Bildung als Herausforderung - Entwicklungstendenzen der Bildung in Deutschland mit rechtlichem Hintergrund


Tesis, 2005

85 Páginas, Calificación: 0


Extracto


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen

3. Aufbau des Bildungssystems
3.1.Struktur des deutschen Bildungssystems
3.2. Erwerb von Bildung
3.3. Bildung als kulturelles Anliegen

4. Grundformen von Schulbildung
4.1. Ganztagesschulen als neue Lernkultur
4.2. Aufbau und Struktur des Schulsystems
4.3. Institutionen im Schulwesen
4.4. Schulen in Deutschland

5. Schulen in Europa
5. 1. Das Bildungssystem Deutschlands
5.2. Grundstruktur des Bildungswesens
5. 3. Bildungswege in Deutschland

6. Trends in der Bildungspolitik
6.1. Bildungsziele im Zusammenhang mit vorschulischer Erziehung
6.2. Bildungspolitik im Zusammenhang mit einer Ganztagsbetreuung
6.3. Bildungspolitik im Zusammenspiel mit Sozialarbeit

7. Bildungspolitik im Modellvergleich
7.1. Das Schäfer- Modell

8.Internationale Schulleistungsstudie Pisa
8.1.Allgemeine Erklärungen über Pisa
8.2. Die Auswertungen der Pisa- Studie
8.3. Die Folgen der Pisa- Studie in Deutschland
8.4.Pisa- Studie als Herausforderung an die Bildung in Deutschland

Literaturliste

1. Einleitung

Die Bildungspolitik in Deutschland zeigt, dass Kinder und Jugendliche mehr Bildung und mehr Förderung brauchen. Eine Gewährleistung von besserer Bildung sollen der Auf- und Ausbau von Ganztagesschulen bieten. So erhofft man sich von der Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und Einrichtungen ein besseres und somit umfangreicheres Bildungs- und Betreuungsangebot. “Bildung soll den Menschen befähigen, ein Leben in Freiheit und Verantwortung und als Glied einer Gemeinschaft zu führen.“ (Zitat Wolff,K.,2002 1.Auflage,Ohne Bildung keine Zukunft)

Die Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass Bildung ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur geworden ist.

Das Wissen Macht ist erkennt man an der Bildungsentwicklung in Deutschland. “Die Qualifikation der Bevölkerung ist von großer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, da neben der Ausstattung mit Bodenschätzen und Produktionsanlagen vor allem die Qualität der menschlichen Arbeitskraft (“Humankapital“) das Leistungsvermögen einer Volkswirtschaft bestimmt.“ ( Zitat, Statistisches Bundesamt, Dezember 2003, Bildung in Deutschland)

Früher stand Bildung nur einer kleinen Elite zur Verfügung, während der größte Teil der Gesellschaft noch nicht einmal lesen und schreiben konnte. Die Gesellschaft entwickelte sich im Laufe der Geschichte weiter, so dass Bildung auch immer mehr Menschen zur Verfügung stehen konnte und ihnen Türen öffnete die bisher verschlossen waren. Menschen mit einer hohen Grundausbildung können sich in unserer Gesellschaft behaupten und somit auch im sozialen Umfeld aufsteigen. Unsere Gesellschaft entwickelte sich in einem rasanten Tempo in allen Bereichen, speziell in der Arbeitswelt, welche von immer schneller entstehenden Innovationen betroffen ist. In unserer heutigen Zeit genügt keine Primärbildung mehr, da sich die technischer Entwicklung immer schneller kompensiert. Der Mensch ist gezwungen sich immer wieder neues Wissen anzueignen, um in unserer Gesellschaft mithalten zu können und seinen sozialen Status aufrechtzuerhalten. Weiterbildung hatte noch nie einen so hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft wie heute.

Bisher ist es an zahlreichen Schwierigkeiten gescheitert solch ein Ganztagesangebot zu erstellen.

