Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Klageerhebung von Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank zulässig war, oder ob in einer solchen Situation das Recht der Europäischen Union die Anwendbarkeit des Investitionsschutzrechts verhindert.
Im konkret zu untersuchenden Fall ist die Ausgangssituation speziell. Die Grundlage für das von Vattenfall eingeleitete Verfahren ist der Energiechartavertrag. Der Energiechartavertrag ist ein multilaterales Investitionsschutzabkommen, das unter anderem von Deutschland, Schweden und der EU ratifiziert wurde. Dieses Investitionsschutzabkommen sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens, z.B. im Rahmen des ICSID vor. Das ICSID ist ein Streitschlichtungszentrum, das der Weltbank zugeordnet ist und Schiedsgerichte bzw. Vergleichskommissionen zur Verfügung stellt, aber nicht selbst ein Gericht ist.
Es wird in dieser Seminararbeit zu analysieren sein, ob und wie sich die Ratifizierung des ECV durch die EU auf die Anwendbarkeit des Investitionsschutzrechts auswirkt. Außerdem soll darauf eingegangen werden, wie ein hier vorliegender „Intra-europäischer-Investitionsstreit“ mit der ursprünglichen Intention des ECV, nämlich der Sicherung von Investitionen im Energiesektor vornehmlich in Osteuropa nach dem Untergang der Sowjetunion, und gleichzeitig damit eine Förderung des Demokratisierungsprozesses, zu vereinbaren ist. Die Recherchen zu den Vattenfall-Schiedsverfahren gestalten sich schwierig, da die Prozesse nicht sehr transparent sind und nur parteiöffentlich verhandelt werden. Zum Verfahren werden keine Dokumente veröffentlicht, weder durch die deutsche Bundesregierung, noch durch das Gericht selbst. Das macht die Benutzung von Primärquellen zu den Verfahren kaum möglich, was auch die von der Bundesregierung im Bundestag vertretene Auffassung auf eine Anfrage der Grünen, belegt.
Die abschließende Frage der Seminararbeit soll sein, ob es materiell rechtliche Unterschiede zwischen den beiden Systemen für die involvierten Parteien gibt. Kann eines der Systeme „sinnvoller“ sein und wenn ja, was für Konsequenzen könnte das für die Anwendung der beiden Rechtssysteme haben?
Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung in die Thematik
2.) Die Investitionsschutzklagen von Vattenfall
I.) Vattenfall I
II.) Vattenfall II
III. Zusammenfassung
3.) Investitionsschutzrechtliche Perspektive der Klagen
I.) Energiechartavertrag von 1994
II.) Intention des Energiechartavertrages
III.) Systematik des Investitionsschutzabkommens
IV.) Streitbeilegung im Energiechartavertrag
4.) Anwendung des Investitionsschuzrechts in der EU
I.) Position der EU-Kommission
II. ) Zuständigkeit des EuGH nach Art. 344 AEUV
a) Wortlaut des Art. 344 AEUV
b) Vorlagebefugnis gem. Art. 267 AEUV
c) „implicit disconnection clause“
d) Bekenntnis der EU zur Schiedsgerichtsbarkeit gemäß Art. 26 ECV?
e) Schlussfolgerung zur Zuständigkeit des EuGH
III. ) Zwei parallel bestehende Rechtsschutzsysteme?
IV.) Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV?
V.) Schlussfolgerung bezüglich des Kompetenzstreits
5.) Bedeutung für die „Vattenfall-Klagen“
I.) Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit und des Investitionsschutzrechts
a) Indirekte Enteignungen
b) Inländergleichbehandlung
c) Fair and equitable Treatment (FET)
II.) Europäisches Staatshaftungsrecht und Eigentumsschutz
a) Ausländische Direktinvestitionen gem. Art. 207 I AEUV
b) Europäische Staatshaftung
c) Grundrechtlicher Eigentumsschutz und unternehmerische Freiheit
III.) Vergleich der beiden Schutzniveaus
6. Fazit
I.) Anwendbarkeit des Investitionsschutzrechts
II.) Bedeutung des Investitionsschutzes und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit von Investitionsschutzklagen des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland im Kontext des Energiechartavertrags (ECV) und des Europarechts. Ziel ist es, zu klären, ob das internationale Investitionsschutzregime neben dem europäischen Rechtsschutzsystem Bestand haben kann oder ob eine Unvereinbarkeit besteht, die die Deutungshoheit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gefährdet.
