Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires

Franchiserecht - eine Vertragsvariante der Zukunft

Titre: Franchiserecht - eine Vertragsvariante der Zukunft

Dossier / Travail de Séminaire , 2005 , 20 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Chrysanth Herr (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Franchising ist „[…] aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Dennoch ist das Potential von Franchise und franchiseähnlichen Systemen in Deutschland bislang bei weitem noch nicht ausgeschöpft.“ Diese Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zeigt sehr deutlich, dass die Relevanz von Franchising als Vertriebsform in der Zukunft weiter zunehmen wird. Schon heute ist Franchising mit 390.000 Beschäftigten (2003) und einem Gesamtumsatz von € 25,4 Mrd. (2003) ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland.1 Der Deutsche Franchiseverband (DFV) prognostiziert für 2005 Wachstumsraten bei der Beschäftigtenzahl von 6,5% p. a. und 9,5% p. a. für den Umsatz;2 das entspricht ca. 7.000 – 10.0003 neuen Franchisepartnerbetrieben im Jahr. Der Erfolg des Franchising als Vertriebsform resultiert aus den vielen Vorteilen sowohl für Franchisenehmer als auch für den Franchisegeber. Skalen- und Synergieeffekte können genutzt und die Wettbewerbsfähigkeit durch die Bündelung von Energien und Kräfte gesteigert werden.4 In einem Franchisesystem kann sich der Franchisenehmer auf seine Hauptaufgaben konzentrieren und wird zusätzlich vom fachkundigen und erfahrenen Franchisegeber beraten und unterstützt. Der Franchisegeber hingegen profitiert von der lokalen Kompetenz und dem hohen Engagement des Franchisenehmers. Die wachsende Internationalisierung, die kürzer werdenden Produktlebenszyklen, die hohen Marketingaufwendungen bei Produkteinführungen und die gestiegenen Anforderungen an das Know-how des Unternehmers lassen Franchising seit den 70er-Jahren immer wichtiger werden.5 Auch die Europäische Union (EU) erkannte diesen Prozess und förderte ihn zunächst durch die vom 01.02.1989 bis zum 31.12.1999 geltende EUGruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen6 (Franchise-GVO). Diese wurde am 1.1.2000 durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vertriebsbindung 7 (Vertikal-GVO) ersetzt und bildet mittlerweile die maßgebliche Richtlinie für den Franchisevertrag.8 [...] 1 Deutscher Franchise Verband (2005 a), S. 1. 2 Deutscher Franchise Verband (2005 b), S. 1. 3 Vgl. Peckert/Kiewitt/Klapperich/Schindler (2004), S. 8. 4 Vgl. Giesler/Nauschütt (2002), S. 3. 5 Vgl. Martinek (2003), S. 478f. 6 EG-Amtsblatt Nr. L 359/52. 7 EG-Amtsblatt. L 336, 221. 8 Vgl. Flohr (2002), S. 1.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

1.2 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen

2.1 Begriffliche Definitionen des Franchising

2.2 Typologien der Franchisesysteme

3 Das Franchisevertragsverhältnis

3.1 Der Franchisevertrag

3.1.1 Gesetzliche Grundlagen für Franchiseverträge

3.1.2 Rechtsnatur

3.1.3 Aufbau und Inhalt

3.1.4 Abgrenzung zu anderen Vertriebsverträgen

3.2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

3.2.1 Vorvertragliche Pflichten

3.2.2 Haupt- und Nebenpflichten der Vertragspartner

3.2.3 Nachvertragliche Pflichten

3.3 Beispielhafte Vertragsregelungen in der Praxis

4 Entwicklung und Kritik

4.1 Prognostizierte Entwicklung

4.2 Kritische Würdigung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Natur und Ausgestaltung von Franchiseverträgen vor dem Hintergrund des Fehlens einer spezifischen nationalgesetzlichen Regelung in Deutschland. Ziel ist es, die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu analysieren und die Relevanz dieser Vertriebsform kritisch zu bewerten.

