
ISBN (eBook)
9783668610248
ISBN (Book)
9783668610255
File size
1200 KB
Language
German
Keywords
Hexen, Hexenverfolgung, Hexenprozess, Frühe Neuzeit
Quote paper
Alexander Gebelein (Author), 2017, Hexenverfolgung zwischen Glauben und obrigkeitlicher Willkür beim Prozess des Johan Abschlags, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386987

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