- Analyse der Investitionsschutzklagen von Vattenfall (I & II)
- Rechtliche Einordnung des Energiechartavertrags (ECV)
- Untersuchung des Kompetenzstreits zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und EuGH
- Vergleich der Schutzniveaus von Investitionsschutzrecht und Unionsrecht
- Bewertung der Anwendbarkeit des Investitionsschutzes in Intra-EU-Kontexten
Auszug aus dem Buch
I.) Vattenfall I
Die sog. „Vattenfall-I-Klage“ geht zurück auf eine von Vattenfall im April 2006 beantragte Genehmigung zum Betrieb eines Kohlekraftwerks bei der zuständigen Umweltbehörde in Hamburg, welche 2007 eine vorläufige Genehmigung erteilte und dabei eine zeitnahe endgültige Genehmigung signalisierte. Nach einem Regierungswechsel in Hamburg wurde die endgültige Genehmigung 2008 mit einigen Auflagen gewährt, die sich insbesondere auf die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser aus der Elbe bezogen. Gegen diese Genehmigung erhob der Energieversorger verwaltungsrechtliche Klage und im April 2009 gleichzeitig noch eine Investitionsschutzklage vor dem ICSID. Man bezog sich auf den ECV und machte eine Verletzung des Fair-and-Equitable-Treatment-Grundsatzes bzw. eine indirekte Enteignung geltend. Die geltend gemachte Schadensersatzforderung von Vattenfall betrug 1,4 Milliarden Euro. Das Schiedsgerichtsverfahren wurde im März 2010 durch einen Vergleich beendet, der sich auf einen bereits vor dem OVG Hamburg geschlossenen Vergleich bezog und letztlich einen Verzicht auf die Auflagen der ursprünglichen wasserrechtlichen Genehmigung enthielt. Erschwerend kam hinzu, dass das ICSID-Verfahren gegen die BRD geführt wurde, aufgrund einer Entscheidung der Hamburger Umweltbehörde und so auch ein „föderales Spannungsverhältnis“ bestand. Rückblickend lässt sich nur spekulieren, ob und wie sich die Hamburger Behörden von dem laufenden ICSID-Verfahren bei ihrem Verzicht, auf die vorher gemachten Auflagen haben beeinflussen lassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1.) Einleitung in die Thematik: Die Einleitung beleuchtet die öffentliche Kritik an den Vattenfall-Klagen gegen Deutschland und führt in die zentrale Forschungsfrage nach der Anwendbarkeit des Investitionsschutzes im EU-Binnenmarkt ein.
2.) Die Investitionsschutzklagen von Vattenfall: Dieses Kapitel beschreibt die zwei konkreten Schiedsverfahren Vattenfalls gegen die Bundesrepublik bezüglich eines Kohlekraftwerks und des deutschen Atomausstiegs.
3.) Investitionsschutzrechtliche Perspektive der Klagen: Hier werden die Grundlagen des Energiechartavertrags sowie dessen Intentionen und Streitbeilegungsmechanismen erläutert.
4.) Anwendung des Investitionsschuzrechts in der EU: Das Kapitel analysiert die Konflikte zwischen dem Schiedsgerichtssystem und dem EuGH, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Art. 344 AEUV.
5.) Bedeutung für die „Vattenfall-Klagen“: Hier werden die materiellen Vorteile des Investitionsschutzes (Enteignung, Inländergleichbehandlung, FET) mit den Schutzmechanismen des Unionsrechts verglichen.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Anwendung des Investitionsschutzrechts trotz komplexer Fragen mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Schlüsselwörter
Vattenfall, Investitionsschutzrecht, Energiechartavertrag, Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID, EuGH, Atomausstieg, Europarecht, Kompetenzstreit, Indirekte Enteignung, Fair and Equitable Treatment, Intra-EU-Investitionsschutz, Rechtsschutzsysteme, Unionrecht, Schadensersatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Schiedsverfahren durch Investoren gegen EU-Mitgliedsstaaten, exemplarisch dargestellt an den Klagen des Konzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themenfelder sind das internationale Investitionsschutzrecht, insbesondere der Energiechartavertrag, sowie die europarechtlichen Kompetenzen und die Stellung des EuGH als höchster Hüter des Unionsrechts.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob das Recht der Europäischen Union die Anwendung von völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen in einem Intra-EU-Kontext verhindert oder ob beide Systeme nebeneinander existieren können.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die völkerrechtliche Verträge, EU-Primärrecht, einschlägige Rechtsprechung des EuGH sowie Schiedsspruchpraxis (z. B. Electrabel-Entscheidung) systematisch auswertet.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Vattenfall-Klagen, eine Analyse der streitgegenständlichen Verträge, die juristische Auseinandersetzung mit der Zuständigkeit des EuGH und einen materiell-rechtlichen Vergleich zwischen EU-Schutzstandards und investitionsschutzrechtlichen Klauseln.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der Energiechartavertrag (ECV), ICSID-Schiedsgericht, Art. 344 AEUV, Diskriminierungsverbot, faire und gerechte Behandlung (FET) und die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten.
Warum ist das Vattenfall-II-Verfahren so besonders?
Das Verfahren ist besonders, da es sich unmittelbar gegen eine energiepolitische Grundsatzentscheidung eines souveränen Staates – den Atomausstieg – richtet, die aufgrund gesellschaftlicher Anforderungen nach der Katastrophe von Fukushima getroffen wurde.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung bezüglich des Art. 344 AEUV?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass Art. 344 AEUV, der die ausschließliche Zuständigkeit des EuGH für Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten normiert, nicht per se auf Investor-Staat-Verfahren anwendbar ist, da die Klagepartei ein privater Investor und kein Staat ist.
Warum hält die Autorin das Investitionsschutzrecht für „sinnvoller“?
Aus Sicht des Investors bietet das Investitionsschutzrecht durch Standards wie den FET-Grundsatz oft eine weitergehende materielle Protektion und eine flexible, entpolitisierte Streitbeilegung außerhalb des staatlichen Instanzenzugs.
- Citar trabajo
- Tim Schöffski (Autor), 2014, Die Investitionsschutzklagen von Vattenfall. Anwendung des Investitionsschutzrechts in der EU?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387284