  • Rechtliche Grundlagen und Einordnung des Franchisevertrags als Mischvertrag
  • Analyse der vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien
  • Unterscheidung des Franchising von anderen Vertriebsformen wie Lizenz- oder Handelsvertreterverträgen
  • Bedeutung vorvertraglicher Aufklärungspflichten
  • Prognose zur weiteren Entwicklung und zum künftigen gesetzlichen Rahmen

Auszug aus dem Buch

3.1.2 Rechtsnatur

Die Rechtsnatur eines Franchisevertrages ist noch immer umstritten, insbesondere weil der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Hamm die Frage nach dieser ausdrücklich offen ließen. Der Franchisevertrag wird zu den Innominatverträgen gezählt, die zum einen aus vertraglichen Neubildungen aus den essentialia gesetzlich geregelter Verträge und zum anderen aus den Verträgen sui generis, rechtlichen Neuschöpfungen, bestehen. Einigkeit besteht darüber, dass ein Franchisevertrag ein Dauerschuldverhältnis mit rahmenvertragsähnlichen Eigenschaften begründet, da während der Laufzeit neue Leistungs-, Nebenleistungs- und Schutzpflichten entstehen.

Emmerich sieht in dem Franchisevertrag einen Absatzmittlungsvertrag mit lizenzvertraglichen Elementen. Früher haben auch einige Gerichte und Autoren den Franchisevertrag als Lizenzvertrag angesehen. Ebenroth hingegen erkennt einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB und spricht ihm den Charakter eines Mischvertrages insgesamt ab. Die ganz herrschende Meinung geht mittlerweile jedoch davon aus, dass es sich bei einem Franchisevertrag um einen Mischvertrag handelt, der verschiedene Elemente des Rechts miteinander verbindet. Verbunden werden Elemente aus verschiedenen Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts. Dazu zählen Elemente des Kaufvertrages gemäß §§ 433 ff. BGB, des Pachtvertrages gemäß §§ 581 ff. BGB, Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß §§. 675 ff. BGB.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende wirtschaftliche Relevanz des Franchising als Vertriebsform in Deutschland und definiert die Zielsetzung der Arbeit.

2 Grundlagen: In diesem Kapitel werden die begrifflichen Wurzeln des Franchising erläutert und eine Systematisierung der verschiedenen Franchise-Typologien vorgenommen.

3 Das Franchisevertragsverhältnis: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die rechtliche Natur, die gesetzlichen Grundlagen, die Pflichtenverteilung zwischen den Parteien sowie die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen.

4 Entwicklung und Kritik: Das Abschlusskapitel befasst sich mit der prognostizierten künftigen Entwicklung des Franchiserechts und bietet eine kritische Würdigung der bestehenden Rechtsunsicherheit.

Schlüsselwörter

Franchising, Franchisevertrag, Franchisegeber, Franchisenehmer, Vertriebsform, Mischvertrag, Rechtsnatur, vorvertragliche Aufklärungspflichten, Dauerschuldverhältnis, Wettbewerbsrecht, culpa in contrahendo, Systemzentrale, Know-how-Transfer, Vertragshändler, Rechtsunsicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten von Franchiseverträgen in Deutschland, da diese Vertriebsform bisher nicht durch ein spezielles Gesetz geregelt ist.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Rechtsnatur des Franchisevertrags als Mischvertrag, die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner sowie die Abgrenzung zu ähnlichen Vertriebsverträgen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, das bestehende Wissen über Franchiseverträge zu strukturieren und die Konsequenzen der fehlenden gesetzlichen Spezialregelung sowie künftige Entwicklungen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Rechtsprechung, Literatur und einschlägige Normen des BGB und des Handelsrechts auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich dem Franchisevertragsverhältnis, unterteilt in gesetzliche Grundlagen, die vertragliche Rechtsnatur, Rechte und Pflichten sowie praktische Fallbeispiele.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den zentralen Begriffen gehören Franchising, Franchisevertrag, Rechtsnatur, Mischvertrag, Aufklärungspflichten und Systemzentrale.

Wie ist die Rechtsnatur eines Franchisevertrages laut herrschender Meinung?

Die herrschende Meinung stuft den Franchisevertrag als Mischvertrag ein, der verschiedene Elemente aus Kauf-, Pacht- und Geschäftsbesorgungsverträgen vereint.

Warum ist das Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflicht so wichtig?

Da Franchiseverträge meist ein erhebliches wirtschaftliches Risiko bergen, sind die Aufklärungspflichten entscheidend, um den Franchisenehmer vor unrichtigen Umsatz- oder Erfolgsaussichten zu schützen.

Fin de l'extrait de 20 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Franchiserecht - eine Vertragsvariante der Zukunft
Université
European Business School - International University Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel
Note
1,0
Auteur
Chrysanth Herr (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
20
N° de catalogue
V38926
ISBN (ebook)
9783638378543
ISBN (Livre)
9783668271340
Langue
allemand
mots-clé
Franchiserecht Vertragsvariante Zukunft
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Chrysanth Herr (Auteur), 2005, Franchiserecht - eine Vertragsvariante der Zukunft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38926
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  20  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint