Homosexualität im Mittelalter. Ansichten in Kirche und Gesellschaft


Term Paper, 2017

16 Pages


Excerpt


2
1
Einleitung
Wer sich mit dem Thema der Homosexualität im Mittelalter beschäftigt, wird zuerst mit
einem begrifflichen Problem konfrontiert. Einerseits birgt die Verwendung des Begriffs
Homosexualität, der aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt, die Gefahr, dass
moderne Vorstellungen auf das Mittelalter übertragen werden, andererseits kennt dieses
Zeitalter selbst keine eindeutige Bezeichnung für gleichgeschlechtliche Sexualität.
Vornehmlich wurden die Begriffe ,,Ketzerei", ,,Sodomie", ,,stumme Sünde" und ,,Akt wider
der Natur" verwendet. Der Begriff Sodomie ist von dem alttestamentarischen Sodom
abgeleitet. Nach der gängigen Auslegung mittelalterlicher Theologen vernichtete Gott die
Bewohner der Stadt, da er wütend über deren sexuellen Laster war. Daher kann der Begriff
Sodomie sämtliche Arten ,,widernatürlicher Unzucht" vom Koitus mit Tieren, bis hin zum
heterosexuellen Analverkehr bezeichnen. Trotzdem wurde dieses Wort in erster Linie zur
Kennzeichnung homosexueller Handlungen benutzt. Personen, die sich dieses Vergehens
schuldig machten, wurden als Sodomiten bezeichnet.
1
Für die Kirche war Homosexualität
eine schwere Sünde und durfte nicht genannt werden. Der französische Arzt und Gelehrte
Jaques Departs begründete dies wie folgt: ,,Es wäre zwar möglich, (...)verschiedene Arten des
sodomitischen Verkehrs, dem sich Männer und Frauen irrigerweise hingeben, darzustellen,
aber es ist meines Erachtens besser, darüber Schweigen zu bewahren, damit die menschliche
Natur, die ja ohnehin zum Bösen und zur Ausübung stets neuer Wollust neigt, nicht, wenn die
Menschen davon hören, in Versuchung geraten möge, dass in die Tat umzusetzen, und auf
diese Weise Leib & Seele schadet."
2
Diese Hausarbeit beschäftigt sich damit, wie die Kirche die Homosexualität be-/verurteilte
und den Auswirkungen auf die Bevölkerung und schließlich auch auf die homosexuellen
Personen. Was für Menschen waren das? Was für ein Leben führten diese Menschen? Und
welche Strafe folgte? War Homosexualität eine Seltenheit und in welchen sozialen Schichten
spielte sie sich ab? Waren Homosexuelle arm? Auf diese Fragen möchte ich in dieser
Hausarbeit Antworten liefern. Vorrangig werde ich mich dabei mit den männlichen
Liebesbeziehungen beschäftigen, bei denen es sich auch um sexuellen Verkehr handelt.
Da es nicht allzu viele Quellen gibt, die sich im Mittelalter mit der Homosexualität
beschäftigen, ist der Forschungsstand eher dürftig. Die meisten Informationen über dieses
Thema können wir den mittelalterlichen Bußbüchern, Gesetzgebungen und kirchlichen
1
Vgl. Thoma et al. (2009). S. 71.
2
Vgl. Karras (2006). S.288 Zeile 4-12.

3
Schriften, als auch Briefen entnehmen. Herauszuheben zu diesem Thema ist das
Sendhandbuch des Regino von Prüm.
Um die Fragen zu beantworten beschäftige ich mich zuerst mit der kirchlichen Sicht und
deren Bewertung. Dazu werde ich die Bibel, christliche Lehren, Synoden und Konzilen,
Bußbücher sowie die Theologie erstmal näher beleuchten. Hierzu ziehe ich auch, das bereits
oben genannte, Sendhandbuch des Regino von Prüm heran. Ich gehe auch den kirchlichen
Einfluss ein und leite dann zum alltäglichen Leben der Sodomiten weiter. Die Versuche,
Homosexualität zu unterbinden, folgt danach und abschließend behandel ich das Thema
homosexuelle Frauen und die Hexenverfolgung.
2
Kirche
2.1
Bibel
Bereits in der Bibel gibt es einige Textstellen, die so gedeutet werden konnten, dass Gott
Homosexualität nicht akzeptiert und bestraft.
Die Sodom Erzählung im Alten Testament (1. Mose 19) wurde so interpretiert, dass Gott die
Städte Sodom und Gomorrha wegen den dort lebenden homosexuellen Menschen zerstörte.
Im dritten Buch Mose werden homosexuelle Akte unter Männern als sündhaft beschrieben.
,,Wenn jemand bei einem Manne liegt, wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel
ist, und sollen beide des Todes sterben, Blutschuld lastet auf ihnen" (3. Mose 20,13). Auch im
neuen Testament gibt es einige Stellen, die sich gegen Homosexuelle richten: Römer 1,20,
1.Korinther 6,9f. sowie Timotheus 1,10. Im 1. Korinther 6,9 heißt es beispielsweise ,,Oder
wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht erwerben werden? Täuscht euch
nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lustknaben noch
Kinderschänder." Zudem ist noch zu erwähnen, dass es in der Bibel keinen festen Begriff für
homosexuelle Menschen gibt.
3
Auch die Jakobusklauseln, die an sich nur das Verbot der
Unzucht beinhalten, wurden im Mittelalter so ausgeweitet, dass sie auch gleichgeschlechtliche
sexuelle Handlungen umfassten.
4
2.2
Christliche Lehren
Es gibt drei kirchlichen Lehren, die das Bild der Homosexualität bedeutend geprägt haben.
Der Stoizismus lehrte, dass der Mensch sich nicht von seinem Körper abhängig machen darf.
3
Vgl. Müller et al. (1988). S. 5-9.
4
Vgl. Brinkschröder (2006) S. 14 Zeile 1-9.

4
Der Geist soll über den Körper regieren, womit sexuelle Bedürfnisse steuer- und
kontrollierbar sind. Von ihnen wird der Geschlechtsakt nur als ethisch gut gewertet, wenn er
der Fortpflanzung dient. Für sie ist der Sex aus Lust ein Akt gegen die Natur.
Die Neuplatoniker vertraten die Ansicht, dass eine Kontrolle und Einschränkung der
Sexualität auf Fortpflanzung notwendig ist. Aus diesem Grund sahen sie homosexuelles
Verhalten als eine Sünde an.
Auch die Manichäer vertraten dieselbe Auffassung, sie lehrten ebenfalls, dass geschlechtliche
Lust in der Ehe akzeptabel ist, denn innerhalb dieser ist sie am wenigsten sündhaft.
5
2.3
Synoden und Konzile
Vom vierten bis zum zwölften Jahrhundert wird Homosexualität als schwere Sünde betrachtet
und mit Exkommunikationen bestraft, wodurch die Möglichkeit der Seelenrettung genommen
wurde. Die Gesetzgebung der Kirche lag in der Hand der Synoden, die die sogenannten
,,Canones" herausgaben, die Ergebnisse der Konzile. Das erste Konzil, das die
Homosexualität unter Strafe stellte, war das dritte Lateranische Konzil aus dem Jahr 1179.
Der Beschluss lautete, dass Kleriker, die sich der Homosexualität schuldig machten, vom
Kirchendienst suspendiert werden oder eine Buße im Kloster leisten müssen. Alle übrigen
Menschen wurden für dieses ,,Vergehen" mit der Exkommunikation bestraft. Das, im Jahr
1215 stattfindende, vierte Lateranische Konzil forderte dasselbe erneut. Im Konzil von Paris
im Jahr 1212 wurde bestimmt, dass kein Priester oder Mönch in den Klöstern bei einem
Anderen im Bett schlafen durfte. Die Zusatzregel dieses Beschlusses verlangte die
Einrichtung eines Schlafsaals, in dem die ganze Nacht ein Licht brannte. Ob diese
Bestimmung eine reine Präventionsmaßnahme war oder infolge realer Vorfälle konzipiert
wurde, ist in der Forschung strittig.
6
2.4
Bußbücher
Bußbücher sind die Handbücher der Priester, die ihnen bei der Seelsorge behilflich sein
sollten. Sie hatten großen Einfluss auf die theologische Praxis und auf die Meinungsbildung
derer, die nach dem Kirchengesetz leben wollten. Daher können sie als Zeugnisse der Rolle
des Christentums im Zivilisationsprozess dienen und sind auf Grund dessen für dieses Thema
unabdingbar.
Unter
Bußbüchern
versteht
man
üblicherweise
katalogisierte
5
Vgl. Müller et al. (1988). S. 13-15.
6
Vgl. ebenda. S. 23-25.

5
Zusammenstellungen
von
Sünden,
denen
man
im
Zuge
des
kirchlichen
Bußverfahrensaufzuerlegenden Bußen gleichsam als Tarife gegenüber stellte.
Unter den Sünden der Unzucht nahm hier die Sodomie einen wichtigen Platz zu Mann-
männlichen Kontakten ein. Der vorgesehene Bußzeitraum steigerte sich dabei von den älteren
Bußbüchern des sechsten bis achten Jahrhunderts, bis hin zu den jüngeren Büchern, die nach
dem neunten Jahrhundert verfasst wurden. Vorwegnehmen möchte ich, dass das Strafmaß für
Kleriker deutlich höher war als für alle Anderen.
7
In dem fränkischen Bußbuch aus dem siebten bis achten Jahrhundert wird Homosexualität
wie folgt bestraft: die ,,Schuldigen" mussten nach dem Grad der Klerikale fasten. Dabei
wurden Männer härter bestraft als Jungen, Oralverkehr härter als Schenkelverkehr oder
gegenseitige Masturbation. Zudem gab es eine Abstufung nach der Häufigkeit der Betätigung.
Bei Frauen folgte die Strafe analog der Buße für Masturbation. Hierbei müssen Mädchen und
Witwen weniger Buße tun, als verheiratete Frauen. Die jüngeren Bußbücher hielten vier bis
zehn Jahre für einen angemessenen Bußzeitraum. Im Vergleich hierzu gab es für
vorsätzlichen Mord sieben Jahre. In einem jüngeren Bußbuch aus dem elften Jahrhundert
wurden die männliche Homosexualität und der Geschlechtsverkehr mit Tieren gleichgesetzt.
Die Bestrafung der weiblichen Homosexualität fiel vergleichsweise geringer aus.
Erwähnenswert ist zudem die pornografischen Ausführlichkeit, mit der die Möglichkeiten der
Sexualität zwischen Frauen dargestellt wurden. Für das Delikt der Sodomie bestimmten die
jüngeren Bußbücher einen Bußzeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren.
8
Die Bußbücher die
nach den IV. Laterankonzil von 1215 verfasst wurden, propagierten zudem die Tabuisierung
der Sodomie. Die Geistesväter sollten in der Beichte nach der sogenannten ,,stummen Sünde"
fragen, ohne sie beim Namen zu nennen. Dies sollte dazu dienen, niemanden auf abwegige
Gedanken zu bringen. Hier findet sich der Wiederspruch einer Todessünde die verdammt
werden muss, ohne erwähnt zu werden.
9
Die jahrelangen Bußauflagen für Analverkehr, egal ob gleich- oder gegengeschlechtlich,
deuten darauf hin, dass der entscheidende Unterschied dieses Aktes gegenüber dem
Geschlechtsverkehr entsprechend der Schöpfungsordnung, in der Unmöglichkeit der
Zeugung, wie auch in dem gefahrvoll verunreinigenden Kontakt mit den Exkrementen liegt.
Aus Sicht der Kirche handelte es sich hierbei um eine doppelte Verunreinigung. Manche
7
Vgl. Thoma et al.(2012). S. 22.
8
Vgl. Müller et al. (1988). S. 25-30.
9
Vgl. Brinkschröder (2006). S. 22.

6
Bußbücher stuften den homosexuellen Akt kompromisslos als menschenunwürdig und
dementsprechend als tierisch ein. Nur durch eine Tarifbuße konnte der ,,Sodomit" die
drohende Zerstörung der individuellen Seele durch Gott verhindern.
10
Auch verlangte jede,
aus Sicht der Kirche, unnormale Stellung beim Geschlechtsakt eine Buße von ungefähr 40
Tagen.
11
2.5
Sendhandbuch des Regino von Prüm
Beim Sendhandbuch des Regino von Prüm handelt es sich um eine Kirchenrechtssammlung,
die Einblicke in die Vorgehensweise im Sendgericht sowie der kirchlichen Bußpraxis erlaubt.
Im ersten Teil des Buches sind Fragen, die der Beichtvater zu stellen hat, aufgelistet. Einmal
wird hier nach dem analem Geschlechtsverkehr mit der Frau oder der Magd gefragt, worauf
40 Tage Buße zu leisten wären, genauso wie nach analem Inzest, der 12 oder 15 Jahre Buße
verlangt.
12
Die 35. Frage des fünften Kapitels lautet: ,,Ob sich ein Mann vernunftwidrig, also
gegen die Natur, mit Männern oder stummen Tieren vereinigt hat?
13
Die Bestimmungen der Buße eines jeweiligen ,,Vergehens" sind im zweiten Teil des
Sendhandbuches, wie folgt, aufgelistet: Ein Mann, der mit seiner Frau während ihrer Periode
verkehrt, muss genauso 40 Tage Buße leisten, wie ein Mann, der mit seiner Frau von hinten
verkehrt. Für den Analverkehr mit einer Frau oder einem Mann sind drei Jahre Buße, wegen
der Schuld der Sodomie, festgelegt, Jungen büßten ein Jahr weniger. Für den Schenkelverkehr
war ein Jahr Buße vorgesehen.
14
Regino von Prüm erläuterte, dass das Strafmaß für Sodomie
zwischen 100 Tagen und zehn Jahren lag. Die Buße eines Klerikers war entsprechend des
Klerus gestaffelt: ein Laie sollte fünf Jahre, ein Geistlicher sieben, ein Subdiakon und ein
Mönch acht, ein Diakon zehn, ein Priester zwölf und ein Bischof vierzehn Jahre Buße tun.
Weiterhin wurden die Beichtväter dazu aufgerufen, mit allen Mitteln zu versuchen, die
Homosexualität auszurotten.
15
In einem Extra-Kapitel erläuterte Prüm die Strafe für
homosexuell agierende Kleriker. Sollte ein Kleriker bei irgendeiner homosexuellen Handlung
ertappt werden, war er, neben dem Verlust seiner Tonsur, öffentlich mit Ruten zu schlagen. Er
sollte kahl rasiert werden und mit Handschellen die nächsten sechs Monate in der Enge eines
Kerkers verbringen. Lediglich an drei Abenden bekam der Sünder Gerstenbrot zu essen. Nach
sechsmonatiger Kerkerhaft sollte der Sodomit unter Sonderbewachung eines geistlich reiferen
10
Vgl. Lutterbach (1999). S. 160-161.
11
Vgl. Goetz (1986). S. 59.
12
Vgl. Hartmann (2004). S.163 Zeile 13-14 und Zeile 21-23.
13
Vgl. ebenda. S. 243 Zeile 15-16.
14
Vgl. ebenda. S. 369 Zeile 2-6.
15
Vgl. ebenda. (2004). S. 371-373.
Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Homosexualität im Mittelalter. Ansichten in Kirche und Gesellschaft
Author
Year
2017
Pages
16
Catalog Number
V388239
ISBN (eBook)
9783668623408
ISBN (Book)
9783668623415
File size
535 KB
Language
German
Keywords
homosexualität, mittelalter, ansichten, kirche, gesellschaft
Quote paper
Saskia Böhm (Author), 2017, Homosexualität im Mittelalter. Ansichten in Kirche und Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388239

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