Das Bildungssystem in Deutschland steht immer noch vor vielen Aufgaben wie Sozialisation, Statuszuweisung und die Auswahl von wichtigen Wissensbeständen mit der Sicherung des gesellschaftlichen Grundkonsens. Die PISA- Studie hat deutlich gemacht, dass sich das Selbstbild der Bildung in Deutschland einen hohen Wissensstand zu haben, nicht bewahrheitet hat. In den Bereichen Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften erzielten deutsche Schüler nur unterdurchschnittliche Ergebnisse.

Um einen besseren Aufbau des Bildungssystems in Deutschland zu schaffen unterstützt die Bundesregierung ein Investitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung“, um vor allem ein Ganztagesangebot in Deutschland zu schaffen. Dies soll ein erster Schritt sein zu einer Bildungsreform, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden.

Durch die rasante Entwicklung der Gesellschaft sind Lernen, Bildung und deren Institutionen ins Wanken geraten. Es ist ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher
Wandel in Gang gekommen, der neue Möglichkeiten für Perspektiven eröffnet aber auch viele Unsicherheiten in den Schulen und in der Bildung bringt. Die Welt und die Gesellschaft wandeln sich immer wieder und so muss auch Bildung in Deutschland diesem Wandel angepasst werden.

We live in a world, where everything is possible but nothing is certain (Havel, 1998)

Es werden neue Anforderungen an die Lernkultur gestellt und an unser Bildungssystem da es den Veränderungsprozessen und dem Globalisierungsprozessen gegenübersteht.

2. Theoretische Grundlagen

Bildung beginnt bereits mit der Geburt, denn jedes Kind eignet sich die Welt konstruktiv an. Ein gebildeter Mensch setzt sein Wissen für die Gemeinschaft ein. Bildung bedeutet nicht nur fachliches Wissen. (Englisch education = Bildung und Erziehung)

Unter Bildung versteht man einen notwendigen und wünschenswerten Vorgang, in dessen Verlauf wir unsere Anlagen entfalten. Bildung ermöglicht uns, uns in die Gesellschaft zu integrieren und an unserer eigenen Kultur teilhaben zu können. “Erziehung und Bildung sind Begriffe, die üblicherweise den Vorgang der Entfaltung der Individualität eines Menschen bezeichnen, die Entwicklung seiner motorischen Kompetenzen und seines Verhaltens, die Formung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten in kognitiver, geistiger und emotionaler Hinsicht.“ (Zitat Fuchs, Hans- Werner, Reuter, Lutz R.Opladen2000, Band 70, Bildungspolitik in Deutschland)

In der Bildung unterscheidet man die persönliche Bildung, die politische Bildung und die berufliche Bildung.

"Politik und Bildung und dementsprechend auch politische Bildung sind Formen internationalen Handelns; sie orientieren sich an Zielen bzw. Werten. In einer pluralistischen Gesellschaft stellt sich die Frage, ob und wie man zu einem Konsens über Werte kommen kann. Für die freie Jugend- und Erwachsenenbildung mag man auf Konsensbildung durch öffentliche Diskussion vertrauen; politische Bildung in öffentlicher Verantwortung bedarf aber darüber hinaus der Legitimation ihrer Wertbezüge." (Zitat Bernhard Sutor, Theoretische Grundlagen; in: Wolfgang W. Mickel (Hrsg.), Handbuch zur politischen Bildung; Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 358, Bonn 1999 )

Bisher ist nicht generell festgelegt was politische Bildung beinhaltet, da es einem Wandel unterstellt ist, so wie sich immer wieder ein Wandel in unserer Gesellschaft vollzieht. Natürlich hängt die politische Bildung auch von der jeweiligen politischen Meinung des Staates ab. Es gibt Aufgabenfelder welche festgelegt sind.

"1. Ausbildung und Festigung eines freiheitlich demokratischen Wertbewusstseins,
2. Verstehen der Grundstruktur von Politik als Lösung aktueller Probleme durch Herbeiführung von verbindlichen Entscheidungen in strittigen gesellschaftlichen Fragen,
3. Orientierungswissen in wichtigen aktuellen Politikbereichen mit Zukunftsbedeutung, z.b. die Demokratie und ihre Gefährdungen, das Verhältnis von Ökonomie und Ökologie, die Zukunft der Erwerbsgesellschaft, die Globalisierung, die Einigung Europas,
4. Erwerb gewisser Fertigkeiten wie Umgang mit Informationen, Medien usw.

Hieraus ergeben sich unmittelbar zwei Aufgabenfelder mit unverzichtbaren, zugeordneten Inhalten: 1. Konkretisierung der Grundwerte (...). 2. Verstehen des politischen Entscheidungsprozesses mit den beiden Aspekten:

- Entscheidungsträger und ihre Legitimation (Parlament, Regierung, Abstimmungen und Wahlen, Föderalismus);
- Entscheidungsinhalte und ihre Quellen: Interessen und ihre Agenten (Bürgerinitiativen, Verbände, Parteien, Medien)." (Zitat, Klaus Rothe, Aufgabenfelder; in: Wolfgang W. Mickel (Hrsg.), Handbuch zur politischen Bildung; Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 358, Bonn 1999 )

Jeder Mensch hat in Deutschland ein Recht auf Bildung, welches in der Landesverfassung Baden- Württembergs festgehalten ist:

Artikel 11

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.
(2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten.
(3) Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände haben die erforderlichen Mittel, insbesondere auch Erziehungsbeihilfen, bereitzustellen.
(4) Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 12

(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.

Artikel 13

Die Jugend ist gegen Ausbeutung und gegen sittliche, geistige und körperliche Gefährdung zu schützen. Staat und Gemeinden schaffen die erforderlichen Einrichtungen. Ihre Aufgaben können auch durch die freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen werden.

Artikel 14

(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.
(2) Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich. Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirklicht. Auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private mittlere und höhere Schulen, die einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen, als pädagogisch wertvoll anerkannt sind und eine gleichartige Befreiung gewähren, haben Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Belastung. Den gleichen Anspruch haben auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private Volksschulen nach Artikel 15 Abs. 2. Näheres regelt ein Gesetz.1)
(3) Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden den durch die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit entstehenden Ausfall und Mehraufwand zu ersetzen. Die Schulträger können an dem Ausfall und Mehraufwand beteiligt werden. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 15

(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.
(2) Öffentliche Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) in Südwürttemberg-Hohenzollern, die am 31. März 1966 als Bekenntnisschulen eingerichtet waren, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in staatlich geförderte private Volksschulen desselben Bekenntnisses umgewandelt werden. Das Nähere regelt ein Gesetz, das einer Zweidrittelmehrheit bedarf.
(3) Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.

Artikel 16

(1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen. Der Unterricht wird mit Ausnahme des Religionsunterrichts gemeinsam erteilt.
(2) Bei der Bestellung der Lehrer an den Volksschulen ist auf das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis der Schüler nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bekenntnismäßig nicht gebundene Lehrer dürfen jedoch nicht benachteiligt werden.
(3) Ergeben sich bei der Auslegung des christlichen Charakters der Volksschule Zweifelsfragen, so sind sie in gemeinsamer Beratung zwischen dem Staat, den Religionsgemeinschaften, den Lehrern und den Eltern zu beheben.

Artikel 17

(1) In allen Schulen waltet der Geist der Duldsamkeit und der sozialen Ethik.
(2) Die Schulaufsicht wird durch fachmännisch vorgebildete, hauptamtlich tätige Beamte ausgeübt.
(3) Prüfungen, durch die eine öffentlich anerkannte Berechtigung erworben werden soll, müssen vor staatlichen oder staatlich ermächtigten Stellen abgelegt werden.
(4) Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 18

Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulfeiern bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die Erteilung des Religionsunterrichts der des Lehrers überlassen.

Artikel 19

(1) Die Ausbildung der Lehrer für die öffentlichen Grund- und Hauptschulen muss gewährleisten, dass die Lehrer zur Erziehung und zum Unterricht gemäß den in Artikel 15 genannten Grundsätzen befähigt sind. An staatlichen Einrichtungen erfolgt sie mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Fächern gemeinsam.
(2) Die Dozenten für Theologie und Religionspädagogik werden im Einvernehmen mit der zuständigen Kirchenleitung berufen.

Artikel 20

(1) Die Hochschule ist frei in Forschung und Lehre.
(2) Die Hochschule hat unbeschadet der staatlichen Aufsicht das Recht auf eine ihrem besonderen Charakter entsprechende Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze und ihrer staatlich anerkannten Satzungen.
(3) Bei der Ergänzung des Lehrkörpers wirkt sie durch Ausübung ihres Vorschlagsrechts mit.

Artikel 21

(1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.
(2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.

Artikel 22

Die Erwachsenenbildung ist vom Staat, den Gemeinden und den Landkreisen zu fördern.

Durch die föderative Staatsstruktur wird die Verantwortlichkeit für das Bildungswesen in Deutschland bestimmt. Das gesamte Schulwesen steht in Deutschland unter staatlicher Aufsicht. “Die Palette der Akteure auf dem Gebiet der Bildungspolitik ist bunt und vielfältig. Neben den staatlichen Akteuren von Bund, Länder und Gemeinden (Parlamente und Ausschüsse, Regierungen, Minister und Verwaltungen; intermediäre Institutionen beeinflussen auch die Urteile der Verwaltungs- und Verfassungsberichte bildungspolitische Entscheidungen“ ((Zitat Fuchs, Hans- Werner, Reuter, Lutz R.Opladen2000, Band 70, Bildungspolitik in Deutschland)

3. Aufbau des Bildungssystems

3.1.Struktur des deutschen Bildungssystems

In Deutschland gliedert sich das Bildungswesen in den Elementarbereich, den Primarbereich, den Sekundarbereich, den tertiären Bereich und den Bereich der Weiterbildung.

Der Elementarbereich ist für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in der Regel mit dem 16. Lebensjahr. Überwiegend Kindergärten zählen als Einrichtungen zu diesem Bereich. Ist ein Kind zwar schulpflichtig aber nicht schulfähig gibt es weitere Einrichtungen zu deren Förderung. Diese sind zum Beispiel Schulkindergärten und Vorklassen. Die Zuordnung zum Elementar- oder Primarbereich ist in den Ländern unterschiedlich zugeordnet. In der Regel ist der Besuch dieser Einrichtungen freiwillig. Bei schulpflichtigen aber nicht schulfähigen Kindern kann der Besuch angeordnet werden.

Ab dem 6. Lebensjahr gilt in Deutschland die Schulpflicht. “Die Grundschulzeit beginnt bundesweit für alle Kinder mit dem Beginn der Schulpflicht. Alle Kinder, die bis zum 30.Juni des Kalenderjahres 6 Jahre alt geworden sind, werden zum 1.August, zum Beginn des Schuljahres, schulpflichtig.“ (Zitat Rendant, Marie-Louise, Juni 1999, Wo unsere Kinder lernen) Die Grundschule reicht von der 1. bis zur 4. Jahrgangsstufe. Kinder die einen sonderpädagogischen Förderbedarf brauchen, besuchen Förderschulen oder Schulen entsprechend ihrer Behinderungsart.

Je nach Landesrecht unterschiedlich geregelt ist der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule. Die Entscheidung welche Schule ein Kind weiter besuchen soll hängt von den Eltern ab und der Einschätzung der Schule welche Leistungenskriterien das Kind erfüllt hat.

Der Sekundarbereich umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12/13. Es gibt unterschiedliche Schulen deren Abschlüsse die weiteren Bildungswege eines Schülers bestimmen. In der Mehrzahl der Länder sind dies

- die Hauptschule
- die Realschule
- das Gymnasium
- die Gesamtschule

und in einzelnen Ländern

- die Förderstufe
- die Orientierungsstufe
- das Schulzentrum
- die Mittelschule
- die Regelschule
- die Sekundarschule
- die Erweiterte Realschule
- die Integrierte Haupt- und Realschule
- die Verbundene Haupt- und Realschule
- die Regionale Schule und die
- die Wirtschaftsschule.

Als Schulen besonderer Art gibt es in einigen Ländern Gesamtschulen. Seit den Schuljahren 1991/ 92 gibt es länderspezifische neue Bezeichnungen für Schularten. Hier werden Hauptschule und Realschule organisatorisch zusammengefasst.

Im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gibt es für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, Schulen für entsprechende Behinderungsarten und unterschiedliche Typen von Sonderschulen. Mit der Vollendung des 15. Lebensjahres (Regelzeit) erfolgt der Übergang in den Sekundarbereich 2 entsprechen des Abschlusses und der Berechtigung. Eine weitere Bildung erfolgt dann an allgemein bildenden und beruflichen Vollzeitschulen und der Berufsausbildung im dualen System. In der Mehrzahl der Länder sind das:

- das Gymnasium
- die Berufsschule
- die Berufsfachschule
- die Fachoberschule
- die Fachschule

und in einzelnen Ländern:

- das Berufliche Gymnasium/Fachgymnasium
- die Berufsoberschule
- das Berufskolleg und die
- die Fachakademie.

Der tertiäre Bereich sind Hochschulen und sonstige Einrichtungen die berufsqualifizierende Studiengänge für Absolventen des Sekundarbereiches 2 mit Hochschulzugangsberechtigung anbieten. Nach einer Statistik von 1999 gibt es in Deutschland 345 staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen mit folgenden Hochschularten:

- Universitäten, Technische Hochschulen/Technische Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen;
- Kunst- und Musikhochschulen;
- Fachhochschulen.

Es gibt neben diesen Hochschulen noch weitere Sonderformen des Hochschulwesens ohne freien Zugang wie zum Beispiel Hochschulen der Bundeswehr und Verwaltungsfachhochschulen. Neben einem Hochschulstudium besteht auch die Alternative zu einer Berufsakademie. Dies wurde seit 1974 in sieben von sechzehn Ländern eingerichtet. An betrieblichen Einrichtungen sowie staatlich und staatlich anerkannten privaten Studienakademien wird eine wissenschaftlich bezogene und praxisorientierte berufliche Bildung vermittelt.

3.2. Erwerb von Bildung

Bildung beinhaltet zentrale Kompetenzen wie intelligentes Wissen, anwendungsfähiges wissen, Lernkompetenz, methodisch- instrumentelle Schlüsselkompetenzen, soziale Kompetenzen und eine Wertorientierung.

In Deutschland ist das Bildungswesen durch Föderalismus geprägt. Fast alle Schulen, allgemeinbildende, berufliche und auch Hochschulen sind staatliche Einrichtungen. Die Bundesländer selbst haben jeweils eigene Gesetzgebungen. Im Grundgesetz (art.30 und 70) wird diese “Kulturhoheit“ festgelegt.

Artikel 30

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.

Artikel 70

(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemisst sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.

Es gibt ein Hochschulrahmengesetzt, (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 BGBI. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Gesetzes vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3138)

[ [[keine amtliche Bekanntmachung] ]])

indem dem Bund bildungspolitische Kompetenzen zuerkannt werden. Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) sorgt mit ihren Beschlüssen für eine gewisse Vereinheitlichung des Schulwesens.

In allen Ländern ist der Schulbesuch gebührenfrei. In Hochschulen wurde eine Studiengebühr eingeführt um langzeitstudieren zu verhindern. Der Staat ist als Träger der Berufsschulen (Länder) unmittelbar an der Berufsausbildung integriert und nimmt mittelbaren Einfluss durch die Satzung der Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in den Betrieben (Bund). Das duale System ist somit im weiteren Sinne ein staatlich gesteuertes Modell der Berufsausbildung. Die Kammern sind für die Kontrolle der innerbetrieblichen Umsetzung der staatlichen Rahmenbedingungen zuständig. Die Zusammenarbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist daher für das duale System besonders wichtig. Beide Seiten tragen die Verantwortung für die Ausbildungsinhalte und die Entwicklung von neuen Vorschriften.

Durch sich ständig verändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Angesichts der Globalisierung bekommt ein lebenslanges Lernen in Deutschland eine immer stärkere Bedeutung.

Das Lernen, die Bildung welches in Schulen, Berufsschulen, Universitäten usw. vermittelt wird dient der späteren Qualifikation eines guten Berufes und somit zu einem festen Platz in unserer Gesellschaft, jedoch muss sich der Einzelne immer weiter einer Bildung unterziehen, wenn er in unserer heutigen Gesellschaft mithalten will.

3.3. Bildung als kulturelles Anliegen

In Deutschland ist Erziehung und Bildung ein kulturelles anliegen. Kulturbestände die als zukunftsfähig und legitimierbar gelten werden von Eltern, Erziehern, Einrichtungen und Trägern in einen gesellschaftlichen Diskurs gebracht. Die Verknüpfung von Erziehung und Bildung geschieht in drei Formen:

Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig in welchem Umfeld es aufwächst und wie sich dieses Umfeld gestaltet. Hierzu gehören eine räumliche Gestaltung und welche Sachverhalte man entsprechend des Alters auswählt. Das Kind sollte entsprechend seines Alters vielseitigen Sinneserfahrungen machen können um seine Entwicklung zu fördern. Wichtig ist auch dass es um soziale Fähigkeiten zu entwickeln Gelegenheiten zu Konstruktionen mit gleichaltrigen bekommt.

Der Erwachsene sollte stets bemüht sein dem Kind eine größtmögliche Bildungsbewegung zukommen zu lassen, dies auch wieder entsprechend seines Alters und seiner Auffassungsgabe. Der Erwachsene macht sich ein gutes Bild durch die Beobachtung des Kindes in seinen Aktivitäten um Begabungen zu fördern und somit dessen Kreativität und Leistungsmöglichkeiten zu steigern.

Zwischen dem Kind und dem Erwachsenen sollte ein vertrauensvoller Umgang, Dialoge gefördert werden. Das Kind lernt so sich über Kommunikation weiterzuhelfen und zu lernen.

An Schulen aber auch in der Gesellschaft bereiten sich Schülerinnen und Schüler an eine aktive Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft vor. Es gehört zu dem Bildungsauftrag jeder Schule eine kulturelle Bildung mit einzubauen um Verständnis für kulturelle Traditionen zu fördern.

Kultur und Bildung sind im menschlichen Dasein wesentliche Bestandteile die in enger Wechselwirkung stehen. Erst durch die Kultur kann Bildung kognitive, ästhetische, sinnliche, emotionale und soziale Fähigkeiten entwickeln. Bildung verlangt im Sinne von Erkennen, Wiedererkennen und Entdecken die Auseinandersetzung mit Kultur.

Kulturelle Bildung ist eine Auseinandersetzung von Kunst und Kultur. Dies beinhaltet eine kulturelle Praxis sowie eine aktive Rezeption. Eine kulturelle Bildung ist eine lebensbegleitende Lernstudie mit ständigen Auseinandersetzungsprozessen zwischen der Umwelt des Menschen und der Gesellschaft in der er lebt. Da die kulturelle Bildung ein integrales Element der Allgemeinbildung ist, wird sie bereits in Vorschulen und Schulen an die Schüler herangetragen. Erste Schritte sind Kunstunterricht, Musikunterricht und andere kulturelle Einbindungen in das Schulsystem. So werden bereits bei den Kindern soziale, kommunikative und kreative Fähigkeiten gefördert. Es gibt differenzierte Konzepte in der Kulturellen Bildung da es unterschiedliche Orientierungen und Zielgruppen gibt.

[...]

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Detalles

Título
Bildung als Herausforderung - Entwicklungstendenzen der Bildung in Deutschland mit rechtlichem Hintergrund
Universidad
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Paderborn  (Köln)
Calificación
0
Autor
Año
2005
Páginas
85
No. de catálogo
V39092
ISBN (Ebook)
9783638379731
ISBN (Libro)
9783656068655
Tamaño de fichero
1201 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bildung, Herausforderung, Entwicklungstendenzen, Bildung, Deutschland, Hintergrund
Citar trabajo
Verena Erler (Autor), 2005, Bildung als Herausforderung - Entwicklungstendenzen der Bildung in Deutschland mit rechtlichem Hintergrund, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39092

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